Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/FAQ

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Alraunenstern in Abschnitt Ablehnung des Falls
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Abkürzung: WD:SGF


Versteckte Adminwahl?

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ist das eine versteckte Adminwahl oder erhält ein gewählter Kandidat die Adminrechte nur auf Zeit? --Duckundwech 10:53, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Falls ein Nicht-Admin gewählt wird, bekommt er den Status eines Admins auf Zeit, allerdings darf er diese Rechte nicht aktiv nutzen, sondern benötigt sie lediglich, um gelöschte Versionen durchzulesen. Nach dem Ausscheiden aus dem Schiedsgericht werden ihm die Adminrechte wieder entzogen. --my name disputatio 16:20, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe die diskussion dazu nicht ganz mitbekommen, könntest du zeigen wo dies Diskutiert wurde? --Aineias © 21:40, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Die Interpretation von my_name stimmt so nicht. Eine Festlegung darüber, ob durch die Wahl die Adminrechte nur temporär oder permanent vergeben werden, gibt es nicht. Genausowenig gibt es eine Festlegung, die Schiedsrichtern verbieten würde, ihre Adminrechte außerhalb von konkreten Fällen zu verwenden. Diese Festlegungen sind m.E. aber auch nicht notwendig. sebmol ? ! 22:59, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Ich bezog mich mit meiner Interpretation auf folgende Diskussionen/Anfragen: Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Schiedsgericht April 2007#Pseudo-Adminstatus sowie Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Schiedsgericht April 2007#Adminfragen. --my name disputatio 23:13, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Danke für die Links, denke aber ähnlich wie sebmol. Auch Schriedsrichter bleiben Benutzter der Wikipedia - es sollte ihnen frei stehen, neben ihren Amt, sich nach eigenen Ermessen in der Wikipadia zu bewegen, wozu auch der Gebrauch oder nicht Gebrauch von Admin rechten gehöhrt - ganz gleich unter welchen Umständen diese erworben wurden. Das der eine ider andere möglicherweises gerade deshalb gewählt wurden weil er kein Admins ist, ist eine andere Sache - aber auch hier ist das indevieduelle Ermessen Grundlage unsereres Wahlverhaltens und seiner (moralischen) Handelns. --Aineias © 21:57, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten
selbst wenn es eine versteckte adminswahl wäre, ist der vertrauensvorschub immens und damit gerechtfertigt. das dann schindluder betrieben wird, ist eher unwahrscheinlicht meine 50 pfennig dazu. --Krude 00:53, 26. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Unter Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht April 2007#Wer_kann_kandidieren? steht allerdings erhalten alle gewählten Mitglieder zur Ausführung ihrer Aufgaben Adminrechte. Wenn jemandes Amtszeit im SG endet, hat er logischerweise auch keine "Aufgaben" mehr auszuführen. Das "Ausführen ihrer Aufgaben" beinhaltet das Lesen "gelöschter" und das Bearbeiten schreibgeschützer Seiten. Nicht das Abarbeiten von Löschanträgen oder Vandalenmeldungen. --m  ?! 01:41, 26. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Der Satz besagt, dass sie die Rechte zur Ausführung ihrer Aufgaben erhalten. Das heißt, die Ursache dafür, dass sie die Rechte bekommen, ist, dass sie zur Ausführung iher Aufgaben nötig sind. Sobald sie sie erhalten haben, liegt es an den Schiedsrichtern selbst, zu welchen Zwecken sie sie einsetzen, wobei natürlich Erwägungen wie das Vertrauen der Community in das Schiedsgericht, das eigene Ansehen sowie der Wunsch wiedergewählt zu werden eine Rolle spielen dürften. Es steht auch (absichtlich) nirgendwo, dass sie die Rechte nach ihrer Amtszeit als Schiedsrichter wieder verlieren. sebmol ? ! 08:56, 26. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Mal ganz ehrlich: Diese Diskussion ist doch ziemlich lächerlich. Die Leute wurden in einer Wahl, mit einer Zustimmungsquote >75 Prozent wohlgemerkt, in ein Gremium mit sehr weitreichenden Kompetenzen gewählt. Als Admin kann man demgegenüber deutlich weniger Schaden anrichten, weil jede Entscheidung von jedem Kollegen revidiert werden kann. Sofern sich die Schiedsrichter in ihrer Amtszeit nicht als Totalausfall erweisen, was ich für äusserst unwahrscheinlich halte, sehe ich kein Problem darin, ihnen das Adminflag auch nach Ausscheiden aus dem Amt belassen. Die haben sich als Schiedsrichter vermutlich mit genügend Adminproblemen befasst, um die Knöpfe selbst besonnen einzusetzen. Gruß, Stefan64 02:12, 26. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich würde das gerne nochmal aufgreifen. Beim inzwischen geltenden Wahlverfahren sagt eine Wahl zum Schiedgericht nichts mehr über ein besonderes Vertrauen der Community aus. Da es eine Mindestzahl von zu besetzenden Plätzen gibt, werden die Kandidaten mit den meisten Stimmen (Pro minus Kontra) gewählt, im Extremfall sogar, wenn es mehr Kontra- als Pro-Stimmen gibt. Bei dieser niedrigen Hürde halte ich es für unangemessen, den SG-Mitgliedern Administratorrechte zu geben bzw. ihnen zu erlauben, diese auch außerhalb ihrer SG-Tätigkeit auszuüben. Vorschlag: SG-Mitglieder erhalten nur für die Dauer ihrer SG-Mitgliedschaft und nur zur Ausübung ihrer SG-Aufgaben Administratorrechte. Sollten Sie vor Wahl ins SG Admins sein, ändert sich an diesem Status durch die Wahl ins SG nichts. Das heißt z. B., dass die WW-Seite bei Wahl ins SG nicht gesperrt wird und das WW-Verfahren ganz normal weiterläuft.---Biologos 15:37, 25. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Anonymität?

