Diskussion:Elternschaft

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von H005 in Abschnitt Alternative Bedeutung "Elternschaft"
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Diskussion "Soziale Elternschaft" (2007–2010)

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HINWEIS: Die folgenden 2 Abschnitte habe ich von der Seite "Diskussion: Soziale Elternschaft" hierhin kopiert, der Artikel "Soziale Elternschaft" ist jetzt eine Weiterleitung hierhin zu "Elternschaft #Soziale Elternschaft". Den knappen Inhalt des Artikels habe ich übernommen und umgearbeitet – er braucht aber weiteren Ausbau vor allem bezüglich der entsprechenden sozialen Rollen von "sozialen Elternteilen", sowie Theorien, Forschungsergebnisse, statistische Angaben, Rollenkonflikte usw. --Chiananda (Diskussion) 17:42, 27. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Verlinkter Zeitungsartikel

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Wieso gehört das hier nicht hin? Im weiteren steht in diesem Artikel, wörtliche letzter Absatz:

  • "Inzwischen ist aber die Vaterdeprivationsforschung weit genug fortgeschritten, um einen Zusammenhang zwischen seelischen und psychosomatischen Störungen, selbstverletzendem Verhalten, Beziehungsstörungen, sozialen Auffälligkeiten bis hin zur Kriminalität, zum Leistungsversagen, zu kognitiven Defiziten und psychosexuellen Identitätsproblemen von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden mit einem erlittenen Vaterverlust anzunehmen. Die protektiven Faktoren, die das Kind konstitutionell mitbringt oder die von einem stützenden Umfeld bereitgestellt werden, können die Folgen mildern, aber das persönliche Leiden nicht aufheben. Daher wäre es wichtig, dass der Arzt als oft erster Ansprechpartner und Autorität das Tabu aufbricht und bei Scheidungs- und Trennungsfamilien seinen Aufmerksamkeitsfokus stärker auf einen möglichen Vaterverlust richtet. „Wo lebt der Vater?“, „Wie ist das Umgangsrecht geregelt?“, „Wann hat das Kind den Vater zum letzten Mal gesehen?“. Solche Fragen zu stellen, gehört nicht nur zum diagnostischen Instrumentarium, sondern zur hohen ärztlichen Kunst. Nur mit genügend Wissen, Einfühlung und Verständnis kommt ein Dialog zustande, der die Barrieren abbaut, und bei Müttern, Vätern und Kindern die Bereitschaft weckt, professionelle Hilfe in einer psychosozialen Beratungsstelle oder bei einem Psychotherapeuten aufzusuchen. Diesen Weg vorbereitet zu haben, ist ein großes ärztliches Verdienst."

Was soll also die Löschung? (nicht signierter Beitrag von --87.193.29.212 (Diskussion) 23:54, 9. Jul. 2007‎)

Überarbeiten - Belege

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Siehe analaog zu Diskussion:Juristische Elternschaft, zumal hier im Artikel "Soziale Elternschaft" im letzten Satz auf die Juristische Elternschaft abgestellt wird, die mindestens kein österr. Rechtsbegriff ist. Ebenso ist auch die Soziale Elternschaft mindestens kein österr. Rechtsbegriff. (Mindestens steht hier für: Ob sonstige Länder außer Deutschland diese Begriffe als Rechtsbegriffe kennen, ist mir nicht bekannt, ich kann mich da nur auf Österreich beziehen.) Inwieweit Soziale Elternschaft, siehe auch: Biologische Elternschaft, wissenschaftliche Begriffe sind, wird in den beiden Artikeln der Soziol. und der Biolog. Elternschaft aber nicht herausgearbeit. --Elisabeth (Diskussion) 19:36, 10. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Frage: "beide Eltern"? (2008–2011)

