Depression-Versorgungsleitlinie
Die Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression (kurz NVL Unipolare Depression auch Depression-Versorgungsleitlinie) ist eine Medizinische Leitlinie über die Behandlung von Menschen mit Unipolarer Depression, die im Rahmen des deutschen Programms für Nationale Versorgungsleitlinien erstmals im Dezember 2009 veröffentlicht und im September 2022 in der dritten Version publiziert wurde. Die Leitlinie ist gültig bis zum 28. September 2027.[1][2][3][4]
Hintergrund
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Rahmen des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) haben die zuständigen Fachgesellschaften und Organisationen inhaltliche Eckpunkte für die 3. Version der NVL Unipolare Depression konsentiert. Die Beteiligung von Patienten und Patientinnen wurde durch die Kooperation mit mehreren Patientenorganisationen gewährleistet.
Zielsetzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nationale Versorgungsleitlinien sollen die Versorgung von Patienten und Patientinnen in Deutschland verbessern durch aktuelle wissenschaftlich begründete Empfehlungen zu Diagnostik, Behandlung, Rehabilitation und Teilhabe sowie zu einem strukturierten und optimierten Management der Erkrankung beitragen. Dazu gehört insbesondere auch eine verbesserte Kommunikation zwischen den Behandelnden über alle Sektoren- und Fächergrenzen hinaus sowie der Einbezug der Patientinnen und Patienten in alle Behandlungsentscheidungen.
Neben diesen allgemeinen Zielen erhoffen sich die Autorinnen und Autoren sowie die herausgebenden Organisationen von der Nationalen VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression unter anderem:
- Eine Verbesserung der Diagnostik zur Vermeidung von Über- und Unterdiagnostik. Dies beinhaltet die Schärfung der Schweregrad-Einstufung, die Erfassung subjektiver Symptome und die Berücksichtigung des biopsycho-sozialen Modells gemäß der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF).
- Die Stärkung der Kommunikation zwischen Behandelnden und Patientinnen/Patienten mit dem Ziel, die gemeinsame Entscheidungsfindung sowie die Adhärenz zu gemeinsam vereinbarten Therapiezielen zu fördern.
- Eine stärkere Berücksichtigung niedrigintensiver Interventionen inklusive technologiebasierter Anwendungen.
- Eine individuellere medikamentöse Therapie mit spezifischen Empfehlungen zum Absetzen.
- Eine verstärkte Berücksichtigung von psychischer und somatischer Komorbidität.
- Eine verbesserte Suizid-Prävention.
- Die Aufnahme ICF-orientierter Empfehlungen zu Rehabilitation und Teilhabe mit besonderer Berücksichtigung des Zusammenhanges zwischen Arbeit und psychischer Gesundheit.
- Eine verbesserte Kenntnis von verfügbaren Leistungen, deren Anbietern und den Zugangswegen, ein verbessertes Management von Schnittstellen zwischen den Sektoren und eine verbesserte Koordination und Kommunikation der beteiligten Berufsgruppen.
Inhalte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die medizinischen Inhalte der Leitlinie finden sich in folgenden Kapiteln:
- Grundlagen: Definition, Klassifikation, Epidemiologie, Ätiopathogenese, Risikofaktoren, Verlaufsformen, prognostische Faktoren
- Diagnostik und Monitoring
- Therapieplanung
- Therapieoptionen und Therapieprinzipien
- Behandlung bei akuter depressiver Episode
- Erhaltungstherapie und Rezidivprophylaxe
- Maßnahmen bei Nichtansprechen und Therapieresistenz
- Behandlung chronischer Formen
- Psychosoziale Therapien und unterstützende Maßnahmen
- Spezielle klinische Situationen
- Komorbidität
- Management bei Suizidalität und anderen Notfallsituationen
- Medizinische Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe
- Versorgungskoordination
- Forschungsbedarf
Ausgewählte Empfehlungen der Leitlinie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die nachstehende Übersicht enthält solche Empfehlungen der Leitlinie, die auch für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten. Die Originaltexte der Leitlinien sind kursiv gesetzt (Quelle: NVL Depression 2022 Langfassung, publiziert im AWMF-Leitlinienregister[5])
Kapitel 2. Diagnostik und Monitoring
Kapitel 2.1. Diagnostischer Algorithmus
Empfehlung 2-1: Die Diagnostik der unipolaren Depression soll gemäß Algorithmus (Abbildung 2) erfolgen. Abbildung 2: "Diagnostischer Prozess depressiver Störungen" auf Seite 8 der Kurzfassung der Leitlinie.
