Diskussion:Creative Commons

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von JiaqiDerKrasse in Abschnitt Beliebtes Vandalenziel
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Schwierige Formulierung

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"...dass veränderte Versionen nur unter derselben Lizenz, ggf. jedoch unter jeweils höherer aktueller Version der Lizenz, veröffentlicht werden dürfen".

In den darauffolgenden Sätzen wird dann auf die mögliche Promblematik verschiedener Copyleftlizenen eingegangen...da der Abschnitt bereits im Vorhinein eine Problematik ankündigt, wirkt das "jedoch", als sei hier des Pudels Kern. Darum entferne ich diesen Partikel und setze den Nebensatz in Klammern, damit er von der Problematik stärker abgegrenzt ist.


Naja, wer trotzdem eine alte Lizenz benutzen will, formuliert sie einfach um. Schliesslich ist die Geltendmachung von Urheberrechten ein Gestaltungsrecht und kann rechtlich in keiner Weise monopolisiert werden. Urheberrechtlich geschützt an diesen Lizenzen ist lediglich Form(ulierung) KUMULATIV zum Inhalt. Es stört mich eh schon lange an diesen Artikeln über die Freien Lizenzen, dass nirgends darauf hingewiesen wird, dass diese nur zivilrechtlich verbindlich und eben nicht Gesetz sind. Teilweise sind sie sogar, je nach Staat, rechtlich unverbindlich. So staunte ich etwa, dass der Verweis auf das Urteil eines spanischen Gerichtes implizit als universell geltend dargestellt wurde (in diesem Artikel). Dem ist mitnichten überall so. In gewissen Ländern, etwa in der Schweiz, durften bis vor kurzem die Verwertungsgesellschaften sogar für gemeinfreie Musik Gebühren erheben (!!!). Mein Immaterialsgüterrechtsprofessor hat damals regelrechte Tiraden darüber abgelassen, verständlicherweise... (nicht signierter Beitrag von 217.162.55.108 (Diskussion) 22:31, 22. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Soll die Nennung des Urhebers vorgeschrieben werden? (ja/nein)

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Die Namensnennung ist doch bei jeder der Creative Commons-Lizenzen vorgeschrieben, oder irre ich mich da?

Ähem ... TZM Diskussion 18:06, 14. Jun 2006 (CEST)

Warum wird diese Lizenz nicht auf der Auswahlseite angezeigt? Mir war diese Lizenz bisher nicht bekannt. Ist sie noch aktuell? (sa/1.0/deed.de)

Nein, aktuell ist sie nicht mehr, aber du kannst sie immer noch verwenden. TZM FragenUrteilHier unterschreiben!! 13:40, 19. Aug 2006 (CEST)

Kritik an der Kritik

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Die Kritik ist (sicher unbeabsichtigt) sehr zu einer Pro-Rede für GNU-Lizenzen geworden. Im Einzelnen: Daß es möglich ist, den Vertragstext laien-verständlich zu formulieren, zeigt etwa die GPL Die GPL ist allgemeinverständlich? Mal was ganz neues. (^_^) Zur Verträglichkeit der CC-Lizenz steht da: Um dieses Problem zu umgehen, gibt es z.B. in den GNU-Lizenzen die Option, sich wahlweise an den Wortlaut einer neueren Version der gleichen Lizenz zu halten, desweiteren eine Option in der LGPL, wahlweise die GPL zu verwenden. Das sichert aber nur die Kampatibilität der GNU-Lizenzen zu GNU-Lizenzen, nicht zu anderen Lizenzen mit ähnlicher Grundlage. Tatsächlich ist die GPL inkompatibel zu einer exakt gleichen Lizenz, bei der nur GPL durch einen anderen Begriff ersetzt wird. ZU Offenheit und Freiheit: So wird bemängelt, Creative Commons schmücke sich mit Begiffen wie „free“ und „open“, obgleich viele CC-Lizenzen alles andere als frei und offen seien. Der letzte Teilsatz ist richtig, abernur wenn man die Definitionen der OSI und der FSF anlegt. Diese haben aber die allgemeinen Begriffe 'frei' und 'offen' mit Definitionen belegt, die weit über das allgemeine Verständnis dieser Begriffe hinausgehen. Insofern ist es schon legitim die CC als frei und offen zu bezeichnen, nur eben nicht als OSI-offen und FSF-frei. Diese Punkte sollten entsprechend geändert werden. -- Dishayloo [ +] 09:49, 5. Nov 2004 (CET)

Es wird von manchen bemängelt, das Creative Commons-Lizenzen weniger frei und offen sei als andere freie Lizenzen.
Und welcher Art ist diese geringere Freiheit? In welchem Punkt wird der Lizenznehmer mehr eingeschränkt?
Hat man jedoch zwei Werke unter verschiedenen Copyleft-Lizenzen (etwa GNU-GPL und Creative Commons), so ist es unmöglich, diese Werke zu etwas Neuem zu rekombinieren und das Resultat rechtmäßig zu verbreiten.
Stimmt, aber wieso ist das ein Schwachpunkt der CC? Weiter heist es ja:
Jede Lizenz für sich beansprucht seine alleinige Geltung und schließt die andere Lizenz aus.
Das Problem liegt also doch wohl in (nahezu) jeder Copyleft-Lizenz. Dieser Kritikpunkt ist also mindestens unsachgemäß und sollte - wenn nicht ich ein Verständnisproblem habe - rausgenommen werden. --jailbird 21:38, 18. Jul 2005 (CEST)
Zu der Diskussion möchte ich anmerken: Weder die Diskussion HIER noch auf der Artikelseite sollte die CC-Lizenzen inhaltlich diskutieren, obgleich ich es auf einer Diskussionsseite tolerabel finde. Die Diskussionsseite sollte ja aber v.a. den Artikel diskutieren. Und der Artikel sollte Dinge so darstellen wie sie sind. Wir sollten nicht versuchen unser eigenes Für- und Wider einfließen zu lassen. Manche Diskussionspunkte kann man sicher aufnehmen. Was CC von anderen lizenzen unterscheidet ist m.E. v.a. die Promotion und der Support. Ich persönlich finde es wichtiger Leute davon zu überzeugen, das frei besser ist, als unfrei, als das ich darauf achte, ob eine Lizenz jetzt mit der GPL und den Debian-Richtlinien kompatibel ist. Debian selbst nimmt z.B. MP3-Encoder in ihre Pakete auf - ein total unfreie Technologie, die Redhat bei ihren Distributionen ablehnt. Was frei ist und was nicht ist daher auch oft eine Interpretationssache. Vinci 09:59, 19. Jul 2005 (CEST)
Habe die Kritik neu sortiert. Teilweise Anti-Kritik in die Beschreibung der Kurzversion verschoben. Ich denke nicht, das wir unterhalb der Kritik Gegenargumente sammeln sollten. Argumente und Gegenargumente sollten für sich stehen. Und sie sollten ggf. in sich auf jeweilige Gegenargumente durch ausführliche Erläuterung eingehen ohen jedoch direkten Bezug aufeinander zu nehmen. Dennoch sollten die Argumente verständlich und v.a. maßgeblich sein. Bitte nicht irgendwelche Gedanken, die einem gerade in den Kopf kommen. Am besten auch wenn Kritik aus klar abgegrenzten Punkten besteht. So kann man dann auch im Nachhinein diese Punkte einfacher streichen oder ergänzen. Vinci 12:07, 1. Aug 2005 (CEST)

Abkürzungen

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Wäre es eventuell möglich, zumindest die einzelnen Bestandteile der Lizenzen mit ihren Abkürzungen zu erklären? DiV, --Flominator 23:08, 16. Jun 2005 (CEST)

Sollte man eigentlich schon...
Ich habe dazu die Tabellen von 4webmaster.de in den Artikel übernommen. --Björn Klippstein 01:26, 7. Sep. 2007 (CEST)Beantworten


Änderungen am 18.7. Lizenbedingungen

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Ich habe einige gewagte Formulierungen rausgenommen. Außerdem habe ich Erläuterungen, die in der Kritik enthalten waren dort einfließen lassen, wo der Punkt bereits erläutert wurde (Kurz- und Langversion). Bitte auch den ganzen Text lesen - und unter Kritik keine Diskussionen führen. Vinci 17:20, 18. Jul 2005 (CEST)

Debian-Position

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Hallo, vielleicht können wir hier ja mal die Debian-Position diskutieren mit dem Ziel, diese Kritik in dem Artikel aufzunehmen. Die Position findet ihr hier: http://people.debian.org/~evan/ccsummary.html.

Die Kritik von Debian richtet sich nach meinem Verständnis gegen die Möglichkeit des Lizengebers im Absatz 4a zu bestimmen, das sein Name später nicht genannt wird. Bzw. in 4b, das dann Informationen zu dem Autor hinzugefügt werden müssen, wenn diese "zur Verfügung gestellt" werden.Dies macht es in den Augen der Debian-Gemeinschaft potentiell unfrei. Aus meiner Sicht sieht es so aus, das Debian hier bestimmte Richtlinien hat, die bestimmte Pflichten auferlegen um als "frei" zu gelten. Werden dem Lizenzgeber Freiheiten gegeben, die nicht diesen Regeln entsprechen so gilt ein Werk als unfrei. Wird hier nicht der Begriff "frei" auf den Kopf gestellt? Vinci 10:24, 19. Jul 2005 (CEST)

Der Server meldet nur: "Forbidden – You don't have permission to access /~evan/ccsummary.html on this server."
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. RokerHRO (Diskussion) 18:01, 30. Mai 2018 (CEST)

FSF-Position

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Hier könnte man die FSF-Position diskutieren

Kern der FSF-Kritik scheint zu sein, das es nicht die Creative Commons-Lizenz gibt. Und das die Lizenzen inkompatibel mit GPL und GFDL] sind. Stattdessen wir die "Lizenz Freie Kunst" empfohlen. Mir persönlich ist letztere Lizenz bislang unbekannt gewesen. Die unterscheidet sich wohl auch von der eher bekannten [Artistic License].Vinci 10:31, 19. Jul 2005 (CEST)

Im zweiten Punkt der Kritik ist von der fehlenden "Verträglichkeit der Share-Alike-Lizenzen [...] zu zukünftigen Versionen der CC-Lizenzen" die Rede. Das Problem sei "hierbei die Klausel, daß veränderte Versionen nur unter der selben Lizenz veröffentlicht werden dürfen". Ganz stimmt das nicht, denn im Lizenzvertrag steht: "Sie dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz, einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons iCommons Lizenz, die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz enthält (z.B. Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Japan), vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben."

