Diskussion:Altersfreigabe

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 46.93.158.170 in Abschnitt Ungeprüfte Filme im Kino
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Altersfreigabe“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Großbritannien

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Scheinbar gibt es dort ein paar Probleme: [1] --87.164.56.135 18:50, 29. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

FSK ab 14

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Kann es sein, dass es für gewisse Filme (in Österreich) andere FSK-Zeichen gibt? Es hab mal einen Kriegsfilm gesehen, der "FSK ab 14 freigegeben" oben stehen hatte. Das stand auf dem DVD-Cover. --84.113.33.181 20:31, 20. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Nein, "FSK ab 14 freigegeben" kann keinesfalls draufgestanden sein. Die FSK kennt a)keine Freigabe ab 14 und gilt b)klarerweise nur für Deutschland. Steht auch eigentlich alles so im Artikel. --BerntieDisk. 20:56, 20. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Was ich noch dazusagen will: Natürlich kann das auf der Packung draufgestanden sein. In diesem Fall hätte der dafür Verantwortliche aus den oben genannten 2 Gründen aber Mist gebaut. Wäre nicht das erste Mal, dass auf einer Packung ein falsches Prüfzeichen drauf gewesen ist. --BerntieDisk. 21:56, 20. Feb. 2010 (CET)Beantworten

War die Altersfreigabe ab 14 nicht in der ehemaligen DDR üblich? --ADwarf 23:35, 30. Jan. 2011 (CET)Beantworten

In Österreich alle DVD's rein rechtlich ab "0"  ?!?!

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"DVD und Video [Bearbeiten]

Eine Altersfreigabe für Trägermedien findet in Österreich nicht statt. Diese weisen i. d. R. die deutschen FSK-Freigaben auf, welche jedoch keine rechtliche Bindung haben."

Bedeutet das etwa daß wir in Österreich jeden Film (auf DVD) kaufen könnten egal mit welchem ALter (zB. Saw mit 9 oder Final Destination mit 11 ^^) --(nicht signierter Beitrag von 194.208.209.80 (Diskussion) 17:50, 22. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Veralteter Artikel?

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Der Hinweis zur Verkaufspraxis von Bildträgern ohne Kennzeichung im Absatz Film ist falsch, ebenso die Gleichsetzung von Erwachsenen mit Volljährigen. Der massgebliche § 12, Absatz 3 des JuSchG besagt: "Bildträger, die nicht oder mit „Keine Jugendfreigabe“ nach § 14 Abs. 2 von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind, dürfen 1. einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden, 2. nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden." Ergänzend bestimmt § 15, Absatz 1, Satz 5: "Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht im Wege des Versandhandels eingeführt werden."

Der Hinweis zur Ausstrahlung im Absatz Fernsehen ist nicht korrekt. Die FSK erklärt auf ihrer Website zu den Sendezeitschienen: "Die öffentlich-rechtlichen Sender sind grundsätzlich an die Freigaben der FSK gebunden, über Ausnahmen können sie selbst entscheiden. Möchte ein privater Fernsehsender von diesen an die FSK-Freigaben gebundenen Sendezeiten abweichen, muss er bei der FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) einen Ausnahmeantrag stellen. Die öffentlich-rechtlichen Sender können über Ausnahmen selbst entscheiden. Filme, die von der FSK das Kennzeichen "FSK ab 18" erhalten haben, dürfen nur in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr gesendet werden; Filme, die ab 16 Jahren freigegeben wurden, nur in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr. Bei Filmen, die für Kinder unter zwölf Jahren nicht freigegeben sind, "ist bei der Wahl der Sendezeit dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen". Diese Platzierungsentscheidung treffen die Sender in eigener Verantwortung." --(nicht signierter Beitrag von 82.113.122.166 (Diskussion) 21:50, 19. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

SPIO/JK

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Also...

  • Tanz der Teufel von VCL hat keine JK-Freigabe. Laut OFDb waren alle ungekürzten Videos von VCL ungeprüft. Nur der Kinofilm von ProKino hatte eine JK-Freigabe. Laut OFDb übrigens noch nicht mal von der SPIO/JK sondern von irgendeiner JK. Im Retrospektive-Artikel auf Schnittberichte.com steht allerdings ausdrücklich was von SPIO/JK.
  • Hostel 2 im Jahre 2008 als erstes beschlagnahmtes, SPIO/JK-geprüftes Medium? OFDb spuckt mir bei entsprechender Suche das hier aus, der seit 2002 beschlagnahmt ist. Ob da im weißen Kasten die Freigabe steht, lässt sich nicht erkennen. Aber dieses Cover einer Kassette desselben Labels hat so eine Angabe.

--Яedeemer 19:03, 3. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Passwortpflicht bei TV-Geräten?

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Beim Studieren der Bedienungsanleitung eines neuen TV-Gerätes fiel mir eine Passage auf, wobei bei Frankreich und Italien als Heimatland bei der Erstinstallation ein Passwort definiert werden muss. Eine Google- und Ixquick-Suche brachte mehrere andere TV-Anleitungen zutage, in denen ähnliches erwähnt (die Passwort-Festlegung kann für I und F nicht übersprungen und auch kein Trivialpasswort wie "0000" gesetzt werden; ferner seien für I und F per default alle Altersgrenzen zunächst auf 18 Jahre gesetzt), jedoch nicht weiter erläutert wird. Aber ich konnte keinerlei Hinweise auf eine gesetzliche Richtlinie finden, die einen Passwortschutz für TV-Geräte erläutert. Aber eine solche muss es eigentlich geben, denn sonst würden die Hersteller nicht diese Besonderheit für italienische und französische Nutzer festlegen.

