Benutzer Diskussion:Gunilla

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Xqbot in Abschnitt Raucherclub
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Textasyl

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So geht das nicht, wegen der Urheberrechte und der GFD-Lizenz, darum habe ich dir den Originalartikel inkl. vollständiger Versionsgeschichte wiederhergestellt und nach Benutzer:Gunilla/Katja Lah verschoben. Verstehe das bitte nicht als Asyl für obdachlose Artikel, sondern nutze diese zweite Chance um die beklagten Mängel abzustellen. -- Achates Wer nichts weiß, muss alles glauben. 06:28, 5. Jul. 2008 (CEST)Beantworten


Hallo, danke. Wir werden uns demnächst um Vollständigkeit und Beseitigung aller Mängel kümmern. VGrüße Anonymesnetzwerk

das verstecken von [1] in den allg.vorschriften

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hallo gunilla, ich bin nicht besonders glücklich mit deiner entscheidung - die doch spezifisch den br betreffende rechtsfrage - in den allgemeinen vorschriften zu "verstecken"! weil es eben nur den br und seine mitglieder interessieren dürfte und daher nicht sinnvoll dorthin verschoben werden kann - denk nochmal drüber nach. dontworry 14:42, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

unter Mitwirkung hat der Kündigungsschutz aber auch nicht gepasst. Machen wir einen Abschnitt "Kündigungsschutz" unter "Aufgaben und Rechte"? -- Rufus46 14:52, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
insofern schon, weil es ja nur (eine art) mitbestimmung ist, wenn er ausdrücklich zustimmt! ansonsten, kann er aber alleine durch passives verhalten ("do stelle mer uns emal janz domm...") "mitwirken" und eine verlagerung der entscheidung - bei antrag des ag - zum arbeitsgericht erreichen (erzwingen) oder "die geschichte" verläuft im sand! dontworry 15:22, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Man kann das Thema unter zwei Aspekten aufgreifen: Zum einen im Hinbliick auf das Mitbestimmungsrecht des Organs bei außerordentlichen Kündigungen von Mandatsträgern, zum andern im Hinblick auf den individuellen Kündigungsschutz der Mandatsträger. Ich würde den zweiten Anspekt mehr herausstellen. Deshalb habe ich den Text auch dahin veschoben, wo bereits ebenfalls individuelle Rechte, nämlich die Frage der Wählbarkeit behandelt werden. --Gunilla 15:34, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Die Diskussion sollte hier weitergeführt werden. --Gunilla 15:39, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Danke

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für die kenntnisreichen Korrekturen und Ergänzungen bei Betriebsrat und Tarifvertrag. FelMol 00:04, 9. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Werbungskosten

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Es gibt keine Unterscheide bei den Werbungskosten im Einkommenssteuerrecht für Lebenspartner mit Ausnahme der Verdopplung bei der Werbungskostenpauschale, die im Artikel zum Lebenspartnerschaftsgesetz genannt wird. Bitte nenne mir doch einmal einen einzigen Fall, wo Werbungskosten bei Lebenspartnern unterschiedlich angewandt oder berechnet werden. Bei der Doppelten Haushaltsführung ist diese letzte Ausnahme der unterschiedlichen Beurteilung durch die Urteile des Bundesgerichtshofes im Mai 2009 weggefalllen. Daher liegt jetzt auch mittlerweile eine Gleichstellung bei den Werbungskosten infolge Nichtberücksichtung der personenstandsrechtlichen Bedingungen vor. 92.252.82.255 17:51, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Habe ich denn das Gegenteil behauptet? Meine letzte Änderung vom 8. Juni 2009 um 17.22 Uhr bzw. mein Kommentar dazu bezog sich nur auf das Urteil des BFH. Hier stand die unterschiedliche Behandlung von Eheparen und Lebenspartnerschaften gar nicht zur Debatte. Der von mir gelöschte Satz schien mir den Eindruck zu erwecken, als habe das Gericht gerade die Gleichstellung intendiert. Ebensogut hätte man behaupten können, dass katholische Priester jetzt steuerrechtlich bei den Werbungskosten mit verheirateten Paaren gleichgestellt worden sind. Zuzugeben ist, dass gleichwohl eine indirekte Folge der Wegfall einer bisherigen Ungleichbehandlung von verheirateten Paaren und Lebensgemeinschaften ist. Dies mag an irgendeiner Stelle dargestellt werden. Unter dem Gliederungspunkt Rechtliche Unterscheidung zur Ehe passt es aber eher nicht. --Gunilla 18:31, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Dann scheinen wir uns zumindest inhaltlich einig zu sein, dass es keine Unterschiede mehr bei den Werbungskosten zwischen Lebenspartnern und Ehepartnern gibt; ausgenommen die Verdopplung des Werbungskostenpauschbetrages. 92.252.82.255 20:08, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Bzgl. Art. 6 Abs. 1 GG

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Hallo Gunilla, mir wäre es sehr recht, wenn Du auf diesen von mir angefügten Abschnitt einen kurzen kritischen Blick werfen würdest. Grüße, --Carolin 18:48, 29. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Wenn ich Zeit und Muße habe, werde ich mal schauen. --Gunilla 01:33, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Mein Änderungsvorschlag:

Art. 6 Abs. 1 GG wird nach heutiger Verfassungsinterpretation als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe in die private Lebensgestaltung aufgefasst; er garantiert das Recht der Ehepartner, selbst und ohne staatliche Einflussnahme bestimmen zu können, wie sie zusammenleben und wie sie Berufstätigkeit, Kindererziehung und familäre Aufgaben untereinander aufteilen.[1] Der Staat muss deshalb Regelungen vermeiden, die geeignet sind, in die freie Entscheidung der Ehegatten über ihre Aufgabenverteilung in der Ehe einzugreifen[2]. Er darf nicht grundsätzlich verbieten, dass die Eheleute den Geburtsnamen der Frau zum Ehenamen bestimmen[3]. In Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgebot nach Art. 3 Abs. 1 GG verbietet Art. 6 Abs. 1 GG, dass Alleinverdiener- und Doppelverdienerehe ohne sachlichen Grund ungleich behandelt werden, indem etwa bei der Sozialversicherumg gesetzliche Regelungen getroffen werden, die in der gesellschaftlichen Wirklichkeit die Hausfrauenehe zu begünstigen[4].