Der slogan von creative commons ist eigentlich Some Rights reserved. im gegensatz zu copyright "all rights reserved" oder public domain "no rights reserved"


deutsche Lizenzen statt der amerikanischen?

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Im Abschnitt "2.1 Standard-Lizenzen" sind die englischsprachigen, auf den amerikanischen Rechtsraum ausgerichteten CC-Lizenzen beschrieben, erkennbar an der Versionsnummer 2.5 - ist es sinnvoll, in der deutschen Wikipedia die deutschen Lizenzen (Version 2.0) aufzulisten?\\ --FriederikeW 17:56, 25. Okt 2005 (CEST)

Genau die haben mir beim Durchlesen eben auch gefehlt. Kenne mich leider nicht gut genug damit aus (sowohl Unterschiede 2.0 <> 2.5 als auch rechtliche Bedeutung wenn ich als Deutscher die US-Standardlizenz verwende). Wäre schön, wenn das mal jemand ergänzen könnte. --Marc 13:39, 28. Jan 2006 (CET)

Ich suche z.Zt. nach der deutschen "Langversion für Juristen". Weder auf der deutschen CC-Seite, noch bei netzpolitik.org/ccwiki/ bin ich fündig geworden. Kann es sein, dass es die gar nicht gibt? Natürlich kann auch die Kruzversion als AGB in den Vertrag einbezogen werden, aber wenn es keine Langversion gibt, sollte sie in dem Artikel auch nicht erwähnt werden. --Petra

Die deutschen Lizenzen sind wohl noch auf dem Stand 2.0, da sich die Änderungen zu 2.5 nur auf den anglo-amerikanischen Rechtsraum beziehen. *vermut* Die Deutschen findet man z.B. hier.

cc-by und Anonymität

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Ich weiß nicht, ob das hier der passende Ort ist, aber aus aktuellem Anlass (siehe Benutzer_Diskussion:NeoUrfahraner#Fotos): Benutzer:Otto Normalverbraucher meint, wenn er die cc-by Lizenz verwendet, müsste er seine Anonymität aufgeben. Reicht es nicht, wenn bei der cc-by Namensnennung das Pseudonym angegeben wird? --NeoUrfahraner 10:18, 23. Jan 2006 (CET)

Laut Section 4b von [1] reicht das Pseudonym aus. TZM (DiskussionBeiträgeBlockadelogbuchVerschiebungenBenutzer sperren) 14:52, 15. Apr 2006 (CEST)

Hi, habe gerade "Assistent, der hilft die richtige Lizenz auszuwählen" nachgetragen. Ich will selbst in nächster Zeit ein Werk unter die Lizenz stellen und bin für den Link dankbar. Ansonsten würde ich nämlich von den ganzen Infos usw. erschlagen. Der Assitent hilft sehr und macht die Auswahl der richtigen Lizenz für die Veröffentlichung ausgesprochen einfach. --ThoMo7.2 13:10, 6. Jun 2006 (CEST)

Vierter Kritikpunkt

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Der 4. Kritikpunkt ist nicht ganz richtig. Man kann zwar die Lizenz zurückholen, aber nicht bereits unter der Lizenz verbreitete Kopien verbieten. TZM FragenUrteilHier unterschreiben!! 13:44, 19. Aug 2006 (CEST)

ich versuchs mal anzupassen - Metoc ☺ 01:27, 11. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Driteter Kritikpunkt

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"Offenheit und Freiheit: Es wird von manchen bemängelt, dass Creative-Commons-Lizenzen weniger frei und offen seien als andere freie Lizenzen" und etwas oberhalb im Text steht "...so gibt man sein Werk in die Public Domain" oder auch "...etwas sehr Ähnliches zur GPL." Da dieser Kritikpunkt nicht gerechtfertigt ist, bzw. sich nur auf bestimmte Lizenztypen bezieht entferne ich diesen. - Metoc ☺ 01:27, 11. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

naja, der Kritikpunkt ist eher ein Ausläufer der BSD vs. GPL Fehde (meiner Ansicht nach). Der Punkt ist mehr oder weniger gerechtfertig (er stimmt immerhin) aber er war im Text nicht schlüssig erklärt. --Yamavu 22:34, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Wikipedia kommerziell?

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Ist die Wikipedia kommerziell? Oder warum dürfen Dokumente unter by-nc nicht in der Wikipedia verwendet werden? MichaelSchoenitzer

Die Wikipedia selbst ist nicht kommerziell, somit dürften – aus Sicht des Urhebers – "by-nc"-lizensierte Dokumente von der Wikipedia benutzt werden. Es ist aber das Anliegen der Wikipedia-Gründer, dass alle Inhalte der Wikipedia Frei sind, also auch kommerziell genutzt werden können. Dokumente unter "by-nc" sind aber nicht frei. Somit möchte man solche Dokumente nicht in der Wikipedia haben, da diese die Wikipedia unfrei machen würden. Dass "by-nc" nicht hochgeladen werden darf, ist also keine Einschränkung des Urheberrechtes, sondern der Wikipedia-Prinzipien. --RokerHRO 21:07, 1. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Danke - Noch eine Frage: Was genau bewirkt sa? Muss man das bearbeitete unter der selben Lizenz veröffentlichen - oder nur unter einer kompatiblen? MichaelSchoenitzer

siehe http://wiki.creativecommons.org/FAQ#I_used_part_of_a_Creative_Commons-licensed_work.2C_which_Creative_Commons_license_can_I_relicense_my_work_under.3F Man muss nicht unter derselben Version der Lizenz veröffentlichen, wohl aber unter einer Creative Commons Lizenz mit exakt den gleichen Attributen. Das ist mitunter problematisch, vorallem wenn künstler nur unter EINER lizenz veröffentlichen (wie üblich), so stellt sich das Problem das man z.B. "by-nc-sa" und "by-sa" nicht mischen kann, obwohl vielleicht ein Künstler der unter "by-sa" veröffentlicht garnix dagegen hat dass auf seinen Werken aufbauende Dinge die kommerzielle Nutzung dann ausschliessen. Dennoch bietet "sa" keine Möglichkeit von optionalem down/up-grading. Somit müsste ein Künstler ggf. sowohl unter "by-nc-sa" und zusätzlich unter "by-sa" veröffentlichen um alle Nutzungen zu erlauben. Dies scheitert aber i.a. schon an den konzeptionellen Vorraussetzungen den viele Künstler/Medienbörsen im Internet anbieten. --- Nebenbei: Die Tabelle ist zwar einerseits hilfreich, aber andererseits meiner Meinung nach auch schwachsinnig, weil die "nd" Spalten jeweils komplett Weiss sein müssten meiner Meinung nach, da woanders bei "nd" klar steht, dass es keine darauf aufbauende Werke geben darf und somit es blödsinn ist für solche Inhalte anzugeben, mit welchen Lizenzen für darauf basierende Werke es kompatibel ist. Oder?? Also ziemlich tricky wenn man ins Details geht. Küf 23:30, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Danke! Die nd-Variante kommt für mich so wiso nicht in Frage! ;) MichaelSchoenitzer

Unterschied zwischen 1.0 und 2.5

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Irgenwie finde ich nirgens Infos ob sich CC-sa-by 1.0 und CC-sa-by 2.5 beissen. Also keine kompatibilität vorhanden ist. Bobo11 13:54, 4. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ich würde es auch begrüßen, wenn jemand, der sich damit auskennt, einen Abschnitt über die Unterschiede der Lizenzversionen verfasst und evtl. auch auf die neue Version 3.0 eingeht. --Zefram 11:38, 5. Mär. 2007 (CET)Beantworten

CC-by 3.0 unklar

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Warum wurde dort von "Ja" nach "unklar" geändert? --RokerHRO 18:18, 25. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Weil das momentan in den CC-by/3.0- und CC-by-sa/3.0-Lizenzvorlagen so drinsteht:
Achtung!

Es wurde noch nicht bestätigt, dass diese Lizenz den Richtlinien der deutschsprachigen Wikipedia und denen der Wikimedia Foundation entsprechen. Bis dies der Fall ist, darf diese Lizenz (und damit) auch die Lizenzvorlage nicht verwendet werden.

Creative Commons
Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Diese Datei wurde unter den Bedingungen der „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen US-amerikanisch“-Lizenz (abgekürzt „cc-by-sa“) in der Version 3.0 veröffentlicht.
--Zef 18:39, 25. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

fallbeispiel: (hochwertiges)paßfoto

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-wie sieht es denn grundsätzlich aus, wenn der 'fotograf', dessen ableben offenbar so wichtig ist, garkein mensch, sondern eine maschine war?--Ullipurwin 03:34, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Maschinen können kein Urheber sein. Bei deinem Beispiel eines Paßfotoautomaten wäre der Fotographierte der Urheber und kann mit dem Foto machen was er will, da er es quasi per Selbstauslöser aufgenommen hat. Wem die Kamera gehört oder wer sie hergestellt hat, ist für das Urheberrecht nicht wichtig. Das hat aber nix mit CC zu tun. --Yamavu 23:59, 27. Feb. 2008 (CET)Beantworten

CC & Bildung

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Neben einem ehrlichen und interessanten Brief der GEMA (als Antwort auf Lessigs Auftriff beim CCC 2006) finde ich die Kombination von CC und Bildung interessant. Sowohl cc.org als auch cc.es hat eine entsprechende Unterseite. Die Praxis, Schulbuchverlagen das Entwerfen von und das Verdienen an Schulbüchern zu überlassen, ist eine deutsche Eigenart. Wie sieht es in anderen Ländern aus?