Kapitel 2.2. Erkennen depressiver Störungen
Empfehlung 2-2: In der Versorgung von Patient*innen, die einer Risikogruppe angehören (Tabelle 6), sollen bei Kontakten in der Hausarztversorgung und in Allgemeinkrankenhäusern Maßnahmen zur Früherkennung depressiver Störungen angeboten werden. Tabelle 6 : "Wichtige Risikofaktoren für eine depressive Störung" nachstehend.
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Empfehlung 2-3: Wenn Beschwerden oder Merkmale vorliegen, die auf eine depressive Störung hinweisen (Tabelle 7), soll das Vorliegen einer depressiven Störung bzw. das Vorhandensein weiterer Symptome einer depressiven Störung aktiv exploriert werden. Tabelle 7 : "Beschwerden und Merkmale, die auf eine depressive Störung hinweisen" nachstehend.
Patientenberichtete Beschwerden
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Merkmale des äußeren Erscheinungsbildes und des interaktionellen Verhaltens
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Kapitel 2.3. Diagnosestellung
Empfehlung 2-4: Bei Hinweisen auf depressive Symptome oder auffälligen Testwerten soll die Diagnose einer behandlungsrelevanten depressiven Störung durch die anschließende direkte und vollständige Erfassung der Haupt- und Zusatzsymptome (Schweregrad) sowie Fragen zu Verlauf und Dauer gestellt werden.
Kapitel 2.4.4. Organische affektive Störungen
Empfehlung 2-5: Bei Verdacht auf eine der Depression zugrundeliegende somatische Erkrankung (Tabelle 13) soll eine weiterführende Diagnostik gemeinsam mit den Patient*innen abgewogen werden, insbesondere bei sehr aufwändigen und/oder belastenden Verfahren. Dabei soll berücksichtigt werden, ob sich aus der Diagnostik therapeutische Konsequenzen ergeben können. Tabelle 13 : "Anhaltspunkte („Red Flags“) für das Vorliegen einer organischen affektiven Störung" nachstehend.
Neue schwere depressive Symptomatik und
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Kapitel 2.5. Erfassung von Komorbidität und Medikamentenanamnese
Empfehlung 2-6: Nach der Erhebung der gegenwärtigen depressiven Symptomatik soll eine ausführliche Anamnese und Befunderhebung bezüglich weiterer psychischer und/oder somatischer Erkrankungen erfolgen.
Empfehlung 2-7: Die Einnahme von Medikamenten und die Exposition gegenüber Noxen, die mit depressiven Symptomen einhergehen können, soll sorgfältig geprüft werden.
Kapitel 2.6. Erfassung von psychosozialen Aspekten, Aktivität und Teilhabe
Empfehlung 2-9: Die Erfassung personen- und umweltbezogener Kontextfaktoren sowie die Erfassung von Aktivität und Teilhabe in allen relevanten Lebensbereichen sollen integraler Bestandteil der Diagnostik sein.
Kapitel 2.7. Erfassung von Suizidalität
Empfehlung 2-11: Bei allen Patientinnen und Patienten mit einer depressiven Störung soll Suizidalität regelmäßig, bei jedem Patientengespräch klinisch eingeschätzt und gegebenenfalls exploriert werden.
Kapitel 2.8. Verlaufsdiagnostik, Monitoring
Empfehlung 2-13: Um das Ansprechen der Behandlung bewerten zu können, soll der Ausgangsbefund vor Behandlungsbeginn nachvollziehbar dokumentiert werden, möglichst mithilfe validierter Instrumente.
Kapitel 3. Therapieplanung
3.2.2. Individuelle Therapieziele
Empfehlung 3-1: Patientinnen/Patienten und Behandelnde sollen gemeinsam individuelle Therapieziele vereinbaren und priorisieren. Dabei sollen person- und umweltbezogene Kontextfaktoren sowie die Auswirkungen auf Aktivität und Teilhabe in allen relevanten Lebensbereichen berücksichtigt werden.
Empfehlung 3-2: Die mit den Patientinnen und Patienten vereinbarten individuellen Therapieziele sollen regelmäßig und je nach Bedarf evaluiert und ggf. angepasst werden.
