Diskussion:Aussageverweigerungsrecht

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 2003:E9:9732:DA78:A369:95F:5D5F:DA56 in Abschnitt Aussageverweigerungsrecht bei Polizeikontrolle?
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Aussageverweigerungsrecht“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Statt die Versionsgeschichte vollzuschreiben und einen hübschen Edit-War zu provozieren, sollte lieber hier diskutiert werden, ob die fraglichen YT-Links als reputable Quellen (Diff-Link) oder geeignete Weblinks (Diff-Link) in den Artikel eingefügt werden sollten. – Cherryx sprich! 15:17, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Ich halte die im Weblinks-Abschnitt verlinkten Youtube-Filmchen weder für reputable Informationsquellen iSv WP:Belege noch sind diese Weblinks „vom Feinsten“, was aber gemäß Nr. 2.1 WP:Weblinks ausdrücklich als an Weblinks gerichtete Bedingung verlangt wird. Damit widerspricht das Einbringen solcher YT-Links der üblichen Praxis. --Benatrevqre …?! 15:32, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Du hast Deine falsche ansicht nun schon zur genüge dargestellt. Die ersten beiden Videos sind die populärsten deutsch- bzw. englischsprachigen überhaupt zum Thema. Es gibt keine vergleichen Quellen, die auch nur ansatzweise derart relevant sind. Die unverbesserlichen allgemeinen Ansichten von Benatrevqre zu Quellen sind schon hinreichend widerlegt worden so dass ich mir hier nicht ein weiteres mal die Zeit damit verschwenden werde. --rtc (Diskussion) 15:36, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
„Die ersten beiden Videos sind die populärsten deutsch- bzw. englischsprachigen überhaupt zum Thema. Es gibt keine vergleichen Quellen, die auch nur ansatzweise derart relevant sind.“ Ernsthaft? Mit 7.300 Aufrufen? So unbekannt ist das Thema doch gar nicht… – Cherryx sprich! 16:04, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Wie ich nun schon zur genüge betont habe, steht das Video unter CC-Lizenz und diese youtube-kopie ist nur eine von mehreren. Natürlich wurde das Video schon öfters angeschaut, z.B. über 77000 mal hier und über 90.000 mal hier und das trotz schlechterer Videoqualität. --rtc (Diskussion) 16:09, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Das ist doch völlig lächerlich: Die Anklickzahlen sprechen doch nicht für die Reputabilität einer Quelle, geschweige wären sie mit ihr gleichzusetzen. Wer Gegenteiliges meint, der hat WP:Belege wirklich nicht verstanden.--Benatrevqre …?! 16:16, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Das kannst du noch so oft betonen… wo kann ich sehen, dass das Video unter einer CC-Lizenz veröffentlicht wurde? Ich stoße, wie gesagt, immer nur auf die »Standard-YouTube-Lizenz«. – Cherryx sprich! 16:26, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Ich weigere mich, hier zuzugestehen, dass die Beweislast bei mir liegt, dass es keine URV ist. Die Beweislast, dass es eine URV ist, liegt bei denen, die es behaupten. Beim Beschreibungstext des Videos ist die Downloadquelle als Link angegeben, wo die Lizenz angegeben ist. Die Art und Weise, wie hier youtube-Videos unter generalverdacht der URV gestellt werden ist inakzeptabel. --rtc (Diskussion) 16:31, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Mit anderen Worten: Du weißt selbst nicht, ob es eine URV ist. Damit können begründete Zweifel an der Reputabilität der Quelle und insbesondere dem URV-Vorwurf nicht ausgeräumt werden, und es spricht letztlich mehr für als gegen eine URV. Mithin verletzen die von Dir per Editwar in den Artikel gedrückten Weblinks damit Nr. 2.1 WP:Weblinks. --Benatrevqre …?! 16:36, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
kopfschüttel --rtc (Diskussion) 16:43, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Das erste Video scheint tatsächlich unter einer CC-Lizenz verfügbar zu sein (Q) – dass man dazu jedoch auf den Link zum Download auf YouTube klicken muss, verwirrt, da die Lizenz eigentlich auf der gleichen genannt werden müsste, wo auch die Veröffentlichung zu finden ist (YT) – dort findet man allerdings nur die Standard-YouTube-Lizenz. – Cherryx sprich! 16:46, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Und welche von beiden Lizenzen soll nun gültig sein und auf das fragliche Video Anwendung finden?
Unbeschadet der Lizenzfrage bleibt außerdem immer noch offen, ob es überhaupt einen Konsens für das Einfügen besagter Links gibt, und es müsste glaubhaft dargelegt werden, inwiefern diese Videos eine Bereicherung für den Artikel wären und warum die Informationen aus den Videos sich nicht ebenso in einschlägiger Literatur finden ließen. --Benatrevqre …?! 16:58, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Im Grunde gilt die ursprüngliche Lizenz – lediglich die Weitergabe durch den YT-Benutzer sieht fehlerhaft aus. – Cherryx sprich! 17:05, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Warum muss ich hier überhaupt nachweisen, dass youtube-Videos keine URV sind?! Es wird irgendeine URV-Behauptung einfach mal so aufgestellt, dann wird noch die Zahl der Views aus Unkenntnis maßlos unterschätzt und was am Ende bleibt ist nichts als heiße Luft. So macht Wikipedia keinen Spaß. Ich mache mir hier mühe, den Artikel mit diesen informativen Links auszustatten und ernte dafür solche seitenlangen sinnlosdiskussion. Benatrevqre ignorier ich ab sofort einfach, der ist offensichtlich nicht ansatzweise ernst zu nehmen. --rtc (Diskussion) 17:00, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Das stimmt so einfach nicht. Du verzerrst den Sachverhalt wieder in einer grotesken Weise, dass man nur mit dem Kopf schütteln kann: Es wird nicht „einfach mal so“ eine URV-Behauptung aufgestellt (was vermutlich bei Dritten die irrige Annahme erzeugen soll, das Argument sei ohne Grundlage aus dem Hut gezaubert worden), sondern es wurden Dir gegenüber gute Gründe genannt, warum bei zumindest einigen Videos höchstwahrscheinlich eine URV nicht von der Hand gewiesen werden kann. Es ist ja nicht so, dass man das leichtfertig behauptet hätte.
