Diskussion:Florian Teichtmeister

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 188.85.28.151 in Abschnitt Straftat auslagern
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Florian Teichtmeister“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Strafverfahren

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Habe diese Überarbeitung meiner zuvor gemachten einerseits chronologisch umgestellt (die Frage um die Weiterbeschäftigung an der Burg ging ja Kušejs Stellungnahme voraus) anderseits die Details mit zudem ist der Arbeitsgeber zu keiner Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft befugt. „Bis heute sind wir (...) weder polizeilich, fremdanwaltlich oder gerichtlich kontaktiert worden“ herausgenommen.
Einerseits glaube ich, dass sie hier in dieser Detailliertheit nicht wirklich nötig sind (sich auch zumindest implizit aus Der Direktion sei unbekannt gewesen, dass Teichtmeister geständig und in Behandlung war erschließen). Wenn du, Fraxs, anderer Ansicht bist, nimm es bitte einfach wieder rein. Anderseits wird dieser Abschnitt ohnehin gerade - wie es oft bei aktuellen Geschehnissen, gerade auch so "skandalträchtigen" in unseren Biografien der Fall ist - immer länger und so wird es auch in nächster Zeit weitergehen. Im Gesamtbild des Artikel ist er eigentlich jetzt schon unverhältnismäßig lang, Teichtmeisters Biografie steht ja hier weil er Schauspieler ist, nicht wegen der aktuellen Berichterstattung bzw. dem, was er privat gemacht hat. Aber klar, es gehört hier hin. Wir sollten den Artikel halt im Auge behalten, damit es nicht einer vor allem anderen über diese Dinge wird. --Tsui (Diskussion) 17:37, 14. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Bin mit allem einverstanden! Ja der Artikel wird bei sowas gern mal sehr lang, zudem da ja noch - mit Gerichtsverhandlung und Nachwehen - was kommen wird. Zugleich ist es gerade bei so einem Thema wichtig, das differenziert darzustellen. Dass er weiterhin Hauptrollen bekommen hat, ist schon bemerkenswert (es gibt ja einen Mittelweg zwischen rausschmeißen und zum Aushängeschild machen), aber muss auch nicht zwingend in den Wiki-Artikel - also wie gesagt von meiner Seite aus alles gut so wies jetzt ist. --Fraxs (Diskussion) 17:52, 14. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Ergänzungsvorschläge...

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Er besuchte das Albertus-Magnus-Gymnasium in Wien, wo er auch seine langjährige Lebenspartnerin kennenlernte. Sein Vater war Notar in Lengenfeld (Niederösterreich). Seine Mutter eine studierte Tierärztin. Er hat einen sieben Jahre jüngeren Bruder. (Frühstück mit Florian Teichtmeister kurier.at) --188.96.227.160 15:33, 17. Jan. 2023 (CET)Beantworten

@188.96.227.160 Angesichts der Umstände würde ich über seine Familie und über ehemalige Lebensgefährtinnen keine Infos in den Artikel schreiben, falls nicht unbedingt notwendig, und das ist es nicht. --Fraxs (Diskussion) 15:22, 18. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ich würde sogar vorschlagen den obigen Post zu löschen, da der Vorname einer Person genannt wird, was ich extrem problematisch finde. Bin aber selbst kein Admin. --Fraxs (Diskussion) 15:32, 18. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Den angesprochenen Vornamen habe ich oben entfernt, eine Versionslöschung, auf die es mit deinem Vorschlag hinauslaufen würde, hielte ich für übers Ziel hinausgeschossen.
Deine Bedenken hinsichtlich seiner Familie teile ich nicht wirklich. Den Frühstücks-Artikel des Kurier halte ich für ausgesprochen informativ für Teichtmeisters Lebens- und Karriereentwicklung, sowohl dieses, als auch die Herkunft von prominenten Personen wie F.T. ist, soweit öffentlich publiziert wie in dem Fall, normaler enzyklopädischer Bestandteil der Personenartikel. Mit seinem Vater, dem Notar und Präsidenten eines Colfclubs, trat F.T. mehrfach auf, ebenfalls mehrfach mitsamt Promotionsbilder publiziert im Netz zu finden. Zurückhaltung ist gut − doch auch in diesem Sinne halte ich es für über das Ziel hinausgeschossen.
Wäre fein, wenn sich zu dem Thema auch noch andere Personenartikel erfahrene Benutzer mit ihrer Sichtweise hier einfinden. --194.166.188.250 15:56, 18. Jan. 2023 (CET)Beantworten
@194.166.188.250 Danke für das Entfernen des Namens! Ich selbst bin kein Experte wie Wikipedia hier üblicherweise handelt und wäre auch froh um die Meinung eines solchen. --Fraxs (Diskussion) 16:13, 18. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Gern geschehen. Zur Handhabung hier in der deWP siehe WP:DISK#Konventionen: Nach WP:D#1 gilt mal grundsätzlich: »Verändere nicht die Diskussionsbeiträge anderer Benutzer«. Jedoch: Keine Regel ohne Ausnahme. Hier im Zusammenhang gilt nach WP:D#10: »Entferne rechts- und regelwidrige Inhalte«. Ansonsten darf ich dich liebevoll auf WP:DU hinweisen :-). --194.166.188.250 16:59, 18. Jan. 2023 (CET)Beantworten

