Benutzerin Diskussion:Ktiv/Artikelentwurf1

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Pimpinellus
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Hallo ktiv!

Ganz schön beeindruckend! Hier bei zügiger Durchsicht ein paar unklare Stellen:

Fragestellung

Sie legen Wert darauf, dass die Unschuldsvermutung damit im Einklang stehe, dass sie aufgrund ihrer Erkenntnisse „einzelne Handlungen von Leitungsverantwortlichen als pflichtwidrig oder unangemessen und – sofern dazu notwendig – inzident einzelne Handlungen von Klerikern oder Laienmitarbeitern der Erzdiözese als strafrechtlich relevant oder unangemessen bezeichnen.“ Das verstehe ich nicht.

Dass sexueller Missbrauch nicht nur ein Problem der säkularen Welt, sondern auch der Kirchen ist, halten Westpfahl Spilker Wastl für offensichtlich. Meine Bauchschmerzen: Bis 2010 stimmte das so. Aber heutzutage, behaupte ich mal, sind die Kirchen weiter als zB der Sport oder der Bereich Kunst/Theater/Film (wo es vor allem bei letzteren nicht um Missbrauch von Kidnern geht, aber schon um die sexyuelle Selbstbestimung).

Statistisch-empirische Befunde

Gibt es Zahlen, wieviele Geschädigte männlich und wieviele weiblich waren?

Systemische Ursachen für festgestellte Defizite

Einige Voklabekn aus EN 15 könnte ich mir im Text vorstellen (als ‚Mitbrüderlichkeit‘ verbrämte Verbundenheit innerhalb des Klerus; in eine Art ‚Wagenburgmentalität‘).

Persönliche Verantwortlichkeiten

Seit Mitte der 1980er Jahre... - warum und warum seit dieser Zeit?


Mehrere Abschnitte beginnen mit "Die Gutachter...".

Soweit von mir für heute. Bis jetzt schon mal vielen Dank und LG!--Der wahre Jakob (Diskussion) 20:57, 28. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Beeindruckend, da stimme ich DwJ aus vollem Herzen zu. Darüber hinaus auch ganz schön mutig, ein so „heißes Eisen“ zu bearbeiten.
Im Einzelnen:
Der oben unter „Fragestellung“ an erster Stelle zitierte Satz erschließt sich mir auch nur mühsam, und auch nur, weil ich einigermaßen mit der Sprache der Juristerei vertraut bin. Nach meinem Verständnis wollen die Autoren nicht gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung verstoßen, wenn sie einzelne Handlungen als möglicherweise strafrechtlich relevant bezeichnen. M.a.W., sie wollen nicht „anklagen“ oder „ermitteln“, also juristisch gesprochen „subsumieren“, sondern die ihnen bekannten Tatsachen aus juristischer Sicht einordnen (was den Unterschied zwischen einem Gutachten und einer (An-)Klageschrift ausmacht).
Bei dem zweiten Satz bin ich anderer Ansicht als DwJ. Ein Hinweis auf andere Organisationen, in denen es zweifellos ähnliche verwerfliche Vorfälle gab, könnte als Whataboutism ausgelegt werden. Dem möchten die Gutachtenden anscheinend entgegenwirken, und das finde ich völlig richtig, denn Whataboutism installiert stets „Nebelkerzen“ und ist kein valides Argument.
Die anderen drei Anmerkungen/Fragen von DwJ kamen mir beim Lesen ebenfalls in den Sinn.
Soviel erstmal von mir. --Altkatholik62 (Diskussion) 21:25, 28. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Achso, noch eine Kleinigkeit: WSW ist das Autokennzeichen von Weißwasser, die Abkürzung solltest du vllt. noch auflösen, weil sie (zumindest in meiner Gegend) vom Wesentlichen ablenkt. --Altkatholik62 (Diskussion) 21:32, 28. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Als WSW-Gutachten oder WSW-Anwaltskanzlei dürfte die Abkürzung inzwischen weitgehend etabliert sein, insbesondere wenn die Abkürzung zuvor im Context als Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl ausgeschrieben worden ist. Alle Hochachtung liebe Ktiv wie Du dieses Riesenkonvolut von annähernd 1900 Seiten komprimiert aufbereitet und strukturiert hast, - vielen, vielen Dank! --Pimpinellus (Diskussion) 16:26, 29. Jan. 2022 (CET)Beantworten