Diskussion:Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte/Archiv/1
Ohne Titel
zu meinem edit von gerade eben: Deutsche Anstalt zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte hieß das ding nur im gründungsaufruf von Januar 1903, AFMA dann bei der eigentlichen gründung. da haben wohl die leute vom heise-ticker nicht genau hingeschaut. (details ad nauseam dazu unter http://www.gema.de/kommunikation/news/n166/wertschaetzung_7.shtml ). zur beschreibung der stagma=gema-gründung 1933 siehe den zitierten nmz-artikel, im wesentlichen gema-selbstdarstellung. Hoch auf einem Baum 04:25, 20. Mär 2004 (CET)
Ist es nicht ein wenig albern, sogar einzelne Monate und Jahre zu verlinken? Das müßte man dann konsequenterweise mit quasi jedem Wort im gesamten Artikel machen. Ich weiß, Wikipedia ist zum Selbermachen da. Da ich hier aber noch recht wenig Erfahrung habe, habe ich den Artikel gelassen wie er ist. 8. Mai 2004
Die Aussage, die Mitgliedschaft sei frei, weil die Urheberrechte sich vom Gesetz automatisch ergeben, ist falsch. Vielmehr ist es gerade das Urheberrechts(wahrnehmungs)gesetz, das dem Urheber das ausschließliche Recht an seinem Werk einschließlich seiner Übertragung auf Verwertungsgesellschaften zubilligt. Eine Zwangsmitgliedschaft wäre somit rechts- und nebenbei vermutlich sogar verfassungswidrig. Abgesehen davon: Selbst wenn das Urheberrecht erst durch eine Anmeldung erworben könnte, würde daraus keine Anmeldungspflicht folgen, denn schließlich ist niemand verpflichtet, das eigen Urheberrecht auch (insbesondere im Sinne der GEMA) wahrzunehmen. Zusätzlich habe ich einen Abschnitt "Kritik an der GEMA" eingefügt.--SiriusB 16:28, 9. Jun 2004 (CEST)
Und wie geht's weiter
Wie werden die Punkte für eine Aufführung eines Stückes weitervewertet. Sagen wir mal, Michael Jacksons "Bad" wird abgespielt. Und bei der GEMA so auch registriert. Er erhält 12 Punkte (laut Text) - was entsprechen diesen 12 Punkte finanziell?
Erhält Michael Jackson (bzw. sein Label) nun von der GEMA Geld?
In Clubs / Discos, die ja öffentliche Veranstaltungen sind, muss dort jedes einzelne Lied notiert werden, was abgespielt wird? Muss der Veranstalter dann diese Liste bei der GEMA einreichen, und Geld bezahlen?
- Soweit ich weiss, müssen Discotheken/Clubs eine Pauschale an die GEMA zahlen, die unter anderem die Größe der beschallten Fläche mit einbezieht. --80.136.114.215 10:30, 24. Jun 2005 (CEST)
Werden die Künstler, deren Lieder öffentlich gespielt wurden, dann auch jeweils einzeln vergütet?
Was passiert mit den Einnahmen der GEMA über CD-Rohline (die 6 Cent oder wie viel das waren)? Wird das unter allen Künstlern / Labels gerecht aufgeteilt? Oder erhält ein Justin Timberlake und eine Britney Spears den großen Teil des Kuchens, während kleine Künstler nix abkriegen?
Danke, --Abdull 14:36, 29. Okt 2004 (CEST)
- Datt meißte kricht sowieso der Diedda, hatta ja selbst gesacht. --subsonic68 08:02, 30. Jan 2006 (CET)
Stimme Abdull zu, hier muss dringend der Verteilerschlüssel erklärt werden; außerdem muss die Einnahmen-Seite besser beleuchtet werden. Die Gebühren einer öffentlichen Veranstaltung bemesse nsich in der Tat an der qm-Zahl des Veranstaltungsortes... das sollte irgendwie aufgenommen werden. Die genauen Beträge kenne ich allerdings nicht. Danke -- --84.57.243.120 19:22, 30. Mai 2006 (CEST)
Abschnitt "Kritik an der GEMA" gekürzt
Ich habe den Abschnitt "Kritik an der GEMA" kräftig gekürzt um größere Neutralität herzustellen (Wikipedia:Neutraler Standpunkt). Die Änderungen finden sich hier: [1]. Vielleicht möchte jemand die von mir gelöschten Punkte in neutralerer Form wieder einbauen, falls sie relevant sind. (Die gelöschten Ergänzungen stammen praktisch ausschließlich von anonymen Benutzern.) --Martin Roell 19:41, 17. Jun 2005 (CEST)
Sind hier nicht alle Nutzer mehr oder weniger anonym? :-D --Siehtnix 29. Jun 2006
Wikipedia vertritt keinen neutralen Standpunkt, wenn sie in der Öffentlichleit lautgewordene Kritik totschweigt. Hella, Dez, 2007
Dieser Artikel liest sich so als wäre die GEMA sinnvoll. Das Veranstalter ihre Interpetem theoretisch doppelt bezahlen, weil es der GEMA egal ist wer die Titel spielt und dass die Interpreten das Geld nicht einmal wieder bekommen, es sei denn sie sind bekannt genug und spielen oft im Jahr wird nicht einmal angrissen. Außerdem macht die GEMA den Nachwuchs kaputt, da jedes Konzert mit erheblichen Kosten verbunden ist sofern auch nur ein GEMA Lied mit dabei ist. So viel schweigen über diese Beutelschneiderei ist nicht neutral!
Abschnitt "Kritik": Neutraler Standpunkt
Danke, Martin Röll, für deine Änderungen an diesem Abschnitt.
Leider ist der Abschnitt immer noch schlecht und meilenweit von einem neutralen Standpunkt entfernt.
Und weil mir das Thema ziemlich emotional beladen erscheint, stelle ich die gröbsten Schnitzer hier mal zur Diskussion. (Einen Neutralitäts-Baustein habe ich in den Artikel eingefügt.)
1. »Seitens der Mitglieder, aber auch unabhängiger Autoren, werden unter anderem die sehr einschränkenden Vertragsbedingungen kritisiert.«
- Gibt es dafür Quellen? Wer mit den Vertragsbedingungen nicht einverstanden ist, wird kein Mitglied, oder?
- Zumindest muss das »sehr« aus dem Satz raus.
- Nachtrag: Laut einer aktuellen ifo-Umfrage (allerdings mit einer Prise Salz zu genießen, da von der GEMA beauftragt) sind die meisten Mitglieder zufrieden. Eine Internet-Recherche ergab keine Kritik daran. Vielleicht findet jemand seriöse Gegenstimmen, dann kann die erste Formulierung ja wieder rein.
- Bis dahin habe ich den Wortlaut mal so abgeändert:
- Knapp 20% aller Mitglieder fühlen sich von der GEMA nicht in zufriedenstellender Weise vertreten.
- -- Sypholux 14:22, 17. Jul 2006 (CEST)
2. »Ferner sind die Vertragslaufzeiten mit sechs Jahren sehr lang.«
- → »Ferner werden die Vertragslaufzeiten von sechs Jahren kritisiert.«
3. »Für alle anderen Teilnehmer [...] stellt die GEMA eine undurchdringliche Vereinsstruktur dar, die durch mehr als zweifelhafte Mittel ihre Monopolstellung ausnutzt, um ihre Umsätze zu steigern.«
- Dieser Satz muss komplett raus. Das Transparenzproblem wurde weiter oben schon angesprochen, der Rest ist reines Stammtischgepolter.
