Diskussion:Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 2013 bis 2017/Archiv/1

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Geschlechtsneutrale Formulierung

Die StVO ist seit dem 01.04.2013 geschlechtsneutral formuliert. Muss das Zeichen 133 nun nicht "Zu Fuß gehende", das Zeichen 134 "Zu-Fuß-Gehende-Überweg", das Zeichen 238 "Reitende-Weg" und das Zeichen 317 "Wandernde-Parkplatz" heißen? Auch die Zeichen 242.1, 258, 259, und 355 sind zu ändern. --Wkirsch (Diskussion) 09:59, 2. Apr. 2013 (CEST)

Nein, da ist nichts geändert worden. --Backlit (Diskussion) 18:20, 2. Apr. 2013 (CEST)

Vom BMVBS gestrichene VZ

Habe die vom BMVBS gestrichenen VZ gelöscht. Quelle: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/strassenverkehrs-ordnung.html

--89.182.217.16 13:02, 11. Jun. 2013 (CEST)

Varianten der Zeichen zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung

Für die Zeichen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung sind derzeit nicht alle Varianten verfügbar. Bei den meisten handelt es sich zwar lediglich um eine Spiegelung der bereits vorhandenen Variante, jedoch wäre es klasse wenn diese auch ohne weitere Bearbeitung zur Verfügung stehen würden und verwendet werden können. Kann jemand die fehlenden Varianten erstellen?

Hier kurz der aktuelle Status:

Zeichen 209 209-10 209-20 209-30 209-31
fehlt (Beispiel) vorhanden vorhanden fehlt (Beispiel)
Zeichen 211 211-10 211-20
fehlt (Beispiel) vorhanden
Zeichen 214 214-10 214-20
fehlt (Beispiel) vorhanden
Zeichen 220 220-10 220-20
vorhanden vorhanden Verwendung unterschiedlicher Farbcodes
Zeichen 222 214-10 214-20
fehlt (Beispiel) vorhanden

Vielen Dank --92.227.120.200 17:16, 30. Sep. 2013 (CEST)

bei Nässe

Kann jemand bei "Zusatzzeichen nach § 39 (ab Nummer 1000)" das Zeichen 274 "bei Nässe" hinzufügen oder sagen wo genau man das finden kann ? Ich habe das Schild nicht auf der Seite von dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gefunden. --Translator (Diskussion) 18:02, 3. Sep. 2013 (CEST)

Du meinst aber nicht zufällig diese beiden?

Gruß kandschwar (Diskussion) 18:06, 3. Sep. 2013 (CEST)

Genau das Rechte, das Linke müsste schon drinn sein. --Translator (Diskussion) 18:31, 3. Sep. 2013 (CEST)
Oh, ist doch schon drinn. Hab´s grad gefunden. --Translator (Diskussion) 18:34, 3. Sep. 2013 (CEST)

Ungültiges Archivierungsziel

Die Zielangabe bei der automatischen Archivierung dieser Seite ist ungültig. Sie muss mit demselben Namen wie diese Seite beginnen. Wende dich bitte an meinen Besitzer, wenn das ein Problem darstellen sollte. ArchivBot (Diskussion) 03:15, 4. Sep. 2013 (CEST)

erledigtErledigt MfG Harry8 07:09, 4. Sep. 2013 (CEST)

Zeichen 450?

