Diskussion:Anhänger

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 77.1.168.212 in Abschnitt Fahrverhalten vieler Anhänger hintereinander
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Abschnitt „Erforderliche Fahrerlaubnisklassen”

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Der Abschnitt ist übersichtlich dargestellt, aber derzeit noch nicht erschöpfend und m. E. so auch nicht ganz korrekt:

Für Gespanne bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse reicht die Fahrerlaubnisklasse B aus.
Für Gespanne über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse wird die Fahrerlaubnisklasse BE oder B96 benötigt.

Auch nach Januar 2013 darf mit dem Führerschein B nach wie vor an ein Fahrzeug mit 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ein Anhänger bis 750 kg angehängt werden. Daher sind die beiden Sätze so nicht ganz richtig und sollten angepasst werden. Vorschlag:

Für Gespanne bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse reicht die Fahrerlaubnisklasse B aus. Anhänger bis 750 kg dürfen unabhängig davon immer hinter einem Fahrzeug der Klasse B geführt werden (Gesamtzugmasse 4,25 t).
Für Gespanne über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (außer solche, die mit Fahrerlaubnis der Klasse B fahrbar sind) wird die Fahrerlaubnis BE oder B96 benötigt.

Der Klammerzusatz zu B96 (Zugfahrzeug maximal 3,5 t) ist hier nach meiner Einschätzung unpassend. Wenn das Gespann nach B96 maximal 4,25 t wiegen darf und das Zugfahrzeug schon 3,5 t wiegt, darf nur noch ein Anhänger mit 750 kg zulässiger Gesamtmasse angehängt werden, der aber bereits durch die Fahrerlaubnisklasse B abgedeckt ist. Hier wäre für den Klammertext eventuell ein Rechenbeispiel zur besseren Verdeutlichung denkbar: (Bsp.: Zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs 2,2 t, zulässige Gesamtmasse des Anhängers 1,8 t, Gesamtmasse des Gespanns 4 t) --Staffelkabine (Diskussion) 23:54, 23. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Sorry für die späte Reaktion, ich habe den Artikel nicht in Beobachtung. Wie wärs hiermit:
=== Erforderliche Fahrerlaubnisklassen ===
Die folgenden Fahrerlaubnisklassen betreffen Anhänger am PKW oder Kleintransporter bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse. Für den Anhängerbetrieb am LKW gelten andere Fahrerlaubnisklassen.
====== Fahrerlaubnisklasse B ======
An Zugfahrzeugen, die in die Fahrerlaubnisklasse B fallen (bis 3,5 t), darf mit dieser Fahrerlaubnisklasse in jedem Fall ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden (zulässige Gesamtzugmasse 4,25 t). Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg, darf die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nur noch 3,5 t betragen.
====== Fahrerlaubnisklasse B96 ======
Mit Fahrerlaubnisklasse B96 (genauer: Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselzahl 96) darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg überschreiten. Im Unterschied zur Klasse B darf hier die zulässige Gesamtmasse des Gespanns bis zu 4,25 t betragen.
====== Fahrerlaubnisklasse BE ======
Mit Fahrerlaubnisklasse BE darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers bis zu 3,5 t betragen, darüber hinaus ist auch bei Verwendung eines Zugfahrzeuges der Klasse B für dieses Gespann die Klasse C1E erforderlich.<ref>[http://www.adac.de/_mmm/pdf/EU-F%C3%BChrerschein-2013_164693.pdf Änderungen beim Führerscheinrecht ab 19. Januar 2013] (PDF-Datei; 661 kB)</ref> Mit Führerscheinen der Klasse BE, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, dürfen auch weiterhin Anhänger über 3,5 t Gesamtmasse gezogen werden.
====== Sonstiges ======
Der vormalige deutsche Führerschein der Klasse 3 (PKW mit Anhänger) sah vor, dass lediglich einachsige Anhänger gezogen werden durften, wobei als Einachser auch Tandemachsenanhänger galten, sofern der Achsabstand kleiner als ein Meter war. Diese Begrenzung ist bei den neuen EU-Führerscheinen weggefallen.
Gelegenheitsredakteur (Diskussion) 19:54, 29. Okt. 2013 (CET)Beantworten
Hallo und danke für die Rückmeldung! Die von dir vorgeschlagene Formulierung finde ich sehr prägnant und klar verständlich. Gerne kannst du den Originalartikel entsprechend abändern. Vielen Dank! --Staffelkabine (Diskussion) 22:24, 31. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Beladung