- Dass dies »für alle anderen Teilnehmer« unterstellt wird, schlägt dem Fass vollends den Boden aus – und klingt im enzyklopädischen Kontext fast schon wie Satire.
4. »Im Veranstaltungsbereich werden durch die GEMA viele Millionen Euro jährlich vereinnahmt …«
- → »Im Veranstaltungsbereich vereinnahmte die GEMA im Geschäftsjahr 2005 etwa 77,3 Millionen Euro.«
- Quelle: GEMA-Geschäftsbericht 2005, S. 33 [2]
5. »aber durch ausgeklügelte und eigenwillige Verteilungsprinzipien an den eigentlichen Urhebern vorbei in die Töpfe derjenigen geschaufelt, die sowieso durch die GEMA mehr als Großverdiener geworden sind.«
- Bitte löschen, das ist ohne Angabe von Quellen echt peinlich. (Und zwar nicht für die GEMA :))
6. »Ein ausgeklügeltes sogenanntes Pro Verfahren verhindert nachhaltig, dass die durch diesen Bereich vereinnahmten Umsätze tatsächlich an die Urheber ausgeschüttet werden, die aufgeführt wurden.«
- Naja. Besser so:
- → »Die GEMA führte Anfang des Jahres 1998 das neue Hochrechnungsverfahren PRO ein. Dieser neue Plan zur Verteilung der Tantiemen führt für einen Teil des Mitgliederstammes zu deutlichen Mehrabgaben. Beispielsweise belastet die GEMA nun Mitglieder, die Live-Musik aus dem Rock- und Pop-Bereich aufführen, mit zusätzlichen Beträgen im drei- bis fünfstelligen Bereich – de facto ohne Rückerstattung, selbst wenn die betroffene Band ausschließlich selbst komponierte Stücke aufführt.«
- Rechenbeispiele unter: http://www.talentcity.de/news/pages/2004/artikel040421114526.htm
7. »Die GEMA hat als Verwertungsgesellschaft einen mehr als schlechten Ruf in der Musikzene Deutschlands. Dies liegt unter anderem daran, dass weniger als ein Zehntel der Mitglieder mehr als 70% der ausschüttungsfähigen Summe erhalten, während über 90% der Mitglieder nur einen Bruchteil erhalten, wie aus einem Jahresbericht hervorgeht.«
- Erstmal heißt es nicht »mehr als schlecht«. »Schlecht« reicht!
- Außerdem ist die Begründung mangelhaft. Wenn die Top-10%-Mitglieder Anspruch auf 70% der Kohle haben, dann sagt das gar nichts aus. Konstruiertes Beispiel: Auf 70% der Amateurband-Konzerte wird Chartmusik der letzten 30 Jahre gecovert. Also bekommen deren Rechteinhaber (eben die fetten 10%) legitimer Weise 70% aus dem Topf. Das alleine impliziert noch keinen schlechten Ruf!
- Vielleicht sollten wir stattdessen ein paar Sätze zur Subventions-Kontroverse zwischen U- und E-Musik schreiben. Dafür gibt es immerhin ein paar Quellen.
- Nachtrag: Ich habe inzwischen so meine Zweifel am Wahrheitsgehalt des obigen Zitats.
- In besagtem Geschäftsbericht ist nichts dergleichen zu finden (s. vor allem Seiten 35 und 38).
- Wenn man sich auch noch das restliche Material ansieht, das der entsprechende anonyme Benutzer damals zur selben Zeit eingestellt hat, wird man mir ggf. beipflichten.
- Ich lasse diesen Satz trotzdem mal stehen, obwohl ich eigentlich nicht von gutem Glauben ausgehe ... :-/ -- Sypholux 14:22, 17. Jul 2006 (CEST)
8. »Hier hat der Gesetzgeber noch Arbeit zu leisten.«
- Stimmt. Außerdem hat er die Zigarettensteuer abzuschaffen – und doppelte Steuern für Musikbosse wären auch schön! Die haben ja eh zu viele Millionen auf dem Konto, wie jedes Kind weiß. :-)
- Siehe auch: Wikipedia:Neutraler Standpunkt
9. »Hier scheint es noch Gesprächsbedarf zu geben.«
- Nein. Zumindest nicht im Artikel ...
Ich muss betonen, dass mir – trotz aller Mängel – der Abschnitt wirklich aus der Seele spricht. Ich bin auch (Hobby-)Musiker, kein GEMA-Mitglied, und habe tatsächlich ein persönliches Problem mit Verwertungskraken aller Art.
Aber so wie jetzt kann der Abschnitt nicht bleiben.
Insbesondere Neuformulierungen für meine Punkte 1., 7. und 9. wären schön – und Lösungen für dieses Geschwurbel im Stil von »Fast alle Mitglieder finden, dass ...«.
Ich bitte um Vorschläge – danke schonmal!
-- Sypholux 12:35, 2. Jul 2006 (CEST)
Nachtrag: Der Artikel ist nun auch auf der Neutralitätsseite aufgeführt.
-- Sypholux 17:10, 8. Jul 2006 (CEST)
Habe die vorgeschlagenen Änderungen nun eingearbeitet, Nachträge siehe oben unter Punkt 1 und 7. Hinweis auf der Neutralitätsseite habe ich gegeben.
-- Sypholux 14:22, 17. Jul 2006 (CEST)
Bin mit den Änderungen keineswegs einverstanden, da die gestrichenen Textpassagen (keineswegs peinlich) sprachlich anschaulich und OBJEKTIV die TATSÄCHLICHEN Lebens- und Rechtverhältnisse wiedergeben, unter denen sehr viele (möglicherweise die Mehrheit)der Autoren in Deutschland und letztlich das ganze Kulturleben (Veranstalter, Bevölkerung, Autoren, ausübende Künstler) zu leiden haben und die das deutsche Kulturleben per totaler Kontrolle (bereits seit 1933!), seiner Freiheit, INHALTLICHEN Vielfalt und damit seiner langfristigen Lebensfähigkeit beraubt haben. Werke wie Mozarts "Don Giovanni" z.B., sind unter den heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen schlichtweg nicht mehr komponierbar, da sie widerrechtlich wären.
Von den Millionenbeträgen, die seit 60 Jahren Jahr für Jahr quasi zwangsweise - per auslandslastiger, selbstherrlicher Programmgestaltung der deutschen Sender (man beschäftige sich mit der Frage, von wem und wie diese Sender nach 1945 personell besetzt wurden und wie transparent die Einstellungsbedingungen für Redakteure waren und sind!) ins Ausland abfließen und die für die deutsche Kulturlandschaft einen Aderlaß nie dagewesenen Ausmaßes darstellen (mit verheerenden Folgen für das deutsche Kulturleben), ganz zu schweigen.
Kreativität, Kultureller Dialog, kulturelle Auseinandersetzung und Weiterentwicklung wird mittels derartigen Urheber(Un-) Rechtes im Interesse einiger Weniger (deren Herkunft und Geschäftsgebaren zu untersuchen interessante Details zutage fördern würde...) unterbunden.
Allein die TOTALE MELDEPFLICHT künstlerischer Aktivitäten verstößt m.E. gegen das Prinzip der Freiheit der Kunst (dabei berufe ich mich ausdrücklich NICHT auf jenes zweifelhafte "Grundgesetz", das längst durch eine ordentliche Verfassung abgelöst sein müßte).
Die STAGMA/GEMA ist nach meinen Analysen nichts anderes, als die rechtliche Zwingburg der (inländischen und/oder ausländischen) Machthaber gegen das deutsche Volk auf kultureller Ebene. (Dies ergibt sich schon aus den Strukturanalysen (z.B. des Verteilungsschlüssels, der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Nebenfolgen, Synergieeffekte usw.)
