Diskussion:Elterngeld (Deutschland)/Archiv/2

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Neun-x in Abschnitt neue Studie (DIW)
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Musterklagen

Hier wird immer wieder die Ansicht vertreten, dass noch anhängige "Musterklagen", die von der ÖDP unterstützt würden, in dem Artikel erwähnt werden müssten. Die Verfahren seien relevant, weil im Rahmen dieser Musterklagen die bisher noch ungeklärte verfassungsrechtliche Fragen behandelt würde, ob es mit dem Gleichheitsgebot aus Art. 3 GG und mit Art. 6 GG vereinbar sei, wenn Eltern, die zuvor kein Einkommen erzielt haben, weil sie Geschwisterkinder betreut haben oder weil sie überhaupt das Model der Einverdienerehe bevorzugten, nur den Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 € erhielten, während Eltern aus Doppelverdienerehen aufgrund vorherigen Erwerbseinkommens ein Elterngeld bis zu 1.800 € erhalten könnten.

M.E. sind die Musterklagen nur dann erwähnenswert, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte geben würde, dass das Bundesverfassungsgericht das Elterngeld für verfassungswidrig erklären wird. Das ist aber nicht der Fall.

Mir ist kein Fall bekannt, dass ein Gericht die Auffassung vertreten hätte, die Regelung zur Höhe des Elterngeldes (§ 2 BEEG) sei verfassungswidrig.

Bei den von JM8Mz erwähnten Verfahren vor dem Bundessozialgericht handelt es allesamt um Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revisionen (Erkennbar an dem letzten Buchstaben "B" (=Beschwerde) der Aktenzeichen). Das bedeutet, dass die jeweiligen Landessozialgerichte den Sachen noch nicht einmal eine grundlegende Bedeutung zugemessen haben, denn sonst hätten sie die Revision zulassen müssen.

Der Gutachter Prof. Kringreen nennt sechs Verfahren. Dabei liegt in fünf Verfahren ein Sachverhalt zu Grunde, bei dem die jeweiligen Klägerinnen im für die Berechnung des Elterngeldes maßgeblichen 12-Monats-Zeitraum kein Erwerbseinkommen erzielt haben und ihnen deshalb nur der Mindestbetrag von 300 € gewährt wurde. Erwerbseinkommen wurde offenbar deshalb nicht erzielt, weil die Klägerinnen Geschwisterkinder erzogen haben. Im sechsten Fall hatte die Klägerin zunächst Einkünfte aus Erwerbseinkommen erzielt und sodann Arbeitslosengeld I bezogen. In keinem Fall haben die Klägerinnen bisher einen Erfolg verbuchen können. In zwei Fällen (keine Erwerbseinkommen erzielt, deshalb nur Mindestelterngeld von 300 €) wurden Verfassungsbeschwerden eingelegt.

Es liegen mehrere Entscheidungen des BSG (B 10 EG 17/09 R, B 10 EG 20/09 R, B 10 EG 21/09 R) vor, die die Verfassungswidrigkeit bezüglich der hier aufgeworfenen Frage ausdrücklich verneinen. Das BVerfG hat einer Verfassungsbeschwerde ebenfalls eine deutlich Abfuhr erteilt, indem es die Bewerde erst gat nicht zu Entscheidung angenommen hat (1 BvR 2712/09). Das Gutachten von Kringreen ist älter als der Beschluss des BVerfG, so dass es ihn nicht berücksichtigt.

Soweit behauptet wird, das BVerfG habe bei der erwähnten Entscheidung nur einen Teilaspekt behandelt und sei deshalb nicht auf andere Fallkonstellationen übertragbar, so ist dem die Begründung entgegenzuhalten, mit der das BVerfG die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen hat. Es hat nämlich einige grundlegende, vom konkreten Fall losgelöste Ausführungen gemacht. Diese Äußerungen sind übertragbar auf die oben beschriebenen, angeblich noch ungeklärten Fallkonstellationen.

  • Der dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich zukommende Gestaltungsspielraum ... besteht auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung. (Randnummer 8 der Gründe des Beschlusses)
  • Die Regelungen zur Bestimmung des für die Elterngeldberechnung heranzuziehenden Bemessungszeitraums gestalten den der gesamten Elterngeldregelung zugrunde liegenden Gedanken konsequent aus. Das Elterngeld hat einkommensersetzende Funktion. Während der Elternzeit erwirtschaftet der betreuende Elternteil kein ersatzfähiges Einkommen. Ein Einkommen dieses Ehegattens konnte die Erwerbssituation der Familie dementsprechend nicht prägen, sodass sich nach der Geburt eines weiteren Kindes das Familieneinkommen nicht aufgrund der neuen Betreuungssituation verschlechtern konnte. (Randnummer 8)
  • Eine Berücksichtigung (der einkommenslosen Betreuungstätigkeit, d.Verf.) gegenüber einer Person, die vor einer Geburt erwerbslos war, ohne Kinder zu betreuen, findet ... über den Geschwisterbonus statt, sodass eine verfassungsrechtlich unzulässige Gleichbehandlung unterschiedlicher Sachverhalte nicht gegeben ist. Der Gesetzgeber war darüber hinaus nicht verpflichtet, an früheres Einkommen anzuknüpfen. (Randnummer 8)
  • Mit der Einrichtung von Elterngeld und Elternzeit wird die Möglichkeit der Eigenbetreuung von Kindern bereits in beachtlichem Umfang gefördert. Zu einer weitergehenden Förderung der Kindesbetreuung innerhalb der Familie war der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht verpflichtet. (Randnummer 9)
    --Gunilla 12:41, 31. Jul. 2011 (CEST)

Wollte man aus diesen vier Sätzen herauslesen, dass das BverfG die Einkommensbezogenheit des Elterngeldes für vereinbar mit dem Grundgesetz hält, dann ist das reine Kaffeesatzleserei. Schließlich wird der für die Höhe des Elterngeldes in erster Linie verantwortliche § 2 Abs 1 BEEG nicht einmal erwähnt, geschweige denn auch nur ansatzweise diskutiert.--Kiebitzi 10:34, 1. Aug. 2011 (CEST)

Gunillas Argumentation ist absolut schlüssig. Es gibt zwar politische Vorbehalte gegen das Elterngeld (was jedem unbenommen ist, auch wenn oft lexikalisch nicht sonderlich relevant) - aber die Behauptung, das Elterngeld sei verfassungswidrig, ist offensichtlich unfug (wenn man die Gerichte als allein entscheidend in er Frage ansieht). --Smit 21:45, 1. Aug. 2011 (CEST)

Aber auch nur dann, denn es sind ja noch nicht alle Kritikpunkte vor dem BVerfG geklärt. Bis dahin ist eben jedes Urteil nur ein Urteil. Es sind eben nicht die Gerichte allein entscheidend, sondern es ist die Verfassung. Noch ist nicht jeder Punkt geklärt. Gerade das ist der Fehler in Gunillas Argumentation. Sie (und Tieger) zogen den Schlußstrich zu früh, und das ist offensichtlich Unfug. Es gibt nach wie vor verfassungsrechtliche Vorbehalte, die noch nicht vom BVerfG geprüft sind. Es reicht ein Urteil, das Gesetz zu kippen, auch wenn's hundert gibt, die das nicht taten. JM8Mz 03:36, 2. Aug. 2011 (CEST)

Hier wurde ständig behauptet, dass das Elterngeld verfassungswidrig sei: immer mit dem Hinweis auf ein anhängendes Verfahren. Experten waren von Anfang an der Meinung, daß diese Verfahren scheitern werden - trotzdem wurden sie hier von Wikipedia-Nutzern als Beleg verwendet. Was war? Alles gescheitert oder erst gar nicht angenommen. Und dann wird noch eine weiter Gerichtssau durchs Dorf getrieben ... Klar ist: selbst das BVerG hat seine Meinungen im Laufe der Jahrzehnte immer mal geändert. Doch was hat das alles mit dem Elterngeld zu tun - und einem Lexikon? Ich denke, solche (politisch motivierten) Spielchen haben hier nix verloren --217.245.237.40 18:03, 2. Aug. 2011 (CEST)

Andere Experten waren von Anfang an der Meinung, daß Verfahren mit der korrekten Klage nicht scheitern werden, z.B. Jürgen Borchert. Die betroffenen Klagen sind noch anhängig. Also was war? Noch gar keine Ergebnisse. Das ist so, als ob man mit dem gefällten Baum des Nachbarn voraussetzt, daß der eigene auch weg darf. So ein Unfug. Weiter oben kann man nachlesen, wer politisch motivierte Spielchen treibt. JM8Mz 11:57, 3. Aug. 2011 (CEST)

Die Kritik an der unterschiedlichen Höhe des Elterngeldes beschränkt sich nicht auf Juristen. Wenn sich ein hochrangiger Ex-Politiker dazu äußert, hat das kein höheres aber ein anderes Gewicht als die juristische Kritik. Das sollte auch getrennt zur Darstellung kommen. Wenn Gunilla der Meinung ist, dass dazu längere in der Quelle nachlesbare Zitate nicht erforderlich sind, habe ich dafür Verständnis. Die Kritik eines Politikers sollte aber mit der von Juristen nicht vermengt, sondern getrennt dargestellt werden. --Kiebitzi 18:51, 4. Aug. 2011 (CEST)