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Ich weise hier mal auf meine Frage hin, ob man nicht anstreben sollte, dass zur Stärkung der WP-Seriosität die Admins und Schiedsrichter mit Klarnamen agieren. Näheres unter Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht. --Delabarquera 12:08, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Unvollständige „Regel“: „… mehrere Kandidaten mit derselben Anzahl von Pro-Stimmen Platz fünf …“?

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Um das zu verdeutlichen, eine kleine Tabelle:

  1. 270 A
    B
    C
  2. 260 D
    E
    F
    G
    H
    I
    J

  3. 230 K
  4. 210 L
  5. 200 M
  6. 190 N

Wer wäre gewählt? Ich meine A bis J. --ParaDox 10:32, 21. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Ja, so ist/war die Änderung damals gemeint. sebmol ? ! 11:07, 21. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Nächste Frage: Angenommen, D und E sind stimmengleich.

  1. 270 A
  2. 269 B
  3. 268 C
  4. 267 D
    E

  1. 266 F
  2. 265 G

Wer wäre gewählt? Ich denke die Bewerber A, B, C, D und E, nicht jedoch F und G.

Gruß, --Rosenkohl 13:24, 21. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Und? --ParaDox 13:30, 21. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Korrekt. Wenn jemand einen Vorschlag hat, wie man dieses Prozedere am einfachsten erklärt, nur zu. Wenn ich es versuche, wird es schnell zu kompliziert. sebmol ? ! 13:41, 21. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Nicht korrekt ist nach meinem Verständnis, dass es in Rosenkohl's Tabelle keine „Rangliste“ 5 gibt. --ParaDox 13:45, 21. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Das ist gar nicht mal so unüblich. Wenn sich zwei Leute einen zweiten Platz teilen, gibt es oft keinen dritten, sondern es wird erst ab dem vierten Platz weitergezählt. Für die Betrachtung hier sollte das aber keine Rolle spielen. sebmol ? ! 13:55, 21. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Denke auch, dass es relativ egal ist, wie die Tabelle nummeriert wird, aber ich bezweifle, ob zweiter Platz die selbe Bedeutung wie zweiter Rang hat. --ParaDox 14:05, 21. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Hier mal ein konkreter Vorschlag dazu. Formulierung bislang:

  • „Sollten nach der Wahl mehrere Kandidaten mit derselben Anzahl von Pro-Stimmen Platz fünf der Rangliste belegen, gelten diese alle als gewählt und das Schiedsgericht vergrößert sich entsprechend.“

neuer Vorschlag, etwas kürzer formuliert:

  • „Bei Stimmengleichheit auf dem untersten der 5 vorderen Plätze gelten die betreffenden Kandidaten alle als gewählt und das Schiedsgericht vergrößert sich entsprechend.“

Ich denke, die Formulierung mit "Pro-Stimmen" stammt aus der Anfangszeit, wo es auch Kontra-Stimmen gab. Solange dies nicht der Fall ist, erübrigt sich hier auch die explizite Erwähnung. --Geitost 15:22, 7. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Dann lass das Pro weg. Aber bei den untersten der vorderen Stimmen muss man ja aufpassen, dass sich die Hirnwindungen nicht verknoten. Nicht immer ist die kürzeste Formulierung die prägnanteste. Anka Wau! 00:42, 9. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Ob da nun Pro steht oder nicht, macht es nicht aus. Das ist ja bei Nur-Prostimmen eh identisch. Das Problem in der Formulierung liegt ja mehr in der Formulierung mit dem "Platz fünf", denn ebenso könnten auf Platz 4 oder auch den oberen Plätzen (auch wenn das sehr unwahrscheinlich ist, da müssten es noch mehr auf denselben Plätzen sein) mal mehrere Leute landen, und wer möchte dann entscheiden, welcher der 3 oder mehr Leute ins SG kommen oder nicht. Das auf Platz 5 zu beschränken, macht keinen Sinn. Und ich glaube einfach nicht, dass das wirklich so gemeint ist. Bei der Umformulierung ist es zumindest eindeutig, oder hast du eine bessere Idee für eine verständliche und gleichzeitig eindeutige Formulierung, damit das Problem mal gelöst wird? Viele Grüße --Geitost 21:44, 9. Mai 2010 (CEST) PS: Vielleicht so?:Beantworten
  • „Bei Stimmengleichheit auf dem untersten der ersten fünf Plätze gelten die betreffenden Kandidaten alle als gewählt und das Schiedsgericht vergrößert sich entsprechend.“
Die Überlegung dahinter: Wenn es 2 Leute auf Platz 4 und keinen Platz 5 gibt, gibt es kein Problem, da 5 Leute gewählt wurden. Wenn aber 3 Leute auf Platz 4 landen, gibt es auch keinen Platz 5 und 6, aber es sind dann 6 Leute gewählt. Nach der Formulierung erweitert sich das SG aber nur, wenn es mehrere Leute auf Platz 5 gibt, was ja nicht der Fall ist. Streng genommen dürfte das SG also nicht erweitert werden und man muss irgendwie eine der 3 Leute auf Platz 4 auswählen, die nicht ins SG gelangt. ;-) Oder, so meine Vermutung, deshalb der Vorschlag: Die Formulierung ist eben nicht korrekt und sollte entsprechend geändert werden, so wie es halt wohl eigentlich gemeint sein soll. Dann gibt es auch keine Missverständnisse, wenn der Fall doch mal eintreten sollte. Immerhin wurde hier die Formulierung ja bereits 2008 als problematisch angesehen. --Geitost 21:54, 9. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Dein Formulierungsvorschlag „Bei Stimmengleichheit auf dem untersten der 5 vorderen Plätze“ löst aber genau dieses Problem gerade nicht. Anka Wau! 22:29, 9. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Doch sicher. Wenn es z.B. 3 Leute auf Platz 4 gibt, ist der 4. Platz der unterste der 5 vorderen Plätze bzw. der ersten 5 Plätze, weil ja kein Platz 5 vorhanden ist. Also vergrößert sich das SG dann um die nötigen weiteren Plätze, was es ja nicht tut, wenn das nur für den Platz 5 gilt, wenn es den eben gerade nicht gibt. Ist also insoweit eine inhaltliche Änderung des Wahlmodus'. Deshalb steht es auch hier zur Diskussion. :-) --Geitost 01:40, 10. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Komisch. Ich dachte, die Diskussion über die Formulierung fände hier statt und nicht im Text selbst. Jetzt wollte ich es grad ändern, weil hier tagelang keine Anmerkungen mehr kamen und stelle fest, dass inzwischen eine ganz andere Formulierung drin steht, die hier noch gar nicht zur Diskussion vorgeschlagen wurde. :-( Aber da sie den Zweck erfüllt, hat sich der Abschnitt hier damit dann wohl erledigt. Ne komische Diskussion bleibt es trotzdem. Jedenfalls ist es momentan gar nicht so unwahrscheinlich, dass direkt der Fall auch eintreten könnte, insofern ist es gut, wenn das nun endlich mal klar formuliert ist. Viele Grüße --Geitost 12:29, 15. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Verfahrensdauer

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Gibt es eigentlich schon irgendwo Festlegungen, wie lange die Annahme, Ablehnung, und ggf. Entscheidung eines Falles dauern soll/kann/darf? --MBq Disk Bew 16:12, 17. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Hatten wir am Anfang mal, ließ sich aber nicht verwirklichen. Aber man könnte darüber nachdenken, das wieder einzuführen. Sowas wie "Annahme/Ablehnung spätestens nach zwei Wochen, Entscheidung spätestens drei Monate nach Annahme." vielleicht. --Thogo BüroSofa 17:13, 17. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Frage zum Ablauf

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Ich hab da mal 'ne Frage: Können/dürfen auch nicht direkt im Gegenständlichen Fall genannte User etwas zur Thematik des Streitfalles beitragen? Z.B. eine Stellungnahme zum gegenständlichen Problem abgeben? -- ~ğħŵ 12:33, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Selbstverständlich, aber bitte auf der Diskussionsseite des Falls. --Thogo BüroSofa 15:32, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Danke für die Info, ich frag nur lieber vorher, weil mir in einem VA mitgeteilt worden ist, ich hätte dort nix zu melden, weil ich nicht Gegenstand des VA wäre... -- ~ğħŵ 20:47, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Dann solltest Du noch einmal genau nachlesen.
Ich schrieb, dass ich direkt einen Fall im Schiedsgericht öffnen werde, wenn Du dich noch weiter im bisherigen Niveau äussern solltest, weil ich von einem der Hauptautoren von www.oekologismus.de keine neutralen Statements in Fragen zum antropogenen Klimawandel erwarte.
Das ist etwas ganz Anderes, als die von Dir geäusserte Darstellung "Du hättest nix zu melden".
Klar kannst du "melden". Es hatte nur eben diese meine angekündigte Reaktion zur Folge. -- hg6996 20:59, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Diskutiert das aber bitte nicht hier. --Thogo BüroSofa 23:20, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Wer darf das Schiedsgericht anrufen?

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Wenn ein Account ohne nennenswerte Mitarbeit gesperrt und in der SP und nachfolgendem AP abgewiesen wurde, kann er nach gegenwärtigem Stand auch noch zum SG laufen, statt mit einem Tausendstel Aufwand einen neuen Account anzulegen, der obendrein den Vorteil hätte, nicht verbrannt zu sein. Das ist ungefähr so, als würde jemand nach einer als ungerecht empfundenen Alkoholkontrolle die Luft anhalten und zum Gericht gehen, um seine verlorene Puste einzuklagen, statt einfach weiterzuatmen. - Ich würde deshalb gern ein MB anleiern, wonach folgende Änderung vorgenommen wird: statt "Nur angemeldete Benutzer können ..." : "Nur angemeldete Benutzer mit Stimmrecht oder Klar-Namen-Account können ..." Dass ein Neuling oder Schlaf-Konto überhaupt in SG-würdige Dinge verwickelt wird, ist doch wohl äußerst selten, und zu verlieren bzw zu gewinnen hätte er wenig, nämlich allenfalls seinen Edit-Score auf dem Wege zur Stimmberechtigung und ein verbranntes Pseudonym. Auf der anderen Seite kann es nicht fehlen, dass sich in Querulantenhausen herumspricht, wie man bloß durch Anlage eines Accounts neben SP und AP noch eine dritte Instanz übers Stöckchen springen lassen kann, noch dazu eine, wo nicht einer von 100 Admins springt, sondern 10 ganz bestimmte SGler. --Logo 18:01, 17. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Ich denke hier geht es weniger um den Aufwand, als vielmehr um das Gefühl ungerecht oder nicht den Regeln gerecht behandelt worden zu sein. Pi mal Daumen würde ich einen überproportional hohen Anteil von neuen oder wenig erfahrenen Benutzern als Antragsteller von Schiedsgerichtsanfragen sehen. Gruß, -- Hans Koberger 18:14, 17. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
//BK// Logo, ob es gut ist oder nicht oder ob es Sinn hat oder nicht - das steht auf einem anderem Blatt, und ein MB kann es klären, tue es. Nur eins gebe ich zu bedenken: wenn ein Troll misslicherweise das SG anrufen darf, heißt es noch lange nicht, dass das SG die Anfrage annehmen muss. Gruß -jkb- 18:16, 17. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
@Logo: Nochmal danke für Deinen Vorschlag. Ich persönlich finde die Idee spontan gut, bin mir aber nicht sicher, ob ich schon alle Aspekte bedacht habe. Das SG wird am nächsten Mittwoch mal drüber reden, danach sehen wir weiter. --Krd 18:19, 17. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Supi, deshalb hab ichs hier gepostet. Ich würde unabhängig von den Erfolgsaussichten das MB nicht machen, wenn die Mehrheit der SGler dagegen wären. --Logo 18:25, 17. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Das mit Klarnamen-Account macht auch keinen Sinn denn ich kann mich Erika Mustermann nennen und das wäre sicher kein Klarnamen-Account wie viele in der WP bestätigen werden. --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 18:22, 17. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Möglicherweise aber für verifizierte Benutzerkonten. --Krd 18:30, 17. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
(BK) Klarnamen können per Ticket verifiziert werden. Übrigens:gesperrt wurde nur der Account Günther Günthär. Dieser hatte bisher nur ein paar Dutzend Edits außerhalb des Psiram-Artikels, um einen Realnamensaccount scheint es sich auch nicht zu handeln, der Benutzer hat also ohne Probleme die Möglichkeit, unter einem anderen Pseudonym weiter an der Wikipedia mitzuarbeiten. --Logo 18:31, 17. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Gerade der Fall Günther Günthär hat auch mich veranlasst, mir über diese Problematik Gedanken zu machen. Und klar ist, dass wir hier nicht über die Person hinter dem Account zu Gericht sitzen, sondern dass wir eine Entscheidung über die Mitwirkung des vom Verfahren betroffenen Accounts treffen. Dabei kann es eine Rolle spielen, ob es ein langjährig produktiv aktiver Account ist, dessen Inhaber man schwerer trifft, wenn man ihn dazu zwingt, bei null anzufangen. Ob es sich dabei um einen (verifizierten) Klarnamenaccount handelt oder nicht, hat für mich weniger Bedeutung. Dem Betreiber eines ähnlich wenig aktiven Klarnamens-Accounts kann genauso zugemutet werden, mit einem ganz anderen (oder meinetwegen auch nur ähnlichen) Namen neu anzufangen wie einem Günther Günthär (wenn es von der Sache her gerechtfertigt ist, versteht sich).
