Diskussion:Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Fehler unter dem Punkt "Geschichte"

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Hallo,

ich schreibe gerade eine Masterarbeit zum Thema. M.E. ist unter dem Punkt "Geschichte" ein Fehler: "Das Übereinkommen sah vor, dass das Europäische Patent die nationalen Patente vollständig ersetzen sollte. Nicht zuletzt deshalb scheiterte die Ratifikation , so dass das Übereinkommen nicht in Kraft treten konnte."

Hierzu ist anzumerken: Auch das Abkommen von 1975 ging bereits von der so genannten Koexistenz des Gemeinschaftspatents mit den nationalen Patenten aus. Dies war daher nicht der Grund, dass das Abkommen nicht ratifiziert wurde. Vielmehr haben die Parlamente Dänemarks und Irlands das Abkommen nicht ratifiziert. In Dänemark scheiterte es an der 5/6-Mehrheit und in Irland gab es verfassungsrechtliche Bedenken.

--84.56.3.229 22:39, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Neue Entwicklungen

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Hallo,

kann jemand die neueste Entwicklung einbauen, wie sie sich hieraus ergibt:

http://ec.europa.eu/internal_market/indprop/docs/patent/COM%282010%29790-final_en.pdf

Ich habe nur den Überblicksteil entsprechend angepasst. Auch Österreich möchte beitreten, wie in der dortigen Presse zu lesen ist. (nicht signierter Beitrag von Irgendwobeiherry (Diskussion | Beiträge) 09:47, 16. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

Kein Beitritt der EU zum EPÜ

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Der Beitritt der EU zum EPÜ ist nicht mehr vorgesehen. Ich werde die diesbezüglichen Textteile entfernen oder ändern.--Keuk (Diskussion) 18:12, 4. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Territoriale Geltung des EU-Patents

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Hier ergibt sich ein Problem mit dem französischen Territorium Saint-Barthélemy (Insel) in der Karibik. Dieses wird zwar (als Bestandteil der französischen Republik) vom EP-Patent erfasst (wie auch alle anderen französischen Hoheitsgebiete, die nicht Teil der Union sind), gehört aber aufgrund des Beschlusses des Europäischen Rates vom 20.10.2010 (ABl EU L 325/4) seit dem 1.1.2012 nicht mehr der Union an, sondern ist nunmehr assoziiertes Gebiet und dürfte damit sowohl von den beiden Verordnungen als auch von dem Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht nicht erfasst werden.--Keuk (Diskussion) 12:12, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 18:09, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Die Bezeichnung "EU-Patent" ist überholt. Es handelt sich definitiv nicht mehr um ein Patent für das gesamte Territorium der EU, und es wird ein neues Gerichtssystem geschaffen, in das EuG und EuGH regelmäßig nicht einbezogen sind. Stattdessen sollte dieser Artikel (Lemma) umbenannt werden in "Einheitspatent".