jänner

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Warum steht dort jänner und nicht Januar? Ich weiß, dass das Östereichisch ist, ich denke aber, dass dieser Artikel eher von Deutschen gelesen wird. --2003:C1:2F2B:9EAC:941:DED6:9409:B47 20:44, 17. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Es handelt sich hier um eine – für Wikipedia – uralte Diskussion, mehr beispielsweise hier.. siehe die Diskussion/Meinungsbilder zu Jänner/Januar.--188.96.227.160 21:20, 17. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Weil dreisilbige Monate für Winterdepression stehen. Jetzt gönne uns doch wenigstens diesen einen Lichtblick! --87.177.76.63 15:01, 19. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Hinzu kommt, dass der Januar in Österreich auch hoch offiziell als Jänner bezeichnet wird. Es handelt sich nicht um reine Mundart. Da der Artikel sich auf Österreich bezieht "muss" laut Wikipedia die österreichische Form verwendet werden. --153.92.86.163 12:47, 7. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Teichtmeisters Anwälte und Verteidigung

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Bitte klarstellend formulieren, dass Michael Rami seinen Mandanten Teichtmeister medienrechtlich vertritt. Strafrechtlich wird er von Philipp Wolm vertreten. Angeklagt wird Teichtmeister nach § 207a Abs. 3 StGB.

Quellen:

--194.166.188.250 01:29, 18. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis! --Fraxs (Diskussion) 03:10, 18. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Danke für den Zusatz bei Rami. Ich finde, dass auch der zur Anklage kommende Straftatbestand wie o.a. § 207a Abs. 3 StGB in den Abschnitt gehören würde, ist hinreichend belegt, siehe die angeführten Quellen. Leider ist der Artikel aus Vandalierungsgründen ja halbdicht, sodass auch ernsthaftes Editieren als IP nicht möglich ist, sonst würde ich es tun. --194.166.188.250 14:09, 18. Jan. 2023 (CET)Beantworten
@194.166.188.250 Sorry, das verstehe ich nicht ganz. Was an dem einleitenden Satz ist unzureichend? "Am 13. Jänner 2023 wurde bekannt, dass Teichtmeister wegen Besitzes pornografischer Darstellungen von Minderjährigen angeklagt wurde."
Ist das nicht der Straftatbestand? Wie würden Sie es denn formulieren? Im Falle könnte ich Ihren Vorschlag paraphrasieren / kopieren, da der Artikel wie gesagt geschützt werden musste. --Fraxs (Diskussion) 16:08, 18. Jan. 2023 (CET)Beantworten

ACHTUNG
Dieses Lemma darf nicht annähernd in den Verdacht kommen, von Menschen unterlaufen zu sein, die hier Litigation-PR betreiben. --84.61.226.54 18:34, 18. Jan. 2023 (CET)Beantworten

@84.61.226.54 was wäre deiner meinung nach eine solche litigation? und warum schreibst du davon? besteht anlass zur sorge? bitte die dinge gleich beim namen nennen, dann sparen wir uns hier zeit und arbeit! --Fraxs (Diskussion) 20:49, 18. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Bitte Fehler korrigieren, Ergänzungen vornehmen

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  • Im Text steht: "Seit 2005 ist Teichtmeister festes Ensemblemitglied ..." Richtig wäre WAR.
  • Es fehlt: Ab der Spielzeit 2019/20 war er Ensemblemitglied am Burgtheater.
  • Zu ergänzen wäre seine Mitwirkung in Corsage, dem österreichischen Oscar-Beitrag 2023. Die unglaubwürdige, etwas hysterische Distanzierung der Regisseurin halte ich für nicht relevant.

--77.119.164.139 09:18, 18. Jan. 2023 (CET)Beantworten

@77.119.164.139 Danke für die Info, den Begriff "hysterisch" können Sie sich, vor allem in Bezug auf eine Frau, sparen! --Fraxs (Diskussion) 11:11, 18. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Da ist was dran, mit dem "hysterisch", ja.
@Benutzer:M2k~dewiki, zu deinem letzten Edit, zu dem Punkt "2016–2021: Die Toten von Salzburg": Müsste es hier nicht 2023 heißen? Wenngleich Teichtmeister ja nur mehr am Ende des Films für die nunmehr bekannten 40 Sekunden zu sehen war (bei der kommenden Ausstrahlung im ZDF um diese gekürzt), so ist T. ja dennoch auch im 2023 erstgesendeten Film im Cast. Oder liege ich damit falsch? --194.166.188.250 14:17, 18. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Danke, Benutzer:M2k~dewiki, für die Korrektur (Difflink). Ein kleines Muh hier, dass du korrigiert hast, wäre nicht nur im Sinne eines konstruktiven Miteinanders freundlich, sondern auch Disk-konform sinnvoll gewesen. Schon allein dafür, dass dieser Punkt für alle ersichtlich als erledigt markiert werden kann. --194.166.188.250 17:12, 18. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --194.166.188.250 17:12, 18. Jan. 2023 (CET) (Angesprochene Fehler sind inzwischen im Artikel korrigiert.)