Gibt es die Ankündigungsbake 300m (Zeichen 450) nicht mehr oder wurde die hier schlicht vergessen? (Weil die Datei an sich wäre noch da.)--Cancun771 (Diskussion) 23:57, 11. Mai 2014 (CEST)

Wahrscheinlich aus versehen vergessen. Ist jetzt eingetragen. Gruß kandschwar (Diskussion) 19:33, 12. Mai 2014 (CEST)

Haltverbot mit Iso-Pfeil

In dieser Bildtafel (und der von 1992-2009) fehlen das eingeschränkte und absolute Haltverbot mit Iso-Pfeil Anfang/Mitte/Ende (und ggf. jeweils für Linksaufstellung in Einbahnstraßen). Bei 1971 sind sie mit Herzpfeil drin. --78.42.46.95 22:34, 9. Jun. 2014 (CEST)

Vollständigkeit

Diese Liste ist nicht vollständig. Es fehlen noch sehr viele Schilder in einzelnen Gruppen. Wie Pfeile, wie z.B. VZ 222-10 VZ 222-20 (links/rechts), 209-10, 209-20, 209-30, 209-31, und sicher noch viele mehr. Ich habe jetzt leider nicht die Zeit das durchzusehen, sollte zur Vollständigkeit aber vielleicht gemacht werden. Ist mir bei diesen Schildern halt aufgefallen. Ich habe solange den Vortext mal etwas angepasst. --Asomy (Diskussion) 08:56, 28. Jul. 2014 (CEST) Bei den Baken fällt mir das auch grad auf. Bei 157 wird der 10er genommen, dann 159 der 20er und bei 162 wieder der 10er. Die 11er und 21er fehlen ganz (bin mir aber nicht sicher, ob die noch aktuell sind) --Asomy (Diskussion) 09:02, 28. Jul. 2014 (CEST)

Zeichen 505 und 515

Ist die Beschreibung von den Zeichen 505 und 515 nicht etwas missverständlich, wenn man schreibt, dass das Zeichen 264 darin integriert ist, da es sich hier nur um Lenkungstafeln handelt? Zeichen 264 erteilt ein Verbot, die Zeichen 505 und 515 scheinbar nicht (siehe Zitat unten).

"1. In Autobahnbaustellen ist üblicherweise nicht Zeichen 264 angeordnet, sondern Lenkungstafeln mit einem integriertem Zeichen 264. Lenkungstafel erteilen aber gemäß StVO grundsätzlich keine Ge- oder Verbote. Entsprechend stellt ein Verstoß keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des StVG dar." http://www.rsa-95.de/Zeichen264/Zeichen264.htm --79.216.192.37 18:53, 17. Okt. 2014 (CEST)

Zeichen 1060-31 ersetzt VZ 1052-37

So wie es ausschaut, hat sich der Name von VZ 1052-37 auf VZ 1060-31 geändert. Der Dateiname der Grafik müsste auf den Commons geändert werden und die Bezeichnung des Schildes müsste in der Liste angepasst werden. Gruß McKarri (Diskussion) 07:41, 25. Feb. 2015 (CET)

Bei VZ 1060-31 handelt es sich um die Nummerierung nach dem Entwurf des neuen Vz-Kat, der aber noch nicht rechtskräftig ist. Gültig ist immer noch der Vz-Kat von 1992. Die meisten Hersteller von Verkehrsschildern verwenden aber schon die neuen Nummern. Siehe z.B. bei [1] --Mainpage (Diskussion) 18:59, 25. Feb. 2015 (CET)
Ja habe ich auch gerade herausfinden können. Der VZ-Katalog wurde noch nicht angepasst, obwohl die StVO Änderung seit 2009 ja gültig ist. Da müssen wir wohl noch warten. Bei den Herstellern kann man tatsächlich aber schon Schilder mit neuer Bezeichnung kaufen. Da überholt die Praxis tatsächlich die Gesetzgebung =;-) McKarri (Diskussion) 07:23, 28. Feb. 2015 (CET)

Satz in der Einleitung nicht mehr aktuell

In der Einleitung steht: "Dieser wird aufgrund der neu eingeführten Straßenverkehrsordnung vom 1. April 2013 derzeit von der BASt überarbeitet und wird voraussichtlich 2013 vorliegen."

Der Satz stammt aus der Vergangenheit und verweist in die damalige Zukunft, die per heute 2015 ihrerseits längst Vergangenheit ist.