Wenn aber eine Enzyklopädie systematisch und zielstrebig die verheerenden kulturellen Folgen kulturhistorisch, wie rechtlich zweifelhafter Rechtskonstrukte verschweigt (über das ÄUSSERST suspekte Zustandekommen unseres merkwürdigen Urheber"rechtes" ließe sich mehr als eine Dissertation verfassen), kann sie nicht mehr den Anspruch der Objektivität und Neutralität erheben. (s.o.)
Eine Enzyklopädie die die Spannungen und eklatanten Konfliktherde einer Gesellschaft aus ideologischen und rechtlichen(?) Gründen verschweigt, ist schlichtweg wertlos - ja sogar schädlich, weil irreführend.
Ihre Änderungen stellen nach meiner Einschätzung also einen Schritt in die falsche Richtung dar.
Mein Vorschlag: Verschaffen Sie sich erst mal ein umfassendes Bild von der GESAMTEN Problematik rund um die GEMA - dann werden Sie schnell feststellen, daß obiger anonymus nur die "Spitze des Eisberges" streifte und daß sich die mangelhafte Objektivität nicht aus der Kritik selbst ergibt, sondern aus den nebulösen Umständen, unter denen (auch "international"! jene merkwürdigen Vorschriften des Urheberrechts"schutzes" zustandekamen. - Ein Kabinettstück der (Un-)Rechtsgeschichte.
fazit: So wie er jetzt ist, kann der Artikel über die GEMA in der Tat nicht bleiben, da er irreführend ist und den WESENTLICHSTEN (aber nach wie vor verschwiegenen) Geschäftszweck dieser Institution (die TOTALE Kontrolle des deutschen Kulturlebens durch einige wenige, aus dem Hintergrund operierende Interessengruppen (die historisch durchaus vielleicht sogar wechselten?)) schlichtweg verschweigt.
Angesichts der Konsequenzen für die herausbildung internationaler Rechtsmeinungen und die Weltkultur also ein Grund, hier noch mal völlig neu anzusetzen!
Außerdem ergibt sich aus der rechtlich-zentralistischen Struktur der Meldepraktiken ein noch näher zu untersuchendes spannungsverhältniss zu Fragen der Gewaltenteilung, der Indirekten Zensur, des vorauseilenden, kulturell-ideologischen Gehorsams, des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung von Urhebern und Künstlern.
Rolf, Dez. 2007
(Dirigent, Komponist, freier Publizist und Satiriker)
archive.org als quelle? sorry - nee, dat geht nicht... (meine meinung)
um kein edit-war zu beginnen - glaubt ihr wirklich, dass archive.org eine quelle ist? seiten, welche nicht mehr "richtig" im netz sind sollten mMn keine referenz sein Rbrausse (Diskussion Bewertung) 23:56, 13. Sep 2006 (CEST)
- Hallo, Rbrausse! Danke für den Hinweis – Du hast Recht. Ich habe jetzt mal die eigentliche Quelle (Zeitschrift des Deutschen Rock&Pop-Musikerverbandes) ausfindig gemacht und angegeben.
IMHO schadet es aber nicht, zur direkten Überprüfbarkeit zusätzlich den archive.org-Text stehen zu lassen. Wie siehst Du das? Grüße -- Sypholux Bar 08:59, 14. Sep 2006 (CEST)- es wird einen grund haben, warum die homepage der Zeitschrift den Artikel nicht mehr listet - prinzipiell finde ich Netzquellen sehr schön, wie das rechtlich aussieht? keine Ahnung - ich frage mal die Urheberrechtsexperten an. Rbrausse (Diskussion Bewertung) 11:31, 14. Sep 2006 (CEST)
- Die Website der Zeitschrift listet den Artikel hier in Auszügen und verweist auf das gedruckte Heft. Warten wir mal die Reaktion bei WP:UF ab. Ich als Laie glaube aber nicht, dass ein Link auf die Website eines Dritten (hier archive.org) ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein kann.
Unabhängig davon fände ich es auch OK, den Link ordentlich auf o. g. Verlagsseite zu setzen. Dann ist die Quelle zumindest seriöser. Viele Grüße -- Sypholux Bar 12:45, 14. Sep 2006 (CEST)
- Die Website der Zeitschrift listet den Artikel hier in Auszügen und verweist auf das gedruckte Heft. Warten wir mal die Reaktion bei WP:UF ab. Ich als Laie glaube aber nicht, dass ein Link auf die Website eines Dritten (hier archive.org) ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein kann.
- den link auf die Verlagsseite empfinde ich als sinnvollste Zwischenlösung, deshalb habe ich es mal gemacht Rbrausse (Diskussion Bewertung) 12:50, 14. Sep 2006 (CEST)
Generelles zum Artikel
Naja, so richtig zur klärung trägt der Artikel bisher ja nicht bei...--Nichtich 09:42, 28. Mai 2003 (CEST)
ach Du meine... ich habe die meisten Sätze 3x lesen müssen um zu verstehen was gemeint ist. Das kann ja wohl nur jemand wirklich verstehen der ein Studium in Recht und Wirtschaft hinter sich hat. Bei wissenschaftlichen Artikeln ist das ja teilweise gerechtfertigt aber hier? Bitte ein paar juristische Fachausdrücke und VOR ALLEM Formulierungen weniger dafür allgemeinverständlicher. Ich würde versuchen das ganze ein wenig umzuarbeiten aber ich würde Gefahr laufen die Sinn zu verändern, da er sich mir schlicht teils entzieht.
...löscht Eingaben nicht einfach so - wenn begründet warum Ihr es für unwichtig, irrelevant oder was auch immer haltet und es gelöscht werden sollt, wobei mir selbst das nicht so ganz sinnig erscheint: Eine Diskussion kann doch auch obsolete oder nicht zutreffende Dinge enthalten so kann sich jeder seine eigene Meinung bilden. Anders bei einem Artikel an sich...
danke --217.238.196.74 18:53, 26. Dez. 2006 (CET)
Rapidshare
In der Aussage "der sogenannte „Webhoster“ Rapidshare" sehe ich eindeutig eine Abwertung von Rapidshare. Ich denke, dass diese Aussage nicht angemessen ist.
Es geht hier lediglich darum, sich von dem englischen Begriff Webhoster zu differenzieren. Dies ist insofern akzeptabel, da hier deutsche Begriffe verwendet werden sollen, falls vorhanden, andernfalls kann damit die Vorläufigkeit einer solchen Bezeichnung klargestellt werden. Es geht also nicht darum, daß Rapidshare kein Webhoster sei, sondern da um die Verwendung des Begriffes Webhoster. Es ginge auch zu schreiben: Rapidshare, ein sogenannter Webhoster, was dich bestimmt zufriedenstellen könnte. ~-87.187.225.233 23:52, 18. Jul. 2008 (CEST)
Die Bezeichnung "der sogenannte Webhoster" klingt nicht neutral und ist Unsinn. Begriffe aus dem Bereich des Internets kommen nun einmal zu einem großen Teil aus dem Englischen und werden so auch in der deutschen Sprache benutzt. Es würde auch niemand vom "sogenannten Internet" sprechen. Daher habe ich das Wort "sogenannte" entfernt. 84.189.191.218 02:16, 1. Apr. 2009 (CEST)
Höhe der Abgabe
Die Höhe der Abgabe auf CD- und DVD-Rohlinge beträgt in Deutschland (seit dem 1. Januar 2002) 8,7 Cent (zuzüglich Steuern) pro Stunde Aufzeichnungskapazität.
