Diskussion:Arbeitsrecht (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Rechtswissenschaft in Abschnitt zu emotionaler Absatz
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Einleitungssatz

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Ich denke, der neue Einleitungssatz ist wenig hilfreich, denn wer weiß schon, was genau Arbeitssachen sind. Der alte war meines Erachtens wesentlich aussagekräftiger. Bin daher dafür, die Änderung rückgängig zu machen. Widerspruch? --Wiesel 10:36, 26. Jul 2004 (CEST)

Dem schließe ich mich nach Inhalt und Begründung an. --Andrsvoss 11:20, 26. Jul 2004 (CEST)
kein Widerspruch. Der neue Satz ist auch rechtlich unrichtig, da für Teile des Arbeitsrechtes auch das Verwaltungsgericht (Personalvertretung, Zustimmungsverfahren bei Behinderten und Schwangeren) und das Sozialgericht (Arbeitspapiere, Berichtigung) zuständig ist. Talaborn 12:19, 26. Jul 2004 (CEST)
Habe den alten Einleitungssatz wiederhergestellt. --Wiesel 23:45, 26. Jul 2004 (CEST)

Deutschlandlastig ?

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Wieso ist ein Artikel, der ausdrücklich das deutsche Arbeitsrecht behandelt, eigentlich "deutschlandlastig" und deshalb überarbeitungsbedürftig ? (Was nicht heißen soll, daß man nicht auch einen Artikel über internationales oder vergleichendes Arbeitsrecht brauchen könnte, in dem mehrere -welche ?- nationale Rechte parallel dargestellt werden würden) Talaborn 18:45, 29. Jul 2004 (CEST)

Mich ärgert dieser immer wieder auftauchende Hinweis auf Deutschlandlastigkeit schon länger. Texte, die Rechtsfragen behandeln beziehen sich immer auf ein bestimmtes Recht einer bestimmten rechtssetzenden Körperschaft und die sind nun mal (weitgehend noch) die Nationalstaaten.

Ansonsten zum Thema:

Ich meine, man sollte die systematische Struktur überarbeiten. Eine Ansatz wäre etwa so:


Ich will aber nicht wie die Axt im Walde ... Die, die am Thema arbeiten sollten sich äußern. Es macht ja auch keinen Sinn eine bis ins kleinste ausgefummelte Struktur aufzubauen die eines Schaubs würdig wäre und die Artikel dahinter fehlen im wesentlich oder kommen schwach und dünnbrettbohrend daher.

Man müsste dann wahrscheinlich auch einen kleinen (arbeitsteiligen) Arbeitsplan ausarbeiten. (Wer schreibt was bis wann?).

Bei der Gelegenheit noch eine Frage: warum muss in Wikipedia jedes Datum mit dem entsprechenden Artikel verlinkt werden? was macht es für einen Sinn, wenn ich bei einem Datum, das in einem Artikel zu einem rechtlichen Thema auf das Datum des Inkrafttretens einer bestimmten Regelung verweist, durch einen Link erfahren kann dass (beispielsweise) an diesem Tag Brigitte Bardot Geburtstag hat?

Fidelfreiburg 18:56, 4. Aug 2004 (CEST)

In meinen Augen ist eine Erneuerung und Vereinheitlichung der Struktur überfällig und der Vorschlag ist prinzipiell gut.

a)Ich denke, man muß sich erst über eine Art Metastruktur einigen (Wo findet man die Arbeitsrechtsstruktur ?). Im Augenblick gibt es mindestens drei Fundstellen mit ähnlichen, aber unterschiedlichen Listen (Artikel Arbeitsrecht, Portal:Recht und Systematische Struktur Deutsches Recht; außerdem bilden die Kategorien unterhalb der Kategorie Arbeitsrecht nochmal eine eigene Struktur. Und wahrscheinlich gibt es noch weitere.

b) Mein Gedanke wäre, daß für jedes Rechtsgebiet eine Einstiegsseite bestehen sollte (hier: Arbeitsrecht), alle Strukturaufstellungen auf die Einstiegsseiten verweisen und dort eine Übersicht gegeben wird. Und daß die Hauptgliederungspunkte der Übersicht dann auch Kategorien sein sollten. Dann findet man sich immer in der gleichen bekannten Struktur wieder, gleichgültig mit welchem Ansatz man die Suche startet. Und neue Artikel lassen sich leicht einordnen; und insbesondere merkt man, wenn es das gleiche Thema schon gibt (z.B.: Lohnfortzahlung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Und schließlich würden spätere Strukturänderungen und -ergänzungen halbwegs einheitlich wirken.