Rami Zitat

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Ich würde gerne zur Diskussion stellen, ob man auf das umstrittene Rami-Zitat, ich markiere den besagten Teil kursiv, nicht lieber verzichtet (oder aber die Kritik daran hinzufügt): "Laut Anwalt Michael Rami, der Teichtmeister medienrechtlich vertritt, werde sich sein Mandant im bevorstehenden Verfahren schuldig bekennen; es sei ihm aber wichtig, dass es nur um den Besitz und nicht um Vorwürfe über von ihm verübten Missbrauch gehe."

Es ist im Artikel nicht unbedingt notwendig und hat aus verständlichen Gründen auf viele eine provozierende Wirkung. Außerdem hat Rami von einem "rein digitalen Delikt" gesprochen, der Abschnitt im Artikel ist also auch ungenau. Dass dieses Statement eine Debatte und heftige Kritik an Rami ausgelöst hat, müsste man der Vollständigkeit auch dazu schreiben. Immerhin steht etwa im ORF: Dass Teichtmeisters Anwalt argumentiert, Teichtmeister sei „ein rein ‚digitales‘ Delikt vorzuwerfen“, ist für Opfer von Kindesmissbrauch ein Schlag ins Gesicht. Aber dann wird das hier alles sehr lang und das soll auch vermieden werden (siehe Disk oben). So aber steht das Rami-Zitat da, ohne eingeordnet oder reflektiert zu werden - das ist problematisch und sollte meiner Meinung nach nicht so bleiben. Wäre es da nicht am besten es einfach zu löschen?

Grundsätzlich wird der Abschnitt nach Abschluss des Verfahrens ohnehin nochmal aktualisiert und bearbeitet werden, die Frage ist also, inwieweit ein erstes Statement von einer medienrechtlichen Vertretung langfristig überhaupt relevant ist.

Angesichts der Brisanz der ganzen Sache bitte ich um weitere Meinungen, bevor eine eventuelle Änderung vorgenommen wird. --Fraxs (Diskussion) 13:16, 19. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Habe es jetzt rausgenommen. --Fraxs (Diskussion) 12:18, 21. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Umfang des Abschnitts zum Strafverfahren

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Der Abschnitt ist m.E. viel zu aufgebläht mit Schilderungen zu Nebenschauplätzen (ORF, Burgtheater), die nichts mit der Person Teichtmeister und dem Verfahren bzw. den Anklagepunkten zu tun haben. Sie gehören mMn ausgelagert in die Artikel zum Burgtheater und zum ORF, da es ausschließlich um Vorgänge dieser Institutionen und des dortigen Personals geht.--Chianti (Diskussion) 22:03, 30. Mai 2023 (CEST)Beantworten

100% Zustimmung. Man sollte die Lebensleistung des Schauspielers achten. Was er privat gemacht hat, war nicht astrein. Aber er hat mit hoher Wahrscheinlichkeit NIEMANDEN direkt geschadet.--2001:4BB8:125:195E:4118:6CE8:B82C:2166 22:55, 30. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Natürlich hat er das, wer für Videos zahlt, bei denen Kinder bei Vergewaltigungen gefilmt werden, schadet Leuten.
@Chianti Ja der Abschnitt ist lang, aber es ist gerade bei diesem Fall sehr wichtig ihn differenziert und genau darzustellen und zweitens gibt es noch keinen eigenen Artikel über den Fall - was natürlich gut wäre. Falls sich jemanden die Zeit nimmt und einen Artikel erstellt, könnte hier deutlich gekürzt werden. Bis dahin bin ich dafür dass es so bleibt. --Fraxs (Diskussion) 21:22, 23. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
"Videos ... bei denen Kinder bei Vergewaltigungen gefilmt werden". Gibts dafür eine Quelle, oder vermutest du das nur? --Logo 21:39, 23. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
sag mal deine sicht der dinge logo --Fraxs (Diskussion) 21:44, 23. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Ich habe keine spezielle Sicht der Dinge, ich habe dich was gefragt: Gibt es eine Quelle für "Videos ... bei denen Kinder bei Vergewaltigungen gefilmt werden"? --Logo 22:49, 23. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
komisch dass das überhaupt in frage gestellt wird bei 60 tausend kinderporno datein aber ok
"Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Freitag einen Strafantrag eingebracht – profil liegt das Dokument vor. Darin wird angeführt, Teichtmeister habe sich im Zeitraum vom Februar 2008 bis August 2021 pornografische Darstellungen Minderjähriger auf zumindest 58.0000 Mediendateien verschafft, „auf denen wirklichkeitsnahe, reißerisch verzerrte, auf sich selbst reduzierte und von anderen Lebensäußerungen losgelöste Abbildungen von Genitalien oder der Schamgegend Minderjähriger sowie geschlechtliche Handlungen durch und an mündigen und unmündigen Personen abgebildet sind“."
https://www.profil.at/kultur/florian-teichtmeister-tatbestand-58000-dateien/402291038 --Fraxs (Diskussion) 23:19, 23. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Korrektur, es sind mittlerweile knapp 80.000 Datein. --Fraxs (Diskussion) 13:33, 11. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Von den Ablenkungsversuchen bitte zurück zum Thema: die genannten Nebenschauplätze, die nichts direkt mit den von Teichtmeister gestandenen Taten zu tun haben, gehören nicht in diesen Artikel, sondern in den der jeweiligen Institutionen.--Chianti (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Chianti (Diskussion | Beiträge) 22:52, 17. Aug. 2023 (CEST))Beantworten
Ich weiß dass der Abschnitt lang ist, aber die Reaktionen von ORF und Burgtheater stehen natürlich in direktem Zusammenhang mit Teichtmeister. Was genau würdest Du denn löschen? Bitte Beispiele nennen. --Fraxs (Diskussion) 11:54, 20. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Eigenes Lemma?

