Benutzer Diskussion:Elke Philburn/Paßbild Manfred Riebe

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Hallo Elke Philburn/Paßbild Manfred Riebe, vielen Dank für das Hochladen deiner Bilder.
Leider fehlen noch einige Angaben auf der Bildbeschreibungsseite. Um Verletzungen des Urheberrechts zu vermeiden, werden derartige Bilder nach zwei Wochen gelöscht.
Bevor du die für den Verbleib des Bildes nötigen Informationen ergänzt, lies dir bitte zuerst die „Lizenzierung für Anfänger“ durch. Benutze dann bitte die Vorlage aus dem Kasten unten links, die du kopieren, über „Seite bearbeiten“ in die Bildbeschreibung einfügen und dann ausfüllen kannst. Unter diese Bildbeschreibung setzte bitte eine passende Lizenzvorlage aus Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder. Falls du Probleme mit diesem Verfahren hast, kannst du gerne auf Wikipedia:Fragen zur Wikipedia nachfragen.

{{Information
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|other_versions=
|Notes=
}}
  • Description: Was stellt das Bild dar?
  • Source: Woher stammt das Bild? (ggf. URL oder "selbst fotografiert")
  • Author: Wer hat es erstellt? (ggf. mit 3 Tilden ~~~ signieren)
  • Date: Wann ist das Bild entstanden und/oder erstveröffentlicht?
  • Permission - nur bei fremden Bildern, ansonsten frei lassen: Wie lautet der genaue Text (möglichst ein Zitat), in dem der Rechteinhaber die Erlaubnis für eine freie Lizenz erteilt?
  • other_versions - nur, wenn andere Versionen hochgeladen wurden, ansonsten frei lassen: Wie lautet der Name für eine andere Version dieser Datei, die ebenfalls hochgeladen wurde?
  • Notes - nur, wenn du noch etwas anmerken willst, ansonsten frei lassen: Platz für sonstige Anmerkungen (bitte kurz halten)

Solltest du nun der Meinung sein, dass das Bild von dir irrtümlich hochgeladen wurde, so füge bitte einfach {{Löschen}} Dieses Bild wurde irrtümlich von mir hochgeladen --~~~~ in die Bildbeschreibung ein.
Herzlichen Dank für deine Unterstützung. -- RainerBi 17:50, 19. Mär 2005 (CET)