(BY:) + Beispiele

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Das BY-Icon wurde inzwischen durch einen Menschen im Kreis ersetzt. Die englische Seite nennt jeweils ein Beispiel für einen Film. Hier könnte auch http://www.audioausgang.de/ als Beispiel für Hörspiele unter CC genannt werden.

Arte-TV-Doku 2/3.6.07

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Ein zehnminütiger Beitrag in der Sendung metropolis: Im Namen des Schöpfers Verhindert das Urheberrecht Kreativität und Kultur?. Das downloadbare Video ist steht unter der Lizenz by-nc-sa/2.0. Beschrieben wird u.a. uch http://onlinefilm.org und http://openmusiccontest.org/ -- Cherubino 18:42, 3. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Verkauf zum Selbstkostenpreis

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Ich finde, dass der Artikel die Frage offen lässt, ob der Verkauf zum selbstkostenpreis unter "komerzielle nutzung" fällt... --Thornard, Diskussion, 15:06, 22. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Es wäre eine kommerzielle Nutzung: Es wechselt Geld den Besitzer. The exchange of the Work for other copyrighted works by means of digital file-sharing or otherwise shall not be considered to be intended for or directed toward commercial advantage or private monetary compensation, provided there is no payment of any monetary compensation in connection with the exchange of copyrighted works. --Yamavu 23:43, 27. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Music Sharing License

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Zur Music Sharing License fehlt m.E. noch eine Erklärung, warum diese vergleichsweise restriktive CC-Lizenz als einzige Musik-Lizenz angeboten wird. Leider schweigt sich die CC-Homepage auch darüber aus. Ach ja, der Link zum "Comic zur Erklärung" ist in diesem Unterabschnitt fehlpatziert, da er über CC generell und nicht über CC für Musik speziell ist. Möglicherweise existierten mal spezielle "Comics" dazu, aber jetzt wird man auf http://creativecommons.org/about/licenses/ weitergeleitet.--SiriusB 11:21, 3. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Verwendungsverbote alter Lizenzen?

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"Neue Werke dürfen jedoch nicht mehr unter diesen Lizenzen lizenziert werden". Wer verbietet das? Währe das eine Copyright-Verletzung des Lizenz-Lizenz Inhabers? (Grds. ist das Wort dürfen unscharf: strafrechtliche Relevanz, Verbot durch Gesetzgeber/Rechteinhaber usw.) Winschmidt (talk) (mark) 19:58, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Wie man hier nachlesen kann, gelten einige CC Lizenzen als eingestellt (bzw retired oder deprecated). Es gibt keine rechtlichen Folgen falls ein Urheber darauf bestünde, unbedingt diese oder jene Lizenz zu verwenden. Es ist eher so, daß die Lizenzen eingestellt wurden weil sie entweder aufgrund von juristischen Löchern nicht weltweit gültig sind (im Falle von DevNations oder Sampling) oder Schwierigkeiten bei der Nachprüfbarkeit verursachen (CC ohne Namensnennung). Das "Dürfen" ist in diesem Fall wohl nicht rechtlich sondern "in guter Absicht" zu verstehen. Hab den obenstehenden Satz mal auf "Neue Werke sollten jedoch nicht mehr unter diesen Lizenzen lizenziert werden" ausgebessert. --Yamavu 22:08, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Danke so ungefähr habe ich mir das vorgestellt. War nur nicht mutig genug, da ich mich in dem Feld nicht genug auskenne. Winschmidt (talk) (mark) 02:00, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Schon okay :-) --Yamavu 11:03, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten
mit Sampling und DevNations hab ich mich geirrt. Der Grund warum die beigen Lizenzen eingestellt wurden waren keine juristischen Löcher, sondern eine erschütternde Kritik von Richard Stallman, siehe WP:EN --Yamavu 22:58, 19. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Aktualität des Artikels

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Creative Commons hat derzeit einige Projekte fertig die im Artikel noch nicht mal aufscheinen. Von der Verwendung von der "neueste Lizenz" DevNations wird inzwischen von Seiten der CC abgeraten, genauso wie von Sampling. Außerdem gibt es nun auch CC0 (für gemeinfreie Werke) und CC+ (für Verwendung durch Firmen). Ich vermisse auch die CC Wrapper für GNU Lizenzen und BSD sowie die Wiki Lizenz [2]. Werde in den folgenden Wochen hier wohl einiges zu tun haben und hoffe, daß mir hier jemand dabei helfen kann. --Yamavu 11:33, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Unported

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Was bedeutet das Wort „Unported“ in den Überschriften der neuen 3.0 Lizenzen?--Uwe W. 16:09, 22. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Grundsätzlich bedeutet Unported, daß die vorliegende CC Lizenz nicht auf die juristische Situation in einem bestimmten Land zugeschnitten ist. Leider weiß ich nicht genau, wie sich das praktisch auswirkt. --Yamavu 17:52, 22. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Der aktuelle Fall - Rechtsverletzung durch den Hessischen Rundfunk

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Ich habe am 15. Dezember 2006 dieses Bild hochgeladen. Es ist seither publiziert in Verbindung mit der Lizenz "Creative Commons Attribution ShareAlike 2.5", u.a. im Wikipedia-Artikel Mohn. Im August 2007 geschah folgendes: In der Vorabendsendung "hessenschau" sendete der Hessische Rundfunk u.a. einen Beitrag über das Mohnfeld auf dem Ausstellungsgelände der documenta in Kassel. Während der Anmoderation zu diesem Beitrag war neben dem Moderator ein großflächiger Monitor zu sehen, der etwa 25% der TV-Bildschirmfläche einnahm und auf dem - quasi als Blickfang zur Einstimmung auf den folgenden Beitrag - eine Fotocollage gezeigt wurde. Diese enthielt - als Hintergrund - eine Fotoaufnahme des vorgenannten Mohnfelds und - davor einmontiert - drei unterschiedlich große Kopien meiner Klatschmohnblüte. Der Beitrag konnte an den folgenden Tagen jederzeit als Video-Clip auf der Webseite des Hessischen Rundfunks abgerufen werden.

Wir forderten den Hessischen Rundfunk auf, hierzu eine Erklärung abzugeben. Lapidar wurde erklärt, hier sei freies Bildmaterial verarbeitet worden. Ein irgendwie geartetes Urheberrecht bestehe insoweit nicht. Allerdings wurde der Video-Clip sogleich aus dem Web entfernt. Das anschließende Telefonat mit dem Justitiar des Hessischen Rundfunks, Herrn Dr. Brinkmann, verlief ergebnislos. Wir sahen uns gezwungen, den Hessischen Rundfunk aufzufordern, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Gleichzeitig wiesen wir auf die Lizenzbedingungen hin. Die Abgabe der Unterlassungserklärung wurde verweigert. Auf die diesseits zitierten Lizenzbedingungen wurde nicht eingegangen. Wir werden unsere Ansprüche jetzt gerichtlich geltend machen.

Ich bringe diesen Beitrag an dieser Stelle, da ich erwarte, dass sich daran eine Diskussion über das Thema anschließt.--NaturKamera 18:49, 30. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

mkay, gehört allerdings nicht hierher, sondern nach WP:WN/M. Gruß, --Church of emacs 18:33, 30. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Sorry, ich hatte meinen Beitrag versehentlich schon gespeichert, war damit aber noch nicht ganz fertig gewesen. Daher die fehlende Signatur.--NaturKamera 18:49, 30. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Mittlerweile ist ein Rechtsstreit beim Landgericht Frankfurt/M. anhängig. Wir haben Schadensersatzansprüche geltend gemacht, wobei wir die Zahlung der doppelten üblichen Lizenzgebühr verlangen.--NaturKamera 00:23, 1. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
@NaturKamera:Ist ja schon ne Weile her, das LG-Frankfurt dürfte mittlerweile schon entschieden haben, aber was ???--Bestoernesto (Diskussion) 04:29, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Neuere/Ältere Lizenzen

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Der Abschnitt "Neuere" ist ziemlich unsinnig:

1) In erster Linie geht es nur um die (zwei!) aktuellen Sampling Lizenzen.
2) Die "Music Sharing License" gibt es nicht als weitere Lizenz. Der Link zeigt nur auf eine alte Version der by-nc-nd.
3) Die DevNations wird sowohl unter "Neuere" als auch "Ältere" geführt???

Zu "Ältere":

1) Anstatt "Ältere" ist wohl eher "Veraltete" oder "Zurückgezogene" gemeint.

Insgesamt denke ich, dass zumindest der erstgenannte Abschnitt stark überholungsbedürftig ist. (nicht signierter Beitrag von 80.143.159.243 (Diskussion) )

Anleitung?

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Ich fände es schön wenn man die Seite um Informationen dazu ergänzen würde was man eigentlich tun muss um eigene Inhalte unter einer der genannten Lizenzen zu stellen. Nach der Lektüre des Artikels weiß ich zwar warum es die Lizenzen gibt, welche Varianten sie hat und welche Diskussionen sich GNU und CC liefern, aber ich habe keine Ahnung was ich jetzt eigentlich tun muss um ein z.B. ein PDF Dokument unter diese Lizenz zu stellen. Ich fand es recht unbefriedigend nach dem umfangreichen Studium des Wikiartikels und auch der CC Webseite keine echte Antwort auf diese Frage gefunden zu haben. (Welches Logo/Welche Wörter muss man einfügen?)

