Diskussion:Genfer Konventionen

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von 194.25.138.194 in Abschnitt Hessen
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Quelle für Originaltext

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Ich habe gelesen das der unwillkürliche Abschuss von Waffen (z.B. Minen oder Drohnen die Ihr Ziel selbst bestimmen) gegen die Genfer Konventionen verstößt. Um mir ein eigenes Bild darüber zu verschaffen und dies in meiner Diplonarbeit zu berücksichtigen brauche ich den genauen Gesetztestext bzw. das Gesetz das das den unwillkürlichen Abschuss von Waffen verbietet. Danke!! (nicht signierter Beitrag von 213.33.0.42 (Diskussion) 20:32, 3. Jul. 2003‎)

Kennt jemand eine Quelle für den Originaltext? In vielen Presseberichten wird haeufig auf Artikel 13 verwiesen. Wo finde ich den? (nicht signierter Beitrag von 217.85.235.11 (Diskussion) 15:20, 24. Jul. 2003‎)


z.B.:
Schriftenreihe des Deutschen Roten Kreuzes
Die Genfer Rotkreuz-Abkommen vom 12. August 1949 und die beriden Zusatzprotokolle :vom 10. Juni 1977 sowie das Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des :Landkrieges vom 18. Oktober 1907 und Anlage
Bonn
1980
cillothedwarf 01:21, 6. Jan 2004 (CET)

Depositarstaat

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Könnte man den Begriff "Depositarstaat" genauer erläutern? eddyrebel (nicht signierter Beitrag von 80.185.170.200 (Diskussion) 12:29, 5. Jun. 2005‎)

Review-Diskussion vom 23. Jul bis 5. Aug 2005

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Nachdem ich jetzt eine Weile an diesem Artikel rumgebastelt habe, würde mich interessieren, was von anderen noch zu diesem Thema als relevant angesehen wird. --Uwe 04:05, 23. Jul 2005 (CEST)

Hi UW, gruß aus dem tiefen Süden und mal ein paar Fragen: (1) Nichts gegen den eminenten Einfluss der Schlaht von Solferino, aber warum unterschrieben die Staaten so ein komisches Werk? (2) Gab es nie Stress/Ärger, weil nur das rote Kreuz das Abkommen überwacht? (3) Etwas mehr zum Thema: Hält sich überhaupt jemand an das Abkommen und warum (nicht), wäre auch nicht unspannend. -- southpark 18:03, 24. Jul 2005 (CEST)
Hallo southpark, als Antworten: zu (1) So genau lassen sich die Gründe nicht nachvollziehen. Nachdem ich meine Quellenlage nochmal zu dieser Frage gewälzt habe, bleibt nur folgender Versuch einer Erklärung. Zum einen war damals in vielen Ländern unter Politikern und Militärs die Meinung weit verbreitet, daß Krieg ein legitimes Mittel zur Lösung von Konflikten wäre und daß die nahe Zukunft eine Reihe von unvermeidbaren Kriegen bringen würde. Insofern mag hinter der Akzeptanz von Dunants Vorschlägen der Gedanke gestanden haben, daß man das Unvermeidliche zumindestens regulieren sollte. Aus rein militärischer Sicht steht ja auch jeder verwundete Soldat, der gerettet wird, für weitere Kriege zur Verfügung. Zum anderen hat die sehr direkte und detaillierte Beschreibung in Dunants Buch vielleicht auch einigen führenden Personen in Europa erstmals vor Augen geführt, was Krieg für diejenigen bedeutet, die ihn wirklich kämpfen müssen und nicht nur führen. Beides ist aber historisch gesehen Spekulation, letztendlich war es eine glückliche Fügung des Schicksals, daß ausgerechnet Dunant ausgerechnet am 24. Juni 1859 ausgerechnet in Solferino eintraf und sich alles weitere daraus ergab. zu (2) Es ist nicht nur das Rote Kreuz, welches die Einhaltung überwacht. Das IKRK ist lediglich die einzige Institution, die explizit in den Abkommen genannt wird und zu deren Zulassung zur Überwachung sich jeder Unterzeichnerstaat sich verpflichtet. Die Genfer Abkommen schliessen die Zulassung anderer Personen bzw. Institutionen keinefalls aus, von Vertretern neutraler Staaten oder anderer nichtstaatlicher Organisationen bis hin zu Repräsentanten der Gegenpartei ist alles möglich, worauf sich zwei Konfliktparteien freiwillig einigen. Die Frage 3 lässt sich nicht erschöpfend beantworten und würde je nach konkretem Konflikt von "ja, größtenteils" bis "nein, nicht im geringsten" reichen. Noch komplexer würde es bei den Gründen werden. --Uwe 17:13, 25. Jul 2005 (CEST)

Hallo Uwe, mal wieder ein toller Artikel aus deiner Feder, dafür vorab mein allergrößtes Lob. Die Fragen von Southpark oben stellten sich mir auch etwas insebsondere Punkt 1. Also wenn es auch nur ein Fitzelchen an Infos geben sollte her damit, z.B. gab es Diskussionen in den beteiligten Regierunge, Parlamenten etc. Ich weiß das wird schwierig und ist absolut kein Muss. Ansonsten nur ein zwei Kleinigkeiten:

  • Du schreibst mehrmals "Streng verboten". M.E. ist das Wort "streng" überflüssig, verboten ist verboten. Wenn es in irgendeiner Form in den Vertragstexten stehen sollte, vll. einfach eine kurze Erklärung ergänzen.
  • Etwas mehr würde ich mir wenn möglich, ähnlich wie southpark, über die aktuellen Entwicklungen zu diesem Thema wünschen, zumal am Anfang angedeutet wird, dass die Genfer Regeln mittlerweile nicht mehr so anerkannt werden wie vor einer Weile. Also z.B. Guantanamo, Frage ob in Afghanistan Gefangene oder die Aufständischen im Irak "Kriegsgefangene" im Sinne der Konvention sind. Gibt es darüber aktuelle Diskussionen. Aber auch hier, das ist kein Muss, sondern würde dem Artikel den letzten Klick geben, um DIE Referenz zum Thema im Internet zu sein.

Aber auch in der jetzigen Form würde der Artikel auf jeden Fall mein pro für die Exzelletnen bekommen. Danke schön, ich habe mit sehr großem Interesse und Gewinn gelesen. Gruß --Finanzer 00:57, 29. Jul 2005 (CEST)


Exzellenz-Diskussion

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Selbst-Vorschlag, deshalb selbstverständlich auch ohne Votum von mir. Etwas mageres Review, für die dort geäusserten Kritikpunkte und Vorschläge möchte ich mich natürlich trotzdem herzlich bedanken. Ich habe versucht, sie soweit wie möglich zu berücksichtigen. --Uwe 17:40, 5. Aug 2005 (CEST)

  • Pro: Gute Arbeit Uwe -- french tarragon 18:55, 5. Aug 2005 (CEST)
  • Pro: trockene Abkommen sowohl mit geschichtlichen als auch aktuellen Bezügen gut dargestellt. --K@rl 08:39, 8. Aug 2005 (CEST)
  • Pro : Finde ich auch sehr schön. --Bender235 17:52, 8. Aug 2005 (CEST)
  • Pro: schöner Artikel. --Heliozentrik 18:12, 8. Aug 2005 (CEST)
Neutral, da nicht komplett gelesen. Mir ist allerdings das Beispiel Guantanamo Bay unangenehme aufgefallen. Es wird nicht klar, wieso das genau aufgefuehrt wird. Sind die USA die ersten, die einfach sagen, dass die Genfer Konventionen in einem konkreten Fall nicht ziehen? Und wenn ja, wieso ist das jetzt so eine große Herausforderung? In Anbetracht der Staaten, die die Genfer Konventionen heutzutage oder in der Vergangenheit einfach ignoriert haben (ohne jegliche Rechtfertigung) wirkt diese "Kritik an den USA" doch etwas ominös. --DaTroll 21:23, 8. Aug 2005 (CEST)
Der Hauptgrund aus meiner Sicht ist, daß zumindestens bei einem Teil derjenigen, die diesen Artikel suchen und finden, ihr Interesse auf der aktuellen Debatte zur Problematik der Guantanamo-Häftlinge beruht. Deshalb soll dieser Abschnitt in der gebotenen Kürze darlegen, welche Probleme hier eigentlich genau bestehen: nämlich das der kompetenten Tribunale nach Art. 5 GC-III und die Reduzierung der Debatte durch die US-Behörden auf die Frage nach dem POW-Status und der Anwendbarkeit der GC-III. In einigen Jahren könnte dieser Teil des Artikels z.B. deutlich reduziert werden vom Umfang her. Ich denke aber, daß dieser Teil momentan sachlich Informationen präsentiert, an denen ein nicht unerheblicher Teil derjenigen, die diesen Artikel gezielt suchen/ aufrufen, auch interessiert ist. --Uwe 02:19, 9. Aug 2005 (CEST)
Ich finde die Erwähnung von Guantanamo mit Uwes Begründung ok. Eine Interessante Frage ist, wie oft vorher schon derartige Situationen mit anderen Staaten aufgetreten sind- wenn ja, könnten und sollten sie in diesem Abschnitt ebenfalls erwähnt werden. --Nina 12:36, 15. Aug 2005 (CEST)
  • Pro: Eine umfassende und kompetente Darstellung des Themas, klar gegliedert und in erfrischend sauberem Deutsch geschrieben. Was will man mehr? Delos 17:46, 9. Aug 2005 (CEST)
  • Pro ! Guter Artikel über ein oft zitiertes Thema. Ich habe beim lesen viel neues erfahren. -- Proxy 10:10, 13. Aug 2005 (CEST)
  • Pro -- Wladyslaw 15:14, 18. Aug 2005 (CEST)
  • pro ist wirklich ein sehr schöner und umfassender Artikel geworden. Kompliment mal wieder. -- southpark 00:49, 19. Aug 2005 (CEST)
Pro schließe mich den anderen an Antifaschist 666 01:00, 19. Aug 2005 (CEST)
  • Pro: Habe den Artikel gerade gelesen, und fand ihn auch sehr gut Sec 10:07, 23. Aug 2005 (CEST)

Artikel gesperrt

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Vielleicht würde es ja helfen zu begründen, was an der neuen Zusammenfassun im Link jetzt besser sein soll, als an den schon verlinkten.. -- southpark 23:22, 2. Okt 2005 (CEST)

Hallo liebe Interessenten,

woher kommt denn der seltsame rote Löwe mit Sonne???

