Diskussion:Genossenschaftsbank
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[Quelltext bearbeiten]Kann mir jemand erklären was der Abschnitt Kinder Club unter Geschäftsanteile zu suchen hat? Dieser Abschnitt ist völlig sinnlos und hat keinen Bezug zum Artikel. Es erscheint mir wohl eher Werbung zu sein. Ich bin für die Löschung dieses Abschnitts. Sebastian Schrader, 18:56, 10. Jan. 2007 (CET)
Bin auch für Löschen oder zumindest unter ner anderen Überschrift...--manloeste 18:58, 10. Jan. 2007 (CET)
Belegungsproblem
[Quelltext bearbeiten]Manche Informationen basieren sicherlich auch auf Insider-Informationen welche grundsätzlich nur schwer nachzuprüfen sind.Deshalb ist eine drohende Löschung weder nützlich noch gerechtfertigt, da es noch lange nicht bewiesen ist, dass diese Informationen falsch sind. (nicht signierter Beitrag von 213.94.74.129 (Diskussion) )
Genau anders herum sollte es gehen. Nur das, was nachweisbar ist, sollte in den Artikel. --Wangen 20:15, 24. Feb. 2007 (CET)
Fed_ Was spricht denn gegen die Homepage. Die Dinge die dort drinnstehen sind noch manchmal etwas zu durchlässig, aber sachlich stimmt es. -- (unsigniert)
Höhe des Geschäftsguthabens
[Quelltext bearbeiten]Den Absatz zur Höhe des Geschäftsguthabens finde ich nicht so glücklich, da doch § 43 GenG vorschreibt, dass jedes Mitglied nur eine Stimme (in besonderen Ausnahmefällen bis zu drei Stimmen) haben kann. Der eingestellte Text suggeriert, dass die Begrenzung der Anzahl der Geschäftsanteile vor einem beherrschenden Einfluss aufgrund der Anzahl der Anteile (und damit Stimmen) vorbeugen soll. Eine Rückfrage bei meiner Hausbank (VR Bank HessenLand eG) hat ergeben, dass dies (die Begrenzung der max. möglichen Anteile) eingeführt wurde, um "dem Genossenschaftsgedanken Rechnung zu tragen und die Geschäftsanteile von üblichen Kapitalanlagen abzuheben". Bei einer Verzinsung von i. d. R. 6% ist mir das schon klar... -- (unsigniert)
Da liegst Du richtig, ich habe den Text mal geändert --Michael Wünsch 17:46, 2. Aug. 2007 (CEST)
Widersprüchliches
[Quelltext bearbeiten]In der Einleitung heißt es "Genossenschaftsbanken sind Kreditinstitute in der Rechtsform einer Genossenschaft." Im Satz danach steht "Genossenschaftsbanken sind in Deutschland in der Regel Banken in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft." Das widerspricht sich. Meines Wissens gibt es keine deutsche Geno-Bank in der Rechtsform einer NICHT eingetragenen Genossenschaft.--Michael Wünsch 17:55, 2. Aug. 2007 (CEST)
Naja, es gibt tatsächlich Banken im Genossenschaftsverbund, bzw. im BVR, die beispielsweise die Rechtsform einer AG haben, die Vereinigte Volksbank AG z.B. oder die Stuttgarter Volksbank AG. Diese Banken den Geno-Banken zuzuordnen oder nicht zuzuordnen ist also eine Frage der Philosophie. Sie selbst sehen sich als Genossenschaftsbank, da sie Mitglied im BVR sind und sich auch Volks- oder Raiffeisenbank nennen. Außerdem sind sie auf der Liste der "Kreditgenossenschaften" des BVR verzeichnet.--manloeste 22:34, 2. Aug. 2007 (CEST)
Ja, da lässt sich tatsächlich drüber streiten, ob diese Banken "Genossenschaftsbanken" sind, oder einfach nur zum Finanzverbund gehören. Per Definition gehören sie - für mich fedenfalls - nicht dazu, de facto schon. Unabhängig davon ist der einleitende Satz im Artikel mißverständlich.--91.13.56.215 00:19, 3. Aug. 2007 (CEST)
da geb ich dir recht... also ich wäre dafür, dass wir diese Tatsache, die wir gerade erörtert haben auch genauso hereinschreiben. Nämlich, dass Genossenschaftsbanken per Definition/Begriff alle Banken mit der Form einer eG sind, aber damit oft auch andere Banken im BVR gemeint sind, die eine andere Unternehmensform, wie z.B. AG haben.--manloeste 00:01, 4. Aug. 2007 (CEST)