Das sollte man mal aktualisiseren, weil so hoch ist die Abgabe sicher nicht mehr, weil sonst würde man nicht 80-Min.-Rohlinge ab 12 Cent/Stück bekommen. Denn: 8,7*1,19*80/60=13,804. In Österreich ist die Abgabe bei CD-Rohlingen noch eine Pauschale (ich glaub 12c/Rohling), bei DVD-Rohlingen aber ein fixer Prozentsatz des Verkaufspreises. Ich nehme mal an, dass in Deutschland mittlerweile die Abgabe bei allen Rohlingen uf einen fixen Prozentsatz festgelegt wurde, Quelle hab ich aber leider keien dafür. Jedenfall kann ich mich erinneren, dass es vor einigen jahren einen Streit über die Höhe der Abgabe gegeben hat (vor allem wurde kritisiert, dass die Pauschale trotz dem stark zurückgegangenen Verkaufspreis von Rohlingen nicht reduziert wurde und noch aus Zeiten stammte, wo ein Rohling ca. 1€ gekostet hat), weil sie damals schon den Großteil des Verkaufspreises ausgemacht hat. --MrBurns 17:33, 3. Okt. 2008 (CEST)
Cover-Versionen
Ich hab zu den folgenden Fragen Antworten im Artikel gesucht, aber nix eindeutiges gefunden (ich will allerdings auch nicht ausschließen, dass ich zu blöd dazu war): 1. Wenn eine Band Cover-Versionen auf einer Veranstaltung spielt, wer ist dann verpflichtet Gema Gebühren zu bezahlen: Die Band oder der Veranstalter? 2. Muss der Gema mitgeteilt werden, welche Cover-Versionen gespielt wurden, damit die entsprechenden Urheber ihre Tantiemen bekommen? Oder fließt das völlig unspezifiziert in einen großen Topf aus dem es dann genauso unspezifiziert wieder herausfließt? 3. Müssen auch Gema-Gebühren bezahlt werden, wenn die Band keine einzige Coverversion spielt, sondern nur Eigenkompositionen? 4. Dieselben Fragen, wenn eine Band im Selbstverlag eine CD produziert mit Cover-Versionen bzw. Eigenkompositionen und diese CD selbst vertreibt. Ich denke mir, dass ich nicht der Einzige bin, den solche Fragen plagen. Wär doch schön, wenn der Artikel ne Antwort darauf wüsste. --89.244.185.8 11:19, 11. Apr. 2009 (CEST)
- 1. Es zahlt immer der Veranstalter. Wenn die Band selbst der Veranstalter ist, zahlt die Band
- 2. Das Formular zu diesem Zweck heißt Musikfolge und kann auf http://www.gema.de/urheber/formular-schnellsuche/ heruntergeladen werden. Das Inkasso fließt unspezifiziert in einen großen Topf, wird dann nach einem bestimmten Schlüssel auf die erfassten Musiktitel spezifiziert ausgeschüttet.
- 3. Wenn die Urheber des gespielten Repertoires GEMA-Mitglieder sind: ja. Dann (aber nur bei >80% Eigenrepertoire) kann aber über Direktverrechnung ein Großteil der gezahlten GEMA-Gebühren wieder hereingeholt werden. Das Musikfolgeformular ist dann mit DV gekennzeichnet.
- 4. Wenn fremdes Material verwendet wird (ist ja schließlich geistige Arbeit von anderen) muss gezahlt werden. Ein Programm mit eigenen Stücken ist nur dann inkassofrei, wenn Urheber keine GEMA-Mitglieder sind. Musikfolgen: s.o. - ist unabhängig von den Titeln, die aufgeführt werden.
- Die GEMA hat eine sehr gute Broschüre, in der alles Wissenswertes übersichtlich zusammengefasst ist. Auch auf der Website selbst findest du vieles. Gruß --MusenMuddi 11:40, 11. Apr. 2009 (CEST)
Geschichte der GEMA
Die Anmerkungen zu der nationalsozialistischen Vergangenheit der GEMA wurde hier versehentlich entfernt. So etwas geht natürlich nicht, da die Geschichte von 1933 bis 1945 nicht gekürzt dargestellt sondern, im Gegenteil aufgearbeitet werden muss. Das ist eine allgemein anerkannte Vorgehensweise, welche bei allen großen deutsche Firmen inzwischen ein ganz normales Vorgehen bezüglich der nationalsozialistischen Vergangenheit darstellt. (nicht signierter Beitrag von Fertigung (Diskussion | Beiträge) 08:45, 19. Mai 2009 (CEST))
Vereinsrecht
"Die GEMA ist vereinsrechtlich organisiert, arbeitet also betriebswirtschaftlich gesehen nicht gewinnorientiert." Soviel ich weiß, dürfen Vereine, auch eingetragene Vereine, durchaus Gewinn machen. Lediglich Vereine, die sich vom Finansamt als gemeinnützig anerkennen lassen wollen, dürfen keine Gewinne machen (und müssen einen gemeinnützigen Zweck haben). 91.15.62.166 11:59, 21. Jun. 2009 (CEST)
Nicht gewinnorientiert heist auch nicht das sie keine Gewinn machen dürfen sondern nicht darauf abziel. Ich bin zwar auch nicht sicher aber soviel wie ich weiß müssen ale gewinne dem Verein zugute kommen. (nicht signierter Beitrag von 78.94.245.116 (Diskussion | Beiträge) 23:11, 4. Mär. 2010 (CET))
GEMA-Missbrauch
Im RundfunkWiki ist heute ein Artikel über die "GEMA-Mafia" erschienen, in dem es um die Praxis geht, dass Moderatoren gegenseitig ihnen gehörende Musiktitel spielen. Diesem Treiben, heißt es in dem Artikel, sei 1973 ein Ende bereitet worden. Ich kann mich allerdings gut erinnern, erst vor ein paar Jahren von einem solchen Fall gelesen zu haben, der in der ARD Wellen schlug. Hat jemand eine Quelle zur Hand? --Wiki-Updater 2.0 16:41, 21. Okt. 2009 (CEST)
GEMA Logo
Auch wenn ich von dem Verein nicht viel halte, ist mir aufgefallen, das sie Ihrem Logo nin Facelift verpasst haben. Somit die Frage das Logo hier ebenfalls erneuern ? Xrjpk 23:36, 12. Jan. 2010 (CET)
- ich war mal so frei. immer noch potthässlich mMn :) Rbrausse (Diskussion Bewertung) 23:42, 12. Jan. 2010 (CET)
Mitarbeiterzahl
Wieviele Menschen beschäftigt die GEMA eigentlich? --::Slomox:: >< 18:56, 17. Feb. 2010 (CET)
Das würde mich auch mal interessieren. Hier (http://www.apfeltalk.de/forum/gema-funktionsprinzip-aufgabengebiet-t83400.html) z.B. kann man leider auch nur lesen: "Auf Anfragen, wieviele Mitarbeiter die Gema z.B. bei uns beschäftigt, bekommt man leider keine Auskunft,..." --JNM 00:33, 1. Sep. 2010 (CEST)
Ich habe die Mitarbeiterzahl (1.111) in den Artikel eingefügt. Die steht im Geschäftsbericht 2009 in Kapitel 1.5.1 http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/urheber/geschaeftsbericht/GB_2009.pdf --caspeR 17:50, 8. Sep. 2010 (CEST)
- Danke, caspeR, hab Deine Quelle noch in den Artikel mit eingebaut. --JNM 18:41, 12. Sep. 2010 (CEST)
Kritik und Extraseite
Kann man den Artikel nicht entlasten, indem man eine eigene Unterseite für Kritik anlegt? Dort kann dann auf die Diskussion, Akzeptenz etc. ausführlicher eingegangen werden, als das jetzt der Fall ist. Ist ja eine Institution mit starkem Einfluß. (nicht signierter Beitrag von 93.133.160.215 (Diskussion | Beiträge) 16:02, 2. Apr. 2010 (CEST))
Haushalt
Muss die GEMA ihren Haushalt offenliegen (als Verein?). Es wäre sicher interessant wofür die 100 Millionen Euro im Jahr ausgegeben werden --93.221.212.31 23:12, 10. Mai 2010 (CEST)
Kostenlose Download MP3 und Gema
Es gibt ja viele Bands die kostenlos MP3's online stellen. Wenn ich diese online streamen möchte, muss ich dafür Gema Gebühren zahlen? Einige Portale bieten ja Creative Commons lizensierte Musik an, diese ist ja an sich schon bei nicht kommerzieller Nutzung (meistens) Gema frei. (nicht signierter Beitrag von 188.103.59.216 (Diskussion) 13:28, 23. Mai 2010 (CEST))
Geschichte oder nicht?