Gruß, G.H.

Historisch gesehen basiert der Rote Löwe mit Roter Sonne auf älteren Flaggen des Irans und war in der Iranischen Staatsflagge in verschiedenen Varianten vom 15. Jahrhundert bis 1980 in Gebrauch. Siehe dazu auch [1]. --Uwe 14:23, 7. Jan 2006 (CET)

Roter Löwe + Rote Sonne

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Meiner Erinnerung nach wurde Roter Löwe + Rote Sonne zur Zeit Haile Selasse's auch in Äthiopien verwendet. Weiß jemand Genaueres darüber?

Das wäre mir neu und ich halte es auch für höchst unwahrscheinlich. Der Löwe mit Sonne war meines Wissens nach ein spezifisches Symbol Persiens bzw. des Irans. Und in der informativsten Quelle zur Geschichte der Symbole, François Bugnion: "Towards a comprehensive solution to the question of the emblem", finde ich dazu auch keinen Hinweis. --Uwe 15:21, 7. Jan 2006 (CET)

Kommentar zum Revert 09:50, 7. Mär 2006

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Ich habe die Änderung von "Sie enthalten für den Fall eines bewaffneten Konflikts Regeln für den Schutz von Personen, die nicht an den Kampfhandlungen teilnehmen." zu "Sie enthalten für den Fall eines bewaffneten Konflikts Regeln für den Schutz von Personen, die als Zivilisten oder Mitglieder staatlicher Streitkräfte der Gewalt eines Staates unterliegen." wieder auf die alte Formulierung revertiert. Der Satzteil "... Personen, die nicht an den Kampfhandlungen teilnehmen." ist eine Definition des Begriffes "Nichtkombattant" und beschreibt damit präzise und umfassend die geschützten Personen aller vier Abkommen - verwundete und erkrankte (und damit nicht mehr kampffähige) Soldaten, das zu ihrer Behandlung und Versorgung tätige militärische und nicht-militärische Hilfspersonal, die Kriegsgefangenen, die Zivilpersonen, die Angehörigen der zu deren Versorgung tätigen Hilfsorganisationen und einige weitere Gruppen wie akkreditierte Journalisten, die Angehörigen der Handelsflotte, oder das Personal der zivilen Luftfahrt. Sinn und Zweck der Genfer Abkommen von 1949 ist es vorrangig, Nichtkombattanten soweit wie möglich vor Kriegsgewalt und den Auswirkungen von Kampfhandlungen zu schützen.

Die Formulierung "... Personen, die als Zivilisten oder Mitglieder staatlicher Streitkräfte der Gewalt eines Staates unterliegen." ist demgegenüber teilweise unzutreffend, da es keine Voraussetzung für den Schutz durch die Genfer Abkommen ist, daß eine Person der Gewalt eines (bestimmten?) Staates unterliegt. Selbst die Formulierung "... der Gewalt eines fremden Staates unterliegen." wäre unzutreffend bzw. nicht umfassend für alle geschützten Personengruppen. --Uwe 10:07, 7. Mär 2006 (CET)

Angaben bezüglich Art17 Anmerkung vom 31.03.2006

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in der aktuellen Ausgabe steht "Kriegsgefangene sind bei Befragungen nur verpflichtet, ihren Namen und Vornamen, ihren Dienstgrad, ihr Geburtsdatum, ihre Einheit und gegebenenfalls ihre Identifizierungsnummer zu nennen (Artikel 17)"

in dem Artikel 17 den man über die unten angegebenen Linsk erreicht steht aber http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_518_42/a17.html "Jeder Kriegsgefangene ist auf Befragen hin nur zur Nennung seines Namens, Vornamens und Grades, seines Geburtsdatums und der Matrikelnummer oder, wenn diese fehlt, einer andern gleichwertigen Angabe verpflichtet."

da steht also nichts von Einheit, ist das ein Fehler im Artikel, oder ist da eine Neuerung/Übersetzungsungenauigkeit?

Das dürfte mir als Übersetzungsungenauigkeit zum Passus "...regimental, personal or serial number, or failing this, equivalent information..." durchgerutscht sein. Ich ändere das gleich mal. Danke für die Anmerkung. --Uwe 02:32, 1. Apr 2006 (CEST)

Der Beginn 1864

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Ich habe den Absatz

Warum es in relativ kurzer Zeit nach Veröffentlichung des Buches bereits zur Verabschiedung und in den Folgejahren zur raschen Ausbreitung der Konvention kam, ist historisch nicht vollständig nachvollziehbar. Es kann angenommen werden, dass damals in vielen Ländern unter Politikern und Militärs die Meinung weit verbreitet war, dass die nahe Zukunft eine Reihe von unvermeidbaren Kriegen bringen würde. Diese Position beruhte auf dem zu dieser Zeit allgemein akzeptiertem ius ad bellum („Recht, Krieg zu führen“), das Krieg als ein legitimes Mittel zur Lösung von zwischenstaatlichen Konflikten betrachtete. Hinter der Akzeptanz von Dunants Vorschlägen mag deshalb der Gedanke gestanden haben, dass man das Unvermeidliche zumindest regulieren und „humanisieren“ sollte. Zum anderen hat die sehr direkte und detaillierte Beschreibung in Dunants Buch möglicherweise einigen führenden Personen in Europa erstmals die Wirklichkeit eines Krieges vor Augen geführt. Zum dritten entstanden oder konsolidierten sich in den Jahrzehnten nach der Gründung des Internationalen Komitees und der Verabschiedung der Konvention eine Reihe von Nationalstaaten in Europa. Die dabei entstehenden nationalen Rotkreuz-Gesellschaften wirkten in diesem Zusammenhang auch identitätsstiftend. Sie erlangten oft innerhalb kurzer Zeit eine breite Mitgliederbasis und wurden von den meisten Staaten auch als Bindeglied zwischen Staat und Armee auf der einen und der Bevölkerung auf der anderen Seite großzügig gefördert.

verkürzt zu

Die entstehenden nationalen Rotkreuz-Gesellschaften erlangten oft innerhalb kurzer Zeit eine breite Mitgliederbasis und wurden von den meisten Staaten auch als Bindeglied zwischen Staat und Armee auf der einen und der Bevölkerung auf der anderen Seite großzügig gefördert.

,da der Rest nur Spekulationen enthält. Ohne, dass wir angeben welcher Historiker/Organisation sie vertritt, sollten wir solche Deutungen nicht im Artikel lassen. Gruß Stefanwege 14:03, 25. Aug 2006 (CEST)

