Diskussion:Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Subbass1 in Abschnitt Kritik und Vorteile
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pauschalabgabe

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Das Urheberrechtsgesetzt ist von 1965, wann kam das mit der Pauschalabgabe hinein? War es Lobbyarbeit der GEMA? Es hat den Charakter einer Umsatzsteuer, die an ein Wirtschaftsunternehmen geht. Erik

Vorteile der GEMA

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Dieser Aspekt fehlt in diesem Artikel völlig, was ein grober Verstoß gegen die Neutralität ist.

Nicht nur Mitglieder profitieren davon, daß die GEMA ihre Nutzungsrechte verwaltet. Fast noch mehr profitieren die Nutzer von urheberrechtlich geschützten Werken davon, daß sie nicht für jedes Lied mit den Urhebern verhandeln und die Bezahlung regeln müssen. Jeder mit ein wenig Phantasie kann sich vorstellen, was das in der Praxis bedeuten würde: Das öffentlich aufgeführte Repertoire würde auf einen Bruchteil des aktuell gespielten eingedampft, und selbst dann wäre der Aufwand für die Nutzer (Funk, Fernsehen, Streaming-Dienste, Konzertveranstalter etc.) derartig groß, daß er nicht zu leisten wäre. Zumal an einem einzelnen Werk ja viele Autoren und Verlage beteiligt sein können, die nach einem komplizierten Schlüssel beteiligt sind und bezahlt werden müssen und dem Nutzer in den meisten Fällen gar nicht bekannt sind. ––– Burkhard Ihme (Diskussion) 02:16, 2. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Kritik aus Sicht der Verbraucher

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Die Nutzung von Musikwerken ohne vertragliche Bindung zu Verwertungsgesellschaften bzw. zur GEMA unterliegt jedoch nach dem Urheberrecht und der üblichen Verkehrssitte ausschließlich den persönlichen Befugnissen der jeweiligen Urheberberechtigten und geht die GEMA deshalb eigentlich überhaupt nichts an. Die unbedachte oder kalkulierte Benutzung des Begriffes „Unterhaltungsmusik“ vor Gericht kann in einem solchen Zusammenhang bei Lizenzstreitigkeiten mit der GEMA durch Missverständnis aber zu kostenintensiven Irrtümern führen, weil die Richter dazu angehalten sind davon auszugehen, dass ggf. tatsächlich diese Musikart benutzt wurde, solange eine derartige Tatsachendarlegung nicht zurückgewiesen bzw. dementiert wurde.

Meines Wissens stellt dieses Vorgehen allerdings Nutzer wie Veranstalter und Radiostationen von Forderungen nicht vertretener Urheber frei, deren Werke andernfalls einzeln lizenziert werden müßten, was schlicht nicht zu leisten ist. Die Urheber können ihr Entgelt bei der GEMA einfordern. ––– Burkhard Ihme (Diskussion) 07:05, 7. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Der zitierte Absatz ist insgesamt falsch, weil das Urheberrecht z.B. auch auf die Erben übergehen kann, ohne dass dazu ein Vertrag erforderlich ist. Zudem gibt es keine seriösen Belege für die Aussage, dies gehe die GEMA deshalb eigentlich überhaupt nichts an. Was mache ich denn als Komponist ohne GEMA, wenn mein Werk ohne meine Erlaubnis aufgeführt wird und ich keinen Anwalt bezahlen kann ? Ich habe das daher gelöscht. --Kulturkritik (Diskussion) 04:17, 23. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Kirchenlieder

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Muss meine Kirchengemeinde GEMA für das gemeinsame Absingen von Kirchenliedern mit Klavierbegleitung oder Chormusik im Gottesdienst bezahlen? Hinten im Kirchengesangbuch sind die Namen der aktuellen Rechteinhaber aufgelistet. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 19:14, 26. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Eigentlich nicht, denn die Bistümer und Landeskirchen haben mit der GEMA für Aufführungen in Gottesdienten und Kirchenkonzerten einen Pauschalvertrag geschlossen. Singen von Kirchenliedern im Gottesdienst sind nicht Meldepflichtig. Dies sind nur größere Musikwerke. Die GEMA zahlt den Komponisten für Aufführungen kurzer Musikwerke im Gottesdienst nix! Erst ab einer Werklänge von 20 Minuten.
Bei Konzerten besteht eine Meldepflicht. Werke der klassischen Kirchenmusik sind durch den Pauschalvertrag aber abgedeckt und Tantiemenfrei. Formulare hierfür gibt es auf der Website der GEMA. LG und eine schöne Weihnachtsoktav--Ἀστερίσκος (Diskussion) 20:28, 26. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Laut GEMA hat „die GEMA mit [bestimmten] kirchlichen Institutionen in Deutschland Pauschalverträge abgeschlossen [...], die unter anderem die Musiknutzung in den Gottesdiensten umfassen“; Ausnahmen sind laut GEMA u. a. Musikstücke, die über 10 Minuten dauern – die müssen also tatsächlich gesondert angemeldet werden. Allerdings schrieb die EKD am 22.12.2023: „Die Verhandlungen über eine Fortsetzung der Onlinerechte mit den Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Musikedition für Onlinegottesdienste ab dem 1.1.2024 sind aktuell noch nicht abgeschlossen“. Sprich: Ob die Musiknutzung in Gottesdiensten auch für 2024 unter die Pauschalverträge fällt, ist/war demnach zumindest zum 22. Dezember noch nicht entschieden. Viele Grüße --Carolin 20:37, 26. Dez. 2023 (CET) – P.S.: Das mit den noch zu klärenden Verträgen gilt anscheinend nur fürs Online-Streamen. Viel Spaß beim Musizieren --Carolin 20:40, 26. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Herzlichen Dank für die Antworten. Die hiesige Christmette war so langweilig, dass ich die Liste der Rechteinhaber am Ende des Kirchengesangbuches las. Also bekommen diese nach den Pauschalverträgen pauschale GEMA-Gelder auch für das kurze Absingen im Gottesdienst, unabhängig von der Häufigkeit des Absingens? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 22:08, 26. Dez. 2023 (CET)Beantworten
So ist das wohl, es sei denn, es handelt sich um GEMA-freie Musik – in der EU wäre das bspw. eine Originalfassung eines vor über 70 Jahren verstorbenen Komponisten. --Carolin 22:47, 26. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Es hängt tatsächlich von der Länge der aufgeführten !Kirchenmusik! ab, ob Komponisten etwas ausgeschüttet bekommen... ;-( LG--Ἀστερίσκος (Diskussion) 19:42, 27. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Hängt es auch von der Häufigkeit des Absingens ab? Und die Ausschüttung erfolgt doch wohl nicht an die Komponisten, sondern an die aktuellen Rechteinhaber? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 21:18, 27. Dez. 2023 (CET)Beantworten
...an alle, die Rechte am Werk haben, das sind bei Musikwerken die Komponisten, Textdichter, Verleger und deren Erben. Je häufiger die Nutzung, desto höher die Ausschüttung. LG ---Ἀστερίσκος (Diskussion) 10:18, 28. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Wenn es noch lebende Rechteinhaber gibt ... Ich denke mal, die meisten Komponisten leben nicht mehr und die wenigsten Erben werden da hinterherlaufen. Außerdem ist das keine Unterhaltungsmusik im Sinne der GEMA. --Kulturkritik (Diskussion) 04:21, 23. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Kritik und Vorteile

