Diskussion:Amicus Curiae
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[Quelltext bearbeiten]Dieser Artikel wurde zunächst zusammengelegt mit Amicus Curiae und erheblich erweitert. Dann haben ihn ein paar Jungs im Moment eines Geistesblitzes zur Löschung vorgeschlagen. Ich habe ihn zur Wiederherstellung gelistet, dort kann/will der Admin nicht die passende Version holen... --CJB 10:40, 12. Mai 2006 (CEST)
- Der Artikel ist weder jemals zusammengelegt worden (es war immer nur ein Redirect). noch wurde er „erheblich erweitert“, alle im anderen Artikel enthaltenen Informationen finden sich hier wieder. Eine Wiederherstellung macht ebensowenig Sinn, wie der Überarbeitenbaustein aus diesem Grunde (inahltlich kann ich mich nicht äußern). --Markus Mueller 23:18, 14. Nov. 2006 (CET)
Schreibweise
[Quelltext bearbeiten]Soll man curiae nun groß oder klein schreiben - ist uneinheitlich. Plehn 12:45, 11. Nov. 2006 (CET)
- Das ist eine amüsante Frage, denn die Native Speakers kannten keine kleinen Buchstaben und keine Getrenntschreibung: AMICVSCVRIAE. Die moderne dt. Orthografie akzeptiert alle Schreibwiesen, auch die Ligaturen (amicus curiæ etc.) und welche man favorisiert, ist egal. --CJB 12:25, 12. Nov. 2006 (CET)
- Amüsant ist vor allem, dass es so unendlich zuverlässig und durchdacht wirkt, wenn es uneinheitlich ist und sich damit vom üblichen Datenmüll des Netzes nicht abhebt. Darauf kann man schon achten. Plehn 22:48, 12. Nov. 2006 (CET)
- nolo contendere --CJB 12:03, 13. Nov. 2006 (CET)
"Überarbeitung" und Schreibweise
[Quelltext bearbeiten]- a) Es geht um die EINHEITLICHKEIT der Schreibweise innerhalb eines Lemmas. Ist Dir das egal?
- b) der ÜA-Baustein ist nicht sinnvoll gebraucht, weil es kein normaler Nutzer verbessern kann. Insofern: entferne ihn bitte.
- c) du musst bei den Wiederherstellungswünschen klären, ob eine Wiederherstellung noch möglich ist. Nach der Diskussion über DDR-URVs (siehe Links auf diese Seite) sieht es ja wirklich so aus, als ob die Löschung unberechtigt war. Schlendrian meint, dass er keine Zeit hat. Plehn 22:41, 14. Nov. 2006 (CET)
ist erledigt, siehe oben. wird bei Gelegenheit gestrichen. Plehn 23:28, 14. Nov. 2006 (CET)
Hi Plehn, ich meine (a) ist erledigt, zu dem Rest kann ich Folgendes sagen: Der Marker wurde aus ganz anderem Grund gesetzt, namentlich weil es ordentliche Lücken gibt. Ich habe bei den Wiederherstellungs-Admins seinerzeitdas ausführlich dargelegt und bat alle Lemmata zu prüfen. Es gibt zahlreiche Schreibweisen und dementsprechend gab es zahlreiche Redirects bzw. redundante Versionen mit Redirects überschrieben. Das Ergebnis ist, dass nicht die passende Version / das passende Lemma wieder hergestellt wurde oder um es klarer zu formulieren: Die Admins haben einen Fehler gemacht, aber sie sind zu beschäftigt ihn zu korrigieren. Damit bleibt objektiv gesehen der Artikel überarbeitungsbedürftig und der Marker soll kundige Autoren drauf animieren. Gelistet hatte ich ihn im Autorenportal ohnehin... Stört dich der Marker optisch, oder was ist der Grund? --CJB 00:30, 15. Nov. 2006 (CET)
- Wenn es Lücken gibt oder Überarbeiten angezeigt ist, dann sollte der Baustein natürlich wieder rein. Meine Herausnahme richtete sich nur gegen den Grund. Ich kann Dir versichern, dass ich wirklich allen Redirects nachgegangen bin, es stimmt wirklich. Inhaltlich ist nichts verloren gegangen. Das müsste schon ein ganz anders titulierter Artikel gewesen sein - falls ich noch irgendwo suchen soll, sag Bescheid. --Markus Mueller 00:35, 15. Nov. 2006 (CET)
