Diskussion:Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland/Archiv/1

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gesetzestexte und Information über Österreich und die Schweiz

Verweise auf die entsprechenden Gesetzestexte und Information über Österreich und die Schweiz wären noch gut, aber bei beidem kenn ich mich nicht aus :-) --Warp 10:35, 27. Mai 2003 (CEST)

Stimmen auf sich vereinen – Stimmen erhalten

Ich würde "muss sie mindestens 5 Prozent der Stimmen auf sich vereinen" durch das einfachere "muss sie mindestens 5 Prozent der Stimmen erhalten" ersetzen. Ich frage mich zu jeder Wahl wieder, was mit der offiziell klingenden Formulierung "Stimmen auf sich vereinen" eigentlich genau gemeint ist. Hat jemand etwas dagegen, oder kann jemand den genauen Inhalt dieser Formulierung erklären? --Nieswurz 05:48, 2. Jun 2003 (CEST)

Es hat damit nicht wirklich was besonderes auf sich, ausser dass "Stimmen auf sich vereinigen" bzw. "vereinen" die gewählte Formulierung z.B. im Bundeswahlgesetz ist, und dass manche Leute diese Formulierung stilistisch bevorzugen. Rein sprachlogisch dürfte vereinen/vereinigen auch stimmiger sein. Ein Ausdruck wie "Stimmen erhalten" ist IMHO unschön, aber vielleicht wirklich einfacher zu verstehen. <rant>Ich finde es allgemein schade, wie die Sprache auf diese Weise langsam aber sicher zurechtgeschrumpft wird, bis wir eines Tages bei nur noch drei Verben "halten", "machen" und "tun" angelangt sind ;-)</rant>. Aber mal im Ernst: Die Änderung kann ruhig bestehen bleiben, es spricht nicht wirklich etwas dagegen, ausser die Geschmäcker, über die man bekanntlich nicht streiten kann. --Warp 16:54, 20. Jun 2003 (CEST)

Beschreibung der 5%-Klausel bereits vorhanden

Im Artikel Bundestag ist bereits eine Beschreibung der 5%-Klausel zu finden. Das ganze sollte noch irgendwie vereinheitlicht werden. -- Magnus 16:56, 20. Jun 2003 (CEST)

Puh. Irgendwelche Ideen dazu? Ich hab diesen Artikel vor einer Weile mal angelegt aufgrund der Zahl der Verweise darauf, deshalb sollte er auf jeden Fall bestehen bleiben. Wichtig wäre allerdings mal Bundesland-spezifische Ergänzungen und Ergänzungen über Österreich/Schweiz zu machen, davon hab ich leider keinen blassen Schimmer. Ich hab jetzt mal noch einen Link von Bundestag hierher gesetzt, aber was man ansonsten machen will bin ich gerade unschlüssig. --Warp 17:08, 20. Jun 2003 (CEST)

Jahr des Inkrafttretens der 5%-Hürde?

Im Text steht, daß die 5%-Hürde bereits 1953 bundesweit galt, während im Satz danach steht, das entsprechende Gesetz wurde erst 1954 verabschiedet. Wie paßt das zusammen?

Das Jahr war falsch, der Inhalt somit doppelt. Mc005 17:43, 22. Jul 2004 (CEST)

Begründung für die Sperrklausel

Die Begründung für die Sperrklausel anhand der Entwicklung des dritten Reiches finde ich im Vergleich zum Restartikel etwas kurz. Außerdem kann man auch gegen diese Begründung argumentieren: Für das Ermächtigungsgesetz hat doch auch die Zentrumspartei gestimmt (die Vorgängerpartei der CDU), die sich immer als unideologisch dargestellt hat und für die 5% keine Hürde gewesen wäre. anonym 19:05, 28. Sep 2004 (CEST)

Schreibweise

Wenn man auf "Links auf diese Seite" klickt findet man doch zahlreiche Schreibweisevarianten. Welche ist denn am sinnvollsten und dudengerechtesten? Stern !? 10:43, 24. Mai 2005 (CEST)

Der aktuelle Rechtschreibduden (24. Auflage, 2006) nennt drei zulässige Schreibweisen: Fünfprozenthürde, 5-Prozent-Hürde und 5%-Hürde. Es wird aber keine Empfehlung zur Verwendung gegeben. Da es generell zulässig ist, unübersichtliche Zusammensetzungen durch Bindestriche zu unterteilen, ist meines Erachtens aber auch die Schreibweise Fünf-Prozent-Hürde korrekt. Da diese Schreibweise durch das Lemma vorgegeben ist, sollte sie hier vorzugsweise verwendet werden. Hinweis: Die durchaus naheliegende Schreibweise 5-%-Hürde, wie man sie z. B. vom (korrekten) 5-km-Lauf kennt, ist falsch! --85.176.40.129 19:10, 2. Mär. 2008 (CET)

Europawahlen

Bei den deutschen Europawahlen wird ebenfalls die 5-Prozent-Hürde angewendet, laut Artikel Europawahl. --Abdull 20:44, 11. Sep 2005 (CEST)

Hinweis auf Holocaust

Ich habe den Satz mit den Folgen des Nationalsozialismus gelöscht. Nicht, um irgendetwas relativieren zu wollen, sondern weil der Hinweis an dieser Stelle unangebracht ist. Es sieht sonst so aus, als ob das Fehlen der 5%-Hürde für den Holocaust verantwortlich sei, was sicherlich arg überzogen ist. - Korny78 14:48, 19. Sep 2005 (CEST)

Kärnten

"Ausnahme ist Kärnten: hier gilt eine minderheitenfeindliche "Zehn-Prozent-Hürde", die verhindern soll, dass eine Partei der slowenischen Minderheit in den Landtag einzieht"

dieser Absatz ist von einer IP eingestellt worden. Falls das stimmt , sollte es vielleicht versachlicht in den Artikel... --SchallundRauch 02:00, 30. Mär 2006 (CEST)

Sachlichkeit

Also wirklich, der ganze Artikel wurde wohl von jemanden geschrieben, der kein großes Demokratieverständniss hat. Meiner Meinung nach muss der Artikel großflächig überarbeitet werden, was ich tun werde, sobald ich Zeit habe. Von Sachlichkeit ist der Artikel weit entfernt. Man kann ja über eine Sperrklausel sagen, was man will, aber das die großen Parteien undemokratisch die Änderung blockieren, um mehr Macht zu haben, halte ich für sehr weit hergeholt. Ich zumindest möchte gerne eine stabile Regierung aus zwei bis drei Parteien, die dann auch eine deutliche Mehrheit haben, als eine Regierung aus 15 Parteien mit 50,1% der Stimmen, wo man für jeden Furz monatelang einen Kompromiss sucht.

obiges geschrieben von Benutzer:88.130.64.98
In der Weimarer Republik hatten Kommunisten und Rechtsradikale 1932 über 50% der Stimmen und das wäre wohl auch mit Fünf-Prozent-Hürde der Fall gewesen.
Es ist vollkommen normal, dass große Parteien für Sperrklauseln und allgemein gegen proportionale Systeme kämpfen. Kleine Parteien haben das Gegenteil auf der Agenda. In Deutschland und anderswo. Wenn es nach Altbundeskanzler Helmut Schmidt ginge, hätte Deutschland überhaupt kein proportionales System.

--R.H. 22:24, 11. Okt. 2006 (CEST)

Stimmweitergabe-Option

Ich habe das mal relativiert, da kein Wahlsystem den Exakten Wählerwillen widerspiegeln kann. Vergleiche Allgemeines Unmöglichkeitstheorem. -- Lammy °° 11:14, 30. Jan. 2008 (CET)

Bundes- und Landesrecht je nach Gusto

... solange es der CSU nützt... In Bayern gilt auch für die nach dem Mehrheitswahlrecht organisierte Erststimme, dass in den Landtag nur Kandidaten der Parteien einziehen können, die mehr als fünf Prozent der Stimmen bekommen. Stimmt das wirklich, dass bei Landtagswahlen in Bayern ausgerechnet die Regel nicht gilt, die der CSU auch bei etwas schwächerem Abschneiden (bei Verfehlen der bundesweiten 5%-Klausel in einer Bundestagswahl) den recht sicheren Einzug in den Bundestag in voller Stärke ermöglicht? (Drei Direktmandate werden sie ja wohl schon noch gewinnen irgendwo in Oberbayern.) Eine genauere Angabe der Regelung im Artikel wäre schön. --AndreasPraefcke ¿! 21:17, 26. Sep. 2008 (CEST)

Ja, laut Artikel 43 Abs. 2 Satz 1 Landeswahlgesetz oder kurz und bündig zum Landtagswahlrecht Bayern. Früher bekamen auch die schwächsten Stimmkreissieger einer Partei über 5 % kein Mandat, wenn die Partei im Bezirk Überhangmandate erzielte. --mc005 23:04, 26. Sep. 2008 (CEST)

Artikel ≠ Lemma ("deutschlandlastig")

Der Artikel trifft nicht das Lemma, das allgemein Fünf-Prozent-Hürden betrifft, die es bekanntlich nicht nur in Deutschland gibt.

