Diskussion:Ernst Heinrichsohn

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Kwastun in Abschnitt Eine fragliche Quellenangabe
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schon gewusst

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Der Artikel „Ernst Heinrichsohn“ wurde im März 2012 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion wird voraussichtlich hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

--Goesseln (Diskussion) 01:10, 17. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Eine fragliche Quellenangabe

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Mit dieser Änderung fügte Kwastun folgende Quellenangabe ein: „Bayrisches Kriminalamt, Registrier Nr. 1 AR 123/63, in: Landesarchiv Berlin, Handakte Erich Heinrichsohn, Nr. B Rep. 057-01 Signatur 1301 (Online abrufbar)“. Bei den online einsehbaren Akten des Landesarchivs Berlin konnte ich jedoch eine „Handakte Erich Heinrichsohn“ nicht finden, auch nicht im Bestand „Generalstaatsanwaltschaft bei dem Kammergericht/Arbeitsgruppe RSHA (Rep. 057-01)“. Ich bitte deshalb darum, den Weblink anzugeben, der zur genannten Akte führt. Mit Dank im Vorhinein! --M Huhn (Diskussion) 14:19, 27. Mai 2024 (CEST)Beantworten

der Zugang ist über https://www.landesarchiv-Berlin.findbuch.net/php/main.php#42205265702e203035372d3031x865 --Kwastun (Diskussion) 23:37, 31. Mai 2024 (CEST)Beantworten