Das konnte bereits das erste Mal nicht gefunden werden und es ist schade. Ich habe eine Version in Erinnerung, die um einiges länger war und da zwischen dem letzten Edit und der damaligen Löschung einige Zeit lag, konnte und kann mich nicht erinnern, unter welchem aller möglichen Lemmata sie untergebracht war. Dass ich den Artikel nicht neu schreibe, liegt daran, dass ich (a) mir damals alles aus den Fingern gesogen hatte und (b) zu faul bin eine Anti-URV-Begründung abzusetzen, hab aber keine DDR-Literatur zur Hand, die man mir ankreidet. Jedenfalls bestehen Lücken – dies zeigt ein grober Blick etwa in die Thomson-Gale-Enzyklopädie – und aus diesem Grund sollte der Marker wieder rein. Mein Motiv war nicht weiter dieses Löschding zu monieren, sondern anzuregen, dass es jemand anpackt. --CJB 14:29, 15. Nov. 2006 (CET)
- Dann setz ihn doch einfach wieder rein, die Begründung hast Du ja bereits geliefert. Die ganze DDR-URV-Geschichte war nunmal äußerst unerfreulich und es hat viele Artikel erwischt, deren ursprünglich eingestellter URV-Text vielfältig erweitert wurde, dabeo aber in einer Form mit den zu entfernenden Passagen verquickt war, dass sie einfach in keiner Version zu retten waren. Ich hätte gerne nochmal nachgeschaut und für Dich versucht, alles, was möglich ist, doch noch irgendwie zu retten; ohne das Lemma geht das aber natürlich nicht. Der Bereich "Recht" war zum Glück nur selten betroffen, im Bereich Philosophie hat es vermutlich eine vierstellige Zahl von Artikellöschungen gegeben. Du kannst Dir vorstellen, wie ärgerlich das damals erst mal war. Schöne Grüße, --Markus Mueller 14:35, 15. Nov. 2006 (CET)
Ordentlich. Ich wusste das nicht, vorliegend hat es der Admin per SLA (notabene!) gemacht und dass keine Warnlämpchen beim Einsteller und/oder Admin angegangen sind, zeugt von mangelnder Sorgfalt und Unkenntnis der WP-Regeln... Wenn du nichts dagegen hast, mache ich dir bei Gelegenheit eine Lemma-Liste zum Checken. Mich ärgert, dass ich von einem Kollegen eine römische Quelle hatte und sie nicht finde, selbst wenn ich neu schreiben will. Schönen Gruß, Calvin --CJB 15:38, 15. Nov. 2006 (CET)
- Setz den Baustein wieder rein, aber mit einer klaren Begründung bitte. Offenbar ist ja wirklich was schiefgegangen. Wenn die Daten technisch noch da sind, und es sonst kaum zu rekonstruierende Texte waren, sollte man es vielleicht wirklich anhand einer Lemmaliste checken und auf eine Unterseite stellen können - hat Markus Müller vermutlich schon öfters gemacht. Der Fall zeigt auch, dass Redirects mit verschiednene Schreibweisen nicht der wahre Jakob sind. Grüße Plehn 20:51, 15. Nov. 2006 (CET)
Yepp, Markus macht da was.. Schaun wir mal.. Redirects können problematisch werden, wenn es viele sind, aber unsere Suchfunktion ist noch problematischer, würde man auf sie verzichten, oder? --CJB 21:41, 15. Nov. 2006 (CET)
- na hoffentlich findest Du Deine verschüttete lateinische Quelle wieder (sonst müsste man vielleicht im MPI für europ. Rechtsgeschichte recherchieren) - indirekt hat der (falsch) gesetzte ÜA-Baustein ja was genutzt, weil ich über Admin Schlendrian zur Löschprüfung kam (die ich vorher nicht kannte)... gibt es für dieses Phänomen eine lateinische Phrase? Das mit der Suche verstehe ich nicht ganz: wenn ich "amicus curiae" eingebe, komme ich auf den Artikel Amicus curiae, ohne Redirect. Grüße Plehn 22:21, 15. Nov. 2006 (CET)
Smile, ich glaube ohne Redirect würdest du mit der Großschreibung nicht so direkt hinkommen... Ich habe heute zumindest gesehen, dass man die Wiederherstellung umgetauft hat :-) --CJB 00:09, 16. Nov. 2006 (CET)
auch smile, wenn man "A Posteriori" in das Suchfenster gibt, kommt man auf den Artikel "A posteriori". probiers aus. Plehn 15:37, 8. Dez. 2006 (CET)
Wo läuft was?
