Benutzer:Kanzlei Franz Kafka/MB03

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Meinungsbild-Entwurf

Zur Ausarbeitung dieses MB benötige ich, als juristischer Laie, Hilfe von einem Juristen! Kanzlei Franz Kafka 14:17, 4. Okt. 2009 (CEST)


Privatheit oder Öffentlichkeit des Wikipedia-Chat?

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Die Fragestellung dieses Meinungsbildes zielt auf eine prinzipielle Lösung verschiedener Probleme zwischen Benutzern, die sich aus dem Verhalten einzelner Benutzer in Chat-Räumen des Wikipedia-Chats mit und gegeneinander sowie gegen abwesende Benutzer ergeben können oder ergeben haben. Diese Probleme sind auch demjenigen, der sich nicht am Wikipedia-Chat beteiligt, leicht vorstellbar anhand des öffentlichen Verhaltens der Benutzer in der Wikipedia selbst (vgl. exemplarisch die Seiten WP:VM, WP:SP). Diese Probleme lassen sich wikipedia-intern unter Verstoß gegen das Grundprinzip WP:Keine persönlichen Angriffe sowie gegen WP:Anonymität, strafrechtlich unter die Tatbestände der Beleidigung, der Verleumdung und üblen Nachrede bzw. der Androhung einer solchen (Nötigung?) bis hin zur Androhung physischer Gewalt zusammenfassen.

Exkurs: Rechtslage in Deutschland

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Kladde: Ein Chat ist ein Privatgespräch und genießt den Schutz, unter dem die Privatsphäre allgemein steht. Ein Chat ist auch dann als Privatgespräch anzusehen, wenn mehr als zwei Personen daran teilnehmen und weitere Teilnehmer des Chats passiv mitlesen. Die Veröffentlichung eines Chatlogs ohne Zustimmung der (aktiv?) am Chat Beteiligten stellt einen Eingriff in die Privatsphäre dar und kann rechtliche Schritte nach sich ziehen.

Der Schutz der Privatsphäre findet seine Grenzen in stafrechtlich relevanten Handlungen. Beleidigungen, Verleumdungen... sind nicht vom Schutz der Privatsphäre gedeckt.