Diskussion:Bundesberggesetz

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Itu in Abschnitt Erdgas
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Erdgas

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Erdgas soll man sich wohl bei den Kohlenwasserstoffen dazudenken.... --Itu (Diskussion) 03:40, 20. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Da Erdgas aus Kohlenwasserstoffen besteht, gehört es zu diesen, ohne dass weiter gedacht werden muss. --UMyd (Diskussion) 14:12, 20. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Auch hier wieder aufs knappste und formalschriftlichste zutreffend. Man muss aber doch unnötig alles durchdenken: nämlich dass die Möglichkeit Erdgas als Kohlenwasserstoff mit weiterem Gas aufzufassen ausreicht. (was Öl betrifft muss man sich btw. fragen was alles noch unter KW fällt).
Eine Zumutung für den Leser und Leute ohne dezidierte Chemiekenntnisse haben da sowieso verloren. --Itu (Diskussion) 19:59, 20. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Es steht jedem wikipedia-Nutzer frei, die Lesbarkeit von Artikeln zu verbessern. Nur zu! Ich sehe da wenig Handlungsbedarf, im verlinkten Artikel Kohlenwasserstoffe steht alles Weitere. Außerdem verstehe ich nicht, was mit der "Möglichkeit Erdgas als Kohlenwasserstoff mit weiterem Gas aufzufassen" gemeint ist. --UMyd (Diskussion) 21:43, 20. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Fasst man Erdgas als Schwefelwasserstoff auf der weiterhin noch KW enthält, fiele er nicht in die Definition. --Itu (Diskussion) 23:51, 20. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Sorry, aber das ist doch absurd. Erdgas besteht für gewöhnlich vor allem aus Methan und das ist ein Kohlenwasserstoff. Außerdem ist es bergrechtlich irrelevant, ob noch andere Gase wie Schwefelwasserstoff dabei sind, wenn die Gewinnung des Kohlenwasserstoffs (z.B. Methan) Ziel des Unternehmens ist. Im Gesetz steht schlicht Kohlenwasserstoffe, aber wie gesagt, das kann im Artikel gerne genauer erklärt werden. Nur zu! --UMyd (Diskussion) 00:24, 21. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Auf Absurdität kommt es hier nicht an. Rechtstexte bzw. -gedanken sind für Nichtjuristen oft absurd... --Itu (Diskussion) 19:44, 21. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Artikel

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Der Artikel hier ist ein besserer Gesetzestext. Das kann so bleiben, aber es sollte unbedingt an anderer Stelle eine normalleserfreundliche Aufklärung erfolgen welchen 'rechtlichen Status' welche Bodenschätze heute haben.

Ehrlich gefragt - was erwartest Du von einem Lemma Bundesberggesetz? Zum rechtlichen Status der Bodenschätze: Alle Bodenschätze sind bergfrei, mit folgenden Ausnahmen: Steine, Erden und so Zeug, was klassischerweise in Kiesgruben, Steinbrüchen etc. gewonnen wird, sind in den alten BL grundeigen. Ebenso ist Salz in einigen alten BL grundeigen, bspw. Niedersachsen. Das sind alte Rechtskontinuitäten, die aus der Zeit vor dem BBergG stammen udn nicht durch dieses aufgelöst wurden. -- Glückauf! Markscheider Disk 21:02, 20. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Die rechtliche Situation ist im Artikel Bergrecht sehr genau beschrieben. Da gehört es auch hin. Kann gerne besser verlinkt werden. --UMyd (Diskussion) 21:45, 20. Okt. 2012 (CEST)Beantworten