  • Hallo Frau Philburn, hallo Rainer, das dürfte auch für das Bild Bild:Manfred riebe.jpg gelten... --NB > + 18:00, 19. Mär 2005 (CET)
Nachtrag: Ich las gerade, dass es sich um ein digitalisiertes Passfoto handelt. Die Rechte an einer Aufnahmen liegen immer beim Fotografen (im Unterschied zum Recht am eigenen Bild hinsichtlich der Abbildung). Daher müsste hier der Fotograf ausdrücklich mit der Lizenz einverstanden sein. Ausnahme wären Automatenfotos, bei denen dann der Einsteller für den korrekten Sachverhalt haftet. --NB > + 18:05, 19. Mär 2005 (CET)
Das ist nicht ganz richtig. Die Verbreitung von Paßbildern ist schon erlaubt, solange dies unentgeltlich und zu nicht-gewerblichen Zwecken geschieht. Werde mit Herrn Riebe Rücksprache halten, um die fehlenden Details nachzutragen. Elke Philburn 19:49, 19. Mär 2005 (CET)
Auf welchen mir unbekannten Passus des Urheberechts beziehen Sie sich? Meine Feststellung basiert auf rechtlichen Auskünften seriöser Stellen z.B. [1] (Auszug:" Wer sich ein Porträtfoto anfertigen lässt - das Gesetz spricht hier von einem Bildnisses und bezeichnet den Porträtierten als Besteller - hat nach § 60 UrhG das Recht, sich Vervielfältigungen, etwa eine Bild vom Bild Kopie oder ein Inter-Negativ, anfertigen zu lassen und diese zu verbreiten. Das gleichen Recht haben seine Angehörigen nach seinem Tod. Wichtig sind bei der Neuregelung, dass die Nutzung nur noch zu nicht gewerblichen, also zu privaten Zwecken erfolgen darf und dass auch zu privaten Zwecken eine Internet-Nutzung nicht ohne Zustimmung des Fotografen zulässig ist."), [2] --NB > + 21:15, 19. Mär 2005 (CET)
Es ist schon klar, daß die Fotographen das Gesetz zu ihren Gunsten auslegen.
Der Gesetztestext lautet:
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses durch den Besteller des Bildnisses oder seinen Rechtsnachfolger oder bei einem auf Bestellung geschaffenen Bildnis durch den Abgebildeten oder nach dessen Tod durch seine Angehörigen oder durch einen im Auftrag einer dieser Personen handelnden Dritten. Handelt es sich bei dem Bildnis um ein Werk der bildenden Künste, so ist die Verwertung nur durch Lichtbild zulässig.[[3]]
Noch ein paar Quellen:
Eigene Passbilder oder Portraitfotos dürfen aber auch ohne Zustimmung des jeweiligen Fotografen weiterverwendet werden.[[4]]
Ihr eigenes Passbild dürfen sie hingegen ungefragt ins Internet stellen. Es besitzt i.d.R. keine ausreichende Gestaltungshöhe, die für eine geistig-schöpferischen Leistung Vorausetzung ist, und ist daher nicht geschützt.[[5]]Elke Philburn 00:22, 20. Mär 2005 (CET)
Danke für die weiteren Quellen, die das Problem bestätigen: Die GFDL erlaubt explizit die -auch entgeltliche- gewerbliche Nutzung, und mit dem Hochladen stellen Sie ein Bild automatisch unter die GFDL. Damit haben Sie selber die Unzulässigkeit der Einstellung belegt. Die WP ist keine private Homepage (wo man mitunter geflissentlich über Lizenzrechte hinweg sieht) - sondern ein vielfach (auch kommerziell) genutztes Enzyklopädie-Projekt, dessen Gesamtheit diesem Anspruch genügen muss. --NB > + 00:35, 20. Mär 2005 (CET)
Nichts davon steht in meinen Quellen, insofern ist auch Ihre Argumentation nicht nachvollziehbar Elke Philburn 03:30, 20. Mär 2005 (CET)
Sie zitieren selber:"Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung...", also ausschließlich nicht gewerblich. Die GFDL hingegen lautet "Sie dürfen das Dokument auf jedem Medium sowohl kommerziell als auch nicht kommerziell kopieren und verbreiten...". Daher können Sie ein Werk, zu dem Sie bestenfalls private Nutzungsrechte haben, keinesfalls unter die GFDL stellen. Bei Antworten bitte ich um faktengestützte Sachargumentation... --NB > + 10:46, 20. Mär 2005 (CET) Nachtrag: Die rechtlichen Grundlagen habe ich bei Wikipedia Diskussion:Bildrechte#Passbilder (Urheberrecht) näher erläutert. --NB > + 11:27, 20. Mär 2005 (CET)
Frau Philburn, Sie haben mit Verlaub gesagt noch nicht mitbekommen, was die Wikipedia überhaupt ist. Daher wird das Bild jetzt ohne weitere Debatte gelöscht, denn auf eine Urheberrechtsverletzung werden wir uns hier nicht einlassen. --Markus Schweiß, @ 09:42, 20. Mär 2005 (CET)

Bitte nicht hier gegenseitig vor den Kopf hauen, sondern auf Wikipedia Diskussion:Bildrechte#Passbilder (Urheberrecht) helfen, unser Projekt voran zu bringen, den Konkreten Fall können wir dann anschließend beurteilen. --RainerBi 09:52, 20. Mär 2005 (CET) (Signatur nachgetragen --NB > + 00:06, 22. Mär 2005 (CET))

Es würde mich interessieren, was in diesem Zusammenhang mit dem Bild des Admins Benutzer:Echoray ist. -- Littl 09:54, 20. Mär 2005 (CET)

Merkwürdig, daß das Foto von Benutzer:Echoray immer noch zu sehen ist. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen ? -- Littl 12:36, 20. Mär 2005 (CET)