Ist "Fünf-Prozent-Klausel" eine "nur-deutscher" Begriff? Auch nicht, oder? Sonst könnte man den Artikel einfach nach dort verschieben...

Andernfalls sollte dieser Artikel entweder auf ein (nur-)Deutschland-Lemma verschoben oder der Artikel ausgebaut werden. Gibt es denn zur Fünf-Prozent-Hürde etwas Allgemeines zu sagen, das nicht bereits in Sperrklausel steht? Ansonsten wäre wohl eine BKL am brauchbarsten... oder meinetwegen noch ein deutschlandlastiger Mammutartikel, in dem phantasielos alle Länder mit Fünf-Prozent-Hürden aufgelistet werden. Eine BKL fände ich dann aber nutzerfreundlicher. (isg. aber einen allgemeinen Artikel, siehe unten) Etwa so:

Als Fünf-Prozent-Hürde wird bei Verhältniswahlen eine fünfprozentige Sperrklausel bezeichnet. Sie wird unter anderem in folgenden Staaten benutzt:

Gegenstimmen? (Bitte mit Begründung.)

Achja, so oder so finde ich den Satz über das Mehrheitsrecht hier einfach fehl am Platz, so etwas gehört in Sperrklausel. Schließlich lassen wir uns auch nicht darüber aus, daß die Fünf-Prozent-Hürde in der britischen Thronfolge nicht benutzt wird - gewisse Voraussetzungen wie Verhältniswahlrecht sind halt nötig, das wird erwähnt, und alles weitere gehört dann in die jeweiligen Artikel. --Ibn Battuta 01:55, 17. Nov. 2008 (CET)

Finde ich ok, die Formulierung „eine fünfprozentige Sperrklausel“ sollte man noch ändern. Im Satz zum Mehrheitswahlrecht habe ich den zweiten Teil rausgenommen, der Rest ist nun die Einleitung zu der Klausel in Bayern, die auf die relative Mehrheitswahl durchgreift. --mc005 07:53, 17. Nov. 2008 (CET)

Umsetzung am 29.11.2008: Verschiebung des Deutschland-Artikels und Anlegung eines allgemeinen Artikel zum Lemma "Fünf-Prozent-Hürde" durch Benutzer:Ibn Battuta. Dieser Hinweis wurde ergänzt von Ibn Battuta 19:30, 14. Dez. 2008 (CET)

Das ist keine sinnvolle Begriffsklärungsseite. Siehe auch mein Statement hier -- @xqt 13:24, 5. Dez. 2008 (CET)
Richtig. Es ist nämlich keine. Es ist ein Artikel (wenn auch ein kurzer). --Ibn Battuta 13:53, 5. Dez. 2008 (CET) PS: Ja, ich hatte zunächst eine BKL vorgeschlagen, aber wie man sieht, habe ich stattdessen einen normalen Artikel eingerichtet. Das schien mir aus eben dem Grund sinnvoller, daß der Artikel Informationen bieten, nicht Leser durch die Gegend senden sollte. Und wie überall gilt auch hier: Selbst wenn bisher noch kaum Informationen da stehen, reicht es, wenn das Thema relevant ist. usw. usw. --Ibn Battuta 13:57, 5. Dez. 2008 (CET)
Nein, ein Artikel ist das nie und nimmer, jedenfalls nicht so. -- @xqt 14:23, 5. Dez. 2008 (CET)

Änderung am 5.12.2008: Rückverschiebung des Deutschland-Artikels und allgemeinen Artikel als BKL definiert durch Benutzer:Cäsium137, anschließend BKL-Formatierung und -Änderungen durch Benutzer:Merlissimo. Dieser Hinweis wurde ergänzt von Ibn Battuta 19:30, 14. Dez. 2008 (CET)

Wäre es Dir möglich, ein bißchen spezifischer zu argumentieren? :o) --Ibn Battuta 18:48, 6. Dez. 2008 (CET)
Nachdem ich gemerkt habe, daß jemand vor Ende der Diskussion schon an seinen Knöppen spielen mußte: Ich finde die wiederhergestellte alte Lösung grottenfalsch. Das Lemma stimmt nun einmal nicht, da können noch so viele (falsche) Verweise drauf zeigen, wie sie wollen. Der durch die Gegend geschobene Artikel betrifft nun einmal die Situation in Deutschland, nicht die 5-%-Klausel allgemein. Und eine BKL finde ich nach wie vor verfehlt, weil nun einmal in den Artikeln nicht weitere Informationen zum Lemma stehen noch in absehbarer Zeit stehen werden. --Ibn Battuta 18:54, 6. Dez. 2008 (CET)

Nun macht doch nicht sio eine Panik. Das ist doch recht offensichtlich:

  1. Die diversen Formen einer 5%-Klausel sind einander ähnlich, jedoch nicht exakt gleich. Also handelt es sich bei einer Linkliste über diese Formen um eine BKL, wenn auch mit nur feinen Unterscheidungen.
  2. Da mehr als 80 % aller Links und gewiss mehr als 90 % aller Informationssuchenden Leser sich auf die dt. 5 % -Hürde beziehen ist es nur logisch, dass hier eine BKL nach dem Modell 2 sinnvoll ist.

Daher steht jetzt die dt. 5%-Klausel hier auf der "Vorderseite" und die Links zu den anderen Bedeutungen auf Fünf-Prozent-Hürde (Begriffsklärung), wobei hier eine Einbindung von Vorlage:Dieser Artikel benutzt wird. alles in allem eine normale BKL Modell 2. Cäsium137 (D.) 20:47, 6. Dez. 2008 (CET)

Die Sache ist in der Tat einfach. Das Lemma heißt Fünf-Prozent-Hürde. Also sollte der Artikel dieses Thema behandeln. Stattdessen beschränkt er sich auf eines von zig Ländern, in denen es eine Fünf-Prozent-Hürde gibt. (zu Schulzeiten hieß das: Thema verfehlt.) Daß manche Länder die Fünf-Prozent-Hürde unterschiedlich gestalten, ist eine andere Frage - dafür kann es Unter-Artikel geben. Zum Beispiel einen für Deutschland. Gemeinsamkeiten zur Fünf-Prozent-Hürde sollten aber in einen übergeordneten Artikel. Wenn der bisher noch dünn ist, prima, dann sollte er ausgebaut werden. Ihn als BKL zu definieren, geht an der Wirklichkeit vorbei, daß es ein Thema ist, das in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich ausgestaltet wird.
Und herkopiert meine Antwort von andernorts: Um bei dem von Dir verlinkten Europa-Beispiel zu bleiben: Wir legen auch nicht unter Europa einen Artikel über Deutschland, mit BKL zu anderen europäischen Artikeln, an. (Anm.: und erst recht nicht unter Europa (Begriffsklärung).) Und das liegt nicht etwa daran, daß Deutschland seinen eigenen Namen hat (die 5%Klausel in Deutschland leider nicht). Ganz egal, wer wie viele Treffer bei Gugel bekommt. (Wenn Du möchtest, kannst Du auch das Beispiel Nordamerika nehmen - da werden auch die USA mehr Treffer als Mexiko oder Bermuda bekommen - kein Grund, den Nordamerika-Artikel abzuschaffen.) Nein, wir haben einen Europa-Artikel, weil Europa etwas anderes als Deutschland und Deutschland nur ein Teil davon ist. Genauso mit der Klausel: Die deutsche 5%Klausel ist nur eine von vielen, also ist es nicht sinnvoll, unter das allgemeine Lemma (nur) Informationen zur deutschen Klausel zu stellen. --Ibn Battuta 17:55, 8. Dez. 2008 (CET)

Grr !!! Momentan gibt es keinen einzigen anderen Artikel über eine 5%-Klausel in einem anderen Land und auf den Seiten der Parlamente - dorthin verweisen die Einträge auf der BKL - stehen nur einzelne Sätze. Wenn es dir so nicht passt, dann lass die Finger über die Tastatur sausen und schreibe zu den anderen Bedeutungen anständige, mehrsätzige Abschnitte ! Wenn du die fertig hast, dann können die hier eingefügt werden und die BKL fällt weg. Hier "Deutschlandlastig ! Deutschlandlastig ! Deutschlandlastig !" schreien und selbst nichts konstruktiv dagegen tun ist eine Frechheit. Schreibe, was deiner Meinung nach noch fehlt, und wir sehen weiter... Cäsium137 (D.) 22:58, 8. Dez. 2008 (CET)