  1. Sabine Berghahn u.a.: Ehegattenunterhalt und sozialrechtliches Subsidiaritätsprinzip als Hindernisse für eine konsequente Gleichstellung von Frauen in der Existenzsicherung. Projektbericht (Mediumfassung), Freie Universität Berlin, 2007, S. 52–53
  2. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom vom 12. März 1975, - 1 BvL 15, 19/71 und 32/73; 1 BvR 297, 315/71, 407/72 und 37/73 - (Hinterbliebenenrente) BVerfGE 39, 169 (183); Urteil vom 31. Mai 1978 - 1 BvR 683/77 - (Familiennamen) BVerfGE 48, 327 (338); Beschluss vom 10. Januar 1984 - 1 BvL 5/83 - (Unterhalt III) BVerfGE 66, 84 (93)
  3. Bundesverfassungsgericht vom 31. Mai 1978, a.a.O.
  4. Bundesverfassungsgericht Urteil vom 17. November 1992, 1 BvL 8/87 (Arbeitslosenhilfe), C. I. 2. a) aa), Randnummer 76


--Gunilla 13:20, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Mit dieser Überarbeitung bin ich sehr einverstanden. Der Text liest sich jetzt auch sehr viel flüssiger. Noch evtl. Wikilinks und einen letzten Grammatikcheck als Feinschliff, und von mir aus ist es perfekt. Dank für den erstklassigen Einsatz und Gruß, --Carolin 15:30, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Die Änderung steht jetzt entsprechend im Artikel. Danke nochmal, -- Carolin 10:24, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten

danke

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für die verbesserungen des "beamtenstreiks" - bin halt kein jurist. Gruß--ot 07:01, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten

und danke

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für die Verbesserungen zu "Kindheit und Jugend in Deutschland". Ich kam erst heute richtig zum Lesen, und fand Deine Beiträge Klasse - klar, verständlich, informativ sowie kinder- und jugend-geeignet. Im Portal:Recht habe ich auch eine Antwort hinterlassen. Grüße, --Carolin 18:50, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Betriebsverfassung

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ich wollte Dir gerade mein Einverständnis mit Deinem neuen Edit bekunden, fand aber aus etwas unverständlichen Gründen meinen Kommentar schon gelöscht. Hast Du das nötig? Gruß:--FelMol 01:08, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Ich empfand die Drohung mit der Vandalismusmeldung unpassend und unverschämt. Deswegen meine Spontanreaktion. --Gunilla 01:14, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
D'accord. Gleiches empfand ich bei Deinem Revert. Wollen wir nicht Frieden schließen? Deine arbeitsrechtliche Expertise schätze ich, bitte nimm mir aber ab, dass ich meine Edits nicht ungeprüft und leichtsinnig einfüge und schnelle Reverts mich böse stimmen. Gruß: FelMol 23:32, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Für mich ist der Konflikt bereinigt. Mein Revert war auch etwas vorschnell gewesen. Ich hatte nämlich gedacht, dass du die Aussage, wahlberechtigte Leiharbeitnehmer zählen nicht mit, wenn es um die Größe des BR geht, ändern wolltest. Die Darstellung, welche Arbeitnehmer wahlberechtigt sind, hatte ich an anderer Stelle des Artikles vermutet, ohne dies jedoch geprüft zu haben.
Man sollte die Wahlberechtigung m.E. tatsächlich besser an anderer Stelle der Gliederung als unter dem Punkt Organisation des Betriebsrates einfügen. Darzustellen wäre auch, wer das passive Wahlrecht hat.--Gunilla 10:53, 6. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Ordoliberalismus

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Gunilla, danke dir für deinen Beitrag zum Thema! Allerdings ist WP:3M nur eine Hinweißseite und es soll da nicht diskutiert werden sondern ein Hinweiß zum Streitpunkt und ein Link auf die zugehörige Artikeldiskussion eingetragen werden. Sorry das ich dich nicht gleich hier auf dein Missverständnis angesprochen habe; ich dachte wenn du dich über die Verpflanzung und die Leere bei anderen Einträgen wunderst würdest du nach kurzer Zeit den Hinweiß auf der Seite selber finden und es von alleine verstehen. Also fraglos auch meine Schuld wegen dem unkommentierten Verpflanzen! Sorry dafür, nächstes mal nehm ich dich ganz mit. Gruß --Kharon WP:WpDE 14:59, 18. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Beamtenstreik

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Bitte schau mal auf die Seite Diskussion:Streik. Gruß--FelMol 14:49, 21. Jan. 2010 (CET)Beantworten

ungelegte Eier ??

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Der Chefarzt hat seinen Prozess in 1. Instanz gewonnen. Das könnte die (Fach)öffentlichkeit interessieren.

2. der Fall ist vor allem Aufhänger für (wie ich schrieb) eine "sehr grundsätzlichen Betrachtung" des Themas. Und, wie der RA im ersten zitierten Satz schreibt: "Man kann kaum krasser die Differenzen zwischen weltlichem Arbeitsrecht nach dem KSchG und kirchlichen Besonderheiten zeigen. " Ich würde es sehr begrüßen, wenn Du Deine Löschung revertierst . Ein Beispiel in einem so trockenen juristischen Text wertet 3. Ich finde auch den Rest des Artikels sehr lesenswert; insofern war mein Zitat auch ein "Appetizer" von der Sorte "wenn dich diese 8 Sätze interessieren / ansprechen, dann lies doch auch mal den Rest des Artikels".

den Artikel imho auf. - Gliederungstechnisch könnte er eine Ebene tiefer. (z.B. 1.1.2.1 statt 1.1.3 ) Vielleicht gesellt sich eines Tages ein zweites Beispiel hinzu (1.1.2.1 ohne 1.1.2.2 gilt manchen Gliederern als verpönt). --Neun-x 17:22, 11. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ich halte die Löschung nach wie vor für richtig.
Die Fachöffentlichkeit interessieren Urteilsgründe, zur ersten Instanz war da nicht viel. Erstinstanzliche, nicht rechtskräftige Urteile zu besprechen, würde den Rahmen des Artkels sprengen. Über noch nicht abgeschlossene Rechtsstreite zu berichten, ist nur sinvoll, wenn eine Grundsatzentscheidung zu erwarten ist. Das LAG Düsseldorf hat aber bereits zu erkennen gegeben, dass es der Aufassung ist, dass eine kündigungsrelevante Pflichtverletzung vorliegt, wenn der Chefarzt durch die erneute Eheschließung gegen die ihm nach kanonischem Recht obliegenden Loyalitätspflichten verstoßen hat. Es scheint insoweit nicht von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts abweichen zu wollen. Sollte der katholische Arbeitgeber jedoch von der zweiten Ehe seit längerem gewusst haben, ohne zu reagieren, so würde es die Küdnigung wohl für rechtswidrig ansehen (Pressemitteilung des LAG Düsseldorf vom 18.03.2010).
Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts, darf ein kirchlicher Arbeitgeber - anders als ein säkularer Arbeitgeber - einem Funktionsträger in der Kirche grundsätzlich kündigen, wenn er entgegen der kirchlichen Lehre (Can. 1085 CIC) wieder heiratet, obwohl seine erste Ehe nach kirchlichem Recht nicht annuliert war. Dies gilt selbst dann, wenn auf Grund eines eingeleiteten Ehenichtigkeitsverfahrens die erste Ehe mit ex-tunc-Wirkung (rückwirkend) für nichtig erklärt werden sollte, im Zeitpunkt der Kündigung aber noch nicht annuliert war. (BAG Urteil vom 16. September 2004, Aktenzeichen: 2 AZR 447/03)
Ausschmückung mit Fallgeschichten, damit das Ganze nicht so trocken ist, oder gar Appetizer verteilen, ist bei Wikipedia weniger angebracht.
Die Äußerung des Rechtsanwalts ist keine grundsätzliche Betrachtung zum Thema, sondern gibt nur die Auffassung der Kritiker an den Abweichungen des kirchlichen Arbeitsrechtes vom allgemeinen Arbeitsrecht wieder. --Gunilla 01:03, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ich halte meinen Abschnitt nicht für eine "Ausschmückung", sondern für einen Fall, der die Situation exemplarisch beleuchtet. Ich schrieb, dass ich die zitierten 8 Sätze auch als einen Appetizer (ohne jede reißerische Konnotation) für den Rest des RA-Artikels sehe. Dieser (und nicht meine 8 zitierten Sätze) enthält etwas imho Grundsätlziches, nämlich das Folgende:

Die Frage, ob unsere unter dem GG als oberster Instanz agierenden Gerichte darauf Rücksicht nehmen dürfen, ist damit nicht beantwortet. Das Staatskirchenrecht steht nicht über den Artikeln 1 und 2 GG. In Großbritannien hatte Rowan Williams, der (anglikanische) Erzbischof von Canterbury vor über zwei Jahren für eine erhitzte Debatte gesorgt, weil er vorschlug, die Sharia (das islamische Recht) jedenfalls in einzelnen Teilen, so bei Scheidungen innerhalb der Religionsgemeinschaft, vor staatlichen Gerichten anzuerkennen. Bezogen auf die beiden Kirchen praktizieren wir eine sehr weitgehende Anerkennung dieser Art schon seit Gründung der Republik. Nur - wenn man die Frage in ein islamisches Gewand einkleiden würde, käme es sicher zu einem öffentlichen Aufschrei. Also hätte man ja jetzt Gelegenheit, die Sache ruhig und besonnen auf dem sicheren Boden der großen Kirchen in Deutschland zu erörtern.

Was hälst du davon, diese Passage in den Artikel einzuarbeiten ? - Gruß --Neun-x 10:21, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

PS: missfällt dir, dass mein Kapitelchen die kath. Kirche schlecht aussehen lässt? Ich kämpfe in Artikeln mit Kirchenthemen (zuletzt im Artikel Walter Mixa) immer wieder mit Löschern, die am liebsten keinen kirchenkritischen Ton in Artikeln lesen würden. Sie bezeichnen sich als Deletionisten ("Ein Deletionist stellt hohe Anforderungen an enzyklopädische Artikel (Relevanz, Qualität) und neigt dementsprechend zum Löschen. Gegensatz zum Inklusionisten." (http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:Glossar#D) Als was ich sie bezeichne kannst du dir ja denken ...

Anm.: Die Kath. Kirche lässt sich bei ihren Annullierungsverfahren SEHR viel Zeit (außer wenn man dem Hochadel angehört).

Meine Schwester kann da ein Lied von singen : obwohl ihr Mann ein Amelo war, wie sich nach kirchlicher + weltlicher Trauung herausstellte, nahmen die sich die Heren Annulierer für ihre Entscheidung drei Jahre Zeit . (und nicht wenig Geld - aber dass ist eine andere Geschichte)

Wenn die Annulierer sich im Falle des Chefarztes etwas beeilt hätten, hätte der arme Kerl das zweite Mal in weiß heiraten können und wäre nicht (jedenfalls nicht aus diesem kühlen Grunde) gekündigt worden. --Neun-x 10:21, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Mir geht es um eine sachliche uns ausgwogene Darstellung und nicht darum, andere von meiner Meinung überzeugen zu wollen. Insoweit fand ich, dass deine Darstellung weder ausgewogen war, noch dass wesentlich Neues zum Thema beigetragen wurde. --Gunilla 23:10, 14. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

SGBII

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Bitte informieren Sie sich über das Bedingungslose Grundeinkommen. Es gibt einen Wikipedia Artikel darüber, eine wachsende Anzahl an Publikationen. Eine Ethik liegt darin, die Freiheit zu geben, völlig nach eigenem Ermessen tun und lassen zu können, was man möchte. Ein HartzIV Empfänger ist leider nicht sehr frei darin wie er die 350 € pro Monat ausgibt. Das ist so wenig, das er genötigt ist. Wären Sie so freundlich und den Eintrag selbständig wieder rückgängig zu machen ? 77.12.1.74 22:15, 10. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Ein wesentlicher Aspekt der Freiheit liegt darin, dass das BGE nicht an die Bedingung geknüpft wird, dasss der Empfänger arbeiten muss. Deshalb habe ich diese Aussage, die Sie gelöscht haben, wiederhergestellt.
Darüber hinaus gibt es, wenn ich Ihrer Aussage folge, noch mindestens eine Bedingung, die gegeben sein muss, um irgendwie von etwas ethisch wertvollen sprechen zu können, nämlich dass die Höhe des BGE eine bestimmte Grenze übersachreiten muss, damit man von einem Mehr an Freiheit für den Empfänger sprechen kann. Wo soll denn diese Grenze liegen: bei 1000 € oder 10.000 € oder 100.000 €?
Ob das BGE etwas ethische wertvolleres ist als das jetzige System der Grundsicherung, ist sehr differenziert zu betrachten, beispielsweise ist auch zu berücksichtigen, wie und durch wen das BGE finanziert wird. Es geht hier letztendlich um Wertungsfragen. Das BGE pauschal als einen ethischen und sozialen Gedanken zu bezeichnen, halte ich für der Sache in keiner Weise gerecht werdend.--Gunilla 13:42, 11. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Dank Ihrer Antwort. Ich möchte sagen, daß Ihre Fragen eigentlich schon ausdiskutiert und weitergedacht sind. Trotzdem meine Antwort zu Ihren Gedanken. Zum 2 Absatz. Richtig, das darf kein Armutsbetrag sein, sondern eben ein menschenwürdiger Betrag. 10 bis 100tausend sehen sie selbst, ist doch zu viel. Gehen Sie doch von sich aus, was sie bräuchten ! Derzeit liegen die Überlegungen bei 1.800 € pro Person. Zu 3. Es kommt nicht darauf an, welchen Gedanken man dem BGE zuordent, sondern der erste Gedanke war ein ethischer, sozialer. Daraus kam als zweiter Schritt die Idee, daß ein Grundeinkommen sinnvoll ist. Verstehen Sie den Unterschied? Wie gesagt das sind schon alte Kammelen. In den Bürgerforen ist man über diese Grundsatzfrage hinaus. Ich empfehle Ihnen die facebookseite oder diese http://www.forum-grundeinkommen.de/ 77.12.1.74 14:13, 11. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