Deine Überlegungen spielen also bei der Entscheidung des Schiedsgerichts auch jetzt schon durchaus eine Rolle, Logo - zumindest, soweit es mich betrifft. Ich sehe ehrlich gesagt keinen Bedarf für ein Meinungsbild. Wir haben nicht zu wenig Regelungen, sondern zu viele: Die bereits bestehenden Instanzen der Wikipedia (namentlich die Admins, aber auch das Schiedsgericht) brauchen meiner Ansicht nach kein strengeres und engmaschigeres Regelwerk, sondern den Blick für das Wesentliche: Welcher Account (nicht: welcher Mensch) nutzt dem Projekt und welcher tut das nicht? Welche Maßnahmen helfen, Konflikte zu vermeiden und produktive Arbeit zu ermöglichen? Man kann immer weitere Meinungsbilder initiieren und die Regeln immer sorgfältiger ausfeilen - die Grenzen zwischen "gut" und "schlecht", "erlaubt" und "verboten" oder "nützlich" und "schädlich" werden damit nur immer größer, und es wird immer schwieriger für den Einzelnen, sei er nun Neuling oder Erfahrener, das gesamte Regelwerk zu beherrschen.
Ein Mindestmaß an Mitarbeit (das kann eigentlich nur eine bestimmte Anzahl von Edits sein - alles andere wäre nicht praktikabel) zu fordern, damit ein Account berechtigt ist, das SG anzurufen, halte ich für verfehlt. Eine missbräuchliche Anrufung des SG wird man meiner Einschätzung nach damit auch nicht verhindern können.
Ich verstehe ehrlich gesagt genausowenig wie du, warum jemand mit geringer Editzahl sich so viel Mühe macht, seinen ohnehin kompromittierten Benutzernamen durch Sperrprüfung und Schiedsgerichtsverfahren zu retten, wenn er doch mit einem neuen Account ohne jede Vorbelastung einfach weiterarbeiten könnte. Aber ich sehe weder einen Anlass noch eine Legitimation, einem Neuling deswegen den Gang zum Schiedsgericht zu verwehren. --Snevern 23:02, 17. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Ich schätze die Argumente des hon. Member for SG (Mister Snevern), liege aber trotzdem knapp daneben. Z.B. glaube ich zu verstehen, warum jemand mit geringer Editzahl sich so viel Mühe macht: Aufmerksamkeitserheischung seinerseits, Belästigung der fleißigen Wikipedianer andererseits. - Die Klar-Namens-Klausel ergibt sich sozusagen von selbst, denn ein Klar-Namen-Account kann ein außerhalb der WP liegendes Interesse an letztinstanzlicher Feststellung haben, ein verbranntes Pseudonym nicht. - Wir haben nicht zu wenig Regelungen, sondern zu viele. Mag sein. Aber die Benutzersperrregeln sind auf Wunsch der betroffenen Benutzer eingeführt worden, nicht auf Wunsch der Admins, die bekanntlich ohne Regeln am liebsten willküren; ich will die Regel, dass ein Null-Account nach drei Instanzen (VM + LP + AP) noch die vierte Instanz SG anrufen kann, ja wieder abschaffen. - Mir scheint, auch seitens des hon. Friend Kohberger, der landläufige Irrtum um sich zu greifen, die Wikipedia sei eine Behörde. Die Wikipedia ist aber eine Redaktion. Denkt Euch, wir wären Brockhaus oder Die Zeit. In meinem Beispielfall trägt Irgendwer von der Straße seinen irrelevanten Leserbrief an der Pförtnerin, dem Sekretär, dem Redakteur und der Herausgeberin vorbei und zwingt den Aufsichtsrat, sich damit zu befassen; was soll die nächste Instanz sein, das BVG? --Logo 01:12, 18. Aug. 2012 (CEST) ps Ich möchte 10 Cent bekommen für jede falsche Benutzung des Wortes Zensur.Beantworten
Ich finde den Vergleich von Logograph recht treffend und habe es auch schon gesagt: Die Wikipedia ist kein Projekt zum Aufbau einer Justiz- und Demokratiesimulation, sondern eine kooperativ erstellte Enzyklopädie. In diesem Rahmen bemühen wir uns darum, eine gedeihliche Zusammenarbeit sicherzustellen, wozu das Schiedsgericht in schwierigen Fällen einen Beitrag leisten kann, indem es versucht, eine gerechte Lösung für hartnäckige Benutzerkonflikte zu finden. Sämtliche Entscheidungen sind aber auch unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, was sie letztlich dem enzyklopädischen Projekt bringen. Das ist hier keine Spielwiese für Leute, die fern der enzyklopädischen Arbeit irgendwelche Konflikte austragen wollen, und das SG sollte m.E. nicht zu viel Zeit auf solche Anfragen ver(sch)wenden. Gestumblindi 02:18, 18. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
