Benutzer Diskussion:UHT/Archiv/2011
Unbegrenzte Sperre
Ich bedanke mich ganz herzlich bei dem ehemals unbegrenzt gesperrten Benutzer:Normalo und seiner Sockenpuppenarmada (Benutzer:j tom, Benutzer:Gruß Tom, Benutzer:Der kleine Schreiberling ...) für den Beweis, dass Wikipedia offenbar in den Sozialwissenschaften mangels administrativer Kompetenz nur bedingt (das ist kein Vorwurf an naturwissenschaftliche Admins) in der Lage ist, wirksamen Schutz gegen blanken Zerstörungswillen zu bieten. Wenn Fachkompetenz zum Interessenkonflikt umgedeutet wird, bin ich hier falsch. Im Traum von ernstzunehmenden rechtsvergleichenden Artikeln steckt zu viel Zeit, Arbeiteinsatz und Herzblut, als dass ich noch die Kraft hätte mich mit kruden Adornoexegesen abzugeben.
Ich bedanke mich ganz herzlich bei all jenen Autoren im Portal:Wirtschaft, Portal:Recht und Portal:Orgel, mit denen eine kompetente und unterhaltsame Zusammenarbeit möglich war und bitte um unbegrenzte Sperre meines Kontos. Vielen und beste Grüße --UHT 12:51, 2. Jan. 2011 (CET)
- Wenn du meine Nachfrage solchermaßen (fehl)interpretierst und obige Schlüsse daraus ziehst, wundert mich gar nichts mehr... (nicht signierter Beitrag von Zeitgeisterfahrer (Diskussion | Beiträge) )
- Unbegrenzte Sperre abgelehnt. ;-) Du hast Post. Gruß --Bubo 容 23:22, 2. Jan. 2011 (CET)
- Yeah! \o/ -- toblu [?!] 10:40, 3. Jan. 2011 (CET)
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Zur Info
Gruß --FelMol 11:53, 10. Feb. 2011 (CET)
- Und? Infotopia treibt mit ca. 6 Socken gleichzeitig sein Unwesen und unterstützt euch bei euren Editwars. Da habt ihr noch nie eine Sperre verlangt. --Mr. Mustard 13:34, 10. Feb. 2011 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: UHT 00:29, 11. Feb. 2011 (CET)
Wildlife law (Namibia)
Hallo. Es gibt zahlreiche Ungereimtheiten wie die Diskussion zeigt und so lange ist der Artikel "überarbeitungswürdig". Du sagst ja selber "Nirgendwo steht, dass der Artikel so fertig ist". Beste Grüße aus Nam. --Chtrede 11:49, 17. Feb. 2011 (CET)
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Gebietskörperschaft → Verwaltungseinheit ist falsch
Deine Edits bezüglich US-Ortschaften sind fehlerhaft, weil mit der Wahl des Begriffes Gebietskörperschaft gerade die politische Selbstverwaltung gemeint ist. Dies wird in einer Vielzahl der Artikel auch gerade thematisiert, was durch deine Änderung unverständlich wird. Verwaltungseinheiten können politisch selbständig sein, müssen es aber nicht. Die Begriffe sind also nicht synonym und nicht austauschbar. Bitte revertiere alle deine entsprechenden Edits und ersetze sie durch angemessene Erklärungen, wenn du nicht unter Gebietskörperschaft wieder einen Artikel herstellen willst. Bitte mache das innerhalb einer Woche ab heute. Grüße --h-stt !? 16:28, 24. Feb. 2011 (CET)
- Wer bist Du denn, dass Du meinst, anderen Nutzern irgendwelche Ultimaten setzen zu können? Wo bitte steht, dass WP:Q für Benutzer:h-stt nicht gilt? Insgesamt ein typischer h-stt-Beitrag: Viel ad hominem, viel Wikipolitik und Druck, ohne Beleg, fachlich ohne Substanz. Nochmal: In den Staaten des Common law gibt es keine Gebietskörperschaften, wie mit einem politikwissenschaftlichen Standardwerk[1] belegt ist. --19:24, 24. Feb. 2011 (CET)
- ↑ Hellmut Wollmann: Reformen in Kommunalpolitik und -verwaltung. VS Verlag, 2008, ISBN 978-3-531-15748-1, S. 24.
- Wenn ich hier mitreden darf: H-stt, es wäre sehr nett, wenn du zunächst einmal drei Beispiele nennen könntest, wo du die Änderung von "Gebietskörperschaft" in "Verwaltungseinheit" für verfehlt hältst, damit das Problem nachvollzogen werden kann. --Gnom 19:28, 24. Feb. 2011 (CET)
- Dank der vielfältigen Umbauten seit November ist das gar nicht mehr so einfach nachzuvollziehen. Aber in Census-designated place (Version vom 20. November) kommt im ersten Satz genau der international vergleichende Bezug zum Ausdruck, der für ein US-Konzept zur Erklärung auf das kontinentaleuropäische Äquivalent bzw hier auf den hiesigen Gegensatz verweist. So eine abgrenzende Erklärung muss auch künftig mit Link möglich sein. Wir müssen in der Lage sein, uns fremde Konzepte - sei es USA oder Papua-Neuguinea - in Bezug auf ein uns eher vertrautes zu setzen. Das wurde zerstört durch 1. die BKL mit Botauftrag, plötzlich völlig schwachsinnige Rotlinks (Gebietskörperschaft (USA)) zu erzeugen und einzutragen, 2. UHTs nachgelagerte Ersetzung das schwachsinnigen Rotlinks durch einen unpassenden Link. Unpassend, weil hier absichtlich quer zu den Rechtsordnungen ein Vergleich, bzw eine Abgrenzung vorgenommen worden war. Ich brauche zu dieser Abgrenzung, bzw diesem Vergleich (in anderen Artikeln zu US-Ortschaften habe ich im Geschichtskapitel "Gebietskörperschaft" verlinkt im Rahmen einer Erklärung, welche Folge die Incorporation für den Ort hatte) in Artikel aus Rechtsordnungen, die uns eher fremd sind. Natürlich wäre es schön, wenn wir einen Artikel Incorporated place (Vereinigte Staaten) hätten. Für die USA ist der sogar möglich und mittelfristig wahrscheinlich. Aber für alle anderen Rechtsordnungen? Ist es nicht wünschenswert, in einem Artikel zu einer Ortschaft auf Papua-Neuguinea deren wie auch immer gearteten Status, mit dem der Ort seine politische Selbstverwaltung erlangte, mit dem einer kontinentaleuropäischen Gebietskörperschaft zu vergleichen, damit unsere Leser verstehen, dass damit eine Art "Gemeinderat" eingeführt wurde? --h-stt !? 21:31, 24. Feb. 2011 (CET)
- Wenn ich hier mitreden darf: H-stt, es wäre sehr nett, wenn du zunächst einmal drei Beispiele nennen könntest, wo du die Änderung von "Gebietskörperschaft" in "Verwaltungseinheit" für verfehlt hältst, damit das Problem nachvollzogen werden kann. --Gnom 19:28, 24. Feb. 2011 (CET)
- Dein Wollmann-Zitat gilt nur für GB, nicht für die USA. Und auch wenn er die Anwendung des Begriffes "Gebietskörperschaft" auf GB zunächst ablehnt, kommt er schon im nächsten Abschnitt auf das local government zu sprechen, dass zwar begrifflich (Anlehnung an Verwaltung in Kontinentaleuropa und Government/"Regierung" in GB) nicht ganz der kommunalen Selbstverwaltung entspricht, aber von der Bedeutung eben doch parallel zu sehen ist. Wobei seit Thatcher die kommunale Selbstverwaltung / Local Government in GB stark zurückgeschraubt und durch Zentralismus ersetzt wurde.