Da dieses Thema durchaus zum Artikel passt (sofern Jugendschutz wirklich der Grund ist): Weiß jemand zitierfähige Quellen (idealerweise Gesetzestexte selbst), in denen eine solche Passwortpflicht erwähnt wird? --SiriusB (Diskussion) 20:38, 17. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Lückenhaft: Musik

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Moin! In der Begriffsdefinition ist von der „Freigabe von Filmen, Computerspielen und Musik für Kinder und Jugendliche“ die Rede, im gesamten Artikel wird die Thematik Musik jedoch gar nicht behandelt, ja nicht einmal erwähnt. Daher meine Bitte an die Hauptautoren oder andere Autoren mit weitergehendem Interesse an der Verbesserung des Artikels: Bitte den Artikel entsprechend ergänzen, danke! Altersfreigaben beziehen sich m.K.n. oftmals nicht auf die Musik selbst, sondern auf Musikvideos und andere Datenbeigaben; Indizierungen von Träger- und Telemedien in Deutschland umfassen auch Musik („Töne“). Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 13:07, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Kleiner Anfang @ USA. --GUMPi (Diskussion) 14:38, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Ident des Fernsehprogramms

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Was bedeutet in diesem Zusammenhang "Ident"? Ident (Netzwerkprotokoll) ist ja wohl nicht gemeint. --Dsdvado (Diskussion) 10:28, 8. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Ungeprüfte Filme im Kino

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In sämtlichen relevanten Artikel steht andauernd nur was über Heimvideo zu dem Thema ("dürfen nicht beworben werden"), aber was ist eigentlich mit ungeprüften Filmen, die öffentlich im Kino vorgeführt werden? Die Frage geht dahin, ob Filme, die weder von der FSK, noch von der JK geprüft/begutachtet wurden, in Deutschland überhaupt öffentlich im Kino laufen dürfen, z. B., indem Minderjährigen der Zugang zur öffentlichen Veranstaltung verwehrt wird. Oder anders gesagt: Sind Filmprüfung bzw. Altersfreigabe in Deutschland bei Kinovorführungen wirklich freiwillig, oder eigentlich doch gesetzlich notwendig? --46.93.158.170 13:13, 8. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Also, heute startet der Film Rampant in einigen Kinos, der nicht FSK geprüft ist. Siehe hier. --Christian140 (Diskussion) 13:30, 8. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Der mag zwar ohne FSK-Prüfung sein, aber hat der auch kein JK-Gutachten hinter sich? Auf jedenfall müßte die spezielle Frage Kino-VÖ in diesem und thematisch angrenzenden Artikeln (Jugendschutz, Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, usw.) erwähnt werden. Meines Wissens darf nach deutschem Recht kein Film öffentlich beworben werden, der keine FSK-Prüfung oder wenigstens ein JK-Gutachten hinter sich hat, und das gilt auch für Kinovorführungen. Sprich, eigentlich dürfte er wohl nichtmal im Programm des jeweiligen Kinos stehen, weil er damit schon beworben würde. --46.93.158.170 19:40, 8. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Heute wurde die FSK-Prüfung des Filmes (ab 16) veröffentlicht. Manchmal sind die Freigaben intern schon bekannt, brauchen aber eine Weile bis sie auf fsk.de erscheinen (manchmal fehlen dort sogar welche). Ich glaube ohne FSK darf nix im Kino laufen. In Österreich laufen sehr viele Filme ohne JMK-Prüfung. Die JMK ist ja anders als in DE nur eine Vorschlagskommission und keine bindende. Die Bundesländer selber können eine von der JMK abweichende Freigabe erteilen (falls eine überhaupt existiert). VG --H8149 (Diskussion) 23:04, 8. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Na, das ist ja immerhin schonmal ein Ansatz. Jetzt müßte nur noch eine entsprechende Quelle dafür gefunden werden, daß Filme ohne FSK-Prüfung oder Gutachten der Juristenkommission (JK) in Deutschland nicht öffentlich im Kino laufen dürfen, um das so in den Artikel einfügen zu können. Habe mir inwzischen auch sagen lassen, daß es angeblich irgendeine Sonderregelung für Filmfestivals geben soll.
Ansonsten denke ich, daß im Artikel ohnehin vielzuviel durcheinandergeht, weil unter der Überschrift Film und Kino primär Heimvideo abgehandelt wird, plus eher rudimentär etwas Kino, wobei an vielen Stellen nichtmal richtig klar wird, ob eine Regelung so nur für Heimvideo oder auch für Kino gilt. Ich denke, der Klarheit wegen sollte der Abschnitt durch je einen für Kino und einen für Heimvideo ersetzt werden. Der Bereich Kino würde dabei mit entsprechenden Gesetzen aus der Weimarer Republik (womöglich schon aus dem Kaiserreich?) anfangen (Lex Heinze von 1900, Artikel 118 der Weimarer Verfassung von 1919, das Schmutz- und Schundgesetz von 1926, usw.), während letzterer Bereich Heimvideo sich aus den urspünglichen Regelungen für anfänglich noch geschnittene Super8-Versionen von Filmen entwickelt haben dürfte, bevor Beta, VHS und Video2000 auf den Markt kamen. --46.93.158.170 14:57, 12. Nov. 2018 (CET)Beantworten