Benutzer:Karsten11/Justiz im Großherzogtum Hessen
Oberappellationsgericht Darmstadt
Hofgericht der Provinz Starkenburg
Bezirksstrafgericht Darmstadt
Bezirksstrafgericht Michelstadt
Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Großherzogtum Hessen. Oberlandesgericht Darmstadt. Landgericht Darmstadt mit den 19 Amtsgerichten der Provinz Starkenburg: Beerfelden, Bensheim, Darmstadt I u. II, Fürth, Gernsheim, Großgerau, Großumstadt, Hirschhorn, Höchst, Langen, Lorsch, Michelstadt, Offenbach, Reinheim, Seligenstadt, Waldmichelbach, Wimpfen, Zwingenberg.
Landgericht Gießen mit den 20 Amtsgerichten der Provinz Oberhessen: Alsfeld, Altenstadt, Büdingen, Butzbach, Friedberg, Gießen, Grünberg i.H., Herbstein, Homberg, Hungen, Laubach, Lauterbach, Lich, Bad-Nauheim, Nidda, Ortenberg, Schlitz, Schotten, Ulrichstein, Vilbel.
Landgericht Mainz mit den 11 Amtsgerichten der Provinz Rheinhessen: Alzey, Bingen, Mainz, Niederolm, Oberingelheim, Oppenheim, Osthofen, Pfeddersheim, Wöllstein, Worms, Wörrstadt.
http://www.zeno.org/Meyers-1905/B/Gerichtsverfassung
1888
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Großherzogtum Hessen bestand 1888 als Dritte Instanz ein Oberlandesgericht in Darmstadt. Für jede der drei Provinzen bestand in zweiter Instanz je ein Landgericht. Dies waren für Rheinhessen das Landgericht Mainz, für Starkenburg das Landgericht Darmstadt und für Oberhessen das Landgericht Gießen. Darunter bestanden 49 Amtsgerichte als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit der ersten Instanz. Als Gerichte der Strafgerichtsbarkeit bestanden Schwurgerichte in Darmstadt, Gießen und Mainz. In Darmstadt, Offenbach, Gießen, Mainz und Worms waren Kammern für Handelssachen eingerichtet. Das Rhein-Schifffahrtsgericht hatte seinen Sitz in Mainz. Daneben bestanden eine kaiserliche Disziplinarkammer in Darmstadt sowie Militärgerichte.
1910
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Großherzogtum Hessen bildet (1910) des Bezirk des Oberlandesgerichts Darmstadt, zu welchem 3 Landgerichte mit 53 Amtsgerichten gehören:
Oberlandesgericht Darmstadt
Juristenausbildung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]http://www.hadis.hessen.de/hadis-elink/HSTAD/G%2022/FINDBUCH.pdf
Militärgerichtsbarkeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Militärgerichtsbarkeit war im Militärstrafgesetzbuch vom 5. August 1822 geregelt. Als Untergerichte bestanden Militäruntersuchungsgerichte und erstinstanzliche Kriegsgerichte. Das Oberkriegsgericht als einziges Obergericht bildete die 2. Instanz und nahm die Oberaufsicht über die Untergerichte war. Es handelte sich um einen permanenten Gerichtshof mit Sitz in Darmstadt. Er bestand aus 7 Richtern. Der Präsident war immer ein General. Unter den 6 Beisitzern, waren 4 Stabsoffiziere ein Oberauditor und ein rechtsgelehrtes Mitglied.[1]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Eckhart G. Franz u.a. : Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert, 1989, ISBN 3-88838-224-6
- Dagobert Karenberg: Die Entwicklung der Verwaltung in Hessen-Darmstadt und Ludewig I. (1790-1830), 1964
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Dagobert Karenberg: Die Entwicklung der Verwaltung in Hessen-Darmstadt und Ludewig I. (1790-1830), 1964, S. 130-131