Diskussion:Antidiskriminierungsstelle des Bundes
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[Quelltext bearbeiten]- http://www.ads-fachtagung.de/
- Nicht mehr erreichbar --Hiddenhauser (Diskussion) 20:15, 10. Apr. 2016 (CEST)
Beleg zu "Laut Ataman"
[Quelltext bearbeiten]Laut Ataman waren die Aussagen dazu geeignet, das Vertrauen der Bürger in die ADS, deren Leiterin und deren Funktionsfähigkeit zu gefährden.
Gibt es dazu einen Beleg? Oder ist es päziser laut Unterlassungsforderung der Antidiskriminierungsstelle? --5gloggerDisk
07:08, 31. Jul. 2024 (CEST)
Hinweis: Petentin und Auslegungsfragen
[Quelltext bearbeiten]SZ schreibt davon, dass sich eine Petentin um Hilfe an die Petitionsstelle gewandt habe und die ADS daraufhin einen Lösungsvorschlag unterbreitet hätte. Die LTO beschreibt in dem Artikel Entschädigung trotz AGG-Ausnahme? Frauenfitnessstudio lässt Transfrau nicht mittrainieren die Interpretationsschwierigkeiten der geänderten Antidiskriminierungsregeln. Das wäre unendlich relevanter als das personalisierende und skandalisierende Ataman-Framing das zur Generierung von Werbeklicks durch den Blätterwald (pardon world wide web) rauscht.
Auch sollte man den Vorgang der Unterlassungsforderung in chronologischer Reihenfolge beschreiben, das ist erfahrungsgemäß verständlicher. --5gloggerDisk
07:30, 31. Jul. 2024 (CEST)
Nius-Polemik
[Quelltext bearbeiten]Mit diesem Edit habe ich das Vorgehen von Nius mit irreführenden Überschriften wiederehergestellt. Ebenfalls wiederhergestellt habe ich den Passus"((was heute nicht mehr unbedingt lebensnah ist)". Er beruht auf einer Einschätzung des Chefrdeakteurs der LTO und es gibt wohl genügend Erfahrungen, dass Nutzer Clickbaiting --5gloggerDisk
06:44, 6. Aug. 2024 (CEST)
- Quellenangabe ersetzt nicht den Konjunktiv! --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 06:48, 6. Aug. 2024 (CEST)
- Zum Vorgehen: Entschuldige bitte, ich wollte ursprünglich den Reset in der Überarbeitungszeile erklären und auch dieser Diskbeitrag war noch nicht ganz vollständig. (Ich kam auf den falschen Knopf)
- Der Klammersatz zur Lebensnähe ist meiner Meinung nach eine Binsenweisheit und Allgemeinwissen in unserer digitalen Zeit. Wenn der Satz durch den Konjunktiv, eine Standpunktzuweisung oder Umformulierung "bedingt"/"vielleicht"/"wahrscheinlich"/"möglicherweise" statt "unbedingt" erhalten soll, dann kann das ja geschehen. --5glogger
Disk
07:08, 6. Aug. 2024 (CEST)- Also wenn es eine Binsenweisheit ist kann man es weglassen, wenn es ein Zitat aus der Quelle ist, gehört es in den Konjunktiv. Zuviel Energie sollte man im Moment nicht reinstecken, solange Diskussion:Ferda_Ataman#3M läuft. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 07:51, 6. Aug. 2024 (CEST)
- Ich habe mal etwas klarer formuliert, so dass die Ansicht LTO zugeordnet und das nicht unbedingt ganz lebensnah sich auf die gängige Rechtsprechung bezieht. Was die 3M Ataman betrifft, bin ich noch auf Formulierungsvorschläge gespannt, die nach dem dortigen Tenor kürzer als hier sein sollten... --5glogger
Disk
13:48, 6. Aug. 2024 (CEST)
- Ich habe mal etwas klarer formuliert, so dass die Ansicht LTO zugeordnet und das nicht unbedingt ganz lebensnah sich auf die gängige Rechtsprechung bezieht. Was die 3M Ataman betrifft, bin ich noch auf Formulierungsvorschläge gespannt, die nach dem dortigen Tenor kürzer als hier sein sollten... --5glogger
- Also wenn es eine Binsenweisheit ist kann man es weglassen, wenn es ein Zitat aus der Quelle ist, gehört es in den Konjunktiv. Zuviel Energie sollte man im Moment nicht reinstecken, solange Diskussion:Ferda_Ataman#3M läuft. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 07:51, 6. Aug. 2024 (CEST)
- Woher kommen denn die Anführungszeichen um Meinungsäußerung? -> "Richterspruch nicht einmal ansatzweise vor und so fehlten die Voraussetzungen für die Unterbindung solcher „Meinungsäußerungen“."