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Der Abschnitt zum Fall Teichtmeister ist für den Artikel zu lang. Aufgrund der sehr großen Aufmerksamkeit, die der Fall in Ö bekommt, sowie der politischen Folgen ("Lex Teichtmeister", kommt im Artikel noch gar nicht vor), würde ich jedoch ungern kürzen. Und der Prozess beginnt erst, da folgt noch einiges. Bin dafür ein eigenen Lemma zu erstellen und den Abschnitt auszulagern. Einwände? --Fraxs (Diskussion) 17:02, 4. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Der Fall ist genuin mit der Person Teichtmeisters verbunden. Deswegen sollte die Darstellung meines Erachtens im Artikel zu seiner Person verbleiben. Die mutmaßlichen pädokriminellen Taten Teichtmeisters (bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung) sind auch für seinen Lebensweg biografisch mehr als relevant. Bei vielen wird er als Person erst durch die (mutmaßlichen) Straftaten größere Bekanntheit erlangt haben. Zudem ist davon auszugehen, dass seine Laufbahn als Schauspieler nachhaltig von der Causa beeinflusst wird, ergo zu einem Ende kommt. Das alles spricht dafür, den Fall im Kontext seiner Biografie abzuhandeln. Ggf. wäre auf das Wesentliche (also die Vorwürfe, das Strafverfahren, ein folgendes Urteil, gesellschaftlich-mediale Rezeption) zu kürzen. —- --Krugkoppel (Diskussion) 18:42, 4. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
@Krugkoppel Halte ich alles für nachvollziehbar. Was hingegen für ein eigenes Lemma spricht: Der Fall hat über Teichtmeister hinaus gewirkt. Es gab eine Debatte über Missbrauch in der Kunst, ein zweiter Fall eines vermeintlich übergriffigen Schauspielers von Corsage kam durch den Fall ans Licht, es gab eine Gesetzesänderung durch den Nationalrat und eine Debatte über den Umgang der Boulevardmedien mit dem Fall. Das ist mMn alles erwähnenswert, sprengt hier aber den Rahmen. --Fraxs (Diskussion) 19:14, 4. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
+1, dem stimme ich zu. Bitte keine Auslagerung. Das kann und sollte hier abgehandelt werden, in angemessenem Umfang. --NiTen (Discworld) 19:08, 4. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Das, was da in Österreich abläuft, ist vollkommen irrational und vollständig außer Kontrolle. Es sprengt den Rahmen einer Biografie. Es wurde in der Gemeinde seiner Mutter mit Galgen demonstriert und die Todesstrafe gefordert. Zur Klarstellung: Teichtmeister hat keinem Kind persönlich ein Leid angetan. Bis 1994 wurde der Konsum von Kinderpornografie in Österreich nicht bestraft. Ich finde auch nicht okay, was er getan hat, aber zwischen einem Täter und einem Voyeur sind Kilometer an gesellschaftlichem Schaden. Die Gesellschaft geilt sich täglich im Fernsehen an Gewalttaten auf. Wenn Kinderpornografie verboten sein soll, dann soll man auch die Darstellungen von Mord und Sadismus unter Strafe stellen und das Genre des Krimis verbieten.--2001:4BB8:10A:CDDC:9C31:6267:86C2:BF28 19:24, 4. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
In dieser Biografie sollten nur seine Handlungen und das Urteil stehen. Alles andere sollte ausgelagert werden, wie von Fraxs vorgeschlagen.--2001:4BB8:10A:CDDC:9C31:6267:86C2:BF28 19:24, 4. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
@2001:4BB8:10A:CDDC:9C31:6267:86C2:BF28 Natürlich tut jemand Kindern Leid an, der diesen Missbrauch durch Konsum unterstützt. Und Krimis werden von Schauspielern gespielt, Kinderpornos nicht, der Vergleich ist vollkommen unpassend und verharmlosend. Zum Artikel: Natürlich würde die Causa hier weiterhin vorkommen, aber eben stark gekürzt mit Link zum Hauptartikel. --Fraxs (Diskussion) 23:06, 4. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Ich bleibe dabei: Der Sachverhalt sollte nicht ausgelagert werden, da er evident mit der Person Teichtmeister zusammenhängt. In Anbetracht der Äußerung von [[Benutzer:NiTen]], der sich ebenfalls gegen eine Auslagerung ausgesprochen hat, gibt es hier für diesen Schritt somit offensichtlich keine ausreichende Unterstützung. Die Äußerungen der IP bezüglich des Unrechtsgehalts von Kinderpornografie sind im Übrigen verharmlosend und unangemessen. Natürlich darf und muss man sehr kritisch sehen, dass Personen wie Teichtmeister bedroht werden. Das geht nicht und ist im Übrigen auch strafbar. Dies ändert aber nichts daran, dass sich Teichtmeister durch sein Verhalten, wie es in Rede steht, mutmaßlich selbst einer Straftat schuldig gemacht hat, wenn dies auch ein Gericht so feststellt, wovon nach Sachlage und Geständnis auszugehen ist. Dies gilt es dann im entsprechenden Abschnitt zum Strafverfahren sachlich, ohne Schaum vorm Mund, so präzise wie nötig, aber auch so kompakt wie möglich wiederzugeben. — --Krugkoppel (Diskussion) 23:57, 4. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Ergänzung: Eine kurze Erwähnung der Causa in der Einleitung scheint bei einem rechtskräftigen Urteil angemessen und vertretbar. Soweit ist der Fall aber noch nicht. --Krugkoppel (Diskussion) 23:59, 4. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Nachdem hier keine klare Entscheidung getroffen wurde, würde ich den Baustein wieder entfernen, erst das Urteil abwarten und im Falle die bestehenden Abschnitte etwas kürzen falls es zu keinem eigenen Lemma kommt. --Fraxs (Diskussion) 10:05, 5. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Radikal kürzen

