Diskussion:Bürgergemeinde

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Meerwind7 in Abschnitt Einnahmen, Gewinnverteilung, Vererbung
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Aristokratische Zusammenschlüsse

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Müsste nicht auch diskutiert werden, dass die Burgergemeinden dem Kern nach Zusammenschlüsse einer Art Aristokratie sind (in Bern unterhalten sie z.T. eigene Behörden mit eigenen Ausführungsbestimmungen) und sie daher, provokant gesagt, dem modernen demokratischen Denken zuwiderlaufen? Dbach 9. Jul 2005 15:19 (CEST)

So egalitär wie Du das hier implizierst ist "modernes demokratisches Denken" gar nicht. Es stimmt: Wenn die Ideale der Französischen Revolution in der Schweiz nach 1803 nicht wieder zurückgedrängt worden wären (da unvereinbar mit dem korporatistischen Verständnis von geschlossenen Gemeinschaften damals wie heute), dann wären wir wesentlich näher bei egalité, fraternité & Co. Bis heute bewahren diese Burgergemeinden, Korporationen und Zivilgemeinden wirtschaftliche Vorteile für ihren Mitgliederkreis, zu dem nur Ausgewählte zugelassen werden. Eine Rechtsform übrigens, die man bis zur Zeit der alemannischen Landnahme zurückverfolgen kann. Solche Sonderdemokratien sind im übrigen nichts Aussergewöhnliches. Auch in der Schweiz, Deutschland oder Österreich als Ganzem sind heutzutage Ausländer Bürger zweiter Klasse, die (in aller Regel) nicht wählen dürfen, jedoch Steuern zahlen müssen und weitere Nachteile in Kauf nehmen müssen, selbst wenn sie schon Jahrzehnte im Land wohnen und eigentlich bestens integriert wären. Grosse Bevölkerungsgruppen sind damit mit den Hintersassen früherer Jahrhunderte zu vergleichen. --Weiacher Geschichte(n) 23:45, 9. Jul 2005 (CEST)

Goldach?

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Im Abschnitt "Bürgerrecht und Heimatort" müsste es wohl Goldach SG statt Goldau SG heissen? -- Pit8404 04:55, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Eine wunderliche Chimäre, da hast Du recht. Ich weiss auch nicht mehr, an was ich damals gedacht habe, Goldau SZ oder Goldach SG. Jenische wurden ja an allen möglichen Orten zwangseingebürgert, z.B auf der Lenzerheide in Vaz/Obervaz - dorthin zeigt der Verweis nun auch. --Weiacher Geschichte(n) 11:44, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Stimm- und Wahlrecht

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Leider habe ich diese Info noch nirgends gefunden: Wenn in meine Heimatgemeinde ziehe, kann ich dann automatisch von meinen Rechten und Pflichten gebrauch machen und z.B. an die Ortsbürgergemeindeversammlung gehen? Ich frage das, weil ein Ausländer, der sich einbürgern lässt, hat dann ja auch einen Schwezer Heimatort, aber ist in diesem Dorf/Stadt dann "nur" Bürger der Einwohnergemeinde und darf nicht automatisch an die Ortsbürgerversammlung gehen.

Diese Differenzierung zwischen "alteingesessenen Bürgern" und "Immigrierten Bürgern" müsste man noch festhalten oder?!

Politische Gemeinde nicht gleich Ortsgemeinde, Burgergemeinde usw.

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Wer das Schweizer Bürgerrecht besitzt, erhält für jede Abstimmung und jede Bürgerversammlung in der politischen Gemeinde in der er/sie wohnhaft ist, entsprechende Unterlagen mit Stimmausweis. Aber nicht jede Person, die das Schweizer Bürgerrecht besitzt, ist automatisch auch Bürger, also stimm- und wahlberechtigt, in einer gegebenenfalls vorhandenen Ortsgemeinde, Burgergemeinde, Rhode usw. am Wohnort. Es kann jemand aber Bürger einer solchen Körperschaft sein, ohne auf dem Gebiet dieser Gemeinde zu wohnen. --Schofför (Diskussion) 01:12, 19. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Keine Buergergemeinden im Kanton ZH?

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Bei uns in Uetikon gibt es sehr wohl Buergergemeindeversammlung, wo z.b. ueber einbuergerungen entschieden wird.

Vielleicht habe ich es falsch verstanden, auf jeden fall sollte dies korrigiert werden oder erklaert werden.

Ich habe mal Zuerich gestrichen, es fehlt auch jegliche quellenangabe.

Hier ein antrag um buerger zu werden (es heisst gemeindebuergerrecht)

https://www.uetikon.org/upload/docs/einburgerungsgesuchch_inklverzichtserklarung_neu_20050322163343.pdf

armengenössig

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Kann mir als Ausländer bitte jemand den Begriff "armengenössig" erklären. Ich denke, dass ich mit armengenössig=verarmt in etwa richtig liege, oder umfasst der Begriff mehr oder anderes?