Kapitel 3.3. Aufklärung und Information der Patientinnen und Patienten
Empfehlung 3-4: Bei der Aufklärung und Information über Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten der unipolaren Depression sollen die unterschiedlichen Optionen mit ihren Vor- und Nachteilen umfassend und in verständlicher Form dargestellt werden.
Kapitel 3.4. Partizipative Entscheidungsfindung
Empfehlung 3-6: Diagnostische, therapeutische und versorgungsbezogene Entscheidungen sollen entsprechend dem Konzept der partizipativen Entscheidungsfindung erfolgen.
Kapitel 3.5. Mitarbeit der Patientinnen und Patienten
Empfehlung 3-7: Die Bedeutung von Adhärenz sowie mögliche förderliche und hinderliche Faktoren sollen vor der Therapieentscheidung sowie vor einer Änderung der Therapie besprochen werden.
Kapitel 3.6. Einbindung von Angehörigen
Empfehlung 3-8: Wenn die Patientinnen/Patienten damit einverstanden sind, sollen Angehörige in die Aufklärung, Information und Behandlung eingebunden werden.
Kapitel 4. Therapieoptionen und Therapieprinzipien
Kapitel 4.3. Internet- und mobil-basierte Interventionen: Optionen und Prinzipien
Empfehlung 4-1: Vor dem Einsatz von Internet- und mobilbasierten Interventionen zur Behandlung depressiver Störungen soll eine adäquate Diagnostik, Differentialdiagnostik, Indikationsstellung, Aufklärung und Verordnung erfolgen.
Empfehlung 4-2: Der Einsatz von Internet- und mobilbasierten Interventionen soll therapeutisch begleitet werden.
Empfehlung 4-2: Bei Einsatz von Internet- und mobilbasierten Interventionen soll ein regelmäßiges Monitoring der Adhärenz und Wirksamkeit erfolgen.
Kapitel 4.4. Medikamentöse Therapie: Optionen und Prinzipien
Empfehlung 4-4: Die Auswahl des Antidepressivums soll gemäß dem Sicherheits- und Interaktionsprofil, der Präferenz des Patientinnen und Patienten, der Erfahrung des Behandelnden sowie der anderen in Tabelle 27 genannten Kriterien erfolgen. Tabelle 27: "Auswahlkriterien für Antidepressiva" auf Seite 26 der Kurzfassung der Leitlinie.
Empfehlung 4-5: Vor Beginn einer medikamentösen Therapie soll mit den Patientinnen und Patienten vereinbart werden, zu welchem Zeitpunkt das Ansprechen der Behandlung bewertet und über das weitere Vorgehen entschieden werden soll. Aufgrund der Wirklatenz soll ein Zeitpunkt 3–4 Wochen nach Erreichen der Standarddosis gewählt werden.
Empfehlung 4-8: In der Regel soll die antidepressive Medikation mit der niedrigen, als „Anfangsdosis“ bezeichneten Tagesdosis begonnen werden.
Empfehlung 4-9: Während der Aufdosierungs- und Wirklatenzphase soll die individuelle Verträglichkeit sorgfältig überwacht werden. Dabei soll insbesondere auf Symptome geachtet werden, die auf eine Erhöhung des Suizidrisikos hindeuten.
Empfehlung 4-10: Ab Erreichen der Standarddosierung soll wegen der Wirklatenz mindestens 3–4 Wochen abgewartet werden. Dann soll gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten beurteilt werden, ob eine positive Entwicklung bezüglich der vereinbarten individuellen Therapieziele vorliegt. Dafür sollen möglichst validierte Instrumente genutzt werden.
Empfehlung 4-11: Bei einer positiven Entwicklung im Sinne der vereinbarten individuellen Therapieziele soll die Fortsetzung der Medikation bis zur Remission mit anschließendem Übergang in die Erhaltungstherapie empfohlen werden.
Empfehlung 4-12: Bei ausbleibendem oder mangelndem Ansprechen sollen mögliche Ursachen abgeklärt werden. Gemeinsam mit den Patientinnen/Patienten soll über eine Anpassung der Behandlungsstrategie gesprochen und entschieden werden.
