Benutzer:Flk-Brdrf/Historische Landesteile in heutigen Bindestrich Ländern der Bundesrepublik Deutschland
Die Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland sind die Länder. Neben elf Gliedern des Bundes, die sich amtlich als Land bezeichnen, ist bei dreien (Bayern, Sachsen und Thüringen) Freistaat Namensbestandteil sowie bei zwei weiteren Gliedstaaten Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg der Name des Landes (Bezeichnung im Rechtsverkehr). Andere zählen zu den so gennannten "Bindesrich-Ländern", da deren Namen den Namen von zwei historische Länder oder Territorien beinhaltet, die im Landesnamen mit einem Bindestrich verknüpft sind. Dieses sindː Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Vorgeschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Aufgrund der „Proklamation Nr. 2“ entstanden am 19. September 1945 in der US-amerikanischen Besatzungszone die ersten Länder mit dieser Ausrichtung. Innerhalb der vier Besatzungszonen auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland waren es ab dem 21. Januar 1947 16 Länder, die im Wesentlichen aus folgenden Gebieten gebildet wurdenː
- Amerikanische Besatzungszone:
- Bayern: Hauptteil des Landes Bayern, wobei der Landkreis Lindau (Bodensee) einschließlich der ab dem 25. September 1948 kreisfreien Stadt Lindau zur französischen Besatzungszone gehörte
- Bremen: Land Bremen (obwohl es als Exklave von britischem Besatzungsgebiet umschlossen war, doch die US-Amerikaner beanspruchten einen Seehafen für ihre Versorgung)
- Hessen (Groß-Hessen): Hauptteil des Volksstaats Hessen, Hauptteil der preußischen Provinz Hessen-Nassau
- Württemberg-Baden: Nordteil des Landes Württemberg, Nordteil des Landes Baden
- Britische Besatzungszone:
- Hamburg: Land Hamburg
- Niedersachsen: Länder Hannover (als eigenständiges Land wiedererrichtet nach zwischenzeitlicher preußischer Zugehörigkeit als Provinz Hannover 1866–1946), Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe
- Nordrhein-Westfalen (durch Militärverordnung Nr. 46 vom 23. August 1946):[1] Nordrhein bzw. nördlicher Teil der preußischen Rheinprovinz (Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf und Köln), die preußische Provinz Westfalen und das Land Lippe (nachträgliche Eingliederung durch Militärverordnung Nr. 77 vom 21. Januar 1947)
- Schleswig-Holstein: preußische Provinz Schleswig-Holstein
- Französische Besatzungszone:
- Baden: Südteil des Landes Baden
- Rheinland-Pfalz: Südteil der preußischen Rheinprovinz (Regierungsbezirke Koblenz und Trier), Westteil der preußischen Provinz Hessen-Nassau (→ Provinz Rheinland-Hessen-Nassau), Südwestteil des Landes Hessen (Rheinhessen), bayerische Pfalz
- Württemberg-Hohenzollern: Südteil des Landes Württemberg, preußische Exklave Hohenzollern, Landkreis Lindau (Bodensee) einschließlich der ab dem 25. September 1948 kreisfreien Stadt Lindau (Bodensee)
- Sowjetische Besatzungszone (→ Land (DDR)):
- Brandenburg: preußische Provinz Brandenburg westlich von Oder und Lausitzer Neiße
- Mecklenburg: Land Mecklenburg, Vorpommern (westlicher Teil der preußischen Provinz Pommern)
- Sachsen: Land Sachsen, westlich der Neiße gelegener Teil der preußischen Provinz Niederschlesien
- Sachsen-Anhalt: Hauptteil der preußischen Provinz Sachsen, Land Anhalt
- Thüringen: Land Thüringen, Regierungsbezirk Erfurt (Südteil der preußischen Provinz Sachsen)
- Berlin, die deutsche Hauptstadt, stand als geteilte Stadt unter dem Viermächtestatut und war entsprechend dem Viermächte-Status Sitz des Alliierten Kontrollrats in Deutschland.
- Das Saarland wurde im Januar 1946 aus dem Zuständigkeitsbereich des Kontrollrates herausgelöst und erhielt 1947 als Saarprotektorat eine eigene Verfassung.
- ↑ Kurt Düwell: „Operation Marriage“ – Die britische Geburtshilfe bei der Gründung Nordrhein-Westfalens ( vom 6. Dezember 2012 im Internet Archive) (PDF; 91 kB), Redemanuskript, Düsseldorf 2006, abgerufen am 28. August 2012.