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Sagt man "beide Eltern" oder "beide Elternteile" ? Sind "meine zwei Eltern" 2 oder 4 Personen? Gruss --Grey Geezer (Diskussion) 08:33, 24. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Lieber spät als nie beantwortet: "zwei Eltern" sind 2 Personen. --Stilfehler (Diskussion) 16:57, 6. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Diskussion "Juristische Elternschaft" (2009–2010)

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HINWEIS: Die folgenden 2 Abschnitte habe ich von der Seite "Diskussion: Juristische Elternschaft" hierhin kopiert, da der Artikel vermutlich gelöscht wird (siehe Löschdiskussion). Den knappen Inhalt des Artikels habe ich umgearbeitet und hier als Abschnitt unter "Elternschaft #Rechtliche Elternschaft" eingefügt und ergänzt – er bedarf aber durchaus des Ausbaus! --Chiananda (Diskussion) 17:23, 27. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Ziemlicher Käse

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Zitat aus dem Artikel (2009‎): „In der Regel wird die juristische Elternschaft nach der Geburt der biologischen Mutter und ihrem Ehemann zugesprochen, als juristischer Vater kann in den meisten Staaten auch der biologische Vater benannt werden. Abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes kann die juristische Elternschaft auch von zwei Müttern, von zwei Vätern oder von mehr als zwei Elternteilen wahrgenommen werden. Die juristische Elternschaft für ein Kind kann auch durch Adoption angenommen werden.“
Der obige Teil muss unbedingt überarbeitet werden.
1) Der biologischen Mutter und deren Ehemann wird die gemeinsame juristische Elternschaft nur deshalb zugesprochen, weil der Ehemann i.d.R. automatisch für den Erzeuger des während der Ehe geborenen Kindes gehalten wird.
2) Wenn die juristische Elternschaft erst "angenommen" werden muss, dann ist klar, dass es sich NUR um eine Adoption handeln kann. Juristische Elternschaft ist nicht identisch mit dem Sorgerecht.
(nicht signierter Beitrag von --80.141.231.188 (Diskussion) 19:13, 1. Jan. 2009‎)

Überarbeiten - Belege

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Der Artikel "Juristische Elternschaft" gehört überarbeitet. Da wird offensichtlich eine Situation in Deutschland beschrieben, gleichzeitig wird nebenbei von mehreren Staaten geschrieben, auf die das zutreffen würde. Andererseits werden weder für das eine, noch für die aufgestellten Nebenbehauptungen Belege genannt.
Um es mit der Situation in Österreich zu veranschaulichen, was gemeint ist:
Das österreichische Recht kennt den Begriff Juristische Elternschaft nicht:

  • „Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat“ (§ 137b ABGB), das muss nicht erst festgestellt werden.
  • Mit dem Vater ist es zwar etwas komplizierter, abhängig davon ob eheliches Kind (damit ist der Ehemann der Vater, wenn nicht gegenteiliges anschließend festgestellt wird), ob uneheliches Kind, wo es ein Anerkenntnis des von der Mutter angegebenen Vaters oder es eine gerichtliche Feststellung braucht - oder es keinen Vater gibt, weil die Mutter von ihrem Recht, keinen Vater anzugeben, Gebrauch macht. Siehe § 138 ABGB „Vater des Kindes ist der Mann [...]“ und weitere einschlägige §§ des ABGB zu den Details des unehlichen Vaters, bzw. dem Mutterrecht keinen Vater anzugeben.
  • Die Mutterschaft ist demnach unmittelbar feststehend, die Vaterschaft unmittelbar oder mittelbar mit dem Anerkenntnis oder der gerichtlichen Feststellung feststehend. Ein "zusprechen der juristischen Elternschaft nach der Geburt" ist keine österreichische Situation.
  • Eine allfällige Adoption („Annahme an Kindesstatt“, §§ 179 ff. ABGB) nach Geburt ändert zwar die Elternschaft und den Familiennamen des Kindes kraft Adoptionsakt (=Vertragsakt). Die Geburtsdaten bleiben aber bestehen, d.h. die Geburtsurkunde wird immer die Mutter und den Vater nach ABGB ausweisen. Dennoch ist auch hier der Begriff der "juristischen Elternschaft" unbekannt - die nunmehrigen Eltern sind die Adoptionseltern.
  • Obsorge und Vormundschaft sind weitere Themen, die von obigem abhängig sind. - Obsorge u/o Vormundschaft kann auch den Eltern entzogen werden und auf den Staat übergehen kann: Die Eltern bleiben dabei aber die Eltern, der Staat übernimmt damit keine "juristische Elternschaft".
  • Anders als in Deutschland auch die Unterhaltsfrage: Unterhaltspflichtig sind die biologischen Eltern, die Mutter sowieso, der Vater nach den obigen Regeln entweder kraft Vermutung (siehe eheliches Kind; wenn nicht das Gegenteil festgestellt wird) oder Anerkenntnis bzw. gerichtlicher Feststellung.