Empfehlung 4-15: Ist geplant, ein Antidepressivum bei remittierten Patientinnen/Patienten am Ende des Erhaltungstherapiezeitraums oder zur Beendigung einer Rezidivprophylaxe abzusetzen, soll dies zur Vermeidung einer Rebound-Depression und von Absetzsymptomen schrittweise erfolgen.
Empfehlung 4-17: Ist geplant, ein Antidepressivum aufgrund von gefährlichen oder stark belastenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen abzusetzen, soll dies rasch oder abrupt erfolgen.
Empfehlung 4-23: Bereits vor Beginn einer Antidepressiva-Medikation sollen die Patient*innen über die Möglichkeit von Absetzsymptomen und Rebound-Depressionen nach Beendigung einer solchen Medikation aufgeklärt werden.
4.5. Psychotherapie: Optionen und Prinzipien
Empfehlung 4-24: Im Rahmen psychotherapeutischer und niedrigschwelliger gesprächsbasierter Interventionen, die psychotherapeutische Ansätze nutzen, sollen die in Tabelle 33 und Tabelle 34 aufgeführten Wirk- und Einflussfaktoren berücksichtigt werden. Tabelle 33 : "Verfahrensübergreifende Wirkfaktoren bei depressiven Störungen" und Tabelle 34: "Verfahrensübergreifende Einflussfaktoren bei depressiven Störungen" nachstehend.
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Empfehlung 4-25: Patienten und Patientinnen sollen zu Beginn einer Psychotherapie über mögliche Nebenwirkungen informiert werden. Wenn es im Verlauf zu unerwünschten Nebenwirkungen kommt, sollen diese mit den Patientinnen und Patienten besprochen werden.
Empfehlung 4-28: Bei ausbleibender Besserung im Sinne der vereinbarten individuellen Therapieziele sollen nach etwa 8–12 Wochen mögliche Ursachen abgeklärt werden. Gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten soll über eine Anpassung des psychotherapeutischen Vorgehens gesprochen und entschieden werden.
Kapitel 5. Behandlung bei akuter depressiver Episode
Kapitel 5.1. Behandlung bei leichten depressiven Episoden
Empfehlung 5-1: Bei einer leichten depressiven Episode sollen Maßnahmen mit niedriger Intensität (angeleitete Selbsthilfe, gesprächsbasierte Interventionen unter Nutzung psychotherapeutischer Techniken) angeboten werden.
Empfehlung 5-2: Internet- und mobilbasierte Interventionen sollen Patient*innen mit leichten depressiven Episoden angeboten werden, eingebettet in ein therapeutisches Gesamtkonzept.
Empfehlung 5-3: Patientinnen und Patienten mit einer leichten depressiven Symptomatik soll eine Psychotherapie angeboten werden,
- wenn die Symptomatik trotz Nutzung von Interventionen mit geringer Intensität fortbesteht und/oder
- wenn sie in der Vergangenheit gut auf eine Psychotherapie angesprochen haben und/oder
- wenn bei ihnen das Risiko für Chronifizierung oder die Entwicklung einer mittelgradigen oder schweren Depression besteht (z. B. frühere depressive Episoden, psychosoziale Risikofaktoren) und/oder
- wenn sie niedrigschwellige Verfahren ablehnen oder in der Vergangenheit nicht gut auf sie angesprochen haben.
Kapitel 5.2. Behandlung bei mittelgradigen depressiven Episoden
Empfehlung 5-8: Patientinnen und Patienten mit akuten mittelgradigen depressiven Episoden soll gleichwertig eine Psychotherapie oder eine medikamentöse Therapie angeboten werden.
Empfehlung 5-12: In ein therapeutisches Gesamtkonzept eingebettete Internet- und mobilbasierte Interventionen sollen Patientinnen und Patienten mit mittelgradigen depressiven Episoden als alternativer Behandlungsansatz angeboten werden, wenn die Patient*innen sowohl Psychotherapie als auch Antidepressiva ablehnen.
Kapitel 5.3. Behandlung bei schweren depressiven Episoden
Empfehlung 5-13: Patientinnen und Patienten mit akuten schweren depressiven Episoden soll eine Kombinationsbehandlung mit medikamentöser Therapie und Psychotherapie empfohlen werden.
