Diskussion:Bundesamt für Logistik und Mobilität

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Malabon in Abschnitt Gründungsjahr
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BOS-Funk

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Benutzt das BAG auch BOS Funk? (nicht signierter Beitrag von 85.214.63.253 (Diskussion) 12:26, 30. Okt. 2006 (CET))Beantworten

Ja Das BAG verfügt über BOS-Funk. Laut Bundesnetzagentur auf der reservierten Frequenz von 380 - 400 MHz auf Kanal 20. Trifft übrigens auch für die Autobahnmeistereien zu. --JARU Postfach Feedback? 18:36, 12. Feb. 2011 (CET)Beantworten
So ganz stimmt das leider nicht: zwischen 380 und 400 MHz sind die Frequenzen für Up-und Downlink des TMO-Modus, darüber die Frequenzen für die DMO-Gruppen, siehe auch Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. 73 von --Pappnaas666 (Diskussion) 18:19, 10. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Veröffentlichtes Logo des BAG

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Das im Beitrag verwendete Logo ist veraltet und sollte ausgetauscht werden. Logo kann bei der Pressestelle des BAG unter presse@bag.bund.de bezogen werden. --195.37.166.250 14:19, 19. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Ich kümmere mich mal. Bis dahin beleibt es mal unverändert. Gruß Zieshan Diskussion?! 17:09, 20. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Nur Straßen?

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Fällt auch Güterverkehr auf der Schiene in das Aufgabengebiet des BAG? 78.35.196.39 20:19, 18. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Nein, dafür ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. --Matze1982 (Diskussion) 07:03, 18. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

> Die Befugnisse (Straßenkontrollen) des BAG ergeben sich aus § 12 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Hier steht im Abs. 1 "(...) auf Straßen, auf Autohöfen und an Tankstellen (...)" Für den Schienenverkehr gibt es andere Gesetzte, hier z.B. das Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) und die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Gem. § 64b EBO ist die Bundespolizei für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten (Verunreinigung von Bahnanlagen, etc) zuständig. Im AEG befassen sich §§ 28 und 29 AEG mit den Ordnungswidrigkeiten sowie die Zuständigkeit für die Verfolgung dieser. Demnach sind das Eisenbahn-Bundesamt und bestimmten Verwaltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung zuständig.--77.87.228.72 15:57, 27. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Anzahl der Bediensteten

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Das Bundesamt für Güterverkehr hat aktuell 1750 Beschäftigte (3800 hatte es nie) (nicht signierter Beitrag von 195.37.166.250 (Diskussion) 15:42, 7. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Im Geschäftsbericht 2012 steht tatsächlich 1750 Mitarbeiter. Ich änder das mal. Pappnaas666 (Diskussion) 18:41, 8. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Geschichte des BAG fehlt

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In dem Artikel vermisse ich den Abschnitt Geschichte des BAG. Es scheint auch gar nicht so einfach zu sein, etwas darüber heraus zu bekommen. Irgendwann hat man plötzlich die BAG Fahrzeuge auf der Autobahn gesehen. Wie die politische Entscheidung zur Etablierung des BAG getroffen wurde und wie und wann das BAG wie aufgebaut wurde ist für mich unklar. Hier könnte jemand mit mehr Wissen hierzu den Artikel in Wikipedia mit Content bereichern :) --77.186.219.176 20:12, 25. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Belege für die Zahlenkorrekturen

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@Bundesamt für Güterverkehr: Die kürzlich (HIER) erfolgten Änderungen der Zahlen sind nicht nachvollziehbar: im Vergleich zu den Zahlen 2003 im Jahr 2020 weniger Verfahren im Verhältnis zu höheren Bußgeldeinnahmen? Bitte da Belege beibringen.--Nadi (Diskussion) 11:55, 3. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Einen Beleg für die Zahlen im Bereich Straßenkontrollen habe ich hinzugefügt. im Bereich Marktzugang haben wir die Zahlen nirgendwo veröffentlicht und die Einzigen, die darüber verfügen. --Bundesamt für Güterverkehr (Diskussion) 12:18, 3. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Gründungsjahr

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Einerseits: "Die Behörde wurde 1953 als Bundesanstalt für den Güterfernverkehr begründet." Andererseits: "Gründung 19. Oktober 1952". --Malabon (Diskussion) 18:01, 9. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Der König (Disk.·Beiträge) 00:53, 12. Aug. 2023 (CEST) (Spezial:Diff/236331605)