- Sag mal: Hast du überhaupt das ganze Buch in der Hand (oder elektronischen Zugriff per SpringerLink)? Denn dann empfehle ich dir, das Kapitel 14 (vor allem Seiten 264 ff.) anzusehen. Im Buch geht es nämlich überhaupt nicht um unsere Frage, sondern um den Vergleich verschiedener Systeme bezüglich der kommunalen Selbstverwaltung. Und der Autor kommt zum Ergebnis, dass die Konzepte eben vergleichbar sind und verwendet als Überbegriff local government. Warum sollen wir das nicht auch tun können und in einem Artikel zu ausländischen Konzepten einen absichtlichen Bezug zum kontinentaleuropäischen Äquivalent herstellen. Nicht als "A = B", sondern "A entspricht in seiner Rechtsordnung am ehesten dem in Kontinentaleuropa verwendeten B." --h-stt !? 21:31, 24. Feb. 2011 (CET)
- Unser größtes Problem ist, dass der Begriff "Gebietskörperschaft" von seiner Definition her dem zu beschreibenden Gebilde Rechtsfähigkeit zuspricht. Und wir glauben belegen zu können, dass es daran fehlt. Was keine Rechtsfähigkeit hat, ist keine Gebietskörperschaft. Da kann noch so viel Ähnlichkeit bestehen. Aber das haben wir alles schon mal gesagt. Könntest du konkret zum Problem der Rechtsfähigkeit Stellung nehmen? --Gnom 21:44, 24. Feb. 2011 (CET)
- Ich bestreite, dass das das zentrale "Problem" unserer Diskussion ist. Deshalb werde ich selbstverständlich nicht darauf eingehen. Mein zentrales Problem ist es, dass ich mir und allen anderen Wikipedianern das Recht herausnehme, Bezüge, Vergleiche und Abgrenzungen quer zu Rechtsordnungen herzustellen und dabei nicht nur exakte 1:1-Beziehungen zulasse. Und ich verlange, dass einzelne Wikipedia-Mitarbeiter und die von ihnen betreuten Themenbereiche ihre Strukturen so aufstellen, dass sie zu denen anderer Fachbereiche kompatibel sind. Jeder Mitarbeiter, der sich für ein Thema zuständig fühlt muss selbst über die Einbindung in das Ganze nachdenken und darf das nie völlig "den anderen" überlassen. Letzteres ist nicht verhandelbar, systematische "Unabhängikeitserklärungen", die zur Zerstörung von vernetzten Strukturen führen, müssen als destruktiv angesehen werden. Grüße --h-stt !? 22:19, 24. Feb. 2011 (CET) PS zu weiter oben: Ich habe eben erst wahrgenommen, dass mir "ad hominem" Aussagen vorgeworfen wurden. Dazu würde ich gerne sehen, welche meiner Worte so ausgelegt werden können. Oder ich bitte darum diesen Vorwurf zurückzunehmen. Andernfalls könnte ich das meinerseits als PA verstehen.
- dass ich mir und allen anderen Wikipedianern das Recht herausnehme, Bezüge, Vergleiche und Abgrenzungen quer zu Rechtsordnungen herzustellen. Sorry, wenn das so ist, ist das ein ganz offensichtlicher Verstoß gegen KTF. Wenn Du diese Bezüge, Vergleiche und Abgrenzungen selbst herstellst, sind das „Aussagen, die nur auf persönlichen Erkenntnissen der Wikipedia-Autoren basieren nicht in die Artikel [gehören].“ --UHT 22:57, 24. Feb. 2011 (CET)
- Wenn du die Erklärung eines (zB fremden oder historischen oder ungebräuchlichen) Begriffes durch ein dem (deutschsprachigen) Leser besser vertrauten Konzept als TF ansiehst, beginne ich langsam deine Motivation zu begreifen. Allerdings stellt sich dann dir Frage, was Wikipedianer und die Wikipedia als Projekt dann tun und schreiben sollten. Erklären dürften wir dann natürlich nichts mehr. Und um in deiner Denkstruktur zu bleiben: Wieso erlaubst du dir denn dann eigentlich WP:TF zu interpretieren? Daher lehne ich auch hier deine Interpretation als völlig überzogen ab und lege dir weiterhin nahe, das Elfenbeintürmchen zu verlassen, wenn du in der Wikipedia konstruktiv mitarbeiten willst. Ich betrachte mittlerweile einen wesentlichen Teil deiner Aktivitäten als destruktiv und meine damit keineswegs die Zerstörung des Unfertigen, um darauf eine bessere Struktur zu errichten.
- dass ich mir und allen anderen Wikipedianern das Recht herausnehme, Bezüge, Vergleiche und Abgrenzungen quer zu Rechtsordnungen herzustellen. Sorry, wenn das so ist, ist das ein ganz offensichtlicher Verstoß gegen KTF. Wenn Du diese Bezüge, Vergleiche und Abgrenzungen selbst herstellst, sind das „Aussagen, die nur auf persönlichen Erkenntnissen der Wikipedia-Autoren basieren nicht in die Artikel [gehören].“ --UHT 22:57, 24. Feb. 2011 (CET)
- Ich bestreite, dass das das zentrale "Problem" unserer Diskussion ist. Deshalb werde ich selbstverständlich nicht darauf eingehen. Mein zentrales Problem ist es, dass ich mir und allen anderen Wikipedianern das Recht herausnehme, Bezüge, Vergleiche und Abgrenzungen quer zu Rechtsordnungen herzustellen und dabei nicht nur exakte 1:1-Beziehungen zulasse. Und ich verlange, dass einzelne Wikipedia-Mitarbeiter und die von ihnen betreuten Themenbereiche ihre Strukturen so aufstellen, dass sie zu denen anderer Fachbereiche kompatibel sind. Jeder Mitarbeiter, der sich für ein Thema zuständig fühlt muss selbst über die Einbindung in das Ganze nachdenken und darf das nie völlig "den anderen" überlassen. Letzteres ist nicht verhandelbar, systematische "Unabhängikeitserklärungen", die zur Zerstörung von vernetzten Strukturen führen, müssen als destruktiv angesehen werden. Grüße --h-stt !? 22:19, 24. Feb. 2011 (CET) PS zu weiter oben: Ich habe eben erst wahrgenommen, dass mir "ad hominem" Aussagen vorgeworfen wurden. Dazu würde ich gerne sehen, welche meiner Worte so ausgelegt werden können. Oder ich bitte darum diesen Vorwurf zurückzunehmen. Andernfalls könnte ich das meinerseits als PA verstehen.
- Deinen Beiträgen fehlt der Impetus des Erklärenden, es mangelt am Eingehen auf den Laien als Leser und erst recht ist keinerlei Vernetzung und themenübergreifende Struktur zu erkennen. Deine Beiträge passen nicht in die Bestände der Wikipedia, sie stehen orthogonal dazu und lassen sich nicht verknüpfen. Bist du sicher, dass deine Art Wissen zu aufzubereiten, darzustellen und zu vernetzen mit der Zielsetzung der Wikipedia kompatibel ist? Deine Beiträge kosten (zB mich) so wahnsinnig viel Zeit, die wir anderweitig vermutlich besser nutzen könnten. Und es ist unwahrscheinlich, dass alle deine Kritiker Esel sind, zumal sie aus den verschiedensten Themenbereichen der Wikipedia kommen.
- Bitte überlege für dich als unbestrittenem Experten, ob die reine Lehre tatsächlich auf deine Weise in die Wikipedia integriert werden kann oder ob nicht eine Anpassung erforderlich ist. Die rechtsvergleichende Rechtswissenschaft ist in ihrem Anspruch auch noch zu neu und hat noch zu wenige Themenfelder überhaupt bearbeitet, als dass wir sinnvoller Weise ganze Strukturen darauf stützen können. Zu wie vielen und wie breiten Rechtsgebieten über wie viele Rechtsordnungen gibt es denn Publikationen, die deine Ansprüche erfüllen? Und wie viel davon ist noch Entwurf, in der Diskussion und unfertig? Kannst du wirklich rechtfertigen, auf dieser Basis nicht nur den kompletten Themenbereich Recht in der Wikipedia umzustrukturieren, sondern damit auch noch in alle anderen Themenfelder hinaus zu greifen, die irgendwo einen Berührungspunkt mit Rechtsfragen haben? Grüße --h-stt !? 16:28, 25. Feb. 2011 (CET)
- Ich arbeite seit geraumer Zeit hier mit und habe in drei Fachbereichen, von denen zwei durchaus komplexe Themen zum Gegenstand haben, ausgezeichnete Artikel geschrieben; die einzigen Mitarbeiter, die sich bislang über meine Artikelarbeit beschwert haben, heißen H-stt und Gruß Tom. Von beiden fehlt im Bereich Recht/Wirtschaft jegliche Artikelarbeit. Meine Auslegung von KTF würde ich als die ganz herrschende bezeichnen (vgl. auch hier); es steht Dir frei eine Anfrage bei KTF zu starten. Möglicherweise ist Dir durch Deine Konzentration auf nordamerikanische Sehenswürdigkeiten entgangen, dass sich in den "wissenschaftlichen" Fächern die Ansprüche seit 2003 geändert haben.
- Es ist unenzyklopädisch, Artikel nach den Erwartungen des Lesers zu schreiben, denn a) es gibt nicht "den Leser" b) wenn es ihn gäbe: wir kennen ihn nicht. Die Ausrichtung an einem fiktiven Durchschnittleser dient in der Diskussion lediglich dazu, sich gegen jede Art von Kritik zu immuninisieren, da alle "OMA-Argumente" von vornherein nicht falsizifierbar sind (vgl auch doppelt verschanzter Dogmatismus): Der vermeintliche Durchschnittsleser (= OMA) will im Zweifel immer das, was der jeweilige Diskutant für richtig hält. Konflikte werden dadurch von vornherein unlösbar; genau das zu vermeiden bezweckt KTF.
