Amtsgericht Adorf

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Das Amtsgericht Adorf war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von zwölf Amtsgerichten im Sprengel des Landgerichtes Plauen mit Sitz in Adorf/Vogtl.

Von 1856 bis 1879 bestand in Adorf das Gerichtsamt Adorf als erstinstanzliches Gericht. Mit den Reichsjustizgesetzen wurde das Gerichtsamt Adorf aufgelöst und das Amtsgericht Adorf als Nachfolger des Gerichtsamtes eingerichtet. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste:[1]

Das Amtsgericht Adorf war eines von zwölf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Plauen. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste danach 14.659 Einwohner. Das Gericht hatte damals eine Richterstelle und war ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Einzelnachweise

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  1. Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt von 1879 S. 293, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 423 online