--Elisabeth 19:22, 10. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Literaturliste: Autobiografische Elternbücher (2011)

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Für andere Zwecke recherchiert und zu schade für den Papierkorb, darum lege ich es hier ins Archiv: eine Liste mit autobiografischen Elternbüchern (nicht-fiktionale Erlebnisberichte heterosexueller Eltern mit ihren Kindern; Bücher über das Leben mit behinderten oder kranken Kindern nicht enthalten):

  • Marita Golden: Saving Our Sons: Raising Black Children in a Turbulent World, USA 1995
  • Earl Woods (Vater von Tiger Woods): Training a Tiger: A Father's Guide to Raising a Winner in Both Golf and Life, USA 1997
  • Marion Winik: The Lunch-Box Chronicles, USA 1999 (Erfahrungsbericht einer alleinerziehenden Mutter)
  • Anita Grimm: Wenn ich mal Kinder habe. Ein Versuch, Töchter zu verstehen, Deutschland 2000
  • Maria Hinojosa: Raising Raul Adventures Raising Myself and My Son, USA 2000
  • Susan Cheever: As Good As I Could Be: A Memoir of Raising Wonderful Children in Difficult Times, USA 2001
  • Helga Neudeck: Böse Mutti - Gute Mutti!, Deutschland 2001 (Erfahrungsbericht einer alleinerziehenden Mutter)
  • Jan Christoph Wiechmann: Vater und Sohn allein zu Haus: Geschichten aus dem Babyjahr, Deutschland 2002
  • Christine Louise Hohlbaum: Diary of a Mother: Parenting Stories and Other Stuff, USA 2003
  • Shirley Wilson: Raising My Children Alone, USA 2004 (Erfahrungsbericht einer alleinerziehenden Mutter)
  • René Syler: Good-Enough Mother: The Perfectly Imperfect Book of Parenting, USA 2008 (Erfahrungsbericht einer berufstätigen Mutter)
  • Ursula Fehr: Schneckenfühler: Mein eigenwilliges Kind, Deutschland 2009
  • Amy Chua: Die Mutter des Erfolgs, USA 2011

--Stilfehler (Diskussion) 16:57, 6. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Artikel "Biologische Elternschaft" (2014)

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Der Artikel "Biologische Elternschaft" ist jetzt eine Weiterleitung hierhin zu "Elternschaft #Biologische Elternschaft". Den knappen Inhalt des Artikels habe ich übernommen, umgearbeitet und ausgebaut – er braucht aber weiteren Ausbau vor allem bezüglich der entsprechenden sozialen Rollen von "biologischen Erzeugern", sowie Theorien, Forschungsergebnisse, statistische Angaben, Rollenkonflikte usw. --Chiananda (Diskussion) 17:42, 27. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Rechtliche Elternschaft? (2014)

