Amtsgericht Gersfeld

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Das Amtsgericht Gersfeld (bis 1933: Amtsgericht Weyhers) war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Weyhers.

In Weyhers bestand das königlich bayerische Landgericht Weyhers. Sämtliche Gemeinden des Gerichtsbezirks gehörten ab 1866 nach dem Sieg Preußens im Deutschen Krieg nicht mehr zum Königreich Bayern. Im Friedensvertrag zwischen dem König von Preußen und dem König von Bayern, der am 22. August 1866 in Berlin abgeschlossen wurde,[1] trat Bayern die Bezirke Gersfeld und Orb an Preußen ab. Aus dem Königlich Bayerischen Landgericht wurde ein Königlich Preußisches Amtsgericht. Es lag in der neuen Provinz Hessen-Nassau und war dem Kreisgericht Fulda zugeordnet. Mit der Einführung der Reichsjustizgesetze entstanden 1879 reichsweit einheitlich Amtsgerichte. Das Amtsgericht Weyhers behielt damit seinen Namen und erhielt die neuen Funktionen. Es war nun eines der 22 Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichtes Hanau. Am Gericht bestand eine Richterstelle. Es war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Gersfeld abgehalten.[2] Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Landkreis Gersfeld der Stadtbezirk Gersfeld, die Gemeindebezirke Abtsroda, Altenfeld, Altenhof, Dalherda, Ebersberg, Gackenhof, Gichenbach, Hettenhausen, Kippelbach, Lütter, Maiersbach, Roßbach, Obernhausen, Poppenhausen, Rengersfeld, Ried, Rodenbach, Rodholz, Rommers, Sandberg, Schachen, Schmalnau, Steinwand, Stellberg, Thalau und Weyhers und den Gutsbezirk Oberförsterei Gersfeld.[3] Zum 1. Juni 1933 wurde das Gericht in Amtsgericht Gersfeld umbenannt.[4]

Im Zweiten Weltkrieg wurde das Gericht zum 15. Juni 1943 zur Zweigstelle des Amtsgericht Hünfeld herabgestuft.[5]

Einzelnachweise

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  1. Friedensvertrag zwischen dem König von Preußen und dem König von Bayern vom 22. August 1866. In: Preußisches Handels-Archiv, Jahrgang 1866, 2. Band, Digitalisat.
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 406 online
  3. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 542, Digitalisat
  4. GS 1933, S. 190
  5. Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann, Meinhard Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert. = Akademie für Raumforschung und Landesplanung: Beiträge, Band 100 = Behördliche Raumorganisation seit 1800, Grundstudie 14. VSB Braunschweig, 1989, ISBN 3-88838-224-6, S. 217, 221.