- Unmittelbar damit zusammen hängt, dass es keine Richtlinie gibt, die daraus, dass wir auf deutsch schreiben, ableitet, dass wir für Deutsche schreiben, vgl. Wikipedia:Meinungsbilder/Deutschsprachige_Universalenzyklopädie_oder_Fokus_auf_deutschsprachigem_Raum
- Die Behauptung, dass die Rechtsvergleichung eine "junge" Disziplin ist, ist schlicht falsch; das gesamte Privatrecht ist auch deutschsprachig aufbereitet teilweise bis in die letzten Quisquilien, zum Strafrecht gibt es Massen an kriminologischen Publikationen, zum vergleichenden Verfassungsrecht und der vergleichenden Politkwissenschaft ist Literatur Legion. Der wirklich einzige Bereich, bei dem gelegentlich länger gesucht werden muss, ist das Verwaltungsrecht, hier lohnt sich ein Blick in englisch- und franzsösischsprachige Zeitschriften: Selbst zum vergleichenden Jagdrecht gibt es Literatur. Selbst wenn es keine Literatur gäbe, ändert das nichts an der Argumentation. Wikipedia bildet den Stand der Wissenschaft ab. Ist ein Gebiet unerforscht, gibt es nichts abzubilden. Nicht erforschte Bereiche können jedenfalls nicht durch OR ("dass ich mir und allen anderen Wikipedianern das Recht herausnehme, Bezüge, Vergleiche und Abgrenzungen quer zu Rechtsordnungen herzustellen") ersetzt werden. Analogie: Nur weil Biologen noch nicht sämtlich Tierarten erforscht haben, heißt das 1. nicht, dass deshalb die biologische Systematik nicht ausreicht, eine Enzyklopädie daraus zu errichten und 2. nicht, dass Wikipedianer selbständig Tierarten entdecken dürfen. --UHT 16:59, 25. Feb. 2011 (CET)
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Vormietrecht
Hallo UHT. Ich wäre Dir dankbar, wenn Du vor einer Löschung mit demjenigen, der die Änderung durchgeführt hat, Kontakt aufnehmen würdest. Das ist mE ein Gebot der Höflichkeit. --Asurnipal 11:29, 14. Mär. 2011 (CET)
- 1. Löschungen und Änderungen vorher anzukündigen ist gemäß Wiki-Prinzip unüblich; wir wären sonst beständig damit beschäftigt, andere zu informieren. Damit genau das nicht notwendig ist, gibt's Beobachtungslisten. 2. Die Kontaktaufnahme besteht in dem Fall in der Frage der Kommentarzeile, die dir nicht entgangen sein dürfte. 3. Ist der Artikel so nicht konventionskonform und passt sich – von der vorhandenen Theoriefindung mal ganz abgesehen – nicht ohne Friktionen in das Kategoriesystem ein. Beste Grüße --UHT 14:06, 14. Mär. 2011 (CET)
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Anlauf
Hallo UHT! Ich versuch's mal und möchte bei Dir ganz friedlich "auf den Busch klopfen". Das ist kein Rosenmontagsgag ... sondern eine freundliche Bitte hier nochmals reinzusehen. Zu Deiner Information ebenfalls dies. Da in der Katbeschreibung keine Eingrenzung auf nationale Inhalte erfolgt, wäre es schön Informationen zu internationalen Inhalten dort ebenfalls zu sehen. Notfalls könnte man den Hinweis auf Kategorie:Gesetz und Regelwerk zur Jagd dort als Link einbinden? Freundlichen Gruß Tom 12:17, 7. Mär. 2011 (CET)
- Zu Deiner Information ebenfalls dies Könntest Du bitte entsprechend wenigstens "hoch und heilig" versichern, dass Benutzer:Der kleine Schreiberling nicht zu Deinen Accounts gehört?
- Notfalls könnte man den Hinweis auf Kategorie:Gesetz und Regelwerk zur Jagd dort als Link einbinden? Das sowieso, genau dafür ist der Abschnitt "Verweise" in den Wartungsbausteinen ja da. Beste Grüße --UHT 12:44, 7. Mär. 2011 (CET)
- Hi Bitte sei so gut und mach das Ding rund (sprich Verweise überarbeiten). Mit dem Schreiberling hab ich definitely nix zu tun. Besten Gruß Tom 12:49, 7. Mär. 2011 (CET)
Interwikilinks Obliegenheit
Lieber UHT, vielleicht täusche ich mich ja, aber en:Obligation ist mE nicht = Obliegenheit Wikipedia:Administratoren/Notizen#Interwiki-Bots_spielen_verr.C3.BCckt. Viele GRüße--Olag 18:14, 27. Mär. 2011 (CEST)
Hallo, du hast bereits vor ca. drei Monaten Landgemeinde zur BKS gemacht. Noch heute zeigen annähernd 500 Links auf Landgemeinde. Vorwiegend sind Artikel über Orte im ehem. Preußen betroffen. Aber auch viele Artikel über sächsische Orte verlinken noch auf Landgemeinde. Nach der von dir vorgenommenen Trennung müsstest du konsequenterweise auch noch Landgemeinde (Sachsen) und analog ggf. Artikel über diesen Status in weiteren Ländern anlegen. Bitte bring die Sache wieder in Ordnung und bieg die Links ordnungsgemäß um. Danke und viele Grüße, --Y. Namoto 15:12, 30. Mär. 2011 (CEST)
Nicht Strafrecht?
[2] --Dendrolo 12:21, 12. Apr. 2011 (CEST)
- Nein, ist schon richtig so, vgl. Portal:Recht/FAQ. --UHT 20:54, 12. Apr. 2011 (CEST)
Markus Frick
Hallo, ich weiß nicht wie man Ihnen schreiben kann. Was war daran falsch?
Ein prominentes Beispiel ist Markus Frick. Er hat bei seinen Aktien-Kaufempfehlungen seinen Interessenkonflikt verschwiegen und für über 760 Millionen Euro Aktien verkauft. Wegen des Verschweigens des Interessenkonfliktes wurde er zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt.
Quellen: [3][4]
(E-Mail-Adresse entfernt)
Gruß
Tom Ströger
(Hierher verschoben, IP per E-Mail informiert. --Gnom 16:54, 15. Apr. 2011 (CEST))
- Hat sich erledigt. Es ging um Scalping. --Gnom 17:34, 15. Apr. 2011 (CEST)
[5] Danke für den Revert. Jetzt bin ich etwas schlauer geworden und der Begriff Rechtskreis prägt sich nun langsam in meinem Hirn ein :). --Filzstift ✑ 16:21, 26. Apr. 2011 (CEST)
Hallo UHT! Sorry, aber eine Menge Verlinkungen auf eine Weiterleitung, die in einer BKL mündet, ist keine gute Idee. Wenn, dann gehören auch die entspr. Links auf Mietzins korrigiert. Danke & Gruß --Invisigoth67 (Disk.) 16:57, 27. Apr. 2011 (CEST)
- Wenn ich die Links zurechtbiege, schimpft mich anschließend wieder irgendwer, weil ich die Server mit (laut irgendeiner Richtlinie unnötigen) lf-Edits belaste. Was tun? --UHT 17:01, 27. Apr. 2011 (CEST)
- Links auf BKL müssen zeitnah umgebogen werden (wenn die BKL etabliert ist und nicht sofort wieder revertiert werden wird). Nur Links auf Weiterleitungen, zB nach Verschiebungen, sollten nicht massenhaft ohne andere Änderung am Artikel geändert werden. Grüße --h-stt !? 17:09, 27. Apr. 2011 (CEST)
Rechtsvergleich
Hallo UHT, ich habe den noch unfertigen Artikel Jabès gegen van Meeteren und Safarowsky eingestellt, fühle mich aber sehr unsicher bezüglich der Rechtsbegriffe. Es handelt sich um das Recht der Gemischten Gerichtshöfe in Ägypten, das neben einer großen Prise Naturrecht auf der französischen Rechtstradition aufbaut. Das Urteil verkündete die "irrecevabilité" (wohl: Unzulässigkeit?) der Klage, da die Kläger sich als ägyptische Juden von einer antisemitischen Broschüre über "Die Judenfrage in Deutschland" auch dann nicht beleidigt fühlen könnten, wenn sie in Ägypten und in französischer Sprache verbreitet wurde und allgemeine herabsetzende Äußerungen über "die Juden" enthielt. Entspricht das einer fehlenden Aktivlegitimation im Deutschen oder ist eine solche "Übersetzung" quer durch die Rechtstraditionen überhaupt unzulässig? Als Nichtjurist und erst recht unerfahren im Rechtsvergleichen, kann ich dazu ziemlich wenig sagen. Mehr Material kann ich Dir gern liefern.--Mautpreller 17:08, 23. Apr. 2011 (CEST)
- Eine spannende Sache, das Thema, auch für die Geschichte des KWI. irrecevabilité ist Unzulässigkeit und kann problemlos so übersetzt werden. Wenn die Klage bereits unzulässig war, geht es in deutscher Terminologie eher um die Prozessführungsbefugnis als um die Aktivlegitimation. Übersetzung ist imho zumindest nicht ausgeschlossen, aber um Genaueres sagen zu können, müsst ich mir das Urteil durchlesen. So spontan kann ich über Zivilprozessrecht im Ägypten der 30er nicht sooo viel sagen. Wenn Du mir mehr Details geben könntest, kann ich mich aber relativ leicht einarbeiten, allerdings frühstens in zwei Wochen; falls internationale Fernleihe notwendig wird, kann das insgesamt schon dauern .. Vielleicht schaff ich einen eigenen rechtshistorischen Artikel zum Prozessrecht, aber ich kann nichts versprechen. --UHT 17:48, 23. Apr. 2011 (CEST)