Irgendwie reden wir aneinander vorbei. Du möchtest eine BKL, ich nicht. Also sehe ich auch keinen Sinn, Artikel zu ihnen zu schreiben. Ganz im Gegenteil. Ich möchte schlicht, daß der allgemeine Artikel über die Fünf-Prozent-Klausel, den Du "zerlegt" und zu einer BKL umdefiniert hast, wieder hergestellt wird. Was genau Du derweil "Konstruktives" tust, ist mir unklar, aber egal. Dafür braucht's weder bunte Bildchen noch Unfreundlichkeiten. --Ibn Battuta 06:52, 9. Dez. 2008 (CET)

Die BKL ist die korrekte Konsequenz aus der Tatsache, dass es nur zur dt. Klausel einen längeren Text gibt und die anderen in einem (Halb-)Satz der Seiten über die Parlamente abgehakt werden. Ich habe also nichts zerlegt, denn es gab nur über die dt. Klausel einen zusammenhängenden Text. Deutschlandlastig ist die jetzige Gesamtsituation der Texte zum Thema und deshalb steht hier auch nichts anderes. Längere Texte über die anderen Klauseln, so sie denn mal existieren, können als Abschnitt hier in den Artikel. Das Lemma bleibt dann sowieso. Nur die Liste in der BKL wäre dann kürzer oder hinfällig. Cäsium137 (D.) 17:07, 9. Dez. 2008 (CET)

Der Link zur BKL oben reicht z. Z. völlig aus. Cäsium137 (D.) 17:09, 9. Dez. 2008 (CET)

Wie schon mehrfach geschrieben: Es geht (mir) nicht um längere Texte, Abschnitte oder gar bestehende Artikel. Es geht darum, daß der Artikel das Lemma behandeln sollte. Zum allgemeinen Lemma "Fünf-Prozent-Hürde" sollten allgemeine Informationen folgen. Nicht nur Spezial-Informationen für ein Land, zu dem zufälligerweise bisher die meisten (Spezial-)Informationen zusammengetragen wurden. Falls Du außerdem Spezial-Informationen für einzelne Länder in den Übersichtsartikel schreiben möchtest, nur zu. Primär aber sollte der Artikel das Lemma behandeln. --Ibn Battuta 19:30, 14. Dez. 2008 (CET) PS: Ganz oben habe ich auch schon einmal geschrieben, daß wir auch die Deutschland-Informationen in den allgemeinen Artikel schreiben könnten. Nur würde der dann extrem deutschlandlastig, was ich nicht sehr sinnvoll fände. Falls das aber eine Lösung ist, die für Dich tragbar ist - sie steht ja weiterhin zur Debatte.

Dritte Meinung

Da wir uns bisher nicht anzunähern scheinen, habe ich hier mal um eine dritte Meinung gebeten; die Diskussion sollte dann ja weiterhin auf dieser Seite stattfinden. Und vielleicht gelingt's uns ja mit etwas Hilfe, eine Lösung zu finden, mit der wir beide zufrieden sind,... oder zumindest eine Mehrheitsmeinung zu finden? --Ibn Battuta 19:30, 14. Dez. 2008 (CET)

WP:DM: Gibt es Belege für die Verwendung des Begriffs "Fünf-Prozent-Hürde" in anderen Ländern? Zur Zeit sehe ich das nicht. Daher ist für mich der Begriff "Fünf-Prozent-Hürde" ein Begriff für einen spezifisch deutschen Sachverhalt. Damit ist für mich auch der Sinn der BKL nicht erkennbar: Wenn der Begriff nicht auch für bzw. in andere(n) Länder(n) verwendet wird, dann brauchen wir auch keine BKL. Die BKL-Seite sammelt ja zur Zeit nur Länder und Wahlen, bei denen es ebenfalls eine Hürde in Höhe von 5 % gibt, die aber anscheinend dort nicht so genannt wird. Daher gehören die anderen Länder/Wahlen in die Liste auf Sperrklausel (alternativ könnte man überlegen, es als Listenlemma auszulagern, wenns zu groß werden sollte). Ob eine Hürde nun 4, 5 oder 6 % beträgt, ist ja für das grundsätzliche Thema (und auch für die Kritik) nicht ausschlaggebend. Allerdings müsste man grundsätzlich an der Abgrenzung der Artikel (Fünf-Prozent-Hürde / Sperrklausel) arbeiten (grundsätzliche Kritik hier nur kurz und ausführlich auf Sperrklausel, spezifisch deutsche Kritik nur hier). Evtl. könnte man dann oben einen "Dieser Artikel"-Baustein auf Sperrklausel einfügen. Fazit: BKL löschen, Links von anderen (Nicht-Deutschland-)Artikeln auf Sperrklausel umbiegen. Artikelabgrenzung verbessern. -- Jan Rieke 17:06, 17. Dez. 2008 (CET)

PS: Ich habe mal in beide Artikel den Redundanz-Baustein eingefügt, vielleicht hilft uns das, noch ein paar Mitarbeiter zu finden. Beide Artikel stehen jedenfalls jetzt erstmal auf meiner Beobachtungsliste. -- Jan Rieke 17:18, 17. Dez. 2008 (CET)

PPS: Argh, es gibt ja auch noch Vier-Prozent-Hürde... -- Jan Rieke 17:19, 17. Dez. 2008 (CET)

Eine interessante Idee. Das kommt der Tatsache entgegen, dass fast alle, die nach 5%-Hürde suchen die dt. Version meinen und die anderen Fälle kann man dann in Sperrklausel unterbringen. Dann benötigt man in det Tat keine BKL mehr. Bleibt die Frage, wo ziehen wir die Grenze ? Ich würde sagen, die "Vorderseite" beschreibt die dt. Klausel und "Dieser Artikel" verweist auf "Sperrklausel" . Das ist wohl das Einfachste. Cäsium137 (D.) 19:15, 17. Dez. 2008 (CET)

Mit 4%-Hürde sollte es genuso laufen: Einzelseite für AT und der Rest nach "Sperrklausel".Cäsium137 (D.) 19:17, 17. Dez. 2008 (CET)

Jau, und wenn es irgendwann mal einen Artikel zu einer speziellen Sperrklausel in einem anderen Land gibt, dann kommt der unter den Begriff, der in diesem Land üblich ist. Falls das mit einem bestehenden Lemma kollidieren sollte, können wir uns immer noch was überlegen (vermutlich reicht eine zusätzliche Verlinkung oben in der "Diese Seite"-Vorlage).-- Jan Rieke 20:29, 17. Dez. 2008 (CET)

Ich habe die BKL aufgelöst. Jetzt benötigen wir noch jemand, der gut schreiben kann und die Redundanz aufhebt. Cäsium137 (D.) 19:46, 17. Dez. 2008 (CET)

Vor Silvester wird das bei mir wahrscheinlich nichts mehr. Wenn sich bis dahin noch nichts getan hat, setz ich mich dran. -- Jan Rieke 20:29, 17. Dez. 2008 (CET)

ÖDP war erfolgreich

Der Verfassungsgerichtshof NW hat die Änderungen des Kommunalwahlrechts NW für verfassungswidrig erachtet und sie deshalb verworfen. Die im Artikel aufgeführte Quelle mag als Nachwies/Quelle hierfür dienen. --Harry8 19:41, 18. Dez. 2008 (CET)

keine Sperrklausel in der DDR

Wieso taucht im Artikel eigentlich nicht auf, daß es in der DDR des Jahres 1990 bei den Wahlen keine Sperrklauseln gab. Von den 400 Volkskammerabgeordneten, die am 18.03.1990 als Ergebnis einer freien und geheimen Wahl ihr Mandat erhielten, bildete beispielsweise EINER eine eigene Fraktion. Wenn gewünscht, kann ich das belegen. --Mastermaus 14:37, 19. Dez. 2008 (CET)

Weil es keine Sperrklausel gab! Dies ist kein Artikel über das Wahlrecht, sondern über die Fünf-Prozent-Hürde. --Harry8 15:07, 15. Mai 2009 (CEST)

Formulierungsschwächen

Ich halte den Satz "Alle Stimmen, die für kleinere Parteien abgegeben werden verfallen genau so, als wären sie ungültige Stimmen" für irreführend. Genauso halte ich den Beginn des Textes für wenig elegant.