Es geht nicht um Jurist oder Politiker, sondern darum, dass es ausreicht, Kritik einmal zu darzustelen. Redundanzen sind zu vermeiden. Wenn Herr Teufel eigenständige Kritikpunkte hat, kann man sie auch darstellen. Der von mir geänderte Abschnitt enthielt solche Kritikpunkte nicht. --Gunilla 18:57, 4. Aug. 2011 (CEST)

Was hier getrieben wird, ist reine Zensur mit immer neuen Vorwänden. Erst wird das Zitat gelöscht, in dem Teufel seine Kritik begründete. Dann wird die verkürzte Wiedergabe seiner Kritik gelöscht mit der Begründung, sie sei nicht begründet. Warum wird nicht dem Leser die Meinungsbildung überlassen? Ist hier ein Zensor der Regierung am Werk, der den Auftrag hat, jede Kritik an der gegenwärtigen Regierungspolitik abzuwürgen? Ist die Wikipedia schon so weit, dass solche Zensur geduldet wird? Erst wird eine konkurrierende Partei diffamiert (siehe oben). Jetzt wird auch noch führenden Ex-Politikern ein Maulkorb verpasst, wenn sie es sich erlauben, dem "Mainstream" zu widersprechen. Warum erscheint eigentlich das Unterkapitel "Kritik an der unterschiedlichen Höhe des Elterngeldes", wenn doch nur Hofberichterstattung oder juristisch verklausolierte Kritik geduldet wird? Zur Information gehört nicht nur die Kritik selbst, sondern auch wer kritisiert. Diese Info soll dem Leser offensichtlich vorenthalten werden.--Kiebitzi 21:06, 4. Aug. 2011 (CEST)

Schlimm ist schlimm, wenn die ideologische Voreingenommenheit vor dem Sachargument steht. --Gunilla 21:53, 4. Aug. 2011 (CEST)

Wer ist denn hier "ideologisch voreingenommen": Der Zensor, der sachliche und belegte Informationen löscht oder der, der sich dagegen zu wehren versucht?--Kiebitzi 06:22, 5. Aug. 2011 (CEST)

Der Löschgrund war, dass die Rede von Teufel keine neuen Aspekte enthielt, die nicht bereits dargestellt worden waren. Es wäre an dir gewesen, diese Feststellung zu widerlegen, wenn du sie als falsch erachtest. Der Sachdiskussion auszuweichen und von Zensur zu sprechen, habe ich mir erlaubt, als ideologische Voreingenommenheit zu werten. --Gunilla 15:35, 5. Aug. 2011 (CEST)

Eine Löschung der Kritik Teufels ist aus zwei Gründen nicht zu rechtfertigen: 1. Wenn ein Politiker vom Format Teufels seine eigene Partei im Hinblick auf das BEEG so scharf kritisiert, dann ist das schon für sich genommen eine wesentliche Information, die in die "Kritik zur Höhe des Elterngeldes" gehört und zwar völlig unabhängig davon, ob man persönlich diese Kritik für berechtigt hält oder nicht und unabhängig davon, ob andere ähnliche Kritik geäußert haben oder nicht. 2. Teufel nimmt nicht zur Verfassungmäßigkeit Stellung wie die sonst zitierten Juristen. Seine Kritik ist nicht juristischer sondern politischer Art und damit unabhängig von der rechtlichen Würdigung durch Juristen zu sehen. Selbst wenn das BverfG irgendwann das BEEG als verfassungsgerecht beurteilen sollte, bliebe die politische Kritik Teufels davon unberührt. Sicher gehört die Stellungnahme Teufels zum "Glaubenskrieg" innerhalb der CDU. Aber hier will der politisch Interessierte Informationen über die Haltung führender Politiker, um sich selbst ein Urteil zu bilden. Werden ihm diese Informationen vorenthalten, wird seine Meinungsbildung behindert. Die Unterdrückung wesentlicher Informationen habe ich "Zensur" genannt. Was ist daran falsch? Was hat das mit "Ideologie" zu tun? --Kiebitzi 17:32, 5. Aug. 2011 (CEST)

Teufel ist kein Politiker mehr und hat in der CDU, anders als andere ehemalige Ministerpräsidenten, keine Ämter von Bedeutung mehr inne. Er repräsentiert insoweit keine relevante politische Organisation. Wenn sich Teufel jetzt öffentlich geäußert hat, so mag das für die CDU Bedeutung haben, als Kritiker des Elterngeldes hat er sich nicht profiliert, denn, und, das ist das Entscheidende, er hat nichts neues gebracht. In dem FAZ-Artikel kritisiert Teufel es als ungerecht, dass die Kassiererin im Supermarkt weniger Elterngeld bekommt, als die Akademikerin. Die selbe Kritik kommt von den Linken. Teufel hat sich also noch nicht einmal als konservativer Kritiker des Elterngeldes profiliert, der sich etwa auf ein konservatives Familienbild beziehen würde. Dass Teufel Mitglied im Ethikrat ist, ist hier auch nicht relevant, denn er begründet seine Kritik nicht mit ethischen Argumenten.
Die jetzige Darstellung der Kritik an der Höhe des Elterngeldes gibt nicht nur juristische Aspekte wieder, aber auch, denn auch die Kritiker aus der politischen Ecke führen immer wieder den Gleichheitsgrundsatz und den Schutz von Ehe und Familie ins Feld, nicht zuletzt die ÖDP mit ihrer Musterklagenkampagne. Man könnte den Kritikteil eventuell dahingehend ergänzen, als man das politische Spektrum beschreibt, aus dem die Kritik kommt (vor allem rechts- und linksaußen). --Gunilla 21:03, 5. Aug. 2011 (CEST)

Teufel mag kein politisches Amt mehr haben. Aber als Ministerpräsident des drittgrößten Bundeslandes über 14 Jahre hinweg hat seine Stimme innerhalb und außerhalb der CDU trotzdem nach wie vor ein großes politisches Gewicht. Wenn er als profilierter konservativer Politiker mit seiner Kritik auf einer Linie mit der Linken liegt, ist allein das schon eine Erwähnung wert. Ihn als "rechtsaußen" zu bezeichnen, ist sicher sehr subjektiv und spielt hier keine Rolle. Die ÖDP liegt auf jeden Fall weder links- noch rechtsaußen, sondern irgendwo im mittleren Bereich, soweit man das ganze Rechts-Links-Denken überhaupt zum Maßstab nimmt. Es ist auch informativ, dass die Kritik am Elterngeldgesetz weder allein von rechts noch allein von links kommt. - Dass eine politische Kritik dann auch in rechtliche Überlegungen mündet, wenn etwas für verfassungswidrig gehalten wird (siehe ÖDP), versteht sich von selbst. Dass die ÖDP hier keine Extremmeinung vertritt, zeigen die Stellungnahmen führender Verfassungsjuristen, während das Bundesverfassungsgericht sich bisher nur zu einem untergeordneten Detail geäußert hat und auch das nur im Rahmen eines Nichtannahmebeschlusses. - Ich kann mir nicht helfen. Aber du drehst die Dinge einmal so und dann wieder so, so dass sie irgendwie in deine Gedankenwelt passen. So hat Teufel als politischer Kritiker weder den Gleichheitsgrundsatz noch den Schutz der Familie angeführt, sondern einfach nur sein Gerechtigkeitsempfinden. - Wenn die ÖDP ein Gesetz für verfassungswidrig hält, ist es doch ihre Pflicht, entsprechende Klagen zu unterstützen, wenn sie sich am Grundgesetz orientiert. Grundgesetz-Treue kann doch weder rechts- noch linksextrem sein. - Ich vermute mal, dass du das Elterngeldgesetz nicht kritisch siehst und ich sehe es eben kritisch. Das können wir aber in Wikipedia nicht entscheiden. Wikipedia ist kein Diskussionsforum. Aber wir können beide verlangen, dass sowohl befürwortende als auch kritische Stimmen dargestellt werden, so dass sich der Leser selbst eine Meinung bilden kann. Jede einseitige Darstellung schränkt die Möglichkeit der Meinungsbildung ein. - Die noch nicht erwähnte Kritik der "Linken", die immerhinn als einzige Bundestagspartei Kritik übt, füge ich mit entsprechendem Link gern noch ein.--Kiebitzi 21:19, 6. Aug. 2011 (CEST)

Einerseits: Wenn man sich lange genug emotional mit einem Thema identifiziert, kann man schon mal so etwas wie Betriebsblindheit bekommen. Es ist absurd derart viele Kritiker und Belege gerade aus dem Bereich Kritik zu kürzen. Andererseits: Zu denken sollte geben, daß es immer der gleiche Bereich ist, in dem Gunilla kürzt, als wäre es ein persöhnliches Anliegen, daß das Elterngeld verfassungsgemäß sei. Als wäre er ein Jurist, der befürchtet, er könne sich auf seinem Fachgebiet doch geirrt haben. JM8Mz 03:16, 7. Aug. 2011 (CEST)
Persönlichen Angriffe und Unterstellungen statt Sachargumente ist kein guter Stil. Ich habe hier ausführlich begründet, warum ich der Meinung bin, dass die Musterklagen nicht relevant sind. Ich habe außerdem dargelegt, warum m.E. der Nichtannahmebeschluss des BVerfG auch Rückschlüsse auf die zukünftigen Entscheidungen des BVerfG zulässt. Als Gegenargumente dazu habe ich von JM8Mz nur gelesen, dass es in der BVerfG Entscheidung um einen anderen Absatz des § 1 BEEG ginge. Die Parallelen der Fallkonstallationen ignoriert JM8Mz. Ein Großteil der derzeitigen Passagen, in denen die Kritik dargestellt wird (Gutachten von Seiler und Kingreen), stammt von mir, so dass ich die Vorwürfe der Zensur und der Einseitigkeit nicht nachvollziehen kann. Was Teufel betrifft, so vemag ich nach wie vor nicht einzusehen, warum eine Äußerung, die keine neuen Aspekte bringt, nur deshalb erwähnenswert sein soll, weil sie von Teufel kommt. Angesichts dieses Internetbeitrags kommen mir eher Zweifel, ob Kiebitzi Wikipedia nicht für ÖDP Interessen missbraucht. Ähnlichkeiten der handelnden Personen sind vermutlich reiner Zufall. --Gunilla 11:37, 7. Aug. 2011 (CEST)