Ich habe das revertiert, Quelle für diese Sichtweise ist Pierre Boissier: History of the International Committee of the Red Cross. Volume I: From Solferino to Tsushima. Henry Dunant Institute, Genf 1985. --Uwe 19:02, 25. Aug 2006 (CEST)
Ok. Ich habe die Quelle auch mal im Artikel erwähnt. Man sollte sie den Lesern nicht vorenthalten. Gruß Stefanwege 23:21, 27. Aug 2006 (CEST)
Meiner Meinung nach ist es kein Gewinn für die Leser, an dieser Stelle eine Einzelreferenz einzuwerfen. Auch mit einer solchen Angabe bleibt dieser Abschnitt spekulativ, was aber auch schon aus der Wortwahl eindeutig hervorgeht und somit für den Leser eindeutig als solche erkennbar ist ("... ist historisch nicht vollständig nachvollziehbar." und "... kann angenommen ..." und "... möglicherweise ..."). Darüber hinaus ist eine Einzelquelle nicht wirklich sinnvoll, da sich vergleichbare Ausführungen auch bei anderen Autoren finden, z.B. Dieter Riesenberger: Für Humanität in Krieg und Frieden. Das Internationale Rote Kreuz 1863-1977. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001, und sich die im Artikel enthaltene und in drei Punkte gegliederte Darstellung eher als Gesamtbild der Aussagen verschiedener Autoren ergibt. Riesenberger nennt z.B. neben dem erstgenannten Punkt der Humanisierung unvermeidlicher Kriege vorrangig den im Artikel letztgenannten Aspekt der identitätsstiftenden Wirkung bzw. geht auf diesen näher ein. Die Aussage zur Wirkung von Dunants Buch auf die führenden Persönlichkeiten in Europa ergibt sich wiederum hauptsächlich aus verschiedenen Quellen, in denen das Zusammentreffen von Dunant mit diesen Personen vor den Konferenzen 1863 und 1864 beschrieben wird. Insofern wäre eine angemessene Zusammenfassung der Quellen für diesen Absatz in etwa so lang wie der Absatz selbst. --Uwe 23:59, 27. Aug 2006 (CEST)
Ich habe den Absatz nun wieder rausgenommen, da es sich ja auch nach Deiner Aussage nur um Spekulationen handelt. Auch wenn Du ein fundiertes Literaturstudium betrieben hast um Dir deine Meinung zu bilden, hat diese nichts in der Wikipedia verloren. Gruß Stefanwege 16:32, 28. Aug 2006 (CEST)
PS: Es wäre natürlich schön, wenn Du die Fakten die Dich zu deiner Meinung gebracht haben wieder in diesen ansonsten sehr schönen Artikel einbauen köntest.
Es sind nicht meine Spekulationen, sondern die von Historikern, oder um noch weiter zu gehen, von anerkannten Experten dieses Themas. Dieter Riesenberger ist in Deutschland der Rotkreuz-Historiker schlechthin, und Pierre Boissier war bis zum seinem Tod Direktor des Henry-Dunant-Institutes in Genf. Da das, was sie schreiben, auf Literaturrecherchen beruht und nicht auf persönlichem Erleben, handelt es sich um "Interpretieren" von historischen Quellen. Und das ist nun mal in letzter Konsequenz Spekulation, wenn auch Spekulation auf der Basis von Quellen und nicht Spekulation im Sinne von Theorie(er)findung. Für die Reaktionen der gekrönten Häupter Europas auf Dunants Besuche gibt es verschiedene Belege. Zwangsläufig spekulativ bleibt dabei, inwieweit diese Reaktionen deren tatsächlicher Gemütslage entsprang (z.B. Johann von Sachsen: „Ich werde tun, was in meinen Kräften steht, denn sicherlich würde ein Volk, das sich nicht an diesem menschenfreundlichen Werke beteiligte, von der öffentlichen Meinung Europas in die Acht erklärt werden.“) oder eben politischem oder militärischem Kalkül. Ich sehe allerdings nicht, warum diese begründeten Spekulationen nichts im Artikel verloren haben, nur werde ich jetzt keinen Edit-War anzetteln. --Uwe 17:06, 28. Aug 2006 (CEST)

Ich will auch keinen Edit-War. Ich habe natürlich nichts dagegen, dass Meinungen und Interpretationen von Historikern im Artikel erscheinen. Man sollte die Aussagen aber den Historikern zuordnen können, z.B durch eine Quellenangabe. Mein Eindruck ist halt, dass du die im Review von southpark gestellte Frage so umfassend wie möglich beantworten wolltest und dabei die in der Literatur gefundenen Aussagen durch eigene Interpretationen ergänzt hast. Was spricht den dagegen, dass Du den Absatz auf die in der Lit. vorhandenen Aussagen kürzt un durch Quellen belegst. Gruß Stefanwege 17:44, 28. Aug 2006 (CEST)

PS: Wenn du Dir sicher bist, dass du keine eigenen Interpretationen eingefügt hast, dann stell den Absatz einfach wieder ein.

Meiner Meinung nach stört es die Konsistenz des Textes, wenn an einer einzigen Stelle eine Quelle eingeworfen wird oder eine Aussage wie "Nach Auffassung von ..." formuliert wird. Es gibt auch andere Stellen im Artikel, die in unterschiedlichem Maße "Spekulation" oder Interpretation von Historikern sind: so z.B. "Die USA, die zwar ebenfalls auf der Konferenz vertreten gewesen waren, hatten insbesondere aufgrund der Monroe-Doktrin lange Zeit große Vorbehalte und traten der Konvention erst 1882 bei." oder "Die weitere historische Entwicklung des Humanitären Völkerrechts ist vor allem geprägt von Reaktionen der Staatengemeinschaft und des IKRK auf konkrete Erfahrungen aus den Kriegen seit dem Abschluss der ersten Konvention im Jahr 1864." Letzteres ist die allgemein gängige Auffassung, ich habe aber gerade vor kurzem einen interessanten und provokativen Artikel eines neuseeländischen Jura-Professors gelesen, der als treibende Feder hinter der Entwicklung der Genfer Konventionen schlichtes politisches und militärisches Kalkül der jeweiligen Großmächte ihrer Zeit sieht. Das ganze ist nach meinem Kenntnisstand bisher seine alleinige Mindermeinung, zeigt aber auf, dass die im Artikel präsentierte Auffassung zu dieser Frage - streng genommen - "nur" eine Spekulation von Historikern ist, die sich hauptsächlich aus dem zeitlichen Ablauf der Entwicklung der Konventionen im Kontext der jeweiligen Konflikte ergibt. Alle entsprechenden Aussagen den jeweiligen Autoren zuzuordnen würde den Artikel meiner Meinung nach unnötig aufblähen und den Lesefluss stören. Ein Wikipedia-Artikel soll sich neben faktueller Richtigkeit vor allem durch gute Lesbarkeit und allgemeinverständliche Darstellung auszeichnen, und unterscheidet sich in diesen beiden Punkten deutlich von einem akademischen Artikel oder Buch.
Zu dem konkret umstrittenen Absatz: der enthält wirklich keine eigenen Interpretationen, sondern gibt das wieder, was die genannten zwei Autoren zu dieser Frage schreiben. Ich bin mir relativ sicher, dass man ähnliche Aussagen auch in François Bugnion: The International Committee of the Red Cross and the protection of war victims. ICRC & Macmillan (Ref. 0503), Genf 2003 findet, nur müsste ich dazu diesen Schinken mit 1000+ Seiten gezielt danach durchsuchen. --Uwe 18:19, 28. Aug 2006 (CEST)
Ok, es sei nur noch die Bemerkung erlaubt, dass in Fußnoten untergebrachte Quellen/Bemerkungen den Redefluss meiner Meinung nach nicht stören. Außerdem fand ich die von Dir in der Dis. angebrachten Fakten interessant genug um im Artikel zu stehen. Gruß Stefanwege 18:37, 28. Aug 2006 (CEST)

Frage

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Gibt es da nich auch Regelungen bezüglich der zu verwendeten Waffen, Kaliber und Geschosse ? Ich bin mir sicher das ich da mal was gehört habe. zB darf Munition eine v0 von max 1000m/s haben (nicht signierter Beitrag von 213.47.233.61 (Diskussion) 22:47, 23. Nov. 2006‎)

Nein, in den Genfer Konventionen und ihren Zusatzprotokollen stehen solche Regelungen nicht. Und ich wüsste auch nicht, wo das sonst stehen sollte und vor allem, wie man die Einhaltung einer Festlegung zu einer maximalen Abschussgeschwindigkeit im Krieg überwachen sollte. --Uwe 21:58, 23. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ratifizierung der Zusatzprotokolle

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Ich möchte in diesem Artikel keinen Edit-War mit Dir anfangen, insofern als Erklärung: als ich den Artikel geschrieben habe, war meine Intention bei der Nennung dieser Daten, die Akzeptanz der Konventionen und der Zusatzprotokolle anhand von "Meilensteinen" - 50, 100 und 150 Vertragsparteien, was ganz grob 25, 50 und 75% der Staatengemeinschaft entspricht - und der Zahl der Jahre zwischen diesen Meilensteinen nachvollziehbar zu machen. Siehe dazu auch den letzten Satz im Absatz "Die Genfer Abkommen von 1949". Dazu braucht man in den entsprechenden Jahren nicht die genaue Zahl der Vertragsparteien, zumal eine solche Angabe nur auf einen tagesgenauen Zeitpunkt bezogen sinnvoll ist. --Uwe 18:59, 29. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Mir kam es darauf an zu erwähnen, dass die beiden Zusatzprotokolle in unterschiedlichem Ausmaß ratifiziert wurden, was ja eine durchaus wichtige Information ist. Vergleich einfach mal die Charta des Jugoslawientribunals mit den Zusatzprotokollen, dann siehst Du, dass diese unterschiedliche Akzeptanz auch historische Auswirkungen hatte. Vielleicht baust Du meine Zusatzinformation jetzt selbst in Deiner eigenen Wortwahl ein anstatt einfach nur immer auf Deine Version zu revertieren? Giro 20:30, 29. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Ich kann im Ratifizierungsprozess der beiden ersten Zusatzprotokolle keine wirklich wesentlichen Unterschiede erkennen, aber vielleicht übersehe ich auch schlicht irgendwas wichtiges. Fast alle Staaten haben aber beide Zusatzprotokolle gleichzeitig oder zeitnah ratifiziert. Eine wie auch immer geartete Ausnahme mit historisch wichtigen Auswirkungen kann diese natürlich gern einzeln entsprechend im Artikel erwähnt werden. Die generelle Tendenz im Bezug auf die Akzeptanz beider Zusatzprotokolle verlief aber recht ähnlich. --Uwe 21:13, 29. Dez. 2006 (CET)Beantworten
In diesem Artikel hier mehr als ein paar zusätzliche Worte über die unterschiedliche Akzeptanz der ZP zu spendieren wäre imho nicht angemessen. Diese Stelle bot nun mal eine gute Möglichkeit. Im Artikel über das Jugoslawientribunal wäre das schon eher angebracht, weil das ZP I dafür nicht zu Hilfe genommen wurde. Die Fachliteratur erwähnt genau dieses Auslassen und erläutert die möglichen Gründe des Sicherheitsrates dafür. Den Artikel über das Jugoslawientribunal habe ich aber noch nicht angefasst, da muss ich erstmal vorher tief Luft holen. Giro 21:24, 29. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Das ganze an geeigneter Stelle in zwei bis drei Sätzen abzuhandeln, zusammen mit einem Verweis auf den Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, schadet dem Artikel meiner Meinung nach in keinster Weise (zumal es inhaltlich und rechtstheoretisch schon eine interessante Situation gewesen zu sein scheint). Das Jugoslawien-Tribunal dürfte z.B. der erste wirkliche (=juristisch relevante) Praxistest für das ZP-II gewesen sein, und wäre auch aus diesem Betrachtungswinkel heraus durchaus eine solche Erwähnung wert. Aus Deiner Umformulierung ging dieser Hintergrund aber leider in keinster Weise hervor (was kein Vorwurf sein soll). --Uwe 21:35, 29. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Stellen wir das Thema ruhig nochmal zurück, mir eilt es nicht so mit dem Jugoslawientribunal. Wenn ich den Aspekt jetzt hier ausführlicher als mit den zwei Zahlen einfügen würde, käme sicher noch der eine oder andere sehr engagierte Autor dazu und es würde richtig Arbeit. Giro 21:50, 29. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum der Ratifizierungsprozess hier nicht detaillierter dargestellt werden sollte. Deutschland hat die Zusatzprotokolle erst nach 14 Jahren ratifiziert, Frankreich erst nach 24 Jahren, die USA überhaupt nicht. Dahinter steht vor allem die Frage der kriegsvölkerrechtlichen Vereinbarkeit des Atomwaffeneinsatzes (und damit der NATO-Doktrin), einer Diskussion, die in der Bundesrepublik der 1980-er Jahren eine erhebliche Tagesaktualität hatte und nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem "Frankfurter Soldatenurteil" auch von einer breiten Öffentlichkeit wahrgenommen wurde. Es wird im Lemma zwar erwähnt, dass die Bundesrepublik 14 Jahre bis zur Ratifizierung gebraucht hat, aber keine Erklärung dafür geliefert, warum das für ein vordergründig sehr wünschenswertes Völkerrecht so lange gedauert hat (und auch dann nicht vorbehaltlos erfolgte).--Beckstet (Diskussion) 12:01, 24. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
...und hier noch ein paar Quellen zu dieser Diskussion: (1) Zeit-Artikel von 1984: [2]; (2) Zeit-Artikel von 1985: [3]; (3) Änderungsantrag der SPD-Opposition von 1991 zum Gesetz zur Ratifikation der Zusatzprotokolle [4] --Beckstet (Diskussion) 12:04, 26. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Beitritt der UN