SGB VIII, Kindertagesbetreuung

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Hallo Gunilla, Mir wäre es sehr recht, wenn Du die juristische Korrektheit des folgenden Satzes im Artikel Kindertagesbetreuung überprüfen würdest: "Die Altersspanne der betreuten Kinder umfasst nach § 7 und § 24 SGB VIII grundsätzlich Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr" mit der sich darauf beziehenden Referenz. Der Inhalt als solcher stand in ungefähr dieser Form schon lange im Artikel; die Referenz habe ich als Ergänzung angefügt, bin allerdings nicht sicher, dass der Wortlaut in dieser Form 100 % wasserdicht ist. --Carolin 11:38, 1. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Juristisch ist die Aussage zwar korrekt, beinhaltet aber eigentlich nur die Altersdefinition des Kinderbegriffs, ist also nicht so prickelnd. Ich habe mir erlaubt, den Abschnitt etwas zu verändern und zu erweitern. --Gunilla 22:27, 1. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Klasse. In dieser etwas ausführlicheren Form ist die Aussage in der Tat deutlicher. Herzlichen Dank! --Carolin 00:21, 2. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Begriff "Grundsicherung"

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Hallo Gunilla,

ich schätze deine kundigen Beiträge, die mir schon öfter aufgefallen sind.

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Grundbedarf

Gleichwohl halte ich meinen Eintrag für hilfreich. Ändern gerne - ganz löschen finde ich nicht zweckmäßig. beste Grüße! --Neun-x 07:37, 2. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Ich habe deinen Eintrag gelöscht, weil ich ihn insoweit für sachlich falsch halte, als Grundbedarf als ein Rechtsbegriff dargestellt wird. Er kommt im Gesetz nicht vor und wird sonst uneinheiltlich gebraucht. Man könnte den Begriff als Abgrenzung zu einmaligen oder besonderen Bedarfen verstehen. Das Bundessozialgericht gebraucht den Begriff, meint aber den Bedarf, der durch die Regelleistung gedeckt werden soll, also den Regelbedarf, nicht den Bedarf für die Unterkunftskosten, die man aber auch zum Grundbedarf hinzuzählen könnte. Das Bundesverfassungsgericht wiederum hat den Begriff in seinem Grundsatzurteil zum SGB II vom 9. Februar 2010 nicht einmal erwähnt, obwohl es sich eingehend mit der Materie beschäftigt hat. Fazit: Ein einheitliches Verständnis des Begriffs Grundbedarf scheint es nicht zu geben, so dass eine Begriffsklärungsseite nicht angezeigt ist. Man sollte schlicht einen redirect von Grundbedarf zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) und zur Sozialhilfe anlegen. --Gunilla 09:26, 2. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Gunilla

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Sag mal, du kommst nicht zufällig aus dem schönen Odenwald, oder?--Kachelmann 20:23, 4. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Auch ich finde den Odenwald schön, aber er ist nicht meine Heimat. --Gunilla 23:37, 8. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Streik in krichlichen Einrichtungen

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Hallo Gunilla, willst Du nicht mal die Situation zum Streik in kirchlichen Einrichtungen nach dem neuen Urteil des LAG Hamm erörtern? Gruß--FelMol 14:57, 19. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Im Augenblick habe ich dafür wenig Zeit, ich behalte es im Hinterkopf. --Gunilla 22:43, 23. Jan. 2011 (CET)Beantworten


Zeitarbeit

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Hallo Gunilla, nachdem Du korrekter weise den Terminus richtig gestellt hast, schlage ich vor, auch den aktuellen Tarifvertrag des AMP richtig zu stellen. Habe mich nicht dran getraut, weil dann in den folgenden 2 Absätzen die Erklärung, warum CGCP nicht tariffähig sei auch überholt ist. Und daran zu rühren bedeutet Diskussionen, die ich mir nicht zumuten will. Gruß --Personaldisponent 11:02, 24. Feb. 2011 (CET)Beantworten

http://www.gmx.net/themen/finanzen/wirtschaft/208nmdo-auslaender-haben-s-schwerer 30.01.2012, 16:45 Uhr "Ausländer haben's schwerer"

"(mac) Die Arbeitslosenzahlen in Deutschland sinken trotz aufziehender Rezession weiter. Doch nicht alle profitieren von der guten Entwicklung. Noch immer ist die Arbeitslosigkeit unter Ausländern doppelt so hoch wie unter Deutschen - Tendenz steigend. Das kann sich ein Land, das Zuwanderung braucht, nicht leisten. Von GMX Redaktionsmitglied Olga Levina Wer ist Schuld an der Misere? Die Arbeitslosigkeit unter Ausländern steigt - Folge einer verfehlten Integrationspolitik oder mangelnde Bildungslust der Migranten? © imago/blickwinkel "


Von mir (privat) Durch gestiegenen Marktanteil von Zeitarbeit haben die Sozialschwachen oft keinen anderen Weg als in die Zeitarbeit. Zeitarbeit ist zwar besser als Arbeitlosigkeit, aber man soll es lieber mit dem alten System vergleichen. Es sind die schlechtensten Jobs: Fließbandarbeit, Lagerhalle, Chemie, ... aufräumen von Bergen unerledigter Arbeit, die keiner machen mag. Oft mit wenig Chancen auf Verwurzelung, Anerkennung: sozial-gesehen eher fragwürdig. "Spalte und Herrsche" : Gewerkschaften sind so ausgespielt, u.s.w. Natürlich könnte man sagen: es ist die einzige Möglichkeit in den turbulenten Zeiten der Globalisierung ...

SGB III - Sperrzeit

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Hallo Gunilla,

du hast ein paar Veränderungen/verbesserungen vorgenommen an Formulierungen, die wohl von mir stammen.

Ich bin aber nicht mit allem einverstanden:

Strafen und Bußen werden verhängt, da ist eine Entscheidung zu treffen, auch über den Umfang. Nach der Konstruktion des SGB III aber treten sie automatisch ein, ohne Ermessen - natürlich per Verwaltungsakt, also mit einer feststellenden Entscheidung der Bundesagentur.

Was ich nicht verstehe: Ich habe beim Beleg Statistik der Ba zuächst S. 109 angegeben, aber dann auf S. 110 erhöht - du änderst das auf S. 108. Die bezieht sich aber in meiner Quelle auf ALG II - Bezieher

Ich hätte mich übrigens natürlich als Neuling hier gefreut, wenn meine Arbeit wenigstens durch ein "gesichtet" geadelt worden wäre.--Arbeit&Recht 20:43, 6. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Die Formulierung, wonach Sperrzeiten verhängt werden, stammt nicht von mir, ich habe sie sogar an einer Stelle verändert. Deiner inhaltlichen Kritik an der Formulierung stimme ich zu.
Ich habe die Seitenzahl nach der Zählung der Autoren angegeben, nicht die Seitenzahl der pdf-Datei.
--Gunilla 20:54, 6. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Prozent(punkte)

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Für jeden Monat drei Prozent weniger hieße bei vier Monaten Rente*0,97*0,97*0,97*0,97.