--WOBE3333 22:14, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Nein, "armengenössig=verarmt" trifft es schon etwa, aber nicht ganz genau: "verarmt" ist ein rein ökonomischer Begriff, "armengenössig" war dagegen ein (modern gesprochen) sozialversicherungsrechtlicher Begriff, d. h. wer armengenössig wurde, musste von der Burgergemeinde unterstützt werden (und hatte aber vice versa auf diese Unterstützug auch einen Anspruch).--Xeno06 18:05, 18. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
danke--WOBE3333 18:22, 18. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Burgergemeinde ist kein Tippfehler

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Ein für allemal: Burgergemeinde ist im Kanton Bern der regionale Begriff für die Bürgergemeinde. Das IST KEIN TYPO!!! --WG(n) 22:05, 11. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

ja, und? genau so stehts auch im Artikel. --WOBE3333 14:01, 12. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Logischer Fehlschluss?

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"Wer in der Schweiz Bürger einer Gemeinde ist, ist gleichzeitig auch Bürger des Kantons, in dem die Gemeinde liegt und damit auch automatisch Schweizer Staatsangehöriger. Man kann demzufolge nicht Schweizer Bürger werden, ohne Bürger einer Gemeinde zu sein." Ich sehe nicht, wie das eine aus dem anderen folgt. Nur weil man automatisch Schweizer Staatsbürger wird, wenn einen eine Gemeinde aufnimmt, heißt das ja noch nicht, dass nicht der Staat noch andere Möglichkeiten bereitstellen könnte, das Staatsbürgerrecht zu erwerben, ohne Bürger einer Gemeinde zu sein. Deshalb meine Frage: Gibt es solche Möglichkeiten? Wenn ja, dann muss der zweite Satz raus. Wenn nein, dann muss er umformuliert werden, z.B. "Umgekehrt kann man nicht Schweizer Bürger werden, ohne Bürger einer Gemeinde zu sein." -- 87.78.68.125 20:10, 22. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Die Antwort ist nein, und umformuliert werden muss es nicht. Es gibt Wege, Schweizer- und Gemeindebürger zu werden, ohne dass die Gemeinde gefragt wird (erleichtertes Verfahren für Eheleute). --85.4.143.30 14:47, 19. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Nun, die IP 87... hat vom logischen Standpunkt her schon Recht: Das Wort "demzufolge" impliziert, dass der zweite Satz zwingend aus dem ersten folge, und das tut er nicht. Nur weil jeder Gemeindebürger zugleich Schweizerbürger ist, muss nicht logisch zwingend jeder Schweizerbürger zugleich Gemeindebürger sein. Es mag sein, dass das tatsächlich so ist, aber dann ist das so, weil das Schweizer Recht es vorschreibt, nicht weil es logisch zwingend folgt. SchnitteUK (Diskussion) 15:21, 27. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Redundanz

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Das Kapitel "Bürgerrecht und Heimatort" ist stark redundant zum Artikel Bürgerort, leichte Redundanz auch zu Schweizer Bürgerrecht. Kein Wunder: Geht es doch gemäss Kapitelüberschrift genau um die Themen dieser Artikel. In jüngster Zeit haben wir versucht, in den anderen beiden Artikeln die Redundanzen abzubauen. Das scheint mir auch hier sinnvoll. Die eine Möglichkeit (von mir favorisierte Lösung) wäre, das Kapitel ganz zu streichen, da es ja mit dem Artikel-Lemma (Bürgergemeinde als Körperschaft) nur wenig zu tun hat. Oder aber: Ganz kurze Ausführung und dann der Hinweis → Hauptartikel Bürgerort.

Gemäss verdecktem Text

"=== Bürgerort bei Heirat ===

=== Einbürgerung in die Schweiz ==="

soll ein weiterer Ausbau erfolgen, der neue Redundanzen schafft. Hier Ausführungen zur Einbürgerung zu machen, die im Artikel Schweizer Bürgerrecht bereits des langen und breiten beschrieben ist, scheint mir nun definitiv nicht sinnvoll. Dasselbe gilt, hier für weitere Erläuterungen zum Bürgerort. -- Zehnfinger 16:09, 27. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Wenn ich die beiden Artikel Bürgergemeinde und Bürgerort lese, frage ich mich, worin hier ein Unterschied besteht. Einen der Artikel stückchenweise abzutragen macht aber keinen Sinn. Am besten, zusammenlegen und beim dann überflüssigen Artikel einen Link auf die andere Schreibung eintragen. --WOBE3333 13:38, 4. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Es aber nicht das gleiche: Auch wenn ein Ort keine Bürgergemeinde (mehr) besitzt, kann dieser ein Bürgerort von jemandem sein oder werden. Man sollte den Unterschied noch besser herausarbeiten, zusammenlegen macht aber keinen Sinn. -- Zehnfinger 12:00, 6. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Siehe auch

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Gemäss Richtlinien Wikipedia:Siehe auch sollten "Siehe auch"-Verweise nach Möglichkeit vermieden und stattdessen im Fliesstext oder in Tabellen verlinkt werden. Ich hatte mir deshalb erlaubt, die "siehe auch"-Verweise, für die bereits im Text oder im Gemeinde-Kasten Links bestehen, zu entfernen. Leider wurde meine Änderung ohne Begründung rückgängig gemacht. Vielleicht könnte man erklären, warum es in diesem Artikel entgegen Wikipedia-Praxis sinnvoll ist, bereits verlinkte Lemmas unten nochmals unter "siehe auch" aufzuführen. -- Zehnfinger 16:18, 27. Nov. 2009 (CET)Beantworten