c) Zum Inhalt der Struktur ist obige Liste ein guter Ausgangspunkt. Im ersten Zugriff finde ich nur, daß die Rangfolge der Rechtsquellen in den Rechtsquellenartikel direkt gehört und nicht eigens ausgegliedert werden muß. Und daß im kollektiven Arbeitsrecht auch das Betriebsverfassungsrecht Erwähnung verdient :). Die letzten drei Punkte (Verfahren, Kirche, Internationales) benötigen keine Unterpunkte. Wenn Artikel zum Arbeitsrecht der Caritas oder der Scientology geschrieben werden, kann man das einbauen. Anfordern muß man das - denke ich - nicht.

Aber vielleicht kann man langsam sammeln, was den einzelnen Mitstreitern auffällt und dann eine Konsensstrukur festlegen.

d) Eventuell sollte man ein Projekt Arbeitsrecht starten. Ich fürchte, die Diskussion auf dieser Seite findet nicht ohne weiteres die Aufmerksamkeit aller mit Rechtsfragen öfter befaßten Autoren.

e) Wenn über eine Struktur Einvernehmen erzielt wird, würde ich an einem arbeitsteiligen Plan zur Fertigung der fehlenden Artikel schon mitwirken.

f) Das mit der Verlinkung der Daten finde ich nicht so arg störend. Mancher übertreibt es. Man muß nicht jedes Datum verlinken. Aber eine Idee, was in der Welt sonst so Thema war, als ein bestimmtes Gesetz zustandekam, will man vielleicht schon mal haben.

Talaborn 23:24, 4. Aug 2004 (CEST)


zu a) und b): völlig einverstanden.

zu c): Einwände sind natürlich richtig. Betriebsverfassungsrecht muß natürlich ausführlich behandelt werden als Unterpunkt unter Mitbestimmungsrecht (Einstiegsseite mit Verweis auf betriebliche Mitbestimmung und Unternehmensmitbestimmung)

zu d) Für ein Projekt bräuchte es wohl noch den einen oder anderen mehr?

Fidelfreiburg 13:15, 8. Aug 2004 (CEST)


Nachdem sich bislang kein weiterer beteiligt muß man in der Tat kein Projekt anzetteln. Ich schlage vor, wir verfeinern hier Deine Struktur noch ein wenig und setzen die dann in den Artikel Arbeitsrecht (und mit Verweis in die Systematische Struktur Deutsches Recht). Anschließend kann man die sich ergebenden Artikel – soweit nicht vorhanden – langsam auffüllen.

Ich habe mir folgendes überlegt:

a) Man könnte die Kirchen und das Internationale Arbeitsrecht als Unterpunkte einer Kategorie “Besondere Arbeitsrechtsgebiete” nehmen. Dann würden fünf Hauptuntergliederungen bleiben.

  • Grundbegriffe und Rechtsquellen
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Besondere Arbeitsrechtsgebiete
  • Arbeitsgerichtsbarkeit

b) “Kollektives Arbeitsrecht” gibt es schon, deshalb die kleine Namensänderung. Das Verfahrensrecht paßt ganz gut unter die schon existierende “Arbeitsgerichtsbarkeit”. Ich denke sowieso, daß in eine Enzyklopädie nicht allzu viel Prozeßordnung gehört. Die Kostenregelung und auch welche Kosten überhaupt entstehen, ist natürlich ein Thema. Paßt da aber auch hin.

c) Die fünf Hauptuntergliederungen sollten dann auch Kategorien (Unterkategorien zu Arbeitsrecht) sein. Dort gibt es im Augenblick nur zwei Unterkategorien (Arbeitsrechtskategorien).