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PKW-Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht Aus eigener Erfahrung weiß ich - ein Tipp ist essentiell: Wenn der oder die Achsen mittig liegen und der Hänger hinten nur bereits wenig mehr beladen ist als vorne, neigt er zum Schleudern. Die Hinterachse des Autos wird dadurch entlastet - achtet man darauf, bemerkt man sofort, dass es eher leicht schwimmt als rüttelt, wenn Bodenunebenheiten auftreten. 2008-05-16, time_traveller(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 83.215.47.119 (DiskussionBeiträge) 14:22, 16. Mai. 2008 (CEST))

... und weiter? Was hat das mit dem Artikel zu tun? Wir sind hier keine Tipp-seite! --blunt? 19:00, 16. Mai 2008 (CEST)Beantworten
...deshalb muss auch dringend die Stützlast beachtet werden! - Nicht nur im Maximum, sondern auch ein Minimum! --Cptechnik (Diskussion) 13:51, 19. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Kennzeichnung

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LKW Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei gelben rotumrandete Tafeln gekennzeichnet werden, damit man sie als Nachfahrender als solche erkennt, da man beim Überholen mit einem längeren Überholweg rechnen muss. Im Gegensatz dazu brauchen LKW eine oder zwei gelbe rotschraffierte Tafel.

Wäre mir neu, stimmt das? Alex.

Soweit ich weiß ist das EU weit. In Ö ist es aber auf alle Fälle so. --K@rl 19:28, 5. Sep 2004 (CEST)
In Deutschland müssen 2 dreieckige,rote Rückstrahler angebracht werden --FriedrichWelz 09:23, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
"Soweit ich weiß" reicht nicht für einen Eintrag in eine Enzyklopädie. Ich habe den Artikel abgeändert und den Wortlaut der deutschen Vorschrift - "empfohlen" - verwendet.
Der Satz über LKW-Ausrüstung gehört nicht in diesen Anhänger-Artikel. (nicht signierter Beitrag von 91.4.179.234 (Diskussion) 13:18, 15. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Anhänger für Motorrad/Fahrrad fehlen noch:

einrädrig  - sind mit dem Zugfahrzeug zusammen im Gleichgewicht zu halten
zweirädrig - entsprechen den KFZ-Anhängern

-- Ulf.johannes 10:39, 18. Jul 2005 (CEST)

Motorradanhänger:

Ich habe einen kleinen selbst gebauten. Zulassungs- und versicherungsfrei, muß das Kennzeichen des Zugfahrzeugs hintendrauf haben Rück- und Bremslicht müssen sein. Tempo max. 60 km/h. Gewicht max. 200 kg. Nebellampen und Blinker sind nicht Pflicht.

jd 24-11-2010 (nicht signierter Beitrag von 217.92.103.254 (Diskussion) 11:42, 24. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Seit wann darf ein Anhänger die Masse des Zuges nicht überschreiten? Natürlich darf er das. Maximalgewicht des Anhängers und des Zugfahrzeuges darf aber nur 8,75 t wiegen.

Was ich nicht verstehe und was mir nicht in den Kopf will ist, dass sich meiner Meinung nach die Angaben in der StVO eigendlich bezüglich der zulässigen Gewichte für Anhänger bei Fahrern der Klasse B widersprechen. Auch im Artikel steckt glaube ich dieser Widerspruch:

einerseits: Grundsätzlich ist bei allen Anhängern zu beachten, dass das Gewicht des Anhängers und das des Zugfahrzeuges aufeinander abgestimmt sind und auch den Gesetzen entsprechen:

* bei der Auflaufbremse gilt, dass das maximale Gesamtgewicht des Anhängers nicht über dem maximalen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs liegen darf (1 zu 1).

andererseits: PKW-Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht (nur gebremst zulässig)

* zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten

Könnt ihr das vielleicht aufklären?