Die inzwischen vorgenommenen Änderungen sind in Absch. 7: 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften bereits eingearbeitet.

Der zitierte Satz entspricht daher nicht mehr dem Ist und ist so obsolet. Der Satz sollte wenn dann nun in etwas so lauten:

"Dieser wurde aufgrund der neu eingeführten Straßenverkehrsordnung vom 1. April 2013 überarbeitet."

Abschnitt 7 sollte dann vielleicht besser die Überschrift erhalten: "Änderungen ab 1. April 2013" (wer verbindet mit einer soundsovielten Nr. einer Verordnung auf Anhieb schon ein Datum). Die Angabe des Datums signalisiert m.E. dem Leser auch stärken den aktuellen Stand. --Bortz60 (Diskussion) 12:31, 11. Jul. 2015 (CEST)

PS: Als Quelle für Abschn. 7 bzw. als Weblink kann auch noch angegeben werden:

http://www.bast.de/DE/Presse/2013/presse-08-2013.html

--Bortz60 (Diskussion) 12:35, 11. Jul. 2015 (CEST)

nicht mehr funktionsfähig ist: Übersicht über alte und neue Verkehrszeichen (Änderung zum 1. September 2009)--Bortz60 (Diskussion) 09:25, 14. Jul. 2015 (CEST)

Logik

Ich bin der Meinung, daß man die "Bildtafel"-Chronologie anders gestalten müßte. Und zwar:

Grund: Seit 2013 gilt eine vollständige Neufassung der StVO. Das ist Grund genug für ein eigenes, neues Lemma. Bis jetzt ist diese neue StVO nur ein Anhängsel an den alten Katalog von 1970/1771, der bis jetzt galt. Daß wir zwischen 1971 und 2013 die Novelle von 1992 als eigenes Lemma führen, ist dagegen durchaus sinnvoll. Zum einen haben sich 1992 die meisten VZ optisch verändert (Gestaltungsnovelle), so daß das keinerlei Sinn machen würde dies als Unterpunkt des Lemmas der Bildtafeln ab 1971 zu bringen. Zum anderen gab es da nun auch bei den VZ die Wiedervereinigung, die ebenfalls entsprechend gewürdigt werden sollte. Warum aber die erste StVO-Neufassung seit 1970/71 als Unterpunkt der Novelle (! - nur eine Novelle) von 2009 erscheinen soll, ist mir fraglich. Mediatus 12:03, 23. Aug. 2015 (CEST)

Zentrierung

@Mediatus: "Die Zentrierung zerstören" war auch meine Absicht, weil es dafür bessere Möglichkeiten gäbe als massenhaft veraltete HTML-Elemente fehlerhaft einzufügen. --nenntmichruhigip (Diskussion) 16:28, 2. Sep. 2015 (CEST)

Das wußte ich nicht. Dann baue das doch bitte mit einer aktuellen Zentriermöglichkeit im Artikel entsprechend ein. Hast jetzt freie Hand. Ich schau mir das Ergebnis an, und mache es dann so bei allen anderen Bildtafeln der deutschen Verkehrszeichen. Danke für die positive Mithilfe! Nur: Kaputtmachen alleine hilft niemanden. Du mußt dann auch gleich die Alternative anbieten. Mediatus 16:33, 2. Sep. 2015 (CEST)
Erstmal möchte ich ein, zwei Tage hier auf Antworten warten, ob jemand etwas dagegen hat und selbst darüber nachdenken. Falls ich's vergessen sollte ping mich bitte Freitag Abend an. Bis dahin wäre es gut, wenn die defekten center-Tags erstmal wieder raus kämen, weil die ziemlich sicher in irgendeiner Wartungsliste auftauchen und das bei einer sauberen Umsetzung eh der erste Schritt wäre. Nebenbei: Syntaktisch wäre ein Doppelpunkt hinter der Nummer schöner. Ob mit oder ohne Zeilenumbruch scheint mir dabei egal zu sein. Möchte jemand Argumente dafür/dagegen vorbringen? --nenntmichruhigip (Diskussion) 17:45, 2. Sep. 2015 (CEST)