Allerdings ist man leider von Dir gewohnt, dass wenn Du argumentativ nichts entgegenzusetzen hast, den oder die anderen entweder mit absurden PAs bezichtigst oder Du Dich einfach der Sachdiskussion verschließt, indem Du hinsichtlich konträrer Position dem/den anderen „dämlichen Eifer“ oder „Ignoranz“ unterstellst. Meinungen, die Dir nicht genehm sind, scheinst du offensichtlich nicht respektieren zu wollen. --Benatrevqre …?! 17:15, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
hinweis: ich ignoriere beiträge von Benatrevqre --rtc (Diskussion) 17:21, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Das ist die Krönung dieser vermeintlich sachlichen Diskussion… da ist die Fortsetzung des Edit-Wars nach Entsperrung des Artikels vorprogrammiert. – Cherryx sprich! 17:24, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Sorry, Benatrevqres Beiträge sind einfach nichts, worauf man sinnvoll antworten könnte. Es können gerne andere Benutzer sich an der Diskussion beteiligen. Mit Trollen jedoch diskutiere ich nicht, das stärkt sie nur. Benatrevqre ändert seine Meinung zu der Sache nicht, auch wenn alle anderen gegenteiliger Meinung sind, das hat er zur genüge gezeigt. --rtc (Diskussion) 17:26, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Das ist einfach hanebüchen. Ich respektiere die Argumente des anderen, selbst wenn ich sie nicht teile. Du allerdings versuchst stattdessen andere zu ignorieren, die nicht Deiner Ansicht sind, oder wirfst ihnen vor, sie betrieben nur POV. --Benatrevqre …?! 17:35, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
WP:WEB: „Ein weiterführender Weblink am Ende eines Artikels muss sich direkt auf das im Artikel besprochene Thema beziehen, also weder auf einen Oberbegriff noch auf einzelne Teilaspekte.“ Unter den Weblinks sehe ich einen zum Teilaspekt Aussageverweigerungsrecht in Deutschland und zwei zum Teilaspekt Aussageverweigerungsrecht in den USA, mithin drei landesspezifische Teilaspekte. Imho sollten sie jenseits der Urheberrechtsfrage lieber entfernt werden. fg, Agathenon Bierchen? 17:53, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Als jemand, der grundsätzlich gegen die Einbindung von YT-Videos in WP-Artikel ist, muss ich anmerken, dass im Artikel sowohl die Rechtslage in den USA (wenn auch nur als Ausschnitt) als auch die in Deutschland behandelt werden. Inhaltlich wäre der erste Link daher nicht unzutreffend. – Cherryx sprich! 18:07, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
... zumindest wenn man von der Kategorisierung als Prozessrecht (Deutschland) ausgeht. Die ist natürlich ihrerseits problematisch, wenn der Artikel das Aussageverweigerungsrecht global behandelt. Agathenon Bierchen? 18:35, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Unter Diskussion:Legitimation (Politikwissenschaft) gibt es die ganze Diskussion nochmal. Leider ist rtc nicht bereit, das Ganze in irgendeiner Weise differenziert zu betrachten. --RonaldH (Diskussion) 18:41, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Um was geht es jetzt? Urheberrecht? Reputabilität? Beides? Legt euch mal fest. Es gab zu dem in Legitimation_(Politikwissenschaft) verlinkten Film eine 3M-Diskussion unter Diskussion:Demokratie#3M, deren Ergebnis eindeutig war, dass der Film sehr wohl eine Quelle ist, die so reputabel ist, wie es ein Film nur irgendwie sein könnte. Und das gleiche gilt für die hier diskutierten Videos. Im einen Fall ist es ein extrem populärer Vortrag von Udo Vetter, im anderen eine extrem populäre Aufzeichnung einer Vorlesung eines Strafrechtsprofessors an einer amerikanischen Uni oder FH, es gibt in der EN-Wikipedia sogar einen Artikel dazu, en:James Duane (professor). Das sind DIE beiden Videos, die das Aussageverweigerungsrecht der breiten Masse im Internetzeitalter bekannt gemacht haben. Und was ist in der Wikipedia? Die Exklusionisten wittern sofort einen unhaltbaren Verstoß gegen ihre überstrenge Auslegung ihre heiligsten Richtlinien und fordern die dringende Entfernung dieser verwerflichen Link, koste es was es wolle! Was das Urheberrecht angeht, habe ich mich bereits hinreichend geäußert. Es gibt keinen Anlass für einen überstrengen Umgang mit Weblinks. Man kann hier sagen: Im Zweifel für den Link. Ansonsten düfte niemand mehr irgendeinen Link setzen ohne zuvor bewiesen zu haben, dass es sich beim Ziel nicht um eine URV handelt. PS: Nachdem ich ja schon gesagt habe, dass der erste link zu einem CC-lizensierten video und der dritte zum offiziellen channel der kanzlei geht: auch das video zum mittleren Link steht im offiziellen channel [1]. Es ist sogar auf der Homepage eingebunden [2] --rtc (Diskussion) 19:42, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Natürlich geht es immer und überall um Urheberrecht und Reputabilität. Allein schon Deine Frage danach erzeugt Unverständnis.
Und Du möchtest uns jetzt glaubhaft darlegen, dass alle drei Youtube-Links die in WP:Weblinks niedergeschriebenen, objektiv bedingten Voraussetzungen erfüllen? --Benatrevqre …?! 11:54, 9. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Ich habe schon gesagt, dass ich hier nicht mehr mit Dir diskutiere, und daran hat sich nichts geändert. --rtc (Diskussion) 13:13, 9. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Aber Du schreibst ja, wenn auch mir gegenüber ohne sachlich erwidernde Argumente auf meine Fragen. Du willst halt trotzdem immer das letzte Wort haben, gell ;-) --Benatrevqre …?! 13:54, 9. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Quelle?