- Aus welcher Quelle stammt die Bewertung als "Polemik"?
- Woher kommt die Bewertung "ein rechtsgerichtetes Portal, das mit irreführenden und skandalisierenden Überschriften Aufmerksamkeit erregen will"?
- Das mag ja alles so sein, aber ohne Quellen kann das ja wohl so nicht stehen bleiben. --Von hamburg (Diskussion) 14:28, 16. Aug. 2024 (CEST)
- Viele Fragen:
- Die Richter selbst nannten es wörtlich juristisch "Meinungsäußerungen". Im allgemeinen Sprachgebrauch würde man angesichts der unwahren Überschriften Fakenews sagen.
- In beiden Belegen steht "polemische Zuspitzungen" das ist wohl Polemik
- Rechtsgerichtetes Portal: Eigenaussage des Vius Eigners (Vius betreibt Nius). [1] --5glogger
Disk
15:14, 16. Aug. 2024 (CEST)- 1) dann können die Anführungszeichen ja weg, oder nicht?
- 2) Dann noch eine Frage: Wäre eine neutralere Überschrift nicht einer Enzyklopädie würdiger, z.B. "Ausseinandersetzung mit Nius"?
- 3) Finde ich da nicht in den Quellen. Hättest Du die Güte, dies dort einzuarbeiten? Auch wenn ich gar nicht sicher bin, ob der Hintergrund zu Nius hierhin gehört. --Von hamburg (Diskussion) 16:03, 16. Aug. 2024 (CEST)
- Die Anführungsstriche können aber auch drin bleiben, da es wörtlich so genannt wurde. Bitte keine Geschmacksedits.
- Präzise waren es Polemik von Nius (zur ADS). "Ausseinandersetzung mit Nius" wäre eine Vernebelung.
- Ist eingearbeitet.
- --5glogger
Disk
07:24, 17. Aug. 2024 (CEST)- Du nutzt die Anführungszeichen hier nicht um ein Zitat kenntlich zu machen, sondern um zu bewerten. Bitte entfernen.
- Die Passage schildert die Ausseinandersetzung um die „Polemik“, daher ist die aktuelle Überschrift irreführend.
- Danke. Allerdings gibt die Quelle nur her, dass es „rechts der Mitte“ sein will. Bitte entweder für die weiteren Bewertungen bezüglich „Nius“ Quellen beibringen oder diese entfernen. Und nochmal: Aus meiner Sicht gehört dies alles hier nicht hin.
- --Von hamburg (Diskussion) 10:57, 17. Aug. 2024 (CEST)
- Zitate und Begrifflichkeiten in Anführungsstrichen sind keine Bewertung.
- Es geht darum wieso die Polemik zu ADS, nicht durch Unterlassungsverfügung gegen Vius abgestellt werden konnte.
- Medienanstalt Berlin-Brandenburg prüft sieben Beschwerden gegen Reichelts Plattform (FAZ); Grundprinzip verdrehte Fakten (taz)
- --5glogger
Disk
21:59, 17. Aug. 2024 (CEST)- Das ist falsch. Anführungszeichen hilft Dir da weiter: Regeln, Spiegelstrich 4. Bitte die Anführungszeichen entfernen.