Zeichen 392 - Zoll/Duane

Soweit ich das sehe, ist das Zoll-Zeichen 392 das einzige deutsche Verkehrszeichen mit vorgeschriebener mehrsprachiger Beschriftung. Ist ja auch sicher die beste Wahl dafür, steht es doch immer an der Grenze ins Ausland. Aber warum der fremdsprachige Teil dieser Beschriftung ausgerechnet französisch ist, ist der Wikipedia bis dato nicht zu entlocken. Unter Vergleich europäischer Verkehrszeichen#Kontrollpunkt sieht man schön, dass die mehrsprachige Beschriftung dieses Schilds in Europa Usus ist, aber während "Duane" international durchaus beliebt ist, wird es weder konsequent überall in Europa verwendet, noch überall dort (oder ausschliesslich dort) wo es Grenzen nach Frankreich gibt. Derselbe Artikel verweist als Grundlage der optischen Ähnlichkeit auf das Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen. Dort wird tatsächlich die Zweisprachigkeit empfohlen: "Abweichend von Artikel 8 enthält das Symbol dieses Zeichens das Wort «Zoll» vorzugsweise zweisprachig". Welche Sprachen das jeweils zu sein haben, wird aber nicht festgelegt; es heisst dazu viel mehr "die Vertragsparteien, die diese Zeichen C 16 aufstellen, sollen sich auf regionaler Ebene darüber verständigen, dass dieses Wort auf den von ihnen aufgestellten Zeichen in derselben Sprache erscheint", was ich inhaltlich nicht so recht verstehe. Die Deutschen hatten sich das "Zoll/Duane"-Schild ohnehin schon lange vor dem Wiener Übereinkommen von 1968 ausgedacht, nämlich spätestens 1937. Aber warum ausgerechnet Französisch? Frankreich ist nicht das einzige fremdsprachige Nachbarland Deutschlands (derer gibt es sieben, die Schweiz nicht mitgerechnet, weil nur die Deutschschweiz an Deutschland grenzt), und auch nicht das mit der längsten Grenze zu Deutschland (das ist Tschechien; ohne die Einschränkung "fremdsprachig" wäre es Österreich). Es ist allerdings das mit den meisten Einwohnern, und da könnte man ja sogar noch die Einwohner von Luxemburg und Belgien draufschlagen. Ist das der Grund? Oder sind Zollbehörden etwas originär Französisches (der Artikel Zoll (Behörde) gibt in der Einleitung auch das französische Wort an, ohne für mich erkennbaren Grund)? War es einfach dem damaligen Sprachgeschmack geschuldet (der in manchen früheren Zeiten, die ich nicht exakt zu lokalisieren vermag, Gallizismen etwa den Anglizismen vorzog)? (Umgekehrt steht übrigens auch in Frankreich "Duane/Zoll" auf dem Schild, aber auch Polen und Tschechien schreiben "Zoll" auf ihre Schilder, ohne dass Deutschland da mit einem "Clo" entgegenkäme. Es gibt auch Länder, die für verschiedene Grenzen verschiedene Versionen des Zeichens haben, weshalb sich dort dann die Frage "Warum ausgerechnet diese Sprache?" nicht stellt.) --YMS (Diskussion) 23:26, 17. Jun. 2016 (CEST)