Vielleicht findet sich ja jemand der von der Materie Ahnung hat und ergänzt den Artikel um einen Hinweis. --Robakion 15:57, 5. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Eine Anleitung wird man in der Wikipedia nicht unbedingt finden, siehe Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist. --Nyks ►Kontakt 16:17, 5. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Der Artikel zur schrftlichen Division erklärt auch wie die schriftliche Division funktioniert und nicht nur, dass es ein Verfahren zur schriftichen Division gibt, welches man aber nicht erklären möchte weil Anleitungen ja nicht zum Aufgabenbereich von Wikipedia gehören. Aber gut wenn Ihr der Meinung seid, dass die Information wie man diese Lizenz verwendet für normale Leser dieses Artikels weniger relevant sind, als die Frage welche Streitereien verschiedene Befürworter verschiedener Lizenzen sich im Laufe der Zeit geliefert haben, dann ist das eben eure Entscheidung. Ich persönlich finde das bedauerlich.

--Robakion 16:44, 5. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Hier ist eine Anleitung: http://wiki.creativecommons.org/HOWTO_Publish#Adding_a_license_to_your_existing_website_2 --PhilipMay 10:11, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Urteile...

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Zitat:

Die Rechte der Verwertungsgesellschaften erstrecken sich daher nicht auf nicht-proprietäre Inhalte.

Ich habe mir den Artikel, auf den verlinkt wird, durchgelesen. Sofern ich diesen jedoch richtig verstanden habe, war der ausschlaggebende Punkt dass die Künstler, die der Wirt gespielt hat, nicht von der Gesellschaft vertreten werden. Bedeutet also: Spiele ich nur Musik von Musikern, die keinen Vertrag mit der GEMA haben, darf die GEMA auch kein Geld verlangen, selbst wenn es sich um kommerzielle ("proprietäre") Musik handelt...-- Mr1278 21:33, 15. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Die spanische GEMA hat einfach, vermutlich aus Gewohnheit, Gebühren vom Barbesitzer verlangt. Nur der Barbesitzer hat halt nur CC Musik gespielt und die GEMA musste einsehen, dass es da nichts zu holen gibt.
-- Suhadi SadonoDÜP 23:21, 15. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Music Sharing License reloaded

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Ich habe den Abschnitt etwas umformuliert. In der alten Fassung erweckte es den Eindruck, als dass die Lizenz dem Urheber/Musiker die Freigabe zum Filesharing, Webcasting etc. ermöglich, ihm jedoch die Freigabe zur Bearbeitung und kommerziellen Nutzung verbiete. Das ist natürlich Unsinn, da der Inhaber der Urheberrechte kraft Gesetz die Befugnis hat, diese Rechte jedermann einzuräumen. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die MSL keinesweis die einzige CC-Lizenz ist, unter der Musik veröffentlicht werden kann (CC-BY als am wenigsten restriktive Lizenz wäre ja genauso möglich). Möglicherweise wurde die MSL auf besonders häufig nachgefragte Anforderungen von Komponisten freier Musik zugeschnitten, aber diese Aussage müsste noch belegt werden, und auf ceativecommons.org ist dazu nichts zu finden.--SiriusB 17:22, 27. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Update: Die CreativeCommons-Webseite scheint die Bezeichnung "Music Sharing License" gar nicht mehr zu verwenden. Von Google gefundene Links, die auf sie verweisen, führen entweder auf 404 oder werden umgeleitet. Zudem hat die Praxis die Bezeichnung inzwischen überholt, da z.B. auf Jamendo alle sechs aktuellen CC-Lizenzen sowie die weniger bekannten CC Sampling Plus, CC Noncommercial Sampling Plus sowie die Free Art License Anwendung finden. Das PD-Äquivalent CC-Zero habe ich zwar noch nicht gefunden, wüsste aber keinen Grund, weshalb diese nicht auch verwendet werden könnte. Ich habe den Abschnitt entsprechend bearbeitet.--SiriusB 16:06, 21. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Update2: Laut Auskunft eines en-Wikipedianers wurde die Bezeichnung Music Sharing License tatsächlich aufgegeben, weil sie keine neue Lizenz darstellt, und zudem ggf. für Verwirrung sorgt. Leider gibt es noch keine zitierfähige Quelle, aber sobald eine bekannt ist, kann ich sie einbauen. Ebenso fehlt weiterhin eine Begründung, warum ausgerechnet die restriktivste von allen CC-Lizenzen für Musik empfohlen wurde. Sollte es hier einen Konsens gegeben haben, dass die Natur der Musik eine solche ND-Lizenz erfordert (etwa um die Originalität zu bewahren, und damit die „Königin“ der Kunst nicht zur Open-Source-„Frickelware“ verkommte, oder was auch immer die Idee gewesen sein mag), so wird dieser zumindest durch die Praxis Lügen gestraft (siehe Jamendo).--SiriusB 11:01, 27. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Update3: Grund für die Aufgabe der MSL war laut neuerer Antwort u.a. auch, dass der Eindruck vermieden werden sollte, dass es für Musik nur eine (noch dazu die restriktivste) Lizenz gäbe. Der dortige Benutzer, selbst an CC beteiligt, wird ggf. eine kleine Notiz auf der CC-Seite anbringen, die dann auch hier im Artikel zitiert werden kann.--SiriusB 11:24, 30. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Schöne Quelle - Wssenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

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Ausarbeitung der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Aktueller Begriff - Creative Commons, Nr. 98/09, 16. November 2009), Berlin

Mal 'ne komische Frage ...

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... ich habe so meine liebe Not mit der nd-Lizenz. Wie genau ist denn "Bearbeitung" definiert? Gerade im Internet halte ich dieses Ding für absolut unpraktikabel. Mir fielen hunderte Möglichkeiten ein, wie ich ein Bild (z.B. von flickr ... da wird die Lizenz ja gerne benutzt) im browser manipulieren könnte, ohne die Originaldatei auch nur an zufassen. Man könnte das Originalbild sogar hotlinken und dennoch komplett anders aussehen lassen. Von Schwarz-Weiß über Vergrößern/Verkleinern, anderes Bild darüber legen, nur einen Ausschnitt anzeigen lassen, Bild drehen/spiegeln/verzerren, etc. Mit ein bisschen Aufwand könnte man so gut wie alles damit machen, was man mit Bildbearbeitungssoftware auch tun könnte, aber technisch bliebe es eine 1:1 Kopie des Originals. Ganz konkret geht es mir darum, wie das in einem MediaWiki-Wiki umsetzbar wäre, wenn man dort das Hochladen von Grafiken erlaubt, die unter CC/by-nd stehen; wäre z.B. ein mit [[Datei:Bildname.jpg|0815xp]] erzeugter thumb ein Verstoß gegen die "nd-Einschränkung"? Und geht der Lizenz-Text auf solche Dinge ein?

Mal abgesehen davon: was macht das für einen Sinn, sein Werk unter eine creative commons-Lizenz (frei: kreative(!) Gemeinschaft) zu stellen, und das Bearbeiten durch Dritte zu verbieten? *grummel*

Würde mich echt interessieren, Grüße,

--MuWi 14:19, 10. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Würde mich auch ernsthaft interessieren. Ansonsten sehe ich das ähnlich. Eigentlich paradox etwas unter einer kreativen Gemeinschaftslizenz zu stellen und gleichzeitig das Verändern/Bearbeiten (wasweißich) zu verbieten. Dann doch lieber auf die CC-xy-nd verzichten. -- Luzifer's Friend 15:07, 10. Dez. 2009 (CET)Beantworten
-ND ist im Creative-Commons-Lizenz-Zoo ziemlich die blödsinnigste Variante. Sie verbietet in erster Linie die Verwendung z.B. in Collagen, also die Kombination mit anderen Medien oder auch Beschriftungen. Skalieren, drehen oder ein Zuschnitt zwecks Layoutanpassung dürfte erlaubt sein, natürlich nicht, wenn das Ergebnis sinnenstellend ist. -- smial 14:21, 4. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Unterschied

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Worin unterscheiden sich Cc-by-sa-3.0 und Cc-by-sa-3.0-de? Danke. -- Matthias à titre de M 93 @Disk 13:52, 12. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Lizenztexte und Symbole

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Unter welcher Lizenz stehen denn die Lizenztexte selbst und die Logos/Symbole? --Itu 06:51, 10. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Was bedeutet das "BY"?

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Zitat aus dem Artikel: "by = Namensnennung (engl.: Attribution)".

Das macht für mich keinen Sinn. Ist "by" einfach die englische Präposition "durch"? Maikel 13:40, 4. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Das -by verpflichtet zur Namensnennung. Also Nennung des Urhebers. Beispielsweise würde das im englischen auf «Bild by Max Mustermann» hinauslaufen.--Bobo11 13:46, 4. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Hier wurde die Frage offensichtlich nicht verstanden. Es ging nicht darum, was "by" in der Lizenz bedeutet, sondern darum, dass es offensichtlich nicht, wie die anderen CC-Lizenz-Punkte, ein Kürzel für einen Begriff ist (nd = no derivative; sa = share alike usw). Ich vermute auch, dass "by" hier einfach das englische Wort ist, was man im Deutschen mit "durch/von" übersetzt. Aber eine Auflösung / Info darüber konnte ich bisher nicht finden. --Jummai (Diskussion) 11:19, 30. Mai 2018 (CEST)Beantworten

"Lizenzbedingungen mitteilen"

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In der Lizenz steht "Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen alle Lizenzbedingungen mitteilen, die für dieses Werk gelten. Am einfachsten ist es, an entsprechender Stelle einen Link auf diese Seite einzubinden." Was heißt das, besonders wenn man keine Links hat (z.B. Print) --188.101.11.24 16:46, 10. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Das bedeutet, daß jemand, der ein Werk unter Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht oder Creative-Commons-Lizenzierte Inhalte verwendet, seinem Leser eine Möglichkeit geben muß, wie er an den Lizenztext kommen kann. Möglich, wenn auch äußerst unpraktisch, wäre es, den Lizenztext mit abzudrucken. Verlangt niemand, macht auch niemand, aber möglich wäre das. Eine ausführliche, wenn auch überarbeitungsfähige Erklärung weiterer Möglichkeiten findest du z.B. auf dieser Commons-Seite. -- smial 17:14, 10. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Nachträgliche Änderung