Die Stuttgarter Volksbank war ja nicht immer eine Aktiengesellschaft, sondern wurde als GmbH gegründet. Tatsächlich ist es rechtlich möglich, eine eG in eine AG umzuwandeln (es gibt natürlich ein bestimmtes Prozedere) - in 2006 hat die Stuttgarter Volksbank AG sogar mit einer anderen Genobank (eG) fusioniert. Daher würde ich eine Volksbank AG immer zu den Genossenschaftsbanken zählen. Sie selbst bezeichnet sich als "genossenschaftlich geprägte Aktiengesellschaft" und die meisten der 32.000 Aktionäre sind gleichzeitig Kunden der Bank, also ähnlich wie die Mitglieder einer Voba/Raiba eG. Just my two cents... 89.48.14.141 01:37, 25. Aug. 2007 (CEST)
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/die-apobank-braucht-eine-bad-bank;2449854 Da die Apotheker- und Ärztebank wohl die Sicherung der Genossenschaftsbanken erheblich in Anspruch nehmen wird, habe ich mich mit ihr befasst, leider fehlt mir auf der Wikipedia Seite ein Hinweis zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist, insbesondere ab welcher Mitarbeiterzahl der Aufsichtsrat einer Genossenschaftsbank paritätisch zu besetzen ist. Meines Erachtens ab 2000 Mitarbeiter, ich weiß das aber nicht so genau dass ich den Artikel ändern kann. (nicht signierter Beitrag von Holz754 (Diskussion | Beiträge) 12:24, 26. Sep. 2009 (CEST))
Nachschuss
[Quelltext bearbeiten]Da steht
- Man nennt das Nachschusspflicht. In der Praxis ist dies noch nie vorgekommen, da Genossenschaftsbanken einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind, der im Notfall einspringt.
Der Einlagensicherungsfonds sichert die Konteneinlagen. Aber doch nicht die Geschäftanteile, oder?
Die Anteilseigner müssten mit ihrem Einlagen und Nachschüssen ggf. die Schulden aus dem Geschäftsbetrieb abdecken. Und verhindert wurde das dadurch, dass zahlungsunfähige Banken übernommen ("fusioniert") wurden? --Ikar.us 18:40, 30. Mai 2008 (CEST)
Stand der Genossenschaftsbanken in Deutschland
[Quelltext bearbeiten]Der Abschnitt
"Von einem reinen unabhängigen Genossenschaftsbund eG kann von daher kaum eine Rede sein, da die Verflechtung mit den AGs heutzutage doch enorm ist, und in dem der lukrativere Bereich um Corporate Finance und Investmentbanking in der Folge auch eher an die AGs ausgelagert wird und nicht die Masse der eGs."
müsste überarbeitet oder gelöscht werden. Ist ein wirrer Satz! -- (unsigniert)
Wie wär's mit einem g'scheiten Abstract?
[Quelltext bearbeiten]Hi.
Hab den Artikel eben überflogen und weiß ehrlich gesagt immer noch nicht, was denn nun eine genossenschaftlich organisierte Bank von einer öffentlich-rechtlichen oder privaten Bank unterscheidet. Es fehlt schlichtweg ein Abstract, das Wesentliches gleich zu Beginn auf den Punkt bringt (z. B. Kunden sind gleichzeitig Miteigentümer der Bank, Unternehmensziel ist nicht ausschließliche die Gewinnmaximierung usw.).
Der englische Artikel macht es übrigens richtig; dort hab ich auch ohne mich vorher durch einen Wulst aus Spitzfindigkeiten kämpfen zu müssen, (im ersten Satz) erfahren, was denn nun die Spezifika einer Genossenschaftsbank sind:
"A credit union is a cooperative financial institution that is owned and controlled by its members and operated for the purpose of promoting thrift, providing credit at reasonable rates, and providing other financial services to its members. Many credit unions exist to further community development or sustainable international development on a local level." --Baerenwurm3000 01:19, 7. Nov. 2010 (CET)
Hi Bärenwurm! Ich finde Deine Einwände absolut berechtigt, da kann man sich durchaus von dem englischen Artikel inspirieren lassen.
Wenn ich mal wieder etwas mehr Zeit hab, werde ich mich mal der Sache annehmen.
