Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2020/Juli
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Verunsichertes oder flexibles SG?
Nur so ein Gedanke, der mir gerade bei einem Blick auf die Seite gekommen ist... Früher hat das Schiedsgericht Anfragen abgelehnt oder angenommen, in letzterem Fall dann eine Entscheidung gefällt und damit erledigt. Nun steht auf Wikipedia:Schiedsgericht gerade keine einzige wirklich erledigte Anfrage, dafür gleich vier unter der Überschrift "Änderungen vorbehalten". Das scheint ein neuer Trend zu sein. Ist das SG so verunsichert? Andererseits kann es so sicher flexibler auf aktuelle Entwicklungen eingehen. Ich weiss nicht so recht, was ich von solchen Entscheidungen, die monatelang "im Fluss" gehalten werden, halten soll... ein Kommentar wie in Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Klaus Frisch hat schon etwas sehr Unpräzises: "Diese Anfrage wird noch nicht abgeschlossen; das SG behält sich für 6 Monate Änderungen an den Auflagen vor, dieser Zeitraum kann bei Bedarf verkürzt oder verlängert werden" - wenn es möchte, kann das SG also auch noch für ein Jahr oder zwei daran schrauben; für die Beteiligten schafft das doch Unsicherheit und Ungewissheit - ich glaube, dass mir klar definierte und abgeschlossene Entscheidungen doch lieber wären. Dies einfach nur als Input für die Schiedsrichter. Gestumblindi 02:12, 1. Jul. 2020 (CEST)
- Auf WP:SG werden nur offene Anfragen eingebunden, der Rest findet sich auf Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen bzw. auf Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Archiv. Dort finden sich durchaus Anfragen, die ohne Probezeit abgeschlossen wurden. Luke081515 02:38, 1. Jul. 2020 (CEST)
- Hm, stimmt. War es aber nicht so, dass früher auch kürzlich abgeschlossene (d.h. wirklich abgeschlossene) Anfragen auf WP:SG eingebunden wurden? Und an solche "Änderungen vorbehalten"-Entscheide kann ich mich aus früheren Jahren jedenfalls nicht so recht erinnern, kann mich aber auch irren. Gestumblindi 02:46, 1. Jul. 2020 (CEST)
- Also, bei Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Wiederholte Reibungspunkte im Umfeld von "HGM"-Artikeln und NPOV-Interpretationen kommt ja noch der Hauptteil - wurde zumindest mehrfach vom SG betont und auch irgendwie als Rechtfertigung herangezogen, wieso Elektrofisch ungebrenzt gesperrt wurde, Pappenheim (der für den ganzen Scheiß verantwortlich ist) aber zumindest bisher nur ein paar eher weiche Auflagen bekommen hat (zwei davon sind ein Witz, denn Edit-Wars führen und gegen WQ verstoßen ist so oder so verboten). Ich bin weiter gespannt. -- Chaddy · D 03:45, 1. Jul. 2020 (CEST)
- Einschub: Aus meiner Sicht ist die Formulierung "früher hat das Schiedsgericht" nicht zutreffend - sollte es nicht heißen "frühere Schiedsgerichte"? Die Zusammensetzung ändert sich mitunter alle halbe Jahre, so dass sich natürlich auch die Handlungsweise ändern kann. -- Nicola - kölsche Europäerin 07:41, 1. Jul. 2020 (CEST)
- Die Frage dabei ist jedoch, ob die Gemeinschaft das so kaufen will. -jkb- 10:10, 1. Jul. 2020 (CEST)
- @-jkb-: Das SG ist kein monolithischer Block - "die Gemeinschaft" übrigens auch nicht. Das wird bei vielen Institutionen etc. in der WP oftmals vergessen. -- Nicola - kölsche Europäerin 10:22, 1. Jul. 2020 (CEST)
- Die Frage dabei ist jedoch, ob die Gemeinschaft das so kaufen will. -jkb- 10:10, 1. Jul. 2020 (CEST)