- Du schilderst auch hier zum wiederholten Male die Auseinandersetzung, um damit zu behaupten, die Überschrift sei korrekt. Bitte die Überschrift dem Inhalt anpassen.
- Gehört alles hier nicht hin, sondern zum Artikel Nius. Bitte die Betrachtungen und Bewertungen zu Nius entfernen.
- --Von hamburg (Diskussion) 12:31, 18. Aug. 2024 (CEST)
- Das wird jetzt zu einer Zirkeldiskussion. Du kannst ja mal Deinen Formulierungsvorschlag sehen lassen. --5glogger
Disk
14:07, 18. Aug. 2024 (CEST)
- Das wird jetzt zu einer Zirkeldiskussion. Du kannst ja mal Deinen Formulierungsvorschlag sehen lassen. --5glogger
- Die Ausführungen zu Nius sind tendenziös. Ich könnte z.B. auch sagen, dass die ADS versuchte, unliebsame aber völlig legitime Meinungen zu unterdrücken und deshalb vor Gericht scheiterte. Politischer Aktivismus, und dazu zählen bereits tendenziöse Formulierungen, hat auf Wikipedia nichts verloren. --2A04:4540:681A:C500:F05B:BBC6:833:12AC 10:30, 14. Okt. 2024 (CEST)
Diskussion überlappt mit Diskussion:Ferda Ataman#3M. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 06:49, 19. Aug. 2024 (CEST)
„Polemik von Nius“
[Quelltext bearbeiten]Ich halte den umseitigen Abschnitt in dieser Fassung in der Überschrift und Teilen des Inhalts für tendenziös, POV, weit unter unseren Ansprüchen und unser nicht würdig. „Polemik“ ist unbelegt, dgl. „das mit irreführenden und skandalisierenden Überschriften Aufmerksamkeit erregen will, mit wahrheitswidrigen Überschriften...“. Haben wir verlernt, neutral und ohne unsäglichen POV zu arbeiten? Wollen wir mehr Nius sein, als Nius selbst und Nius bekämpfen, indem wir es übertrumpfen, also den Teufel mit Beelzebub austreiben? --Runtinger (Diskussion) 10:05, 7. Dez. 2024 (CET)
- Die immer wieder ohne Diskussion hergestellte Version ist voll von Wertung und nicht neutral. Es wird ein Edit War mit missbräuchlicher Artikelsperre durchgesetzt. --TBV (Diskussion) 12:10, 7. Dez. 2024 (CET)
Die Einzelnachweise Lars Wienand: Streit um Überschriften – Trans Frau im Fitnessstudio: Reichelt darf in die Irre führen. sowie Kevin Japalak und Felix W. Zimmermann, KG gibt Machtkritik den Vorrang: Ferda Ataman verliert vor Gericht gegen Nius gehen auf die Polemik von Nius im Falle der Antidiskriminierungsstelle ein. Natürlich muss der Abschnitt diese neutralen und für Nius unvorteilhaften Sachverhalt (Nius-Polemik mit irreführenden und skandalisierenden Überschriften gegen die Antidiskriminierungsstelle) enthalten. Dass Koenraad auf eine zufällige (leider falsche) Version einer IP zurückgesetzt hat, ändert daran nichts. Die Beleglage zählt.--5gloggerDisk
12:50, 7. Dez. 2024 (CET)
- Die Beleglage gibt den im Abschnitt enthaltenen POV nicht her. Wikipedia ist kein POV-Magazin. --Runtinger (Diskussion) 12:56, 7. Dez. 2024 (CET)
- "Nius" mache sich die Rechtsprechung gezielt zunutze. Irreführende und skandalisierende Überschriften würden zunächst verwendet, um Aufmerksamkeit um jeden Preis zu erzielen." und "Auch das Gericht hielt das für "polemische Zuspitzungen"" (um die es bei dem Rechtsstreit ging) steht so wörtlich im ausführlichen Wienand-Artikel. Das Gericht beschied lt. T-online wörtlich "polemische Zuspitzungen, die mit den Begriffen 'Bußgeld' und 'Strafe' etwas Unwahres in den Raum stellen". Die polemischen Anwürfe dieses Boulevardmediums muss man inklusive des Geschäftsmodells schon zum Schutze des Lemmagegenstandes wahrheitsgemäß und klar darstellen. --5glogger