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Hallo! Mittlerweile ist man sich einig, dass die Frage, ob die Vereinten Nationen den Genfer Konventionen beitreten können, sofern sie denn wollen, gänzlich ungeklärt ist. Pro z.B. Julianne Peck, The U.N. and the Laws of War: How can the World’s Peacekeepers be held accountable?, in: Syracuse Journal of International Law & Commerce 21 (1995) S. 308. Sofern hierüber kein Diskussionsbedarf besteht, sollte das im Artikel geändert werden. Henning Blatt 16:43, 19. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Hallo Henning, die Formulierung, dass "man sich einig (ist), dass etwas gänzlich ungeklärt ist" finde ich etwas unfreiwillig komisch, da es indirekt auf ein "wir sind uns einig, dass wir uns nicht einigen können" hinausläuft. Der Stand der Diskussion zu diesem Thema ist mir ungefähr bekannt. Soweit ich weiss, existiert seit einigen Jahren anstelle eines offiziellen Beitritts eine für die UN-Friedenstruppen bindende Erklärung des ehemaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan, nach der sich die Blauhelme an die Prinzipien der Genfer Konventionen zu halten haben, sofern diese für ihre Aktivitäten anwendbar sind. Korrigiere mich, wenn ich da falsch liege. Ansonsten habe ich nichts einzuwenden gegen eine entsprechende fundierte Erweiterung des Artikels, nur über die Formulierung und die am besten geeignete Stelle im Artikel sollten wir uns Gedanken machen. --Uwe 17:01, 19. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Wir sind uns einig, dass wir uns nicht einigen können. Das ist oftmals schon ein wertvoller Ansatz... :) Im Artikel steht, dass nur Staaten den Konventionen beitreten können. Das ist aber umstritten. Mehr wollte ich mit dem Hinweis nicht sagen. Das Bulletin des Generalsekretärs findest Du übrigens hier. Henning Blatt 00:23, 20. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Kurze Zwischenfrage: weisst Du, ob das Thema irgendwie von konkreter Relevanz ist? Also gibt es offizielle oder inoffizielle Anzeichen dafür, dass die UN beitreten wollen würden, wenn sie könnten? Oder andere internationale Organisationen wie die EU? So wie ich das Thema verstanden habe, ist doch der Zustand mit der Verpflichtung zur Einhaltung des HVR, die sich für jeden Blauhelm-Soldaten aus seiner jeweiligen Angehörigkeit zu den Streitkräften seines Heimatlandes ergibt, plus das Bulletin des UN-Generalsekretärs, zwar nicht optimal, aber für alle Seiten halbwegs akzeptabel. Oder liege ich mit diesem Verständnis falsch? Im übrigen habe ich mich nach dem Lesen des Bulletins gefragt, warum die Konventionen eigentlich so lang sind, wenn man alles wesentliche auch auf zwei Seiten zusammenfassen kann :). Für jede Änderung am Artikel vertraue ich ansonsten Deinem Sachverstand. --Uwe 01:13, 20. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Die Frage nach der Möglichkeit des Beitritts wurde eigentlich nur in akademischen Kreisen diskutiert, bevor das Bulletin des SG herausgegeben wurde. Seitdem spielt die eventuell gegebene Möglichkeit auch keine Rolle mehr, da die UN erkennbar einen Beitritt nicht in Erwägung ziehen. Hinsichtlich anderer Internationaler Organisationen bin ich überfragt. Die Kürze des Bulletins ist seine Würze, nicht wahr!?! Das Problem ist nur, dass ja nur wenige wirklich konkrete Verpflichtungen genannt werden. Der überwiegend allgemeine Bezug auf das Humanitäre Völkerrecht lässt somit natürlich eine ganze Menge Auslegungs- und Interpretationsspielraum, der sich in den Konventionen so nicht findet. Henning Blatt 09:51, 22. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Frage

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Im Artikel wird eine Konferenz der Schweizer Regierung erwähnt, die notfallmässig einberufen wurde um den Artikel IV der Genfer Konvention zu ratifizieren. Diese soll um 1940 stattgefunden haben. Hat mir jemand das genaue Datum und oder sonstige Informationen zum Thema?

Welchen Artikel 4 von welcher der Genfer Konventionen? Abgesehen davon werden Artikel nicht einzeln ratifiziert und Konferenzen nicht notfallmässig einberufen. In welchem Artikel stehen diese Informationen?! --Uwe 18:04, 26. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Frage zu den Bildern

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Warum sind in diesem Artikel nur Bilder von deutschen Kriegsgefangenen und Verwundeten, ist das Absicht, Zufall, gibt's keine anderen Bilder oder hat's hier jemand nicht so mit der Neutralität von Artikeln?

Der Mann auf dem "Verwundetenbild" ist offensichtlich tot, die um ihn rumstehen sind offenbar das Begräbniskommando, erkennbar an den Klappspaten. Das Foto braucht entweder eine andere Unterschrift oder sollte ganz entfernt werden. Darüber, wie peinlich das von einem laut Benutzerseite "Humanbiologen" und in einem "exzellenten Artikel" ist verkneife ich mir an dieser Stelle einen Kommentar. --217.186.135.188 21:08, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Zum einen wüsste ich nicht, was mein Beruf in dieser Diskussion zu suchen hat. Davon abgesehen sind Humanbiologen keine Ärzte und von der Ausbildung für die Behandlung von Patienten genauso "gut" geeignet wie ein Chemiker. Im Bezug auf eine Situation wie eine schwere Verletzung wäre ein Humanbiologe genau so ein Laienhelfer wie die meisten anderen Menschen.
Zum anderen dürfte auch für einen Arzt nicht mit Sicherheit erkennbar sein, ob der liegende Soldat aufgrund seiner schweren Gesichtsverletzung wirklich (schon) tot ist. Ich wüsste auch nicht, wie man dies auf einem Foto, das eine unbewegliche bildliche Momentaufnahme ohne Ton darstellt, mit Sicherheit erkennen könnte. Dies aus dem Tragen eines Klappspatens abzuleiten ist mehr als gewagt. Die Anwesenheit eines Sanitäters, dessen Aufmerksamkeit offensichtlich auf den Betroffenen gerichtet ist (Blickrichtung, Körperhaltung), kann vom Versuch einer medizinischen Behandlung über eine Untersuchung zur Bewertung der Überlebenschancen bis hin zur Todesfeststellung vieles bedeuten.
Entscheidend für die Auswahl des Bildes ist aber, dass es einen Sanitäter im Kriegseinsatz zeigt und somit für die Bebilderung des Artikels geeignet ist. Und in der Bildunterschrift steht bewusst "Versorgung" und nicht "Behandlung". Versorgung als allgemeiner Begriff schliesst neben der Behandlung als Versuch einer Heilung btw. Rettung sowie einer sterbebegleitenden Betreuung auch die oben genannten rein untersuchenden bzw. bewertenden Maßnahmen ein. -- Uwe 14:10, 1. Mär. 2008 (CET)Beantworten
"Versorgung" suggeriert nach meinem Sprachempfinden für den arglosen Betrachter/Laien in erster Linie eine medizinische Versorgung. Das soll aber nicht der Punkt sein, sondern vielmehr ob der Sanitätssoldat auf dem Bild überhaupt eine Verrichtung durchführt, die für eine Tätigkeit im Sinne des Völkerrechts irgendeinen Belang hat, was man als sinnvolle Illustrierung des Artikels werten könnte und was die problematische Abbildung eines vermutlich Verstorbenen eventuell rechtfertigen könnte, falls dies ausreichend belegt ist. Das Problem ist: Ich sehe dafür keinen Nachweis. Und ich bezweifle ob es sinnvoll ist deswegen eine Recherche anzufangen. Ersatz ist auf Commons sicher leichter zu finden. --217.186.188.206 14:42, 1. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Wenn Du ein passendes Ersatzbild auf Commons findest, kann das hier in Frage stehende auch raus. Davon abgesehen geht dieser Sanitätssoldat offensichtlich seiner völkerrechtlich legitimierten Tätigkeit nach, wozu nach Artikel 3 der Genfer Verwundeten-Konvention in der Fassung von 1929 im übrigen auch die Suche nach Verwundeten und Toten und nach Artikel 4 die Identifizierung der Toten, das Ausstellen von Todesbescheinigungen und (ebenfalls explizit erwähnt) vor der Beerdigung und Verbrennung von Leichen deren sorgfältige (medizinische) Untersuchung zählte. -- Uwe 15:41, 1. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Das stelle ich auch gar nicht in Frage. Meine Bedenken gehen eher dahin, dass es sich um ein schlichtes Andenkenbild mit "Hingucker" handelt, das hier einzubinden ich unwürdig und heuchlerisch finde. Ein Identifizierungsbild ist es jedenfalls nicht. --217.186.188.206 16:53, 1. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Das ist Deine Meinung, der bisher aber offensichtlich niemand anderes zugestimmt hat. -- Uwe 17:25, 1. Mär. 2008 (CET)Beantworten
In einem Bild ist angeblich ein deutscher Soldat dargstellt, der von amerikanischen Sanitätern versorgt wird. Der Soldat ist aber allen Anschein nach tot, er muss also nicht versorgt werden. Außerdem ist er vermutlich kein Deutscher, da er einen Ehering an der linken Hand trägt. Sein Helm sieht amerikanisch aus. Ist das Bild also ein gestelltes, oder lediglich die Unterschrift falsch? Mvb 19:26, 15. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Viel absurder erscheint mir, dass das der Tote(!) offensichtlich kein deutscher, sondern ebenfalls ein US-Soldat ist... --2A01:C22:B52E:8E00:2042:93C3:3F6F:1E80 13:21, 15. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Ich stimme meinem Vorredner zu, ziemlich armseelig für Wikipedia, dass das Bild immer noch hier drinnen steht - nach nun fast 5 Jahren. Man sieht auch anhand der gigantischen Blutlache im Gras, dass der Mann gar nicht mehr leben kann. Des weiteren kann man das Bild aufgrund der guten Qualität stark vergrößern und man sieht ganz klar, dass es sich um einen klaren Treffer ins Augen-Feld handelt - welche immer tödlich sind und der gesamte Hinterkopf fehlt. Treffer am Schädelknochen dagegen kann man u.U. überleben und die Kugel unter der Kopfhaut entlang des Schädels abgeleitet werden - liegt hier aber klar nicht vor. Auch ist die Uniform klar keine deutsche Uniform - zu sehen am Schuhwerk, dem im Gras liegenden Helm etc. -, warum bleibt also bitte dieser Blödsinn hier drin? Ideologie? Die humanen Amerikaner behandeln sogar die bösen deutschen Nazis? Und was hier für ein - entschuldigt, aber ander kann man dies wirklich nicht bezeichnen - Blödsinn steht, der Sanitäter beuge sich runter, um zu behandeln. Bitte was? Behandlung ohne medizinies Gerät? Es geht hier aller Wahrscheinlichkeit nur um eine Identifikation des Toten. Naja Ideologiepedia mal wieder... Mit anderen Worten drei Fehler sind hier (und trotzdem noch nicht gelöscht): 1. klar tödliche Verwundung 2. keine Behandlung intendiert vom Sanitäter (keine medizinischen Gerätschaften) / Haltung der umstehenden 3. zu 99% kein deutscher Soldat. (nicht signierter Beitrag von 84.155.213.18 (Diskussion) 13:09, 19. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Die Tatsache, dass der Tote (angeblich) einen Ehering an der linken Hand trägt, beweist überhaupt nichts, da man üblicherweise auch einen Verlobungsring erst einmal an der linken Hand trägt und ihn erst nach der Heirat auf den rechten Ringfinger umsteckt. Kenne ich aus eigener Erfahrung. Wer will hier diagnostizieren, dass der Soldat tot ist? Wo ist hier ein klarer Treffer ins Augen-Feld zu sehen? Nämlich überhaupt nicht. Solche Blutungen, aus Mund und Nase, wie auf diesem Bild zu sehen ist, entstehen auch durch Lungenverletzungen und der Hinterkopf ist überhaupt nicht zu sehen. Sanis schleppen auch keine medizinischen Gerätschaften durch die Gegend. Ihr Repertoire besteht aus Druckverbänden, Verbandsmaterial, schmerzstillenden Medikamenten, Spritzen und Material, um Blutungen zu stillen. Operationstische hatten sie in der Regel nicht dabei. Ach ja, die Uniform! Die ist tatsächlich nicht deutsch. Allerdings gab es Deutsche in der amerikanischen Armee, der bekannteste ist wohl Henry Kissinger. Und nu?--Caedmon12 (Diskussion) 17:11, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Und warum trägt der "deutsche" Soldat eine US-Uniform mit US-Stiefeln??? Was ist das hier eigentlich für eine debiler Kindergarten? --2A01:C22:B52E:8E00:2042:93C3:3F6F:1E80 13:24, 15. Nov. 2022 (CET)Beantworten

P.S. Ich erinnere mich dunkel an Kommandounternehmen, wo man auch mal die Uniform des Gegners getragen hat. Besonders auf deutscher Seite. Die Uniform eines Verletzten sagt also nichts aus.


Ähmm, also ich melde mich mal zu diesem Bild. Hier meine Anmerkungen: - Der am Boden liegende Soldat ist definitiv tot. Warum? 1. Er liegt in einer Lache aus Blut. 2. Sein Gewehr liegt noch bei ihm, bei einem Verwundeten wäre es entfernt oder die umstehenden Soldaten würden sichern. 3. Der Sanitäter hat saubere Hände, hätte er auch nur die geringste Hoffnung oder den Wunsch zu Helfen gehabt hätte er Blut an den Händen. Zudem ist der Tote bereits vorher durchsucht (Taschen, Koppel offen, Kleidung durcheinander) worden, von jemanden der ziemlich sicher nun Blut an den Händen gehabt haben wird.

- Der Tote ist von der Ausrüstung her ein deutscher Soldat. Hinweise hier sind der Brotbeutel, das ist die Tasche die neben dem Körper, die Feldflasche (direkt über dem linken Arm, am Brotbeutel befestigt) und auch die typische Gasmaskendose der Wehrmacht. Der im Bild über dem Kopf liegende Helm ist mit einem grobmaschigen Tarnnetz versehen, wie es viele Wehrmachtssoldeten selbst herstellten und verwendeten. Man vergleiche die Netze auf den amerikanischen Helmen, die sind von anderer, enmaschiger Machart. Der genaue Typ des Helms ist nicht erkennbar. Der Hinweis auf die Stiefel ist kein zielführender, denn auch in der Wehrmacht sind dienstlich gelieferte Schnürstiefel verwendet worden. In großer Zahl bei Einheiten mit österreichischem Material ausgestattet waren. (Die Bezeichnung "Kamerad Schnürschuh" war eine für Österreicher.) Wichtiger ist jedoch, dass deutsche Soldaten gerne Stiefel erbeuteten um sie selber zu verwenden. Insbesondere russische und amerikanische, denn die waren oft einfach besser. Die russischen vorallem im Winter. Es wurden jedoch auch zivile Modelle getragen.

Mein Schluss aus dem Bild für die Bildbeschreibung wäre also:

"Ein Sanitäter der US-Armee bei der Untersuchung eines gefallenen deutschen Soldaten während der Invasion in der Normandie, 1944" --- (nicht signierter Beitrag von 217.91.73.3 (Diskussion) 11:01, 12. Jan. 2016 (CET))Beantworten

Ich schlage dieses Bild zum Ersatz vor: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:In_Gefangenschaft_geratene_deutsche_Verwundete_erhalten_auf_dem_englische_Verbandplatz_bei_Authuille.jpg (nicht signierter Beitrag von 217.91.73.3 (Diskussion) 12:52, 22. Jan. 2016 (CET))Beantworten

Es fehlen Wiedergaben wesentlicher Regeln und/oder eine übersichtliche Aufstellung derselben

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das scheint mir so (und ein diesbezüglicher konkreter Mangel fiel mir auf) anhand einer Bezugnahme in Active_Denial_System#Kritik (1), ich habe nämlich einfach mal nach dem Wort "Schmerz" (2) gesucht in der Hoffnung, daß mich das zu einer übersichtlichen Aufzählung der Regeln führt, die nach der Konvention gelten, und zwar: (2): In (1) wird erwähnt, es seien Mittel verboten, deren einziges Ziel die Erzeugung von Schmerz ist. Das Wort "Schmerz" kommt aber im gesamten Artikel nicht mal vor!