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Darf der Urheber das Lizenzrecht nachträglich abändern? Wenn er beispielsweise die Bearbeitung seines Werkes verboten hat, kann er das abändern? Wie sieht das aus, wenn er die kommerzielle Nutzung erlaubt hat, kann er das später wieder einschränken? Im Artikel wird darauf nicht eingegangen. (nicht signierter Beitrag von 91.57.254.7 (Diskussion) 11:48, 17. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Ein Urheber, der sein Werk einmal unter einer der cc-Lizenzen freigegeben hat, kann die Freigabe nicht nachträglich wieder einschränken. Er kann aber jederzeit auf eine weniger stark eingeschränkte CC-Lizenz ändern. Was also einmal beispielsweise als cc-by-sa freigegeben wurde, kann nicht auf cc-by-nc (non-commercial) geändert werden, bzw. eine solche Änderung ist unwirksam. Unabhängig davon kann ein Urheber natürlich sein Werk jederzeit mit irgendwelchen anderen Lizenzen ausstatten oder auch individuelle Einzelverträge abschließen. -- smial 16:00, 18. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Projekte: Freies Kino

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Hey Leute,

in Halle an der Saale gibt es seit etwa 6 Monaten ein freies Kino, das ausschließlich Filme spielt, die unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurden. Dieses CC-Kino lebt allein durch die Arbeit Freiwilliger und die Spendenbereitschaft seiner Besucher. Teilweise laden wir auch Autoren/Künstler ein oder motivieren Autoren/Künstler, die ihre Arbeit frei verteilen, ihre Werke unter einer CC-Lizenz zu veröffentlichen (weil eine ganze Reihe Kreativer diese Lizenzen gar nicht kennt). Da ich mich selbst zum Team dioeses CC-Projekts zähle, habe ich natürlich ein gewisses Eigeneinteresse ^_^ und möchte dieses Projekt im Abschnitt Projekte dieser Wikiseite wiederfinden. Was haltet ihr davon? --89.204.139.122 11:34, 15. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Ich finde das super :) Vielleicht könnte man dafür einen eigenen Abschnitt einrichten "Weblinks 'freier Projekte'" -- Micha --77.177.234.111 15:26, 22. Jan. 2013 (CET)Beantworten

"Namensnennung"

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"Namensnennung" verlangt: "Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen." Was heisst das eigentlich? Gerade bei Bildern aus Wikipedia oder Commons ist meistens vom Rechteinhaber nicht genauer festgelegt, wie der Name genannt werden soll. In der Wikipedia wird er normalerweise (ausser bei einem Bild in diesem Artikel) nicht genannt, mal abgesehen davon, dass man auf das Bild klicken kann und dort den Namen erfährt. Druckt man den Artikel aus, sieht man den Namen gar nicht. Ist das also ok, reicht es, wenn der Name irgendwo auffindbar ist, wenn man danach sucht? --129.132.146.194 14:30, 18. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Es müssen gewisse Informationen geliefert werden (Name, Lizenz ...) Die Bestandteile sind in der Lizenz aufgezählt. Bei dem Wie ist vor allem das Wo wichtig. Die Lizenz enthält keine Ausnahme für die Wikipedia. Ausreichend ist daher wie in der Wikipedia auch eine Verlinkung der Informationen. Diese kann auch nicht sichtbar über das Bild erfolgen. Ziel des Links kann die Commons Seite sein oder auch eine eigene Seite in der die geforderten Informationen abgelegt sind. Sollte dies durch den Urheber eingeschränkt worden sein ist diese Einschränkung als unzulässig zu betrachten. --Kreativer Kommunarde (Diskussion) 12:19, 20. Mai 2014 (CEST)Beantworten

CC Zero

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Für CC0 habe ich die Bedingungen auch in der, weiter oben bereits benutzten, Tabellenform hinzugefügt. Wenn Fehler enthalten sind, wäre es schön wenn jemand sie korrigieren könnte.--Uwe W. 17:07, 20. Jan. 2012 (CET)Beantworten


Ich habe den Eintrag CC0 in der Tabelle "Die sechs aktuellen Lizenzen" nicht gefunden. Gehört die CC0 denn schon zu den aktuellen Lizenzen? Wenn ja, fände ich das super sie auch in diese Tabelle zu übernehemen und z.B. unter der Tabelle auf die Beschreibung zur CC0 weiter unten zu verweisen. -- Micha --77.177.234.111 15:27, 22. Jan. 2013 (CET)Beantworten

weltbank

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Weltbank stellt alle Studien unter CC-Lizenz ins Netz parke ich mal hier. Gruß--ot (Diskussion) 08:23, 10. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

GEMA Vermutung durch Gericht bestätigt

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http://www.gulli.com/news/19578-gema-vermutung-durch-gericht-bestaetigt-2012-08-28 --ChaosHH (Diskussion) 23:58, 28. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Aus der genannten Seite entnehme ich "Die heutige Niederlage vor dem Amtsgericht Frankfurt ist ein harter Schlag in das Gesicht der Creative Commons-Szene. Es erklärt, dass die Creative Commons-Lizenzen nur gelten, wenn die Urheber auf ihr Recht auf eine anonyme oder pseudonyme Veröffentlichung verzichten." -- Wie ich das sehe, erfolgen in der überwiegenden Anzahl der Fälle Beiträge in den verschiedenen Wikis unter einem Pseudonym. Könnten da jetzt, abgesehen von der GEMA, noch andere Verwertungsgesellschaften kommen und Ansprüche geltend machen? --Gkln (Diskussion) 14:09, 27. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Das ist lex GEMA und hat eigentlich wenig mit CC zu tun; und noch weniger mit nicht-Musik-Werken. --Túrelio (Diskussion) 14:23, 20. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Projekte"

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Wäre es nicht sinnvoller, den Abschnitt in sowas wie "Verwendung" umzubenennen? "Projekte" klingt so nach "wir probieren das mal spaßeshalber aus", wohingegen die Verwendung der CC-Lizenzen inzwischen von seriösen Einrichtungen durchaus ernsthaft betrieben wird.

Den Unterabschnitt "Open Choice" könnte man in einen allgemeineren Abschnitt mit einer Auswahl von Open-Access-Journals, die CC-Lizenzen verwenden, umbauen: Ich verstehe nicht so ganz, warum hier nur Springer genannt wird – was ist z.B. mit den ganzen PLoS-Journals? Außerdem ist "Open Chioce" nur eine der Möglichkeiten bei Springer: Dabei können Artikel in klassischen Springer-Journals zusätzlich CC-BY (CC-BY-SA nur noch vereinzelt) lizenzieren. Daneben gibt es ancheinend inzwischen zusätzlich unter „SpringerOpenrichtige Open-Access-Journals. --El Grafo (COM) 12:07, 18. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Pferdebild

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Ich weiss nicht ganz ob das Bild seinen Zweck erfüllt. In Artikel eingebundene Fotos illustrieren diesen durch das Motiv. Hier geht es aber nicht um Pferde, sondern um die Eigenschaften der Datei. Das kommt so aber nicht rüber, wirkt sogar irritierend. Eine verlinkte Beispieldatei halte ich für sinnvoll, Pferde zur Darstellung des CC-Prinzips aber nicht. --Nicor (Diskussion) 20:09, 21. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Wie wäre es mit einem Foto von z.B. einer Band oder einem Kino, die/das Musik/Filme, die unter cc stehen, spielt und das Foto selber ebenfalls unter cc steht? Hat jemand ein solches Foto als Vorschlag? -- Micha --77.177.234.111 15:27, 22. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Kritik

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http://www.zeit.de/digital/internet/2012-12/creative-commons-kritik/komplettansicht (nicht signierter Beitrag von 82.113.123.4 (Diskussion) 13:50, 7. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Die Kritik enthält natürlich einige bedenkenswerte Argumente, ist aber insgesamt doch eher oberflächlich geraten und zu kurz gegriffen. -- Smial (Diskussion) 14:22, 7. Dez. 2012 (CET)Beantworten
(Blogger-)Meinung halt. --Martina Disk. 21:37, 8. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Deutsches Recht

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Inhalt verschoben nach: Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Deutsches_Recht_.28verschoben_von_Diskussion:Creative_Commons.29 --Alchemist-hp (Diskussion) 00:27, 29. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Ist sa (Share Alike) in nd (No Derivatives) enthalten?

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In der Tabelle "Die sechs aktuellen Lizenzen" fehlen die Kombinationen by-nd-sa und by-nc-nd-sa. Liegt das daran, dass nd bedeutet, dass nicht nur derselbe Inhalte, sondern auch dieselbe Lizenz weiter verwendet werden muss? Und sollte man dann nicht in der Tabelle in den beiden Zeilen "by-nd und by-nc-nd": ", keine Bearbeitung (enthält: Weitergabe unter gleichen Bedingungen)" ergänzen, um das Verständnis der möglichen Kombinationen zu erleichtern? -- Micha --77.177.234.111 15:22, 22. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Die "Weitergabe unter gleichen Bedingungen" bezieht sich auf Bearbeitungen (die Langfassung der portierten deutschen Lizenz spricht von Abwandlungen). Folglich ist "sa" nicht nur nicht in "nd" enthalten sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
--Oculus Spectatoris disputatioe-mail 05:56, 26. Jan. 2013 (CET)Beantworten

baseline rights?

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ich finde es fehlt ein Abschnitt, der die "baseline rights" erklärt. Gehört z.B. ein Copyleft zu den "baseline rights"? Oder ist das Copyleft identisch mit sa? -- Micha --77.177.234.111 16:56, 22. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Das Copyleft gilt nicht bei CC0. Bei den SA-Lizenzen wird in der Zusammenfassung (deed) wie auch in unserem Artikel das "share alike" auf Abwandlungen/Bearbeitungen eingeschränkt. Doch die eigentliche Lizenz (BY-SA, BY) verlangt im Abschnitt 4. von Nachnutzern immer die Beifügung einer Kopie der Lizenz oder aber der Internetadresse zur Lizenz. Dieses Copyleft wird aus welchen Gründen auch immer aber nicht in der Kurzfassung kenntlich gemacht. --Martina Disk. 21:13, 26. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Verwendung von Fotos in gedruckten Büchern

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Dürfen Bilder, die unter CC-BY-SA Lizenz stehen, in einem Buch benutzt werden, das selbst nicht unter einer CC-Lizenz steht? Dass bei dem betreffenden Bild die Lizenz sowie der Urheber angegeben wäre, versteht sich. Diese Frage mag naiv klingen, aber beispielsweise werden bei Telepolis Artikel öfter mit Bildern illustriert, die unter CC-BY-SA Lizenz stehen. Bei solchen Artikeln ist kein Hinweise zu finden, dass der Artikel als solcher unter der selben Lizenz steht. (nicht signierter Beitrag von 87.157.90.161 (Diskussion) 16:07, 3. Jul 2013 (CEST))

Wiki?

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Gehen die Creative Commons Lizenzen auf Wikimedia Commons zurück? Oder hat die Namensähnlichkeit andere Gründe? -Torben

Creative Commons wurde 2001 gegründet, Wikimedia Commons erst 2004. In beiden Fällen steht „Commons“ für Allmende beziehungsweise Wissensallmende (im übertragenen Sinne für freie Inhalte), daher die Namensähnlichkeit. --Blacky24 (Diskussion) 19:36, 17. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Lizenzbeschreibung CC-BY-SA in einleitendem Abeschnitt falsch?

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Hallo, mir ist aufgefallen, dass die Beschreibung in Abs. 3 "Veröffentlicht jemand beispielsweise ein Werk unter der Lizenz CC-BY-SA, dann erlaubt er die Nutzung durch andere Menschen, aber der Urheber sowie die betreffende Lizenz müssen angegeben werden." die Beschreibung der CC-BY Lizenz ist, nicht die der CC-BY-SA. Eine kurze, korrekte Beschreibung für CC-BY-SA wäre z.B. "Veröffentlicht jemand beispielsweise ein Werk unter der Lizenz CC-BY-SA, dann erlaubt er die Nutzung durch andere Menschen unter der Bedingung, dass der Urheber sowie die betreffende Lizenz angegeben werden. Darüberhinaus darf der Nutzer das Werk unter der Bedingung verändern, dass er das bearbeitete Werk unter derselben Lizenz veröffentlicht." Siehe Lizenztext http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de (nicht signierter Beitrag von Wettermeister (Diskussion | Beiträge) 09:45, 22. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

Textfehler

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ZITAT

== Motivation ==

Die Werke eines Schöpfers (wie Texte, Musikstücke, Bilder, Videos usw.) sind normalerweise urheberrechtlich geschützt. Der Schöpfer kann aber entscheiden, dass er Werke anderen Menschen zur Verfügung stellt, ohne dass sie ausdrücklich um Erlaubnis fragen müssen. Dazu veröffentlicht er die Werke mit einem entsprechenden Hinweis, dass er zum Beispiel das Recht zum Kopieren, Verändern und Wiederveröffentlichen jedermann zugesteht.

Sollte es nicht heissen: "ohne dass sie ihn ausdrücklich um Veröffentlichungserlaubnis fragen müssen" ??? --Ohrnwuzler (Diskussion) 12:20, 6. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Nein. Sie müssen auch niemand anderen fragen. -- 87.139.203.173 12:40, 6. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Und manche Lizenzvarianten gestehen mehr Rechte zu als nur das Veröffentlichen. --Martina Disk. 21:50, 6. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Gehört der ZDFcheck hier rein?

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Da der entsprechende Abschnitt gerade aktualisiert wurde, frage ich mich: Sollte man ihn nicht vielleicht einfach ganz streichen? Abgesehen davon, dass eine sehr bescheidene Anzahl von Grafiken unter einer CC-Lizenz veröffentlicht wurde, hat das Ganze ja nicht viel mit Creative Commons zu tun und scheint als zeitlich limitierter "Gag" ohne grosse Bedeutung für die Creative-Commons-Bewegung geblieben zu sein. Gestumblindi 00:24, 11. Mär. 2014 (CET)Beantworten

CC BY 3.0

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Für mich ist diese Lizenz insofern unklar - die Namensnennung ist klar, aber wie weiß dann ein dritter, was er mit dem Foto machen darf, da ja kein Lizenz dabei stehen muss? --K@rl 21:37, 26. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Du verstehst was falsch, auch bei der cc-by 3.0 muss der Lizenztext bzw ein URI (etwa die URL der Lizenztextes) beigefügt werden und der Hinweis auf die Lizenz beibehalten werden. syrcroпедия 07:55, 27. Mai 2014 (CEST)
Während bei CC BY-SA dabei steht dass Name + Lizenz stehen muss, steht bei CC BY auch bei http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/at/ nichts von der Lizenz - das ist äußerst missverständlich --K@rl 08:03, 27. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Das ist der Deed, eine sehr verkürzte Zusammenfassung. und selbst da steht - wenn auch in Denglish - : Namensnennung — You must [...] provide a link to the license[...].
In der echten Lizenz steht dann aber unter 4. Bedingungen a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie müssen dabei stets eine Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen. [...] Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz [...] hinweisen.. syrcroпедия 09:02, 27. Mai 2014 (CEST)
Außerdem ist doch Share alike, dass ich die Lizenz nicht einschränken darf - ohne Share alike kann ich ja die Lizenz zumachen, was ja ohne Angabe wäre. --K@rl 08:06, 27. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Okay, da kann ich aber schon verstehen, dass es oft genug Probleme gibt ;-) --K@rl 10:59, 27. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Nicht-kommerzielle Nutzung wurde nicht präzisiert

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"Das Modul Nicht kommerziell sorgt gelegentlich für Probleme, da nicht klar definiert ist, was genau mit kommerziell gemeint ist. Dies ist mit Version 4.0 verbessert worden."

Die hier zitierte Quelle http://de.creativecommons.org/2013/11/25/version-4-0-ist-da/ sieht das aber ganz anders:

"Die Definition von „nicht kommerziell“ (Teil der Lizenzbedingung NC) wird nicht verändert, also weder genauer noch weiter gefasst."

--Dominik George (Diskussion) 13:10, 16. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

"Deutsches Recht"