Empfehlung 5-14: Wenn eine Kombinationstherapie von den Patienten und Patientinnen abgelehnt wird, sollen bei akuten schweren depressiven Episoden Psychotherapie oder medikamentöse Therapie gleichwertig als Monotherapie angeboten werden
Kapitel 9. Psychosoziale Therapien und unterstützende Maßnahmen
Kapitel 9.3. Selbsthilfe und Peer Support
Empfehlung 9-3: Patientinnen/Patienten und Angehörige sollen über Selbsthilfe- und Angehörigenangebote, Peer-Counselling sowie Genesungsbegleitung informiert und, wenn angebracht, zur Teilnahme motiviert werden.
9.4. Lichttherapie
Empfehlung 9-4: Bei Depressionen mit saisonalem Muster soll ein Therapieversuch mit Lichttherapie angeboten werden.
9.6. Bewegungs- und Sporttherapien
Empfehlung 9-7: Patientinnen und Patienten mit einer depressiven Störung und ohne Kontraindikation für körperliche Belastungen sollen zu sportlichen Aktivitäten motiviert werden, idealerweise innerhalb einer Gruppe.
Empfehlung 9-8: Patientinnen und Patienten mit einer depressiven Störung und ohne Kontraindikation für körperliche Belastungen sollen zur Teilnahme an einem strukturierten und supervidierten körperlichen Training motiviert und bei der Umsetzung unterstützt werden.
9.10. Komplementär- und alternativmedizinische Interventionen
Empfehlung 9-13: Wenn kein Mangel an Mikronährstoffen vorliegt, sollen Patientinnen und Patienten mit depressiven Störungen Nahrungsergänzungsmittel nicht empfohlen werden.
Empfehlung 9-14: Patientinnen und Patienten mit depressiven Störungen sollen dazu ermuntert werden, sich ausgewogen und gesund zu ernähren.
Beteiligte Organisationen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]An der Entwicklung und Herausgabe der Leitlinie waren folgende Organisationen beteiligt:
- Arbeitsgemeinschaft für Neuropsychopharmakologie und Pharmakopsychiatrie
- Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK)
- Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG SELBSTHILFE)
- Bundespsychotherapeutenkammer
- Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen
- Deutsche Ärztliche Gesellschaft für Verhaltenstherapie
- Deutsche Depressionsliga
- Deutsche Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie/Psychodynamische Psychotherapie
- Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)
- Deutsche Gesellschaft für Biologische Psychiatrie
- Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie
- Deutsche Gesellschaft für Klinische Psychotherapie, Prävention und Psychosomatische Rehabilitation
- Deutsche Gesellschaft für Medizinische Psychologie
- Deutsche Gesellschaft für Naturheilkunde
- Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP)
- Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPPN)
- Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie
- Deutsche Gesellschaft für Psychologie
- Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM)
- Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)
- Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention
- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie
- Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften
- Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie
- Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft
- Deutsche Psychoanalytische Vereinigung
- Deutscher Verband Ergotherapie
- Deutsches Kollegium für Psychosomatische Medizin (DKPM)
- Gesellschaft für Phytotherapie
Fassungen der Leitlinie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression wurde mit folgenden Komponenten publiziert:[2]
- Langfassung
- Kurzfassung
- Patientenleitlinie und Patienteninformationen
- Weitere Formate: Patientenblätter
- Leitlinienreports zur Medizinischen Leitlinie und zur Patientenleitlinie
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Asthma-Versorgungsleitlinie
- COPD-Versorgungsleitlinie
- Diabetes-Versorgungsleitlinie
- Herzinsuffizienz-Versorgungsleitlinie
- Hypertonie-Versorgungsleitlinie
- KHK-Versorgungsleitlinie
- NVL Kreuzschmerz
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Übersicht NVL Depression, Version 1 — Versorgungsleitlinien.de. 10. November 2011, abgerufen am 9. Oktober 2024.
- ↑ a b NVL Unipolare Depression 2022. In: AWMF-Leitlinienregister. Abgerufen am 9. Oktober 2024.
- ↑ Unipolare Depression — Leitlinien.de. 14. Juli 2024, abgerufen am 9. Oktober 2024.
- ↑ Martin Härter, Peggy Prien: Diagnostik und Behandlung bei unipolarer Depression. Nationale Versorgungsleitlinie. In: Dtsch Arztebl Int. Band 120, 2023, S. 355-61 (aerzteblatt.de).
- ↑ S3-Leitlinie Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression 2022. Kurzfassung. 10. Juli 2023 (awmf.org [PDF]).