Diskussion:Elektronisches Rezept

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Letzter Kommentar: vor 20 Tagen von Hlambert63 in Abschnitt Handhabung für GKV-Patienten in der Einleitung
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Überarbeiten

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So ist der Artikel totales durcheinander und POV, keine Erklärung. Fast schon LA-würdig. --217.7.227.176 16:32, 7. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

NPOV

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Der erste Absatz ist ja vielleicht noch informativ, darunter wird es aber sehr einseitig gegen diese Karte. Wollte nochmal NPOV setzen, vielleicht stoplert wer drüber, der Ahnung hat. --deFox 18:32, 15. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Rezept auf Karte

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Bei Rezepten auf Karte (und wenn ich es recht verstanden habe auch Server basiert) ist laut dem Pamphlet an einem Nutzer-Terminal (z.B. Zuhause am Kartenleser, oder öffentlich wie an einem Bankautomaten wo die Überwachungskamera mit liest) dann erst die Sichtbarkeit des Rezepts auf sichtbar zu stellen.

Nur eine Hand voll (es waren glaub ich 5 ) Rezepte passen auf die Karte speichern, naja einen 4 gb Stick für 8 euro kann man eben nicht für 50cent bekommen ... die muss man dann also daheim löschen

auf die Nutzbarkeit des ganzen durch ältere Personen hat wohl keiner geachtet

Wozu auch? Du als Patient hast damit doch nichts zu tun, außer dass du deine Karte hinlegst. --217.151.145.186 14:59, 4. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Die Nichtneutralität zur Karte ist einfach den Fakten geschuldet, die lassen sich einfach nicht besser darstellen ;) (nicht signierter Beitrag von 93.222.61.174 (Diskussion) 23:57, 19. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Retaxierung

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Sollte im Artikel auch darauf eingegangen werden dass damit der großteil die besch... Retaxierungen der Krankenkassen endlich aufhören? Denn diese geilen sich ja zu sehr an minimalsten Fehlern bei den Rezepten auf. --217.151.145.186 14:59, 4. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Letzte Überarbeitungen

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MBq, in Deiner Position weiß Du selbst, dass keine Links in Fließtext gehören usw. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 16:47, 27. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Ja, kommt noch raus —MBq Disk 18:44, 27. Jan. 2023 (CET)Beantworten

E-Rezept startet am 1. Juli

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[1] --Anselm Rapp (Diskussion) 15:12, 13. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Der ganze Artikel gehört überarbeitet

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Der Artikel ist veraltet und strotzt vor faktischen Fehlern --95.90.211.124 09:09, 10. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Cookies

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Bei den Vor- und Nachteilen heißt es So enthält etwa die Datenschutzerklärung der Seite Das E-Rezept für Deutschland zu „notwendigen“ Cookies 17 Einträge, doch die Verbindungsaufnahme mit Google Analytics wird verschwiegen. Dieses taucht an anderer Stelle bei „Statistiken“ auf. Meta (Facebook) setzt Cookies, „um Werbeprodukte anzuzeigen, zum Beispiel Echtzeitgebote dritter Werbetreibender.“ : Was soll der Satz in dem Zusammenhang? Soll er erklären, was Cookies sind? Facebook / Meta ist nur eine von tausenden Websites, die das machen. Oder setzt / liest / erfordert die E-Rezept-Software gezielt auch Facebook-Cookies? --Hlambert63 (Diskussion) 12:53, 31. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Ich habe den gesamten Abschnitt entefernt:, es geht darin lediglich um den Besuch der Betreibersite und das ist doch zur Einlösung der Rezepte nicht erforderlich:? Oder doch - oder teils teils? Das sollte ggf. klar gemacht werden, dass wenn ein GKV-Patient mittels seiner Kassenkarte das Rezept einlöst, die sich mit der Betreibersite verbände, die wiederum ihre Cookies auf die Karte lüde... Oder schon in der Arztpraxis? Oder gilt das nur für Einlösung per App...? --Trollflöjten αω 18:03, 8. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Das ist die Infoseite der Gematik, die hat mit dem Erezept-Ausgabeverfahren exakt null zu tun. Abschnittslöschung vollkommen korrekt. Stand jetzt ist da auch ein Consenttool (usercentrics) eingesetzt, wenn man keine Einwilligung gibt, wird nichts getrackt. Thema sollte meiner Ansicht nach erledigt sein, wenns nicht eh direkt ne Nebelkerze war. --Korrupt (Diskussion) 09:14, 17. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Belege?

