Diskussion:Beweismittel
Inwieweit differenziert sich das "Beweismittel" von dem englischen "evidence", was meiner Meinung auch mit der "Asservatenkammer" identifiziert werden könnte? - Kann hier einer weiter denken? Vielen Dank (nicht signierter Beitrag von Belitrix (Diskussion | Beiträge) 00:05, 10. Sep. 2009 (CEST))
Wunsch: Abschnitt "Unterdrückung von Beweismitteln"
[Quelltext bearbeiten]- mit einer Definition
- mit bekannten Beispielen (z.B. Schmücker-Prozess)
u.a.m. Könnte ein Kenner / juristisch Kundiger in den Artikel einbauen ? danke --Neun-x (Diskussion) 05:02, 16. Jan. 2013 (CET)
Einbindung bzw. Verknüpfung mit dem Artikel Asservat
[Quelltext bearbeiten]Es wäre doch sinnvoll diesen Artikel mit dem Artikel Asservat zu verknüpfen! --GWzffW (Diskussion) 03:02, 10. Jul. 2014 (CEST)
Unverständlich
[Quelltext bearbeiten]Während in Deutschland, Österreich und in der Schweiz jede Partei nur die Beweismittel verwenden kann, über die sie verfügt, ermöglicht in den USA die „pre-trial discovery“, dass das Beweismaterial im Besitz der Gegenpartei oder von Dritten im Wege der „request“ heraus verlangt werden kann.
In Deutschland gibt es doch auch Beschlagnahme von (möglichen) Beweismitteln. Was ist der Unterschied? Kann das klarer im Artikel beschrieben werden? -- Amtiss, SNAFU ? 18:02, 11. Jan. 2020 (CET)
- Der Unterschied betrifft den Zivilprozess, jetzt klargestellt.--Hajo-Muc (Diskussion) 01:18, 17. Jan. 2022 (CET)