Bitte die eigenen Beiträge mit -- und vier Tilden ~ kennzeichnen. --Harry8 09:12, 16. Mai 2009 (CEST)

Im Artikel zum Landeswahlrecht ist "Schleswig-Holstein" nicht verlinkt, im Gegensatz zu Bremen und Bremerhaven. Dort wird man automatisch zu den Artikeln zu Bremen und Bremerhaven weitergeleitet, wieso nicht bei Schleswig-Holstein?

-- 93.202.178.177 09:38, 22. Apr. 2009 (CEST)

Üblicherweise wird ein anderer Artikel immer nur einmal verlinkt, und Schleswig-Holstein ist bereits zu Beginn des Artikels verlinkt. Das soll Blauwüsten verhindern, kann manchmal aber tatsächlich etwas unschön sein. Hier finde ich geht es, weil das Thema ausführlich oben behandelt wird und der Abstand nicht zu groß ist. -- Jan Rieke 18:16, 22. Apr. 2009 (CEST)

Rechtschreibung

Fünf-Prozent-Hürde ist ein Rechtschreibfehler. Das ist ein Kompositum, für das keine Regel greift, die die ausnahmsweise Schreibung mit Bindestrichen zulassen würde. Eine Anwendung von § 45 (1) wär allenfalls dann denkbar, wenn "fünf" im Gegensatz zu anderen Zahlenwerten hervorgehoben werden soll (in mündlicher Sprache läge dann auch die Betonung auf "fünf"). Korrekt ist Fünfprozenthürde. Bei Schreibung mit Ziffer ist dagegen nach § 44 (1) nur 5-Prozent-Hürde richtig und 5-Prozenthürde falsch. Ob 5%-Hürde, 5-%-Hürde, 5%hürde oder gar 5 %-Hürde richtig ist, ist nicht eindeutig geklärt, aber die Einzelwortschreibung 100%ig trotz 100-prozentig spricht ziemlich für Ersteres. Analog für -klausel. --84.151.20.162 12:28, 9. Sep. 2009 (CEST)

Die Rechtschreibung spielt in diesem Fall keine Rolle, siehe z. B. die offiziellen Seiten. --Orangerider …?! 13:41, 9. Sep. 2009 (CEST)
Abgesehn davon, dass der Gebrauch auf bundestag.de nicht einheitlich ist und Google dort für "5-Prozent-Hürde" noch mehr Treffer nennt (überlegt es sich allerdings später doch anders), definiert diese Site nicht die Rechtschreibung. Amtlich gibt es überhaupt keine Bezeichnung dafür (selbst der Begriff fehlt im BWG, nachdem keine von der Grundmandatsklausel trennbare Fünfprozenthürde definiert wird). Eine einheitliche Falschschreibung anderswo, aus der man eine fachsprachliche Schreibweise ableiten könnte, existiert auch nicht. --84.151.20.162 14:32, 9. Sep. 2009 (CEST)
Du hast keine stichfeste Begründung geliefert, weshalb Fünf-Prozent-Hürde falsch sein soll. --Orangerider …?! 14:52, 9. Sep. 2009 (CEST)
Weil die Zusammenschreibung die Regel ist und kein Ausnahmetatbestand zutrifft (ok, bei genauer Betrachtung könnte man "fünf Prozent" bereits als Wortgruppe betrachten, aber die Beispiele zu den Rechtschreibregeln sprechen dagegen). Der Wahrig kennt Fünfprozenthürde nicht und der Duden hält sie für umgangssprachlich, aber bei Fünfprozentklausel bzw. 5-Prozent-Klausel (aber nicht "Fünf-Prozent-Klausel") sind sie sich einig. Analog übrigens bei Fünfeuroschein u.Ä.. --84.151.20.162 16:14, 9. Sep. 2009 (CEST)
PS zu deiner Änderung im Artikel: Es gibt nicht 5 Prozentsperrklauseln in Deutschland, sondern nur 2 verschiedene Typen von Fünfprozentsperrklauseln (diese Bezeichnung kommt übrigens allmählich an eine Komplexität heran, bei der man eine Gliederung durch Bindestrich u.U. in Erwägung ziehen könnte). --84.151.20.162 14:41, 9. Sep. 2009 (CEST)
Ja, über das Deppenleerzeichen hatte ich auch nachgedacht. --Orangerider …?! 14:51, 9. Sep. 2009 (CEST)
Erstaunlicherweise hast du das sogar auf deiner Benutzerseite. Aus den Regeln kann man eigentlich fast nur die Zusammenschreibung von Ziffer und Prozentzeichen ableiten (siehe oben), aber sogar Wahrig und Duden belassen in solchen Fällen (teilweise) das Leerzeichen. Das ist allerdings normalwerweise schmal und wird dann teils noch weiter verschmälert. Wenn man stattdessen ein normalbreites nimmt (was ohnehin äußerst fragwürdig ist), wird es aber absurd. --84.151.20.162 16:14, 9. Sep. 2009 (CEST)
Nach der Rechtschreibregel § 45 (2), im Duden, Band 1: Rechtschreibung, Regel K 22, ist die Schreibweise des Lemmas korrekt. Die anderen hier wiedergegebenen Schreibweisen sind ebenfalls korrekt. Also führen viele Wege nach Rom;-) Harry8 17:53, 9. Sep. 2009 (CEST)
Abgesehn davon, dass man Fünfprozenthürde kaum als "unübersichtlich" bezeichnen kann, könnte man nach § 45 (2) zunächst nur einen Bindestrich setzen. Erst wenn die Bestandteile immer noch unübersichtlich sind, käme u.U. ein weiterer in Betracht. In den Beispielen dazu wird das nichtmal für Mehrzweckküchenmaschine gemacht, obwohl man das (entgegen der häufigeren Falllage) schön in der Mitte teilen könnte. --84.151.20.162 18:17, 9. Sep. 2009 (CEST)
Welche Beispiele aufgeführt werden, ist unwichtig, es wird dem Schreiber freigestellt. Es gibt keine allein richtige Schreibung. Nur: Fünf-Prozenthürde wäre ja wohl seltsam und durch die Regel nicht gedeckt, Fünfprozent-Hürde schon, weil der Bindestrich nur eine Haupttrennfuge kennzeichnen darf. Harry8 19:32, 9. Sep. 2009 (CEST)
Zur Unübersichtlichkeit: Schifffahrt ist n. m. M. nicht unübersichtlich, trotzdem darf Schiff-Fahrt geschrieben werden. Es hängt nicht von der Sichtweise des Lesenden, sondern von der des Schreibenden ab. Harry8 19:32, 9. Sep. 2009 (CEST)
Dem Schreiber ist im Allgemeinen sowieso freigestellt, ob er sich überhaupt an die Rechtschreibregeln hält (ich verwend z.B. auf Diskussionsseiten meine Hausortografie [sic]), aber im Artikelnamensraum der deutschen Wikipedia ist halt vereinbart, dass sie gelten (wenngleich die Rechtschreibanarchisten faktisch relativ viel Macht haben). Und "unübersichtlich" lässt zwar dem Schreiber absichtlich Spielraum (primär mit dessen Blick auf die Leser natürlich), aber der geht sicher nicht unbegrenzt bis "Ei-Gelb" o.Ä.; auch "Unübersichtlichkeit" ist bis zu einem gewissen Grad objektivierbar. Die Beispiele setzen einen Rahmen für eine vernünftige Interpretation.
Schifffahrt halten manche für unübersichtlich, aber da greift ja eh eine andere Regel, die keine Unübersichtlichkeit voraussetzt. Eine mögliche Unübersichtlichkeit war wohl letztendlich mal das zugrunde liegende Motiv, aber praktisch ist die Fortschreibung der alten Tee-Ei-Schreibweise auf die neuen, ähnlichen Fälle nur ein Zugeständnis an die Reformgegener gewesen. --84.151.20.162 02:30, 10. Sep. 2009 (CEST)

Zu den Bearbeitungskommentaren: Dass die Rechtschreibung den amtlichen Regeln folgt, ist eine Mehrheitsentscheidung. Es ist keine stichhaltige Begründung geliefert worden, warum deren Interpretation durch Duden und Wahrig falsch sein sollte.