An Gunilla: Du wirfst anderen persönliche Angriffe vor und weichst doch selbst auf persönliche Angriffe aus. Wenn dir "Zweifel kommen ", ich würde die Wikipedia zugunsten der ÖDP "missbrauchen", nur weil ich deren Kritik am Elterngeldgesetz erwähnt wissen möchte, so darf ich sicher Zweifel äußern, ob du nicht die Wikipedia für Regierungsinteressen missbrauchst. - Deine Interpretation des BverfG-Nichtannahmebeschlusses ist als deine persönliche Meinung zu respektieren. Du darfst sie aber nicht als verbindlich für die Wikipedia erklären. Weil du das aber versucht hast, habe ich deine Schlüsse als "Kaffeesatzleserei“ bezeichnet und das auch begründet. - Wenn du darüber hinaus den Eindruck erweckst, du könntest künftige Entscheidungen des BverfG vorhersagen, so ist das ebenfalls deine Sache, aber ebenfalls nicht für Wikipedia bindend. - Was in diesem Zusammenhang der Hinweis auf den Internetauftritt der ÖDP soll, verstehe ich nicht. Ich hatte doch die Teufel-Kritik gar nicht über den ÖDP-Auftritt verlinkt, sondern mit der Originalquelle der FAZ. - Es geht hier überhaupt nicht um Parteipolitik, sondern um eine möglichst breite Darstellung kritischer Stimmen unter der Rubrik „Kritik“. Der Vollständigkeit halber sollte die „Linke“ und die Familienpartei mit ihrer Kritik mit entsprechenden Quellen auch noch angeführt werden. Die Befürworter kommen ja auch zu Wort. Es ist allein Sache des Lesers, sich ein Urteil zu bilden. - Die Kritik Teufels ist relevant, weil sie nicht von angeblichen Außenseitern kommt, wie du Glauben zu machen versuchst (siehe deine 2. Bemerkung vom 5. August), sondern auch von einem Schwergewicht aus der Mitte der CDU. --Kiebitzi 20:48, 7. Aug. 2011 (CEST)

In der Rubrik "Kritik" sollte politische Kritik, wissenschaftlich-juristische Kritik und die zum gleichen Thema erfolgte Rechtsprechung nicht vermengt, sondern möglichst abgrenzbar dargelegt werden. Auch ist klar zwischen Entscheidungen des BSG und des BverG zu unterscheiden.--Kiebitzi 10:01, 16. Aug. 2011 (CEST)

Benachteiligung armer Eltern?

Diese Abschnittsüberschrift erscheint mir eine falsche Überschrift zu haben und damit auch etwas falsches zu suggerieren, nämlich dass geringverdienende Eltern mit der aktuellen Regelung benachteiligt werden. Siehe zweiter Absatz in diesem Abschnitt. Hier werden eher gutverdienende Eltern schlechter gestellt, oder? -- Murciedonut 09:15, 19. Sep. 2011 (CEST)

Bitte lies Dir das Thema noch einmal vollständig durch. Du bist offensichtlich nicht informiert. JM8Mz 12:07, 21. Sep. 2011 (CEST)
Wer vorher kein Einkommen hatte, bekommt 300 € Elterngeld, also das dreinhundertfache Das Elterngeld bei einem maßgeblichen Nettoeinkommen von 2.700 € beträgt 1.800 €, also 65%, wer vorher 10.000 € netto verdient hat, bekommt ebenfalls 1.800 €, was nur 18% des letzten Nettos sind. Benachteiligt werden logischerweise die Reichen, nicht die Armen.
Die Überschrift muss also nicht Benachteilgung armer Eltern heißen, sondern Schlechterstellung von Eltern ohne Einkommen gegenüber dem früheren Erziehungsgeld --Gunilla 20:28, 21. Sep. 2011 (CEST)
Das ganze ist ein Etikettenschwindel. Dadurch daß der Gesetzgeber jetzt Lohnersatzleistung drauf schreibt, gibt er Raum für diese verdrehte Wahrnehmung der Realität.
Nach der aktuellen Gesetzgebung ist dem Staat das Kind armer Eltern gar nichts (Harz IV) bis 300 Euro wert, das Kind reicherer Eltern bis zu 1800 Euro. Da das Kind der auslösende Faktor ist, kann diese staatliche Ausrede natürlich nur von Juristen ernst genommen werden. Seiler schreibt das Elterngeld sei als einzige, nicht-kausale steuerfinanzierte Entgeltersatzleistung ein Fremdkörper im deutschen Sozialrecht. Genauer betrachtet wird mit dem BEEG das Sozialstatsprinzip pervertiert. Die Steuerlast trägt relativ zum persöhnlichen Einkommen aufgrund des hohen Anteils indirekter Steuern, wie z.B. der Energiesteuern und der Mehrwertsteuer überwiegend der Bevölkerungsanteil der Gering- und Mittelverdiener, die oft ihr gesamtes Geld für sich und die Kinder verbrauchen müssen. Das führt dazu, daß in diesem Fall sogar diese Einkommen das Elterngeld der reicheren Eltern relativ gesehen mitfinanzieren müssen. Gerade Familien mit ihrem besonders hohen Anteil an Verbrauchsteuern finanzieren so gesehen das Elterngeld in besonderem Maße mit. Das führt zu der absurden Situation, daß relativ gesehen Einverdienerfamilien mit vielen Kindern in den unteren Lohngruppen besonders viel zu den Steuereinnahmen beitragen, von denen sie in Form von Elterngeld besonders wenig bekommen. Natürlich werden ärmere Eltern benachteiligt und das nicht nur relativ zum früheren Erziehungsgeld. JM8Mz 19:19, 27. Sep. 2011 (CEST)
Der Jurist Seiler meint, wenn er von einem Fremdkörper spricht, nicht, dass das Elterngeld ungerecht sei, sondern dass das BEEG nicht in die Systematik des übrigen Sozialrechts passt. Über so etwas kann sich nur ein Jurist aufregen.
Ein Reicher, der sich einen Prorsche kauft, zahlt dabei mehr Mehrwertsteuer als eine vierköpfige Hartz-Vier-Familie in 50 Jahren. Die Hartz-vier Familie trägt im Übrigen kaum etwas zum volkswirtschaftlichen Vermögen bei. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit, dass ihre Kinder zu potenten Rentenbeitragszahlern heranwachsen, nicht besonders hoch, eher werden sie wie ihre Eltern zu weiteren Transferleistungsempfängern. Wer die Elterngeldproblematik nicht politisch angeht sondern ideologisch, kommt nicht weit. Seine Argumente sind nicht mehr als ein intellektuelles Ärgernis. --Gunilla 23:40, 27. Sep. 2011 (CEST)
Es gilt das Prinzip, daß jeder nur im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit zur Finanzierung staatlicher Aufgaben, insbesondere durch Steuern, herangezogen werden darf. Dies wird hier nicht berücksichtigt. Andererseits begründet dieser Rechtsgrundsatz aber auch, warum ein reicher eben mehr Steuern zahlen sollte, als dieser das zur Zeit tut. Im übrigen hindert niemand den Reichen daran, sich ein rostiges zwolf Jahre altes gebrauchtes Auto zu kaufen, wie es eine hart arbeitende Kinderreiche Familie in Deutschland nur allzu oft fahren muß, wenn ihm der Mehrwertsteueranteil des Porsches zu hoch ist. Deine Aussage "Zudem ist die Wahrscheinlichkeit, dass ihre Kinder zu potenten Rentenbeitragszahlern heranwachsen, nicht besonders hoch, eher werden sie wie ihre Eltern zu weiteren Transferleistungsempfängern." verstößt gegen die Anti-Diskriminierungs-Charta der vereinten Nationen. Auch wenn im deutschen anti-Diskriminierungsgesetz die Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft nicht aufgenommen wurde, ein schweres Versäumnis aber passend zur derzeitigen Regierungspolitik, ist dieser Punkt jedoch bei den Vereinten Nationen gleichwertig neben Diskriminierungen, z.B. wegen der Rasse, aufgenommen. Solche Argumentation ist unterstes Niveau. Nicht umsonst wird unser Schulsystem regelmäßig wegen der Ungleichbehandlung von Kindern aus ärmeren Schichten angeprangert. Für dieses statistische Ergebnis ist unsere Bildungspolitik mit verantwortlich. Ein Wunder daß es nicht noch schlimmer steht. Ansonsten ist der Verweis auf Hartz IV-Familien ein gern genutzter Vorwand, auch alle anderen armen Familien, deren Alleinverdiener (von dem Einkommen ist eine externe Kinderbetreuung nicht zu finanzieren) trotz z.T. mehrerer Jobs kaum über die Runden kommen, mit zu benachteiligen. Und diese Familien geben alles aus, was sie haben. Von deren Mehrwertsteuer wird der Staat mit finanziert. Und auch alles was für das Kind auszugeben ist, wird voll besteuert, obwohl es nicht leistungsfähig ist. Damit zahlt der Vorstand einer sechsköpfigen Familie relativ zur Leistungsfähigkeit unglaublich viel Steuern. Den Reichen soll man mir zeigen, der das tut.
Wenn die derzeit heranwachsende Generation uns pflegen wird, wird jeder mehr Auswahl auf dem Arbeitsmarkt haben. Dann wird aber auch derjenige, der keine Kinder hat, oder auch der Reiche, auf die Pfleger(in) angewiesen sein, die/der zuvor benachteiligt wurde. JM8Mz 08:41, 28. Sep. 2011 (CEST)
Danke für deinen sehr fundierten Beitrag, JM8Mz. Die Benachteiligung wird noch deutlicher, wenn man das Ganze geschichtlich betrachtet. Das einkommensabhängige Elterngeld in Schweden wurde genau zu dem Zeitpunkt eingeführt, als sich das Zwangssterilisierungsgesetz Mitte der 1970er Jahre nicht mehr legitimieren ließ. Sowohl in der Familienpolitik als auch in der Begabungsforschung waren nach dem Ende des NS-Staates ehemalige NS-Bevölkerungsbiologen aktiv, die zusammen die Deutsche Gesellschaft für Bevölkerungswissenschaft gründeten. Hierzu ein Artikel von Michael Sontheimer Lange braune Schatten - in dem Artikel fehlen noch Angaben zur ersten Staatssekretärin im Familienministerium, der ehemalige NS-Bevölkerungsbiologin Gabriele Wülker, und zum NS-Rasseforscher Karl Valentin Müller, der bereits 1946 beauftragt wurde, für die Entwicklung des niedersächschischen Schulsystems eine Begabungsstudie anzufertigen - mit erwartbarem Ergebnis. Schaut man etwas in die Geschichte, dann erscheint die Vokabel "Benachteiligung" schon fast verharmlosend. Mit dem Elterngeld wird der deutsche Diskurs der Erbbiologie weitergepflegt. -- Schwarze Feder talk discr 12:39, 28. Sep. 2011 (CEST)
Um den Diskurs aufzugreifen, hätte ich noch einen Verbesserungsvorschlag zum BEEG: Blauäugigen, blonden Eltern sollte das doppelte Elterngeld gezahlt werden. --Gunilla 23:19, 28. Sep. 2011 (CEST)
Déformation professionnelle, Betriebsblindheit, Akademismus... ich habe versucht, diese Antwort irgendwo unterzubringen - irgendwie einzuschätzen. Wenn man davon ausgeht, daß es sich nicht um einen mißlungenen Witz handelt, solltest Du mal hier: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nachlesen. JM8Mz 11:04, 29. Sep. 2011 (CEST)

