Amtsgericht Altenstadt

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Gerichtsgebäude

Das Amtsgericht Altenstadt war ein von 1879 bis 1968 bestehendes hessisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Altenstadt.

Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden die Organisation und die Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 wurden im Großherzogtum Hessen die bisherigen erstinstanzlichen Gerichte, die Landgerichte, aufgehoben und durch Amtsgerichte ersetzt.[1] Funktionaler Vorgänger des Amtsgerichts Altenstadt war das Landgericht Altenstadt.

Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Altenstadt war so dem Bezirk des Landgerichts Gießen zugeordnet.[2]

Weitere Entwicklung

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Bönstadt wurde am 1. Juli 1911 an das Amtsgericht Friedberg abgegeben.[3]

Am 1. Juli 1957 wurde das Amtsgericht Altenstadt endgültig – nachdem es dies schon zu Ende des Zweiten Weltkrieges war – zur Zweigstelle des Amtsgerichts Ortenberg.[4]

Zum 1. April 1964 wurden aus dem Bezirk dieser Zweigstelle Staden und Stammheim an das Amtsgericht Friedberg und Nieder-Mockstadt an das Amtsgericht Nidda abgegeben[5], während die übrigen Gemeinden nun den Bezirk der Zweigstelle Altenstadt des Amtsgerichts Büdingen bildeten.[6]

Am 1. Juli 1968 wurde die Zweigstelle Altenstadt des Amtsgerichts Büdingen aufgehoben.[7]

Gerichtsgebäude

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Das ehemalige Amtsgerichtsgebäude dient heute als Rathaus von Altenstadt. Der neoklassizistisch-neobarocke Bau mit übergiebeltem Mittelrisalit stammt von 1925. Eine zweiläufige gewundene Freitreppe führt zum Haupteingang, der von einem gesprengten Giebel bekrönt wird. Hier befindet sich eine Kartusche mit einer Justitia. Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal aufgrund des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.[8] (Siehe auch: Liste der Kulturdenkmäler in Altenstadt (Hessen)).

Einzelnachweise

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  1. §§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197 f.
  2. §§ 2, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197 f.
  3. Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Friedberg, Vilbel, Bad-Nauheim und Altenstadt betreffend vom 27. Mai 1911. In: Großherzogliches Ministerium der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1911 Nr. 10, S. 80 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 35,6 MB]).
  4. Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation (§2) vom 6. März 1957. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1957 Nr. 5, S. 16 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  5. Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 26. Februar 1964. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1964 Nr. 6, S. 17–18, Artikel 2, Abs. 4 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 174 kB]).
  6. Errichtung einer Zweigstelle des Amtsgerichts Büdingen in Altenstadt vom 27. Februar 1964. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1964 Nr. 12, S. 408, Punkt 345 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,2 MB]).
  7. Gerichtsorganisation (Aufhebung der Zweigstelle Altenstadt des Amtsgerichts Büdingen) vom 4. Juni 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1968 Nr. 26, S. 994, Punkt 735 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,8 MB]).
  8. Ehemaliges Amtsgerichtsgebäude auf denkxweb; abgerufen am 4. Juli 2020.