Disk
13:35, 7. Dez. 2024 (CET)- Jeder hat das Recht, sich sein Recht und die Rechtsprechung „gezielt zunutze“ zu machen und niemand muss sich dafür beschimpfen lassen. Für einen Journalisten mag eine solche parteiische Berichterstattung verständlich sein; wir dürfen das nicht. Wir haben neutral und ohne POV eine Enzyklopädie abzuliefern. Und einen Beleg für „...das mit irreführenden und skandalisierenden Überschriften Aufmerksamkeit erregen will“ sehe ich immer noch nicht. Das ist pure POV. --Runtinger (Diskussion) 13:58, 7. Dez. 2024 (CET)
- Hier wird niemand beschimpft, sondern es wird ausgebreitet, dass Nius gegen ADS polemisiert, indem Nius sich die Rechtsprechung gezielt zunutze macht. Wie würdest Du die von mir genannten Belegstellen paraphrasieren? --5glogger
Disk
14:13, 7. Dez. 2024 (CET)- Ich wiederhole: Jeder hat das Recht, sich sein Recht und die Rechtsprechung „gezielt zunutze“ zu machen und trotzdem wird im Artikel geschimpft. So kann man das im Meinungskampf machen, aber nicht in einer neutralen Enzyklopädie. So geht das nicht. In plädiere für die (derzeit ungesichete) ruhige und sachliche augenblickliche Fassung. --Runtinger (Diskussion) 14:22, 7. Dez. 2024 (CET)
- Damit werden erstunkene und erlogene Behauptungen wie "Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in Dusche lassen will" und "Frauen, die nicht mit Männern duschen wollen, sollen Strafe zahlen" nicht mehr als das dargestellt, was sie sind. Unwahre Polemik eines Agitationsportals des rechten Randes. --5glogger
Disk
15:20, 7. Dez. 2024 (CET)- Demnächst melde ich einige User zum Grundkurs "Versionsgeschichten lesen" an. Ohne das Teilnehmerzertifikat wird dann das Editieren der VM nicht mehr möglich sein :-) Koenraad 15:28, 7. Dez. 2024 (CET)
- Nius hat „ein Recht auf polemische Zuspitzung“, das ihm nicht abgesprochen werden darf (KG, B. v. 15.07.2024 - AZ: 10 W 56/24, Rdnr. 23). Aber wir haben hier kein Recht, einen Meinungskampf durchzufechten, sondern haben neutral zu bleiben. Formulierungen wie „erstunkene und erlogene Behauptungen“ gehören nicht hierher. --Runtinger (Diskussion) 15:30, 7. Dez. 2024 (CET)
- Neutral ist die Darstellung, dass Nius sein Recht zur Polemik und Unwahrheit ausübt. Erstunken und erlogen ist es aber. Die euphemistische Schreibweise "polemisch und wahrheitswidrig" ist natürlich eleganter. Das ist belegt und gehört rein. --5glogger
Disk
16:27, 7. Dez. 2024 (CET)- Die Zusammenfassung in der LTO lautet: "Zusammengefasst scheiterte die ADS mit ihrem Antrag gegen Nius, weil die Gerichte erstens zwar auf den ersten Blick irreführende Aussagen in den Nius-Artikeln erkannten, diese aber aufgrund des klarstellenden Kontextes als zulässige Meinungsäußerung einordnen, und zweitens weil auch die besondere Voraussetzung für einen Anspruch des Staates auf Unterlassung einer Meinungsäußerung – nämlich die "Beeinträchtigung der Funktionsweise des Staates" – nicht einmal ansatzweise erfüllt sei." Daran sollte sich eine Zitierung dieses Artikels orientieren. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:19, 7. Dez. 2024 (CET)