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Gibt es für die Befürchtungen „Es ist absehbar, dass sich Schummelmechanismen einschleichen“ und „Diese Notwendigkeit zweier Systeme kann zu mehr Bürokratie führen“ Belege? Sie sehen mir mehr nach TF oder persönlicher Meinung aus, mal abgesehen von der unangemessenen umgangssprachlichen Ausdrucksweise, wären beim ersten Punkt v.a. auch die Folgen darzustellen, aber belegt, dass diese Punkte tatsächlich in der Diskussion zum Lemma eine Rolle spielen. Falls diese Betrachtungen nicht in den einschlägigen, belegfähigen Medien diskutiert wurden/werden, wären die Absätze zu entfernen.--Trollflöjten αω 18:03, 8. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Wirkt auf mich auch wie TF (und ist ja weg, neh?) Mein Stand ist auch, dass die "Folgerezept wird auf die eGK gebucht und spart den Weg in die Praxis"-Kiste an sich funktioniert. Dass das "wegen eMail" nicht sicher sei, scheint mir auch Nebelkerze, weil wahlweise geht das direkt über eGK oder über App, Mail ist da nicht im Spiel. Frage eher, ob die App-Lösung inzwischen zuverlässig funktioniert, und da scheint der Blätterwald augenblicklich eher Anlaufschwierigkeiten zu zeigen. Wahrscheinlich aber in ein, zwei Monaten alles klarer. --Korrupt (Diskussion) 09:21, 17. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Eigener Artikel Elektronisches Rezept (Deutschland)

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Aufgrund der Größe und Bedeutung wäre ein eigener Artikel Elektronisches Rezept (Deutschland) sicherlich sinnvoll --P6G47TG (Diskussion) 10:55, 11. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Grammatik

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Micga, ich habe gerade den Abschnitt Polen überarbeitet, konnte ihn wegen BK nicht speichern. Hier ist er, bei Bedarf:

Seit Anfang Januar 2020 wird in Polen das E-Rezept verpflichtend verwendet. Ein Rezept auf Papier ist nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt und muss sowieso durch den Apotheker verpflichtend vollständig digitalisiert werden. Verantwortlich für das System ist das E-Gesundheitszentrum (Centrum e-Zdrowia, CeZ) des Ministeriums für Gesundheit in enger Zusammenarbeit mit dem National Gesundheitsfonds (Narodowy Fundusz Zdrowia, NFZ). Der Patient bekommt einen vierstelligen Code per SMS, E-Mail, einer von zwei mobilen Apps der Staatsregierung (mojeIKP und mObywatel) oder über das Portal pacjent.gov.pl der Staatsregierung; der Code kann auch mündlich, handschriftlich oder als Papierausdruck des E-Rezepts mit einem Strichcode vom Arzt mitgeteilt werden. Der Code muss zusammen mit der polnischen Personennummer PESEL in der Apotheke verwendet werden, aber statt beide dem Apotheker mündlich mitzuteilen, hat der Patient auch die Optionen, den Papierausdruck des E-Rezepts mit einem Strichcode oder einen durch die App mojeIKP generierten QR-Code des E-Rezepts in der Apotheke zu vorzuzeigen, was den Vorteil hat, dass andere Kunden in der Apotheke die Personennummer PESEL nicht hören und sie später missbrauchen können. Der Patient ohne eine polnische Personennummer (typisch ein Ausländer ohne einen polnischen Aufenthaltstitel) bekommt hingegen immer einen Papierausdruck des E-Rezepts mit einem Strichcode, aber ohne den vierstellige Code. Es ist möglich, das Rezept in jeder beliebigen Apotheke einzulösen. Ein Vorläufer des E-Rezepts wurde im Jahre 2011 im Rahmen der in einer Kreisstadt durchgeführten Pilotstudie getestet.

Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 18:25, 31. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Leider unkooperativ. Ich hab's gemacht. --Anselm Rapp (Diskussion) 13:22, 1. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Handhabung für GKV-Patienten in der Einleitung

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In der Einleitung heißt es Die Patienten können die Information auf eine spezielle Smartphone-App bekommen oder ersatzweise einen Ausdruck.... Das suggeriert, als sei das der einzige Weg, auf dem das Rezept zu einer der Apotheken kommt (das wird auch durch TV-Werbung der Versandapotheken suggeriert, in deren App die Versichertenkarte gescannt wird). Ich kenne es von Bekannten mittlerweile aber so, dass in der Apotheke Lesegeräte für die Versichertenkarte vorhanden sind: Der Patient steckt die da rein, und dadurch ruft die Apotheke das zuvor vom Arzt an die Gematik-Rezeptdatenbank gesendete Rezept ab. Eine App oder einen Code-Ausdruck bräuchte man nur, wenn der Arzt das Rezept erst verzögert absendet (z.B. abends gesammelt).

Ich halte eine Ergänzung auch deshalb für sinnvoll, weil manche Leute ohne Smartphone dann vielleicht davon abgehalten werden zum Arzt zu gehen, weil sie fürchten, dass sie neuerdings nicht an ihre verordneten verschreibungspflichtigen Medikamente kommen. --Hlambert63 (Diskussion) 19:17, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Gematik: "Das E-Rezept ist neuer Standard. Es wird ausschließlich digital erstellt und signiert und kann mit der elektronischen Gesundheitskarte, mit dem Smartphone oder mit einem Ausdruck in Apotheken eingelöst werden." Aber es stimmt, auch meine Apotheke hat solch ein Lesegerät. Anfangs habe ich per App bestellt und wollte abholen, sie haben meine Karte eingelesen und sich gewundert, warum damit kein E-Rezept abrufbar war. Klar: In dem Moment, wo man per App bestellt, kann man von der Karte nichts mehr abrufen. – Wie setzt man das in der Einleitung um? Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 19:44, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich würde den Satz Die Patienten können die Information auf eine spezielle Smartphone-App bekommen oder ersatzweise einen Ausdruck mit einem DataMatrix-Code. zwar lassen, aber abändern in ...können, wenn sie wünschen,..., aber voran den Satz stellen Patienten können (vielleicht ergänzt um einen Baustein o.ä. Bemerkung mit Stand 10/2024) ihre Versicherungskarte in einer Apotheke ihrer Wahl vorlegen. Wenn die Apotheke über die erforderliche Technik verfügt, kann sie die Kartendaten auslesen, damit das E-Rezept abrufen und die verordneten Medikamente ausgeben und mit dem Versicherungsträger abrechnen Ich denke, das ist allgemein genug formuliert.
Wenn das aber zu ausufernd wird, sollte man die Handhabung in ein eigenes, aber gut sichtbares Kapitel auslagern und in der Einleitung nur darauf verweisen. --Hlambert63 (Diskussion) 20:07, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe noch etwas umformuliert:
Die Patienten können das E-Rezept vom Arzt elektronisch erhalten oder ersatzweise einen Ausdruck mit einem DataMatrix-Code. Das E-Rezept kann von den Apotheken von der Versicherungskarte oder vom Ausdruck ausgelesen werden. Mit einer speziellen Smartphone-App ist das ebenfalls möglich, darüber hinaus kann der Patient die verordneten Medikamente aber auch zur Abholung bestellen oder, wenn angeboten, liefern lassen.
Den Stand kann man nennen, muss es aber wohl nicht. E-Rezepte sind oder werden wohl Pflicht, so dass die Apotheken über die Technik verfügen müssen. Ob und wie die Apotheken beim E-Rezept anders mit der Versicherung abrechnen als bisher, muss in der Einleitung meines Erachtens nicht erwähnt werden. Aber insgesamt gerne noch optimieren.