Die erste Aussage gilt allgemein (unabhängig von der notwendigen Führerscheinklasse). Die Zweite bezieht sich darauf, was Du fahren darfst, wenn Du nur Klasse B hast. Siehe auch Pferdeanhänger#Anhängelast und Pferdeanhänger#notwendige Führerscheinklasse. --Borsi112 00:10, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Gesetzeslage Tridem

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Gelten Tridems auch als Einachser? Habe sie bisher allerdings nur bei den großen LKW als Jumbotransporter (kleine Reifen) und im Bereich LoF gesehen. 84.173.246.56 09:50, 15. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Hier ein Link zu einem LoF-Tridem, meines Wissens müssen in Deutschland die Achsen bei Straßenfahrt starr sein [1] 84.173.243.154 21:39, 26. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Versicherung?

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Schön wäre, wenn her noch was zu (Haftpflicht-)Versicherungen von Anhängern stünde. Leider weiß ich nichts darüber...

Steckerbelegung?

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Wieviel verschiedene gibt es ? Bezeichnungen, Belegungen ?? Hier mal nen Link

(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 77.181.125.12 (DiskussionBeiträge) 17:37, 18. Apr 2008) --blunt beef? 10:02, 19. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Siehe Anhängerkupplung dort steht das Ganze. --blunt beef? 10:02, 19. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Deichsel

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Ich habe gerade den Artikel gelesen und mir ist folgendes aufgefallen bei der Deichsel:

Sie darf aber nur bis minimal 20 cm über den Boden hinunter fallen, damit sich die Anhänger-Deichsel nicht beschädigt.

Mir wäre es neu, dass diese Funktion zum Schutz der Deichsel gilt. Soweit ich weiß schützt das den Anhänger vor Überschlägen falls er während der Fahrt abreißt. Hat noch jemand diese Information oder liege ich da falsch? --C-Lover 22:45, 7. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Zweiachsige PKW-Anhänger mit Führerschein Klasse B?

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Nach der momentanen Formulierung im Artikel ist die Anzahl der Achsen des Anhängers für die erforderliche Fahrerlaubnis ohne Bedeutung. Ist das denn richtig? Darf man mit B bzw BE tatsächlich auch zweiachsige Hänger ziehen? Früher jedenfalls, beim Führerschein Klasse 3, waren nur Anhänger mit einer Achse bzw. einer Zwillingsachse möglich! SWUbuntu 17:03, 13. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Das Problem wird wohl eher praktischer Natur sein. Die Hänger die man mit B fahren darf sind eher gut gemeinte Bollerwagen als ernsthafte Anhänger!!! Ansonsten wüsste ich nicht, dass das eingeschränkt wäre. --Dunstkreis 23:48, 8. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Ich weiss zwar nicht welche Bollerwagen bis 750kg zugelassen sind, aber bei der Klasse B
  • sind Anhänger bis zu 750kg
  • und über 750kg bei einer maximalen Gesamtmasse des Zuges bis 3,5t erlaubt
In beiden Fällen darf die zul. Gesamtmasse des Zuges in den Zulassungspapieren bzw die hälfte des Leergewichtes des Zugfahrzeugs plus 75kg nicht übersteigen.
siehe http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen und
http://www.fahrschulesteffenlehmann.de/welchen_anhaenger_darf_ich_fahren____.html).
Das reicht für den Umzug eines Singles-Haushaltes, zum Transportieren von einem Raummeter/Ster Holz... und es gibt jede Menge kleiner Wohnwagen bis 750kg zGG. --Cptechnik (Diskussion) 13:59, 19. Aug. 2014 (CEST) - letzte änderung Cptechnik (Diskussion) 14:19, 19. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Zwei Anhänger"

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Könnte dieser Abschnitt mal belegt werden? Habe eine Anforderung der Zugmaschine entfernt. Es ist zumindest in der Landwirtschaft nicht der Fall, dass pro Tonne Gesamtgewicht 5 kW Motorleistung anstehen müssen. Weiterhin ist ein Mindestgewicht für die Zugmaschine in der Landwirtschaft auch nicht vorgeschrieben, diese Anforderung lösche ich auch mal. --DonRolfo 19:03, 8. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Bilderwunsch

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Hallo, die Bilder zu "ungebremster Anhänger" und "gebremster Anhänger" sind denkbar ungünstig. Einem unkundigen Leser sagen sie rein gar nichts, haben keinerlei Informationsgehalt auße "eher kleiner" und "eher größer".