- Hi UHT, die Prozessakten sind lt. Gudrun Krämer bereits
in den 1930ern1956/1957 routinemäßig vernichtet worden. Die wichtigste Quelle für die Sekundärliteratur, die offenbar vor allem Fueß ausgewertet hat, ist das Journal des Tribuneaux Mixtes, das das Urteil und auch einiges Weitere abgedruckt hat. Einen Scan der entsprechenden Ausgabe habe ich als Weblink (leider auf einer etwas merkwürdigen Seite) verlinkt, mit entsprechenden bibliografischen Angaben. Offenbar ist über diverse Nummern des JTM hinaus ausschließlich Material der deutschen Seite erhalten geblieben, unter anderem zwei französischsprachige Verteidigungsschriften von Grimm (siehe ebenfalls hier, ganz unten: http://www.fschuppisser.ch/looslizion/unterlagen.html). Ferner scheint es ein Gutachten von Erich-Hans Kaden für den Berufungsprozess zu geben. Und außerdem, für die politische Seite, natürlich Aktenbestände des AA, die jedoch in der Sekundärliteratur nach meinem Eindruck hervorragend aufgearbeitet sind, was für die juristische Seite m.E. eher nicht zutrifft.--Mautpreller 18:16, 23. Apr. 2011 (CEST)- Das Journal des Tribunaux Mixtes von 1934 gibt's deutschlandweit anscheinend nur am MPI in HH, aber nicht für die Fernleihe freigegeben. Benutzer:Gnom hat da gute Beziehungen und man könnte ihn höflich bitten, zu schaun, ob sich in der Ausgabe noch mehr (Kommentare etc.) findet. Sobald ich Zeit hab werd ich mich freudig über die juristische Seite, einschließlich der rechtlichen Grundlagen des Gerichts schlau machen. Beste Grüße --130.133.8.114 18:45, 23. Apr. 2011 (CEST)
- Fein, vielen Dank. Benutzer:Gnom werde ich mal ansprechen (aber mir vorher die genauen Lit-Angaben bei Fueß anschauen). Es ist doch immer wieder schön, wie man in der Wikipedia kompetente Leute antrifft, die sich gern mit komplizierten Sachen befassen. In diesem Sinne frohe Ostern.--Mautpreller 19:01, 23. Apr. 2011 (CEST)
- Hallo, ich bin wie gesagt Hiwi am MPIPRIV, das heißt ich bin ohnehin ständig in dessen Bibliothek unterwegs und recherchiere. Wenn ihr mir einen halbwegs klaren Auftrag gebt, kann ich euch innerhalb von ein paar Tagen gern alles einscannen, was ihr braucht. Fachlich zuständig sind wohl diese beiden Damen. Zumindest für die letztgenannte habe ich mal übersetzt, also habe ich was gut bei ihr ;-) Inhaltlich habe ich aber keine Ahnung von dem Thema, abgesehen von einem pikanten Detail. Gruß, --Gnom 11:24, 24. Apr. 2011 (CEST)
- Hi Gnom, das Journal des Tribunaux Mixtes berichtete in seinen Nummern 1697 (24.1.1934), 1698 (26.1.1934) und 1699 (29.1.1934) über die erstinstanzliche Verhandlung und in seinen Nummern 1888 (15.4.1935), 1889 (17.4.1935), 1890 (19.4.1935) und 1891 (22.4.1935) über die Berufungsverhandlung des Prozesses Jabès c. van Meeteren et Safarowsky, jeweils unter der Überschrift L'antisémitisme en justice. Auf der oben genannten Website, die Unterlagen zum Berner Zionistenprozess sammelt (http://www.fschuppisser.ch/looslizion/unterlagen.html), finden sich (mittelmäßige) Scans aus Nr. 1699, nämlich das erstinstanzliche Urteil (Jugement) und ein Avis des Chef de Parquet (wohl der bei Fueß so genannte "Vertreter der Staatsanwaltschaft" Fu'ad Hamdi). Weitere Scans kenne ich nicht.--Mautpreller 12:56, 24. Apr. 2011 (CEST)
- PS: Ein Bericht des NS-Juristen Grimm, Prozessvertreter der deutschen Seite, findet sich in: Deutsche Juristen-Zeitung, Jg. 39 (1934), Nr. 4, S. 238-243 unter der Überschrift „Der Kairoprozeß“.--Mautpreller 13:05, 24. Apr. 2011 (CEST)
- PPS: Ein deutschsprachiges Exemplar des Streitgegenstands, der Broschüre des Deutschen Vereins, findet sich im Archiv des MPIIPR, Nr. 436. Dort liegt auch die Anfrage des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (zitiert bei Kunze, wird deshalb wohl eher nicht gebraucht), eine Rechtsauskunft des KWI dazu sowie ein 14-seitiges Gutachten von Eduard Wahl. Er hebt dort auf die Frage des mangelnden intérêt de l'action ab. Erich-Hans Kaden hat in Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, 9. Jg. (1935), S. 565-585 einen Beitrag dazu verfasst: Nichtvermögensrechtlicher Kollektivschaden und zivilrechtliche Schadenersatzklagen von Einzelpersonen nach französischem Zivilrecht.--Mautpreller 13:32, 24. Apr. 2011 (CEST)
- Hallo, ich bin wie gesagt Hiwi am MPIPRIV, das heißt ich bin ohnehin ständig in dessen Bibliothek unterwegs und recherchiere. Wenn ihr mir einen halbwegs klaren Auftrag gebt, kann ich euch innerhalb von ein paar Tagen gern alles einscannen, was ihr braucht. Fachlich zuständig sind wohl diese beiden Damen. Zumindest für die letztgenannte habe ich mal übersetzt, also habe ich was gut bei ihr ;-) Inhaltlich habe ich aber keine Ahnung von dem Thema, abgesehen von einem pikanten Detail. Gruß, --Gnom 11:24, 24. Apr. 2011 (CEST)
- Fein, vielen Dank. Benutzer:Gnom werde ich mal ansprechen (aber mir vorher die genauen Lit-Angaben bei Fueß anschauen). Es ist doch immer wieder schön, wie man in der Wikipedia kompetente Leute antrifft, die sich gern mit komplizierten Sachen befassen. In diesem Sinne frohe Ostern.--Mautpreller 19:01, 23. Apr. 2011 (CEST)
- Das Journal des Tribunaux Mixtes von 1934 gibt's deutschlandweit anscheinend nur am MPI in HH, aber nicht für die Fernleihe freigegeben. Benutzer:Gnom hat da gute Beziehungen und man könnte ihn höflich bitten, zu schaun, ob sich in der Ausgabe noch mehr (Kommentare etc.) findet. Sobald ich Zeit hab werd ich mich freudig über die juristische Seite, einschließlich der rechtlichen Grundlagen des Gerichts schlau machen. Beste Grüße --130.133.8.114 18:45, 23. Apr. 2011 (CEST)
- Hi UHT, die Prozessakten sind lt. Gudrun Krämer bereits
afaik: die zuordnung der MCEs ist verzerrt. bereits prä-Urabi kümmerten die sich herzlich wenig um die im artikel behaupteten zuständigkeitsbeschränkungen und die nubar/fakhri-debatten, die u.a. cannon (1972) nachzeichnet und dabei auf artikel 9 der MCE-charta verweisst um die extensive auslegung der eigenen zuständigkeit der MCEs (auch formal) zu begründen (s. 72-73), schafften da keine korrektur (ex 1904) bis zum 08. mai 1937, gruß --Jan eissfeldt 12:17, 24. Apr. 2011 (CEST)
- Hm? Ich verstehe nicht recht. Welche Zuständigkeitsbeschränkungen in welchem Artikel meinst Du?--Mautpreller 12:58, 24. Apr. 2011 (CEST)
Hallo UHT, nachdem ich mit meinem eher mäßigen Französisch das Urteil und den "Avis" des "Chef du Parquet" auf den bisher vorhandenen Scans (s.o.) zu verstehen versucht habe, ist es so: Die Klage stützte sich auf den Code Civil Mixte, Artikel 212 und 213. Der C.C.M. ist 1875 mehr oder weniger als Exzerpt aus dem französischen Code Civil entstanden (dort entsprechend Artikel 1382, 1383). Der Kläger verlangte "dommages-intérêts" (Schadensersatz?!) wegen des "préjudice", das ihm durch die Broschüre als Jude entstanden sei. Es gab noch drei weitere Personen, die der Klage beigetreten (?) sind ("se ralliaient par la voix d'intervention"); der Anwalt eines von ihnen hat auch geltend gemacht, dass die Broschüre geeignet sei, den Bürgerkrieg zu entfesseln ("déchaîner la guerre civile") - das ist wohl die "Störung der öffentlichen Ordnung" und "Aufhetzung zum Rassenhass", die bei Fueß erwähnt wird.