Für jeden Monat drei Prozentpunkte weniger heißt Rente*(1-0,03*4)=Rente*0,88.

Letzteres ist richtig, ersteres falsch.

Aber, ich gebe zu, beide obige Prosa-Formulierungen sind nicht perfekt.

Außerdem sollte der Artikel in sich konsistent sein, mal ist von Prozent, mal von Prozentpunkten die Rede... --Juliabackhausen 00:43, 8. Mär. 2011 (CET)Beantworten


Für jeden Monat der vorzeitigen Ianspruchnahme verringert sich der Zugangsfaktor von 1,000 um 0,003.
Bei vorzeitiger Ianspruchnahme um einen Monat und einer Rente von 500 € bedeutet das: 500 € * 0,997 = 498,50 €, das sind nach Adam Riese 0,3 Prozent (nicht Prozentpunkte!) weniger.
Bei vorzeitiger Inanspruchnahme um 6 Monate wird der Zugangsfaktor 1 um 6 * 0,003 = 0,018 verringert, beträgt also 0,982.
500 € * 0,982 = 491 €, das sind 1,8 Prozent oder 6 * 0,3 Prozent weniger als 500.
--Gunilla 23:13, 8. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Jobcenter

[Quelltext bearbeiten]

Sorry. Ich hab geschludert- den umfangreichen Revert wollte ich gar nicht. Es sollte wirklich nur der Aspekt "Jobcenter=Optionskommune" ergänzt werden.--Kachelmann 09:10, 17. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Kein Problem, jeder hat mal 'ne schwache Minute. --Gunilla 12:05, 17. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Bundesverfassungsgerichtsurteil [[2]] Randnummern 70-80 87/88 96/97 115 155/156 171 190 bis 198 202/203 209

[Quelltext bearbeiten]

Die Vorgaben der Bundesverfassungsrichter zum Kinderexistenzminmum findet man unter diesen Randnummern. Daraus hat die gesetzgeberische Politik das sogenannte Zuschuss-Antrags-Ermessen-Bildungspaket-Bundesgesetz gemacht.

Genauso ist es. --Gunilla 22:32, 18. Apr. 2011 (CEST)19:56, 18. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
  • 2,5 Millionen Antraege (optional auch fuer alle anderen ZAEBB-Leistungen) fuer das Mittagessen Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag (Schulpflicht, Ganztagesschule 6 bis 18 Uhr)
Quelle [[3]]

Gruss :77.44.59.165 19:49, 18. Apr. 2011 (CEST) 77.44.59.165 20:09, 18. Apr. 2011 (CEST) 77.44.59.165 20:28, 18. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Ich kann dir nicht folgen. Wenn du etwas zu sagen hast, solltest du dich klarer ausdrücken, damit ich dich verstehe. --Gunilla 22:32, 18. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Massgabe sind die Vorgaben der Bundesverfassungsrichter. Wieso steht kein einziges Wort darueber im Artikel?[[4]] 83.244.254.156 11:12, 22. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Ich lese bei dir zwischen den Zeilen, dass du der Meinnung bist, die Maßgaben des BVerfG seien bei der Novellierung des SGB II/SGB XII nicht eingehalten. Ich finde folgende Passagen in dem Urteil des Verfassungsgerichts, die für Bildung und Teilhabeleistungen relevant sind:
Randnummer 135
Der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich nur auf diejenigen Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Er gewährleistet ... sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit ... als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen ... .
Randnummer 172:
Dem Statistikmodell liegt bei der Bildung des regelleistungsrelevanten Verbrauchs die Überlegung zugrunde, dass der individuelle Bedarf eines Hilfebedürftigen in einzelnen Ausgabepositionen vom durchschnittlichen Verbrauch abweichen kann, der Gesamtbetrag der Regelleistung es aber ermöglicht, einen überdurchschnittlichen Bedarf in einer Position durch einen unterdurchschnittlichen Bedarf in einer anderen auszugleichen. Der Gesetzgeber muss deshalb die regelleistungsrelevanten Ausgabepositionen und -beträge so bestimmen, dass ein interner Ausgleich möglich bleibt.
Randnummer 138:
Ob er das Existenzminimum durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen sichert, bleibt grundsätzlich ihm [dem Gesetzgeber] überlassen. Ihm kommt zudem Gestaltungsspielraum bei der Bestimmung des Umfangs der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums zu. Dieser umfasst die Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse ebenso wie die wertende Einschätzung des notwendigen Bedarfs und ist zudem von unterschiedlicher Weite: Er ist enger, soweit der Gesetzgeber das zur Sicherung der physischen Existenz eines Menschen Notwendige konkretisiert, und weiter, wo es um Art und Umfang der Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geht
Randnummer 157:
In Anbetracht des weiten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen müssen, kann deshalb nicht festgestellt werden, dass der Gesamtbetrag von 207 Euro das zur Sicherung des Existenzminimums Notwendige offensichtlich unterschreitet.
Ich gespannt, wie du angesichts dieser Aussagen begründen willst, dass die neuen Leistungen verfassungswidrig sind. Der neue Regelbedarf für Kinder bis 5 Jahre liegt bei 213 Euro plus Anspruch auf Kita-Mittagessen und -ausflüge. Du bewegst dich ganz offensichtlich auf einem Terrain (Verfassungsrecht), von dem du keine Ahnung hast. Es überrascht micht, dass dir nicht ein politisches oder ein anderes nicht juristisches Argument dafür einfällt, warum die Leistungen für Kinder oder Erwachsene zu gering sein sollen.--Gunilla 12:00, 22. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Den folgenden Beitrag habe ich von meiner Benutzerseite hierhin verschoben, wo er hingehört. --Gunilla 19:28, 4. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Die 4201 Worte der 8 Bundesverfassungsrichter zum Kinderregelsatz und zum Kinderexistenzminimum sind doch eindeutig. Die Richterin Christine Fuchsloch wird doch am besten die orginal zitierten 4201 Worte (k.Ae, k.Ew) der Bundesverfassungsrichter verstehen und interpretieren/kommentieren (Berliner Kommentar zum Grundgesetz) koennen.