Es wäre schön, wenn jemand mal Bilder macht/raussucht, die auch "ZEIGEN", was ein gebremster/unbebremster Anhänger ist, also mindestens die Deichsel mit und ohne Auflaufbremse. ––JÄhh 12:24, 11. Mär. 2011 (CET) jajaBeantworten

Datei:Swefqadwdw
wwqad

Vorgaben sind Deutschlandlastig

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Der Artikel ist sehr auf Deutschland bezogen. Kann hier jemand die Regelungen für Österreich / Schweiz einfügen? (nicht signierter Beitrag von 194.8.198.242 (Diskussion) 15:42, 22. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

Mehr Informationen zur Tandemachse

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Frage und Bitte die Gemeinschaft und den zuletzt hier sehr fleißigen Beademung: Häufig wird im Zusammenhang mit Anhängern von Tandemachsen und zweiachsigen unter einem Meter Achsabstand, die dann als Einachsig gelten. Meine Vermutung ist (ich bin diesbezüglich leider kein Experte) hier wird häufig etwas durcheinander geschmissen. Die Tandemachse ist eine Konstruktions- und Funktionsart einer zweiachsigen Achse. Dies ist unabhängig davon ob die beiden mehr oder weniger als ein Meter entfernt sind. Nur der Meter Abstand ist relevant für die führerscheinrechtliche Betrachtung als eine Achse. Kann das jemand bestätigen, widerlegen, belegen und wikisieren? -- Chjb (Diskussion) 23:58, 31. Mär. 2014 (CEST)Beantworten

Ja, Tandemachse ist ein Begriff aus dem Führerscheinrecht, Anlage 9 zur FeV, Schlüsselnummer 79 (C1E > 12 000 kg, L ≦ 3). Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen (Tandemachse < 1m Achsabstand = 1 Achse) [2]. Die StVZO spricht nur von "Doppelachse (Achsabstand unter 1 m)". [3]. Der Duden spricht von Tandemachse als "zwei in geringem Abstand, symmetrisch zum Schwerpunkt des Wagens angebrachte, nicht lenkbare Achsen." [4]. -- Gruss Beademung (Diskussion) 14:57, 1. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Der Duden war auch schon mal besser: symmetrisch zum Schwerpunkt des Wagens angebracht möchte ich doch stark bezweifeln. Wo kommt der Begriff Tandemachse jetzt her? Aus dem Führerscheinrecht oder aus dem Maschienen-/Fahrzeugbau? -- Chjb (Diskussion) 16:33, 1. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Beides ;-) Führerscheinrechtlich zuerst durch die "alte Klasse 3" mit nicht mehr als drei Achsen (Lkw + Einachsanhänger) → Tandemachse; und dann die Hersteller, die sich diese Lücke zu Nutze machten. -- Beademung (Diskussion) 16:46, 1. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Fahrverhalten

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Das kommt noch viel zu kurz, zum Beispiel Kippgefahr und Schergefahr. Mein Textvorschlag wäre:

Durch seitlichen Winddruck oder durch Fliehkraft besteht Kippgefahr, dies ist jeweils auch vom Schwerpunkt (variiert durch die Bauaurt und das Ladegut).
Je nachdem, wie weit sich der Fahrzeugumriß des Hecks von der letzten Achse nach hinten befindet, besteht Schergefahr (Unfallgefahr Ausscheren) ab dem Restheck. Hierzu haben einige Anhänger ein Warnschild für den nachfolgenden Verkehr, z.B. „Vorsicht Fahrzeug schert aus!“. Damit sollen Verkehrsteilnehmer hier Abstand zur Seite halten. --93.134.174.223 12:55, 2. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Kippgefahr fällt unter Ladung- und Sicherung sowie Schwerpunkterhöhung, und der Aufkleber Schergefahr (?) gibt es wohl eher beim Bus. Mit Literatur und Belegen gerne mehr. -- Beademung (Diskussion) 12:59, 3. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Editwar: Tandemachse