Der ägyptische "Chef du Parquet" (offenbar eine französische Sorte Staatsanwalt, der u.a. im Zivilprozess den "ordre public" vertritt) hielt fest, dass es einen Präzedenzfall in der Geschichte der Gemischten Gerichte noch nicht gegeben habe, und führte deshalb Kommentare und Urteile aus dem französischen Recht an. (Die Richter sprachen sogar von der übereinstimmenden Lehre und Rechtsprechung aller Länder.) Wenn ich die Argumentation recht verstehe, hat der Chef du Parquet sich für Unzulässigkeit der Klage schon allein aus dem Grund ausgesprochen, weil die Gemeinschaft des Judentums zu unbestimmt sei, als dass einer für sie klageberechtigt sein könnte; es geht hier um die Möglichkeit "de porter partie" im Zivilprozess. So hat er auch vermieden, überhaupt auf den materiellen Gegenstand der Klage einzugehen (und damit hat er genau den Wunsch der Deutschen erfüllt). Sollte die Broschüre inhaltlich tatsächlich bedenklich sein, so sei nur die "société" in Gestalt des "ministère public" berechtigt, gerichtliche Schritte zu ergreifen.
Die Richter haben wohl nicht ganz so argumentiert, sondern sich stärker auf die inhaltlichen Fragen eingelassen; aber letztlich mit dem gleichen Ergebnis: kein "intérêt" gegeben, also keine "action". Wie gesagt, alles unter großem Vorbehalt, dass ich es halbwegs richtig verstanden habe.
Es eilt nicht, in keiner Weise. Wenn Du aber mal Lust und Zeit hast, Dich damit zu befassen, freu ich mich.--Mautpreller 20:44, 26. Apr. 2011 (CEST)
- Deine Übersetzungen stimmen grob (den Staatsanwalt im Zivilprozess gibt's auch heute noch in F). Die meiste Lit, die ich brauche, ist in Bln direkt verfügbar und für mich bestellt. Wie gesagt: Zwei bis vier Wochen sind realistisch. Bitte nicht böse sein, wenn's erst später klappt. --UHT 20:57, 26. Apr. 2011 (CEST)
- PS: Zum französischen Deliktsrecht hab ich hier vor längerer Zeit mal was angefangen, wenn auch noch äußerst laienunfreundlich. Unser Problem ist natürlich noch nicht enthalten. Aber vielleicht hilft's vorläaufig bei manchen Übersetzungen. --UHT 21:06, 26. Apr. 2011 (CEST)
- Okay, das heißt, für mich gibt es noch nichts zu tun? Gruß, --Gnom 11:50, 27. Apr. 2011 (CEST)
- Doch. Ihr habt laut ZDB OPAC das Journal des Tribunaux Mixtes von 1934 (Bibliothek: HAM B 212 Hamburg MPI IntPrivatrecht, Grundsignatur: Ägypt. 68, Bestand: 10.1930/31 - 18.1938/39, Fernleihe: nein). Reichen Deine passiven Französischkenntnisse, um darin ein wenig zu blättern und zu schaun, ob sich außer den beiden oben angegebenen Scans sonst noch was in den Bänden von 1933-1935 zum Thema findet? Also einfach im Inhaltsverzeichnis schaun und querlesen, ob es Aufsätze etc. dazu gibt. Wahrscheinlich ist das nur die offizielle Entscheidungssammlung. Wenn Du doch noch was findest und Mautpreller/mir per Mail schicken könntest, wäre das super. Beste Grüße --UHT 12:20, 27. Apr. 2011 (CEST)
- PS: Achja, falls Du Zugang zu MPI-internen Literaturdatenbanken hast und Aufsätze findest, könnest Du die Fundstellen vielleicht auch kurz mitteilen. Danke! --UHT 12:22, 27. Apr. 2011 (CEST)
- Gern. Aber wir wissen ja durch Mautpreller schon, wo es Berichte gibt (in den Nummern 1697 (24.1.1934), 1698 (26.1.1934), 1699 (29.1.1934), 1888 (15.4.1935), 1889 (17.4.1935), 1890 (19.4.1935) und 1891 (22.4.1935)).
- Und was für Datenbanken meinst du? Eine von denen hier?
- Gruß, --Gnom 17:43, 27. Apr. 2011 (CEST)
- Okay, das heißt, für mich gibt es noch nichts zu tun? Gruß, --Gnom 11:50, 27. Apr. 2011 (CEST)
Mich würde auch interessieren, ob in den 1935er-Berichten etwas über die Entscheidungsfindung vor der Cour d'Appel zu finden ist. Unter anderem: Haben sich die Kläger etwas ausgedacht, um die Argumentation des Zivilgerichts zu erschüttern, wenn ja, was? Ist es ihnen gelungen, für die Berufungsverhandlung den sehr bekannten antifaschistischen Rechtsanwalt Moro-Giafferi zu gewinnen? Wenn ich Scans dieser Berichte bekommen könnte, würde ich mich freuen.--Mautpreller 21:56, 28. Apr. 2011 (CEST)
- Ich habe die Berichte aus 1935 gescannt (immer die Titelseite der Ausgabe und die entsprechenden Seiten) und an UHT geschickt, weil ich deine Adresse nicht hatte. Gruß, --Gnom 14:11, 30. Apr. 2011 (CEST)
Verwaltungsgerichtsordnung
Hallo UHT,
ich bin ja ganz bei Dir, juristische Artikel zu entschlacken und in leserliche Form zu bringen (so Dein Credo auf Deiner Homepage). Allerdings ist Dir dies beim offensichtlich von Dir vollkommen neu bearbeiteten Artikel zur "VwGO" nicht gelungen! Wo ist der alte Artikel zur VwGO hingekommen? Inhalte und Literatur fehlen jetzt plötzlich völlig! Das ist nicht der Sinn der Aktion, oder?! Grüße aus Köln, Jörg (Kollege aus der Anwaltschaft)--80.135.36.245 13:56, 22. Mai 2011 (CEST)
- Der "alte Artikel" wurde verschoben auf Verwaltungsprozessrecht (Deutschland). Ziel der Aktion ist die Lösung des Redundanzproblems zwischen Rechtsquellen und Rechtsgebieten, vgl auch dies hier. Will sagen: Der Artikel VwGO enthält nur rechtshistorische und -politische Hintergründe, keine rechtlichen Details. --UHT 14:19, 22. Mai 2011 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: UHT 20:30, 10. Jun. 2011 (CEST)
Hallo! Habe gesehen, dass du dich für das österreichische Urheberrecht interresierst und dafür eine entsprechende Qualifikation hast. Leider bin ich nicht nur alt, sondern auch ständig krank, sodass ich mich nicht mehr so einsetzen kann, wie ich es möchte. Bestimmt hsst du auch schon meine Arbeiten im WIKIbook
gesehen, die momentan ebenfalls etwas verwaist sind. Da ich noch lange nicht - wie ich hoffe - out bin, würde ich vorschlagen, ins Gespräch zu kommen. Vielleicht ergibt sich eine Möglichkeit zur Zusammenarbeit. Ich meine, dass ich jedenfalls über wichtige Literatur verfüge, siehe [6], die einzusetzen sinnvoll und möglich wäre. Mit freundlichen Grüßen: Erich Kath NS.: Du kannst mich auch über E-Mail kontaktieren. --Kath Erich 19:59, 22. Mai 2011 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: UHT 20:30, 10. Jun. 2011 (CEST)
Kitzingen
Hallo UHT, hatte unter Kitzingen eine DIsposition hinzugefügt... da gibt es einen Nutzer, der permanent löscht. Hatte daher die Disposition heute einklappbar gemacht - gewissermaßen als Kompromiss.... Vielleicht hast Du da mehr Einfluss? Gruß, CvP 13:32, 2. Jun. 2011 (CEST)
- In Städteartikeln sind Dispositionen vielleicht wikrlich nicht unbedingt notwendig. Das Einfachste dürfte sein, einen Artikel über St. Johannes (Kitzingen) anzulegen. Dort löscht dann sicher niemand mehr Orgelinformationen. Beste Grüße --UHT 13:41, 2. Jun. 2011 (CEST)
- na, notwendig nicht.... aber was, wenn dort allein eine kirche beschrieben wird... und die verfügbaren Informationen kaum ausreichen, um einen Artikel über die Kirche selbst anzulegen. Ich habe mal den Artikel St. Johannes (Kitzingen) angelegt... auch wenn er mich nicht "überzeugt"... denn die verfügbaren Informationen über die Kirche im Netz sind spärlich... so dass doch recht schnell der Eindruck entsteht, der Artikel würde nur zur "Rettung" bzw. Darstellung der Orgeldisposition angelegt... Vielleicht kann man es bei Städte-Artikeln wirklich so halten, dass Dispositionen da einklappbar angelegt werden - gerade mit Blick darauf, dass dann "irgendwann" genügend Material für eine "Auslagerung" in einen eigenen Artikel zur Verfügung steht... Gruß, CvP 16:16, 2. Jun. 2011 (CEST)
- Also ich finde den Artikel ok. Die ganze Wikipedia basiert ja auf der Hoffnung, dass demnächst ein guter Mensch den Artikel findet und sich seiner erbarmt und ausbaut, siehe auch wp:Stub.
- Noch eine Sache zu den Dispositionen: Bitte verwende statt unterstrichenem, kursiven Text, vgl Wikipedia:Typographie#Auszeichnung. --UHT 17:03, 2. Jun. 2011 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: UHT 20:30, 10. Jun. 2011 (CEST)
das Recht soll keine kulturelle Leistung sein?