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"International empfehlen alle Verteidiger als Grundregel jedermann, das Recht auf Aussageverweigerung und Anwalt unbedingt in Anspruch zu nehmen, unabhängig davon, ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht." - Woher stammt diese Information? (nicht signierter Beitrag von 2.244.149.170 (Diskussion) 19:41, 30. Okt. 2014 (CET))Beantworten

Begründung für Aussageverweigerungsrecht?

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Im Artikel steht nichts darüber, warum es das Aussageverweigerungsrecht überhaupt gibt. Ich halte es jedenfalls für widersinnig, dass man die Kooperation verweigern und letztlich sogar die Ermittlungsbehörden belügen darf. Warum ist das nicht strafbar? Was ist die Begründung dafür, sogar explizit das Recht einzuräumen die Aussage zu verweigern? --89.204.135.200 12:11, 10. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Römisches Recht (ein paar tausend Jahre alt) wurde hier in deutsches Recht umgesetzt, also übernommen. Die Leutz vom Portal:Recht wissen das, die müßte man mal fragen. Warum das übernommen wurde, geht in Richtung Rechtstheorie/Rechtsgeschichte. Jedenfalls interessant für den Artikel wäre es allemal. Wann wurde das römische Recht hierfür analog in deutsches Recht umgesetzt und wieso wurde es analog umgesetzt? Wie heißt der Grundsatz und so weiter, ich bin auch ratlos. --2A01:C23:BC0B:7600:3DE4:B00F:821E:5E23 23:33, 6. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Wo soll denn da schluss sein? Klopft die polizei bei dir und fragt einfach mal nach straftaten und wenn du dann lügst ist das nochmal extra strafbar? Wenn man nichts sagt und überführt wird, dann ist das nochmal extra strafbar? Es ergibt sich für mich aus dem grundsatz "unschuldig bis die schuld bewiesen ist" und beweisen müssen das die anderen. Es ist nur natürlich dass ein Straftäter nicht will dass er überführt wird, daraus sollte sich keine strafbarkeit ergeben, genauso wie ein Gefängnisausbruch an sich nicht strafbar sein kann weil der drang nach freiheit eben grundsätzlich mescnhlich ist.
Natürlich sollte es strafbar sein, die Polizei anzulügen! Wie man so linksgrün verblendet sein kann, dass man da ernsthaft anderer Meinung ist, das ist mir absolut unbegreiflich. Ich wäre dafür, dass sich das vorgesehene Strafmaß verdoppelt wenn man die Ermittlungen durch Lügen etc. aktiv behindert hat. Dass man darauf verzichtet ist genauso lächerlich wie der Verzicht auf die Todesstrafe. Das Justizsystem hierzulande ist einfach so durch und durch lasch und verweichlicht, das geht auf keine Kuhhaut mehr! (nicht signierter Beitrag von 109.41.195.5 (Diskussion) 17:59, 18. Jul. 2020 (CEST))Beantworten

