Gerichtsamt Adorf
Das Gerichtsamt Adorf war zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Adorf/Vogtl.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach dem Tod des sächsischen Königs Friedrich August II. wurde unter der Regierung von dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelten das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856.[1]
Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Das neu gebildete Gerichtsamt Adorf unterstand dem Bezirksgericht Plauen. Sein Gerichtsbezirk umfasste Adorf mit Sorge, Schadendeck und Kessel, Arnsgrün, Bärendorf, Bärenloh (Ober- und Unter-), Bergen, Carlsgasse, Christiansreuth, Frauengrün, Freiberg, Gettengrün (Ober- und Unter-), Gürth, Heißenstein, Hennebach, Hohendorf, Jugelsburg, Kleedorf, Leubetha mit Mühlleithe, Mühlhausen mit Jüdenloh, Oberbrambach, Raun mit oberen und unteren Lohhäusern, Raunergrund, Raunerhammer, Rebersreuth, Remtengrün, Reuth bei Eister, Röthenbach, Rohrbach mit Wetterhütte, Schönberg mit Geyerhäusern, Bärenteich, Großenteich, Scheiben- und Teichmühle, Schönlind mit Hallerhäusern, Siebenbrunn mit Straßenhäusern, Sohl, Unterbrambach und Weidigt.[2]
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über.
Seitdem das bisherige königliche Gericht als königliches Gerichtsamt bezeichnet wurde, führte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann.[3]
Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamtes Adorf wurden im Zuge der Neustrukturierung der sächsischen Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 in die im Jahre 1874 neugeschaffene Amtshauptmannschaft Plauen mit Sitz in der Stadt Plauen integriert.
Das Gerichtsamt Adorf wurde 1879 auf Grund des Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1. März 1879 durch das neugegründete Amtsgericht Adorf abgelöst.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg 1861, S. 749–750
- ↑ Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 285, Digitalisat
- ↑ Gesetz- und Verordnungsblatt (2117) 1856