Danke für das gute, konstruktive Feedback! -- robert Bowen 11:14, 16. Sep. 2011 (CEST)
Genossenschaftsgesetz
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel steht: "Nach § 68 Abs. 1 Satz 2 GenG können Mitglieder aus einer Kreditgenossenschaft ausgeschlossen werden, wenn diese gleichzeitig Mitglied in einer anderen Kreditgenossenschaft sind.", jedoch steht im §68 Abs. 1 Satz 2 nur etwas über den Ausschluss aus der Genossenschaft im allgemeinen, aber nichts über die im Artikel genannten Grund der Mitgliedschaft in einer anderen Kreditgenossenschaft. Liegt hier ein Fehler vor, oder stehe ich gerade auf dem Schlauch? --94.217.91.16 00:39, 10. Mai 2012 (CEST)
- : Erledigt[1] --GUMPi (Diskussion) 10:14, 15. Jul. 2013 (CEST)
Es fehlt eine Verknüpfung zu Artikel Bank. --Binnenversal (Diskussion) 17:11, 24. Feb. 2015 (CET)
Benennung der Bank-Artikel
[Quelltext bearbeiten]Hallo, ich bin mir nicht sicher, wo man diese Frage am ehesten stellt, deswegen hier: Wenn ich mir eine Liste anschaue der Artikel zu den einzelnen Instituten der Genossenschaftsbanken, also der ganzen VR-Banken, dann fällt auf, dass die Benennung der Artikel nicht stringent ist. Teilweise wird der Name mit (VR-Bank), teilweise ohne Bindestrich (VR Bank) geschrieben. Sollte das nicht vereinheitlicht werden? Gruß von 2003:E2:ABCD:3000:8DB3:46C4:B9E3:B19A 18:18, 2. Jan. 2018 (CET)
- Maßstab für die Artikelnamen ist Wikipedia:Namenskonventionen#Unternehmen. Ganz einheitlich werden wir das daher nicht hinbekommen, weil wir uns eben auch an der Firma orientieren. Wenn es nicht im Widerspruch zur Firma steht, ist die Variante mit Durchkopplung imho vorzuziehen.--Karsten11 (Diskussion) 19:41, 2. Jan. 2018 (CET)
- Maßstab für die Benennung der Artikel sollte die Firma sein, wie sie im Genossenschaftsregister eingetragen ist. In der Regel findet man die korrekte Bezeichnung im Impressum auf der Homepage der jeweiligen Bank. Und die ist nun mal gelegentlich mit und gelegentlich ohne Bindestrich. Die Unternehmen haben sich in der Regel etwas gedacht, als sie die Firmierung mit oder ohne Bindestrich für sich gewählt haben. Deswegen bin ich für die korrekte und damit gegen eine einheitliche Benennung der Artikel. Gruß --Rosion (Diskussion) 20:37, 2. Jan. 2018 (CET)
- Das Impressum ist ein Anhalt, es kann aber auch einfach sein, dass hier bei dem Eintrag ein Fehler gemacht worden ist. Ich gehe nicht davon aus, dass jeder Bankangestellte das unbedingt korrekt einträgt; da glaube ich eher daran, dass der Hauptverband dort eine Bezeichnung vorgegeben hat. Dazu, lieber Rosion, dass auch die von dir vorgeschlagene Benennung hier nicht durchgezogen wird. Beispiel: VR Bank Niebüll. Die ist nämlich im Handelsregister eingetragen als VR Bank eG, Niebüll. Die VR Bank Untertaunus firmiert als vr bank Untertaunus eG. Die VR-Bank Neuwied-Linz nennt sich Volks- und Raiffeisenbank Neuwied-Linz eG. Bist du jetzt immer noch für eine korrekte Benennung der Artikel? Machst du dich zusammen mit mir an die Arbeit, die Umbenennungen vorzunehmen? --2003:E2:ABCD:3000:8126:14F8:FB67:657E 22:14, 2. Jan. 2018 (CET)