OT: Ich weiss nicht, wie der Zoll "Grenze ins Ausland" definieren würde, aber Z392 steht auch in Ludwigshafen irgendwo nahe des BASF-Geländes ;-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 12:05, 18. Jun. 2016 (CEST)
Mist, ich hatte "praktisch immer" geschrieben, das aber gestrichen, nachdem ich irgendwo gelesen hatte, dass es nur an der Grenze steht. --YMS (Diskussion) 12:18, 18. Jun. 2016 (CEST)
Auch an anderen Häfen (Bremerhaven, Hamburg) standen/stehen die Zoll-Schilder. Die Schilder markieren nicht nur eine Staatsgrenze, sondern "Zollbezirke" oder wie auch immer das fachlich heißt. Gruß kandschwar (Diskussion) 13:21, 18. Jun. 2016 (CEST)
Französisch war bereits bei der Reichsbahn und später bei der Bundesbahn die Fremdsprache erster Wahl, stets gefolgt vom Italienischen. Französisch gehörte sehr lange Zeit zu den wichtigsten modernen Sprachen des deutschen Bildungsbürgertums. Als Weltsprache hatte das Französische das Lateinische ab dem 17. bzw. 18. Jahrhundert abgelöst. Französisch stand für Kultur, Intellekt und Weltgewandtheit, war dahingehend auch die wichtigste ausländische Verkehrssprache in Deutschland und vielen anderen Teilen der Welt. Weit vor dem Englischen, das erst nach 1945 über die Amerikaner gravierend an Bedeutung gewann. Das alles unabhängig von dem oft schwierigen politischen Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich. England hat sich in der Neuzeit oftmals nicht so sehr als ein Teil von Europa gefühlt. Man sprach und spricht dort gerne vom "Kontinent", wenn von Europa die Rede ist. Auch das prozentuale Verhältnis der muttersprachlichen Sprecher einer Sprache in Europa stellten Englisch nicht in die erste Reihe. Apropos: Auch in Böhmen und insbesondere in Polen war die Berührung mit Frankreich historisch ähnlich wie in Deutschland. Es sei hier auch daran erinnert, daß beide Kulturgebiete - Böhmen und Polen - jahrhundertelang unter direktem und indirektem deutschen bzw. habsburgerischen Einfluß standen und gerade auch Polen vielfach gute Verbindungen nach Frankreich hegte. Und weil es um Verkehrszeichen geht: Die ersten internationalen Konferenzen zur Vereinheitlichung des Automobilverkehrs - begonnen mit dem ersten Abkommen 1909 in Paris - wurden selbstverständlich in der Welt- und Kultursprache Französisch geführt. Mediatus 23:10, 18. Jun. 2016 (CEST)

Zeichen 281

Ich finde die Anmerkung „ausgenommen Personenkraft­wag­en und Kraftomnibusse“ verwirrend. Das kann doch gar nicht vorkommen, dass für die ein Überholverbot weiter gilt, für Lkws aber nicht. Die Zeichen 280 und 281 sind doch gleichbedeutend, abgesehen davon, dass die Lage vorher unterschiedlich war, nicht? --Chricho ¹ ² ³ 10:36, 30. Jun. 2016 (CEST)

In Anlage 2 zur StVO liest sich das für mich so, dass ein Z281 ein Z276 nicht oder höchstens nur für diese Fahrzeuge aufheben würde. Die Zusätze (zGM, auch Zugmaschinen, nicht Pkw und KOM) aus der Beschreibung des Z276 würde ich bei Z281 als genauso zutreffend ansehen. Aber vielleicht hat noch jemand (einen Beleg für) eine andere Auslegung. Und zu "kann nicht vorkommen": Bei Eisenbahnen gibt's einen Spruch, dass es nichts (zulässiges) gäbe, was es nicht gibt. Im Straßenverkehr wäre das wohl eher "Was es nicht geben dürfte gibt es bestimmt irgendwo"… :-D --nenntmichruhigip (Diskussion) 19:47, 30. Jun. 2016 (CEST)
Der Text stammt aus dem Bundesgesetzblatt 2013, Teil 1, Nr. 12, S. 405 und ist somit amtlich. Mediatus 18:03, 1. Jul. 2016 (CEST)

