Diskussion:Gült
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Partynia in Abschnitt Begrifflichkeiten
Schweizerisches Recht
[Quelltext bearbeiten]Natürlich ist ein rein schweizerisches Rechtsinstrument "schweizlastig"... Ich habe den Hinweis rausgenommen und den Begriff Grundlast sowie Grundpfandrecht angepasst.nicht signierter Beitrag von --Karsten11 (Diskussion) 19:57, 6. Jun. 2006
Begrifflichkeiten
[Quelltext bearbeiten]Es gibt Weiterleitungen mit den Begriffen Gült (Abgabe), Gült (Steuer) und Gült (Pfand). Es ist für den vorab nicht sachinformierten Leser, der sich hier informieren möchte, nicht erkennbar, wie das im Einzelnen zu verstehen ist. Eine entsprechende Aufklärung mit einer entsprechenden Gliederung wäre wünschenswert.
- siehe auch
Diskussion:Gült (Abgabe) --Janclas (Diskussion) 11:42, 20. Jul. 2017 (CEST)
- Begrifflichkeiten wurden entsprechend ergänzt. --Partynia ∞ RM 12:40, 20. Jul. 2017 (CEST)