- Bei Artikelnamen werden lt. Wikipedia:Namenskonventionen#Unternehmen grundsätzlich die Rechtsformen weggelassen und Kommas würde ich persönlich auch grundsätzlich weglassen. Also ist Niebüll richtig. Die Kleinschreibung bei Untertaunus wäre wohl lt. Genossenschaftsregister richtig. Aber auch hier gibt es Wikipedia-Vorgaben. Untertaunus ist (mit Bauchschmerzen) also auch richtig. Bei Neuwied-Linz muss aber eindeutig verschoben werden. Meine erste Aussage bezog sich vor allem darauf, dass der Bindestrich in VR-Bank lt. Genossenschaftsregister verwendet oder eben weggelassen werden sollte. Darüber hinaus sollten die Namenskonventionen von Wikipedia eingehalten werden, was in Einzelfällen zu einer geringen Abweichung im Vergleich zum Register führen kann. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, auch die Diskussion mit den Hauptautoren beim jeweiligen Artikel zu führen. Ich glaube nicht, dass sehr viele Artikel umbenannt werden müssen. Je nachdem, wie die Diskussion hier endet und wenn es meine Zeit erlaubt, helfe ich gerne bei der Umbenennung einzelner Artikel. Ich bin hier jedoch gegen die Einführung eines stringenten Systems, da es ein solches nicht gibt. Im Übrigen macht weder der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken noch ein anderer Verband den Banken Vorschriften bei Ihrer Firmierung. Gruß --Rosion (Diskussion) 23:19, 2. Jan. 2018 (CET)
- Das Impressum ist ein Anhalt, es kann aber auch einfach sein, dass hier bei dem Eintrag ein Fehler gemacht worden ist. Ich gehe nicht davon aus, dass jeder Bankangestellte das unbedingt korrekt einträgt; da glaube ich eher daran, dass der Hauptverband dort eine Bezeichnung vorgegeben hat. Dazu, lieber Rosion, dass auch die von dir vorgeschlagene Benennung hier nicht durchgezogen wird. Beispiel: VR Bank Niebüll. Die ist nämlich im Handelsregister eingetragen als VR Bank eG, Niebüll. Die VR Bank Untertaunus firmiert als vr bank Untertaunus eG. Die VR-Bank Neuwied-Linz nennt sich Volks- und Raiffeisenbank Neuwied-Linz eG. Bist du jetzt immer noch für eine korrekte Benennung der Artikel? Machst du dich zusammen mit mir an die Arbeit, die Umbenennungen vorzunehmen? --2003:E2:ABCD:3000:8126:14F8:FB67:657E 22:14, 2. Jan. 2018 (CET)
- Maßstab für die Benennung der Artikel sollte die Firma sein, wie sie im Genossenschaftsregister eingetragen ist. In der Regel findet man die korrekte Bezeichnung im Impressum auf der Homepage der jeweiligen Bank. Und die ist nun mal gelegentlich mit und gelegentlich ohne Bindestrich. Die Unternehmen haben sich in der Regel etwas gedacht, als sie die Firmierung mit oder ohne Bindestrich für sich gewählt haben. Deswegen bin ich für die korrekte und damit gegen eine einheitliche Benennung der Artikel. Gruß --Rosion (Diskussion) 20:37, 2. Jan. 2018 (CET)
Ich habe den Artikel VR Bank wieder nach VR Bank Niebüll zurückverschoben, da der Begriff VR Bank als Synonym zu Genossenschaftsbank zu sehen ist und damit ungeeignet für die Beschreibung einer bestimmten Bank (in diesem Fall der VR Bank eG mit Sitz in Niebüll) ist. Von VR Bank habe ich eine Weiterleitung zu Genossenschaftsbank angelegt. Eine weitere Lemma-Diskussion für diesen Artikel ist sowieso überflüssig, weil die VR Bank eG in Niebüll in Kürze (Sept./Okt. 2018) in VR Bank Nord eG umfirmiert und damit eine Lemma-Änderung einhergeht. Gruß, --PKautz (Diskussion) 10:34, 31. Aug. 2018 (CEST)
Abhängigkeiten der Banken
[Quelltext bearbeiten]Mir ist nicht auf einem Blick klar, ob unter "Genossenschaftspanken in Europa" all diese Banken unter einem Dach vereint sind oder ob dies viele Beispiele von untereinander unabhängigen Genossenschaftsbanken sind.
Auch ist dort z.B. die Badische Beamtenbank nicht genannt. Weil nicht unter dem gleichen Dach? Weil zu lokal? ... ? (nicht signierter Beitrag von 2A02:8071:3E82:6900:C5B8:F566:1120:6EC9 (Diskussion) 11:33, 19. Apr. 2021 (CEST))
Frühe Geschichte: Erwähnung der „Öhringer Privatspar- und Leihkasse“?
[Quelltext bearbeiten]Wäre es angebracht, die „Öhringer Privatspar- und Leihkasse“ mit ihrer Gründung im Jahre 1843 zu erwähnen?