Nichts von alle dem, sondern Genervt-sein von dem Schwachsinn, den Schwarze Feder von sich gegeben hat. Ansonsten Genugtuung darüber empfindend, dass meine Menschenkenntnis offenbar besser ist als deine, schließlich bist du brav über alle Stöckchen gehüpft, die ich dir hingehalten habe. Vielleicht kannst du mir noch erklären, was die Anti-Diskriminierungs-Charta der vereinten Nationen ist, und woraus sich ergeben soll, dass ich mich daran zu halten habe. --Gunilla 12:11, 29. Sep. 2011 (CEST)

...und jetzt solltest Du noch folgenden Text singen, damit alles zusammenpasst:
"2 x 3 macht 4
Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!
Ich mach' mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt ...."
JM8Mz 21:47, 29. Sep. 2011 (CEST)

Du wirst mir immer sympathischer, komm, lass uns zusammen singen:

Ich hab' ein Haus,
ein kunterbuntes Haus
ein Äffchen und ein Pferd,
die schauen dort zum Fenster raus.
Ich hab' ein Haus,
ein Äffchen und ein Pferd,
und Jeder, der uns mag,
kriegt unser Einmaleins gelehrt.

--Gunilla 22:37, 29. Sep. 2011 (CEST)

eine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

217.19.191.2 14:05, 11. Jul. 2011 (CEST) s.o. ...

Die Kritik "Dadurch verstoße der Staat gegen seine Pflicht, die Ehe und Familie besonders zu schützen." ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hinfällig geworfen. Die Kritiker sollten nun einsehen, das ihre Argumentation offensichtlich unbegründet ist. Letztendlich fehlt es nun an der erforderlichen Relevanz, solche aus der Luft gegriffene Kritik doch noch in Wikipedia zu erwähnen. Tieger 17:34, 2. Jul. 2011 (CEST)

Auch wenn das BVerfG anders entschieden hat, so kann doch die Kritik aufrechterhalten bleiben. Es gehört zu einer freien Gesellschaft, dass Gerichtsurteile auch kritisiert werden dürfen. --Gunilla 17:45, 2. Jul. 2011 (CEST)
Du berufst dich aber nicht auf Kritiker des aktuellen Urteils sondern auf "alte Kamellen". Kritik ist auch irgendwann mal überholt. Insbesondere wenn die Belege dafür fehlen. Tieger 17:19, 13. Jul. 2011 (CEST)
Im Übrigen ist die Kritik nicht nur eine rechttliche, sondern auch eine politische. Der Gesetzgeber könnte ja jederzeit eine andere Rechtslage schaffen.--Gunilla 17:48, 2. Jul. 2011 (CEST)
Das war kein von der ÖDP begleitetes Verfahren. Das Urteil beschäftigt sich auch nur mit § 2 Abs. 7 des Elterngeldgesetzes, was nicht Gegenstand der ÖDP Klagen ist. Das Urteil datiert vom 6.6.2011 und ist unter Bundesverfassungsgericht/ Entscheidungen unter diesem Datum nachzulesen. Wer sich genauer damit beschäftigt sieht, dass hier nur der Abs. 7 zu § 2 "geprüft" wurde, so dass für die ÖDP-Verfahren keine Konsequenzen bestehen. Damit fehlt es Tiegers Meinung an Relevanz, die Kritik sei aus der Luft gegriffen. Seine Aussage ist demnach sogar eine Fehlinformation. Im übrigen stimme ich Gunilla zu.
Da Tieger aus diesem Urteil abgeleitet hat -Zitat: "Die Kritiker sollten nun einsehen, das ihre Argumentation offensichtlich unbegründet ist."- möchte ich nun doch noch einmal ein paar Informationen nachlegen. Es ist ja schließlich jederzeit möglich, zu recherchieren, falls man sich die Mühe machen möchte. Der Sozialexperte der ÖDP Johannes Resch, hat eine leicht verständliche Zusammenfassung auf FreieWelt.net veröffentlicht: Elterngeldgesetz ist verfassungswidrig (I) und Elterngeldgesetz ist verfassungswidrig (Teil II). Da es sich ja u.A. wie bereits erwähnt auch um einen Streit handelt, der durch politische Ansichten ausgelöst wurde, liefere ich auch gleich dazu noch dessen Informationen mit: "Eliteförderung" durch das Elterngeldgesetz & "Bildungsoffensive": Ausweg oder Flop?: Ich denke, das ist hilfreich, weil ja diese Sicht der Dinge im Gegensatz zu der der Bundesregierung(en) nicht dauernd durch die öffentlich rechtlichen Medien verteilt wird.
Es kann ja durchaus sein, daß Tieger demnächst mit Recht jubeln kann, da ja die Verfahren inzwischen z.T. bereits dem BVerfG vorliegen. Derzeit jedoch war das wohl verfrüht. JM8Mz 18:20, 8. Jul. 2011 (CEST)
Lies mal Belege. Darunter: Umgang mit parteiischen Informationsquellen. Du verstößt ständig gegen den NPOV. Tieger 15:56, 13. Jul. 2011 (CEST)
Dass für die Kritik Belege anzuführen sind, ist richtig. Dass es sich bei der Kritik um "olle Kamellen" handeln soll, ist eine Behauptung ins Blaue hinein, die deshalb unbeachtlich ist. Eine Kritik erledigt sich nicht allein deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung zur Rechtslage getroffen hat. Das wäre ja ein intellektuelles Armutszeugnis. --Gunilla 17:29, 13. Jul. 2011 (CEST)
Der wiederhergestellte Text ist fast wörtlich der, der vor der unbelegt und fehlerhaft begründeten ersten Kürzung durch Tieger im Artikel stand. E--Kiebitzi 15:24, 19. Jul. 2011 (CEST)--Kiebitzi 15:24, 19. Jul. 2011 (CEST)r ist nach wie vor relevant. Ein Verstoß gegen die NPOV besteht hier jetzt wie vor einem Monat und das gesamte Vorjahr nicht. Die neue Überschrift an dieser Stelle war unsinnig.JM8Mz 20:19, 13. Jul. 2011 (CEST)
Ich seh' gerade das die zitierte Verfassungsbeschwerde gar nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Es handelt sich demnach gar nicht um ein Urteil. Die Verfassungsbeschwerde wurde gar nicht bearbeitet. Zitat [1]: "...wurde ab 1993 mit § 93d BVerfGG die Möglichkeit geschaffen, Verfassungsbeschwerden ohne Begründung nicht zur Entscheidung anzunehmen.". Damit ist weder ein Grundsatzurteil gefällt, noch eine Vergleichbarkeit gegeben. Das BVerfG scheint lediglich die Abweisung begründet zu haben.21:28, 13. Jul. 2011 (CEST)