Jedenfalls ist Dein Hinweis nützlich; da fehlte bisher etwas. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 21:37, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Die Umformulierung ist noch besser, danke! Ich würde nur noch eine Kleinigkeit ändern: die Textstelle kann von den Apotheken von der Versicherungskarte ... ausgelesen klingt so, als wäre das E-Rezept auf der gespeichert, das ist aber laut FAQs des Ministeriums nicht der Fall, Die eGK dient nur als Schlüssel, um der Apothekerin oder dem Apotheker den Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst zu ermöglichen. Dort werden alle Rezepte gespeichert..
Ich muss mir nur noch überlegen, wie man das anders formulieren kann: Vielleicht kann von den Apotheken mittels der (Stamm-)Daten der Versicherungskarte zentral abgerufen werden oder vom Code-Ausdruck ausgelesen werden? --Hlambert63 (Diskussion) 12:11, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Danke, @Hlambert63, Dein Einwand ist berechtigt. Einfach Das E-Rezept kann von den Apotheken per Versicherungskarte oder vom Ausdruck gelesen werden? Mit dem, was nach dem E-Rezept auf den verschiedenen Medien passiert, also mit der Datenverarbeitung, beschäftigt sich der Artikel bisher kaum. Ob man das in den Artikel aufnehmen will, wäre zu überlegen, aber da muss ich passen. In die Einleitung würde ich es zumindest vorerst nicht aufnahmen.
Wenn Du soweit einverstanden bist, ändere die Einleitung gerne. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 13:41, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo, ja, das wäre ideal, per Versicherungskarte ist knapp und neutral, impliziert also keine vermeintliche Speicherung auf der Karte und lässt technische Details außen vor, die in der knapp zu bemessenden Einleitung nix zu suchen haben.
Die technischen Details kann ja dann später jemand, der sich mit der IT-Infrastruktur der Gematik besser auskennt, ergänzen. Ich bin zwar IT-Mensch, kann aber natürlich nicht alles wissen und kennen. Einen schönen Samstag noch wünscht Hlambert63 (Diskussion) 14:00, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
100 % Übereinstimmung, @Hlambert63. Falls Du die Änderung nicht selbst durchführen willst, melde Dich, ansonsten auch ein schönes Wochenende und danke für die konstruktive Zusammenarbeit. --Anselm Rapp (Diskussion) 14:17, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

@Hlambert63, die gemeinsam formulierte Endversion habe ich so verstanden:
Die Patienten können das E-Rezept vom Arzt elektronisch erhalten oder ersatzweise einen Ausdruck mit einem DataMatrix-Code. Das E-Rezept kann von den Apotheken per Versicherungskarte oder vom Ausdruck gelesen werden Mit einer speziellen Smartphone-App ist das ebenfalls möglich, darüber hinaus kann der Patient die verordneten Medikamente aber auch zur Abholung bestellen oder, wenn angeboten, liefern lassen.
Du hast formuliert:
Patienten können das E-Rezept bei den Leistungserbringern (z. B. Apotheken) per Versichertenkarte oder oder ersatzweise mit einen Code-Ausdruck des Arztes einlösen. Besitzer eines Smartphones können die Information auf eine spezielle Smartphone-App bekommen.
Wo liegt das Missverständnis? ---Anselm Rapp (Diskussion) 15:47, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Oh, sorry, da hab ich was unterschlagen, war keine böse Absicht! Ich setze dann mal jetzt den Konsens-Text ein. --Hlambert63 (Diskussion) 16:05, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten