Diskussion:Ausländerkriminalität

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Patrick-4yS in Abschnitt Statistisches Problem der durchreisenden Ausländer
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"Die Verwendung (des Begriffs) in kriminologischen Statistiken..."

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wird im Hinblick auf die erwartete "Andersartigkeit kritisiert". Das ist nicht nur völlig unwissenschaftlich, sondern einfach "polit-speech". In jeder empirischen sozialwissenschaftlichen Studie untersucht man Phänomene auf bestimmte Variablen. Wenn man von vorneherein einzelne Variablen lieber ignorieren und nicht untersuchen soll, aus Angst, die Ergebnisse der Studie könnten missliebig sein oder politisch den "Falschen" nutzen, dann können wir gleich Wissenschaft einstellen. Dann haben wir "Wissenschaft" wie unter Hitler und Stalin. Wissenschaft unter Zensur ist nicht möglich. Man kann >Wissenschaft nicht danach beurteilen, ob einem die Ergebnisse politisch in den Kram passen oder nicht. Nur, ob sie den Regeln der Sache nach korrekt durchgeführt wurde, oder nicht.

einkommensschwachen und in prekären sozialen Verhältnissen = Neigung zur Kriminalität herrscht

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"Außerdem gehören Ausländer im Vergleich zu Deutschen häufiger einkommensschwachen und in prekären sozialen Verhältnissen lebenden Bevölkerungsschichten an,[7] in denen auch bei Deutschen eine Neigung zur Kriminalität herrscht." - Für die Behauptung, dass einkommensschwach und prekäre soziale Verhältnisse zu Kriminalität führen fehlt ein Beleg. Mir sind nur Studien mit der gegenteiligen Aussage bekannt.

Eingebürgerte Migranten

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"Wird der Begriff als politisches Schlagwort verwendet, so werden bisweilen undifferenziert auch Straftaten von eingebürgerten Migranten der Ausländerkriminalität zugerechnet, es erfolgt also implizit eine Verwendung des Migrationskonzepts statt des Ausländerkonzepts."

Das ist -- ich verwende das Wort sehr ungern, aber hier passt es einfach: ein arg schwurbeliger Satz. Für mich muss die Fragestellung in die entgegengesetzte Richtung gehen: Wird die Statistik dadurch schief, dass -- im Zeitraum X -- Eingebürgerte als "Deutsche ohne Zusatz" geführt werden. Gibt es dazu Zahlen?

Um das schon mal auszuschalten: Nein, das ist keine Frage von "rechts", sondern eine Frage an die Hintergründe der Statistik. Ohne diese Hintergründe bleibt die Statistik Kokolores. Und das ist auch nicht schwer nachzuvollziehen. --Delabarquera (Diskussion) 01:24, 14. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Ich sehe unterschiedliche Ebenen:
  • Das politische Schlagwort: Hier ist der zitierte Satz m.E. richtig.
  • Die PKS: Die Polizei registriert nur die Staatsangehörigkeit eines Verdächtigen, nicht die der Eltern. Alle Statistiken haben eine gewisse Limitierung und beantworten nicht alle denkbaren Fragen.
  • Wissenschaftliche Arbeiten bzw. Expertenaussagen zu speziellen Fragestellungen
Der Artikel stellt zu jeder dieser Ebenen einiges dar. Mir erscheint er ganz ok. --Pakwesi (Diskussion) 09:53, 3. Jan. 2024 (CET)Beantworten
@Pakwesi Das ist schon alles richtig. Allerdings: "Staatsangehörigkeit der Eltern". Genau genommen ist das von mir nicht gemeint, sondern einfach, ob der Straftäter X irgendwann eingebürgert wurde oder nicht. Die Einbürgerung der Eltern scheidet aus. (Ja, es gibt immer mal wieder die Forderung "von rechts", in der Berichterstattung doch den Vornamen eines Straftäters zu nennen. Da bin ich aber nicht dabei.) Allerdings der Satz, den ich oben zitiert habe, dieser Teil: "... so werden bisweilen undifferenziert auch Straftaten von eingebürgerten Migranten der Ausländerkriminalität zugerechnet ...". Wie sollte das möglich sein? Woher sollten die Daten stammen, wenn sie gar nicht erhoben werden? --Delabarquera (Diskussion) 00:20, 16. Feb. 2024 (CET)Beantworten
"Woher sollten die Daten stammen, wenn sie gar nicht erhoben werden?": Es geht nicht um die Erhebung von Daten für diesen Personenkreis. Es geht darum, dass der Begriff bisweilen so verwendet der wird. --Pakwesi (Diskussion) 22:37, 19. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Statistisches Problem der durchreisenden Ausländer

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Im Text heißt es: "Direkt lassen sich der Anteil in Deutschland ansässiger Menschen nichtdeutscher Herkunft und die Gruppe der nichtdeutschen Straftäter allerdings aus mehreren Gründen nicht in Beziehung setzen. Beispielsweise bezieht sich der in der PKS angegebene Ausländeranteil auch auf Verdächtige, die nicht in Deutschland ansässig sind, wie Touristen oder Geschäftsreisende."

Das halte ich für falsch. Denn in Deutschland gilt für Deutsche, dass sie auch für eine ganze Reihe im Ausland begangener Straftaten hierzulande strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Wenn aber Straftaten deutscher Touristen im Ausland in die Statistik ohne weiteres einfließen, die Straftaten von ausländischen Touristen aber gar nicht, führt dies zu einer Verfälschung der Daten zu Lasten der deutschen Wohnbevölkerung. Zur Homogenisierung der Daten müsste wenigstens der für Deutsche gemäß § 5 StGB geltende Katalog von Taten auch auf die durchreisenden Ausländer angewendet werden, wenn es um die Aufnahme in die PKS geht. --Patrick-4yS (Diskussion) 17:39, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten