Diskussion:Bahnhof Oberhof (Thür)
Einstellung des Betriebs
[Quelltext bearbeiten]@Global Fish Ich möchte an deiner Bearbeitung nichts ändern, trotzdem sei mir hierzu ein kurzer Kommentar erlaubt: Es werden durchaus nicht nur Eisenbahnstrecken gemäß § 11 AEG stillgelegt, sondern auch zum Beispiel Serviceeinrichtungen, zu denen Bahnstationen bzw. Personenbahnhöfe gehören. Leider finde ich beim EBA keine Unterlagen speziell zum Bahnhof Oberhof (Thür), bei anderen Stationen benutzt das EBA aber auch den Begriff „Stilllegung“ ([1], [2]). Da dort primär von der „Einstellung des Betriebs“ gesprochen wird, ist deine Formulierung natürlich besser, deshalb werde ich das nicht ändern. „Stilllegung“ wäre aber dennoch ebenfalls richtig. Belegt gewesen wäre das durch die Wortwahl des BMDV im zweiten EN (was ich allerdings nur für ein untergeordnetes Argument halte, da das Ministerium nicht immer präzise mit seiner Terminologie ist, das aber nur am Rande). Grüße --PhiH (Diskussion) 20:56, 29. Nov. 2023 (CET)
- Danke für den Hinweis! Den Begriff "Stilllegung" sehe ich in den Beispielen durch die EBA-Texte als hinreichend belegt an; in der Tat geht es ja dabei auch um die Stilllegung von (fahrgastseitiger) Infrastruktur. Dennoch ist auch in den EBA-Texten das Wort "Stilllegung" nur zweite Wahl, aber wir sind uns, denke ich, völlig einig. Grüße--Global Fish (Diskussion) 22:20, 29. Nov. 2023 (CET)