Gruss an Dich Gunilla 77.44.59.165 06:31, 4. Mai 2011 (CEST)Beantworten

http://www.bild.de/geld/wirtschaft/lebensmittel/bis-zu-43-prozent-teurer-17851060.bild.html

83.244.254.151 10:05, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Es freut mich, dass das Niveau hier mit Bildzeitungszitaten angehoben wird. Ich hoffe, dass die Preissteigerung bei Tiefkühlpommes um über 43% dazu führen wird, dass alle übergewichtigen Hartz 4 Empfänger abnehmen werden, damit sie wieder arbeiten können und der arbeitenden Bevölkerung nicht länger auf der Tasche liegen. --Gunilla 21:35, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

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Hallo Gunilla, hättest ja ruhig mal etwas genauer hinschauen können, wenn du schon die vielen Änderungen am 09.05.11 von Benutzer Mds 1000 bei Medizinischer Dienst der Krankenversicherung gesichtet hast. Ich hatte den Artikel auch auf meiner BEO, aber gerade wenig Zeit. Und wenn ich nicht sicher bin, dass da auch alles ordentlich sein kann, mache ich auch mein Häkchen nicht dran. PS: Wenn einer gerade mal 8 Edits gemacht hat und auch noch alle beim gleichen Artikel (sein Ben.-Name leuchtet auch rot), dann sollte man schon vorsichtig sein. Gruß und nichts für ungut--Wilske 19:49, 10. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Die von mir gesichteten Änderungen waren inhaltlich alle in Ordnung. Die Sichtung ist bereits gerechtfertigt, wenn die Änderung frei von offensichtlichem Vandalismus ist. Ich habe ein Herz für Leute, die mit höchster Akribie Rechtschreibfehler eliminieren und Wörter aus den Artikeln verlinken. Diesen Leuten möchte ich das Betätigungsfeld nicht wegnehmen. --Gunilla 18:48, 11. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Pflegeversicherung

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(1) Texte löschen mit Bemerkungen wie "irrelevanter Kommentar" ist keine unter Wikipedianern beliebte Methode; dazu gibt es Diskussionsseiten. Das ist erstens minutiös ausgerechnet und zweitens mehrfach das Hauptthema bei Bewerbungen von potentiellen Pflegepersonen. So sieht die Praxis aus!!
(2) Texte löschen mit der Anmerkung: Das stimmt so generell nicht, entscheidend ist, ob der ausländische Pflegedienst durch Versorgungsvertrag zugelassen ist ist auch nicht die gewünschte WP-Methode: Wenn es so genau bekannt ist, dass hier was fehlt, gehört es eingebaut.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 21:34, 30. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Mindestlohn und ANÜ

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Hallo Gunila, habe eben bei Mindestlohn die Daten für das Gebäudereinigerhandwerk ab 2013 ergänzt. Wie ich gesehen habe, bist Du noch länger an ANÜ beteiligt als ich selbst. Danke für die Überarbeitung meines Eintrags. Wegen diesem Artikel und den Diskussionen vor 2 Jahren hatte ich mich auch einige Zeit zurückgenommen. Ich habe den Eindruck, das es jetzt wieder möglich ist, den Artikel sachlich, neutral und wertungsfrei zu bearbeiten. Meiner Meinung ist da noch viel aufzuräumen und es stehen immer noch einige falsche Aussagen im Artikel. Was meinst Du? --Personaldisponent 11:23, 2. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Der Artikel Arbeitnehmerüberlassung ist auch in meinen Augen überarbeitungsbedürftig. Er ist nicht "aus einem Guss", da viele mehr oder wenig kundige Leute an dem Artikel "rumgeschrieben" haben. Wie bei allen politisch brisanten Themen muss man immer damit rechnen, dass es Benutzer gibt, die die Welt mit ihrer Sichtweise beglücken wollen oder andere bekehren wollen. Mich interessieren in erster Linie die rechtlichen Aspekte. Wenn du den Artikel verbessern willst, nur zu! Ich selbst arbeite hier nach Lust und Laune, auch zum Thema Arbeitnehmerüberlasssung. Vielleicht ergänzt man sich ja an der ein oder anderen Stelle. --Gunilla 20:44, 2. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Sehr gerne, habe schon hier Blödsinn durch eine rechtlich belegte gegenteilige Aussage ersetzt. Ich kann verstehen, dass viele Betroffene Erfahrungen aus ihrem Einzelfall posten möchten um sich dadurch ab zu reagieren, das hat aber in der Wikipedia nichts zu suchen. Jetzt bin ich mal gespannt, ob meine Version bleibt. Dann auf weiterhin gute Zusammenarbeit --Personaldisponent 07:57, 3. Jan. 2012
Danke! Jetzt ist der Artikel ANÜ nach 4 Jahren endlich auf dem Niveau der Wikipedia. Ich finde übringens auch Deine Änderung meines Edits von heute wesentlich besser ;-) --Personaldisponent 17:42, 3. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Piratenwiki

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Hallo! Bitte schau nochmal in die Diskussion, ich habe nun bereits mehrfach auch an Beispielen dargestellt, warum das Piratenwiki keine geeignete Quelle für Wikipedia ist. Kurz gesagt: a) es ist eine Zusammenrechnung diverser Einzelwerte, deren Herkunft völlig ungeklärt ist, b) es sind nicht nur Mitglieder sondern auch Anträge in der Zahl enthalten und c) es ist kein Stichtagswert, da die Daten der Erfassung gravierend voneinander abweichen (bis zu mehreren Monaten). Ich teile Deine Skepsis gegenüber Journalisten, und würde deshalb nur offizielle Veröffentlichungen der Partei bevorzugen. Aber das Piratenwiki ist keine Alternative für die Tertiärquelle Journalismus.Oliver S.Y. (Diskussion) 11:46, 2. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Einarbeitung der SGB III Änderungen

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Hallo, vielen Dank, dass du das übernimmst. Ich möchte dich aber bitten, in Klammern die alten Paragraphen beizubehalten, da eine Enzyklopädie, im Gegensatz zu an der Rechtspraxis ausgerichteter Literatur auch über solche rechtshistorisch relevanten Aspekte informieren sollte. Vielen Dank schon mal vorab für's Verständnis. Grüße,--Losdedos (Diskussion) 18:15, 5. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Ich habe die alten Nummerierungen teilweise in Klammern hinzugefügt, wenn ich der Meinung war, dass es sich um zentrale Vorschriften handelt. Bei jedem neuen § auch den alten in Klammern hinzuzufügen, hielt ich für übertrieben. Aber ich muss einräumen, dass ich die Unterscheidung eher aus dem Bauch heraus getroffen habe. --Gunilla (Diskussion) 18:21, 5. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Betreuungsgeld

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Gibt es eine Statistik, wie viele Elternteile ein oder mehrere Kinder haben? Das Bundesgesetz von der UvdL wurde für 2,5 Millionen Kinder geschaffen, stellt sich nun die Frage wie viele davon aktuell in Leistungsbezug sind und im Alter 1,2 3 Jahre sind? Gibt es in den Staatlichen Stellen der Exekutive und in der Judikative eine oder mehrere Statistiken? Ich schätze mal bei 2,5 Millionen Kinder bis 25 Jahre werden das nur 50.000 bis 80.000 sein. Das bedeutet das Betreuungsgeld wird beim Arbeitslosengeld II an nur 50.000 bis 80.000 Kleinstkinder zur Betreuung der Kleinkinder am, auf oder neben dem Küchenherd bezahlt, geschätzt eine halbe Million Euro pro Monat kosten. Ich habe meine Klage beim Bundesverfassungsgericht am 23.03.2012 aus der Schweiz (365 Tage Frist) eingelegt. 46.14.190.82 18:47, 25. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Mir ist eine solche Statistik nicht bekannt. Da es das Beteuungsgeld noch gar nicht, kann gegen es auch noch gar nicht geklagt werden. Man kann auch keine Klage einreichen mit dem Begehren, dass der Bundestag verurteilt wird, ein Betreuungsgeld einzuführen. --Gunilla (Diskussion) 20:31, 25. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Einladung zum Redaktionstreffen des Portals:Recht

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Hallo Gunilla!