Zur Erklärung, warum ich auch in unsichtbaren Links die Rechtschreibung von Lemmata korrigiere: Sobald die Konfiguration von MediaWiki so umgestellt wird, dass auch kleine Anfangsbuchstaben erlaubt sind, und die Großschreibung von Überschriften auf sinnvollerem Weg erzeugt wird, müssen alle Falschgroßschreibungen ohnehin geändert werden. Wozu das führen kann, wenn man nicht frühzeitig darauf Rücksicht nimmt, kann man momentan auf bundestag.de beobachten, wo die Server im Zug der Umstellung von Windows auf Linux alle URLs mit falscher Groß-/Kleinschreibung nicht mehr kennen und u.a. deshalb ein Großteil der entsprechenden Links in der Wikipedia tot ist. --84.151.7.207 13:49, 12. Sep. 2009 (CEST)

Dein Aktionismus in allen Ehren, aber diese Änderung der Wikilinks ist erstens nicht gewollt, da sie nur unnötig Serverlast produziert, und zweitens es am Ende keine Rolle spielt, ob das Lemma im Index groß und oder klein beginnt, da es dann ohnehin entsprechende Weiterleitungen geben wird. Das Beispiel mit bundestag.de ist nicht auf MediaWiki übertragbar, zumal die Wikipedia-Server seit Anbeginn unter Linux laufen. --Orangerider …?! 14:31, 12. Sep. 2009 (CEST)
Die Weiterleitungen wird es dann nur noch dann geben, wenn sie jemand anlegt. Das ist ja gerade der Unterschied zur jetzigen Konfiguration, wo sie automatisch erfolgen. Bei jetzigen internen "Weiterleitungen" ist die Serverlast minimal, weil es keine sind, sondern schon der Link umgebogen wird, was im Vergleich zur generellen Formatierung des Links vernachlässigbar ist (kein Datenbankzugriff erforderlich). --84.151.7.207 15:31, 12. Sep. 2009 (CEST)
Wieso soll man die Weiterleitungen anlegen müssen, die existieren doch servertechnisch unlängst (man kann einen Begriff sowohl in Groß- als auch Kleinschreibweise ins Suchfeld eingeben)? Ich versteh nicht ganz, was du meinst. Und wieso schreibst du eigentlich nicht unter deinem Benutzernamen? --Orangerider …?! 16:27, 12. Sep. 2009 (CEST)
Was die Suche findet, ist ein eigenes Problem. Es geht darum, ob z.B. Profil und profil ebenso wie Latex und LaTeX zwei unterschiedliche Lemmata sein können, was mit mw: manual: $wgCapitalLinks gesteuert wird.
Dass ich in der Regel nicht als angemeldeter Benutzer schreib, resultiert aus einer Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile. In ausgedehnten Diskussionen, die man als IP seit einiger Zeit kaum noch vermeiden kann, wenn man ständige Reverts nicht ganz widerspruchslos hinnehmen will, hat das grundsätzlich natürlich mehr Nachteile, aber mein typischer Adressbereich ist relativ klein und in der Wikipedia nicht allzu häufig, so dass das praktisch durchaus handhabbar ist. --84.151.7.207 22:43, 12. Sep. 2009 (CEST)

5 % der Stimmen

Es gab oder gibt (?) Länder, bei denen nicht ein Stimmenanteil von 5% der gültigen ausreicht, sondern es müssen 5% der abgegebenen Stimmen sein. Somit kann es sein, dass man z. B. mit 5,02% der gültigen Stimmen nicht im Landtag vertreten ist. Ich glaube, im Saarland gab es diese Regelung, bin mir da aber nicht sicher. Harry8 21:41, 11. Sep. 2009 (CEST)

Man kann dann theoretisch sogar mit 100% der gültigen Stimmen scheitern, wenn mehr als 95% der Stimmen ungültig sind. Wobei dann in Deutschland wohl sehr schnell die Grenzen der Verfassungsmäßigkeit erreicht sind. Im Saarland gilt schon seit einiger Zeit die ortodoxe Klausel, aber in Berlin hat sich diese Form noch gehalten. Letzteres kann man übrigens auch im Artikel nachlesen. --84.151.20.216 22:35, 11. Sep. 2009 (CEST)
Herzlichen Dank für die Info! Harry8 22:43, 11. Sep. 2009 (CEST)

Deutsche Wiedervereinigung

Ist Deutsche Wiedervereinigung wirklich ein Name? Im Duden Band 9 habe ich deutsche Einheit gefunden. Deutsche Wiedervereinigung wird dort leider nicht aufgeführt. Im Duden Band 1 stehen folgende Begriffe mit groß geschriebenem Wort Deutsch:

Deutsche Angestellten-Gewerkschaft, die Deutsche Bucht, der Deutsche Bund, der Deutsche Bundestag, Deutsche Bahn, ... aber bei Deutsche Wiedervereinigung kommen mir doch starke Zweifel. Harry8 11:45, 12. Sep. 2009 (CEST)
Es findet sich sowohl Klein- als auch Großschreibung in der Fachliteratur. Da es aber ein politischer Begriff ist (nicht die Wiedervereinigung als solche ist deutsch, sondern das ganze politische Ereignis bezeichnet man als die Deutsche Wiedervereinigung), kann man es durchaus groß schreiben. --Orangerider …?! 12:38, 12. Sep. 2009 (CEST)
"Politischer Begriff" ist kein Grund für eine Großschreibung (nach deiner Argumentation könnte man z.B. auch Verregneter Sommer schreiben). Fachsprachlich abweichende Rechtschreibung setzt einen weit überwiegenden Gebrauch voraus. Tatsächlich lässt sich die Großschreibung aber dann rechtfertigen, wenn man den Begriff bereits als historisches Eregnis verstanden haben will. Bei genauer Betrachtung ist das im vorliegenden Fall nicht völlig abwegig. --84.151.7.207 13:19, 12. Sep. 2009 (CEST)

Eine Frage

Die 5%-Hürde bezieht sich auf die Parteien? Das bedeutet, würde die CSU in Bayern keine 3 Direktmandate gewinnen und weniger als 5% der Stimmen bundesweit erhalten, würde sie aus dem Bundestag fliegen? Oder gilt hier der Stimmanteil der Fraktion? (nicht signierter Beitrag von 188.99.223.124 (Diskussion | Beiträge) 15:06, 18. Feb. 2010 (CET))

Es stimmt: Die CSU benötigt bundesweit 5 % der Stimmen, alternativ 3 Direktmandate. Bei Europawahlen gibt es keine Direktmandate. Falls die CSU bundesweit nicht 5 % der Stimmen erreicht, ist sie nicht im Europaparlament vertreten. Harry8 09:00, 19. Feb. 2010 (CET)

Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde bei den Europawahlen

Von (u. a.) Prof. von Arnim wurde eine Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen vor Gericht eingereicht. Es ist damit zu rechnen, dass sich demnächst das Verfassungsgericht mit dieser Klage befassen wird. Harry8 13:18, 18. Okt. 2010 (CEST)

Es befasst sich sogar schon damit, in ungewöhnlichem Tempo (Frist zur Stellungnahme für Bundesregierung &c. läuft am 15. November ab). Mit einer Entscheidung ist also schon vor Ende der Wahlperiode 2014 zu rechnen. --84.151.28.135 15:25, 18. Okt. 2010 (CEST)
Das Urteil wird am 9. November 2011 verkündet: [1] --Roentgenium111 18:46, 29. Okt. 2011 (CEST)
Es wurde heute verkündet. Die Fünf-Prozent-Hürde ist bei Europawahlen nicht verfassungsgemäß. --213.148.152.215 14:15, 9. Nov. 2011 (CET)

Österreich

Diese Website enthält die Info, dass alle Bundesländer Österreichs mit Ausnahme von Niederösterreich, Oberösterreich (beide 4 %) und der Steiermark (keine Sperrklausel) die Fünf-Prozent-Klausel praktizieren. Die Steiermark müsste allerdings auch so eine Klausel kennen, sonst hätte das BZÖ bei 3 % der Stimmen mindestens einen Landtagssitz erhalten. Harry8 13:25, 18. Okt. 2010 (CEST)