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Der Ausdruck „Rechtliche Elternschaft“ oder „Juristische Elternschaft“ ist laienhaft und sollte kein Lemma sein, weil er im Schrifttum nicht verwendet wird. Schwab schreibt in seinem kleinen Lehrbuch zum Familienrecht bei Rn. 516 (17. Auflage, 2009) über „biologische Abstammung und rechtliche Zuordnung“. Ob die Familiensoziologen den Begriff ggf. vereinfachend verwenden, kann ich nicht sage, das spielt hier aber auch keine Rolle, weil der Abschnitt ja von rechtlichen Dingen handelt, und das zuständige Fach dafür ist das Familienrecht. Es gibt keinen „rechtlichen Vater“, sondern nur den „Vater“ im rechtlichen Sinne, und die Vaterschaft kann von der biologischen Verwandtschaft abweichen. Das heißt, der Vater im rechtlichen Sinne muß nicht der Erzeuger gewesen sein. --Aschmidt (Diskussion) 22:51, 1. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Verstehe: Die Bezeichnung „rechtlicher, juristischer Vater“ gibt es im Rechtswesen deswegen nicht, weil es einen solchen dort nicht gibt, sondern „Vater“ immer im rechtlichen Sinne gemeint ist. Aber wenn ich beispielsweise unterscheiden will zwischen einem Mann, der biologischer Vater ist, und einem Mann, der „nur Vater im rechtlichen Sinne“ ist, wirkt letztere Ausschreibung zu umständlich, deshalb lässt sich das m.E. genauso auf rechtlicher Vater verkürzen, wie sich der Ausdruck „Verwandtschaft im rechtlichen Sinne“ auf rechtliche Verwandtschaft verkürzen lässt, und eine solche gibt's im Rechtswesen auch nicht ;) --Chiananda (Diskussion) 02:41, 2. Mär. 2014 (CET) (Anmerkung: Siehe dazu auch den obigen Diskussionsbeitrag "Überarbeiten - Belege" unter "Diskussion Juristische Elternschaft (2009–2010)".)Beantworten

Aktualisierung

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Hi Chiananda, vielen Dank für Deine Umarbeitung der Quelle als Mehrfachzitat - wusste noch nicht wie das geht. Wenn vorhanden, wird bei anderen Quellen der Link zum pdf eingegeben. Ist das hier nicht auch sinnvoll? Auch damit der Artikel aktualisiert werden kann? Etwa Mikro-Makro-Darstellung, gesellschaftliche Rahmung, historischer Wandel, Ergebnisse aus Leitbildforschung, sozialer Milieuforschung oder Geschlechterforschung, Verweis auf Identitätsaspekte, Abschied von der Mikroebenen-Erklärung über Konzept der sozialen Rolle etc. Viele Grüße, --Trebronson (Diskussion) 10:09, 3. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Oh, großes Sorry – die PDF zur Doktorarbeit hatte ich tatsächlich übersehen, shame on me. Das war auch der Grund, warum ich deinen Edit kommentarlos revertierte, ich hatte es als sich wiederholenden "Werbe-Spam" gesehen, nur als Link zu einer Info-Seite (hatte das nur als Buch-INFO wahrgenommen :(). Gut, dass du mich hier nochmal ansprichst, jetzt habe ich natürlich auch die PDF verlinkt. Kollaboration zahlt sich aus ;-) Grüße -- Chiananda (Disk | Edits | Portal:Ethnologie) 13:21, 3. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Kein Thema! Dann können wir nach und nach kollaborativ Inhalte einarbeiten. Wäre prima, wenn wir hier noch mehr zum Mitarbeiten finden, denn das Thema ist riesig - historisch, ethnologisch, soziologisch, psychologisch, linguistisch usw. Habe selbst leider nicht mehr so viel Zeit, aber schrittweise geht schon was. Nächster Familienbericht der Bundesregierung geht auch zum Thema Elternschaft https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/eltern-sind-zentrales-thema-des-neunten-familienberichts-/127102 . Auch international vergleichende Studien kommen voran, wie etwa hier http://transparent-project.com/index.html - so langsam tut sich was bei dem Thema. Grüße --Trebronson (Diskussion) 13:41, 3. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Ja, gerne. Es wird sich allerding kaum jemand anderes finden, und auch ich kann mich hier nur situativ einbringen. Jede schrittweise Ergänzung/Erweiterung mit guten Belegen ist natürlich willkommen :) Gruß --Chiananda (Diskussion) 14:16, 3. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Alternative Bedeutung "Elternschaft"