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OFFENLEGUNG: Ich stehe in beruflicher Verbindung zur GEMA. Trotzdem würde ich gerne zur Aktualisierung, sachlichen Aufarbeitung und Neutralität beitragen. Bitte melden, falls das nicht angemessen ist oder gegen Wikipedia Regeln verstößt.

Wie schon in der Diskussion ersichtlich: Der Teil "Kritik" ist sehr lang, veraltet (viel aus 2012) und teilweise sehr kleinteilig bzw. aus Sicht einer Enzyklopädie nicht relevant (z.B. Einzelmeinung des Inhabers der Einrichtung "Batschkapp" in Frankfurt). GEMA Nutzen fehlt völlig, wie schon angemerkt.

Daher würde ich vorschlagen, den Teil "Kritik" in "Reflektionen zur GEMA" umzubennen und dort die beiden Aspekte zusammenzuführen, von der Gliederung in etwa:

- Kritik (Musikschaffende): Exklusivität, Bindungsfristen

- Kritik (Musik-Nutzer): Ein Punkt den ich ausführen würde ist die GEMA-Vermutung. Die Kritik aus Sicht der Club-/Diskobetreiber ist sehr ausführlich und redundant - es geht in wesentlich um die Umstellung des Tarifsystems vor 12 Jahren. Das würde ich unter Beibehaltung der aufgeführten Quellen kürzen und zusammenfassen - in der aktuellen Version ist es viel zu detailliert.

- Kritik (Streaming Dienste): Würde ich weglassen - Preiserhöhung sind fester Bestandteil des kapitalistischen Alltags. Es ist außerdem keine Quelle angegeben und es andere Quellen die besagen, dass Künstler am Streaming immer weniger verdienen.

- Nutzen der GEMA: Aspekte wie zentrale Vertretung von Urheberrechten, administrative Entlastung von Künstler/innen, Förderung der kulturellen Vielfalt etc., nur eine zentrale Organisation für jeden Musiknutzer (statt für jedes Lied die passende Vertretung raussuchen)

Kann ich loslegen oder gibt es hierzu Meinungen?

--RalphKink (Diskussion) 19:59, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

...von mir aus leg los. --Ἀστερίσκος (Diskussion) 12:23, 31. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Natürlich. Weiß jetzt nur nicht, ob diese berufliche Verbindung irgendwo hier dokumentiert werden sollte/müsste. Nebenbei: Kritik sollte/müsste v.a. auch mal an dem unmöglichen und unprofessionellen Gebaren der gutbezahlten Kirchenfunktionäre geübt werden, die es offensichtlich nicht hinbekommen können oder wollen, einen völlig sinnvollen Pauschalvertrag bez. Konzerten weiterzuführen, wie er schon lange bestand. Und dann wird kurz rückwirkend(!) den Gemeinden gemeldet, dass die jetzt eben bitteschön löhnen und rückmelden/dokumentieren sollen mit enormem bürokratischen Aufwand. Wäre ein guter Streikgrund - wenn man denn dürfte. Geschickt eingefädelt. Und sowas wie innere Kündigung und Leistung auf Mindestniveau kriegt dieser redselige "weltverbessernde" Arbeitgeber großteils gar nicht wirklich mit, weil er das gar nicht einschätzen kann. Würde auch dieser unverschämten Tendenz entgegenwirken, dass diese Leute immer gerne den schwarzen Peter der GEMA zuschieben, die nur ihre berechtigte Arbeit macht. Oder man ist noch von den vielen Extrawürsten verwöhnt, die man in anderen Bereichen ja immer noch hat. --Subbass1 (Diskussion) 12:52, 18. Aug. 2024 (CEST)Beantworten