Ziram

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Strukturformel
Struktur von Ziram
Strukturformel von Ziram (Dimer)
Allgemeines
Name Ziram
Andere Namen
  • Zinkbis(N,N-dimethyldithiocarbamat)
  • Zinkdimethyldithiocarbamat
  • ZDMC
Summenformel C6H12N2S4Zn
Kurzbeschreibung

weiß bis gelbliches, geruchloses Pulver[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 137-30-4
EG-Nummer 205-288-3
ECHA-InfoCard 100.004.808
PubChem 8722
Wikidata Q205562
Eigenschaften
Molare Masse 305,83 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,66 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

248 °C[1]

Dampfdruck

1,33·10−5 Pa (20–25 °C)[2]

Löslichkeit

praktisch unlöslich in Wasser (65 mg·l−1 bei 25 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[3] ggf. erweitert[1]
Gefahrensymbol Gefahrensymbol Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 301​‐​330​‐​317​‐​318​‐​335​‐​373​‐​410
P: 260​‐​273​‐​280​‐​301+310​‐​304+340​‐​305+351+338[1]
Toxikologische Daten

650–1400 mg·kg−1 (LD50Ratteoral)[4]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Ziram ist die Kurzbezeichnung einer chemischen Verbindung des Zinks aus der Gruppe der Dithiocarbamate (genauer das Zinksalz von Dimethyldithiocarbaminsäure), welches häufig als Fungizid verwendet wird. Es liegt in Form eines weiß bis gelblichen Pulvers vor, welches sich bei Einwirkung von UV-Licht oder in alkalischen Medien zersetzt.

Gewinnung und Darstellung

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Ziram wird durch Reaktion von Dimethylamin und Kohlenstoffdisulfid in Gegenwart einer Zinkverbindung (einer Base oder eines Amins) hergestellt.[5]

Ziram wird als Blattfungizid im Obst- (meist Steinobst), Wein-, Gemüse- und Zimmerpflanzenanbau (etwa gegen Schorf) sowie als Repellent gegen Wildverbiss und Vogelfraß eingesetzt. In der Schweiz bestehen Zulassungen für den Einsatz gegen die Kräuselkrankheit bei Pfirsichen und Nektarinen. Nach den österreichischen Bestimmungen kann Ziram verwendet werden, um Saatgut durch Beizen vor Vogelfraß zu schützen. In Deutschland ist die Verwendung oder das Inverkehrbringen derzeit nicht zugelassen. Jedoch hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im März 2019 eine Notfallzulassung für 36750 Liter des Mittels Korit 420 FS mit diesem Wirkstoff zum Beizen von Saatgut von Mais gegen Vogelfraß erteilt, welche vom 15. Dezember 2019 bis 12. April 2020 gilt.[6] Saatgut, welches in Österreich oder einem anderen EU-Mitgliedstaat, in dem die Verwendung von Ziram derzeit zugelassen ist, damit gebeizt wurde, darf in Deutschland nach EU-Recht nicht verboten werden;[7] da Ziram bei Inkrafttreten der derzeit in der EU für Pflanzenschutzmitteln maßgeblichen Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 im Anhang der aufgehobenen EU-Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln aufgelistet war, gilt es in der EU nach einer mehrfach verlängerten Übergangsregelung als genehmigt[8] und daher in den Mitgliedsstaaten als zulassungsfähig bei Verpflichtung, erteilte Zulassungen auf Antrag gegenseitig anzuerkennen.[9]

Weiterhin wird Ziram als Vulkanisationsbeschleuniger bei der Herstellung von Gummi aus Kautschuk verwendet.

Unter Vulkanisationsbedingungen können aus Ziram Spuren von karzinogenem Dimethylnitrosamin entstehen.

Die WHO hat für Ziram eine erlaubte Tagesdosis von 0,02 mg je kg und Tag festgelegt.[4]

Gefahrenbewertung

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Ziram wurde 2012 von der EU gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) im Rahmen der Stoffbewertung in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft (CoRAP) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des Stoffs auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ziram wurde in den Aktionsplan aufgenommen aufgrund der Sorge über das hohe Risikoverhältnis (Risk Characterisation Ratio, RCR) sowie wegen seiner Eigenschaft als potentieller endokriner Disruptor. Die Neubewertung läuft seit 2012 und wird von Dänemark durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.[10]

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f Eintrag zu Ziram in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. Februar 2023. (JavaScript erforderlich)
  2. Donald Mackay, Wan Ying Shiu, Kuo-Ching Ma, Sum Chi Lee: Handbook of Physical-Chemical Properties and Environmental Fate for Organic Chemicals. Vol IV: Nitrogen and Sulfur Containing Compounds and Pesticides. CRC Press Taylor & Francis Group, 2006, ISBN 1-56670-687-4, S. 4114.
  3. Eintrag zu Ziram im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
  4. a b Datenblatt Ziram bei Extension Toxicology Network, Juni 1996.
  5. Datenblatt Ziram bei Primary Information Services (englisch).
  6. Text der Notfallzulassung gem. Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Klaus Strotmann: Nach Mesurol-Verbot: Notfallzulassung für Vogelfraßbeize Korit. In: agrarheute.com. 5. Dezember 2019, abgerufen am 17. Januar 2020.
  7. Art. 49 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
  8. Verlängerung der Genehmigungsfiktion gem. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission vom 25. Mai 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe (Eintrag Nr. 74), verlängert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/168 der Kommission vom 31. Januar 2019 bis 30. April 2020 (Ziff. 1 des Anhangs); Art. 40 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur gegenseitigen Anerkennung einer Zulassung in einem Mitgliedsstaat
  9. Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission: Eintrag zu Ziram in der EU-Pestiziddatenbank; Eintrag in den nationalen Pflanzenschutzmittelverzeichnissen der Schweiz, Österreichs (Eingabe von „Ziram“ im Feld „Wirkstoff“) und Deutschlands, abgerufen am 12. März 2016.
  10. Community Rolling Action Plan (CoRAP) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA): Ziram, abgerufen am 26. März 2019.Vorlage:CoRAP-Status/2012