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@Chiananda:, an dem Artikel ist diesbezüglich überhaupt nichts so, wie es sein soll. Ein Wikipedia-Artikel soll stets nur einen Begriff (also ein Konzept / Sachverhalt) beschreiben. Wenn eine Bezeichnung für mehrere Begriffe steht, dann vermischt man die nicht kunterbunt im Artikel, sondern setzt dafür getrennte Artikel auf. Momentan werden hier aber zwei völlig verschiedene Begriffe, die nur zufällig dieselbe Bezeichnung haben, im Artikel vermischt, und noch dazu so, dass man es nur beim aufmerksamen Lesen erkennen kann. Daher gehört in den Artikel nichts zu Elternvertretungen an Schulen oder Elternsprechtage, sondern nur der lapidare und klar als Querverweis erkennbare Hinweis auf alternative Bedeutungen des Lemmas. -- H005 (Diskussion) 10:54, 3. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Schreibe gerne einen eigenen Artikel zu deinem gewünschten Thema. In der Einleitung vieler Artikel wird der Bedeutungsinhalt oder die Begrifflichkeiten ein- oder abgegrenzt gegenüber ähnlichen Begriffen. Kein Grund zur Kritik.
BK-Hinweise werden nur eingesetzt, wenn es ein gleichnamiges (!) Lemma mit Klammererweiterungen als Artikel gibt (Rotlinks werden in BKH grundsätzlich nicht aufgeführt). Gruß --Chiananda (Diskussion) 16:58, 3. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Ich sehe keinen Anlass, einen Artikel dazu zu schreiben, denn ich messe dieser Bedeutung keinerlei enzyklopädische Relevanz zu. Siehe WP:RK, Alltagsgegenstände. Von diesen verkrampften Artikeln, die zu Begriffen etwas schreiben, nur um etwas dazu geschrieben zu haben, obwohl jeder verständige Mensch diese Dinge aus reiner Alltagserfahrung weiß, gibt es mehr als genug. Die Ausführungen zu Elternvertretungen usw., sind doch nur unwissenschaftliche Lückenfüller, noch dazu schlecht formuliert ("Im allgemeinen Sinne" - ist die Hauptbedeutung im Artikel ein spezieller Sinn? Das sind zwei disjunkte Bedeutungen und nicht die eine eine Verallgemeinerung/Spezialisierung der anderen.)
Um diese alternative Bedeutung zu erklären, reicht eigentlich ein simpler Wörterbucheintrag; mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Einen Hinweis darauf zu geben, ist sinnvoll, mehr aber auch nicht, und dieser Hinweis sollte optisch klar vom Artikel abgegrenzt werden. -- H005 (Diskussion) 10:32, 4. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Wie kommst du darauf, einen BK-Hinweis als Glossar (BegriffsERklärung) einsetzen zu wollen? --Chiananda (Diskussion) 14:20, 4. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Das musst du mir erklären, inwiefern der von mir erstellte Hinweis "eine Liste von Wörtern mit beigefügten Bedeutungserklärungen oder Übersetzungen" (Definition aus deiner Verlinkung) darstellt.
Wenn du in diesem Stil argumentieren möchtest, erlaube ich mir die Gegenfrage: Wie kommst du darauf, einen Artikel (keine Begriffsklärungsseite!) für die Erläuterung zweier grundverschiedener Begriffe einsetzen zu wollen?
Ich habe nicht den Eindruck, dass wir zwei uns hier einigen werden, daher wäre es gut, wenn sich auch mal weitere Nutzer dazu äußern könnten. -- H005 (Diskussion) 20:17, 4. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Der Artikel behandelt nicht zwei unterschiedliche Begriffe, sondern grenzt den Bedeutungsinhalt gegenüber einer anderen Bedeutung ein und behandelt das "Elternsein". Hast du noch nie eine wissenschaftliche Arbeit geschrieben?
Wenn dir die Erklärung nicht reicht, kannst du für einen BK-Hinweis plädieren auf dem BKL-Fließband (da treffen sich Fachleute) oder eine allgemeine Dritte Meinung einholen. Gruß --Chiananda (Diskussion) 21:17, 4. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Re: Der Artikel behandelt nicht zwei unterschiedliche Begriffe, sondern grenzt den Bedeutungsinhalt gegenüber einer anderen Bedeutung ein und behandelt das "Elternsein". Genau das ist es, was ich mir wünsche; zurzeit tut er das aber nicht, denn die andere Bedeutung wird kaum erkennbar in den Text integriert und mit zusätzlichen, zur Abgrenzung völlig unnötigen Ausführungen ergänzt. Das ist daher keine Eingrenzung, sondern eine Ausweitung.
Ich habe das Thema nun hier zur Diskussion gestellt: Wikipedia:Dritte_Meinung#Elternschaft -- H005 (Diskussion) 13:49, 5. Dez. 2020 (CET)Beantworten