[Quelltext bearbeiten]Für mich klingt der Artikel so, als gebe es Amicus curiae nur im case law. Warum das dann aber nicht klipp und klar dort steht und warum Deutschland und common law gleichgestellt sind, ist mir schleierhaft. Andererseits, wenn es das nun doch in Deutschland oder andernorts geben sollte - warum steht das dort nicht? Wäre schön, wenn sich mal jemand mit Ahnung den Artikel vorknöpfen könnte. Falls derjenige auch noch Ahnung von Österreich und Schweiz haben sollte, wäre das natürlich noch schöner... --Ibn Battuta 15:42, 2. Aug. 2007 (CEST)
Neue Quelle veröffentlicht
[Quelltext bearbeiten]Das Buch "Amicus Curiae. Richterliche Informationsbeschaffung durch Beteiligung Dritter", durch Ulrich Kühne veröffentlicht 2015 im Verlag Mohr-Siebeck sollte berücksichtigt werden! (nicht signierter Beitrag von 2601:644:1:DFE8:8035:E93E:2A8E:30CD (Diskussion | Beiträge) 07:14, 2. Apr. 2016 (CEST))
Österreich/Liechtenstein
[Quelltext bearbeiten]Die Ausführungen waren nicht nachvollziehbar, deshalb habe ich sie gelöscht. Das zitierte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Geschäftszahl G85/11 ua; V77/11 ua befasst sich in keiner Weise mit dem "amicus"-Thema, sondern es geht dort um Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren. Der Leitsatz lautet: Gleichheitswidrigkeit von Bestimmungen des Gerichtsgebührengesetzes über die Vorschreibung bestimmter Gebühren für die Anfertigung von Kopien durch die Parteien unabhängig von der Inanspruchnahme der Gerichtsinfrastruktur; Aufhebung von Bestimmungen der als Rechtsverordnungen zu qualifizierenden präjudiziellen Erlässe mangels ordnungsgemäßer Kundmachung (click here). Dann gibt es noch ein VfGH-Erkenntnis mit einer ähnlichen Geschäftszahl (V85/11 ua.) zur Gesetzwidrigkeit der Bestimmungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 über das E-Voting (click here), das auch an der Sache vorbei geht. Liechtenstein war sowieso unbelegt. Bitte ggf. mit zutreffenden Belegen wieder einfügen. Grüße, R2Dine (Diskussion) 10:52, 2. Jul. 2017 (CEST)
- Wo Du nachgesehen hast, ist mir nicht klar. Ich habe sofort und auf Anhieb dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs samt Zitat im Leitsatz gefunden. Handhabung ist übrigens allgemein so, das zuerst diskutiert wird, und dann nach Lösung des Problems gelöscht wird. SG, --Asurnipal (Diskussion) 11:17, 2. Jul. 2017 (CEST)
- Das überrascht mich. Bitte gib doch Deine Fundstelle an. Meine kannst Du anklicken (s.o.). R2Dine (Diskussion) 11:20, 2. Jul. 2017 (CEST)
- Diesen Link [1] anklicken und als Suchwort: "amicus" eingeben. SG, Asurnipal (Diskussion) 11:22, 2. Jul. 2017 (CEST)
- Huch, dann es gibt zwei unterschiedliche Entscheidungen desselben Gerichts mit identischer Geschäftszahl G85/11 ua; V77/11 ua. Interessante Info. R2Dine (Diskussion) 11:34, 2. Jul. 2017 (CEST)
- Diesen Link [1] anklicken und als Suchwort: "amicus" eingeben. SG, Asurnipal (Diskussion) 11:22, 2. Jul. 2017 (CEST)
- Das überrascht mich. Bitte gib doch Deine Fundstelle an. Meine kannst Du anklicken (s.o.). R2Dine (Diskussion) 11:20, 2. Jul. 2017 (CEST)
- Wo Du nachgesehen hast, ist mir nicht klar. Ich habe sofort und auf Anhieb dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs samt Zitat im Leitsatz gefunden. Handhabung ist übrigens allgemein so, das zuerst diskutiert wird, und dann nach Lösung des Problems gelöscht wird. SG, --Asurnipal (Diskussion) 11:17, 2. Jul. 2017 (CEST)