- Einschub: Aus meiner Sicht ist die Formulierung "früher hat das Schiedsgericht" nicht zutreffend - sollte es nicht heißen "frühere Schiedsgerichte"? Die Zusammensetzung ändert sich mitunter alle halbe Jahre, so dass sich natürlich auch die Handlungsweise ändern kann. -- Nicola - kölsche Europäerin 07:41, 1. Jul. 2020 (CEST)
- Ich will nicht behaupten, dass das meine Erfindung ist, aber in irgendeiner SG-Umfrage hab ich, mich auf meine Erfahrungen berufend, mal geschrieben, dass das SG nicht in der Lage ist, alle Eventualitäten zu berücksichtigen. Man glaubt manchmal nicht, wie gefinkelt Wikipedianer aller Gender beim Suchen nach Schlupflöchern in den Auflagen sein können. Mein Vorschlag damals war, dass das SG sich einen Weg offen lassen sollte, um beschlossene Auflagen in eigentlich abgeschlossenen Anfragen anzupassen. Aus meiner Perspektive hat das mit Verunsicherung sehr wenig, mit Lernen aus der Praxis aber recht viel zu tun. … «« Man77 »» Alle Angaben ohne Gewehr. 10:33, 1. Jul. 2020 (CEST)
- Jep, Grüße, --Ghilt (Diskussion) 11:39, 1. Jul. 2020 (CEST)
- Das ist natürlich praktisch für das Schiedsgericht, aber wie ich oben schrieb: Die Beteiligten von Anfragen muss es doch verunsichern, wenn sich eine solche Praxis etabliert. Man kann sich auf nichts verlassen, mögliche Änderungen von Massnahmen hängen als Damoklesschwert über den Leuten, bis sich das SG dann mal dazu durchringt, eine Anfrage wirklich für abgeschlossen zu erklären. Gestumblindi 11:46, 1. Jul. 2020 (CEST)
- Nee, es wird ja ein Datum genannt, dass auch eingehalten wird, sofern Auflagen nicht umgangen werden oder der Konflikt auf andere Felder verlagert wird. Und Wegschauen war noch nie eine gute Handlungsweise. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 12:16, 1. Jul. 2020 (CEST)
- Das ist natürlich praktisch für das Schiedsgericht, aber wie ich oben schrieb: Die Beteiligten von Anfragen muss es doch verunsichern, wenn sich eine solche Praxis etabliert. Man kann sich auf nichts verlassen, mögliche Änderungen von Massnahmen hängen als Damoklesschwert über den Leuten, bis sich das SG dann mal dazu durchringt, eine Anfrage wirklich für abgeschlossen zu erklären. Gestumblindi 11:46, 1. Jul. 2020 (CEST)
Mich überzeugt dieses Vorbehalten von Änderungen überhaupt nicht. Es ist richtig, dass das SG nicht in der Lage ist, alle Eventualitäten zu berücksichtigen. Aber das Vorbehalten von Änderungen sieht nach dem Versuch aus, genau das dann doch zu tun, anstatt sich dazu zu bekennen, dass man dazu eben nicht in der Lage ist und auch gar nicht in der Lage sein kann. Das Ganze hat wohl auch mit der Amtszeitverlängerung auf zwei Jahre zu tun. --Amberg (Diskussion) 03:49, 26. Jul. 2020 (CEST)
- Dieses Verfahren gibt es doch explizit genau weil wir nicht in der Lage sind, alle Eventualitäten zu berücksichtigen? Ergo bekennen wir uns auch dazu. Ich halte es aber auf der anderen Seite nicht für sinnvoll - wie Ghilt schon erwähnte - wegzuschauen, und z.B. in Kauf zu nehmen, dass statt einer Eingrenzung eines Konfliktes er nur verschoben wird. Luke081515 11:58, 26. Jul. 2020 (CEST)
- Ich hielte es allenfalls für vertretbar zu sagen, wir legen einen Termin fest, an dem wir uns nochmal ansehen, was aus der Sache geworden ist, und den Fall ggf. wieder aufnehmen. Und auch das eigentlich nur auf Antrag einer der beteiligten Parteien. Für Dauerbetreuung seid ihr nicht zuständig. Und ein Schiedsspruch, der noch permanent hin und her geändert werden kann, ist keiner. --Amberg (Diskussion) 13:52, 26. Jul. 2020 (CEST)