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Bevor es hier gleich zu einem Editwar bei der Tandemachse kommt, möchte ich meine Bemerkungen los werden: Ja, vermutlich handelt es sich um EINE Tandemachse. ...und ja, vermutlich ist der Abstand der beiden Radnaben größer als ein Meter. Allerdings widerstrebt es mir die Tandemachse als eine Konstruktion mit ausschließlich einem Meter Nabenabstand oder weniger zu definieren. Die Tandemachse ist ein Konstruktionsmerkmal, das die beiden Räder einer Fahrzeugseite miteinander in seiner Federwirkung koppelt. Zulassungstechnisch ist nur der Abstand relevant und nicht die Konstruktion. Jetzt könnte ihr euch weiterstreiten, welche Bildunterschrift die richtigere ist ... aber bitte mit Belegen (technischen Zeichnungen) zu dem abgebildeten Anhänger.-- Chjb (Diskussion) 13:59, 20. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Alter, macht doch dann einfach das Bild weg, sodass es da keine Streitereien gibt. Und es ist EINE Tandemachse. (x.X) -- Kays (Diskussion) 21:01, 20. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Eigentlich gilt ein angetriebenes Doppelachsaggregat als Tandemachse. Egal, von mir aus kann das Bild weg. -- Beademung (Diskussion) 16:15, 21. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Auch eine Lösung: Bilder löschen, weil mein sich nicht auf einen Untertitel einigen kann. :-( -- Chjb (Diskussion) 16:31, 21. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Ja, für den Abschnitt Starrdeichselanhänger kommt es auf das eine Bild nicht an. Hat mit Zulassungsrecht weniger zu tun, siehe Einzelachse/Doppelachse (§ 34 StVZO) sondern hat FE-rechtlich Bedeutung, siehe Schlüsselnummer nach Anlage 9 der FeV: 79 (C1E > 12 000 kg, L ≦ 3). -- Beademung (Diskussion) 16:52, 21. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Mangels Rechtsvorschrift ...

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dürfen in Deutschland Anhänger an Mofas und Krafträdern ohne besondere Fahrerlaubnisklasse mitgeführt werden.

→ An welcher Rechtsvorschrift fehlt es genau? § 42 (2) StVZO [5] bestimmt die Anhängelast hinter Kraftädern nach der Formel :, nach § 63 StVZO [6] gilt dies auch für das Mofa. Anhänger sind darüber hinaus bis 0,75 t zGG generell hinter dem fahrerlaubnispflichtigen Zugfahrzeug, europaweit fahrerlaubnisfrei [7]. Der Satz scheint ein blabla-Füllsatz aus einem Verkehrsforum, werde ihn deshalb wieder entfernen. -- Beademung (Diskussion) 13:11, 21. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Naja, dann stimmt die erste Aussage ja. Was nun? --80.226.24.9 15:38, 28. Okt. 2014 (CET)Beantworten
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Bot=GiftBot|Lauf=2015-10 |1=proto http://www.rockinger-agriculture.de/nc/de/produkte/video.html }} – GiftBot (Diskussion) 19:48, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

done. --Tom (Diskussion) 11:29, 7. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Abreißseil – Sicherungsseil

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Hallo! :) Gestern hatte ich ein paar wichtige Informationen bezüglich Abreißseil – Sicherungsseil angefügt, da die Nichtbeachtung einerseits Schaden verursachen kann, andererseits in CH / NL abweichende Bestimmungen herrschen. Leider wurde meine Ergänzung wesentlich gekürzt. Warum? Freundliche Güße P-benkner (09:02, 17. Nov. 2016 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Bei Anhängern ohne Bremse kann man das Abreißseil wo finden ? Für die Zulassung gilt nationales Recht, der Rest ist ADAC-blabla. -- Beademung (Diskussion) 11:57, 17. Nov. 2016 (CET)Beantworten

100 km/h

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Woher kommt die Unterteilung in Wohnanhänger und Pferdeanhänger? Die kann ich [[8]] nicht nachvollziehen; ich lese dort (auch für Caravans) "bei entsprechender technischer Ausstattung" (z.B. Anhängezugmodus): "zul. technische Geamtmasse Wohnwagen <= 1,2x Leergewicht Zugfahrzeug". bitte mal prüfen. [30a] bezieht sich auf die Zugmaschine).--Mideal (Diskussion) 17:00, 6. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Das ist eine Erläuterung, wenn bspw. Wohnanhänger nicht gemeint sind, vgl. → http://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html -- Beademung (Diskussion) 17:22, 6. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Schweiz

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In der Schweiz wird das diesbezügliche Dingsbums für das Personenkraftfahrzeug, also Auto, Sachentransportanhänger genannt. Im Unterschied zu LKW-Anhänger, Traktoren-Anhängern jeglicher Couleur etc. mfG --77.56.118.154 14:53, 8. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Personenbeförderung