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Vier, fünf Zeilen sollten reichen. Wir sind eine Enzyklopädie, die das Wesentliche herausfiltert und kein Pressreader von mehr oder weniger geltungssüchtigen Nebendarstellern, die sich ins Scheinwerferlicht drängen. --212.186.73.72 13:45, 5. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Bin für ein paar Kürzungen, aber ein paar Zeilen werden nicht im Ansatz reichen. Bei der Schwere des Strafbestands, den Vorwürfen gegen seine Arbeitgeber und der enormen medialen Aufmerksamkeit ist es wichtig den Fall detailliert und differenziert darzustellen. Ich wäre nach wie vor für ein eigenes Lemma, aber dafür gab es keine Mehrheit, s.o. --Fraxs (Diskussion) 14:38, 5. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Habe jetzt einige Kürzungen vorgenommen und zuvor Teile der Kürzungen von @Stauffen habe ich zurückgenommen. Dass die Regierung wegen diesem Fall eine Gesetzesänderung vorgenommen hat ist eine weitreichende Folge dieser Causa, dass durch den Fall ein weiterer Fall im Corsage Team öffentlich wurde (und eine metoo Welle hervorrief) wird mit einem Satz erwähnt. Dass Corsage in diesem Abschnitt verlinkt ist halte ich auch für wichtig, da es um den Umgang des Produktionsteams mit dem Fall sehr viel Berichterstattung und Diskussionen gab - nicht nur im Boulevard. Den vandalistischen Anschlag auf sein Familienhaus habe ich gekürzt, aber allein schon der Ausgewogenheit halber sollten diese massiven Anfeindungen Erwähnung finden. Angesichts dessen, wie der Fall Teichtmeister in den (Boulevard)Medien, von der FPÖ, in Q-Anon Gruppen usw thematisiert wurde, wird das hier eh nicht ausgebreitet. (Ich wäre ja auch genau diesen Gründen für ein eigenes Lemma, weil der Fall eben so vielschichtige Folgen hatte, aber dafür gab es keine Mehrheit)
Mit der jetzigen Version einverstanden? --Fraxs (Diskussion) 10:30, 7. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Das bei Corsage andere für Übergriffe beschuldigt wurden, hat nichts mit Teichtmeister zu tun und gehört nicht in einen biographischen Artikel. Ggf ist das im Artikel zu Corsage aufzunehmen.Stauffen (Diskussion) 17:46, 9. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
@Stauffen Einverstanden. Auch mit den weiteren Kürzungen. Der Artikel sollte nun in der jetzigen Fassung belassen bleiben mMn. --Fraxs (Diskussion) 18:06, 9. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Verurteilung im Header?