Bevor hier ein Edit war entsteht bitte die dritte Meinung abwartenJM8Mz 20:20, 13. Jul. 2011 (CEST)

Die Verfasungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Regelung des Elterngelds im BEEG nach Auffassung einer mit drei Richtern besetzten Kammer des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß sei, insbesondere nicht gegen Grundrechte verstoße. Das Gericht maß der Beschwerde auch keine grundsätzliche Bedeutung zu. Die Nichtannahme wurde durch das Gericht nicht nur mit formalen Argumenten begründet, sondern das Gericht hat insoweit auch eine Sachentscheidung getroffen, aus der klar hervorgeht, dass der von den Klägern behauptete Grundrechtsverstoß nicht vorliegt. Es ist also sehr wohl eine höchstrichterliche Klarstellung erfolgt, dass weder der Gleichheitsssatz verletzt sei, noch der Staat gegen seine Pflicht, Ehe und Familie besonders zu schützen, verstoßen habe. --Gunilla 22:22, 13. Jul. 2011 (CEST)
Du hast ausser Acht gelassen was ich oben besonders betont habe: "Verfassungsbeschwerden ohne Begründung" werden nicht zur Entscheidung zugelassen. Da sich die Begründung der verbliebenen Klagen jedoch umfassend von der der abgewiesenen Beschwerde unterscheidet und zudem eine zusätzliche Begründung in Form eines Gutachtens "Zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 2 und 4 Bundeselterngeldgesetz (BEEG)" von Prof. Dr. iur. Thorsten Kingreen/Regensburg vorliegt, ist dies ein völlig anders gelagerter Fall. JM8Mz 23:25, 13. Jul. 2011 (CEST)

Die wesentlichen Argumente der Kritiker sind in einem kurzem Absatz zusammengefasst und wiedergegeben. Es ist zu beachten, dass es sich hierbei um eine Minderheitenmeinung handelt. Gemäß den Wikipedia-Regeln ist ihnen weniger Platz einzuräumen, wie der herrschenden Meinung, die auch durch die ständige Rechtsprechung wiedergegeben wird. Alles andere ist ein Verstoß gegen NPOV. Im Übrigen konnte ich kein einziges noch anhängiges Verfahren finden, auf die JM8Mz verweist. JM8Mz sollte mal die Aktentzeichen angeben. Ich vermute mal, das meiste hat sich mangels hinreichender Erfolgsaussichten nämlich längst erledigt. Zur Hilfe mal der folgende Link: [|BundessozialgerichtAnhängige Rechtsfragen des 10. Senats ] Übrigens beschäftigt sich das BSG in seinem Urteil auch den Kollegen Seiler. Vielleicht sollte man die Urteile erst einmal lesen. Wie gesagt: Kritik der Urteile gerne. Dann bitte auch Belege dafür. Die Uralte Kritik aus den verschiedenen politischen Lagern waren bereits Minderheitenmeinungen. Mit diesen haben sich die Gerichte und die Politik bereits auseinandergesetzt. Sie ist obsolet, weil offensichtlich unbegründet. Die vermutetetn Verstöße gegen geltendes Recht sind nämlich keine. Tieger 05:51, 14. Jul. 2011 (CEST)

Eine Verfassungsbeschwerde ohne Begründung ist etwas anderes als eine Verfassungsbeshwerde, die nicht begründet ist. Begründetheit bedeutet in der Fachsprache, dass der Beschwerdeführer in seinen Grundrechten verletzt ist. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht deshalb nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Beschwerdeführer sie nicht begründet hätten, sondern weil offensichtlich war, dass sie durch das Gesetz bzw. die Gerichtsentscheidung, die auf dem Gesetz beruhte, nicht in ihren Grundrechten verletzt waren. --Gunilla 21:54, 14. Jul. 2011 (CEST)
Man muss hier nochmal klarstellen: Das BVerfG hat die Sache nicht etwa deshalb nicht zur Entscheidung angenommen, weil es irgendwelche formalen Mängel gegeben hätte oder die Beschwerdeführer keine vernünftige Begründung hinbekommen hätten. Es hat die Beschwerde vielmehr in der Sache für unbegründet gehalten, also keinen Verfassungsverstoß erkennen können, so dass es nicht lohnte, einen Verfasungsgerichtssenat damit zu belasten. Damit dürften alle weiteren Klagen kaum noch Aussichten auf Erfolg haben. --Gunilla 00:38, 15. Jul. 2011 (CEST)
Den letzten Ausführungen von Gunilla ist zuzustimmen. Aber sie lassen sich ausschließlich auf den Abs. 7 des § 2 BEEG beziehen, da nur dieser Absatz (bzw. dessen Satz 5) Gegenstand des Nichtannahmebeschlusses war. Weitere Beschwerden gegen diesen Absatz haben damit kaum Aussicht auf eine Annahme zur Entscheidung. Diese Feststellung kann aber nun nicht auf alle Beschwerden gegen das Elterngeldgesetz bezogen werden. Schließlich beschäftigt sich der Nichtannahmebeschluss nur mit einem eher untergeordneten Teilaspekt des Elterngeldgesetzes. Das geht aus dem Text des Beschlusses eindeutig hervor. - Auch der Presseerklärung des BverfGs vom 29.6 ist zu entnehmen, dass sich der Nichtannahmebeschluss ausschließlich gegen die Beschwerde wegen § 2 Abs. 7 richtet. (nicht signierter Beitrag von 91.33.82.234 (Diskussion) 15:18, 19. Jul 2011 (CEST))

--Kiebitzi 15:24, 19. Jul. 2011 (CEST)

Zum einen möchte ich gerne die statistische Grundlage von Tiegers Meinung, Zitat: "Es ist zu beachten, dass es sich hierbei um eine Minderheitenmeinung handelt." sehen. Des weiteren kann ich nun eine der Klagen benennen, die noch laufen und die, ganz genau wie von Kiebitzi dargelegt, eine gänzlich andere Begründung besitzen: "Az: 8 10 EG 1/11 8 (BSG), L 5 EG 1/10 (LSG Rheinland-Ptalz), S 4 EG 10107 (SG Mainz)". Die Herausnahme der Information zu den Klagen aus der Wikipedia ist damit offensichtlich unbegründet. Schlimmer noch, wie man aus der Tirade Tiegers: "...und die Agitatoren der ÖDP werden sich was Neues suchen müssen... " erkennen kann, ist diese Herausnahme parteipolitisch begründet. Diesem scheint die sachliche Erwähnung dieser Partei im vorliegenden Rahmen Sorgen zu machen. Ich halte es für aüßerst bedenklich, eine Zensur dieser Form zuzulassen. JM8Mz 00:53, 21. Jul. 2011 (CEST)

Wenn du diese Klagen erwähnen willst, solltest du hier erst einmal schildern, um welche Sach- und Rechtsfragen es in diesen Verfahren überhaupt geht, anstatt hier diffamierend von Zensur zu sprechen. --Gunilla 13:19, 21. Jul. 2011 (CEST)

Diese Argumentation von Gunilla ist unfair und widersprüchlich. Unfair ist sie, da die Polemik gegen eine politische Partei ja tatsächlich nahe legt, dass hier ein "Zensor" einer konkurrierenden Partei am Werk war. - Widersprüchlich ist es, wenn das Fehlen von "Sach- und Rechtsfragen" moniert wird, die vermutlich im gelöschten Eintrag zu den von der ÖDP unterstützten Klagen dargelegt wurden. JM8MZ bezieht sich ja offensichtlich auf eben diese Klagen. Wenn Gunilla heute die vermutlich von der ÖDP vorgebrachten Argumente vermisst, warum hat er dann die Löschung des diesbezüglichen Eintrags nicht rückgängig gemacht? --Kiebitzi 17:51, 22. Jul. 2011 (CEST)

Ich habe hier noch nichts substanzielles über die ÖDP-Klagen gelesen, deshalb habe ich ja entsprechendes angemahnt. Aber vielleicht habe ich ja was übersehen. Es wurde meiner Wahrnehmung nach immer nur davon gesprochen, dass die ÖDP irgendwelche angeblichen Musterklagen unterstützt, aber nie erklärt, worum es dabei ging. Das war nichts anderes als Parteienwerbung. --Gunilla 20:17, 22. Jul. 2011 (CEST)
Dann soltest Du die bereits herausgelöschten Teile des Textes noch einmal durchlesen. Ich weis, das ist mühsam, aber andererseits habt Ihr Euch ja auch die Mühe gemacht, jedwede Substanz nach und nach zu entfernen. JM8Mz 13:17, 26. Jul. 2011 (CEST) Der Streitgegenstand ist benannt. Selbstverständlich ist es sinnvoll im Bereich der Kritik des Gesetzes darauf zu verweisen, daß eine abschließende verfassungsrechtliche Klärung noch aussteht. Das genaue Gegenteil anhand einer Klageabweisung einer Klage, die sich nur mit einem Teilaspekt befasste, zu behaupten, ist falsch. Schlimmer noch, daß dies dann als abschließend gemeingültig und grundlegend dargestellt wird. Das geht doch eindeutig zu weit, denn das ist eine Falschinformation und zudem eine Zensur, da die Klagen verschwiegen werden. Wenn Du noch nichts substantielles gefunden hast, solltest Du Dich langsam mal fragen, ob Deine Sachkenntnis ausreicht, die Substanz im Text zu erkennen. JM8Mz 13:21, 26. Jul. 2011 (CEST)
Du wirst unverschämt. Das ist für mich keine Grundlage für eine Diskussion. Dass du im Plural sprichst (... habt Ihr euch ja Mühe gemacht...) entnehme ich, dass du mich in irgendeine ideologische Schublade steckst. Solche Diskussionen sind Zeitverschwendung. Zur Zeit steht noch viel Falsches in dem Abschnitt. Das werde ich, wenn ich Zeit habe, ändern. --18:33, 26. Jul. 2011 (CEST)