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Es gibt doch Fahrradanhänger, auf bzw. in denen Kinder auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden, und zwar regelmäßig nicht zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken. Kinder sind doch auch Personen. Ist (was ich vermute) der Abschnitt dementsprechend ergänzungsbedürftig, oder ist es (im Grunde) illegal, Kinder auf bzw. in Fahrradanhängern mitzunehmen? --77.64.146.215 01:02, 25. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

§ 21 Abs. 3 Satz 2 und 3 StVO: „Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.“ Im Übrigen siehe Fahrradanhänger. --Verzettelung (Diskussion) 09:53, 25. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Dauerbremse

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Punkt 2.3.2

Dauerbremse über 9.000kg gilt nur für Kraftfahrzeuge, nicht für Anhänger --77.20.143.9 14:32, 29. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Fahrverhalten vieler Anhänger hintereinander

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Dieser Artikel bezieht sich nur auf die Technik und die Vorschriften für zulässige Anhänger im Straßenverkehr (was wohl auch so beabsichtigt ist). Eine vermutlich eher theoretische Frage ist das Fahrverhalten eines Zuges mit vielen aneinander gekoppelten Anhängern. Ich habe mal irgendwo gelesen, daß das Fahrverhalten instabil ist und die hinteren Anhänger wilde Seitwärtsbewegungen hin und her machen würden. Mich würde eine Bestätigung dafür sowie die diesbezügliche Erklärung interessieren. Versuch/Vermutungen: Angenommen, die Anhänger wären zweiachsig und hätten vorne eine Drehschemellenkung, d. h. die Deichsel und damit die Fahrtrichtung der Vorderachse zeigt immer zur Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs. Grundsätzlich bewegt sich ein Anhänger nicht präzise in der Fahrspur des Zugfahrzeugs, sondern die Fahrspur von dessen Hinterachse weicht nach Lage und Fahrrichtung immer etwas von der des Zugfahrzeugs ab. Die Richtung des Deichselzugs bzw. die Ausrichtung der Vorderachse führen dazu, daß sich die Fahrspur des Anhängers immer automatisch zu der des Zugfahrzeugs hin orientiert, sich das also auf eine mittlere Lage einpendelt. Nicht so, wenn ein Anhänger von einem Anhänger gezogen wird: Der ziehende Anhänger möge eine momentane Ausrichtung haben, die ihn seitlich von der Fahrspur seines Zugfahrzeugs abweichen läßt. Z. B. fährt das Zugfahrzeugs geradeaus, der Anhänger befindet sich aber etwas rechts von dessen Fahrspur und seine Fahrtrichtung ist etwas schräg nach rechts ausgerichtet. Dadurch entfernt sich der Anhänger zunehmend schräg nach rechts von der Fahrspur des Zugfahrzeugs. Das führt natürlich dazu, daß die Vorderachse des Anhängers von der Deichsel zunehmend nach links gelenkt wird, wodurch der Anhänger eine Linkskurve beschreibt und dadurch von rechts aus wieder auf die Fahrspur des Zugfahrzeugs zufährt. Er nähert ihr sich dabei asymptotisch an oder folgt dem Zugfahrzeugs in einer schlangenlinienförmigen Fahrspur mit abnehmender Amplitude des seitlichen Ausschlags, so daß sich dessen Fahrspur stabilisiert und er dem Zugfahrzeug anscheinend stabil und ohne "Wackel" folgt. Nicht so ein weiterer Anhänger: Dessen Fahrspur pendelt sich zwar im Prinzip auch auf die Fahrspur des des ziehenden Anhängers ein, aber da der nun seinerseits schlangenlinienförmige Kurven fährt, entspricht dessen Fahrspur zunächst nicht der des Zugfahrzeugs des ziehenden Anhängers. Das kann nun zu einer Instabilität führen, die sich bei vielen Anhängern nach hinten hin immer weiter aufschaukelt, oder auch nicht. Und dazu sollte es eigentlich auch zitationsfähige Aussagen geben. Andernfalls sollte es andere Gründe geben, warum es nicht Züge "aus ganz vielen Anhängern" gibt. --77.1.168.212 23:45, 9. Jan. 2024 (CET)Beantworten