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Soll das in den Header? Wenn ja wie? "Er ist ein verurteilter Sexualstraftäter" ist für mich Boulevard-Niveau, habe ich gelöscht. Wenn dann bin ich für "2023 wurde er wegen Besitzes und der Herstellung pornografischer Darstellungen Minderjähriger verurteilt." Meinungen? --Fraxs (Diskussion) 20:19, 5. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Danke für die Löschung. Wir sind kein Revolverblatt. Der Mann ist dreifach gestraft, durch das Gericht, durch die Reaktion der Öffentlichkeit und durch den Verlust aller Arbeitsmöglichkeiten. Man muss ihn nicht auch noch in den Suizid treiben.--2001:4BB8:117:EBC9:E83D:E561:2533:8E0B 20:24, 5. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Es reicht die Erwähnung unten. Bitte nicht im Header, dann gibt’s nie wieder Rollen für ihn. Jedem steht eine zweite Chance zu! Was in den vergangenen Monaten stattgefunden hat war eine mediale und persönliche Hetzjagd sondergleichen. Die Kirche ist nicht mehr im Dorf. Ja, er hat Bilder von Missbrauch runtergeladen und mit eigenen Fantasien „verunstaltet“. Wir könnten uns glücklich schätzen, wenn es NUR Täter seinesgleichen gäbe und diese Szenen von KI generiert würden. Er ist kein Kindesmissbrauchtäter, er hat nur Dokumente von wirklichen Tätern benutzt. Ihm das gesamte Leben zu ruinieren, halte ich für menschenrechtswidrig. Ich bin auch dafür, dass die gesamte Causa nach Ablauf der Tilgungsfrist hier gelöscht wird.--2001:4BB8:117:EBC9:E83D:E561:2533:8E0B 20:42, 5. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Gott sei Dank gibt es hier noch vernünftige Menschen. Ich bedanke micg ausdrücklich für Ihre Einschätzung! Laut F.A.Z. hat T. aber Bilder mit übelsten und menschenverachtenden Kommentaren versehen, die die Richter als strafwürdig ansahen. --87.166.203.121 11:55, 7. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Üblicherweise werden Straftaten bzw Verurteilungen nicht in der Einleitung genannt, wenn sie nicht der Relevanzgrund sind (zB Jürgen Bartsch) oder unmittelbar mit dem Relevanzgrund zusammenhängen (zB Otto Wiesheu). --Logo 00:19, 6. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Den Äußerungen der IP hier oben ist zu widersprechen. Sie verharmlosen die mutmaßlichen Taten Teichtmeisters. Natürlich darf und muss dieses Strafverfahren hier im Artikel differenziert erläutert und wiedergegeben werden. Gelöscht werden darf die gesamte Causa überhaupt nicht. Sie ist biografisch bei Teichtmeister evident relevant. Dass er erneut Schauspielrollen übernehmen wird, würde ich im Übrigen stark in Zweifel ziehen. Zum einen, weil er für ein solch öffentliches Metier nicht mehr tragbar erscheint. Zum anderen, weil Teichtmeister das vor Gericht selbst ausgeschlossen hat, weil dies zu Protest führen würde. Zur ursprünglichen Frage dieses Diskussionsabschnitts: Eine Erwähnung in der Einleitung ist in der enormen Rezeption und Diskussion und der biografischen Relevanz angezeigt. Ich würde eine Formulierung wie oben vorgeschlagen unterstützen. Der Art: „2023 wurde Teichtmeister wegen des Besitzes und der Herstellung pornografischer Darstellungen Minderjähriger (Kinderpornografie) zu einer bedingten Haftstrafe von x und einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum für verurteilt.“ --Krugkoppel (Diskussion) 00:20, 6. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Ein Zusammenhang mit dem Relevanzgrund scheint mir gegeben. Otto Wiesheu musste zurücktreten nachdem er einen Autounfall verursacht hat, das steht im Header. Der Fall Teichtmeister hat seine Karriere beendet (er sagte im Prozess selbst er wird nie wieder auf einer Bühne stehen), der Fall machte ihn fast jedermann in Österreich bekannt und hatte weitreichende Folgen. --Fraxs (Diskussion) 09:38, 6. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Das Urteil ist rechtskräftig: https://wien.orf.at/stories/3223092/ Die Causa kann somit in die Einleitung aufgenommen werden. --Krugkoppel (Diskussion) 18:48, 6. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
wir haben hier aber noch einen Konsens --Fraxs (Diskussion) 22:01, 6. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Haben Sie ein Latinum, daß Sie das Wort Causa nutzen dürften? Wohl kaum. Das sieht mir hier wie ein Hexenprozeß aus. --87.166.203.121 11:47, 7. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
.."noch einen Konsens" Frage: Welchen denn noch? Gibt es zwei? --87.166.203.121 11:48, 7. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Wenn man jetzt noch den Plural von Konsens bilden könnte. Dann könnte man auch antworten... --2003:F4:B706:AD7E:65CE:4BE3:3C03:BF17 14:45, 7. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Teichmeister ist verurteilter Kindesmissbrauchsstraftäter. Das ist ein Fakt und mit doesem Urteil ist er bei den meisten Österreichern als dieser bekannt und nicht als Schauspieler. Dies gehört ganz sicher in den Header, da man sowas gleich zu Beginn an sagen sollte und nicht irgendwo im Text vergraben. Diese Dinge sind belegte Fakten und es wäre mir neu dass auf Wikipedia belegte Fakten gelöscht oder im Text weiter nach unten verschoben werden um einen Straftäter (vorallem wenn es um den Besitz und die Bearbeitung von Kinderpornographie geht) zu schützen. Bxalber (Diskussion) 17:37, 8. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Die Verurteilung sollte auch einleitend erwähnt werden, korrekt. Allerdings am besten im sachlich-neutralen Ton, wie bereits hier zuvor vorgeschlagen. Leider wurde die Formulierung heute in der Nacht zwischenzeitlich entfernt. Ich habe sie jetzt wieder eingestellt: „2023 wurde er rechtskräftig wegen des Besitzes und der Herstellung pornografischer Darstellungen Minderjähriger zu einer bedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt.“ --Krugkoppel (Diskussion) 19:32, 8. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Wenn ich schon Sachen wie "Der Mann ist dreifach gestraft, durch das Gericht, durch die Reaktion der Öffentlichkeit und durch den Verlust aller Arbeitsmöglichkeiten." oder "Es reicht die Erwähnung unten. Bitte nicht im Header, dann gibt’s nie wieder Rollen für ihn. Jedem steht eine zweite Chance zu! Was in den vergangenen Monaten stattgefunden hat war eine mediale und persönliche Hetzjagd sondergleichen." lese. Jeder verdient eine zweite Chance ist so eine Sache, die man bei Urheberrechtsverletzung oder Steuerhinterziehung sagen kann (wo die Urteile wesentlich höher ausfallen), nicht aber bei der Herstellung und beim betrachten von Kinderpornografie. Vorallem nicht, wenn man "lustige" Slideshows und Comics daraus bastelt. Das ist völlig richtig und wichtig als Sexualstraftäter "angeprangert" zu werden. Vorallem, wenn es um CP-Material geht. Bxalber (Diskussion) 03:01, 9. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Ich bin anderer Meinung. Als Schauspieler hat er ja nicht zwangsläufig mit Kindern zu tun. Es gibt also eigentlich keinen Grund, warum er nach Verbüßung seiner Strafe (ob diese hoch genug ist, sei dahingestellt) nicht wieder als solcher arbeiten sollte. Reaktionen der Form „er hat eine unverzeihliche Straftat begangen, jetzt müssen wir ihm den Rest seines Lebens zur Hölle machen“ sind völlig unangebracht (aber leider sehr menschlich). Und ja, natürlich hat jeder eine zweite Chance verdient, ob er nun Steuern hinterzogen, einen Autounfall mit Todesfolge verursacht, Kinderpornos angeguckt, jemanden gemeuchelt oder andere Dinge verbrochen hat. Das ist ein Grundpfeiler westlicher Rechtssysteme. --MariettiNutti (Diskussion) 19:47, 9. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Relevant als Schauspieler oder als Täter?