@Bern

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Zur allgemeinen Information: In der Stadt (bzw. im Kanton) Bern gibt es zwei „Bürgergemeinden“. Die Burgergemeinde für die Noblesse, d.h. die Bern-Burger und die Einwohnergemeinde für die normalen Sterblichen. Was hier unter Bürgergemeinde#Aufgaben steht, ist falsch: siehe Gemeindegesetz Art. 108ff. Gruss, ajnem 18:00, 25. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Du sprichst von der Burgergemeinde Bern. Die ist zwar unter "Siehe auch" angegeben, wird aber im Artikel in der Tat ziemlich falsch dargestellt. --Goliath613 21:35, 26. Feb. 2011 (CET)Beantworten

«früher» etc.

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Zitat (mit Hervorhebungen von mir): «Früher übernahm die Ehefrau bei der Heirat das Bürgerrecht des Ehemannes als Doppelbürgerrecht. Seit In-Kraft-treten des neuen Namens- und Bürgerrechts per 1. Januar 2013 hat die Heirat keinen Einfluss mehr auf das Bürgerrecht der Ehefrau, diese behält ihr altes Bürgerrecht als einziges Bürgerrecht.» – Ich ärgere mich immer etwas über die undifferenzierte und wenig hilfreiche Verwendung des Wortes «früher». Wahrscheinlich ist es Ausdruck eines kurzen Gedächtnisses oder ein Abbild eines dichotomischen Denkens: «früher versus jetzt». Ich vermute, dieses «früher» bezieht sich auf die Zeitspanne von 1988 bis 2013, denn bis Ende 1987 verlor die Ehefrau mit der Heirat ihr angestammtes Bürgerrecht und übernahm jenes des Ehemannes. – Und auch der Begriff «Doppelbürgerrecht» ist nicht über alle Zweifel erhaben, da auch der Ehepartner u.U. bereits mehr als ein Bürgerrecht besitzen kann. – Wenn die Sicht zu diesen Punkten nicht auf Widerstand stösst, werde ich gelegentlich eine entsprechende Änderung vornehmen. --B.A.Enz (Diskussion) 17:37, 27. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Kanton Schwyz

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Zum Kanton Schwyz: Im Artikel steht, dass der Kanton Schwyz nur privatrechtliche Korporationen kennt. Das ist wohl nicht ganz richtig, oder? Immerhin hielt das Bundesgericht fest, dass es sich bei der Genosssame Lachen um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft des kantonalen Rechts handelt (BGE 132 I 68, E. 1.1) (nicht signierter Beitrag von Jusstudentin (Diskussion | Beiträge) 11:39, 2. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Danke für den Hinweis, habe den Text angepasst. --Freigut (Diskussion) 12:09, 2. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Bürgergemeinden in Liechtenstein

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In Liechtenstein gibt es anscheinend auch Bürgergemeinden nach Schweizer Vorbild. Dieser Artikel ist sehr auf die Schweiz ausgerichtet, vielleicht sollte man das überdenken, um die Liechtensteiner Gemeinden mit einfließen lassen zu können. Gruß, Slytzel (Diskussion) 14:13, 19. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Das sind nicht Bürgergemeinden, sondern Bürgergenossenschaften. Gruss, --Freigut (Diskussion) 16:57, 19. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Einnahmen, Gewinnverteilung, Vererbung

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Wem stehen nun die Erträge aus diesen Bürgergemeinden zu? Hat jeder denselben Anteil? Das könnte ja gerade im Fall von Skigebieten, Wasserzinsen und Solarpachten auch bei früher als Ödland oder wenig werthaltige Almen eingestuften, flächenmäßig aber großen Gebieten eine Menge ausmachen. Sehe ich es richtig, dass sich diese ebenfalls in der männlichen Linie "fortpflanzen", und wer mehr Kinder hat, kann diesen auch mehr Anteile an "seiner" Bürgergemeinde zuschanzen, bzw. über Söhne an die jeweilige Zahl der Enkel, wer dagegen keine Söhne hat, dessen Nachkommen verlieren spätestens in der übernächsten Generation Ansprüche auf die Früchte der Bürgergemeinde? Welcher Anteil des Landes "gehört" Bürgergemeinden?

Exkurs: Beim ebenfalls erwähnten gewöhnlichen Bürgerrecht, sehe ich es richtig, dass dies immer über die männliche Linie vererbt und beim jeweilen Ort eingetragen wird, dass dies aber keine weiteren Auswirkungen auf Rechte usw. hat? In welchem Ort oder Kanton wählen eigentlich Auslandsschweizer den Nationalrat (letzter Wohnort in der Schweiz, Gemeinde ihres Bürgerrechts oder anderswo)? --Meerwind7 (Diskussion) 18:23, 12. Jan. 2024 (CET)Beantworten