d) Zu den Unterpunkten

  1. Mit der Untergliederung der Grundbegriffe bin ich einverstanden; vielleicht noch aufzunehmen: “Unternehmen”.
  2. Bei den Rechtsquellen gehört die Rangordnung in den Basisartikel. Hinzuzufügen wäre noch der Arbeitsvertrag. Vertragsfreiheit, Inhaltskontrolle, AGB's sind Stichworte, die eigentlich nicht direkt Rechtsquellen beschreiben sondern Grenzen und Überprüfbarkeit der “Rechtsquelle Arbeitsvertrag”. Gehören deshalb vielleicht in Unterpunkte dazu (AGB evtl. Unterpunkt von Inhaltskontrolle oder besser gleich in den Artikel mit hinein ?; am besten schreibt man wohl einen Artikel Grenzen der Vertragsfreiheit und nimmt alle drei Positionen hinein, sonst zerfasert das, wenn ich es mir recht überlege)
  3. Zum Individualarbeitsrecht halte ich die vier Hauptuntergliederungen Beginn, Inhalt, 613a und Beendigung für ideal.
  4. Das BetrVG hatte ich als Punkt neben der Mitbestimmung gesehen. Aber Du hast Recht. Der Artikel gehört als Unterpunkt neben die unternehmerische Mitbestimmung.

e) Dann würde die ganze Struktur so aussehen:

Arbeitsrecht Strukturgliederung

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*Grundbegriffe und Rechtsquellen

---

*Individualarbeitsrecht

---

*Kollektives Arbeitsrecht


---

*Besondere Arbeitsrechtsgebiete


---

*Arbeitsgerichtsbarkeit

---

Talaborn 21:25, 9. Aug 2004 (CEST)



Ich bin völlig einverstanden. Wahrscheinlich muß man bei der Arbeit dann ohnehin das eine oder andere noch verschieben oder Ungewichtigkeiten glätten. Vielleicht ist es besser z.B. zunächst zu den Rechtsquellen nur einen (Kategorie-)Text zu machen und schauen ob es überhaupt nötig ist später aufzufüllen. Dann könnte man etwa das Problem "Inhaltskontrolle" zum Individualrecht verschieben.

Also müßte man jetzt die fehlenden Unterpunkte auffüllen (unter Berücksichtigung des teilweise ja vorhandenen Materials) und dann so langsam an's füllen also schreiben gehen.

Leider muß ich mich aus beruflichen Gründen für wahrscheinlich zwei Wochen ausklinken. Bleibe aber am Ball.

Fidelfreiburg 17:45, 10. Aug 2004 (CEST)

ok, ich werden in der Zwischenzeit ab und an ein wenig an der Struktur basteln. cu

Talaborn 00:15, 11. Aug 2004 (CEST)

Ich habe einige Unterpunkte ergänzt. Wird fortgesetzt. Betriebsnachfolge braucht m.E. keine weiteren Unterpunkte Talaborn 07:02, 13. Aug 2004 (CEST)


Passt doch jetzt schon ganz gut. Sobald ich wieder etwas Luft habe, werde ich versuchen die eine oder andere Lücke zu schliessen.

Fidelfreiburg 18:57, 2. Sep 2004 (CEST)

Arbeitsrecht

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Hey! Also den Hinweis, dass das nur ein Beitrag über die deutsche Rechtslage ist, könnte man doch erweitern um den Hinweis, dass es eine eigene Site für österreichisches Arbeitsrecht gibt, oder? :-)

Hallo ihr Fleißigen. Es sollte nur EU- Arbeitsrecht geben, bzw. das deutsche iZm. dem EU Recht verknüpfen. Möchte euch helfen und hin und wieder etwas einbringen aus dem zZ gültigen EU / IPR-Recht. Habe hier grade Arbeitsvertrag und Arbeitrecht bearbeitet. Beim Satzbau habe ich manchmal Probleme, bitte um Überprüfung. Weiter so und gutes Gelingen. Grüße von --Elkawe 12:14, 26. Apr 2006 (CEST)

Ein EU-Arbeitsrecht wird es so schnell nicht geben. Da ist das Menschenbild innerhalb der EU zu unterschiedlich, um zu einer gemeinsamen Arbeitsethik zu kommen. Somit fehlt noch der gemeinsame Nenner für ein europäisches Arbeitsrecht. --Leptokurtosis999 17:09, 17. Jul 2006 (CEST)
Ach, so'n Ärger, dann hab ich meine Vorlesung "Europäisches Arbeitsrecht" damals ja völlig umsonst besucht... Aber noch ärmer ist der Verlag C.H.Beck dran, der die 2. Auflage seiner 447-seitigen Textausgabe "EU-Arbeitsrecht" komplett einstampfen kann... ;-))) Nein, im Ernst: Natürlich gibt es auf europäischer Ebene keinen einheitlichen Regelungskatalog zum Arbeitsrecht; deshalb macht es absolut keinen Sinn, das deutsche Arbeitsrecht als Unterkategorie des EU-Arbeitsrechts auszugestalten. -- Salzgurke 15:45, 25. Jul 2006 (CEST)