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Hat der Mann eigentlicn einen Artikel, weil er ein Schauspieler ist oder als Täter einer besonders herausstechenden Straftat? Ich frage, weil der Abschnitt zur Strafkarriere inzwischen quantitativ den beruflichen Teil überholt hat. Das wirft die Frage nach der Proportionalität (Vgl. Abschnitt zu Kritik auf WP:BLP) auf und die Frage, wie der Artikel dauerhaft gewichtet sein soll, da ja prognostisch der Anspruch auf Resozialisierung die Detailtiefe in der Schilderung von Taten und Verurteilungen reduzieren durfte (ebenfalls WP:BLP)? Je nach Beantwortung der beiden Fragen würde sich eine Kürzung/Straffung des Straftaten-Teils aufdrängen. Eine Löschung würde ich wegen des massiven biografischen Impacts auch auf Dauer ausschließen, aber die Länge und die Detailtiefe des Abschitts über die Straffälligkeit sind doch schon ungewöhnlich im Verhältnis zur beruflichen Biografie. --Superbass (Diskussion) 20:11, 7. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Schwierige Frage. Der Fall hat seine Karriere beendet, er sagte selbst, dass er nie wieder auf einer Bühne stehen wird. Der Fall machte ihn schlagartig in Österreich und darüber hinaus bekannt - weit bekannter, als seine bisherige Karriere als Schauspieler. Er ist nun also vor allem Straftäter bekannt und es ist ja auch ein Relevanzkriterium, für was eine Person bekannt ist. Dazu kommt noch dass der Fall ja sehr weitreichende Folgend hatte, wie ich schon mehrfach argumentiert habe, selbst der Nationalrat hat sich mit der Sache beschäftigt und eine Gesetzesänderung vorgenommen. Es gab eine unheimlich große mediale Berichterstattung, es kamen weitere (vermeintliche) Missrauchsfälle ans Licht (Corsage), es gab in verschwörungsideologischen Kreisen viel Aufmerksamkeit für den Fall, zahllose Politiker meldeten sich zu Wort, es war quasi eine Staatsaffäre in Österreich. Insofern ist diese ganze Causa weit mehr als "nur" die Straftat und der Prozess. Ich wäre deswegen wie schon gesagt für ein eigenes Lemma (Fall Teichtmeister), damit man der ganzen Dimension dieses Falles gerecht wird, ohne hier den Artikel zu sprengen. Dazu gibt es oben eine Diskussion, noch konnte sich keine Mehrheit für ein eigenes Lemma finden. --Fraxs (Diskussion) 20:45, 7. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Ich kann das mit der Relevanz als Straftäter nicht so gut beurteilen, mir fehlt dazu eine Referenz.
Die Leitfragen dazu wären m.E.:
  • Wäre eine andere Person "nur" durch die gleichen Straftaten aufgefallen, hätten Straftat und Strafprozess dann eine vergleichbare/eine für eine Personen-Relevanz sprechende mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit erlangt? Wäre derart detailliert darüber berichtet worden? Oder geschah dies auch/eher/ausschließlich deswegen, weil es sich beim Täter um eine Person des öffentlichen Lebens handelt?
  • Handelte es sich bei der Straftat und bei dem Prozess ungeachtet der Prominenz des Täters um einen juristisch/kriminalistisch hervorstechenden Vorgang in Österreich? Ich nehme als Referenz mal (ohne wirklich sagen zu können, ob das geeignet ist) den Missbrauchsfall Lügde, wo die Täter völlig unbekannte Personen waren aber die Taten selbst auf furchtbare Weise herausstachen.
Wenn man diese Fragen mit "Ja" beantwortet, wäre entweder eine derart ausführliche Behandlung hier im Personenartikel oder eine ausführliche Auslagerung (würde ich in der Tat bevorzugen) mit kürzerer Behandlung hier gerechtfertigt.
Wenn man diese Fragen mit "Nein" beantwortet, müsste m.E. der Abschnitt zusammenfassend gekürzt werden, weil viele Details (nicht die Tat und die Verurteilung) biografisch verblassen bzw. unter Beachtung der Proportionalität und des Resozialisierungsanspruches im Rahmen biografisch nicht dauerhaft darstellbar sind.
Meine Begründung für eine Auslagerung wäre diese:
Geschildert werden im Teil zur Straftat nicht nur die Handlungen des T. sowie die mit der Verurteilung verbundenen biografischen Auswirkungen sondern sehr umfangreich die mediale, gesellschaftliche, künstlerische und politische Auseinandersetzung mit der Tat. Letztere sind aber nicht mehr fester Teil einer spezifischen Biografie, sie hätte es in wesentlichen Teilen auch bei einem anderen, sogar nichtprominenten Täter zur gleichen Tat gegeben. --Superbass (Diskussion) 10:22, 8. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Laut eigenen Angaben hat T. bereits ein Stellenangebot in seinem erlernten Beruf. Ich darf darf daran erinnern, daß der Mann weder Totschläger noch Mörder ist. Insofern wollen Sie doch bitte hier Vernunft walten lassen! (nicht signierter Beitrag von 2003:F4:B706:AD7E:BD35:E4C3:B174:C3A (Diskussion) 09:01, 8. Sep. 2023 (CEST))Beantworten