Dazu hab' ich dies gefunden:
Auf Landesebene sind die Wahlordnungen je nach Bundesland verschieden. In Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien sind alternativ zum Erreichen der Wahlzahl im Wahlkreis 5 % der gültigen abgegebenen Stimmen für die Teilnahme an der Mandatsverteilung erforderlich, im Burgenland und in Oberösterreich 4 %. In der Steiermark gibt es keine alternative Hürde zur Wahlzahl in einem Wahlkreis. Niederösterreich ist ein Sonderfall: Hier nimmt eine Partei ab 4 % landesweit am Proportionalausgleich teil, Parteien unter 4 % behalten aber (im Gegensatz zur Nationalratswahl) allfällige Wahlkreismandate. (aus dem WP-Artikel Wahlsystem (Österreich) Harry8 13:33, 18. Okt. 2010 (CEST)
Die Sperrklausel in der Steiermark besteht halt nur aus der Grundmandatsklausel. Ohne alternative Fünfprozentklausel wär z.B. auch die FDP nicht im deutschen Bundestag vertreten. Bei der verbreiteten Kombination aus Grundmandatsklausel und Fünfprozentklausel ist Letztere ja keine zusätzliche Hürde, sondern im Gegenteil eine Erleichterung gegenüber einer ausschließlichen Grundmandatsklausel.
Obiges Zitat ist aber auch nicht ganz richtig: Bei der Nationalratswahl bleiben Wahlkreismandate schon erhalten, bloß nehmen an der Sperrklausel gescheiterte Parteien nicht an der Verteilung an den höheren Ebenen der mehrstufigen Wahlkreishierarchie teil. Dass Wahlkreismandate bedingungslos zugeteilt werden, ist in Österreich (wie in Deutschland) ohnehin der Normalfall. --84.151.28.135 15:25, 18. Okt. 2010 (CEST)
Dann ist allerdings dieser Artikel deutschlandlastig oder müsste den Klammerzusatz (Deutschland) tragen. Der Hinweis auf Österreich bedeutet wohl, dass die Nationalratswahlen dort gemeint sind. Oder sollte man die Fünf-Prozent-Hürde der österreichischen Bundesländer hier mit aufnehmen, ggf. auch die Situation in anderen Staaten beschreiben, die solch eine Klausel haben? Harry8 17:53, 18. Okt. 2010 (CEST)
Der Artikel bezieht sich ausdrücklich ausschließlich auf Deutschland. Richtig ist allerdings, dass das Lemma damit falsch ist. Wenn man die konkrete Situation in Deutschland (wie momentan im Artikel) darstellen will, wär Sperrklausel (Deutschland) das richtige Lemma. Dass der Bezug nur auf einen Teil der Sperrklausel mit zufälligem numerischem Wert keinen Sinn macht, sieht man ja an Österreich (auch in Deutschland waren es nicht immer so einheitlich 5% und werden es wahrscheinlich auch künftig nicht immer sein). In Österreich hat eine 5%-Hürde eine ganz andere Bedeutung als in Deutschland, weil die Grundmandatsklauseln wegen der unterschiedlich großen Wahlkreise völlig anders funktionieren. Alles, was nicht direkt als x%-Hürde beschreibbar ist, wird übrigens auch im Artikel Sperrklausel weitgehend unterschlagen. --84.151.28.135 18:45, 18. Okt. 2010 (CEST)

Europawahl

Für die nächste Europawahl wurde die bisher existierende 5 % Hürde inzwischen gerichtlich verboten bzw. durch Gerichtsentscheidung abgeschafft.--91.52.168.111 03:46, 20. Mär. 2012 (CET)

Richtig, das steht aber auch schon im Artikel so. --Roentgenium111 (Diskussion) 20:23, 20. Mär. 2012 (CET)

Verfälschung des Wahlergebnisses in Niedersachsen

--Agatha Bauer (Diskussion) 08:22, 23. Jan. 2013 (CET)

Das ist natürlich klar. Eine wie auch immer gewählte Sperrklausel führt bei manchen Wählern zu einer anderen Stimmabgabe als eigentlich gewünscht,
  • entweder - wie jetzt in Niedersachsen geschehen -, um einer Partei über die Sperrklausel zu helfen
  • oder - wie jetzt vielleicht auch in Niedersachsen geschehen -, weil man meint, die eigentlich gewünschte Partei habe keine Chance.
Aber der Wähler entscheidet eben. Daran ist ansonsten nichts auszusetzen. MfG Harry8 11:48, 23. Jan. 2013 (CET)
Das "taktische Verhalten der Wähler" wird auch schon ausreichend im Abschnitt Kritik beschrieben.--Jan Rieke (Diskussion) 18:31, 11. Feb. 2013 (CET)

Verlinkung Bundestagswahlrecht

Ich würde gerne folgende Verlinkung im Abschnitt 2.1. Bundestagswahlen haben, jedoch sollte der Linktext weiterhin nur „Bundestagswahlrecht“ sein:

. Ist das mit dem Baustein möglich? Oder müsste man das manuell erledigen. Grüße --Petermahlzahn (Diskussion) 17:48, 4. Sep. 2013 (CEST)

Nachteile der 5% Hürde

Bisher wurden lediglich zwei Nachteile im Artikel genannt:

- Taktische Wähler wählen lieber eine Partei von der sie erwarten das sie in das Parlament einzieht, statt der Partei die sie eigentlich wählen wollen.

- Kleine Parteien haben keine Möglichkeit die von ihnen vertretenen Minderheiten im Parlament zu Wort kommen zu lassen. Die großen Parteien erhalten die Stimmen, und brauchen sich gar nicht um die Meinung der Piraten etc. zu kümmern. Politischer Stillstand entsteht.

Ich möchte hier noch weitere Nachteile anführen:

- Das Wahlergebnis nach dem Verhältniswahlrecht wird durch die Anrechnung verlorener Stimmen zerstört. Z.B. erhielt die CSU in Bayern bei der Landtagswahl 48% der Stimmen, alle anderen Parteien aber 52%. Durch die Anrechnung in Form einer positiven Regression für die CSU wird daraus eine absolute Mehrheit, während die kleinen Parteien eine vollständige negative Regression erleiden. Übrigens: Absolut haben nur 32% der bayrischen Bürger die CSU gewählt.

- Das Wahlergebnis wird stark zufällig. Die Grünen hatten für den Bundestag mal 4,99% der Stimmen erreicht. Die FDP hat jetzt 4,8 % und die AfD 4,7%. Wenige Stimmanteile entscheiden so welche Regierungskoalition an die Macht kommt. Und im Bund kommt noch die Regelung mit den 3 Sitzen hinzu, so dass die PDS mit weniger als 5% doch noch in den Bundestag kam.

- Die effektive Wahlbeteiligung und die Anzahl an repräsentierten Bürgern im Parlament sinkt. In Bayern mit 70% Wahlbeteiligung und 13,5% < 5% auf nur noch 61%.

- Das Wahlergebnis wird manipulierbar. Eine große Volkspartei kann kleine Parteien gründen, die nur dazu dienen mit 1-3% Wahlergebnis das Wahlergebnis konkurrierender Parteien zu verringern. In Bayern gibt es z.B. die ÖDP, die niemals im Parlament war, aber jedesmal den Grünen Stimmen entzieht. Im Bund haben dagegen die Freien Wähler mit 1% verhindert, dass FDP 4,8% und AfD 4,7% ins Parlament kommen. Zumindestens nach Aussage von Herrn Aiwanger, deren Parteichef. (nicht signierter Beitrag von 212.34.162.109 (Diskussion) 20:48, 8. Okt. 2013 (CEST))

Die Grünen hatten für den Bundestag mal 4,99 % der Stimmen erreicht. Das ist ein Märchen. Es waren 4,8 % im Wahlgebiet West bei der Bundestagswahl 1990. MfG Harry8 23:01, 8. Okt. 2013 (CEST)
Das sind alles keine deutschlandspezifischen oder besonders für eine 5-%-Hürde geltende Nachteile. Die grundsätzliche Kritik sollte daher hier auch nur kurz aufgeführt werden, die generelle Kritik steht dann ausführlich im Artikel Sperrklausel. --Jan Rieke (Diskussion) 00:11, 9. Okt. 2013 (CEST)

Zehn-Prozent-Hürde

Es ist erstaunlich, dass es bei den Landtagswahlen in Bayern lange Zeit eine modifizierte Zehn-Prozent-Hürde gab, zumal ja das Bundesverfassungsgericht die beabsichtigte 7,5-Prozent-Hürde in Schleswig-Holstein gekippt hat. MfG Harry8 00:16, 19. Dez. 2013 (CET)

Vermutlich weil niemand geklagt hat. Schleswig-Holstein hat kein eigenes Landesverfassungsgericht, sondern das Bundesverfassungsgericht übernimmt diese Aufgabe stellvertretend. Vielleicht hat es was damit zu tun. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 11:52, 19. Dez. 2013 (CET)

Rechenfehler

Es ist ein Fehler, anzunehmen, dass bei einem Gemeinderat mit beispielsweise 20 Ratsmitgliedern die faktische Hürde bei etwa 4 % liegt. Sie liegt bei etwa der Hälfte dieses Wertes und ist vom Ergebnis der anderen Parteien und Wählergemeinschaften abhängig. MfG Harry8 10:59, 26. Feb. 2014 (CET)

Bremen

Die Stadtbürgerschaft ist nicht gleichzeitig die Bürgerschaft (das Landesparlament).

