Diskussion:Bundeskanzler (Deutschland)

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Titelüberschrift der verlinkten Mediendatei

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Ich beanstande die Titelüberschrift der verlinkten Mediendatei innerhalb des Artikels: "Bundeskanzler". Sonst ist der Artikel gut gestaltet. Respekt an die Autoren.

Auch wenn das viele nicht wahrhaben wollen. Die so genannten "Gendersternchen" sind nicht Bestandteil der deutschen Rechtschreibung. Der Rat für deutsche Rechtschreibung wie die Gesellschaft für deutsche Sprache warnen vor Schreibweisen mit Gendersternchen und Doppelpunkt, da „die maskuline oder die feminine Form ungrammatisch wird“ (Gesellschaft für deutsche Sprache). Ferner, wie oben schon hervorgehoben, gibt es das Amt der "Bundeskanzlerin" nicht (Art. 63. Abs.1 GG). --Macri (Diskussion) 03:11, 29. Mär. 2022 (CEST)Beantworten

Wie ich bereits oben ausgeführt habe ist es weitestgehend anerkannt, dass die Amtsbezeichnung an den Amtsträger im Genus angepasst wird (siehe hier inbs. das Inlandsprotokoll des Bundesinnenministeriums). --Stephanie Mosley (Diskussion) 20:33, 4. Mär. 2024 (CET)Beantworten
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 Info: Bei diesem EN ist der Link nicht mehr gültig. Die aktuelle URL lautet https://static-assets.rp-online.de/images/news/Schreiben_BK.pdf. --2A0A:A540:A71A:0:1884:EF4E:7C44:6517 18:49, 15. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Danke. Habe Link korrigiert. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:55, 15. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Koinzidenz: Koinzidenz Helmut Scholz?

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Helmut Scholz, dieLinke, Abgeordneter des Europäischen Kommisariats

Politiker mit Namen Scholz in Badenwuerttemberg?

Koinzidenz? --Wikistallion (Diskussion) 09:50, 21. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Berufungszulassung - so für Laien missverständlich

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Zu dieser Änderung: So hatte ich ursprünglich auch formuliert (entspricht der rechtswissenschaftlichen Formulierung). Allerdings dürfte die Formulierung aus Laiensicht so zu verstehen sein, als sei "die" Berufung schon eingelegt worden und danach zugelassen worden. Zudem ist "eventuell" ein Wort, das neutral ausdrückt, dass (nach Kenntnisstand) noch keine Berufung eingelegt wurde. --Pistazienfresser (Diskussion) 23:35, 6. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Stimmt hinsichtlich des möglichen laienhaften Missverständnisses. Vielleicht besser "die Klage abgewiesen, wogegen Berufung zugelassen wurde". (Nebenbei: Die Äußerung der Anwälte, zur Berufung raten zu wollen, dürfte vielsagend sein.) --Lexberlin (Diskussion) 23:47, 6. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Ja, vermutlich wird sowieso Berufung eingelegt. Die eben genannte Formulierung scheint mir aber auch nicht laiensicherer zu sein, habe eine andere gewählt. Vielleicht äußert sich noch ein Nicht-Jurist (bevor eine Berufungseinlegung bekannt wird). --Pistazienfresser (Diskussion) 23:59, 6. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Finde es gut so. --Lexberlin (Diskussion) 00:01, 7. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Verlinkung Walter Scheel fehlt

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Bei den direkten Links zu den Bundeskanzlern fehlt Walter Scheel. --2003:E5:EF19:D88D:3C3D:826E:6FA2:B814 15:13, 3. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Ist unter Bundeskanzler (Deutschland)#Ende der Amtszeit und in der Tabelle verlinkt. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:18, 3. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Walter Scheel fehlt im Gegensatz zu den anderen Kanzlern im Inhaltsverzeichnis und es gibt keinen eigenen Absazt zu ihm, man könnte aus dem Satz "Nach dem Rücktritt des Bundeskanzlers Willy Brandt am 7. Mai 1974 führte Walter Scheel die Regierungsgeschäfte, bis am 16. Mai 1974 Helmut Schmidt zum Bundeskanzler gewählt wurde." zusätzlich einen Absatz formen. --2003:E5:EF19:D88D:29BF:CBE1:F27A:A5B6 15:09, 8. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Hallo! Um unnötige Arbeit zu vermeiden: Nach Einfügen eines Absatzes, der die reine Geschäftsführung Scheels klar benennt, wurde dieser Absatz heute mit dieser Begründung, einem Verweis aufs Archiv, aus der Kontinuität wieder entfernt. --GeBi2WK (Diskussion) 18:30, 7. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Wahl: nur Standardverfahren oder auch konstruktives Misstrauensvotum?

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Ein Bundeskanzler kann nicht nur durch das Standardverfahren gewählt werden, sondern auch durch ein konstruktives Misstrauensvotum. Das kommt jedoch bisher im Abschnitt „Wahl“ bzw. „Wahlverfahren“ nicht vor, sondern erst im Abschnitt „Ende der Amtszeit“. Das ist nicht angemessen und sollte daher geändert werden. Oder spricht etwas dagegen? Unterschieden werden könnten im Abschnitt „Wahlverfahren“ die Fälle „Nach Neuwahl des Bundestages und bei Vakanz des Bundeskanzlers“ und „Konstruktives Misstrauensvotum“. Letzteres wäre eher knapp zu behandeln, da es den entsprechenden Hauptartikel gibt. VG --Fit (Diskussion) 03:41, 13. Nov. 2024 (CET)Beantworten