Hier ist das | Rechtsgutachten von Professor Kingren das die von mir oben genannte(n) Klage(n) unterstützt. Und was war denn hier unverschämt? Wer hat denn hier eine fiktive Mehrheit für sich reklamiert und das auch noch als Argument ausgegeben, als ob die Realität von der Mehrheit zu bestimmen sei? Im übrigen muß der Plural verwandt werden, sofern man über die Informations-Kürzungen spricht. Ich habe mir nämlich die Mühe gemacht, die Änderungen nachzulesen. Nach wie vor fehlen relevante Informationen zur Kritik am Elterngeld. Wenn diese bewusst und unter dem Vorwand, einer kleinen Partei keine Publicity zukommen lassen zu wollen, herausgenommen werden, kann das durchaus als Zensur gesehen werden. Bisher hatte ich nicht den Eindruck, daß in der Wikipedia ausschließlich Regierungsparteien erwähnt werden dürfen. Andererseits ist das aber auch gar nicht das Thema. Fakt bleibt, daß eine abschließende Klärung vor dem BVerfG noch aussteht und dies auch so in den Text gehört. Der Link auf die anhängigen Rechtsfragen des BSG ist insofern sinnlos, da es sich beim BSG nach wie vor nicht um letztinstanzliche Entscheidungen handelt. Hier noch mal einige relevante Klagen: Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen des BSG:B 10 EG 12/10 B; B 10 EG 15/10 B; B10 EG 1/11 B), beim Bundessozialgericht (B 10 EG 4/11 B) und dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 12 EG 2/11) von | hier, und eine | Zusammenfassung von der ödp . JM8Mz 02:15, 31. Jul. 2011 (CEST)

Wieder so eine Verschwörungstheorie. So viel zu Sachkenntnis und inhaltlicher Substanz. Ich bin angewidert. --Gunilla 02:36, 31. Jul. 2011 (CEST)

Es ist nicht gerechtfertigt, den Nichtannahmebeschluss des BverfG zu einem Detail des BEEG zu einem "Urteil" über das ganze Gesetz hochzustilisieren. Auch wenn § 2 Abs. 7 Satz 5 mit der Einkommensbezogenheit des Elterngeldes erklärt wird, ist gar nichts darüber ausgesagt, ob die Einkommensbezogenheit selbst mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dazu liegt bisher keinerlei Stellungnahme des BverfG vor. Schießlich ist eine einkommensbezogene steuerfinanzierte Sozialleistung ein absolutes Novum im deutschen Sozialrecht. --Kiebitzi 10:15, 1. Aug. 2011 (CEST)

So viel zu Sachkenntnis und inhaltlicher Substanz. Ich bin erheitert. Übrigens trifft die aktuelle Version wohl eher den Kern der Sache. Vielen Dank an Kiebitzi. JM8Mz 03:26, 2. Aug. 2011 (CEST)
Du bist offenbar nur deswegen erheitert, weil du unfähig bist, deine Beschränktheit zu erkennen. Aber darüber scheint dir ja deine ideologische Standfestigkeit hinwegzuhelfen. Bravo! --Gunilla 21:08, 2. Aug. 2011 (CEST)
Du hast den Boden der Realität unter Dir verloren. | Hier im Abschnitt >Erziehung ist Arbeit und sollte auch vergütet werden< noch so ein (nach Deiner Definition) Beschränkter Verschwörer, Erwin Teufel. Er kritisiert exact die gleichen Punkte, wie die ödp. Fang Dich wieder ein. JM8Mz 11:50, 3. Aug. 2011 (CEST)
Ich bewege mich auf dem Boden der Fakten, während du die Angelegenheit mit deiner ideologsichen Brille wahrnimmst und infolge dessen eine Überheblichkeit an den Tag legst, die völlig unangemessen ist. --Gunilla 12:23, 3. Aug. 2011 (CEST)
"Jedem Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann." Das gilt für Politik ebenso wie für die Juristerei. Also warten wir's ab. Schließlich ist ja nicht jeder gezwungen sog. "ungelegte Eier" für die Zukunft gänzlich auszuschließen, solange das Huhn noch gackert. JM8Mz 00:08, 4. Aug. 2011 (CEST)

Wie zu erwarten war, hat die ÖDP mit ihren Musterklagen vor dem Bundesverfassungsgericht Schiffbruch erlitten [2].

Es wurde aber der Weg eines Nichtannahmebeschlusses gewählt, der von einer "Kammer" mit nur drei Richtern gefasst wird und nicht so genau begründet werden muss, es ist kein Urteil. Die Entscheidung ist umfangreich aber dennoch sehr oberflächlich begründet und ist daher auch leicht angreifbar. Ein offizielles Rechtsmittel gibt es allerdings nicht mehr. Es muss der Verdacht geäußert werden, dass die Entscheidung bewusst auf eine Kammer "abgeschoben" wurde, um einer fundierten Begründung ausweichen zu können.
Die Behauptung der Kammer, "Annahmegründe nach § 93a Abs 2 BverfGG liegen nicht vor" (Randnummer 6 der Entscheidung), mit der eine Behandlung durch einen Senat abgelehnt wurde, ist eine glatte Verhöhnung der meisten Mehr-Kind-Familien. Sie bedeutet nämlich, dass der Behandlung der im Grundgesetz niedergelegten Grundrechte bei Mehr-Kind-Familien "keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung" zukomme. Indirekt wird damit die Ein-Kind-Familie zur Norm erklärt und Familien mit mehreren Kindern zu "vernachlässigenden" Sonderfällen. Das ist aber nur ein nicht hinzunehmender Schwachpunkt dieser Entscheidung. Die Entscheidung stellt eine hundertachzig Grad Wende zu den bisherigen Entscheidungen des anderen Senates dar, die, obwohl von der Klägerin angeführt, in der Begründung des Nicht-Annahmebeschlusses nicht einmal erwähnt werden, dabei sind diese relevanter, als die aufgeführten Entscheidungen.
Im Grunde eine Entscheidung ganz nach Adenauer: "Was schert mich mein Gequatsche von gestern", und damit der Erste Schritt weg vom Rechtsstaat. Damit verliert man sein Vertrauen in die Rechtsprechung, denn diese verliert Konstanz. Denn: Wenn man als Staat die Familie schützen muß, definiert man einfach neu, was Familie zu sein hat. Dabei wird das althergebrachte Familien-Modell aus der Wahlfreiheit ausgeklammert, zugunsten des Gender Mainstream a la von der Leyen.
Erwähnenswert ist, daß darauf hingewiesen wird, daß das Gericht hier nicht über Gerechtigkeit zu entscheiden hatte, also ein Hinweis auf die Ungerechtigkeit des Gesetzes. Das in Verbindung mit dem Amtseid der Bundesminister und der Bundeskanzlerin gesehen, führt zu weitestreichenden Schlußfolgerungen. Unter Berücksichtigung des Wortlautes des Eides, hätte damit unsere Regierung durchweg den Amtseid gebrochen. JM8Mz 15:18, 8. Dez. 2011 (CET)
Da sich die Richter am Bundesverfassungsgericht vor der Arbeit gedrückt haben und sich selbst unter Abkehr von Recht und Gerechtigkeit zum Erfüllungsgehilfen des Mainstream gewordenen Gender Mainstreamings gemacht haben - möglicherweise ist das Gericht auch in der Hand der Chinesen (siehe Ein-Kind-Politik) oder, noch schlimmer, in der Hand der 68er (siehe Verhöhung der Mehrkind-Familien) - wird der ÖDP wohl nichts anderes übrig bleiben, als ihr Stimmenergebnis von der letzten Bundestagswahl (0,3%) mehr als zu verhundertfachen, um auf diese Weise die gesetzlichen Regeln zum Elterngeld auf demokratische Weise in ihrem Sinne zu ändern. Von der dann üppig fließenden Wahlkampfkostenerstattung können sie sich vielleicht sogar einen Grundkurs im Verfassungsrecht leisten. Aber der drohenden Machtergreifung haben die meineidige von der Leyen & Co. längst einen Riegel vorgeschoben, indem sie den Kindern das Wahlrecht vorenthalten bzw. den Eltern die stellvertretende Ausübung des Wahlrechts der Kinder. --Gunilla 21:03, 9. Dez. 2011 (CET)
Ich seh' schon, Du bleibst so sachlich wie üblich beim Thema. Geh' zum Kabaret. JM8Mz 15:53, 12. Dez. 2011 (CET)
Schade, dass du die hinter der Ironie stehende Ernsthaftigkeit meines Beitrages zu erkennen nicht in der Lage zu sein scheinst. --Gunilla 20:30, 12. Dez. 2011 (CET)

gestiegene Geburtenrate?