Hei UHT, das heißt, du bestreitest also, dass das Recht ein kulturelles Gebilde ist, das vom Menschen geschaffen wurde? Was soll es denn dann wohl sein, etwas Natürliches, das schon bestand, bevor es Menschen gab? Das, was ich in der Kategorie:Recht sehe, hat jedenfalls nichts mit dem Recht des Stärkeren zu tun, das es in der Natur gibt. Da geht es um vom Menschen geschaffene Rechtssysteme, Gesetze, Rechtsquellen usw. --Geitost 18:57, 10. Jun. 2011 (CEST)
- Welche Überzeugungen Du so hast, ist auch für die Kategorien gemäß WP:KTF völlig egal. Entscheidend ist, dass es 1. verschiedene Kulturbegriffe gibt, 2. der Artikel Kultur hierfür nicht die entscheidende Instanz ist und 3. die Rechtswissenschaft sich nicht Kulturwissenschaft versteht.
- Zu "das schon bestand, bevor es Menschen gab": Es gibt in diesem Umfeld in der Tat wichtige Stimmen in der Theoriegeschichte, die genau das behaupten. Aber ich betrachte es nicht als meine Aufgabe hier eine Einführungsveranstaltung in die Rechtsphilosophie zu geben.
- Im Ergebnis: Bitte unterlass' es tiefe Eingriffe in das Kategoriesystem ohne Absprache mit den zuständigen Fachbereichen zu unternehmen. Die nächste Änderung ohne Konsens auf Portalebene betrachte ich als Vandalismus. Beste Grüße --UHT 19:04, 10. Jun. 2011 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: UHT 20:30, 10. Jun. 2011 (CEST)
Kein Gedrängel, nur Rückfrage
... bezüglich des ägyptischen Prozesses vor den Gemischten Gerichten. Ich fahr nämlich bald für 14 Tage weg und wollte nur vorher wissen, ob Du zu was gekommen bist. Ist selbstverständlich nicht tragisch, falls nicht.--Mautpreller 23:05, 7. Jun. 2011 (CEST)
- Der aktuelle Stand ist: Ein Teil der Literatur steht bei den Islamwissenschaftlern, die ihre Bücher auf gar keinen Fall rausrücken, keine Scanner aber dafür defekte Kopierer bereitstellen. Um ehrlich zu sein, war mir nach diesem Missverhältnis von Aufwand (1/2 Tag durch Dahlem laufen) und Erfolg (keiner) die Lust erst mal vergangen und ich wollte mich aktuell auf Themen konzentrieren, für die die Literatur zu Hause steht. Das schlechte Gewissen wird mich mit Sicherheit noch mal antreiben, im für dich schlechtesten Fall aber erst im nächsten Urlaub. Hast Du den Artikel im Hinblick auf "höhere Weihen" ausgebaut? --UHT 10:13, 8. Jun. 2011 (CEST)
- Nee, noch nich. Lass Dir Zeit, nichts eilt. Der Charme des Vorhabens ist halt für mich, die historische und politische Seite mit der juristischen zu verbinden. Diese Sorte Interdisziplinarität ist schwer zu erreichen und hier würde ich eine interessante Möglichkeit sehen, deswegen wollte ichs nicht in Vergessenheit geraten lassen. Ein fester Zeitplan ist da für mich nicht wichtig. Ich schreib Dir demnächst mal ne Mail. --Mautpreller 12:40, 8. Jun. 2011 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: UHT 23:25, 27. Jun. 2011 (CEST)
Verschobener Artikel
Hallo, sorry, bei dem Artikel Rechtsstaatsverständnis im Nationalsozialismus ist durch die Verschiebung wohl einiges durcheinander geraten. Wollte durch die Entfernung des Review-Bausteins keine Unruhe stiften. Gruß. --Lipstar 14:54, 11. Jun. 2011 (CEST)
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Mises und die Soziale Marktwirtschaft
Hallo UHT, ich weiß ja, dass du dich aus dem wirtschaftspolitischen Schlachtfeld heraus halten willst. Ich hätte jedoch an dich, als Experten für die Österreichische Schule eine Frage. Ist deiner Meinung nach der Text von hier (Seite 878) bis Seite 880 aus Jörg Guido Hülsmann, Mises: the last knight of liberalism, im Artikel Soziale Marktwirtschaft mit der Aussage
- „Für Mises führte die Interventionsfreudigkeit des Leitbilds der Sozialen Marktwirtschaft dazu, dass sich dieses vom Sozialismus deutscher Prägung nicht mehr unterscheide.“
richtig und sinngemäß wiedergegeben? --Mr. Mustard 14:56, 25. Jun. 2011 (CEST)
- Ich betrachte mich nicht als Experten für die Österreichische Schule.
- Obigen Satz halte ich für sprachlich verunglückt. Soweit man ahnen kann, was er sagen will, gibt er Mises' Ansicht insgesamt verzerrt wieder. --UHT 23:24, 27. Jun. 2011 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: UHT 23:24, 27. Jun. 2011 (CEST)
Hallo! Seit der Aufteilung des Artikels Urheberrechtsgesetz (Österreich) zeigen einfache Links eine lange Reaktionszeit. Woran das liegt, weiß ich nicht. Vielleicht kannst du mir weiterhelfen. Vgl. insbesondere Weblinks! Aber auch Links auf jusline u.a. Danke --Kath Erich 20:37, 30. Jun. 2011 (CEST)
- Selbst wenn ich Dein Problem genau verstünde (bei mir antworten alle Links sowohl von als auch zur Seite ohne Verzögerung), könnte ich Dir mangels technischen Wissens und Könnens leider nicht weiterhelfen. Beste Grüße --UHT 20:43, 30. Jun. 2011 (CEST)
- Ich danke Ihnen für Ihr Bemühen.--Kath Erich 21:20, 30. Jun. 2011 (CEST)
Wenn Du willst...
...kannst Du damit natürlich auch Deine Benutzerseite schmücken. Ich war mir aber nicht so sicher, ob Du den "Held der Arbeit Wikipedia" dort akzeptieren magst. Viele liebe Grüße--Olag 12:21, 22. Jul. 2011 (CEST)
Liste der Werke Aristide Cavaillé-Colls: Leeuwarden
Hallo UHT, ich habe die Orgel in St. Bonifatius (Leeuwarden) hinzugefügt, mit Nachweis. Bei Huybens ist sie offenbar nicht erwähnt, vielleicht kannst du rauskriegen, warum? Gruß, --Rabanus Flavus 08:44, 25. Jul. 2011 (CEST)
- Mein Niederländisch ist sehr mangelhaft, aber soweit ich das hier richtig verstanden habe, handelt es sich bei der heutigen Orgel in Leeuwarden um eine kleine Chororgel, die ursprünglich als G.H. 671 für die Jesuitien in Katwijk gebaut wurde. Falls Wikiwal (oder sonst wer mit guten Niederländisch-Kenntnissen) mitliest, könnte er vielleicht kurz bestätigen, dass ich den niederländischen Text richtig verstanden haben. Beste Grüße --UHT 09:53, 25. Jul. 2011 (CEST)
- Ja, das hat UHT korrekt gedeutet. Auch hier wird das bestätigt: Es handelt sich um eine kleine Orgel mit fünf Registern, die 1886 für das Seminar St. Willibrordus in Katwijk gebaut wurde, dann mehrmals den Standort wechselte, bis sie 1984 nach St. Bonifatius überführt wurde, nachdem die Kirche das Werk erworben hatte und eine Restaurierung durch Verschueren durchgeführt wurde. Gruß, --Wikiwal 10:12, 25. Jul. 2011 (CEST)
- Ja, dann irrt meine Quelle offensichtlich, wenn sie sagt: De kerk herbergt twee orgels. Op de z.g. zangersgalerij staat het uit 1899 stammende Adema-orgel , dat in 1942 sterk werd gewijzigd door Verschueren te Heythuysen. In de viering staat het monumentale Cavaillé-Coll orgel. Gebouwd in 1886 is het een van de vier orgels, die ons land van deze beroemde franse orgelbouwer rijk is - „Die Kirche beherbergt zwei Orgeln. Auf der sog. Sängerempore steht die von 1899 stammende Adema-Orgel ... In der Vierung steht die monumentale Cavaillé-Coll-Orgel. Gebaut 1886, ist sie eine der vier Orgeln, die unser Land von diesem berühmten französischen Orgelbauer besitzt“. Wäre auch schwer begreiflich, wie eine monumentale Orgel in der Vierung Platz finden soll. Gruß, --Rabanus Flavus 10:58, 25. Jul. 2011 (CEST)
- Die Orgel war schon für Katwyk eingetragen, Opus-Nummern haben gleichfalls übereingestimmt. Hoffe, dass der Eintrag jetzt so stimmt. Beste Grüße --UHT 12:06, 25. Jul. 2011 (CEST)
- Ja, dann irrt meine Quelle offensichtlich, wenn sie sagt: De kerk herbergt twee orgels. Op de z.g. zangersgalerij staat het uit 1899 stammende Adema-orgel , dat in 1942 sterk werd gewijzigd door Verschueren te Heythuysen. In de viering staat het monumentale Cavaillé-Coll orgel. Gebouwd in 1886 is het een van de vier orgels, die ons land van deze beroemde franse orgelbouwer rijk is - „Die Kirche beherbergt zwei Orgeln. Auf der sog. Sängerempore steht die von 1899 stammende Adema-Orgel ... In der Vierung steht die monumentale Cavaillé-Coll-Orgel. Gebaut 1886, ist sie eine der vier Orgeln, die unser Land von diesem berühmten französischen Orgelbauer besitzt“. Wäre auch schwer begreiflich, wie eine monumentale Orgel in der Vierung Platz finden soll. Gruß, --Rabanus Flavus 10:58, 25. Jul. 2011 (CEST)