Früher waren die Mitglieder der Stadtbürgerschaft gleichzeitig Mitglieder der Bürgerschaft. Wegen des unterschiedlichen Wahlrechts gibt es jetzt jedoch Unterschiede. Diese sind jetzt nicht besonders groß, können aber dazu führen, dass eine Partei in der Stadtbürgerschaft einen Sitz mehr erhält als Bremer Sitze dieser Partei bei der Wahl der Bürgerschaft festgestellt wurden. MfG Harry8 11:05, 26. Feb. 2014 (CET)

Anhand der Wahlen 2003 und 2007 wird dies deutlich. Hier sind die Unterschiede gelb gekennzeichnet. MfG Harry8 11:10, 26. Feb. 2014 (CET)
Siehe dazu auch den § 1 Abs. 1a des Bremischen Wahlgesetzes (LWG). MfG Harry8 11:12, 26. Feb. 2014 (CET)

Der ursprüngliche Zweck der Sperrhürde wurde mit der Zeit aus den Augen verloren

Der ursprüngliche Zweck der Sperrhürde wurde mit der Zeit aus den Augen verloren. Inzwischen betrachten viele Leute die Sperrhürde schlicht und einfach aus Gewohnheit wie einen nicht mehr rechtfertigungsbedürftigen Selbstzweck. Der ursprüngliche Zweck war, im gesetzgebenden Parlament stabile regierungsfähige Mehrheiten zu schaffen. Um diesen Zweck zu erreichen ist es aber nicht unbedigt notwendig, kleine Parteien ganz aus dem Parlament herauszuhalten. Vielmehr wäre es zum Beispiel denkbar das die kleinen Parteien Bundestagsabgeordnete bekommmen, die wie früher (bis 1990) die Abgeordneten aus Berlin kein effektives Stimmrecht, sondern bloß ein symbolisches Stimmrecht haben, die aber sehr wohl ein Recht haben, bei den parlamentarischen Debatten mitzudiskutieren, und die ihre Sichtweisen und Vorschläge und Argumente in die parlamentarische Debatte einbringen dürfen. Denkbar wäre auch, wie in Griechenland, der jeweils größten Fraktion oder den beiden größten Fraktionen zusätzliche Extramandate und zusätzliche Extrastimmen zu geben, um regierungsfähige Mehrheiten zu erleichtern und zu fördern. Jedenfalls besteht für einen vollkommenen Totalausschluss der kleinen Parteien aus dem Parlament keine zwingende Notwendigkeit.--87.155.57.71 07:12, 31. Jan. 2014 (CET)

Was aber würde wohl das Verfassungsgericht von deinen Vorschlägen halten?
1.) Es gibt keine Parlamentarier erster und zweiter Klasse.
2.) Wenn schon das Wahlrecht wegen der Überhangmandate geändert werden musste, wie sollte da eine Regelung wie in Griechenland möglich sein? Da seh ich auch keine Chance, auch keinerlei Akzeptanz in der Bevölkerung. MfG Harry8 08:09, 31. Jan. 2014 (CET)

Ähnlich wie in Griechenland bereits praktiziert, hat nun auch in Italien das Parlament beschlossen, zwecks Förderung regierungsfähiger Mehrheiten der jeweils stärksten Fraktion zusätzliche Bonusabgeordnetenplätze zuzuschlagen. Siehe http://www.tageschau.de. --87.155.54.180 21:14, 12. Mär. 2014 (CET)

Das ist doch etwas kompliziert. Dafür braucht man 37 %. Interessant ist auch die Höhe der Sperrklausel: 8 % für Parteien, 4,5 % für Kleinparteien innerhalb einer Koalition, 12 % für eine Koalition. MfG Harry8 16:26, 13. Mär. 2014 (CET)

Vermerk für nach Europa-Wahl

Überlegungen Hürde ins GG zu schreiben. Als "Große Koalition" wäre dies auch einfach möglich. (Fraglich wäre Bundesrat)--Alberto568 (Diskussion) 22:57, 2. Mär. 2014 (CET)

http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/cdu-krichbaum-kritisiert-karlsruher-urteil-zur-dreiprozentklausel-a-956240.html

Das würde dann aber vielleicht zu einem neuen Problem führen, und zwar zu sogenanntem "verfassungswidrigen Verfassungsrecht". Das Parlament darf nämlich nicht einfach irgendwelche Zusätze ins Grundgesetz hineinschreiben, wenn die betreffenden Zusätze im Widerspruch zum Wesentsgehalt der Artikel 1 bis 20, 38, 92 oder 103 GG stehen würden. Notfalls müßte der Bundespräsident dann seine Unterschrift unter die Grundgesetzänderung verweigern, oder es müßte erneut ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Verfassungsänderung angestrebt werden. Ebenso, wie der Bundestag auch mit Dreiviertel-Mehrheit kein Ermächtigungsgesetz wie 1933 ins Grundgesetz hineinschreiben darf, so darf das Parlament auch mit noch so großen Mehrheiten keine Änderungen der Verfassung beschließen, welche wesentliche Verfassungsgrundsätze aushebeln würden. Aber davon wollen die Fraktionsvorsitzenden der großen Parteien wahrscheinlich nichts wissen, und wohl erst recht nicht darüber reden.--93.229.160.32 15:40, 6. Mär. 2014 (CET)

Fraglich wäre Bundesrat, so ist es, daran scheitert es schon (unabhängig von den verfassungsrechtlichen Bedenken). MfG Harry8 22:04, 6. Mär. 2014 (CET)

Ursprünglicher vs. eigentlicher Zweck

Bei der BTW 1949 galt eine 5%-Klausel pro Land. Dadurch kamen BP, Zentrum, WAV, DP, DRP, SSW (damals nicht befreit) in den Bundestag. Außer SSW Parteien der gemäßigten oder äußeren Rechten. Für 1953 galt die Klausel dann bundesweit. Cui bono? Vielleicht der CDU? Bitte hier nicht ständig das Märchen wiederholen, die 5%-Klausel sei eingeführt (und für 1953 verschärft) worden, um einer Parteienzersplitterung vorzubeugen. Es ging um die Anbindung der Wähler rechter Parteien an CDU und FDP. Die DP (Koaltionspartner) wurde 1953 und 1957 noch mit Direktmandaten alimentiert, und dann war auch mit denen Schluss. Mir fehlt ein Abschnitt "Kritik" für die Anfangszeit der BRD.--87.178.5.244 21:44, 15. Jun. 2014 (CEST)

Ach, manche Länder kannten schlimmere Klauseln, z. B. Schleswig-Holstein mit dem Versuch einer 7,5-Prozent-Klausel und Bayern mit einer 10-Prozent-Klausel auf der Bezirksebene.
Du weißt ja auch, dass Adenauer mit nur einer Stimme Mehrheit gewählt wurde. Es gab trotz der 5-Prozent-Klausel pro Land eine Zersplitterung, die zu negativen Folgen hätte führen können.
Beachte bitte auch die Begründung des Bundesverfassungsgerichts bei der Bestätigung der 5-Prozent-Klausel. MfG Harry8 22:26, 15. Jun. 2014 (CEST)
Die Vielzahl der Parteien im 1. BT hat natürlich auch damit zu tun, dass damals noch regionale Hochburgen kleiner Parteien eine Rolle spielten (Direktmandate für BP und DP ohne CDU/CSU-Wahlhilfe). In Niedersachsen gab es bis, ich glaube, 1959 keine 5 %-Hürde, und es war kein Problem für die Regierungsbildung. Ich habe z.Zt. keine wissenschaftliche Literatur zur Hand, in der die Einführung und zweimalige (1953 und 1956) Verschärfung der Hürde untersucht wird; intreressant wäre, ob überhaupt eine Untersuchung dazu vorliegt. Die gebetsmühlenartige Wiederholung ihrer Vorzüge durch die, die von ihr profitieren, überzeugt mich nicht. Ok, das BVG ist neutral. Trotzdem.--87.178.19.233 17:37, 17. Jun. 2014 (CEST)

Indirekte Verschärfung

Die 5%-Hürde hat jüngst eine indirekte Verschärfung erfahren, indem die Parlamentsmehrheit das Wahlgesetz geändert und Listenverbindungen verboten hat. Damit will man anscheiend verhindern, daß kleinere Parteien (wie etwa die Piraten) trotz 5%-Hürde etwa mit Hilfe von Listenverbindungen in die Volksvertretung einziehen könnten.--87.155.47.146 14:53, 30. Dez. 2014 (CET)

Landtagswahl in Bayern 1950

Im Artikel Landtagswahl in Bayern 1950 steht (leider (noch?) unbelegt)

Es galt eine 10-%-Sperrklausel auf Ebene der Bezirke, d.h. eine Partei musste in mindestens einem der Bezirke 10 % der gültigen Stimmen erreichen, um in den Landtag einzuziehen.