Konsistenz mit den verschiedenen Versionen des VzKat und deren Entwürfen

Es ist nicht eindeutig formuliert, auf welche Versionen des VzKat oder deren Entwürfe (1992,2013,Entwurf 2015, Entwurf 2017) sich die Bezeichnungen beziehen - bzw. sie sind inkosistent. Z.B. "Beginn eines Fußgängerbereichs": Zeichen 242 im VzKat 2013, dargestellt ist aber 242.1 was ich im Entwurf 2017 finde. Ebenso "Ende eines Fußgängerbereichs" : 243 im VzKat 2013, dargestellt ist aber 242.2 was ich im Entwurf 2017 finde. Hier wünsche ich mir Konsistenz... wie wollen wir das handhaben? --Ervin Peters (Diskussion) 11:16, 27. Apr. 2017 (CEST)

Das ist ein Punkt an dem ich seit Jahren arbeite, der in der Vergangenheit jedoch aus vielen Ecken - insbesondere unter Commons - von deutschen Nutzern sehr negativ gesehen wird. Wenn es nach diesen Nutzern ginge, dürfte unter Commons nur eine Version eines Verkehrszeichens hochgeladen werden. Also für Westdeutschland nur ein Bild 11 (= Zeichen 250). Ich bin dazu übergegangen auch identische Zeichen neu unter Commons hochzuladen, wenn sich auch nur am Namen geändert hat. Jedoch wird im Bundesgesetzblatt für die Neufassung der StVO 2013, S. 399, ganz klar geregelt, daß die Zeichen 242.1 (Beginn einer Fußgängerzone) und 242.2 (Ende einer Fußgängerzone) genau so genannt werden. "Zeichen 242" ohne Zusatz gibt es seit 2013 nicht mehr. Die Wortwahl "Ende eines Fußgängerbereichs" etc. kommen NICHT vor. Bei der Vorstellung der Bildtafeln sind zuerst die Zeichen aufzuführen, wie es die Urfassung der jeweils neuen StVO – in diesem Falle 2013 – vorsah. Alle Änderungen sind weiter unten zu vermerken. Auch hierzu habe ich bereits etwas beigefügt. Mich selber interessieren die neuen Verkehrszeichen herzlich weniger. Sie werden daher nur am Rande mitgepflegt, wenn ich mal Lust und Zeit habe. Wichtig ist jedoch die Form zu wahren, wie dies bei allen anderen Bilddtafeln usus ist. Bitte mache Dich erstmals mit dem Bundesgesetzblatt schlau und ändere nichts, was anschließend falsch ist. Natürlich kannst Du auch das Verkehrsblatt zu Rate ziehen. Mediatus 12:54, 27. Apr. 2017 (CEST)

Gut, ich habe bisher verschiedene Sekundärquellen BAST,DVR, etc gesichtet, die ebenfalls deutlich verschieden sind, aber von denen ich annahm das sie, weil sie ja 'professionell verkaufen' auch den richtigen Stand wiedergeben. Hab' mich geirrt. Ich muß wohl doch mal das Bundesgesetzblatt einsehen. Zum qualifizierten ändern habe ich ohnehin grad' keine Zeit. Danke für den Hinweis! --Ervin Peters (Diskussion) 21:33, 27. Apr. 2017 (CEST)