Gerne hätte ich Dich auf unsere Diskussion im Portal:Recht und die dazugehörige Seite hingewiesen: Wir planen das erste Redaktionstreffen für juristische Wikipedia-Autoren, und dazu hätte ich Dich auch gerne eingeladen.

Ort und Zeitpunkt des Treffens stehen noch nicht fest. Bisher ist ein Wochenende im Zeitraum Oktober/November 2012 ins Auge gefaßt, und es soll ein Ort sein, der möglichst in der Mitte zwischen unseren Wohnsitzen liegt, um die Anreise möglichst kurz zu halten. Wikimedia Deutschland hat uns Unterstützung zugesagt, was die Reise- und die Unterbringungskosten im Hotel sowie die Tagung selbst angeht.

Wenn Du teilnehmen möchtest, trage Dich doch bitte in die Liste der Interessenten ein. Falls Du nicht teilnehmen möchtest, würde uns Deine Meinung zu der Idee eines Autorentreffens interessieren.

Ziel ist es, die Qualität der juristischen Artikel in Wikipedia nachhaltig zu verbessern und auch die weitere Zusammenarbeit für die Zukunft zu planen.

Viele Grüße, --Aschmidt (Diskussion) 22:56, 1. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Herzlichen Dank für die Einladung. Ich möchte mich aber nicht beteiligen, denn ich bin beruflich und privat ausgelastet.
Ich finde es prinzipiell gut, wenn sich Leute treffen, um über eine Qualitätsverbesserung zu diskutieren, und wenn sie ihre Ergebnisse hier einbringen. Die Ergebnisse müssten sich dann im "Wiki-Betrieb" bewähren. Alle Wikiautoren sind gleich und es gibt keine Garantie, dass nicht irgendwer weiter an dem Artikel rumfummelt und Verbesserungen, die mit viel Aufwand erarbeitet wurden, verschlimmbessert oder versucht, die Ausarbeitungen seiner individuellen Weltsicht anzupassen. Ihr solltet euch Gedanken dazu machen, inwieweit ein Autorentreffen mit der egalitären Wikiphilosophie kompatibel ist. --Gunilla (Diskussion) 20:12, 8. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Schade, daß Du nicht teilnehmen kannst – natürlich habe ich Verständnis dafür. Ich nehme Deine Anregung gerne mit in unser Treffen, wenn es stattfindet, ich glaube aber nicht, daß das Autorentreffen selbst schon mit dem Wikiprinzip nicht vereinbar wäre. Nach meiner Erfahrung steigt die Motivation durch persönliche Begegnungen mit anderen Autoren erheblich. Ich ernte immer wieder negative Reaktionen von Kollegen, wenn ich zur Mitarbeit in Wikipedia aufrufe. Man winkt ab, da stehe nichts Vernünftiges drin, das Wikiprinzip habe sich als unbrauchbar erwiesen, daran könne man auch nichts ändern. Vielleicht ist das tatsächlich so, vielleicht ist es aber auch anders? ;) --Aschmidt (Diskussion) 22:21, 8. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Pflegezeit und ALG

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Pflegezeit: ALG und ALG II Bezug während der Pflegezeit überarbeitet, denn ganz so leicht ist der Bezug dieser Leistungen nicht)

Wieso ist das nicht ganz so leicht? Das ist sogar sehr leicht: denn wer wird jemanden voll- oder teilzeit einstellen, der nur unregelmäßig zur Verfügung steht (wg. Pflegeleistungen) und der dann auch nach einem halben Jahr wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt? Man muss diese Problematik eben nur bei eventuellen Vorstellungsgesprächen thematisieren... Und die Verfügbarkeit ist auch gewährleistet, man muss nur mitspielen. Und ein halbes Jahr Zeit zu haben für Bewerbungen mit Hilfe des Arbeitsamtes eine neue Stelle suchen und evtl. sogar finden - warum nicht? Ich sehe dem ganz entspannt entgegen!!! Vielleicht kannst Du ja meine internetquelle wieder mit reinnehmen... denn bei der Pflegezeit stand nämlich vor meinem Beitrag NICHTS über die Möglichkeit des Bezugs von Arbeitslosengeld. --Dudy001 (Diskussion) 19:52, 9. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Es gibt immer Mittel und Wege, Normen zu unterlaufen. Du hast den Leser nur unvollständig aufgeklärt, weil du deine Prämisse verschwiegen hast, das der Bezug von ALG durch Tricks erzielt werden kann. Wikipedia ist nicht dazu da, unseriöse Tipps zu geben. Da muss sich der Interessierte andere Quellen suchen und vor seinem Gewissen entscheiden, wie er sich verhalten will. Deine Internetquelle war nicht brauchbar. Es handelt sich um Verbraucherjounalismus mit kommerziellen Absichten. --Gunilla (Diskussion) 21:58, 9. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Zeitarbeit