- Ja, das hat UHT korrekt gedeutet. Auch hier wird das bestätigt: Es handelt sich um eine kleine Orgel mit fünf Registern, die 1886 für das Seminar St. Willibrordus in Katwijk gebaut wurde, dann mehrmals den Standort wechselte, bis sie 1984 nach St. Bonifatius überführt wurde, nachdem die Kirche das Werk erworben hatte und eine Restaurierung durch Verschueren durchgeführt wurde. Gruß, --Wikiwal 10:12, 25. Jul. 2011 (CEST)
UHT san, leider sind die Zitate nicht als solche gekennzeichnet, bspw.: sieht Ähnlichkeit mit der „recta ratio“, Bestenfalls der Begriff recta ratio kann als Zitat aufgefasst werden. Ich würde es begrüßen, wenn die Zitate korrekt gekennzeichnet werden. Zudem widerspricht die Vereinheitlichung eines diakritischen Zeichens vom eben falschen Accent circumflex zum Morenakzent meiner Kenntnis nach nicht der Genauigkeitspflicht der Zitation. Wenn Du hier anderer Ansicht bist, dann wäre es aus Gründen der Einheitlichkeit angebracht hier korrekterweise entweder [sic] oder [!] wie bei der Zitation üblich einzufügen. Der Revert war aus meiner Sicht also überflüssig. Gruß -- Elmo Rainy Day 18:27, 6. Aug. 2011 (CEST)
- "Jōri ist […] auch ein Wertungsmaßstab" war und ist eindeutig als Zitat gekennzeichnet. Bei den übrigen Änderungen handelt es sich, wie aus der Literatur-Vorlage erkennbar ist, um die Titel der Aufsätze – sozusagen ein Zitat kraft Natur der Sache. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 18:31, 6. Aug. 2011 (CEST)
- Pardon, was soll das sein ein "Zitat kraft Natur der Sache"? Und das Beispiel belegt genau das Problem: das circumflex führt zu Uneinheitlichkeit und es ist ungenau. Eine Änderung in den richtigen Morenakzent widerspricht eben nicht den Ziationsgrundsätzen, führt zu Einheitlichkeit und ist zudem auch genauer. Deine Antwort spricht also für einen Revert des Reverts. Elmo Rainy Day 18:45, 6. Aug. 2011 (CEST)
- Meines Wissens widerspricht es den Zitationsgrundsätzen, diakritische Zeichen zu ändern. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:17, 6. Aug. 2011 (CEST)
- Gut denn: Kompromiss. In Die Technik wissenschaftlichen Arbeitens von Rückriem, Stary und Franck S.188 heißt es: „Zitate müssen genau sein. [...] In der Form bedeutet Genauigkeit: Immer wörtlich zitieren, d.h. einen Text in seiner Orthographie und Interpunktion genau wiedergeben.“ Das kann man streng ausgelegt auch auf ein diakritisches Zeichen anwenden. Elmo Rainy Day 19:41, 6. Aug. 2011 (CEST)
- Sicher keine erstklassige Quelle, spricht aber eindeutig dafür, diakritische Zeichen genau wiederzugeben. Im französischen Zitat können auch nicht einfach accents weggelassen oder "verbessert" werden. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 20:02, 6. Aug. 2011 (CEST)
- Gut denn: Kompromiss. In Die Technik wissenschaftlichen Arbeitens von Rückriem, Stary und Franck S.188 heißt es: „Zitate müssen genau sein. [...] In der Form bedeutet Genauigkeit: Immer wörtlich zitieren, d.h. einen Text in seiner Orthographie und Interpunktion genau wiedergeben.“ Das kann man streng ausgelegt auch auf ein diakritisches Zeichen anwenden. Elmo Rainy Day 19:41, 6. Aug. 2011 (CEST)
- Meines Wissens widerspricht es den Zitationsgrundsätzen, diakritische Zeichen zu ändern. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:17, 6. Aug. 2011 (CEST)
- Pardon, was soll das sein ein "Zitat kraft Natur der Sache"? Und das Beispiel belegt genau das Problem: das circumflex führt zu Uneinheitlichkeit und es ist ungenau. Eine Änderung in den richtigen Morenakzent widerspricht eben nicht den Ziationsgrundsätzen, führt zu Einheitlichkeit und ist zudem auch genauer. Deine Antwort spricht also für einen Revert des Reverts. Elmo Rainy Day 18:45, 6. Aug. 2011 (CEST)
keine Frage, was die französische Sprache anbelangt, stimme ich Dir auch unumwunden zu, denn es ist ohne Zweifel ein Unterschied, ob ich "ou" oder "où" schreibe. Hier hat das "diakritische Zeichen" bedeutungsunterscheidenden Charakter, ist also quasi als Morphem zu werten. Bei Transliterationen könnte man es aber in einer nicht so strengen Auslegung auch wie beim Perispomene (ebendort: "Es kann im griechischen Typen von der Form her wie eine Tilde, wie ein Zirkumflex oder wie ein Makron geschnitten werden. In der Transliteration nach DIN 31634 verwendet man dann in der Lateinschrift den Zirkumflex.") handhaben. Die Idee war ohne Genauigkeitsverlust Einheitlichkeit herzustellen. Im Zweifelsfall bin ich jedoch auch für Genauigkeit. Gruß Elmo Rainy Day 20:31, 6. Aug. 2011 (CEST) Heißt also Zirkumflex bleibt stehen.
- da fällt mir noch ein: vielleicht hast Du ja Lust und Gelegenheit den Artikel Engohō zu prüfen. Elmo Rainy Day 20:48, 6. Aug. 2011 (CEST)
- (BK)Ich hatte Deine Anliegen durchaus verstanden und heiße das grundsätzlich auch gut. Hier aus genannten Gründen aber nicht. Bei "Shin hôritsugaku jiten" wäre sie aber tatsächlich richtig gewesen, da "echte" Transliteration und nicht Zitat einer Transliteration. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 20:49, 6. Aug. 2011 (CEST)
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Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (12:18, 31. Jul. 2011 (CEST))
Hallo UHT! Du wurdest auf der o.g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. –SpBot 12:18, 31. Jul. 2011 (CEST)
Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (14:17, 31. Jul. 2011 (CEST))
Hallo UHT! Du wurdest auf der o.g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. –SpBot 14:17, 31. Jul. 2011 (CEST)
- Kannst du die Äußerung deretwegen du gemeldet wurdest, erläutern, zurücknehmen, relativieren, belegen? Whatever. Und dies zeitnah auf der VM tun? Koenraad Diskussion 15:07, 31. Jul. 2011 (CEST)
Sperre
Ich habe deinem Account für die Dauer von einer Stunde die Schreibrechte entzogen und dir im Sperrlog die Auflage erteilt, das inkrimierte Verhalten künftig zu unterlassen. Koenraad Diskussion 17:15, 31. Jul. 2011 (CEST)
- Man darf Löschanträge stellen, aber a maiori ad minus darf man einem Benutzer nicht schreiben, dass man seine nachweislich vollkommen unbelegten Neuanlagen für Löschkandidanten hält ... Bin ich der einzige der das nicht versteht??? --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:58, 31. Jul. 2011 (CEST)
Vielleicht überprüfst du mal den Realitäts- oder Wahrheitsgehalt deiner Äußerung "Ich weise nur daraufhin, dass Deine Artikel allesamt Löschkandidanten sind, da zu 100 % ohne reputable Belege sowohl für den Inhalt als auch für das Lemma." Mit der Betonung auf "allesamt" und "zu 100 %". Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Und mehr werde ich dazu auch nicht sagen. Es grüßt Koenraad Diskussion 20:38, 31. Jul. 2011 (CEST)
- Aus dem Zusammenhang war natürlich bei halbwegs lebensnaher Betrachtung (auf die sogar Stechlin explizit hingewiesen hat) auch bei wohlwollenster Auslegung in keinster Weise erkennbar, dass sich das nur auf die massenhafte Anlage neuer unbelegter Artikel zum Eisenbahnrecht bezogen haben konnte. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 02:05, 1. Aug. 2011 (CEST)
Nachricht
FYI --Normalo-Untot 16:06, 2. Aug. 2011 (CEST)