3M Die alternative Bedeutung des Lemmas in diesem Artikel nur knapp (abgrenzend, nicht ausweitend) zu erwähnen wie z. B. in [1] halte ich für den richtigen Weg. Man kann dann einen zweiten Artikel schreiben, allerdings muss das nicht derjenige, der dies vorschlägt.--Werner, Deutschland (Diskussion) 19:49, 6. Dez. 2020 (CET)Beantworten

3M Zustimmung. Die kurze erläuternde Erwähnung zur Begriffsabgrenzung finde ich unproblematisch. Von mir aus kann man aber die Zweitbedeutung auch in einen eigenen Artikel auslagern, der wird dann halt sehr kurz sein, ich kann das machen, wenn gewünscht.--Eduevokrit (Diskussion) 10:04, 7. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Ich habe erst jetzt die vorangegangenen Diskussionen zur Zusammenlegung mehrerer ursprünglich unabhängiger Artikel gesehen. Meiner Meinung nach ist die momentane Formulierung "Im allgemeinen Sinne.." unglücklich, weil sie suggeriert, dass sich unter die angeführte Erklärung Gesamtheit der Elternteile (die ja nur eine Nebenbedeutung ist) die Bedeutung Mutterschaft/Vaterschaft subsumieren lässt, was offensichtlich nicht geht. Ich glaube, dass dies der Hauptgrund der Differenzen ist. Ich schlage vor, nun doch alles in einem Artikel zu lassen und mit einer geeigneten Formulierung die Strukturierung 1. Mutter/Vaterschaft 1a) biologisch 1b) rechtlich 1c) sozial 2) Gesamtheit der Elternteile klar zu machen. Die unterschiedlichen Bedeutungen kann man in diesem Fall mit gutem Gewissen in einem Artikel belassen. Eventuell reicht es schon, wenn man "Im allgemeinen Sinne" zu "Daneben gibt es noch die Bedeutung..." abändert. --Eduevokrit (Diskussion) 12:37, 7. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Ich fände das unglücklich. Es hat schon seinen Grund, dass verschiedene Bedeutungen von Homonymen nicht im selben Artikel erläutert werden sollten. Das führt regelmäßig zur Verwirrung und ist auch problematisch für Wikidata und die Interwiki-Vernetzung. Eine Abgrenzung ist ja auch durchaus im Sinne von Chiananda, wenn ich das richtig verstehe. -- H005 (Diskussion) 15:43, 7. Dez. 2020 (CET)Beantworten
OK. Vorschlag neues Lemma: Elternschaft (Elternvertretung). Oder was besseres? --Eduevokrit (Diskussion) 19:49, 7. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Das würde als eigener Abschnitt hinter "Soziale Elternschaft" passen, denn in dem Wortsinn "Interessenvertretung" wird der Ausdruck ja genutzt: als Elternvertretung immer nur in Bezug auf eine Betreuungs- oder Bildungseinrichtung, auch in amtlichen Texten geregelt. In dem Abschnitt kann dann alles zu dieser (unfreiwilligen) sozialen Gruppe gesammelt und verlinkt werden. Die Erziehungsberechtigten sind ja nur zufällig Teil einer solchen Gruppe, weil ihre Kinder etwas zusammen machen. Niemand würde den Ausdruck im Sinne von "die Elternschaft meiner Freunde" oder "die Elternschaft in meinem Stadtviertel" gebrauchen, immer nur in Bezug auf eine Institution.