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Hallo Gunilla, Du hast meine Überarbeitung von "Zeitarbeit" mit der Begründung "steuer- und arbeitsrechtliche Begriffe sollten nicht vermischt werden. Arbeitnehmerüberlassung ist kein steuerrechtliches Problem" teilweise revertiert. Da es sich bei Zeitarbeit tatsächlich um eine Einsatzwechseltätigkeit im steuerlichen Sinne handelt und dieser Artikel nicht ausschliesslich den arbeitsrechtlichen Bereich sondern alle - auch und insbesondere den sozialpolitischen Aspekt- abdeckt möchte ich Dich bitten, den Revert rückgängig zu machen oder ausführlich zu begründen. Auf weiterhin gute Zusammenarbeit! --Personaldisponent (Diskussion) 09:13, 10. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Wenn ich mich einmischen dürfte: Gunillas Revert und Begründung waren zutreffend. Das Arbeitsrecht findet nicht „im Rahmen“ des Steuerrechts statt. Wenn Du auch darüber etwas schreiben möchtest, ergänze bitte einen eigenen Abschnitt dazu, in dem auch erläutert wird, was damit gemeint ist, der Begriff ist nicht allgemein geläufig. Abgesehen davon, entspricht die Gliederung des Artikels nicht der juristischen Dogmatik, so daß er überhaupt neu gegeliedert werden sollte.--Aschmidt (Diskussion) 10:24, 10. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Ich bin nicht dagegen, auch steuerechtliche Aspekte zu thematisieren. Es handelt sich aber nur um einen Randaspekt, der jedenfalls nicht Bestandteil des einleitenden Satzes sein soll, in dem dem Leser zunächst nur die wesentlichen Merkmale der Arbeitnehmerüberlassung dargelegt werden sollen, damit er sich einen Überblick verschaffen kann. Es ist insoweit kontraproduktiv, die Einleitung mit Detailfragen zu überfrachten.
Die Einsatzwechseltätigkeit ist nicht konstitutiv für Arbeitnehmerüberlassung. Würde der Gesetzgeber die steuerrechtliche Privilegierung der Einsatzwechseltätigkeit abschaffen, bliebe Arbeitnehmerüberlassung immer noch Arbeitnehmerüberlassung. Es gibt höchstens gewisse Besonderheiten bei der steuerrechtlichen Behandlung des Einkommens, das der Leiharbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt.
Es wurde außerdem, worauf Aschmidt zutreffend hinweist, nicht deutlich, dass ein steuerrechtlichenr Begriff verwendet wurde.
Zu klären wäre aus meiner Sicht zudem noch die steuerrechtliche Frage, ob tatsächlich jeder Leiharbeitnehmer eine Einsatzwechseltätigkeit ausübt. Da habe ich meine Zweifel. Liegt auch dann eine Einsatzwechseltätigkeit vor, wenn ein Leiharbeiter, was ja mittlerweile weit verbreitet ist, über eine längere Dauer oder gar jahrelang demselben Entleiher überlassen wird? Entfallen die Steuervorteile nicht schon dann, wenn ein Einsatz mehr als drei Monate dauert? Nach Klärung dieser Fragen, könnte man einen eigenen Gliederungspunkt zum Steuerrecht in den Artikel einfügen. --Gunilla (Diskussion) 11:43, 10. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Hallo Gunilla, der oben diskutierte Themenbereich ist wie ich meine optimal eingearbeitet. Bei den Branchenzuschlägen ist durch deine Überarbeitung die Info Präzisiert, aber unvollständig. Neben Branchenzuschlägen für die Metall- und Elektroindustrie mit der IG Metallt gibt es bereits Abschlüsse für mit der IG BCE für die Chemieindurstrie, sowie für die Bereiche Kunstoff- und Kautschukindustrie: http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/tv-kautschuk.pdf http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/branchenzuschlagstv-bz-chemie.pdf http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/tv-kunststoff.pdf

Danke für den Hinweis, ich habe den Artikel entsprechend ergänzt. --Gunilla (Diskussion) 21:43, 25. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (21:30, 25. Okt. 2012 (CEST))

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Hallo Gunilla, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – SpBot 21:30, 25. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (00:31, 26. Okt. 2012 (CEST))

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Hallo Gunilla, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – SpBot 00:31, 26. Okt. 2012 (CEST)Beantworten


Die Formulierung ist untragbar, ich habe Dich für 24h gesperrt.
--Pjacobi (Diskussion) 08:03, 26. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Du gibst ein Werturteil ab, die Notwendigkeit, dies zu begründen, scheinst du vor lauter Selbstgefälligkeit nicht zu sehen. Ich stehe nach wie vor zu meiner Formulierung und glaube, dass mir die Mehrheit der Minderheiten darin zustimmen würde, dass ich der egoistischen Verlogenheit der ID etwas entgegen gesetzt habe. Derartige Feinheiten scheinen deinen Horizont aber offensichtlich zu übersteigen. Immerhin freue ich mich, dir die Gelegenheit gegeben zu haben, dich als den besseren Menschen fühlen zu können. Meine wärmsten Grüße gehen auch an die Nummer. --Gunilla (Diskussion) 10:32, 26. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Ich sehe erst jetzt, dass du doch eine Begründung geliefert hast. Insoweit relativiere ich meine obigen Äußerungen.
Mit Ableism hatte mein Satz, dass ich mich dazu bekenne, mir würden die Blinden großstädtesweise am Arsch vorbeigehen, aber nicht das geringste zu tun, mit Aggressivität schon, aber nicht den Blinden gegenüber sondern der dummpfen ID gegenüber. Meine Äußerunge als Ableism (schon der Gebrauch dieses Fremdwortes ist bezeichnend) zu kennzeichnen, kann nur jemand, dem es an feinem Sprachgefühl fehlt und der sich nicht die Mühe macht, den Kontext zu verstehen. Da ich davon ausgehen muss, das diese Leute auch aus meinen bisherigen Ausführungen meine Verachtung ihnen gegenüber nicht herauszulesen im Stande sind, will diesen Tatbestand hier ausdrücklich klarstellen . --Gunilla (Diskussion) 10:51, 26. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Wenn Du eine höherinstanzliche Entscheidung möchtest, kannst Du die Sperre auf WP:SP überprüfen lassen. Meine persönliche Einschätzung ist unverändert. Da alle diese Diskussionen öffentlich sind, muss man immer die mögliche Außenwirkung bedenken. Als einfaches Gedankenspiel stelle ich mir die Äußerung ins Real Life versetzt vor. Eine Podiumsdiskussion zum barrierefreien Internet, verschiedene Wikipedia-Mitarbeiter sind da, dann wird die fragliche Seite als negatives Beispiel aufgeführt. Wie wäre es dann einzuschätzen, das in Deiner Wortwahl zu beantworten? --Pjacobi (Diskussion) 10:58, 26. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Auf Rechtsmittel verzichte ich. Du fährst auf der selben moralischen Schiene wie die ID. Diejenigen, die tagtäglich Barrieren erfahren, entwickeln ein Gespür, wann sich jemand für die einsetzt und wann er Behinderte nur benutzt, um sich selbst als moralisch interger darzustellen. Deshalb glaube ich, dass meine Äußerung, hätte ich sie (samt Vorgeschichte !) auf der Podiumsdiskussion getätigt, bei Behinderten nicht auf Empörung gestoßen wäre. Einräumen will, dass ich aggressiv und etwas spitz vorgegangen bin und damit zur Eskalation beigetragen habe und dass ich mir auch bewußt war, dass meine Äußerung von einem Teil der Leser missverstanden werden würde. Du kannst also insoweit von Vorsatz ausgehen. (nicht signierter Beitrag von Gunilla (Diskussion | Beiträge) 11:11, 26. Okt. 2012‎ (CEST))Beantworten

Du wirst vermisst!

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Hallo Gunilla,
ein Wikipedianer hat Dich auf Wikipedia:Vermisste Wikipedianer eingetragen, weil einer oder mehrere Benutzer Dich vermissen. Falls Du wieder aktiv bist, würden sich diese Benutzer sicherlich über eine kurze Rückmeldung dort freuen. Vielen Dank, TaxonBot (Diskussion) 20:47, 30. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Raucherclub

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Hallo Gunilla!

Die von dir stark überarbeitete Seite Raucherclub wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung in der Regel sieben Tage diskutiert und danach entschieden. In den hier nachzulesenden Fällen kann eine Seite auch sofort gelöscht werden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil durch den Antrag die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht gewürdigt wird. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 13:23, 26. Sep. 2024 (CEST)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)Beantworten