Diskussion:Diplomatenstatus

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:8071:6400:A520:1D6A:814:C006:B02B in Abschnitt Erklärung gewerbliche Tätigkeit nach WÜD Art. 42
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Etliche Fragen zum Diplomatenstatus, die in der Vergangenheit auf den verschiedensten Diskussionsseiten gestellt worden sind, aber auch aktuelle Tagesereignisse (Fall Strauss-Kahn, Erstürmung der britischen Botschaft in Teheran), haben mich angespornt, mich dieses Themas intensiver anzunehmen. Bisher gab es dazu noch nicht sehr viel.

In den letzten acht Wochen habe ich kräftig recherchiert, viele Bücher zum Internationalen Recht gelesen, bin auf interessante Zeitungsmeldungen gestoßen, habe die Gesetzesblätter durchgearbeitet, die JURIS-Datenbank auf Gerichtsentscheidungen ausgewertet, die Internetseiten von internationalen Organisationen (z. B. UN, IGH) besucht, auf die ich sonst im Traum nicht gekommen wäre, und den Beitrag mit zusätzlichen eigenen Aufnahmen bebildert. Obwohl ich in diesem Bereich glaube, schon eine Menge Ahnung zu haben, habe ich viele neue, für mich teilweise erstaunliche Erkenntnisse gewonnen. Wichtig war mir stets auch der Blick nach Österreich und in die Schweiz.

Es war viel Arbeit, aber es hat auch wahnsinnig viel Spaß gemacht!

Ich entlasse mein Werk heute in die Gemeinfreiheit, und hoffe, dass mit diesem Beitrag die aufgeworfenen Fragen weitgehend beantwortet werden. Wenn nicht, gibt es ja jetzt auch diese Disk, die noch ziemlich leer ist ...

Wie immer freue ich mich über Textverbesserungen und ‑ergänzungen, die Beseitigung von Tipp- und Schreibfehlern, die Gangbarmachung nicht funktionierender Links, die Einstellung passenderer Bilder sowie eure hoffentlich positiven Rückmeldungen. --Opihuck 23:51, 30. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Ich habe mir die Seite gerade durchgelesen. Sehr gute Arbeit. -- Raisuli 18:44, 5. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Vielen Dank, das freut mich. --Opihuck 18:49, 5. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Wiener Kongress

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In der Schlussakte des Wiener Kongresses wurden auch die diplomatischen Vertretungen und insbesondere deren Rangfolge verbindlich geregelt.

Erklärung gewerbliche Tätigkeit nach WÜD Art. 42

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Der Artikel liest sich so, dass einem Botschafter eine gewerbliche Tätigkeit neben seiner Botschaftertätigkeit untersagt ist und verweist auf Art. 42 WÜD als Quelle dafür. Hier finde ich aber nicht entsprechendes, zumindest nich in meiner Interpretation:

https://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/ir_online_db/ir_htm/frame_wuek_24-04-1963.htm

Ok, inzwischen gefunden, dass Art. 57 der richtige ist, auch wenn er sehr schwachsinnig ausformuliert ist! Es ist kein Privileg verboten zu bekommen einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen!

Kann das mal jemand aufklären? --2A02:8071:6400:A520:1D6A:814:C006:B02B 23:47, 18. Nov. 2023 (CET)Beantworten