Es ist leider so, daß beispielsweise die BAST in dieser Frage keine Rechtssicherheit bietet. Du bist nur beim Bundesgesetzblatt UND dem Verkehrsblatt auf der sicheren Seite. Für das Bundesgesetzblatt gibt es einen kostenlosen, aber leider s/w-kopierten Internet-Zugang. Um die Infos in bester Qualität zu kommen, mußt Du löhnen. Aber auch im Bundesgesetzblatt sind vielfach die Zeichen nicht in der rechtsbindenden Form abgebildet. Und die einzigen rechtsbindenden Abbildungen im Verkehrsblatt – das die Verkehrszeichen in allen Details und in exakten Bemaßungen wiedergibt – sind eh nur ausschließlich gegen Geld einzusehen. Finde ich übrigens unverschämt, da das Verkehrsblatt das einzige Organ ist, das die staatlichen Verordnungen zu den Verkehrszeichen, die immerhin mit Steuergeldern finanziert werden, in der Form wiedergibt, die RECHTSBINDEND ist. Denn nur Verkehrszeichen, die exakt in der Form wiedergegeben werden, die das Verkehrsblatt zeigt, sind eben rechtsbindend. Das kann im Verkehrsblatt nachgelesen werden. Alle Verkehrszeichen im Internet, die ich bisher zum Herunterladen gefunden habe - auch von staatlicher Seite - entsprechen in den Details NICHT den bindenden Vorgaben. Ich habe jetzt teils Zugang zum Verkehrsblatt und baue die Zeichen, die ich bisher anhand von Fotos nachgebaut habe, schrittweise um. Mediatus 22:35, 27. Apr. 2017 (CEST)

Fehler in Z 283

Absolutes Haltverbot Mitte ist die Bezeichnung zur Grafik falsch: nicht Z 283-20 sondern Z 283-30 (Aufstellung rechts) und Z 283-31 (Aufstellung links) --89.247.132.239 14:00, 8. Sep. 2017 (CEST)

Danke für den Tippfehler bei 283-30. Zeichen 283-31 gehört allerdings in den Verkehrszeichenkatalog 2017 und ist daher hier nicht enthalten. Mediatus 18:39, 8. Sep. 2017 (CEST)

Reihenfolge in dieser Liste

Hallo @Mediatus: und andere WP-Kollegen,

Die amtliche Nummerierung ist unabdingbar, gibt den Zeichen aber hier und da eine etwas unlogische Reihenfolge, etwa bei Zeichen 268, bei Geschwindigkeitsregelungen und deren Ende, bei den Markierungen (293–299 und dann erst 340 und 341).

Können wir uns da eingigen, einzelne Zeichen nach vorn oder nach hinten zu verschieben, ohne eine WP-eigene Reihenfolge zu entwickeln?

Gruß, Ulamm (Kontakt) 23:40, 27. Nov. 2017 (CET)

Terminologie bürokratischer als im Gesetz

Sowohl die StVO Download als PDF als auch die VwV zur StVO verwendet den Begriff Bahnübergang. Da soll die Wikipedia mit ihrem Auftrag, auch Fachinformationen allgemeinverständlich darzustellen nicht mit dem oberbürokratischen „Wegübergang auf Schienenhöhe“ kommen. Hier ist es richtig gemacht, anderswo falsch.--Ulamm (Kontakt) 10:14, 28. Nov. 2017 (CET)