Im Artikel steht unter "Mangelnde Effektivität"; "...resultiere aus der gestiegenen Geburtenrate, sagte der Ministeriumssprecher." - es mag ja korrekt sein, dass der Sprecher das sagte, aber zwei Absätze darüber steht noch "...sank die Zahl ... von ca. 685.000 im Jahr 2007 auf ca. 665.000 im Jahr 2009." Wenn die Geburtenrate damit gestiegen sein soll, dann müsste wohl die Grundgesamtheit geschrumpft sein. Gibts dafür belege? Mir scheint eher, dass das Politik-Sprech ist und das "gestiegen" nur auf andere erwartungen gemünzt ist. Das sollten wir in der Wikipedia vermeiden. ...Sicherlich Post 09:06, 6. Jul. 2012 (CEST)

ich habs mal korrigiert; mit Blick auf destatis ist die Geburtenrate von 2008 zu 2009 gesunken und in der Quelle stehen auch noch mehr Gründe warum das gestiegen ist, die hab ich auch mal eingesetzt. ...Sicherlich Post 09:18, 6. Jul. 2012 (CEST)

Überarbeiten - "Mangelnde Effektivität"

Zwei Punkte:

  1. "In einer Pressemitteilung ... bisher höchsten Geburtenrate seit der Einheit" - okay aber so what? Mir scheint hier wird versucht in der Wikipedai einen Zusammenhang aufzubauen, der durch die Quellen nicht gedeckt ist. Die Steigerung der Geburtenrate kann durch alles mögliche erfolgt sein. Der Zusammenhang mit dem Elterngeld muss belegt sein, sonst gehört der Absatz hier raus
  2. dann "... Jüngst hat eine Studie des..." - jüngst ist in der Wikipedia eine extrem ungünstige Formulierung; wann war der edit der jüngst reinschrieb? Gestern? Vor zwei Monaten? Oder vor einen Jahr?
  3. schön wäre wenn jmd. die DIW_Studie hätte bzw. mal konkretere Zahlen daraus nennen könnte. Die Formulierungen (in der Wikipedia wie auch in der Quelle) sind recht schwammig bzw. unklar:
    1. "Im zweiten Jahr nach der Geburt des Kindes kehren die meisten Frauen jedoch in den Beruf zurück" - die meisten sind 50,1%? :o) - und, das wird Sicherlich in der Studie stehen, wie war das denn vor dem Elterngeld?
    2. "...die Wahrscheinlichkeit, ...signifikant gestiegen" - um signifikante 1% ?

viele Grüße ...Sicherlich Post 08:23, 24. Apr. 2012 (CEST)

mal die Studie angeguckt:
jüngst ist also 2006; nur halt von der zeit 2012 ohne Hinweis auf das alter aufgewärmt. Sehe ich das richtig?
Ist die Aussage "dass die Erwerbsbeteiligung von Müttern... gestiegen ist." so überhaupt korrekt? Denn im Artiekl steht; "...können die zu erwartenden Veränderungen im Erwerbsverhalten junger Eltern abgeschätzt werden." - also nur vermutungen, keine Tatsachen!?
...Sicherlich Post 08:42, 24. Apr. 2012 (CEST)
warum wurde hier eigentlich munter die Kritik gekürzt? Ich setz das wieder rein. Eine Begründung sehe ich nicht? ...Sicherlich Post 09:05, 24. Apr. 2012 (CEST)
Den Satz der da Teilweise mitgekürzt wurde; "..., dass eine abschließende Bewertung der Effektivität dieser Maßnahme zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht möglich ist. ... sondern die Kohortenfertilität." würde ich gern reinsetzen allerdings fehlt eine Quelle. Wen jmd. eine hat wäre hübsch, wenn er sie reinsetzen könnte ...Sicherlich Post 09:11, 24. Apr. 2012 (CEST)

Hallo,

die Anhebung der Kinderzahl oder der Geburtenrate wird in der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksachen 16/1889 und Bundestagsdrucksache 16/2454) nicht als erklärtes Ziel genannt. Es geht vielmehr um den Einkommensausgleich der Elternteile, die sich dem Kind widmen. Damit ist die Diskussion um die Effektivität des Elterngeldes als bevölkerungspolitisches Instrument eine "Gespensterdebatte".
Gruß --Hans G. Oberlack (Diskussion) 14:36, 7. Jul. 2012 (CEST)
Das ist nicht ganz richtig. Hintergrund für die Einführung des Elterngeldes war sehr wohl auch die geringe Geburtenrate in Deutschland und deren Steigerung. Das Thema ist in Deutschland allerdings angesichts seiner Geschichte etwas delikat, so dass manches etwas verschämt angesprochen wird.
Der Gesetzentwurf (BT Drs. 16/1889) erwähnt zunächst auf Seite 1, dass die die Kinderlosigkeit in Deutschland besonders stark ausgeprägt sei und Deutschland mit 1,36 Kindern pro Frau eine der niedrigsten Geburtenrate der Welt habe, um dann auf Seite 2 unter der Überschrift Lösung zu formulieren: "Die Bundesregierung richtet ihre familienpolitischen Leistungen neu aus, um ... den Menschen mehr Mut zu mehr Kindern zu machen und einen Beitrag zur Sicherung ihrer Zukunft zu leisten." (Hervorhebung von mir). Was soll das anderes heißen, als dass die Geburtenrate und die Kinderzahl geteigert werden soll?
Im weiteren heißt es (Seite 15): "Moderne Familienpolitik hat auf die Tatsache zu reagieren, dass Männer und Frauen sich immer später und seltener für Kinder entscheiden. (....) Oft werden Familiengründungen aufgeschoben, bis es zu spät dafür ist. Für viele Männer und Frauen sind finanzielle Unsicherheit und Brüche in der Berufsbiographie Gründe, ihren Kinderwunsch nicht zu verwirklichen. Deutschland hat mit 1,36 Kindern pro Frau außerdem eine der niedrigsten Geburtenraten der Welt. Mehrkindfamilien werden seltener, und die Kinderlosigkeit in Deutschland ist hoch. Besonders auffällig ist, dass in Deutschland insgesamt 39 Prozent der 35- bis 39-jährigen Akademikerinnen ohne Kinder im Haushalt leben. Internationale Erfahrungen belegen, dass eine Familienpolitik, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert, die Entscheidung von Männern und Frauen für Kinder erleichtert. --Gunilla (Diskussion) 16:25, 7. Jul. 2012 (CEST)

Allgemeinverständlichkeit

Vor allem der Abschnitt "Höhe" ist ebenso unverständlich wie der dazugehörige Gesetzestext. In dem Abschnitt wird der Begriff "Einkommen" in verschiedensten Variationen verwendet, ohne jemals wirklich zu erklären, was nun das Nettoeinkommen im Sinne des Elterngeldgesetzes ist. (nicht signierter Beitrag von Este (Diskussion | Beiträge) 09:14, 26. Apr. 2012 (CEST))

Änderungen für 2013

Hallo zusammen,

mir ist heute(!) aufgefallen, dass es für das kommende Jahr 2013 erhebliche Änderungen an der Berechnung des Elterngeldes geben wird (bruttogehalt, pauschale für sozialabgaben, steuerklasse die am "längsten" wirkte). Kann sich jemand diesem Thema annehmen?

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=187874.html

Vielen dürfte das Thema gar nicht aufgefallen sein, da man wikipedia doch zu sehr vertraut.

Grüße! (nicht signierter Beitrag von 85.182.34.92 (Diskussion) 23:08, 7. Okt. 2012 (CEST))

Habt ihr kein Interesse, die Änderungen für 2013 bereits heute anzugehen? (nicht signierter Beitrag von 80.187.110.13 (Diskussion) 07:37, 10. Okt. 2012 (CEST))


Änderungen ab 2013

Vorschlag zur Ergänzung bezüglich der 2013 anstehenden Änderungen:

Am 18. September 2012 ist ein Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs in Kraft getreten. Die Vereinfachungsregelungen werden für Kinder angewendet, die am 01. Januar 2013 oder später geboren werden.

Vereinfacht wird vor Allem die Ermittlung des für das Elterngeld maßgeblichen Erwerbseinkommens. Diese Vereinfachungen entlasten die Verwaltung und erleichtern den Eltern das Stellen der entsprechenden Anträge auf Elterngeld. Auch die Bearbeitung der Anträge wird dadurch beschleunigt.

Die Einkommensermittlung wird vereinfacht, Abzüge für Steuern werden in Zukunft mithilfe eines amtlichen Programmablaufplans für die maschinelle Berechnung von Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag vorgenommen. Abzüge für die Sozialabgaben erfolgen in pauschalierter Form.

Die Berechnungen werden also künftig nicht mehr Monat für Monat anhand des tatsächlichen Netto-Einkommens gestellt, sondern die Eltern geben im Antrag ihre Brutto-Einkünfte an, von denen dann Pauschalbeträge abgezogen werden. Dadurch wird das Elterngeld für einige Eltern geringer ausfallen als nach der derzeitigen Berechnung. Der Unterschied erscheint erst einmal recht überschaubar (z.B. 7 € bei einem Bruttomonatsgehalt von 2000 €). Da jedoch Freibeträge von der Lohnsteuerkarte nicht mehr berücksichtigt werden, können so am Ende leicht 100 € pro Monat beim Elterngeld fehlen.

Eine bisher gerne genutzte Möglichkeit das Elterngeld zu erhöhen, indem man in eine günstigere Steuerklasse wechselt, wird auch erschwert. Künftig funktioniert das nur, wenn die neue Steuerklasse mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes eingetragen wurde. Deshalb empfiehlt es sich, sich sehr frühzeitig zu informieren, es bedeutet aber auch, dass sich Eltern früher als bisher entscheiden müssen, wer von beiden Elternteilen in Elternzeit geht.