Straftat auslagern

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Angesichts der Tatsache, dass die Straftat und die von ihr ausgelösten Folgen inzwischen den Text zur Schauspieler-Tätigkeit quantitativ überholt haben würde ich erneut eine Auslagerung zur Debatte stellen.

Ausgangsbasis wäre die Annahme, dass Straftat und Urteil in Bezug auf die Person T einen hohen biografischen Impact hatten und m.E. im Personenartikel dauerhaft benannt werden müssen. Für alle weiteren Implikationen (detailliert beschriebene gesellschaftliche, künstlerische und politische Auseinandersetzung um Tat und Folgen) ist er jedoch nur der Auslöser, weshalb deren Ergebnisse zwar benannt, sämtliche Details und Verläufe aber eher einem dann offenbar relevanten "Fall" zugehörig sind. Ein Fall, den der Täter natürlich ausgelöst hat, aber in dem er nicht mehr biografisch darstellbar handelt. Liege ich da falsch? Sonst wäre tatsächlich eine kürzere Darstellung hier und eine ausführliche Fallwürdigung in einem anderen Artikel sinnvoll, oder? --Superbass (Diskussion) 11:11, 8. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

+1 Ich bin dafür, aus genannten Gründen. --Fraxs (Diskussion) 16:39, 9. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
+ 1 bin auch dafür. ist ein sinnvoller vorschlag.-- Donna Gedenk 11:08, 15. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
+ 1 Man könnte dann die Biografie von Teichtmeister auf das Wesentliche kürzen.--188.85.28.151 09:08, 17. Sep. 2023 (CEST)Beantworten