Einen eigenen Artikel "Elternschaft (Elternvertretung)" braucht es dafür aber zunächst nicht, vielleicht bei anwachsendem Umfang als Auslagerung. Und bzgl. BK-Hinweis: Wie gesagt, ist das kein Ort zum Informieren, sondern nur zum Verlinken eines gleichnamigen Artikel(abschnitt)s. Gruß --Chiananda (Diskussion) 21:53, 7. Dez. 2020 (CET) -Beantworten

H005, was meinst du zu diesen zwei Vorschlägen (Eduevokrit / Chiananda)? (Neues Lemma: Elternschaft (Elternvertretung) plus Abänderung von "Im allgemeinen Sinne" / eigener Abschnitt "Elternschaft #Elternschaft als Interessenvertretung")?--Werner, Deutschland (Diskussion) 00:15, 8. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Ich will mich dagegen nicht sperren, wenn das ein für alle gangbarer Kompromiss ist. Aber meine bevorzugte Lösung ist das nicht, aus zwei Gründen:
Erstens wird der Begriff "Elternschaft" (also die alternative Bedeutung des Wortes "Elternschaft") durch den Klammerzusatz "Elternvertretung" oder die Umschreibung "Elternschaft als Interessenvertretung" zu sehr eingegrenzt. Die Elternschaft umfasst alle Eltern (innerhalb des jeweiligen Kontextes), während die Elternvertretung nur diejeingen wenigen Eltern betrifft, welche die Elternschaft vertreten. Also Beispiel: Eine Klasse hat 23 Kinder, die Elternschaft umfasst dann 46 Personen (so denn alle Eltern leben und anerkannt sind), aber die Elternvertretung besteht nur aus Frau Meier und Herrn Schulze als gewählte Vertreter. Umgekehrt wird "Elternschaft" nicht nur als Interessenvertretung verstanden, sondern auch völlig außerhalb dieser. Zum Beispiel würde der Rektor einer Schule "die Elternschaft informieren", wenn zum Beispiel Unterricht ausfällt - das hat mit der Elternvertretung nichts zu tun.
Zweitens habe ich persönlich große Zweifel, dass es eine hinreichende Relevanz für dieses Lemma gibt. Es gibt einfach alltägliche Dinge, die sind mit wenigen Worten in einem Satz erklärt, und mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Nehmen wir mal als Beispiel das Wort "Ordner". Das hat ja mehrere Bedeutungen; eine davon ist "jemand, der bei öffentlichen Veranstaltungen für Ordnung sorgt". Dafür braucht es keines eigenen Artikels. Wenn es eine BKS zu dem Wort gibt, wie hier der Fall, dann bringt man da einfach so eine kurze Definition und verweist auf einen themenähnlichen Artikel. Ein eigener Artikel "Ordner (Veranstaltungen)" oder so ähnlich ist einfach nicht hinreichend relevant; mit der lapidaren Definition aus der BKS oben hat man hinreichende Informationen, ein eigener Artikel lieferte vermutlich nur nur redundante Informationen zu anderen Artikeln. Bei "Ordner" ist das also sauber gelöst.