Seit dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Terror- und Gewaltherrschaft wurde das Recht eines Beschuldigten auf Aussageverweigerung unbestritten als selbstverständliches Menschenrecht und Bürgerrecht und Justizgrundrecht angesehen. Seit dem Zusammebruch des Warscheuier-Paktes sieht sich der Westen jedoch nicht mehr einem Wettbewerb der Systeme ausgesetzt, und seitdem werden sowohl durch Lobbyisten des Establishments als auch durch Populisten rechtsstatliche Errungenschaften in Frage gestellt. In letzter Zeit gab es sogar einzelne Stimmen aus der CDU und SPD, welche das recht auf Aussageverweigerung abschaffen oder einschränken wollten, allerdings sind diese Stimmen dort bislang noch nicht mehrheitsfähig.--2003:E7:7F30:9601:1562:F11A:D676:92F4 20:21, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Tatsachenbehauptung bzgl Vorteil des Angeklagten

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Der einfuehrende Satz "Der Verzicht auf das Recht der Aussageverweigerung ist in der Praxis so gut wie nie zum Vorteil des Beschuldigten." ist eine nicht belegte Tatsachenbehauptung. Ich vermute, diese Aussage soll die subjektive Rechtsauffassung des Verfassers darstellen. Dies ist jedoch, insbesondere in einem Einfuehrungssatz und mit einem Anschein von Objektivitaet, m.E. nicht im Einklang mit den wikipedia-Anspruechen. Daher schlage ich vor, den zitierten Satz ersatzlos zu streichen. --Frittenfred (Diskussion) 11:39, 22. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Unterstütze ich. Asurnipal (Diskussion) 21:16, 22. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Großbritannien oder Vereinigtes Königreich?

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Bezieht sich der Abschnitt auch auf die Rechtslage in Nordirland? Wenn nein, warum nicht? --Pistazienfresser (Diskussion) 19:34, 6. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Aussageverweigerung im Verwaltungsrecht

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Ich fände hier eine Erwähnung, Einordnung oder gar einen Vergleich mit ähnlichen Vorschriften schön. Etwa kennt das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW in §26 (2) so etwas. --Bartosaurus (Diskussion) 12:28, 18. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Aussageverweigerungsrecht bei Polizeikontrolle?

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Hat man ein Aussageverweigerungsrecht auch außerhalb von Strafverfahren, z.B. bei einer Polizeikontrolle bei der der Polizist beispielsweise fragt, wo man herkommt, ob man was getrunken hat, usw.? - Vielen Dank! --2003:E9:9732:DA78:856B:270B:5146:422C 18:12, 25. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Bitte WP:DISK beachten, diese Frage ist nicht zielführend bezüglich des Artikels.
Um deine Frage zu beantworten: Fragen, woher du kommst, oder ob du etwas getrunken hast, musst du grundsätzlich nicht beantworten. Besonders, weil du dich mit letzterem einer Straftat nach §316 StGB verdächtig machen könntest -> es gilt der Grundsatz, dass du dich nie selbst belasten musst.
Allerdings musst du, wenn es eine Rechtsgrundlage für eine Identitätsfeststellung gibt (Klassischerweise bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle nach §36 Abs. 5 STVO, oder im Zugverkehr nach §22 Abs. 1a BPolG), Fragen zu deiner Identität beantworten (dazu zählen Name, Geburtsdatum, etc.) --TenWhile6 (Disk | CVU) 18:30, 25. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Habe Dank für deine rasche Antwort! Ich hatte gehofft, die Antwort im Artikel zu finden und da sie nicht enthalten ist, wäre das meiner Meinung nach eine Lücke / Verbesserungsvorschlag für diesen Artikel. Schönen Abend noch! --2003:E9:9732:DA78:A369:95F:5D5F:DA56 21:25, 25. Feb. 2024 (CET)Beantworten