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In Deutschlad gilt (BGB): ich kann, wenn mir danach ist, zu jedem Zeitpunkt eine einmal erteilte Genehmigung/Freigabe bzw. eine freie Nutzung eines Bildes wieder zurücknehmen/widersprechen. D.h. ab Zeitpunkt "X" dürfte dann z-B. ein Bild von mir nicht mehr frei genutzt werden dürfen. Wo wird das in der CC berücksichtigt? Wie könnte ich so etwas theoretisch in die Wege leiten? Ich las da irgendwo das die CC für das deutsche Recht portiert worden ist ... --Alchemist-hp (Diskussion) 09:04, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Bei CC kannst du nichts widerrufen, siehe ..Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten. - Wenn du die Freigabe mit CC gibst, geht das auch sicher mit deutschen Recht nicht, denn du hast dicvh ja mit CC dazuverpflichtet. Das wäre wie beim Schenkungsrecht, ich schenke was her und will es dann wieder haben - Das geht nur bei groben Undank wie es in Ö heißt, und das würde der Lizenzverleztung entsprechen. --K@rl 09:14, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Falsch (zumindest nach meinem Kenntnisstand), es gilt deutsches Recht!
Nachtrag: „beim Stellen unter eine freie Lizenz“ handelt es sich rechtlich betrachtet um das an einen unbestimmten Personenkreis gerichtete Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrags. Solange dieses Angebot nicht innerhalb angemessener Frist von einem Dritten angenommen wird, erlischt es (§§ 147, 151 BGB). Soll heißen, ich kann eine einmal erteilte Freigabe nur für neue unbestimmte Personen (die gibt es ja noch nicht) jederzeit einfach kündigen (eine Kündigungsfrist wäre zu beachten). Ja, auch das ist deutsches Recht! Alle alten Nutzungen eines Bildes bleiben natürlich nach den alten Freigaben bestehen. D.h. die Schenkung bleibt für die alten Nutzer erhalten, jedoch nicht für irgendwelche zukünftigen neuen Nutzer, die es noch gar nicht wissen, das sie welche werden würden. Und ja "ich" habe mich anwaltlich rechtsberaten lassen! Ich weiß auch dass die Meinung eines Anwalts kein Gerichtsurteil darstellt, aber eine Meinung eines Anwalts ist für mich bedeutungsvoller als eine Meinung hier von unbekannten. --Alchemist-hp (Diskussion) 09:19, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Sorry, da habe ich etwas falsch verstanden, du willst im Nachhinein die LIzenz verändern - ich verstand es so, dass du jemanden die Lizenz enttziehen willst, beides kann man in deiner Frage interpretieren unter eine einmal erteilte Genehmigung/Freigabe - da muss ich passen. --K@rl 09:44, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Aber noch etwas dazu: Da hätte Wikipedia nicht eine Zusatzlizenzierung machen müssen beim Wechsel von GNU auf CC - wenn die Lizenz zurückgenommen werden kann. --K@rl 09:49, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Es stimmt aber, wie du sagst, dass ich ein Bild auch unter andere Lizenzen unabhängig von Wikipedia stellen kann siehe oben --K@rl 09:52, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Nein, hier wurde ich nicht verstanden. Nach BGB kann ich abgegebene Freigaben nach unseren freien Lizenzen jederzeit wieder küngigen. Soll heißen: ab Zeitpunkt X in der Zukunft gilt meine erteilte Lizenzfreigabe für neue Nutzer nicht. Ist dieser kleine aber feine Unterschied klar? Und genau diese Deutsche Eigenschaft ist bei keinen der feien Lizenzen berücksichtigt. --Alchemist-hp (Diskussion) 18:18, 28. Okt. 2014 (CET)Beantworten
Imho hat das BGB an der Stelle eine Lücke bzw. Interpretationsspielraum. Entsprechende Streitigkeiten dürften letztendlich und regelmäßig vor Gericht landen und individuell dort ausgehandelt werden, bis der Gesetzgeber was passend macht. Für juristische Spitzfindigkeiten ist wikipedia vermutlich die falsche Diskussionsplattform. Ich verstehe auch nicht wirklich, weshalb man eine einmal erteilte freie Lizenz zurücknehmen oder gegen eine stärker eingeschränkte austauschen wollte. Mißbräuchlichen oder ungesetzlichen Nachnutzungen kann ja prinzipiell völlig unabhängig von der Lizenzierung nachgegangen werden.-- Smial (Diskussion) 12:14, 22. Dez. 2014 (CET) Ps.: Latürnich kann man nach BGB und KUG alles mögliche widerrufen, ob das aber bei unseren Lizenzen hier rechtlich wirksam und bindend ist, ist eine ganz andere Frage.Beantworten
Nicht das BGB hat eine Lücke bzw. Interpretationsspielraum, sondern die CC-BY-SA-xx Lizenz ist nicht BGB-konform! --Alchemist-hp (Diskussion) 12:35, 22. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Das schrubest du bereits. -- Smial (Diskussion) 12:41, 22. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Richtig, und Du möchtest es auch nicht verstehen?! ;-) --Alchemist-hp (Diskussion) 13:37, 22. Dez. 2014 (CET)Beantworten
@Smial: "Ich verstehe auch nicht wirklich, weshalb man eine einmal erteilte freie Lizenz zurücknehmen oder gegen eine stärker eingeschränkte austauschen wollte." Es ist ganz einfach, ich kann Dir einen trifftigen Grund nennen: die CC-BY-SA-xx Lizenzen werden nicht so genutzt wie vorgesehen. Du brauchst nur irgend ein Wikipediabild googeln ... über 90% werden falsch genutzt bzw. sind einfach nur geklaut. Der Gedanke der "freien Lizenz und dessen Bedingungen" sind nicht nach "Außen" hin richtig "verkauft" worden. Jeder liest nur "Wikipedia ist bedingungslos frei". MMn hat die Bekanntmachung der freien CC-BY-SA-xx Lizenz komplett versagt! Da haben viele Ihre Hausaufgaben nicht gemacht. --Alchemist-hp (Diskussion) 13:37, 22. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Die CC- und anderen Lizenzen geben Nachnutzern, die die korrekt nutzen, Rechtssicherheit. Alle anderen klauen sowieso, völlig egal, ob und welche Lizenz dransteht, es ist denen auch egal, ob die Inhalte überhaupt freigegeben sind. Was im Netz gefunden wird, wird auch kopiert. Wenn du das halbwegs wirksam verhindern willst, mußt du fette Wasserzeichen quer übers Motiv malen und die Auflösung kleiner als 400 Pixel für die lange Seite machen. Dann isses selbst für ebay zu klein. Wenn du den Bilderklau wirksam verhindern willst, darfst du nur in passwortgeschützte geschlossene Systeme posten - und mußt selbst da allen Leuten Vertrauensvorschuß geben. Es ist folglich auch völlig peng, ob jemand seine CC-Freigaben nachträglich einschränkt: Die Sachen sind freigelassen, die fängt keiner mehr ein, jedenfalls nicht mit auch nur halbwegs lohnendem Aufwand, nach dem letzten Urteil zum wirtschaftlichen Wert von CC-lizenziertem Material gleich gar nicht mehr. Wenn du für die Zukunft etwas ändern willst: Einfach nichts mehr hochladen, wo freie Lizenzen verlangt und Wasserzeichen verboten werden. -- Smial (Diskussion) 14:30, 22. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Smial Hm, Du verkennst eines: "ich" rede nicht von mir und erst recht nicht von meinen Interessen. Ich weiß was und wie ich etwas tue :-) Viele Grüße, --Alchemist-hp (Diskussion) 16:46, 22. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Wenn du nicht von dir redest, weshalb beginnst du einen Faden mit "... ich kann, wenn mir danach ist, zu jedem Zeitpunkt eine einmal erteilte Genehmigung/Freigabe bzw. eine freie Nutzung eines Bildes wieder zurücknehmen/widersprechen."? (was erwiesenermaßen keineswegs einfach so, wenn "dir" danach ist, möglich ist) -- Smial (Diskussion) 17:19, 22. Dez. 2014 (CET) Ps: Wenn du das "ich" als rhetorische Figur gemeint haben solltest, bleibt freilich unverständlich, wie du gleichzeitig mein "du" mißverstehen konntest.Beantworten
Ich kann schon, nur die Unwissenden auf Commons/Wikipedia würden ganz sicher so etwas unterbinden wollen bzw. unterbinden, daher hier auch diese Diskussion. Aber wie so oft ... es führt zu nichts. Wenn es darauf ankommt, so ist einjeder eh nur auf sich selbst gestellt. Wie Du sagst, ich kann hier bei der Wikipedia "mitspielen" oder es einfach auch sein lassen. Das "mitspielen" hat jedoch einen schönen Vorteil: das persönliche Kennenlernen vieler netter und interessanter Leute und natürlich die Wissensverbreitung für die Menschen. --Alchemist-hp (Diskussion) 17:31, 22. Dez. 2014 (CET)Beantworten

3.7 Rechtliche Bewertung

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"Die Creative-Commons-Lizenzen sind im deutschen Recht AGB, woraus sich vertrags- und verbraucherschutzrechtliche Probleme ergeben können.[18] So gehen Zweifel bzgl. der Auslegung der Lizenzen stets gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten der Lizenzgebers.[19] Bei Einbeziehung von nichtdeutschsprachigen Versionen, etwa einer „unportierten“ US-amerikanische CC-Lizenz, kann es im Einzelfall jedoch zweifelhaft sein, ob die Lizenznehmer den Inhalt der CC-Lizenz in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen können, da § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB voraussetzt, dass die AGB verständlich sind."

Kann das mal bitte jemand für mich übersetzen? Ich lese nur "bla, bla, bla". Versteht das überhaupt irgend einer? Der Sinn dieses Abschnitts erschließt sich mir leider nicht. Auf alle Fälle schon mal Danke für die Mühe. --Alchemist-hp (Diskussion) 21:17, 12. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Ich stimme zu. Wobei mir schon klar ist, dass das knappe Übersetzen derartiger juristischer Sachverhalte in Alltagssprache sicher nicht leicht ist. Ich erahne die Aussage dahingehend, daß über Basierung der CC-Lizenzierung auf AGB ein gewisses "juristisches Graugebiet" besteht (weil ein Nutzer/Lizenznehmer nicht wie gefordert eine USA-Lizenz voll nachvollziehen kann)--Heebi (Diskussion) 11:26, 25. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
80.187.98.91 hat meinen Verbesserungsvorschlag gesichtet, einfach weiter verbessern, bis es klar genug ist: IANAL. –Be..anyone 💩 23:23, 27. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Performance-Restricted-Lizenzen sollten besprochen werden

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Könnte jemand, der sich gut genug auskennt, die Performance-Restricted-Lizenzen im Artikel darstellen? Die sind meines Wissens vom IMSLP aus den CC-Lizenzen entwickelt worden, um das Problem der Komponisten zu lösen, die ihren Notentext gerne freigeben möchten, die Aufführungsrechte aber nicht. Die CC-Lizenzen waren dafür ungeeignet.--87.145.238.142 00:48, 18. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Hab's doch selbst versucht.--87.145.236.175 17:04, 18. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

"drei" oder "vier"? - "Ja" oder "Ja"?

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1. Beim Abschnitt Lizenzen ist zu lesen (fette Hervorhebungen durch mich):
Bei der Suche nach einer passenden Lizenz für Weiterverwertung konnte man sich ursprünglich drei Entscheidungsfragen stellen lassen:

Nun sieht jeder, dass es sich um vier Fragen handelt, aber vermutlich war die vierte ja nur als Anschlussfrage für den Fall gedacht, dass die dritte oder irgendeine oder alle drei mit "ja" beantwortet wurden. Wäre sinnvoll, dass zu erläutern.

2. Weiter:
... Antwortet man mit „nein“ auf die erste Frage und auf die zweite, dritte und vierte mit „ja“, so gibt man sein Werk in die Public Domain. Antwortet man dagegen auf die vierte Frage mit ja, erhält man etwas Ähnliches zur GPL.
Ist jetzt das erste "ja" verkehrt oder das zweite?--Bestoernesto (Diskussion) 03:28, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Rechtliche Bewertung in Deutschland ?????

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Die Creative-Commons-Lizenzen sind im deutschen Recht AGB, woraus sich vertrags- und verbraucherschutzrechtliche Probleme ergeben können.[17] So gehen Zweifel bzgl. der Auslegung der Lizenzen stets gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Lizenzgebers.[18] Bei Einbeziehung von nichtdeutschsprachigen Versionen, etwa einer „unportierten“ US-amerikanischen CC-Lizenz, kann es im Einzelfall jedoch zweifelhaft sein, ob die Lizenznehmer den Inhalt der CC-Lizenz in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen können, da § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB voraussetzt, dass die AGB verständlich sind.[19]
Kann das mal jemand so umformulieren, dass das auch ohne Jura-Studium und im Sinne von Wikipedia:Allgemeinverständlichkeit zu verstehen ist?--Bestoernesto (Diskussion) 04:43, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten

"Approved for Free Cultural Works"?

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"Approved for Free Cultural Works"? zu deutsch "Zugelassen für freie kulturelle Werke"? kommt im Artikel dreimal als Tabellenüberschrift und bei zwei Abbildungen vor. Scheint was ganz wichtiges zu sein, konnte aber keine Erklärung im Artikel finden.--Bestoernesto (Diskussion) 05:15, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Modul "Nichtkommerziell": Selbstkostenpreis nach EU-Recht verboten?

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Folgender Satz stand in der Erläuterungstabelle der einzelnen Module: "Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden, womit nach EU-Recht auch der Verkauf zum Selbstkostenpreis verboten wird." Für den 2. Teil wurde kein Beleg angeführt. Eine ausführliche Websuche meinerseits hat zu dem Thema auch keine Belege ergeben, die Sache scheint also nicht so offensichtlich zu sein, wie sie dargestellt wird. Eine rechtliche Bewertungen ohne Beleg sollte nicht im Artikel verbleiben, insbesondere da der Themenkomplex "nicht-kommerziell" allgemein etwas schwierig/umstritten ist (s. später im Artikel). Farbijan (Diskussion) 11:58, 4. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Artikel um den Lizenzhinweisgenerator ergänzen?

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Hallo CC-Profis, das Problem der Verständlichkeit von den CC-Lizenzbedingungen ist ja immer wieder Thema und Teil der Kritik. Daher könnte das Projekt Lizenzhinweisgenerator m.E. hier gut mit vorgestellt oder ein Link auf - einen noch anzulegenden - Artikel gebracht werden, da es dieses Problem ja angeht. https://wikimedia.de/wiki/Monsters_of_Law_-_Crashkurs_für_die_Wiki-Welt https://lizenzhinweisgenerator.de https://www.youtube.com/watch?v=Gj4TU1tSIJA Beste Grüße und schon im Voraus Danke an die Autor/innen --Polimorph (Diskussion) 12:14, 21. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

BBC

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Es kreißte der Berg und gebar ein Mäuslein. Wieder mal so ein Hype, der erbärmlich endete mit 500 Streifen. Leute bleibt mal auf dem Teppich. --Hannover86 (Diskussion) 17:16, 21. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

"ND" ist mir unklar

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Man darf also keine "veränderten Versionen" veröffentlichen. WEnn ich also ein farbiges Foto verwenden will, muss ich es auch in meinem Buch farbig abdrucken, da s/w-Abdruck ja schon eine "Veränderung" wäre? --RokerHRO (Diskussion) 18:00, 30. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Würde ich so interpretieren, ja. Eine Umsetzung nach SW halte ich für einen zu tiefen Eingriff in die Gestaltung, tiefer als es eine reine Skalierung wäre, um besipielsweise ein Bild in ein Layout einzupassen. --Smial (Diskussion) 16:35, 19. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Automatische Beendigung bei Verstößen

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Im Artikel fehlt meines Erachtens eine Erklärung der automatischen Beendigungsklausel, im Fall der CC-BY-SA-Lizenz unter Abschnitt 6. Was genau ist der Zweck dieser Klausel? Nach dem deutschen Urheberrecht (und vermutlich auch der Gesetze in den allermeisten anderen Unterzeichnerländern des Berner Abkommens) ist die Nutzung außerhalb der vom Urheberrecht definierten und vom Urheber zusätzlich eingeräumten Grenzen ohnehin illegal und strafbar, d.h. der Urheber kann in jedem Fall gegen einen Lizenzverstoß vorgehen, sofern dieser nicht durch eine explizite Ausnahme im nationalen Urheberrecht/Copyright gedeckt ist (etwa durch Fair use). Ferner wirkt die Klausel in die Zukunft fort, d.h. untersagt die Nutzung der eingeräumten Freiheiten dauerhaft, bis vom Urheber aktiv eine neue Lizenz erteilt wurde (in CC 4 zusätzlich automatisch, wenn der Nutzer den Verstoß binnen 30 Tagen nach Kenntnisnahme abstellt). Welchen Nutzen bringt das? Würde es nicht reichen. wenn die Lizenz lediglich während des Lizenzverstoßes pausiert (falls die Klausel überhaupt notwendig sein sollte)? Eine Erklärung hierzu wäre sehr hilfreich, zumal es scheinbar nirgendwo im Netz eine solche Erläuterung zu geben scheint (ich habe zumindest keine mit den gängigen Suchmaschinen finden können, nichtmal bei Creativecommons selbst).--SiriusB (Diskussion) 12:44, 12. Mai 2019 (CEST)Beantworten

cc-by-nd

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Kann die in Wikipedia verwendet werden? MfG --commander-pirx (disk beiträge) 15:40, 19. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Nein. -- Smial (Diskussion) 16:32, 19. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Deutsche Fassung der Version 4.0 – warum wird die nicht verlinkt?

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Auf der Seite des Creative Commons-Deutschland-Chapters finden sich schon seit 2017 Portierungen der Version 4.0: https://de.creativecommons.org/index.php/2017/01/23/es-ist-vollbracht-die-ccpl-4-0-in-offizieller-deutscher-uebersetzung-ist-da/ Warum werden diese Versionen hier nicht verlinkt? Sollen diese Fassungen in Wikipedia nicht verwendet werden? Oder ist diese Seite einfach nur überholt? Würde mich über eine Erklärung freuen. Dr. Burkhard Beyer (Diskussion) 13:24, 4. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Portierungen in landesspezifische Lizenzen sind nicht dasselbe wie Übersetzungen, die sich inhaltlich nicht unterscheiden und bei denen das Original rechtlich maßgeblich ist. Das ist die klassische Verwechslung von "deutsch" und "deutschsprachig". Es gibt keine deutsche "Portierung" der 4.0-Lizenzen. ~ ToBeFree (Diskussion) 23:32, 13. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Gesucht: Praxisbeispiele für typische rechtliche Fragen und Anwendungsschwierigkeiten

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Gemeinsam mit dem Autoren Till Kreutzer möchten wir bei Wikimedia Deutschland e. V. unsere weit verbreitete Publikation “Open Content - Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen” aktualisieren. Um die Praxisrelevanz noch zu steigern, würden wir gern eine Reihe von Praxisbeispielen aufnehmen. Auf deren Basis möchten wir typische rechtliche Fragen und Anwendungsschwierigkeiten erklären. Um herauszufinden, welche rechtlichen Fragestellungen und Beispiele besonders relevant sind (z. B. weil sie besonders oft auftreten), schreibe ich hier. Bitte schreibt mir gern weiter häufig auftretenden Rechtsfragen und Praxisbeispiele, damit wir den Leitfaden noch besser auf die Bedarfe auch der Wikimedia-Communitys abstimmen können. Fragen und Praxisbeispiele können sich sowohl auf die Nachnutzung von CC-Inhalten (Sicht der Lizenznehmer*innen) als auch auf deren Lizenzierung (Sicht der Lizenzgeber*innen) beziehen. Beispiele wären:

  • Nachnutzung:

Genügt es bei der Quellenangabe (Attribution-Pflicht) die Autorin zu nennen oder müssen weitere Angaben gemacht werden? Gibt es konkrete Vorgaben, wo die Quellenangaben angebracht werden müssen? Löst die Kombination von verschiedenen Inhalten in einer Publikation die sa-Pflicht (share alike) aus und muss ich die ganze Publikation daher unter der share-alike-Lizenz veröffentlichen? Handelt es sich um eine kommerzielle Nutzung, wenn Inhalte in einer kostenpflichtigen Weiterbildungsveranstaltung eines gemeinnützigen Trägers genutzt werden sollen? Worauf kommt es bei der Abgrenzung von kommerziell und nicht kommerziell an? Widerspricht es einer nd-Lizenz (keine Bearbeitungen), ein CC-Bild mit anderen Bildern kombiniert nachzunutzen und zu veröffentlichen? Wie unterscheidet sich eine Zusammenstellung von einer Bearbeitung?

  • Lizenzierung:

(Wie) Kann ich Bilder und Text unter verschiedenen Lizenzen veröffentlichen, wenn sie gemeinsam in einem Dokument enthalten sind? Bieten sich nc-Lizenzen (non commercial) für Open Content an, der von der öffentlichen Hand veröffentlicht wird? Immerhin kann so ausgeschlossen werden, dass sie von Unternehmen kommerzialisiert werden. Wie unterscheiden sich die Lizenzen von Pixabay, Unsplash und CC (CC0, CC by)? Unter welchen Lizenzen sollten offene Meta- oder Forschungsdaten veröffentlicht werden (im Sinne von Open Data)? Bieten sich die Lizenzen von CC an oder sind spezielle Open-Data-Lizenzen besser geeignet?

Hilfreich wäre für uns jeweils auch der konkrete Kontext, in dem diese und ähnliche Fragen auftauchen. Also z.B.: Wir möchten als Stiftung gerne frei lizenzierte Bilder auf unserer Website nutzen. / Ich möchte ein freies Unterrichtsmaterial veröffentlichen und dafür eigene Textbausteine und Grafiken Dritter nutzen. / Wir möchten die Publikationsreihe unserer Publikation unter einer freien Lizenz herausgeben. Vielen Dank im Voraus! --Lilli Iliev (WMDE) (Diskussion) 14:35, 3. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Wenn´s erlaubt ist, möchte ich in diesem Zusammenhang eine konkrete Frage stellen: Wir haben bei uns hier in Bayern im Rahmen unser MUC-KulturTour-Aktivitäten wiederholt von der Bayerischen Staatsbibliothek, und auch vom Münchner Stadtmuseum und vom Archiv des Deutschen Museums die CC-Freigabe von Digitalisaten angeboten bekommen, allerdings unter CC BY-NC-SA 4.0. Was die kommerzielle Nutzung ausschließt. Wäre das statthaft, ist sowas gewünscht? Vielen Dank und herzliche Grüße aus München --Pimpinellus (Diskussion) 13:29, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Beliebtes Vandalenziel

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Dieser Artikel scheint ein beliebtes Vandalenziel zu sein (siehe Versionsgeschichte). Vielleicht könnte man über eine halbspeere nachdenken? JiaqiDerKrasse (Diskussion) 17:18, 4. Nov. 2024 (CET)Beantworten