Hallo,
wir wollten den Satz "Seit dem 05. März 2009 kann man Musikvideos auf Youtube nicht mehr abspielen, weil keine Einigung über neue Vertragsbedingungen zwischen YouTube und der GEMA erzielt wurde.[3][4]" aus dem Abschnitt "Geschichte" in den Abschnitt "Aktuelle Diskussion" verschieben. Die Änderung wurde abgelehnt mit der Begründung, dies gehöre zur Geschichte. Wir sehen das aus folgenden Gründen anders:
- Der Fall ist zur Zeit noch in Diskussion (vor Gericht) und somit keine Geschichte, sondern ein aktueller Vorgang.
- Die GEMA gibt es auch ohne YouTube, sowie es YouTube auch ohne GEMA gibt -> keine Geschichte (nicht signierter Beitrag von 217.243.166.210 (Diskussion) 15:51, 25. Aug. 2010 (CEST))
- Müssten dann nicht alle Fälle Teil der Geschichte sein (auch Frau Clear)? Das denken wir nicht, sonst würde eine Unterteilung in "Geschichte" - "Aktuelle Diskussion" und "Kritik an der GEMA" keinen Sinn mehr ergeben.
- Außerdem möchten wir dieses Thema noch genauer ausformulieren:
Seit dem 05. März 2009 kann man Musikvideos auf Youtube nicht mehr abspielen, weil keine Einigung über neue Vertragsbedingungen zwischen YouTube und der GEMA erzielt wurde.[3][4] Am 18. Mai 2010 brach die GEMA die mehr als ein Jahr andauernden Verhandlungen mit dem Video-Portal YouTube ab. Gemeinsam mit den internationalen Autorengesellschaften ASCAP, BMI und SESAC aus den USA, SACEM aus Frankreich, SUISA (Schweiz), AKM (Österreich) und SIAE aus Italien forderte die GEMA außerdem die Löschung von insgesamt 600 ausgewählten Werken von der Video-Plattform. Diese 600 und weitere Werke werden seit April 2009 ohne Lizenzierung bei YouTube veröffentlicht. Voraus gingen Verhandlungen über eine angemessene Vergütung für die von den Autorengesellschaften vertretenen Urheber der Werke, die bisher ohne Ergebnis verliefen. Aufgrund einer geschlossenen Geheimhaltungsvereinbarung sind Inhalte der Verhandlungen zwischen GEMA und YouTube nicht bekannt. (Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/GEMA-erklaert-Lizenzverhandlungen-mit-YouTube-fuer-gescheitert-996489.html)
Spricht da etwas dagegen?
--GEMAdialog 14:56, 25. Aug. 2010 (CEST) Noch um einen Punkt ergänzt --217.243.166.210 15:51, 25. Aug. 2010 (CEST)
- Wir werden das ändern und dann kommen natürlich wieder Klagen. Wäre schön, wenn wir das vorher diskutieren könnten. -- GEMAdialog 10:20, 26. Aug. 2010 (CEST)
Aktuelle Diskussion - Fall Clear
Momentan steht: Am 2. April 2009 hat vor dem Landgericht München ein Prozess stattgefunden, in dem die deutsche Sängerin Barbara Clear als Klägerin eine gerichtlich gestützte Offenlegung der Geschäftspraktiken der GEMA forderte. Als Grund führte Clear unter anderem an, dass sie von angeblich 65.000 Euro gezahlten Gebühren im Jahr 2007 lediglich ca. 5.000 Euro zurückerhalten haben soll. Da sie auf ihren Konzerten jedoch zum großen Teil eigene Stücke vorträgt, hätte nach ihren Angaben eine Erstattung von knapp 27.000 Euro stattfinden müssen.[7] Am 21. Januar 2010 hat das Oberlandesgericht München die Berufung Barbara Clears gegen das für die GEMA positive Urteil des Landgerichts München vom 10. Juni 2009 in vollem Umfang zurückgewiesen. [8] Das Landgericht München entschied gegen Clear mit der Begründung: „Ein etwaiger Zahlungsanspruch ergibt sich nicht aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Berechtigungsvertrag.“[9]
Wir wollten um Folgendes ergänzen, was abgelehnt wurde: Die Behauptung, dass Barbara Clear Beträge in Höhe von 65.000 Euro an die GEMA gezahlt hat und ihr im Gegenzug 27.000 Euro an Tantiemen zustünden, ist nachweislich falsch. (Quelle: http://www.gulli.com/news/gema-vs-barbara-clear-berufung-abgeschmettert-2010-01-24)
Abgelehnt wurde mit: Satz raus, die Berufung wird bereits (mit Belegen) geschildert, "nachweislich falsch" ist povig, das Gericht hat ihr nur nicht recht gegeben
Es ist aber tatsächlich nachweislich falsch und das wurde auch so festgestellt. Die Quelle (Urteilsbegründung) ist jedoch nicht öffentlich zugänglich. Alternativ steht Gulli als Quelle zur Verfügung, wo Frau Müller, Pressesprecherin der GEMA, um Richtigstellung bat. (gelesen?)
Gulli schrieb: Beim vorliegenden Verfahren wäre es um die Summe von 23.600,18 Euro gegangen, nicht um 65.000 Euro. Diese Information hatte sich offenbar sehr erfolgreich in zahlreichen Medien verbreitet. Wir korrigieren hiermit den Fehler in unserem Bericht.
Problem: Was jetzt festgehalten wurde entspricht nicht den Tatsachen. Eine seitenlange Erklärung, warum 65.000 Euro nicht stimmen, macht auch keinen Sinn.
Warum sollten wir das also nicht wie vorgeschlagen korrigieren?