- "LTO-Chefredakteur Zimmermann sieht den Hintergrund in einer Rechtsprechung, die davon ausgeht, dass der durchschnittliche Leser nicht nur Überschriften, sondern den gesamten Artikel liest. Das sei heute nicht mehr unbedingt lebensnah." steht in dem T-Online-Artikel. Da auch der LTO-Artikel von Zimmermann selbst zitiert wird, wäre es sinnvoll, wenn diese Zuordnung des sinngemäßen Zitates deutlich würde (etwa: "sagte Zimmermann gegenüber T-Online"). --Pistazienfresser (Diskussion) 17:34, 7. Dez. 2024 (CET)
- Neutral ist die Darstellung, dass Nius sein Recht zur Polemik und Unwahrheit ausübt. Erstunken und erlogen ist es aber. Die euphemistische Schreibweise "polemisch und wahrheitswidrig" ist natürlich eleganter. Das ist belegt und gehört rein. --5glogger
- Damit werden erstunkene und erlogene Behauptungen wie "Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in Dusche lassen will" und "Frauen, die nicht mit Männern duschen wollen, sollen Strafe zahlen" nicht mehr als das dargestellt, was sie sind. Unwahre Polemik eines Agitationsportals des rechten Randes. --5glogger
- Ich wiederhole: Jeder hat das Recht, sich sein Recht und die Rechtsprechung „gezielt zunutze“ zu machen und trotzdem wird im Artikel geschimpft. So kann man das im Meinungskampf machen, aber nicht in einer neutralen Enzyklopädie. So geht das nicht. In plädiere für die (derzeit ungesichete) ruhige und sachliche augenblickliche Fassung. --Runtinger (Diskussion) 14:22, 7. Dez. 2024 (CET)
- Hier wird niemand beschimpft, sondern es wird ausgebreitet, dass Nius gegen ADS polemisiert, indem Nius sich die Rechtsprechung gezielt zunutze macht. Wie würdest Du die von mir genannten Belegstellen paraphrasieren? --5glogger
- Jeder hat das Recht, sich sein Recht und die Rechtsprechung „gezielt zunutze“ zu machen und niemand muss sich dafür beschimpfen lassen. Für einen Journalisten mag eine solche parteiische Berichterstattung verständlich sein; wir dürfen das nicht. Wir haben neutral und ohne POV eine Enzyklopädie abzuliefern. Und einen Beleg für „...das mit irreführenden und skandalisierenden Überschriften Aufmerksamkeit erregen will“ sehe ich immer noch nicht. Das ist pure POV. --Runtinger (Diskussion) 13:58, 7. Dez. 2024 (CET)
- "Nius" mache sich die Rechtsprechung gezielt zunutze. Irreführende und skandalisierende Überschriften würden zunächst verwendet, um Aufmerksamkeit um jeden Preis zu erzielen." und "Auch das Gericht hielt das für "polemische Zuspitzungen"" (um die es bei dem Rechtsstreit ging) steht so wörtlich im ausführlichen Wienand-Artikel. Das Gericht beschied lt. T-online wörtlich "polemische Zuspitzungen, die mit den Begriffen 'Bußgeld' und 'Strafe' etwas Unwahres in den Raum stellen". Die polemischen Anwürfe dieses Boulevardmediums muss man inklusive des Geschäftsmodells schon zum Schutze des Lemmagegenstandes wahrheitsgemäß und klar darstellen. --5glogger