Diskussion:Ernst Heinrichsohn
Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Kwastun in Abschnitt Eine fragliche Quellenangabe
schon gewusst
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel „Ernst Heinrichsohn“ wurde im März 2012 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?“ vorgeschlagen. Die Diskussion wird voraussichtlich hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels. |
--Goesseln (Diskussion) 01:10, 17. Mär. 2012 (CET)
Eine fragliche Quellenangabe
[Quelltext bearbeiten]Mit dieser Änderung fügte Kwastun folgende Quellenangabe ein: „Bayrisches Kriminalamt, Registrier Nr. 1 AR 123/63, in: Landesarchiv Berlin, Handakte Erich Heinrichsohn, Nr. B Rep. 057-01 Signatur 1301 (Online abrufbar)“. Bei den online einsehbaren Akten des Landesarchivs Berlin konnte ich jedoch eine „Handakte Erich Heinrichsohn“ nicht finden, auch nicht im Bestand „Generalstaatsanwaltschaft bei dem Kammergericht/Arbeitsgruppe RSHA (Rep. 057-01)“. Ich bitte deshalb darum, den Weblink anzugeben, der zur genannten Akte führt. Mit Dank im Vorhinein! --M Huhn (Diskussion) 14:19, 27. Mai 2024 (CEST)