IMHO fehlt ein Hauptabschnitt "Übersicht über die nach der Konvention gültigen Regeln" oder dergleichen. Der natürlich auch entsprechend gefüllt ist. (Den selbst aufzubauen übersteigt im Moment leider meine Möglichkeiten, sorry.)

Die Anordnung nach Protokollen und Zusatzprotokollen ist sicher gut und wichtig; wie ich meine, sollte es aber - auch um den Preis der Wiederholung - auch eine Anordnung nach Regeln, und die vielleicht gliederungsartig statt als Fließtext, geben.

217.229.27.36 22:27, 21. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Mal eine Gegenfrage: für was hältst Du den Abschnitt "Wichtige Bestimmungen", wenn nicht für eine "Übersicht über die nach der Konvention gültigen Regeln"? Das ist zu jedem der sieben Abkommen eine sehr konzentrierte Wiedergabe der wichtigsten Regeln in (hoffentlich) laienverständlicher Sprache. Die gedruckte englische Ausgabe der vier Konventionen umfasst rund 240 mit ausgefeilter juristischer Fachsprache bedruckte Seiten, die ersten beiden Zusatzprotokolle rund 130 Seiten. Zusammen sind das rund 600 Artikel, von denen viele eine ganze Reihe von Regeln enthalten (insbesondere in den Zusatzprotokollen gibt es Artikel, die sich über mehrere gedruckte Seiten erstrecken). Du erwartest hoffentlich nicht, dass das alles im Artikel steht? Ausserdem findest Du am Ende des Artikels Weblinks auf externe Seiten, auf denen der komplette Text aller Abkommen zu lesen ist. Zu Deinem speziellen Problem: dass das Wort Schmerz im Artikel nicht vorkommt, hat einen einfachen Grund, es kommt nämlich in den vier Konventionen und den drei Zusatzprotokollen auch nicht ein einziges Mal vor.
Abgesehen davon ist die im verlinkten Artikel zu findende Argumentation, "Laut Wagner stellen diese einen Verstoß gegen die Genfer Konventionen dar, da einziges Ziel von ADS die Erzeugung von Schmerz ist." und die darin enthaltene Gleichsetzung von "Methode, deren einziger Zweck die Erzeugung von Schmerzen ist" mit Folter mindestens fragwürdig. Bei einer als "nicht-tödliche Waffe" deklarierten Technologie ist davon auszugehen, dass die Wirkung in der Regel zeitlich beschränkt ist, und dass diese Technologie eine Alternative ist zur Tötung oder dauerhaften Schädigung von Menschen durch den Einsatz konventioneller Waffen. Der Artikel 35 des ZP-1, das Regeln zum Umgang mit feindlichen Kombattanten im Kampfeinsatz enthält, verbietet den Einsatz von Methoden und Mittel, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen. Damit könnte je nach Sachlage sogar für den Einsatz solcher nicht-tödlichen Waffen argumentiert werden. Vereinfacht gesagt: vorübergehende Schmerzen sind unter Umständen die weniger drastische Alternative zu Tod, dauerhafter Verstümmlung oder schwerwiegender Verwundung.
Ein allgemeines Verbot von Waffen, deren einziges Ziel die Erzeugung von Schmerzen ist, steht jedenfalls in keinem der sieben Abkommen. Von den vier Genfer Konventionen betrifft auch keine den Einsatz dieser Waffensysteme gegen feindliche Kombattanten in einem bewaffneten Konflikt, da diese vier Abkommen allein den Umgang mit verletzten und erkrankten Soldaten (GK-1 und GK-2), Kriegsgefangenen (GK-3) und Zivilpersonen (GK-4) regulieren. Gegen diese Personengruppen ist der Einsatz jedweder Waffengewalt verboten, es gilt ein Verbot aller Angriffe auf Leib und Leben, einschließlich Verstümmelung, grausamer Behandlung und Folterung. Selbiges gilt in dieser absoluten Form aber eben nicht für den Einsatz von Waffengewalt gegen reguläre Kombattanten, die eben einen Krieg wesentlich ausmacht und im Rahmen der Regeln des ersten Zusatzprotokolls zulässig ist.
Entweder basiert die Aussage von Brett Wagner also auf mangelnder Kenntnis der Genfer Konventionen, oder aber (was ich für wahrscheinlicher halte) seine Aussage ist sehr verzerrt bzw. in unzulässiger Weise vereinfacht im Artikel wiedergegeben worden. Dass jede Methode, deren einziges Ziel die Erzeugung von Schmerzen ist, Folter darstellt, ist jedenfalls sehr fragwürdig als Argumentation. Mit der gleichen Begründung wäre beispielsweise der Einsatz von Schlagstöcken oder Reizgas durch die Polizei Folter und mithin zu verbieten, so dass die einzige Möglichkeit zur Selbstverteidigung und Gewalteindämmung durch die Polizei der Einsatz von Schusswaffen wäre. Woraus folgt, dass der Gesamtkontext bewertet werden muss, also auch der Anlass des Einsatzes einer Methode, das beabsichtigte Ziel und die voraussichtlichen Auswirkungen. --Uwe 23:52, 21. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Frage zum III. Zusatzprotokoll

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Weiss vielleicht irgendjemand auf Grund wessen Anregen und welcher Sachumstände man sich für die Notwendigkeit ein weiteres Schutzzeichen einzuführen entschieden hat??? Ich kann nirgendwo fundierte Informationen hierzu finden... --Tobias 12:27, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Was hältst Du davon, den Artikel zu lesen? Die Antwort auf Deine Frage findet sich im Abschnitt "Das dritte Zusatzprotokoll von 2005 und der Rote Kristall" im Absatz "Rechtshistorische Entwicklung". -- Uwe 13:12, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Blindheit lässt Grüssen!!! - Danke! :-) (nicht signierter Beitrag von Tobilange (Diskussion | Beiträge) 17:42, 10. Feb. 2008‎)

Frage zum Status deutscher Kriegsgefangener im WK2

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In einem Interview mit der Jungen Freiheit (http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.268+M522996abd38.0.html?&tx_ttnews[sViewPointer]=3) sagt der britische Historiker Giles MacDonogh (http://www.macdonogh.co.uk/) folgendes: "Oder denken Sie daran, daß schon damals einfach ein neuer Status erfunden wurde, damit diverse Deutsche nicht als Kriegsgefangene galten und nicht gemäß der Genfer Konvention behandelt werden mußten." Ist da was dran? Besten Dank, Maxim0815, 21. April 2008

Keine Ahnung was er damit meint. Erst nach der Kapitulation wurden deutsche Soldaten als Disarmed Enemy Forces bzw. Surrendered Enemy Personnel klassifiziert. Angesichts der Tatsache, dass nach dem Ende der Kampfhandlungen schwerlich Kriegsgefangene gemacht werden können, nicht ganz unbegründet.
Commentaries on the Convention (III) relative to the Treatment of Prisoners of War Article 5 "One category of military personnel which was refused the advantages of the Convention in the course of the Second World War comprised German and Japanese troops who fell into enemy hands on the capitulation of their countries in 1945 (6). The German capitulation was both political, involving the dissolution of the Government, and military, whereas the Japanese capitulation was only military. Moreover, the situation was different since Germany was a party to the 1929 Convention and Japan was not. Nevertheless, the German and Japanese troops were considered as surrendered enemy personnel and were deprived of the protection provided by the 1929 Convention relative to the Treatment of Prisoners of War. The Allied authorities took the view that unconditional surrender amounted to giving a free hand to the Detaining Powers as to the treatment they might give to military personnel who fell into their hands following the capitulation. In fact, these men were frequently in a very different situation from that of their comrades who had been taken prisoner during the hostilities, since very often they had not even gone into [p.76] action against the enemy. Although on the whole the treatment given to surrendered enemy personnel was fairly favourable, it presented certain disadvantages: prisoners in this category had their personal property impounded without any receipt being given; they had no spokesman to represent them before the Detaining Power; officers received no pay and other ranks, although compelled to work, got no wages; in any penal proceedings they had the benefit of none of the guarantees provided by the Convention. Most important of all, these men had no legal status and were at the entire mercy of the victor. Fortunately, they were well treated but this is no reason to overlook the fact that they were deprived of any status and all guarantees."

