Diskussion:7,5 mm Schweizer Ordonnanz M82
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Cú Faoil in Abschnitt Gasdruck
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[Quelltext bearbeiten]Dieser Artikel listet den Gasdruck mit 1'850 Bar. Das Reglement zum Revolver 82/29 listet den Gasdruck auf Seite 6 mit 1'100 Bar. Woher kommen die 1'850 Bar in diesem Artikel? Gruss, --Cú Faoil RM-RH 02:57, 16. Mai 2023 (CEST)
- Mangels Antwort und weil ein zu hoher Wert gefährlich sein kann habe ich das jetzt auf die Zahl im Reglement reduziert. Wer das wieder erhöhen will soll bitte Quellen bringen. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 02:47, 3. Jun. 2023 (CEST)
- Hallo lieber Cú Faoil, ach das freut mich mal wieder von dir zu lesen. Hoffe du bist wohlauf und guter Dinge. Ich hab das hier nur zufällig gesehen, bei bummeling 14.399 Artikel in der Waffentechnik kann man einfach nicht alles überwachen oder auf Beobachtung haben. Im Zweifel einfach bei PD:WF anklopfen :-)
- Ja also wegen dem Gasdruck, das kam mir auch merkwürdig vor ... deshalb habe ich nachgesehen, umseitig den Wert 1850 wieder eingesetzt und mit den entsprechenden Quellen verbunden. Es ist halt so eingetragen; uns kommt es beiden hoch vor, vermutlich weil wir bei Schwarzpulverpatronen wie .32 Randfeuer weniger erwarten würden. Tatsächlich ist die fast vergleichbare .32 Randfeuer auch "nur" mit 1.000 Bar[1] angegeben. Tjo .. man kanns nur so hinnehmen wie es geschrieben steht.
- Ich hatte mal in en den Kollegen Cavalryman an dich "überwiesen" leider hat er sich in en:WP verärgert zurückgezogen weil ihm einige Arbeiten von einem "besonderen Freund" verfolgt & gelöscht wurden. Tjo .. da tuste auch nix.
- Herzliche Grüße --Tom (Diskussion) 19:59, 5. Jun. 2023 (CEST)
- Hallo Tom, was ist CIP und warum ist das als Quelle nützlicher als das Reglement? Im übrigen wurde die RP82 im Gegensatz zu der im Artikel stehenden Angabe in der Schweizer Armee bis in die 1970er Jahre eingesetzt; ich selbst besitze mehrere Schachteln Munition mit Laborierdatum 1971. Möglicherweise ist 1903 der Übergang vom Bleigeschoss zum Mantelgeschoss? Gruss, --Cú Faoil RM-RH 05:31, 11. Jun. 2023 (CEST)
- +1 Ja, so ist's lieber Cú Faoil, CIP & SAAMI sind die relevanten Institutionen für Normdaten und Zulassung für Munition, wobei ich zur umseitigen Munition bei SAAMI leider nichts finden konnte. Vermutlich weil man auch dort die CIP-Daten als relevant betrachtet.
- Was (von wann bis wann) eine Ordonanzpatrone ist, bestimmt die Armeeführung wie sie es beschließt. Die umseitigen Zeit-Angaben sind von Barnes zitiert. Beispielsweise .303 British ist auch so ein uralter Kandidat, den mache Organisationen immer noch in den "Lagerlisten" haben, obwohl sie nicht mehr für den Kriegsdienst in Frage kommen würde. Die 7,92 × 57 mm ist noch so ein Kandidat, der im Grunde "Ex-Ordonanz" ist, trotzdem hat die BW noch Bestände z.B. für das Wachbataillon beim Bundesministerium der Verteidigung.
- Wie das aktuell für das umseitige Lemma in der Schweiz aussieht? Vermutlich so ähnlich, wie bei den zuvor genannten Beispielen. Wenn du davon noch hast, na vermutlich wird das bei sachgerechter Langerung nicht so schnell schlecht. Interssanter wird es ggf. bei Nachbeschaffung oder Wiederladen z.B. nach diesen Daten.
- Wenn noch Fragen offen geblieben sind: bitte gern. Schönes Wochenende & Grüße --Tom (Diskussion) 15:33, 11. Jun. 2023 (CEST)
- Hallo Tom, danke für die Erklärung zu CIP. Das Datum 1903 kann allerdings so nach wie vor nicht stimmen: Vor 1949 waren nur offiziere mit der Parabellumpistole (Schweiz) ausgerüstet, alle anderen mit einer Faustfeuerwaffe ausgerüsteten AdA bekamen entweder den Revolver 1882 oder 1882/29. Im Artikel Revolver Modell 1882, 1882/29 findest Du im Literaturabschnitt einen Link zum Reglement für letzteren, das offensichtlich noch 1970 neu aufgelegt worden ist, und es ist daneben auch völlig absurd, dass für eine 1903 eingestellte Patrone 1929 eine neue Waffe entwickelt und eingeführt worden sein soll. 1903 kann so daher nicht stimmen. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 01:43, 13. Jun. 2023 (CEST)