Diskussion:Arbeitslosengeld II

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2A01:C23:8865:FB00:3982:1959:16:E7C1 in Abschnitt Positive Bewertung des Arbeitslosengeldes II
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Arbeitslosengeld II“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Finanzierung der Krankenversicherung

[Quelltext bearbeiten]

Siehe Diskussion:Gesetzliche Krankenversicherung#Finanzierung der GKV bei ALG-II-Bezug: Gemäß des vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen IGES-Gutachten besteht eine Unterfinanzierung der GKV, da der Bund bislang die Kosten der Krankenversicherung tatsächlich nur zu etwa 38 % für ALG-II-Bezieher trägt, die Krankenkassen somit auf rund 62 % der Kosten sitzen bleiben bzw. diese auf die sonstigen Versicherten umlegt (grob sind das 10 von 15 Mrd. Euro). Die umseitige Aussage "Krankenversicherungsbeiträge [...] werden in voller Höhe übernommen und vom Bund getragen" ist insofern bestenfalls als halbe Wahrheit anzusehen und um die Diskrepanz zwischen der vom Bund gezahlten Monatspauschale (knapp unter 100 Euro pro Versicherten) und den tatsächlichen Krankenversicherungskosten der ALG-II-Bezieher zu ergänzen. Frdl. Grüße --Verzettelung (Diskussion) 18:49, 2. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

3 Kostenträger 12.2 Finanzierung

[Quelltext bearbeiten]

unter 12.2 steht: Die nominalen Soll-Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II werden für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 mit jeweils rund 36 Milliarden Euro beziffert.[95] Unter 3 steht, was Bund, was Kommunen finanzieren. Hilfreich wäre, hierzu auch Zahlen zu haben

- z.B. gibt das Finanzministerium für 2018 einen Wert von 20,4 Mrd. an (https://www.bundeshaushalt.de/#/2018/soll/ausgaben/einzelplan/110168112.html)

(nicht signierter Beitrag von BeckyNn (Diskussion | Beiträge) 16:23, 21. Okt. 2018 (CEST))Beantworten

SGB2 ist einfach Sozialhilfe mit Arbeitspflicht

[Quelltext bearbeiten]

während SGB12 Sozialhilfe ohne Arbeitspflicht ist.

SGB2 hat die frühere Arbeitslosenhilfe abgelöst, die nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes gezahlt wurde. --L.Willms (Diskussion) 15:11, 1. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Positive Bewertung des Arbeitslosengeldes II

[Quelltext bearbeiten]

Der negative Abschnitt überschlägt sich mit Argumenten . Der positive nennt ledilich Politiker. Das kann doch nicht die Realität sein? Woher nehmen Politiker ihre Quellen, um ein positives Fazit zu ziehen? --2A01:C23:8865:FB00:3982:1959:16:E7C1 21:29, 29. Okt. 2024 (CET)Beantworten