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Amtsgericht Hilders

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Das Amtsgericht Hilders war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Hilders.

In Hilders bestand das königlich bayerische Landgericht Hilders. Sämtliche Gemeinden des Gerichtsbezirks gehörten ab 1866 nach dem Sieg Preußens im Deutschen Krieg nicht mehr zum Königreich Bayern. Im Friedensvertrag zwischen dem König von Preußen und dem König von Bayern, der am 22. August 1866 in Berlin abgeschlossen wurde[1], trat Bayern die Bezirke Gersfeld und Orb an Preußen ab. Aus dem Königlich Bayrischen Landgericht wurde ein Königlich Preußisches Amtsgericht. Es lag in der neuen Provinz Hessen-Nassau und war dem Kreisgericht Fulda zugeordnet. Mit der Einführung der Reichsjustizgesetze entstanden 1879 reichsweit einheitlich Amtsgerichte. Das Amtsgericht Hilders behielt damit seinen Namen und erhielt die neuen Funktionen. Es war nun eines der 22 Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichtes Hanau. Am Gericht bestand eine Richterstelle. Es war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Gerichtstage wurden in Tann abgehalten.[2] Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Gersfeld ohne die Teile, die dem Amtsgericht Weyhers zugeordnet waren.[3]

Im Zweiten Weltkrieg wurde das Gericht zum 15. Juni 1943 zur Zweigstelle des Amtsgericht Fulda herabgestuft.[4]

Einzelnachweise

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  1. Friedensvertrag zwischen dem König von Preußen und dem König von Bayern vom 22. August 1866. In: Preußisches Handels-Archiv, Jahrgang 1866, 2. Band, Digitalisat.
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 406 online
  3. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 540, Digitalisat
  4. Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann, Meinhard Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert. = Akademie für Raumforschung und Landesplanung: Beiträge, Band 100 = Behördliche Raumorganisation seit 1800, Grundstudie 14. VSB Braunschweig, 1989, ISBN 3-88838-224-6, S. 221.