Diskussion:Bundesverfassungsgericht

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Letzter Kommentar: vor 25 Tagen von Godihrdt in Abschnitt Sublemmata kurz halten
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Entlassung der Richter

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Zwar wird die Ernennung der Richter erwähnt, nicht dagegen die Entlassung. Bis auf die im BVerfGG geregelte Ausnahme richtet sie sich offenbar nach Art. 60 Abs. 1 GG. Und ein Verweis auf § 4 Abs. 4 BVerfGG. --Pistazienfresser (Diskussion) 23:37, 25. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Das GG regelt nur die Grundsätze, § 4 BVerfGG ist hier einschlägig (so wie das Beamtengesetz, Deutsche Richtergesetz und Soldatengesetz für die anderen erwähnten Gruppen). Richter werden nach spätestens zwölf Jahren entlassen oder nach Ablauf des Monats, in dem sie 68 Jahre alt geworden sind, wobei der kürzere Zeitraum maßgeblich ist, führen aber die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiter fort. Aktuelles Beispiel Peter Müller: Im Dezember 2011 gewählt, Ablauf der zwölf Jahre wäre im Dezember 2023 gewesen, er ist aber am 25. September 2023 68 Jahre alt geworden und führt somit aktuell seine Amtsgeschäfte fort, bis sein Nachfolger Peter Frank (Jurist) ernannt wurde (er ist aktuell „nur“ gewählt). --Godihrdt (Diskussion) 09:11, 26. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Die Entlassung eines Richters am Bundesverfassungsgericht und die Ernennung des Nachfolgers erfolgte bislang durch den Bundespräsidenten am selben Tage, vgl.: Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht – Entlassung und Ernennung, 17. April 2023 (weitere Beispiele auf den Seiten des Bundespräsidenten und des Bundesverfassungsgerichts). Die Entlassung liegt somit bislang in den auffindbaren Beispielsfällen nach der Fortführung der Amtsgeschäfte. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:21, 26. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Aus § 4 BVerfGG ergibt sich nicht, durch wen die Entlassung erfolgt, daher dürfte sich dies noch immer nach der Norm im Grundgesetz richten. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:23, 26. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Stimmt, Absatz 4 bestimmt lediglich, dass nach Ablauf der Amtszeit die Richter ihre Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des Nachfolgers fortführen. --Benatrevqre …?! 20:19, 8. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Bedeutende Entscheidungen: Wunsiedel-Beschluss?

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Ich ziehe in Erwägung, einen Abschnitt zur Wunsiedel-Entscheidung einzufügen und wollte mal schauen, wie die Stimmungslage dahingehend ist?

141.53.5.101 11:43, 26. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Josef Christ

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Entweder hab ich heute Probleme mit meinem Denken oder hier stimmt was nicht:

Aus welchem Grund endet laut Wiki die Amtszeit von Josef Christ (1. Senat) schon Ende diesen November, obwohl er erst 2017 Richter des BVerfG wurde?

Ich wüsste nichts davon, dass er sein Amt frühzeitig abgibt? Oder hab ich was verpasst? -- WikiHelper232 (Diskussion) 18:38, 11. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Beachte die Altersgrenze aus § 4 BVerfGG. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:46, 11. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Stimmt, danke dir. Jetzt macht's Sinn! :D -- WikiHelper232 (Diskussion) 18:49, 11. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Sublemmata kurz halten

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@Benutzer:Armin Jus, bitte nicht die Zwischenüberschriften mit Informationen überfrachten. Ausführungen gehören in den Flusstext. Vielen Dank für zukünftige Berücksichtigung. --Stephan Klage (Diskussion) 09:09, 27. Nov. 2024 (CET)Beantworten

+1 --Ichigonokonoha (Diskussion) 10:38, 27. Nov. 2024 (CET)Beantworten
+1 --Godihrdt (Diskussion) 17:46, 27. Nov. 2024 (CET)Beantworten