- Du trägst zur juristischen Artikelarbeit absolut nichts bist, bist für jeden Juristen erkennbar offensichtlich nicht vom Fach, änderst permanent Dinge, die Du nicht verstanden hast und versuchst Autoren in den Wahnsinn zu treiben ... Ich wüsste nicht, warum ich auch nur eine Sekunde mehr wegen Deines Accounts verschwenden sollte. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:14, 2. Aug. 2011 (CEST)
- Hi UHT, ich hab anlässlich dieser SG-Anfrage ein bisschen geblättert und das Ergebnis in meiner Stellungnahme aufgeschrieben. Ich bin ja als Weichei-Admin verschrien - in diesem Fall finde ich die unbefristete Sperre aber angemessen. Es würde mich sehr wundern, wenn das SG zu einer anderen Auffassung kommt.--Mautpreller 21:09, 2. Aug. 2011 (CEST)
- Hallo UHT, ich möchte dich bitten auf der SG-Seite eine Stellungnahme abzugeben. Dies soll zur Entscheidungsfindung beitragen. Das SG ist in diesem Fall angerufen worden und die SR sollten die Möglichkeit haben alle Seiten des Konfliktes zu lesen um über die weitere Verfahrensweise zu entscheiden. Gruß --Codc 05:53, 3. Aug. 2011 (CEST)
- Danke und Gruß --Codc 17:46, 3. Aug. 2011 (CEST)
- Hallo UHT, ich möchte dich bitten auf der SG-Seite eine Stellungnahme abzugeben. Dies soll zur Entscheidungsfindung beitragen. Das SG ist in diesem Fall angerufen worden und die SR sollten die Möglichkeit haben alle Seiten des Konfliktes zu lesen um über die weitere Verfahrensweise zu entscheiden. Gruß --Codc 05:53, 3. Aug. 2011 (CEST)
- Hi UHT, ich hab anlässlich dieser SG-Anfrage ein bisschen geblättert und das Ergebnis in meiner Stellungnahme aufgeschrieben. Ich bin ja als Weichei-Admin verschrien - in diesem Fall finde ich die unbefristete Sperre aber angemessen. Es würde mich sehr wundern, wenn das SG zu einer anderen Auffassung kommt.--Mautpreller 21:09, 2. Aug. 2011 (CEST)
Anfrage zum Artikel Amtsenthebungsverfahren
Hallo UHT,
meine längere Abwesenheit führt dazu, daß ich in etlichen Fragen unsicherer bin, als es mir lieb wäre. Ich bin gerade auf den Artikel Amtsenthebungsverfahren gestoßen, weil ich ein paar Zeilen zu den kirchenrechtlichen Formen der Amtsenthebung schreiben wollte. Der Artikel ist ein munteres Kaleidoskop der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten verschiedener Länder, sich ihrer Staatsoberhäupter oder Amtsträger zu entledigen. Der Deutschland betreffende Teil ist redundant zu Präsidentenanklage, auf der Diskussionsseite wird zudem über die richtige Übersetzung diskutiert, wobei das amerikanische Impeachment eine Weiterleitung auf Amtsenthebungsverfahren darstellt. Zu Litauen wird kein Verfahren dargestellt, sondern anekdotisch erwähnt, dass in neuerer Zeit der dortige Präsident seines Amts verlustig gegangen ist.
Ich habe jetzt aus der Weiterleitung Amtsenthebung eine ziemlich mißratene Begriffsklärungsseite gemacht, um mein Lemma Amtsenthebung (Kanonisches Recht) zu vernetzen. Was den Artikel Amtsenthebungsverfahren angeht, so stellt sich mir die Frage, ob er als - dann freilich überarbeitungsbedürftiger - Übersichtsartikel erhalgten bleiben soll, oder ob seine Integration in das "neue" System nicht eigentlich gebietet, die Artikel aufzuspaöten und geeignete Lemmata zu finden, was allerdings eine ziemliche Fleißarbeit im Hinblick auf die lizenzkonforme Aufspaltung und Vereinigung mit Präsidentenanklage zur Folge hätte. Magst Du mir kurz andeuten, was Deines Erachtens das richtige Vorgehen wäre?
Gruß
-- Stechlin 18:07, 4. Aug. 2011 (CEST)
- Sofern ich mich hier äußern darf: Da der Artikel nur eine willkürliche und offensichtlich unvollständige Zusammenfassung verschiedener Rechtsinstitute ist, sollte er ganz klar aufgespaltet werden. Ein Übersichtsartikel kann natürlich sinnvoll sein, muss dann aber die Ergebnisse der (vergleichenden) Rechtswissenschaft zu diesem Thema enthalten und bedarf ggf. eines anderen, dort eingeführten Lemmas. Da so ein Artikel bisher nicht existiert: Aufspaltung + BKL -- toblu [?!] 18:53, 4. Aug. 2011 (CEST)
- Toblu hat das richtig beschrieben: Der Artikel zu Deutschland gehört nach Präsidentenanklage, der US-amerikanische nach impeachment, der österreichische nach Ministeranklage. Der Abschnitt zum Schweizer Bundesrat ist TF und der zu Schweizer Richtern hat mit der Sache ohnehin wenig zu tun. Von meiner Seite aus, könnte ein Großteil einfach gelöscht werden, da unbequellt und ziemlich zusammenhangslos. Ein gut bequellter Übersichtsartikel wäre (wie immer) wünschenswert und erspart regelmäßig viel Ärger mit anderen Autoren. Falls ich Zeit habe, werde ich mal noch rechtsvergl./politologischer Literatur suchen. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 21:26, 4. Aug. 2011 (CEST)
Hi UHT, Diskussionshinweis: Wikipedia:Redaktion_Chemie#Kategorie:Chemie_im_Recht - vielleicht möchstest Du ja teilnehmen.-- Mabschaaf 12:39, 15. Sep. 2011 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 02:07, 16. Sep. 2011 (CEST)
Censure à tout le monde
Fällt Dir was ein zum Thema Zensur und Rechtsvergleichung? [7] und gibt es da ein Lemma- und Kategorienproblem? Der deutsche (Rechts-)Begriff bezieht sich imho nur auf die Vorzensur als institutionalisiertes Verfahren des Zensors. Eine Nachzensur, soweit es sie überhaupt gibt, wäre dann wohl eine Verletzung der Meinungsfreiheit, dass heißt ein Eingriff, der nicht aufgrund eines allgemeinen Gesetzes erfolgt, das weltanschaulich neutral ist. Weißt Du ob in anderen Ländern der Zensurbegriff formal oder inhaltlich weiter gefasst ist?--Olag 09:47, 24. Aug. 2011 (CEST)
- Ich habe davon überhaupt gar keine Ahnung, um ehrlich zu sein und würde selbst z.B. bei
- International Centre on Censorship (Hrsg.): Press law and practice : a comparative study of press freedom in European and other democracies. London 1993, ISBN 1-870798-07-4. oder
- Robert Darnton: Censorship, a Comparative View: France, 1789-East Germany, 1989. In: Representations. Band 49, 1995, ISSN 0734-6018, S. 40–60.
- nachschauen. Insgesamt liegt das im Grenzbereich zur Politikwissenschaft, weshalb von jener Seite deutlich mehr an Lit zu erwarten sein dürfte. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:37, 24. Aug. 2011 (CEST)
Meine Einmischungen
Hallo UHT,
wie Du vielleicht gesehen hast, habe ich mich in die Diskussion mit den Chemikern über die Kategorisierung eingemischt. Natürlich bis Du hier zuständiger und ich möchte keinesfalls unerbeten dazwischenreden - ich dachte aber, daß Du es vielleicht leid bist, die gleichen Erklärungen immer wieder abgeben zu müssen und wollte Dir daher einen Teil der Gebetsmühlenarbeit abnehmen. Wenn Dir das nicht recht ist, laß es mich bitte wissen: ich würde natürlich akzeptieren, daß Du bei der enormen Arbeit der Umstellung des Artikel- und Kategorienbestandes das Heft in der Hand behalten möchtest. Wenn ich Dir bei der Aufgabe, die Du auf Dich genommen hast, sonst behilflich sein kann, freue ich mich gleichfalls über eine entsprechende Nachricht.
Beste Grüße -- Stechlin 10:39, 16. Sep. 2011 (CEST)
- Ich freue mich außerordentlich über jede Form der Unterstützung und ermutige Dich ausdrücklich damit fortzufahren! Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 10:44, 16. Sep. 2011 (CEST)
Gleiches gilt selbstredend auch für meine Beiträge. -- toblu [?!] 11:29, 16. Sep. 2011 (CEST)
E-Mail...
...für Dich. Hat Dich 7Pinguine mal wegen einer Stellungnahme auf Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/WiPo-Konflikt gefragt? Auch wenn es angesichts wenig überzeugender Lösungsvorschläge wenig aussichtsreich zu sein scheint...--olag 12:21, 13. Okt. 2011 (CEST)
- Ersteres hat sich offenbar erledigt. Viele Grüße--olag 13:30, 13. Okt. 2011 (CEST)
- Äh, sorry, ich habe nicht an alle gedacht... Aber klar, UHT, bitte in welcher Form auch immer beteiligen. -- 7Pinguine 18:08, 13. Okt. 2011 (CEST)