Ja, das ist was dran. Kriegsgefangene gab es nur während des Krieges. Nachdem der Krieg beendet worden war, gab es keine "Prisoners of War" mehr, sondern nur noch "Disarmed Enemy Forces", die nicht der Genfer Konvention unterlagen, weil diese den Begriff überhaupt nicht kennt. Besonders perfide war die Bezeichnung "Surrendered Enemy Personnel", weil diese auch Zivilisten umfasste. Im Prinzip geschah das aus guten Absichten, ließ aber sehr viel Spielraum, der zum Teil auch missbraucht wurde. Der Hintergrund war einfach, dass nicht alle Nazis Kombattanten waren. Gauleiter und andere Funktionäre der Nazis waren keine Soldaten. Die fielen unter den Begriff "Surrendered Enemy Personnel". Allerdings auch viele aus der HJ, dem BDM und anderen Nazi-Organisationen. War sicher nicht so beabsichtigt, ist aber passiert. --Caedmon12 (Diskussion) 17:29, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Probleme

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http://www.cicr.org/ihl.nsf/WebSign?ReadForm&id=375&ps=P Link 3 aus der Quellenangabe (nicht signierter Beitrag von 2001:858:5:3A40:8285:3F36:C555:4442 (Diskussion | Beiträge) 20:33, 7. Mai 2015 (CEST))Beantworten

Weitere Probleme

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Der Artikel ist komplett ohne nachvollziehbare Quellen. Es fehlen wichtige Betrachtungen, etwa die Frage, ob jedes ZP auch international gültig ist. Vorallem der erste Punkt müsste zwingend abgestellt werden. --engeltr 14:57, 3. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Ein Großteil des Artikelinhalts hat die Belege bzw. in diesem Fall die entsprechenden Verweise auf die jeweiligen Artikel im Artikeltext stehen. Oder möchtest du Belege für die Existenz dieser Artikel haben? Man könnte natürlich auch sämtliche Artikel der Bestimmungen in Fußnoten verfrachten, dann sieht es für einige Leute vielleicht "belegter" aus. --Armin 22:58, 3. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Armin, wärest du so nett und würdest es schaffen, da nichts zu schreiben wo man merkt dass du keine Ahnung hast? Ob die Zusammenfassung der Abkommen (...) Fußnoten als Quelle benötigen kann man diskutieren - das sehe ich nicht so, das ist ja auch ok so. Der REST, also praktisch alles außerhalb von "Wichtige Bestimmungen" ist komplett unbelegt. -> TF+NPOV. Warum du Quellenlosigkeit bejubelst... nun, da habe ich meine eigenen Vermutungen. Aber WP:Q ist nunmal glücklicherweise da, auch wenn - etwa der Hauptautor dieses Lemmas - es ablehnt Quellen anzugeben. --engeltr 23:20, 3. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Entschuldige bitte die Störung. Ich blöder blöder Trottel werde mich nach diesem Beitrag auch künftig aus dieser Expertendiskussion zurückhalten. Wenn du aber so ein Experte für die Thematik bist, kannst du doch auch die Nachweise aus der Fachliteratur nachtragen. Ist doch ein wiki. Wundert es dich eigentlich gar nicht warum du keine Antwort/Reaktion auf deine Frage vom Hauptautor bekommen hast (Benutzer Diskussion:UW#Genfer Konventionen) und dein Vorgehen von der Community missbilligt worden ist? Oder willst du mir jetzt erzählen, dass neben mir auch alle anderen Quellenlosigkeit bejubeln. --Armin 23:30, 3. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Probleme (siehe Überschrift) hat hier offenbar nur einer. Quellen sind nicht nur Fußnoten, das können auch Bemerkungen in der Zusammenfassungszeile oder die hier wirklich sehr reichhaltige Literaturangaben sein. Reine BNS-Aktion. --Marcela 12:42, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten
??? Quellen können WAS? Und nur so: Wo genau soll das BNS sein? Bzw warum? --engeltr 12:38, 5. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Lueder

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Ich habe ein Bild des Titelblatts von Carl Lueders Buch (1876) über die Genfer Konvention hochgeladen: File:Die Genfer Convention (Lueder).jpg. Vielleicht kann man das einbinden, oder kann jmd was zum Werk sagen? -- Cherubino (Diskussion) 11:03, 26. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Unterzeichner?

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Anscheinend gibt es keine Übersicht, welche Staaten welche Teile unterzeichnet bzw. ratifiziert haben. Das könnte man doch mit einer Tabelle der einzelnen Protokolle und aller Länder machen, die etwas davon unterzeichnet haben.

Was haltet Ihr von so einer Tabelle? --2A02:8109:9A40:1778:0:0:0:2 20:10, 22. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Die Geschichte des Unrechts - Vorbereitung einer Abwahlkandidatur

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Ich halte diesen Artikel nicht mehr (ganz) für exzellent. Mein erster, kleinerer Kritikpunkt wäre, dass die Darstellung der Inhalte und Nummern der diversen Artikel der diversen Konventionen und Zusatzprotokolle (der Artikel gibt ja selbst zu, dass mittlerweile über 600 Artikel im Spiel sind), sehr unübersichtlich ist. Aber der zweite Punkt ist viel wichtiger und auch viel "heftiger": Es fehlt vor allem Einiges an Informationen darüber, wie die Genfer Konventionen in der Praxis umgesetzt, beachtet und respektiert werden. Dass so viele Vertragsstaaten sich ein solch "schönes" Regelwerk für Kriege, innerstaatliche Konflikte (vulgo: Bürgerkriege) usw. auferlegen, ist wunderbar, aber leider liest man doch immer wieder von (schwerem) Verstoß gegen die Genfer Konvention in den Medien.

Also würde ich gerne wissen, wie sich die Verstöße (Zahlen, Schweregrad) nach Kriegen so entwickeln.

  • Verstößt man heute beispielsweise seltener gegen die GK als zu Zeiten des Kalten Krieges oder häufiger?
  • Was für Verstöße treten auf? Oder werden gar Sachverhalte, die eigentlich keinen Verstoß darstellen, zu solchen "hochgeputscht"? Werden beispielsweise eher mal Kriegsgefangene misshandelt/gefordert oder werden doch eher Krankenhäuser oder Lazarett(schiff)e angegriffen?
  • Verstoßen bestimmte Länder andauernd gegen die GK und andere gar nicht?
  • Gibt es überhaupt verschiedene Verstoß-Kategorien, so dass es Sinn ergibt, von "schwerem" Verstoß zu reden? Oder gibt es nur "erlaubt" und "verboten"?

Im Endeffekt muss hier, neben einer positiven "Geschichte des Rechts", auch die andere Seite der Medaille, die "Geschichte des Unrechts", her, um das grüne Bapperl zu verdienen. So nur Lesenswert.

Was können wir hier tun, @UW:? --ObersterGenosse (Diskussion) 18:39, 25. Jan. 2018 (CET)Beantworten

OK, sorry. Ich war etwas übereifrig. Den obigen Absatz lösche ich wieder. Gruß Tönjes 18:41, 25. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Eine weitere Frage ist mir gerade eingefallen: Ist ein Angriff auf zivile Institutionen, die keine Krankenhäuser/Sanitätseinrichtungen sind (Schulen, Kindergärten, Bürogebäude,...) ein Verstoß? --ObersterGenosse (Diskussion) 19:54, 25. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Ich hatte ursprünglich schon eine längere Antwort auf die einzelnen Fragen geschrieben, habe sie aber nach längerem Nachdenken wieder gelöscht, da ich kein wirkliches Interesse an den Antworten vermute. Insofern, in aller Kürze: Was wir hier tun können, ist den Artikel zur Abwahl stellen. --Uwe (Diskussion) 20:38, 25. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Wieso vermutest du "kein wirkliches Interesse"? Ich will, dass die Antworten - in WP-tauglicher Form - im Artikel landen. Ich lebe nicht gerade in einem Gebiet, in dem gegen die Genfer Konventionen und Zusatzprotokolle verstoßen wird, und ich arbeite auch nicht beim IKRK oder einer anderen Institution, die die GK überwachen soll, also ein persönliches Interesse habe ich nicht. Aber ich würde die Antworten auf der Disk-Seite durchaus lesen. --ObersterGenosse (Diskussion) 22:25, 25. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Formulierung

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Beim Genfer Abkommen Teil III steht bei Punkt 1: sofern diese Teil der bewaffneten Streitkräfte sind oder des Marinestandpunkts. Letzteres (Marinestandpunkt) ist eine ungewöhnliche Bezeichnung und findet sich auch nicht im Originaltext (Weblinks).--Claude J (Diskussion) 09:55, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Auszeichnungskandidatur vom 14. Februar 2018 bis zum 28. Februar 2018

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Die Genfer Konventionen, auch Genfer Abkommen genannt, sind zwischenstaatliche Abkommen und eine essentielle Komponente des humanitären Völkerrechts. Sie enthalten für den Fall eines Krieges oder eines internationalen oder nicht internationalen bewaffneten Konflikts Regeln für den Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen. Die Bestimmungen der vier Konventionen von 1949 betreffen die Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (Genfer Abkommen I), die Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (Genfer Abkommen II), die Kriegsgefangenen (Genfer Abkommen III) und die Zivilpersonen in Kriegszeiten (Genfer Abkommen IV).

Auf der Diskussionsseite hat sich mangels Interesse nichts geändert, nichts getan. Die Zwei-Wochen-Frist wurde eingehalten.

Ich halte diesen Artikel nicht mehr (ganz) für exzellent. Mein erster, kleinerer Kritikpunkt wäre, dass die Darstellung der Inhalte und Nummern der diversen Artikel der diversen Konventionen und Zusatzprotokolle (der Artikel gibt ja selbst zu, dass mittlerweile über 600 Artikel im Spiel sind), sehr unübersichtlich ist. Aber der zweite Punkt ist viel wichtiger und auch viel "heftiger": Es fehlt vor allem Einiges an Informationen darüber, wie die Genfer Konventionen in der Praxis umgesetzt, beachtet und respektiert werden. Dass so viele Vertragsstaaten sich ein solch "schönes" Regelwerk für Kriege, innerstaatliche Konflikte (vulgo: Bürgerkriege) usw. auferlegen, ist wunderbar, aber leider liest man doch immer wieder von (schwerem) Verstoß gegen die Genfer Konvention in den Medien.