Es steht auch jetzt noch da, so wie es sicher zahllose Benutzerseiten gibt, auf denen Paßbilder eingebunden sind. Es hätte auch nie ein Mensch Anstoß daran genommen, wenn es nicht ausgerechnet um das Bild von Herrn Riebe gegangen wäre. Und selbstverständlich würde es Markus Schweiß nie einfallen, das Bild seines Kollegen Echoray zu löschen - so wichtig wäre ihm das Urhebergesetz in dem Fall nun doch wieder nicht. Elke Philburn 23:08, 20. Mär 2005 (CET)
Frau Philburn, die Äußerung, dass es nur um Bilder von Herrn Riebe ginge, ist schlicht nicht wahr - Sie können die Diskussionen im Bereich Bildrechte studieren und werden sehen, dass teilweise ganze Kolonnen von Bildern wg. problematischer Urheberrechte gelöscht wurden. Alleine heute sind über ein Dutzend Bilder aus URV-Gründen bzw. auf Wunsch des Uploaders gelöscht worden... --NB > + 23:57, 20. Mär 2005 (CET)
Das schrieb ich auch nicht, sondern das Einstellen von Paßbildern wurde erstmalig problematisiert, als um Herrn Riebe ging. Elke Philburn 00:35, 21. Mär 2005 (CET)
Passfotos sind keine speziellen Fotos, die Regeln für Bildwerke sind schon lange geklärt. Viele Benutzer haben Fotos von sich auf Ihrer Benutzerseite, nach meiner Erinnerung allerdings idR erkennbare Privatfotos, bei denen von einem Einverständnis der Fotografen alleine aus sozialen Gründen ausgegangen werden kann. Hier sprachen ganz sachlich die Gestaltung der Aufnahme als auch die bisherige Einstellung zur Lizenzeinhaltung für eine Nachfrage. --NB > + 01:08, 21. Mär 2005 (CET)
Das ändert doch aber nichts daran, daß Sie erst im Fall Riebe aktiv wurden. Elke Philburn 02:30, 21. Mär 2005 (CET)
Ich stimme Ihnen dahingehend zu, dass dies der erste mir bekannte Fall ist, in dem die Kriterien erfüllt wurden. --NB > + 09:16, 21. Mär 2005 (CET)

Die Sache ist geklärt, siehe die Diskussionsseite von Benutzer:Echoray -- Littl 23:34, 20. Mär 2005 (CET)

Frau Philburn -es mag Ihnen kleinkariert, schikanös oder wie auch immer vorkommen- aber mit der Lizenz-Angabe zum [[Bild:Manfred-riebe.jpg]] haben Sie wieder den Grund für einen Löschantrag gestellt. Bitte setzen Sie sich mit den Lizenzbedingungen der GNU-FDL auseinander und lesen Sie die entsprechenden Diskussioonen, um zu erfassen, worum es tatsächlich geht. Hier dürfen Bilder nur eingestellt werden, wenn diese vom Urheber nicht nur für die WP, sondern für alle Welt freigegeben ist! Jeder darf die hier eingestellten Bilder kopieren, verändern, verkaufen - was auch immer. Lizenzangaben unterhalb dieser Ebene führen bei Kenntnisnahme zur Löschung - unabhängig davon, ob es sich um Bilder von Herrn Riebe oder was auch immer handelt, so sind die Regeln bei der WP-Lizenz....

Oder habe ich Sie missverstanden und Sie meinten mit der Angabe, dass der Fotograf mit den Bedingungen der hier geltenden GFDL einverstanden ist? --NB > + 19:48, 23. Mär 2005 (CET)

Genau so ist es. Herr Riebe hat den Fotografen über die hier geltenden Lizenzbedingungen unterrichtet, und dieser hat ohne Einschränkung zugestimmt. Elke Philburn 20:01, 23. Mär 2005 (CET)
Dann schreibe es doch bitte irgendjemand, der diese Zustimmung so eingeholt hat, auch dort beim Bild (per Lizenzbaustein). Die derzeitige Formulierung "... hat sich mit der Veröffentlichung dieses Fotos an dieser Stelle einverstanden erklärt" wäre ein Löschgrund, weil sie so auszulegen ist, dass das Photo nur hier in Wikipedia und nirgens anders verwendet werden darf; solche Beiträge dürfen wegen der grundsätzliche freien Verwendbarkeit der WIKIPEDA-Inhalte nicht stehen bleiben. -- RainerBi 20:13, 23. Mär 2005 (CET)
Dann freue ich mich, dass ein GFDL-Bild hinzugekommen und ein Missverständnis ausgeräumt ist --NB > + 20:47, 23. Mär 2005 (CET)
Daß ich das noch erleben darf... *smile* Elke Philburn 20:55, 23. Mär 2005 (CET)
Ich freue mich über jede konstruktive Erweiterung der WP ;-) --NB > + 21:24, 23. Mär 2005 (CET)