Nun wird aber für nur zwei homonyme Begriffe keine BKS angelegt, sondern das wird einfach mit BKHs gelöst. Also habe ich einfach nur das, was man bei noch mehr Homonymen auf so einer BKS täte, mit einem BKH gemacht. Das aber stieß - für mich ziemlich überraschend - auf Chianandas Widerstand, der das offensichtlich für zu lapidar hält und der Meinung ist, BKH seien nur für gleichlautende Lemmata mit Klammerzusatz gedacht (was nicht stimmt, siehe zum Beispiel Dorbod oder Phylarchos, wo das auch sehr gut gelöst ist; ein BKH ist einfach nur eine verkürzte Form der BKS vom Typ II oder III, wenn es nur ein oder zwei zusätzliche Bedeutungen gibt und man deswegen nicht extra eine BKS anlegen möchte). Ich verstehe einfach nicht, was gegen diese Lösung spricht. -- H005 (Diskussion) 13:12, 8. Dez. 2020 (CET)Beantworten
  1. Eine Einschränkung auf "Elternvertretung" als Vertreter einer "Gesamtelternschaft" war nicht vorgesehen – war hier nur als Beispiel oder Konkretisierung genannt.
  2. Ein BKH wird nur eingesetzt, wenn es einen gleichnamigen Artikel gibt, mit oder ohne Klammererweiterung, oder wenn dasselbe Stichwort mit einer anderen Bedeutung in einem Artikel(abschnitt) explizit behandelt wird. Rotlinks werden nicht in BKH aufgenommen, auch keine assoziativen Verweise. Solange es keinen entsprechenden Artikel gibt, kann’s auch keinen BKH geben. In BKH werden ja nicht einfach Homonyme/Synonyme ERklärt – eine dahingehende Abgrenzung hat seinen Platz im Fließtext, zumeist in der Einleitung.
Ein umseitiger Unterabschnitt würde alle Möglichkeiten eröffnen, ohne eine wirklich eigenständige Relevanz beanspruchen zu müssen, und könnte auch zielgerichtet verlinkt werden, falls in anderen Artikeln erwünscht. Es gehört auch indirekt zum Thema, weil das gemeinsame Einbringen oder Vertreten von Interessen ja Teil der sozialen Rolle von Elternsein ist. Gruß --Chiananda (Diskussion) 19:37, 8. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Wie kommen wir hier denn jetzt weiter? Dass der momentane Zustand des Artikels verbesserungswürdig ist, scheint mir ja in der Dritten Meinung Konsens. Das Argument, ein BKH dürfe hier nicht verwendet werden, kann ich nach wie vor nicht verstehen. Weder finde ich das irgendwo in den Wikipedia-Regeln ausdrücklich beschrieben, noch lässt es sich teleologisch begründen. Zudem ist es verbreitete "Best Practice" für solche Fälle. Ein paar Beispiele hatte ich ja oben angeführt - was an dieser Lösung schlecht sein soll, erschließt sich mir nicht. -- H005 (Diskussion) 18:54, 14. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Hm, ich bearbeite seit 2007 BKS und BKH, und du traust meiner Definition von BKH nicht?
Zitat aus Wikipedia:Begriffsklärung#Der Begriffsklärungshinweis (BKH):
  • „Ein BKH enthält in der Regel nur einen oder auch zwei Links. Auf kommentierende Bemerkungen und Erläuterungen sollte weitestgehend verzichtet werden.“
Entsprechend werden auch die 3 möglichen Vorlagen eingesetzt: So kurz und knapp wie möglich, die sind nicht zum Lesen gedacht. --Chiananda (Diskussion) 21:53, 14. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Dem widerspreche ich nicht, genau das fordere ich ja auch: So kurz und knapp wie möglich. Und mein Vorschlag stand im Einklang mit diesen Regeln. Ich bin aber auch völlig offen für andere Fomulierungen. -- H005 (Diskussion) 16:04, 15. Dez. 2020 (CET)Beantworten