Imo ist das hier im Artikel erwähnenswert (inklusive der Info, wann diese Regelung abgeschafft wurde).

Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung (Landeswahlgesetz – LWG)

--Neun-x (Diskussion) 06:20, 19. Feb. 2016 (CET)

Die Regelung galt bis zur Landtagswahl 1970 (einschließlich). Hierbei spielte Mittelfranken eine große Rolle; denn die FDP hat, wenn sie ins Landesparlament kam, diese Hürde in Mittelfranken überschritten, allerdings auch die NPD 1966. MfG Harry8 10:16, 19. Feb. 2016 (CET)
Hier ist im Abschnitt Sperrklausel der Nachweis. MfG Harry8 10:24, 19. Feb. 2016 (CET)
...und die BP 1962 (trotz < 5 % in Bayern) über Niederbayern.--87.178.28.239 13:21, 2. Mär. 2016 (CET)

Was-Wäre-Wenn, 1990?

> Die Fünf-Prozent-Hürde musste nur in einem Wahlgebiet übersprungen werden. Ohne diese Regelung wäre die Zahl der unberücksichtigten Stimmen 5.429.077 und deren Anteil 11,69 % gewesen.

Ohne die Regelung wären die Grünen vielleicht gemeinsam angetreten (vgl. Union?) und wären mit 5,1 % in den Bundestag gegangen, dann wären es 3.081.670 Stimmen und 6,63 % gewesen. --androl ☖☗ 10:28, 25. Okt. 2017 (CEST)

Das sehe ich auch so.
Bei der 1990er-Regelung wären die Grünen auch dann im Bundestag vertreten wären, wenn sie gemeinsam angetreten wären, aber insgesamt nur 4,9 % erreicht hätten. Der Einzug der Ost-Grünen in den Bundestag hätte ausgereicht, um die West-Grünen ebenfalls in den Bundestag einziehen zu lassen. Eine solche Regelung gab es bei der PDS. MfG Harry8 11:39, 25. Okt. 2017 (CEST)

Fünf-Prozent-Garantie

Im Wahlrecht gibt es so manche seltsame Regelung. Eine war die Fünf-Prozent-Garantie (eigene Wortschöpfung) bei der Wahl von Bezirksvertretungen. Die kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen mussten Stadtbezirke einrichten. In jeder kreisfreien Stadt gibt es mindestens drei, höchstens elf Stadtbezirke (Dortmund). Diese haben 11, 13, 15, 17 oder 19 Mitglieder in ihren Vertretungen. Bei weniger als 19 Mitgliedern (theoretisch auch bei 19, gab es aber nie) konnte es vorkommen, dass eine Partei, die mehr als 5 % der gültigen Stimmen erreichte, keinen Sitz in der Bezirksvertretung hatte. Wenn dies der Fall war, wurde die Anzahl der Sitze jeweils um zwei erhöht, bis diese Partei den ersten Sitz erreichte. So war es möglich, dass eine Bezirksvertretung mit eigentlich 11 Sitzen schließlich 19 Mitglieder hatte. MfG Harry8 09:45, 4. Mai 2018 (CEST)

Beispiele aus der Stadt Aachen:

Stadtbezirk Jahr Sitze
regulär
Partei % Sitze
neu
Aachen-Brand 1975 13 FDP 6,4 15
1989 13 FDP 5,7 17
Aachen-Eilendorf 1975 13 FDP 5,5 17
Aachen-Haaren 1984 13 FDP 5,6 17
1989 11 FDP 5,1 17
1994 11 Grüne 7,1 13
Aachen-Laurensberg 1984 13 FDP 5,1 19
Aachen-Richterich 1984 11 FDP 6,1 15
1989 11 FDP 7,5 13
1994 11 FDP 5,1 19

MfG Harry8 10:11, 4. Mai 2018 (CEST)

Weitere Beispiele:

Stadt Stadtbezirk Jahr Sitze
regulär
Partei % Sitze
neu
Hagen Eilpe-Dahl 1989 13 FDP 5,6 17
Hohenlimburg 1989 15 FDP 5,2 19
Krefeld Krefeld-Fischeln 1989 15 FDP 5,6 17
Krefeld-Oppum-Linn 1994 15 FDP 5,4 17
Mönchengladbach VIII Odenkirchen 1989 15 Grüne 5,3 17
1994 15 FDP 5,2 17
IX Giesenkirchen 1984 13 WRW 5,2 19
1989 13 Grüne 5,2 19
Remscheid 1 Innenstadt 1989 13 Grüne 6,4 15
2 Nord/Hasten 1994 13 FDP 5,8 15
4 West 1994 13 FDP 5,2 17
Solingen Burg 1989 15 ÖDP 5,7 17
Solingen-Mitte 1999 15 FDP 5,4 17
Wuppertal 1 Elberfeld-West 1994 15 FDP 5,2 17
7 Heckinghausen 1984 15 FDP 5,4 17

MfG Harry8 10:47, 4. Mai 2018 (CEST)

Viersen 1948

Bei der Kommunalwahl im Jahr 1948 gab es in der damals kreisfreien Stadt Viersen bei der FDP ein sehr knappes Ergebnis. Sie erhielt 847 von 16.944 Stimmen. Das ergibt einen Stimmenanteil von 4,9988 %. Eine Stimme mehr, also 848 von 16.945 Stimmen (5,0044 %) hätte für einen Sitz im Stadtrat gereicht. Trotzdem stellte sie einen der damals 23 Ratsmitglieder. MfG Harry8 11:31, 4. Mai 2018 (CEST)

Europaparlament

Die neu geplante Sperrklausel bei den Europawahlen wird wohl nicht bei der kommenden Wahl im Mai 2019 angewandt werden können. Siehe dazu diese Meldung. MfG Harry8 14:15, 8. Jun. 2018 (CEST)

Gab es keine Bedenken innerhalb der SPD der Einführung der Sperrklausel zuzustimmen? Bei der derzeitgen rasanten Talfahrt könnte sie selbst davon betroffen sein. (nicht signierter Beitrag von 77.182.156.177 (Diskussion) 14:06, 9. Jun. 2018 (CEST))

Falscher Eindruck

Es darf nicht der falsche Eindruck entstehen, dass die Sperrklausel nur für Deutschland und Spanien gilt. Deutschland und Spanien sind allerdings derzeit die einzigen Staaten, in denen Kleinparteinen die Chance haben, einen Sitz im EU-Parlament zu erhalten. In Deutschland genügt dafür ein Stimmanteil von etwa 0,5 bis 0,6 %. MfG Harry8 16:29, 5. Feb. 2019 (CET)

Ergänzungsvorschlag: Das knappste Ergebnis seit bestehen der Bundesrepublik Deutschland

Thüringen - 2019 - Landtagswahl - FDP 5.0005 %

https://wahlen.thueringen.de/datenbank/wahl1/wahl.asp?wahlart=LW&wJahr=2019&zeigeErg=Land


5 Wähler von 55422 Wähler haben der FDP den Einzug ins Landesparlament ermöglicht.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article201970802/Thueringen-Wahl-Hochrechnung-und-Ergebnisse-genau-fuenf-Stimmen-retten-FDP.html (nicht signierter Beitrag von 77.64.145.101 (Diskussion) 11:03, 28. Okt. 2019 (CET))

Keine hinreichende Besonderheit, deshalb habe ich es "nur" in den Artikel zur Landtagswahl (Einleitung) eingefügt. Es geht noch knapper: Landtagswahl in Kärnten 2013 mit nur einer einzigen Stimme, auch wenn das nicht die Sperrklausel betrifft, sondern die Sitzverteilung, und - als ob das noch nicht genug wäre - damit das Erreichen einer verfassungsändernden Mehrheit. Na, wenn das nichts ist... --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 15:40, 28. Okt. 2019 (CET)
PS: Ach ja, und weil viele nicht wählen, weil es ja auf die eigene Stimme eh nicht ankäme: Natürlich haben nicht nur die fünf Wähler für den Wiedereinzug in den Landtag gesorgt, sondern auch die 55417 übrigen Wähler. Jeder einzelne, nicht nur die "fünf Stimmen über den Durst". Das darf man nicht vergessen! --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 17:31, 28. Okt. 2019 (CET)