Arbeitsrecht: ausschließliche oder konkurrierende Gesetzgebung

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Ist das Arbeitsrecht ausschließliche oder konkurrierende Gesetzgebung?? Oder wurde das im GG mal geändert? Jedenfalls sollte das Arbeitsrecht, seine Grundlage im GG und in der Weimaer Verfassung genauer beleuchtet werden. Einzelheiten werden ja ohnehin in extra Artikel behandelt. --Leptokurtosis999 17:09, 17. Jul 2006 (CEST)

--- Hallo, jedenfalls bislang ist das Arbeitsrecht ein Teil der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 74 Nr. 12 GG). Ich will aber nicht ausschließen, dass sich als Folge der Föderalismusreform etwas daran ändert, da ich den genauen Wortlaut davon noch nicht kenne. Aber im übrigen ist das Arbeitsrecht sehr dominant durch Bundesrecht geregelt. Es gibt nur ganz wenige landesrechtliche Regelungen, z.B. die Arbeitnehmerweiterbildungsgesetze (bei denen man sich streiten kann, ob das Arneitsrecht oder Bildungsrecht ist) oder die Arbeitnehmerkammern in mehreren Bundesländern.

HDeinert2002 19:29, 17. Jul 2006 (CEST)

Aktuelle Tendenzen

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Der erste Satz schien mir in der bisherigen Fassung einerseits in der Aussage zu absolut ("Das soziale und wirtschaftliche Hauptproblem...") andererseits dann aber auch wieder fast zu beliebig ( "...wird häufig auch auf eine...") formuliert. Ich habe versucht, dies zu korrigieren. Die Ergänzung im 2. Satz möchte ich gerne zur Diskussion stellen. Insbesondere bitte ich, weitere konkrete Vorschläge oder Maßnahmen zur Liberalisierung hier aufzuführen. Da der Trend zur Liberaliserung allerdings im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise gestoppt, zumindest unterbrochen oder auch abgeschwächt scheint, wären dann auch die Gegenpositionen darzustellen.

Enzyeditor 15:57, 3. Jul 2010 (CEST)

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Die Zielseite des Links * Arbeitsrecht-Ratgeber ist deutlich mit Werbung versehen (Adsense etc.) und verstößt damit gegen die Wiki-Richtlinien. Der Link ist deshalb zu entfernen. Der Link bringt im übrigen auch keinen Mehrwert für die User, da der Verweis auf www.hensche.de mindestens genauso viele Informationen zum deutschen Arbeitsrecht bietet und zwar vom Fachanwalt. Der angesprochene Link ist daher zu entfernen.



Hi, ich habe eine recht interessante Seite zum Thema Arbeitsrecht gefunden. Darf ich diese zu den Weblinks hinzufügen Infothek Arbeitsrecht. Vielen Dank

Die von dir angegebene Seite ist nur eine Linkliste und bietet selbst keine weiteren Informationen. Deshalb nein. Lese dir bitte mal WP:WEB durch. -- Merlissimo 14:17, 13. Nov. 2008 (CET)



Hi Merlissimo, vielen Dank für Dein schnelles feedback. Möglicherweise gibt es ein Missverständnis. Hinter den Begriffen der Infothek auf die ich verlinkt habe, sind jeweils für jeden arbeitsrechtlichen Begriff Erläuterungen geschrieben, die die Inhaberin der Website selbst verfasst hat. Es handelt sich also nicht nur um eine Linksammlung, sondern um ein Lexikon. Klick Dich mal durch, dann kannst Du es sehen. Was meinst Du - kann man unter diesem Gesichtspunkt diese sehr informative Seite verlinken? Vielen Dank und Viele Grüße.--ingwel 16:37, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Gestellungsvertrag

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Bei der Recherche zum Artikel Schwesternschaft München bin ich auf den Begriff Gestellungsvertrag gestoßen, konnte dazu in WP aber nichts finden. Eine Definition fand ich dann auf dieser Website, sehe mich allerdings als Nichtjurist außer Stande, diese unter Umgehung aller URV-Fallstricke sinnerhaltend umzuformulieren. Passt das in diesen Artikel? Könnte das ein Kundiger nachholen? Besten Dank. Faltenwolf 21:54, 16. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Wieder mal ein Beweis dafür, dass kein Mensch Artikeldiskussionen auf seiner Beo hat bzw. sich bemüßigt fühlt, auf ernstgemeinte Fragen einen Hinweis zu geben. Leider :-( F. 01:02, 6. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Prozessarbeitsvertrag