Du machst Dir alles einfach viel zu einfach. Ein verhängnisvoller Fehler, die Welt ausschließlich aus einer privaten Ecke heraus und unter modernen Vorgaben zu betrachten. Die von Dir bemängelte Zwischenüberschrift zu den Warnungszeichen der Vorkriegszeit gibt zeitgemäß exakt den gesetzlich vorgeschriebenen Text vor. Es wäre völlig sinnfrei, eine moderne Terminologie auf historische Rechtsgrundlagen anzuwenden. Wie Du unschwer feststellen kannst, ändert sich auch in den Artikeln zu den Bildtafeln jeweils die Terminologie, wie sie eben jeweils Verwendung fand. Und wie in dem umseitigen Artikel ersichtlich, heißt es dort entsprechend der EBO "Bahnübergänge in Schienenhöhe". Also hier nix "Wegübergang". Siehe auch Bahnübergang (Deutschland). Was Du - ohne Kenntnis der Verordnungen pauschal für "falsch" abtust, ist in Wirklichkeit ein Mangel an Wissen.
Mediatus 18:19, 28. Nov. 2017 (CET)
Dass „Wegeübergang“ nicht frei erfunden war, war mir schon klar.
Grundsätzlich ist auch die Verwendung historischer Terminologie richtig. Man darf aber auch ein Objekt durchgängig in der heutigen Terminologie bezeichnen und im Nebenhinein auf historische bezeichnungen hinweisen.
Du und der Artikel Bahnübergang gehen von der EBO aus und nicht von den Bestimmungen zum Straßenverkehr. Damit setzen sie den Beginn der modernen Terminologie zu spät an. Siehe
Reichsgestzblatt, Jahrgang 1934, Teil I, S. 864
die Ausführungsanweisung zur Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung Vom 29. September 1934, Teil B: Verhalten im Verkehr II. (1) „Die Geschwindigkeit ist so einzurichten, daß nötigenfalls rechtzeitig angehalten werden kann. Das gilt besonders an Eisenbahnübergängen in Schienenhöhe.“ Die Schienenhöhe wird noch ausdrücklich erwähnt, aber da es hier um die Sicht der Straßenbenutzer geht, heißt es schon Eisenbahnübergang.
P.S. Beim Durchblättern der Gesetzesblätter 1934 und 1935 läuft es einem ja kalt den Rücken herunter, obwohl grundsätzlich bekannt ist, was für üble bestimmungen in jenen Jahren erlassen wurden.--Ulamm (Kontakt) 20:36, 28. Nov. 2017 (CET)
Das Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen v. 3. 5. 1909 (RGBl 437) ist anscheinend noch nicht kostenlos zugänglich.--Ulamm (Kontakt) 21:11, 28. Nov. 2017 (CET)

Verkehrszeichen 144 "Flugverkehr"

Wer könnte das benannte Verkehrszeichen hinzufügen? Danke ;-) (nicht signierter Beitrag von Eurostar (Diskussion | Beiträge) 08:56, 20. Sep. 2020 (CEST))

Ein Zeichen mit dem Namen "Flugverkehr" gab es zu dieser Zeit schon einmal gar nicht. Bitte erst einmal einen Artikel in Ruhe und vollständig ansehen, bevor man hier irgendetwas anmerkt oder meint irgend etwas bemerkt zu haben. Logischerweise ist das Zeichen schon zu sehen. Es fehlt an nichts! Sh. Änderungen zum bisherigen Verkehrszeichen-Katalog. Das Zeichen 144 "Flugbetrieb" war zu diesem Zeitpunkt auch überhaupt nicht in der StVO vorgesehen. Schon gar nicht unter dieser Nummer. Sinnfreie Anfrage, wenn man sich auch nur ansatzweise mit der Bildtafel beschäftigt hat. --Mediatus 14:17, 20. Sep. 2020 (CEST)

Durchlässige Sackgasse, Zeichen 357-50 bis -52

Nachdem das Bundesverkehrsministerium seinerzeit zuerst ankündigte, die hier gezeigte linke Variante einzuführen, schwenkte das Ministerium kurze Zeit später um und entschied sich für die rechte Variante. Kennt jemand den Grund dafür? ich war an der Nordsee im Urlaub, und in dem Urlaubsort gibts beide Varianten. --H.A. (Diskussion) 07:33, 24. Aug. 2021 (CEST)

Das Problem war die mißglückte, teils mißverständliche StVO 2013 und der unangebrachte "vorrauseilende Gehorsam" mancher regionaler Behörden. Damals entstanden in rascher Folge an etlichen Orten rechtlich problematische, da falsch verstandene Verkehrszeichen, die so im VZK nicht vorgesehen waren. Korrekte Zeichen wurden gegen teils merkwürdige neue Aufsteller getauscht. Mancher Behörde möchte ich da wirklich keine Schuld zuweisen. Teils wurden damals auch nur angedachte Ideen verwirklicht, die eigentlich nicht rechtwirksam sind, da sie nicht im VZK verzeichnet sind. Evtl. kann man dann nur noch von regional gültigen Zeichen sprechen. --Mediatus 19:40, 24. Aug. 2021 (CEST)