Quellen der Information: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=187874.html http://www.kindergeld.info/elterngeld/elterngeld-2013.html http://elterngeld-aktuell.de/

--Lysindra (Diskussion) 11:41, 30. Okt. 2012 (CET) Grösssere Teile davon sind schon unter 3.2.1 angeführt. Betreffen ja auch im wesentlichen die Einkoomensermittlung. Die Überschneidungen sollten daher vor Aufnahme in den Artikel wieder raus. Der Punkt mit der Steuerklasse sollte aber auf jeden Fall rein. P.S.Gilt ab 1.1.2013 --Tulumino (Diskussion) 21:14, 31. Okt. 2012 (CET)

Betreuungsgeld unter Anrechnung anderer Sozialleistungen auf das Elterngeld?

Jetzt ist ja das Betreuungsgeld beschlossen. Hat jemand die Info darüber, ob es unter "Anrechnung anderer Sozialleistungen auf das Elterngeld" fällt oder nicht? Ich konnte eben nichts finden, eine Info darüber im Text mit Quelle wäre sicher sehr hilfreich für viele. --ElTirion (Diskussion) 18:54, 17. Nov. 2012 (CET)

Betreuungsgeld wird nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Das ergibt sich aus dem Gesetz: Die auf das Elterngeld anechenbaren Einnahmen sind in § 3 BEEG gereglt. Das Betreuungsgeld fällt nicht darunter, es ist insbesondere kein Erwerbsersatzeinkommen. § 3 BEEG bleibt insoweit durch das Betreuungsgeldgesetz unverändert. --Odema (Diskussion) 20:36, 17. Nov. 2012 (CET)

Fehler bezüglich angeblicher Verrechnung von Elterngeld mit Einkommen innerhalb eines Kalendermonats

Im Artikel steht:

"Wird also z. B. Elternzeit und Elterngeld für volle Kalendermonate beantragt und vorher und nachher voll gearbeitet, führt das während dieser Randtage erzielte Einkommen zu einer Minderung des Elterngeldes im jeweiligen Lebensmonat."

Das ist falsch! Elterngeld wird für Lebensmonate das Kindes gezahlt. Arbeitsentgeld an Monatstagen vor Beginn des Bezugzeitraumes wird nicht verrechnet, sondern steht für sich allein. Wird bereits eher mit Arbeit begonnen als der Lebensmonat abgeschlossen ist, wird für diesen Lebensmonat GAR KEIN Elterngeld gezahlt und man bleibt für den Zeitraum ohne Einkommen.

Quelle: http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-familie/finanzielle_hilfen/elterngeld/merkblatt_elterngeld.pdf?download.html

"Fehlt eine Anspruchsvoraussetzung auch nur an einem Tag, besteht für den gesamten Monat kein Anspruch. Wenn im Bezugszeitraum eine der Anspruchsvoraussetzungen entfällt, endet der Anspruch mit Ablauf des entsprechenden Lebensmonats."

Beispiel 1: Geburt des Kindes 15.1.. Beantragte Elternzeit vom 15.6. bis 14.12.. Bedeutet: Halbes Monatsgehalt vom Arbeitgeber für 1.6. bis 15.6., dann Elternzeit mit Elterngeld für die Lebensmonate 6 bis 11, anschließend halbes Monatsgehalt vom Arbeitsgeber für den 15.12. bis 31.12..

Beispiel 2: Geburt des Kindes 15.1.. Beantragte Elternzeit vom 1.6. bis 1.12.. Bedeutet: Reguläre Monatsgehälter bis zum 31.5.. Danach ohne Einkommen bis zum 14.6. (weder Arbeitgeber da bereits Elternzeit noch Elterngeld da Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt). Dann regulär Elterngeld vom 15.6. bis 14.11.. Danach ohne Einkommen vom 15.11. bis 1.12. (weder Arbeitgeber da weiterhin Elternzeit noch Elterngeld da erneut Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt). Ab dem 1.12. wieder reguläres Einkommen durch den Arbeitgeber.

Ich bitte dies zu ändern, wenn hier Konsens herrscht. (nicht signierter Beitrag von Robokopi (Diskussion | Beiträge) 00:15, 30. Mär. 2012 (CEST))

Konsens herrscht meinerseits. Da sonst keine Meinungen geäußert wurde, habe den Artikel entsprechend angepasst. --Botschaft (Diskussion) 23:02, 12. Feb. 2013 (CET)

Bevölkerungspolitische Vorläufer

Es gab bereits seit ca. 100 Jahren die Forderung, dass reiche Eltern mehr Geld vom Staat erhalten sollten, als arme Eltern, weil die reichen Eltern durch ökonomische Motive (Karriereerfordernisse) davon abgehalten würden, Kinder zu bekommen. Spricht etwas dagegen, den historischen Kontext mit einzubinden? Bspw mit folgendem Satz:

Aus bevölkerungspolitischen Gründen wurde in Deutschland bereits seit einhundert Jahren eingefordert, dass reiche Familien mehr Geld für Kinder erhalten sollen als arme Familien (als Quellverweis: “Denn da die Kinderaufzucht in den höheren Ständen sehr viel kostspieliger ist als in den niederen, so müßten dort auch die Unterstützungen sehr viel höher sein, damit durch sie die ökonomischen Motive zur Prävention lahmgelegt werden könnten. Eine solche Einrichtung, die den Reichen mehr gibt als den Armen, würde aber in den heutigen innerpolitischen Zuständen kaum jemals Gesetz werden können.” (Hermann W. Siemens 1916: “Die Proletarisierung unseres Nachwuchses, eine Gefahr unrassenhygienischer Bevölkerungspolitik”, Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie einschließlich Rassen- und Gesellschafts-Hygiene, S. 50))

-- S.F. talk discr 17:54, 18. Nov. 2013 (CET)

Was ist BErzGG?

Im letzten Abschnitt (Elternzeit vs. Elterngeld) wird vom BErzGG gesprochen. Dies ist weder erklärt, noch verlinkt. So ist der Absatz nicht verständlich. (nicht signierter Beitrag von Dirk-X (Diskussion | Beiträge) 21:32, 20. Aug. 2014 (CEST))

Quelle für Ausnahme von beitragsfreier Weiterversicherung fehlt

"Elterngeldempfänger, die bereits vor dem Bezug des Elterngeldes als Pflichtmitglieder gesetzlich krankenversichert waren (Ausnahme nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V), sind für die Dauer des Elterngeldbezugs beitragsfrei weiterversichert, sofern sie neben dem Elterngeld kein weiteres Einkommen haben (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 und § 224 Abs. 1 SGB V)." Keine Quelle für die Ausnahme nach § 5 Abs. 1 Nr. 13, die angegebenen §§ 192 und 224 unterscheiden nicht nach Grund der Versicherungspflicht. (nicht signierter Beitrag von 5.147.123.229 (Diskussion) 00:57, 19. Jun. 2015 (CEST))

Merkel-Zitat

Die Kritik an dem Zitat von Merkel kann ich so nicht finden. Es werden höhere Werte von 60% kritisiert. Es wird der Wert von 40% zitiert, ohne diesen zu kritisieren und ohne Merkel dabei zu nennen. Daher ist die Quelle in diesem Zusammenhang eine Irreführung. Und wenn jemand die Zahl von Merkel als "falsche Annahme" bezeichnet hat, dann bitte eine seriöse Quelle dazu. --DoktorJekyll (Diskussion) 13:38, 27. Nov. 2016 (CET)

Allgemeines

Es wäre durchaus interessant wenn man hier etwa so beginnen würde :"Das Elterngeld wurde im Jahre XX verabschiedet, aufgrund einer Gesetzesinitiative der XY Partei...." Es erscheint deswegen interessant, weil diese gesetzliche Regelung eine politische Ideologie vertritt. Diese ist aber in diesem Artikel nicht zuzuordnen. So bleibt die zu verantwortende Partei unbekannt. Noch besser wäre es wenn man auch die verantwortlichen Politiker bei Namen nennt, da diese innerhalb ihrer Partei wiederum einzelnen Interessengruppen angehören. (nicht signierter Beitrag von 79.220.143.28 (Diskussion) 10:27, 23. April 2017 (CEST))

Der historische Aspekt zur Einführung durch die damalige Große Koalition fehlte in der Tat. Analog zum Artikel Kindergeld (Deutschland) kann das in einem Abschnitt "Historische Entwicklung" dargestellt werden. Einen Ansatz für einen solchen Abschnitt habe ich soeben gemacht; er ist noch weiter auszuarbeiten. --Carolin 14:49, 23. Apr. 2017 (CEST)

neue Studie (DIW)

die Ökonominnen Ulrike Unterhofer und Katharina Wrohlich am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung stützen ihre Untersuchung (DIW Discussion Paper No. 1657. „Fathers, Parental Leave and Gender Norms“) auf eine Umfrage, für die mehr als 12.000 Deutsche sowie deren Partner, Eltern und Kinder befragt wurden.

FAZ.net 13. Juni 2017 . Ich füge es fürs erste im Abschnitt 'Weblinks' ein . Hat vielleicht ein Kenner (m/w) Zeit / Motivation, daraus / dazu etwas in den Artikel einzuarbeiten ? --Neun-x (Diskussion) 22:15, 13. Jun. 2017 (CEST)