Also würde ich gerne wissen, wie sich die Verstöße (Zahlen, Schweregrad) nach Kriegen so entwickeln.

  • Verstößt man heute beispielsweise seltener gegen die GK als zu Zeiten des Kalten Krieges oder häufiger?
  • Was für Verstöße treten auf? Oder werden gar Sachverhalte, die eigentlich keinen Verstoß darstellen, zu solchen "hochgeputscht"? Werden beispielsweise eher mal Kriegsgefangene misshandelt/gefordert oder werden doch eher Krankenhäuser oder Lazarett(schiff)e angegriffen?
  • Verstoßen bestimmte Länder andauernd gegen die GK und andere gar nicht?
  • Gibt es überhaupt verschiedene Verstoß-Kategorien, so dass es Sinn ergibt, von "schwerem" Verstoß zu reden? Oder gibt es nur "erlaubt" und "verboten"?

Im Endeffekt muss hier, neben einer positiven "Geschichte des Rechts", auch die andere Seite der Medaille, die "Geschichte des Unrechts", her, um das grüne Bapperl zu verdienen. So nur Lesenswert.

--ObersterGenosse (Diskussion) 14:15, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Auswertung: Die Kandidatur müßte mit lediglich einem abgegeben Votum als ergebnislos gewertet werden. Nur was heißt dies jetzt bei einer Neubewertung? Beibehaltung der vorherigen Auszeichnung als Exzellent? Oder, da die Kandidatur gescheitert ist, der komplette Verlust der Auszeichnung? Der Antragsteller hat detailliert begründet, warum der Artikel seiner Meinung nach nicht mehr den Anforderungen eines exzellenten Artikels entsprechen würde. Weder hier, noch zuvor auf der Artikeldisk, wurde seinen Ausführungen widersprochen. Auch wurde kein Versuch unternommen, die Kritikpunkte umzusetzen. Auf der anderen Seite hält ObersterGenosse den Artikel aber offensichtlich selbst weiterhin zumindest für lesenswert, einen Grund die Auszeichnung komplett zu erziehen, sehe ich deshalb nicht. Ich wäre aus diesen Gründen dafür, dem Votum des Antragstellers zu folgen und den Artikel nur noch als Lesenswert auszuzeichnen. Sollte es hierzu keinen Widerspruch geben, würde ich die Auswertung morgen umsetzen. Tönjes 11:21, 27. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Ich habe es leider noch nicht geschafft, den ganzen Artikel durchzulesen, schließe mich dem aber an. Die inhaltlichen Lücken und das Fehlen von Einzelnachweisen würde ich als gravierende Mängel ansehen, wie sie eine Exzellenz-Auszeichnung unabhängig von den abgegebenen Voten ausschließen. Lesenswert in seiner Ausführlichkeit und Ausarbeitung wirkt der Artikel auf mich aber weiterhin. (Auch wenn heutzutage natürlich ein Artikel völlig ohne Fußnoten auch nicht mehr Lesenswert werden könnte, aber das ist bei älteren Auszeichnungen nun mal immer das Problem...) Viele Grüße, DerMaxdorfer (Diskussion / Ein bisschen Liebe!) 13:20, 27. Feb. 2018 (CET)Beantworten

In Folge der Neubewertung dieser Version wird der Artikel nicht mehr als Exzellent, sondern nur noch als Lesenswert ausgezeichnet. Zur Begründung siehe meinen obigen Beitrag. Tönjes 09:28, 28. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Wird das hier noch gewartet?

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Ja wird hier noch offensichtlich falsches entfernt? (nicht signierter Beitrag von 77.180.224.123 (Diskussion) 20:18, 20. Apr. 2019‎)

Vertragspartner?

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M.E. ist mit eine der elementar wichtigen Details zu diesem Lemma, welche Staaten das unterzeichnet haben, also für welche Staaten die Genfer Konventionen gelten? Ich habe jetzt nicht den gesamten Fließtext durchgelesen, aber mir scheint diese Liste zu fehlen? Ich habe bei meiner Suche lediglich die Info zum Jahr 1956 gefunden: Im selben Jahr wurde die Zahl von 50 Vertragsparteien erreicht, acht Jahre später waren bereits 100 Staaten den Konventionen von 1949 beigetreten. Und ich denke auch nicht, daß sich die Gruppe der Staaten, für die die Konventionen gelten, zu oft ändert, so daß es zu viel Arbeit wäre, diese Liste zu pflegen? Die Liste müßte dann einen eigenen Abschnitt erhalten, so daß sie leicht zu finden ist. --Zopp (Diskussion) 18:39, 10. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Seerechtsabkommen von 1958 (UNCLOS I)

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Die Genfer Seerechtskonventionen (UNCLOS I; United Nations Convention on the Law of the Sea) von 1958 fehlen hier.--5gloggerDisk 06:20, 24. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Da fehlt eins

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Unter Strafbarkeit wird ausgeführt:

In Österreich sind die Genfer Abkommen und ihre zwei Zusatzprotokolle durch die Veröffentlichung im Österreichischen Bundesgesetzblatt Teil des Österreichischen Rechts geworden.

Es gibt aber 3 Zusatzprotokolle. --WerWil (Diskussion) 23:52, 1. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Hintergrund für die rasche Annahme und Ausbreitung

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"Warum es in relativ kurzer Zeit nach Veröffentlichung des Buches bereits zur Verabschiedung und in den Folgejahren zur raschen Ausbreitung der Konvention kam, ist historisch nicht vollständig nachvollziehbar."

Mitte des 19. Jahrhunderts hatten zahlreiche Staaten bilaterale und multilaterale Vereinbarungen betreffend "die Verpflegung erkrankter und die Beerdigung verstorbener gegenseitiger Staatsangehöriger und Unterthanen" abgeschlossen, beispielsweise die Eisenacher Konvention vom 11. Juli 1853. Zuvor war meiner Erinnerung nach bereits 1851 ein entsprechendes Abkommen zwischen Österreich und Bayern abgeschlossen worden. Österreich trat auch der Eisenacher Konvention bei und schloß auch ein Abkommen mit der Schweiz ab. Das Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz vom 7. Dezember 1875 sah noch weitere Bestimmungen vor, es ist am 20. Mai 1876 in Kraft getreten und scheint immer noch zu gelten.

Gegenstand der Verträge war die gegenseitige unentgeltliche Verpflegung in Krankheits- und Unglücksfällen sowie im Falle des Ablebens die Bestattung, so wie auch die eigenen Staatsangehörigen des Gastlandes zu behandeln waren. Auf die Kostenerstattung durch staatliche Stellen des Heimatlandes war verzichtet worden, lediglich die Unterstützung bei der Geltendmachung von Forderungen gegen nach Privatrecht Unterstützungspflichtige war vereinbart worden. Von der Verpflegung erkrankter Staatsangehöriger schrieb man, weil es noch keine medizinische Behandlung im heutigen Sinne gab.

Soweit mir diese Verträge bekannt sind, war nicht vereinbart worden, daß sie im Falle eines Krieges nicht gelten, eine Kündigung wäre wohl möglich gewesen. Staaten die sich Gedanken darum machten, daß die eigenen Staatsangehörigen oder Unterthanen im Krankheits- oder Todesfall nicht schlechter behandelt werden als die Staatsangehörigen ihres Gastlandes, waren wohl geneigt, auch für ihre Soldaten humanitäre Regelungen zu vereinbaren. Der Gedanke der Genfer Konvention fiel also in vielen Ländern auf fruchtbaren Boden, es brauchte überwiegend keine große Überzeugungsarbeit geleistet werden, weil in vielen Fällen wohl bereits die vertragliche Verpflichtung zur unentgeltlichen Behandlung bestand.

Die Staaten, die von Anfang an an der Genfer Konvention mitgewirkt haben, konnten am Text mitwirken.

Hamburg ist der Eisenacher Konvention erst mit Erklärung vom 31. März 1866 beigetreten, dort wollte man partout nicht auf Einnahmen verzichten, weil man sich Vorteile von einer Mitgliedschaft im Norddeutschen Bund versprach, trat man auf dem letzten Drücker der Eisenacher Konvention bei.

Art. 3 Abs. 4 der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 16. April 1867 bestimmte: "Ebenso bleiben bis auf Weiteres die Verträge in Kraft, welche zwischen den einzelnen Bundesstaaten in Beziehung auf die Übernahme von Auszuweisenden, die Verpflegung erkrankter und die Beerdigung verstorbener Staatsangehöriger bestehen."

Ab 01.07.1867 hätte der Norddeutsche Bund der Genfer Konvention beitreten können und ab 1871 das Deutsche Reich, im Zeitpunkt der Entstehung der Genfer Konvention gab es noch keinen deutschen Bundesstaat, deshalb die Mitwirkung vieler deutscher Einzelstaaten an ihrer Entstehung.

Mitte des 19. Jahrhunderts schrieb man noch "Unterthanen", das "h" fiel erst später weg. --Werner Heß (Diskussion) 16:02, 7. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Hessen

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1864 gab es noch zwei Hessen, das Kurfürstentum Hessen-Kassel, und das hier gemeinte Großherzogtum Hessen-Darmstadt, was aber nur im Mouse-Over erkennbar ist. In einer Enzyklopädie sollte das schon korrekt benannt werden. Ich möchte das als Wiki-DAU ungern zu ändern versuchen, daher wäre es schön, wenn das ein kundiger User mal korrigieren könnte. Danke. --194.25.138.194 07:58, 22. Aug. 2024 (CEST)Beantworten