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Anläßlich der Freudenfeier meiner Kündigung durch einen ach so feinen Arbeitgeber und dessen dreisten Angebotes eines Prozessarbeitsvertrages frage ich mich, wieso dazu hier nichts zu lesen ist. Kennt sich damit jemand aus und könnte das Thema bearbeiten? MfG --Jack User (Diskussion) 17:56, 1. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

--- Hallo; es handelt sich wohl um einen befristeten Arbeitsvertrag für die Dauer des Kündigungsschutzverfahrens; Infos dazu finden sich unter: http://www.arbeitsrecht.org/blog/blog-post/2010/07/05/prozessarbeitsverhaeltnis-was-ist-das/ sowie http://www.meyer-volland.de/website/sides/extra/extra05/extra0805_rr_annahmeverzug.htm . Sollte mal jemand einarbeiten. HDeinert2002 (Diskussion) 12:02, 2. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Arbeitsvertrag (Deutschland)

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Hallo, eine IP hat den oben genannten Artikel angelegt. Ist es okay, wenn ich den entsprechenden hiesigen Abschnitt dorthin ausgliedere? Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:47, 2. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Hi Gnom :-), sas sollte sehr okay sein. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 19:25, 2. Nov. 2014 (CET)Beantworten

zu emotionaler Absatz

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Beziehe mich auf die Passage: "Vor allem als erster Präsident des Bundesarbeitsgerichts in Kassel von 1954 bis 1963 konnte Nipperdey seine Ideologie des Arbeitsverhältnisses als eines „personenrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses“ als „herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung“ in die Nachkriegszeit übertragen. „Rechtsprechung“ hießen dabei die einschlägigen Urteile des BAG unter eben seiner Ägide. Und als „Literatur“ firmierten Lehrmeinungen, die von ihm selbst sowie seinen Mitarbeitern Hueck, Rolf Dietz und Arthur Nikisch vertreten wurden. Durch diese unabhängig von demokratischen Gesetzen im Wege der „Rechtsfortbildung“ und „Rechtsschöpfung“ durchgesetzten Auffassungen wurde der Umbau des Arbeitsverhältnisses von einem Austausch- zu einem „Gemeinschaftsverhältnis“ erreicht, das die Interessen des Arbeitnehmers unterordnet. Das drückt sich u. a. darin aus, dass – im Widerspruch zur allgemeineuropäischen Rechtsprechung – der politische Streik in der Bundesrepublik als verboten gilt, dass auch Whistleblowing strafbar ist, hingegen Verdachtskündigungen aufgrund gestörten „Vertrauens“ auf Arbeitgeberseite möglich sind."

Das Ganze ist etwas schief: Schon in der Weimarer Zeit wurde von "Unverdächtigen" wir Sinzheimer oder auch Potthoff das Arbeitsverhältnis aus anti-kapitalistischen Gründen in Richtung Gemeinschaftsrecht geschoben. Der eigentliche Begründer dieser Lehre dürfte Otto von Gierke sein, dieser deutschtümelnd. Dies wurde dann in der Nazi-Zeit aufgegriffen bzw. fortgeführt. Liberale, schuldrechtlich orientierte Stimmen, oft Juden (Lotmar), waren ausgeschaltet oder nicht mehr zitierfähig. Nach dem II. WK wurde diese Lehre von etablierten NS-treuen Juristen weiter vertreten, bis es in den 70er Jahre zu einer immer stärkeren Kritik kam, so dass diese Lehre heute kaum noch vertreten wird. Die Lehre steht wohl zu Recht unter Ideologieverdacht (Ramm) (vgl. Annuß, Georg: Der Arbeitsvertrag als Grundlage des Arbeitsverhältnisses, ZfA 2004, 283 - 310).

Der politische Streik ist vielleicht ein paralleles Problem, passt aber an dieser Stelle nicht.

Ebensowenig das Whistleblowing. Das dürfte auch durch das Hinweisgebergesetz überholt sein. --Rechtswissenschaft (Diskussion) 17:14, 10. Feb. 2024 (CET)Beantworten