@Logo: Hier sind wir aber, um in Deinem Bild zu bleiben, alle irgendwie Redaktionsmitarbeiter (auch in Diskussionen, die zum Produkt führen), wenn auch mit unterschiedlichen Meriten aus der Vergangenheit. --Grip99 02:43, 18. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
@Logo: Perrak schrieb auch "Jeder Mensch darf eine Anfrage an das SG stellen. Ist er gesperrt, kann er sich dafür entsperren lassen, arbeitet er normalerweise als IP, kann er einen Account einrichten." --Grip99 02:43, 18. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
@Logo: Wenn ein gesperrter Benutzer einen neuen Account anlegt und erkannt wird, kann er jederzeit wegen bloßer Sperrumgehung wieder gesperrt werden, weil er jemand auf die Zehen tritt. Und für berechtigte Sperren ist das auch in Ordnung so. Nicht aber für unberechtigte. Und dass selbst 5 Admins in Reihe sich bei einer infiniten Sperre vertun können, hat spätestens der Fall Granon demonstriert.
Außerdem würde spiegelbildlich zu dem, was Du für den Gesperrten als "wenig zu verlieren" darstellst, auch für die Wikipedia gelten, dass sie durch eine Sperre "wenig zu gewinnen" hätte, wenn die Weiterarbeit unter neuem Account doch so einfach wäre. Dann könnte es ja gerade weitergehen und man könnte deshalb auch gleich den alten Account ungesperrt lassen, denn bei dem wüsste man wenigstens, was man hat, und könnte die Beiträge transparent zuordnen.
Die Ursache für ein "verbranntes Pseudonym" ist Ansichtssache. Wer der Auffassung ist, dass sein Pseudonym durch unberechtigte Sperrung verbrannt wurde, der will natürlich diese Verbrennung gerade heilen und das Pseudonym und damit auch sich als Person wieder reinwaschen.
Wie jkb schon schrieb, das SG muss keine offensichtlichen Troll-Anfragen annehmen. Das sollte als Filter eigentlich mehr als ausreichen. (Im Gegenteil würde ich mir noch die Pflicht zu einer kurzen Begründung der Ablehnung wünschen. De facto geschieht diese Begründung allerdings in der Regel ohnehin.) --Grip99 02:43, 18. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Die Rückbesinnung auf den Grund, weshalb wir alle eigentlich hier sind (bzw. sein sollten - ein paar haben sicher andere Gründe), halte ich für wesentlich, daher danke an Logo und Gestumblindi für die entsprechenden Hinweise in diese Richtung. Das kann nicht oft genug gesagt werden und sollte Richtschnur aller Handlungen sein.
Logo: Die Abschaffung der SG-Anrufungsmöglichkeit für Neulinge stellt keine Reduzierung des Regelwerks dar: Die Schaffung einer Ausnahme für eine bestimmte Benutzergruppe erweitert das Regelwerk (auch wenn es die Möglichkeiten des Einzelnen einschränkt, sofern er der betroffenen Gruppe angehört). Ich bin daher aus grundsätzlichen Überlegungen dagegen, diese zusätzliche (Ausnahme-)Regelung einzuführen, würde sie aber im Ergebnis vermutlich als Entlastung für das Schiedsgericht empfinden. --Snevern 17:49, 18. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Ablehnung des Falls

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Hallo,
umseitig ist zwar das Verhalten eines Schiedsrichters für den Fall der Befangenheit geklärt, allerdings nicht für den Fall, dass er die Bearbeitung einer Anfrage ablehnt: Nimmt ein eine Anfrage ablehnender Schiri im Fall, dass die Anfrage insgesamt angenommen wird, an den Diskussionen und der Abstimmung über das Ergebnis und eventuelle Konseqenzen teil? Danke. --92.227.117.225 17:47, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Siehe Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen#Wie_wird_ein_Fall_angenommen?: "Angenommene Anfragen können von allen amtierenden Schiedsrichtern bearbeitet werden, die nicht als befangen von dem Verfahren ausgeschlossen sind." --Alraunenstern۞ 18:20, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten