Alterspräsident des Thüringer Landtags

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Begründung: völlig unwesentliche Funktion, dessen einzige Aufgabe die Leitung der konstitutierenden Sitzung ist. Wird unter dem Lemma Alterspräsident bereits ausreichend behandelt.

--ahz (Diskussion) 01:05, 29. Sep. 2024 (CEST)


Alterspräsident des Thüringer Landtags ist grundsätzlich der älteste Abgeordnete des Landtags von Thüringen. Sollte der Alterspräsident sein Amt ablehnen, so nehmen die nächst ältesten Abgeordneten seine Stellvertretung ein. Gemäß § 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags leitet er die konstituierende Sitzung des Landtags, bis ein Landtagspräsident gewählt ist.[1] Der Alterspräsident ernennt für seine Aufgabe zwei vorläufige Schriftführer aus den Abgeordneten des Landtags und lässt danach die Namen der Abgeordneten aufrufen, um die Beschlussfähigkeit festzustellen. Daraufhin wählt der Landtag den Landtagspräsidenten.

Der Alterspräsident Bernhard Vogel war 1994 und 1999 der bisherige und zur Wiederwahl antretende Ministerpräsident.[2]

Einen Machtmissbrauch des Alterspäsidenten spielte der Jurist und Journalist Maximilian Steinbeis im Buch Die verwundbare Demokratie: Strategien gegen die populistische Übernahme durch. So war es nach der Geschäftsordnung, welche noch Anfang 2024 galt, vorgesehen, dass der Alterspräsident die stärkste Fraktion nach einem Vorschlag für den Landtagspräsidenten fragt und diesen Vorschlag zur Wahl stellt. In der Annahme, dass der Alterspräsident von der AfD kommen und sie auch die stärkste Fraktion stellen würde, könnte es dazu kommen, dass dieser die Position des Alterpräsident missbraucht, bis die stärkste Fraktion einen Landtagspräsidenten erhielte. Jedoch steht dem entgegen, dass nach Usus zumindest bei dritten Wahlgang zum Landtagspräsidenten auch andere Vorschläge aus anderen Fraktionen für den Landtagspräsidenten annehmen müsste. Diese Auffassung war jedoch nicht unumstritten. Falls der Alterspräsident dem nicht nachfolgen würde, so könnte er alle Optionen der stärksten Fraktion durchwählen lassen. Somit wäre die Thüringer Legislative blockiert und könnte ihre Arbeit nicht zeitig aufnehmen.[3]

Das Amt des Alterspräsidenten ist in der Thüringer Verfassung nicht festgeschrieben. Auch hat der Landtag grundsätzlich bei einer konstituierenden Sitzung keine Geschäftsordnung. Vielmehr ergibt sich das Amt daraus, dass aus dem Gesetz über die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags die alte Geschäftsordnung aus der vorherigen Wahlperiode übernimmt, um einen geordneten Übergang in die neue Wahlperiode zu ermöglichen. Somit entfällt ein Finden einer neuen Geschäftsordnung zu jeder neuen Wahlperiode. Dennoch muss auch das neue Landesparlament die Geschäftsordnung zumindest konkludent billigen. Es ist daher grundsätzlich möglich, auch schon vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Geschäftsordnung zu ändern.[4]

Als der Alterpräsident Jürgen Treutler es 2024 in der Konstituierenden Sitzung des 8. Thüringer Landtags ablehnte, einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung frei zu geben, gab der Thüringer Verfassungsgerichtshof einem Antrag im einstweiligen Anordnungsverfahren der Thüringer CDU-Fraktion teilweise statt und erlaubte es, dem Parlament seine Geschäftsordnung vor der Wahl eines Landtagspräsidenten zu ändern.[5][6]

Bisherige Alterspräsidenten

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Wahlperiode Datum Alterspräsident/in Fraktion Lebensdaten Alter Anmerkung
1. 25. Oktober 1990 Siegfried Geißler NF/Grüne/DJ 1929–2014 61 ab 22. Dezember 1992 fraktionslos
2. 10. November 1994 Bernhard Vogel CDU * 1932 61 zugleich Thüringer Ministerpräsident
3. 1. Oktober 1999 66
4. 8. Juli 2004 Siegfried Jaschke CDU * 1939 65
5. 29. September 2009 Klaus von der Krone CDU 1944–2023 65
6. 14. Oktober 2014 Elke Holzapfel CDU * 1945 69
7. 26. November 2019 Karlheinz Frosch AfD * 1950 69 ab 27. Mai 2024 fraktionslos
8. 26. und 28. September 2024 Jürgen Treutler AfD * 1951 73

Einzelnachweise

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  1. Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in der korrigierten Fassung vom 15.05.2024, thueringer-landtag.de
  2. Benedikt Brunner: Der Alterspräsident - Ein Konstituierungsreglement und seine Alternativen. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2012, ISBN 978-3-531-94362-6, Reden, S. 306, doi:10.1007/978-3-531-94362-6_5.
  3. Maximilian Steinbeis: Die verwundbare Demokratie: Strategien gegen die populistische Übernahme. Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG, München 2024, ISBN 978-3-446-28095-3, S. 56 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. THÜRINGER VERFASSUNGSGERICHTSHOF: VerfGH 36/24. (pdf) Abgerufen am 27. September 2024.
  5. AfD-Alters­prä­si­dent Treutler muss Abstim­mung über Tagesord­nung zulassen. 27. September 2024, abgerufen am 27. September 2024 (Autorenkürzel xp und fz).
  6. Thüringer Verfassungsgericht entscheidet gegen AfD-Alterspräsident. AfD-Politiker Jürgen Treutler hatte bei der Landtagssitzung mehrfach die Abstimmung über einen Antrag von CDU und BSW verweigert. Das geht nicht, entschieden die Richter. In: Zeit Online. Zeit Online GmbH, 28. September 2024, abgerufen am 27. September 2024.