--GEMAdialog 18:28, 25. Aug. 2010 (CEST)
- (ein Teil der Diskussion findet sich auch dort)
- im Text steht jetzt drin, dass es in dem Verfahren selbst um die 23k/10k ging. warum es zu einem geringeren Streitwert während der Verhandlung kam besagt die Quelle (also Gulli) nicht, da gibt es jetzt verschiedenste Möglichkeiten (von Clears Klage bezog sich nur auf diesen Betrag über einvernehmliche Einigung zwischen Kläger und Beklägten, Beweisaufnahme war nicht eindeutig genug bis hin zu, dass der Klägerin falsche Zahlen nachgewiesen wurden). der von dir oben vorgeschlagene Satz besagt inhaltlich, dass das Gericht in seinem Beschluss festgestellt hat, dass Clear in der Klage falsche Zahlen nutzte. und davon sehe ich in deiner Quelle weit und breit nichts. ich denke in dem Artikel kann nur stehen, dass das eigentliche Verfahren nicht um die 65k ging, für alles weitere haben wir keine Belege und würden uns Theorien aus den Fingern saugen. rbrausse (Diskussion Bewertung) 19:29, 25. Aug. 2010 (CEST)
- Dass die Zahlen falsch sind und dies auch festgestellt wurde, kann mit dem Urteil, Aktenzeichen 29 U 3700/09 unter http://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=200&az=29U370009, belegt werden.
- In der Urteilsbegründung wird aufgezeigt, dass die Diskrepanzen von unvollständigen bzw. falschen Meldungen der Veranstalterin herrühren, vgl. Begründung 1, II b) und c).
- Es sind also keine Theorien. Vielmehr ist das, was momentan dort steht, eine Falschinformation, die hier nun wirklich nichts verloren hat. Ich denke, damit sollte klar sein, warum eine Änderung wie vorgeschlagen unbedingt nötig ist. -- GEMAdialog 10:19, 26. Aug. 2010 (CEST)
Mechanische Rechte?
"musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" ist doch nur eine übliche (schlampige) Ausdrucksweise für "Rechte der musikalischen Aufführung und der mechanischen Vervielfältigung". Im Abschnitt "Andere Verwertungsgesellschaften" ist dann von "mechanischen Rechten" und "mechanischen Lizenzen" die Rede. Das halte ich in der Form für etwas zuviel Schlampigkeit. --androl ☖☗ 11:00, 17. Sep. 2010 (CEST)
Mitgliedschaft, Struktur
Könnte jemand die Unterschiede zwischen ordentlichen, angeschlossenen und ausser(un?)ordentlichen Mitgliedern erklären? Welche Voraussetzungen, welche Vor- oder Nachteile haben die einzelenen Formen? (nicht signierter Beitrag von 212.144.245.146 (Diskussion) 08:51, 1. Okt. 2010 (CEST))
Kita - Aus Sicht der Verbraucher
Dieser Edit [3] gehört wohl kaum unter Abschnitt "Aus Sicht der Verbraucher"- zumal er mit http://www.vg-musikedition.de/home.php?nID=149 belegt ist.
Bei Abschnitt "Aus Sicht der Verbraucher" gehört vielmehr: http://www.sueddeutsche.de/kultur/kitas-gema-gebuehren-fuer-liedkopien-schoener-die-kassen-nie-klingeln-1.1040405, http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article11855488/Kitas-sollen-fuers-Singen-zahlen.html
Und http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,736674,00.html: Neben dem Geld verlangt die Gema den Kita-Mitarbeitern eine Menge Verwaltungsarbeit ab. Sie sollen künftig jedes Lied aufschreiben, das sie mit den Kindern bei Aufführungen singen wollen - und dabei Titel, Komponist, Verleger und Beginn der Nutzung nennen. --2.208.239.181 08:51, 28. Dez. 2010 (CET)
- Seh ich auch so mit den Kitas, hab den Punkt mal entfernt. --IdS 23:40, 9. Mär. 2011 (CET)
Master-MP3s
Die Musikindustrie (Labels, IFPI-Mitglieder) liefert dazu die Master-MP3s an die Content Provider. ich kann mir nicht vorstellen, das die wirklich mp3s liefern. doch wohl eher unkomprimierte daten, die dann von den download-shops bearbeitet werden (kompression, tags, drm). ich hab das mal geändert und mehr auf die perspektive der gema ausgerichtet. (nicht signierter Beitrag von 217.81.31.226 (Diskussion | Beiträge) 15:31, 30. Jun. 2006 (CEST))
Internationale Komponente?
In dem Artikel wird irgendwie nicht klar ob die GEMA auch die Rechte von Nichtmitgliedern, die aber Mitglieder bei Ausländischen Verwertungsgesellschaften sind, wahr nimmt.
http://www.gema.de/wirueberuns/leitbild/
Auf der GEMA Seite kann man folgendes lesen: "Wir schützen und fördern die Urheber von Musik, vertreten die Interessen der Komponisten, Textdichter und ihrer Verleger weltweit und begleiten aktiv die Musikmärkte."
http://www.gema.de/urheber/aktuelles/faq.shtml#01
Das Kürzel GEMA ist die Abkürzung für: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft im Sinne des Wahrnehmungsgesetzes. Sie hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins kraft staatlicher Verleihung mit Sitz in Berlin und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamts sowie des Bundeskartellamts.
Bereits im Jahre 1903 gründeten Richard Strauss und Friedrich Rösch die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (GDT), die Vorgängerin der GEMA.
Die GEMA nimmt die Urheberrechte wahr, die ihr die Mitglieder übertragen haben. Dem Musiknutzer stellt die GEMA stellvertretend für den Urheber gegen entsprechende Vergütung das Weltrepertoire von derzeit rund zwei Millionen Werken zur Verfügung. Sie spielt also eine treuhänderische Vermittlerrolle.
Nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ist die GEMA verpflichtet, jeder Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik nachzugehen und zu prüfen, ob Vergütungsansprüche zu stellen sind. Die Vergütung richtet sich nach festen, im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarifen.
Die GEMA schüttet die gesamten Einnahmen nach Deckung der notwendigen Verwaltungskosten an die bezugsberechtigten Mitglieder und die in- und ausländischen Verwertungsgesellschaften aus. Derzeit beträgt der durchschnittliche Kostensatz für die Verwaltung 14,4 %. (nicht signierter Beitrag von Jonus (Diskussion | Beiträge) 13:37, 28. Dez. 2006 (CET))
Ich geben zu bedenken:
Die Selbstdarstellung der GEMA ist alles andere als objektiv und neutral.
Rolf, Dez.2007 (nicht signierter Beitrag von 84.179.204.96 (Diskussion | Beiträge) 18:24, 10. Dez. 2007 (CET))
Wieso ist die GEMA vom Kartellverbot ausgenommen?
Ernste Frage: Laut EU-Recht (Artikel 101 AEUV) gibt es ein Kartellverbot. Wieso ist es kein illegales Kartell, wenn sich (fast alle) Musikurheberrechtsinhaber zusammenschließen und so jeglichen Wettbewerb in diesem Markt ausschließen? -- 213.219.151.71 11:25, 11. Mai 2010 (CEST)
- Die GEMA ist nicht vom Kartellverbot (eher: Monopolverbot) ausgenommen. Tatsächlich ist die GEMA auch nicht der einzige Verband seiner Art - aber er hat eben eine marktbeherrschende Stellung. Es hindert dich aber keiner daran, selbst einen Interessenverband zu gründen, Künstler anzuschreiben und ihre Rechte zu vermarkten. --Snevern (Mentorenprogramm) 12:39, 11. Mai 2010 (CEST)
Ich hätte da auch mal eine Frage. Die GEMA geht ja davon aus, dass erst einmal alle Interpreten bei ihnen unter Vertrag stehen. Erheben sie dementsprechend dann auch sofort Gebühren für den Nutzer ? Also ohne Auftrag ? Ist dies überhaupt rechtens ? Ich könnte mir vorstellen das von 10 einer dabei ist, der aus Angst lieber mal zahlt. Muss die GEMA dann nicht auch ein Teil an den Künstler weitergeben ? Spätestens dann sollte sie doch wissen das der Interpret nicht bei ihnen unter Vertrag steht. (nicht signierter Beitrag von 87.186.24.76 (Diskussion) 19:59, 4. Jun. 2011 (CEST))
Kritik an der GEMA: Aus Sicht der Verbraucher
"Zu Beginn des Jahres 2007 machte die GEMA durch einstweilige Verfügungen gegen den Sharehoster RapidShare und den Usenet-Provider Usenext von sich reden. Von beiden Diensten wird gefordert, urheberrechtlich geschützte Werke von GEMA-Mitgliedern nicht mehr zugänglich zu machen. Dies soll angesichts der Vielzahl der Dateien und des alleinigen Uploads durch andere Benutzer technisch kaum lösbar sein. Dagegen sprechen Technologien wie das Content-ID-Verfahren von YouTube, das eine automatische Identifizierung geschützter Werke ermöglicht. [24]"
Die Argumentation erschließt sich mir an dieser Stelle nicht ganz, da der Verweis auf youtube und das dort vorgestellte Content-id-Verfahren meiner Meinung nach keine Widerlegung der Behauptung Rapidshares darstellen. Bei youtube-uploads werden die Formate Windows Media Video (.avi) .3GP (Handy) .AVI (Windows) .MOV (Mac).MP4 (iPod / PSP) .MPE .FLV (Adobe Flash) .MKV (H.264) unterstützt, bei rapidshare uploads können hingegen auch passwortgeschützte .rar-Dateien hochgeladen werden. Wenn ich mich nicht täusche, stellt das content-id-Verfahren demnach keine Technologie dar, die signifikant zur Erkennung geschützter Werke auf rapdidshare beitragen könnte.
Modul,16.06.2011 04:23 (ohne Benutzername signierter Beitrag von 92.229.24.3 (Diskussion) ) Find ich auch so. Das "dagegen spricht" ist zu wertend, und nicht neutral! Man kann erwähnen, dass Youtube das Problem in den Griff bekommen hat, aber nicht dass es "dagegen spricht", da wie schon oben genannt, auch Archive und die unterschiedlichsten Dateien angeboten werden.... --84.57.187.185 14:27, 26. Jun. 2011 (CEST)
- Entsprechenden Eintrag entfernt. -- Ishbane 22:49, 22. Jul. 2011 (CEST)
Siehe Auch RIAA
Das amerikanische Pendant zur GEMA ist nicht die RIAA sondern die ASCAP (American Society of Composers, Authors and Publishers). Die RIAA ist vergleichbar mir dem Bundesverband Musikindustrie. --SteveLargent84.58.7.85 02:21, 30. Aug. 2011 (CEST)
Musikpiraten erstatten Strafanzeige gegen Gema
Die Verwertungsgesellschaft verlangt für Stücke, an denen sie nach Angaben der Musiker keine Rechte hat, 701 Euro und 92 Cent.
--89.244.172.133 20:08, 7. Okt. 2011 (CEST)
- Sollte Erwähnung im Artikel finden, habe leider nicht genug Ahnung von der Materie um es einpflegen zu können. -- Ishbane 01:22, 8. Okt. 2011 (CEST)
70-Jahres-Grenze
Gegenwärtig wird die Gema in den Medien scharf angegriffen, weil sie angeblich bei Kindergärten bei St. Martinszügen und bei Weihnachtsfeiern abkassiert. Manche Medienkonsumenten verstehen das offenbar so, als würde auf diese Art altes christliches und altes deutsches Liedgut, sowie Tradition und Brauchtum, zerstört oder unterdrückt oder ausgebeutet. Das stimmt so aber nicht. Denn spätestens 70 Jahre nach dem Tod eines Komponisten oder Liedertexters erlischt sein Urheberrecht, und dann können und dürfen für diese Musik und für diese Liedertexte auch keine Gema-Gebühren mehr erhoben werden. Die meisten deutschen Volkslieder (zum Beispiel die von den Gebrüdern Grimm, Anton Wilhelm Florentin von Zuccalmaglio, Ernst Klusen, oder John Meier gesammelten) sind älter als 70 Jahre. Auch die meisten christlichen Kirchenlieder sind älter als 70 Jahre. Auch die meisten traditionellen St. Martins- und Weihnachtslieder sind älter als 70 Jahre. Drauf sollte man vielleicht einmal hinweisen, um die Diskussion zu versachlichen. --91.52.149.150 00:37, 16. Nov. 2011 (CET)
Eigene Musik spielen - anderer Veranstalter: Was dann? (Und PRO versus Direktverrechnung)
Im Artikel steht: "Auch Urheber, die Interpreten ihrer eigenen Werke sind, müssen – sofern sie selbst als Veranstalter auftreten – die Veranstaltungsgebühren an die GEMA abführen. Bei mehr als 80 % eigenem Repertoire können sie mit der „Nettoeinzelverrechnung“ (auch: Direktverrechnung) diese Beträge zurückerwarten – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr."
Und wie ist das, wenn die Interpreten nicht als Veranstalter auftreten, also jemand anders Veranstalter ist?
Außerdem habe ich gelesen, dass manchmal auch das PRO-Verfahren sinnvoll sein soll statt der Direktabrechnung. Erwähnenswert? --Lu 16:32, 26. Feb. 2012 (CET)
- Es muss immer der Veranstalter die GEMA-Gebühren bezahlen, egal ob das irgendwer ist oder der Urheber selbst. Welches Abrechnungsverfahren für die Mitglieder nun lukrativer ist, gehört hier nicht rein, das hier soll ja keine GEMA-Beratung werden. --Eff0ktiv (Diskussion) 04:59, 7. Apr. 2012 (CEST)
Im Abschnitt GEMA#GEMA-Vergütung und Pauschalabgabe wird mir haarklein die ZPÜ und ihre Gebühren erklärt (länger als im Artikel der ZPÜ). Spräche etwas dagegen, das nach ZPÜ auszulagern? In den GEMA-Artikel gehört das m.E. nach nicht, es sollte im Grunde ein Verweis darauf reichen, dass sie Mitgesellschafter der ZPÜ ist, ggf. mit der Angabe wie viel Anteil das ZPÜ-Einkommen am GEMA-Gesamteinkommen hat. Wenn sich kein Widerspruch regt, würde ich das umsetzen. --Eff0ktiv (Diskussion) 04:52, 7. Apr. 2012 (CEST)
neuer Vorsitzender des Aufsichtsrates
"Enjott Schneider ist neuer Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA"
Quelle: https://www.gema.de/presse/aktuelle-pressemitteilungen/presse-details/article/prof-dr-enjott-schneider-ist-neuer-aufsichtsratsvorsitzender-der-gema.html (nicht signierter Beitrag von 193.108.10.42 (Diskussion) 11:10, 26. Mär. 2012 (CEST))
- Eingearbeitet. --Eff0ktiv (Diskussion) 23:00, 22. Apr. 2012 (CEST)
GEMA gewinnt Grundsatzklage gegen YouTube
Die GEMA gewinnt im April 2012 in einer Grundsatzklage gegen das Musikportal YouTube in Hamburg. (nicht signierter Beitrag von 92.252.35.205 (Diskussion) 17:48, 20. Apr. 2012 (CEST))
Das ist sachlich falsch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das LG Hamburg genießt in sochen Sachen auch einen sehr zweifelhaften Ruf.--88.153.188.26 14:46, 21. Apr. 2012 (CEST)
Relevanz von Petitionen
GEMA#Aktuelle_Diskussion: Die Zahl der Mitunterzeichner ist zwar ein gewisser Anhaltspunkt, aber nicht entscheidend, ob und wie sich der Petitionsausschuss damit befasst. Die aktuelle Petition ist sehr konkret und befasst sich mit einer Gesetzesänderung, während die ältere doch sehr allgemein gehalten ist und längst nicht abschließend behandelt ist. --House1630 (Diskussion) 22:55, 25. Apr. 2012 (CEST)
- Sobald sich der Ausschuss mit der Petition befasst, erlangt sie natürlich etwas Relevanz. Bei aktuellem Stand ist es jedoch nur eine weitere Petition wie sie jeder einreichen kann, würden wir diese erwähnen könnte man das auch bei unzähligen Anderen in allen möglichen Themenbereichen tun. Auch wenn ich die Ansichten der Petition teile und für gut erachte, macht es diese nicht relevanter. -- Ishbane (Diskussion) 23:46, 25. Apr. 2012 (CEST)
Logik
Die Logik von diesem Abschnitt ist etwas luzid: In den Landesverfassungen von Bayern, ehemals auch Baden und Hessen, welche noch vor dem Grundgesetz entstanden sind, wird hingegen das geistige Eigentum von Urhebern, Erfindern und Künstlern direkt unter den Schutz des Staates gestellt, was die Existenz von Verwertungsgesellschaften somit ausdrücklich ermöglicht. und die ganze Diskussion um "Geistiges Eigentum" im Artikel ist irrelevant an dieser Stelle, weil es allein um die Verwertung/kollektive Verwaltung von urheberrechtlichen Ansprüchen geht. --Arebenti (Diskussion) 15:29, 21. Mai 2012 (CEST)
zu Mitgliedschaft und Struktur
"Laut Satzung der GEMA müssen die gemeinsamen Delegierten der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder nach folgendem Schlüssel bestimmt werden: 32 Delegierte müssen Komponisten sein (davon mindestens 12 Erben/Rechtsnachfolger), 12 Textdichter (davon mindestens 6 Erben), sowie 20 Verleger. Im Jahre 2010 waren in der Gruppe der außerordentlichen Mitglieder 6 Personen (0,1 %) Erben und bei angeschlossenen Mitgliedern 3.749 Personen (6,9 %). Einer Minderheit von 26 Vertretern der aktuell tätigen Komponisten und Textdichtern steht somit eine Mehrheit von 38 Rechteverwaltern und Rechtsnachfolgern gegenüber.[4][5][6]"
Wenn man Diskussionen in Foren verfolgt, dann erweckt dieser Abschnitt offenbar den Eindruck, als ob Rechteverwalter und Rechtsnachfolger die Gema dominieren. Der letzte Satz bezieht sich aber ja nur auf die 64 Vertreter der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder, die meines Wissens in der Mitgliederversammlung keine weitergehenden Stimmrechte haben als die etwa 3000 ordentlichen Gema-Mitglieder.
Stephan Strotkötter (nicht signierter Beitrag von 91.3.166.141 (Diskussion) 12:25, 7. Jun. 2012 (CEST))
Beschäftigte der GEMA
Wieviele Menschen Arbeiten denn für die GEMA?--88.153.188.26 17:47, 18. Apr. 2012 (CEST)
- Hab's hinzugefügt. --Eff0ktiv (Diskussion) 22:51, 22. Apr. 2012 (CEST)
..und die schaukeln sich gepflegt die eier, und einige verdienen sich dabei nen goldenen sack! armes deutschland! (nicht signierter Beitrag von 94.219.209.46 (Diskussion) 00:11, 11. Jul 2012 (CEST))
Wertungsausschuss aus der GEMA (Mitglieder)
Leider fehlt in dem Artikel eine Beschreibung der Arbeit des Wertungsausschusses. Gerade für Urheber ist bzgl der Einteilung in E- und U-Musik dies von erheblicher Bedeutung. Man findet hierzu nur sehr schwer Informationen im Internet. Insbesondere finde ich es interessant zu wissen, wer die Mitglieder sind. Eine Recherche gestaltet sich gar nicht einfach. Ich würde mi hier Transparenz wünschen.
Weiß jemand mehr?
__Bellerophon D (Diskussion) (19:54, 24. Jul 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Was du meinst, ist der Werkausschuss. Und wer den verschiedenen Ausschüssen angehört, steht ganz offiziell im GEMA-Jahrbuch. nfu. --MusenMuddi (Diskussion) 10:16, 25. Jul. 2012 (CEST)
Schreibfehler im Abschnitt "Aus Sicht der Clubbetreiber und Discobesitzer"
Beim zweiten Unterpunkt sollte es im Satz "Weitaus höher seie die Erhöhung laut Tarifrechner(...)" statt "seie" "sei" heißen. --212.185.211.124 23:06, 26. Jul. 2012 (CEST)
- Ist behoben. Grüße, HaeB (Diskussion) 22:00, 28. Jul. 2012 (CEST)
Antidemokratische strukturen
Die Organisation steht seit einiger Zeit massiv in der Kritik zu Recht wegen monopolistisch-diktatorischen Sruktur, ich denke das müsste hier definitiv Erwähnung finden. (nicht signierter Beitrag von 62.157.23.179 (Diskussion) 23:01, 25. Sep. 2012 (CEST))
Ungültiges Archivierungsziel
Die Zielangabe bei der automatischen Archivierung dieser Seite ist ungültig. Sie muss mit demselben Namen wie diese Seite beginnen. Wende dich bitte an meinen Besitzer, wenn das ein Problem darstellen sollte. ArchivBot (Diskussion) 03:15, 5. Okt. 2012 (CEST)
- MfG ErledigtHarry8 10:04, 5. Okt. 2012 (CEST)
Umsatz
In der Tabelle ist von "Verteilungssumme" und von "Effektiven Ausschüttungen" die Rede. Inhaltlich klingt es, als müsste das der gleiche Betrag sein, aber die Zahlen stehen etwa im Verhältnis 1:2 => Eine Erklärung wäre nicht schlecht, was es damit auf sich hat.
Wenn die GEMA im Jahr 2000 801 Mio. eingenommen und 117 Mio. Aufwendungen hatte, dann müsste sie ja die 684 Mio Verteilungssumme auch verteilen können. Aber direkt darunter stehen nur 302 Mio. "effektive" Aussschüttung. Was heißt das? Ist die Differenz der Betrag, der von Künstlern für deren eigene Werke kassiert und wieder zurückgezahlt wurde? --92.225.255.110 00:47, 28. Aug. 2012 (CEST)
Schau Dir mal den Geschäftsbericht an ... in der hier gezeigten Tabelle fehlen Abführungen ans Ausland und Inkasso usw. So ist die Tabelle wirklich missverständlich. --145.243.190.204 17:01, 15. Nov. 2012 (CET)
Umsatz
Im Artikel steht "Des Weiteren wird sichtbar, dass die innervereinliche Verteilung der Bezüge der Statusgruppe der ordentlichen Mitglieder zu Lasten der außerordentlichen Mitglieder kontinuierlich zugenommen hat."
Diese Aussage scheint mir irreführend zu sein, da der Eindruck entsteht, den außerordentlichen Mitgliedern würden Tantiemen zugunsten der ordentlichen Mitglieder vorenthalten. Tatsächlich ist es aber so, dass die Zahl der ordentlichen Mitglieder (OM) stärker gewachsen ist, als die der außerordentlichen Mitglieder (AM).
2000: OM 2740 AM 5937 2011: OM 3448 AM 6472 Zuwachs OM 25,89% AM 9%
Daher ist es erstmal nicht verwunderlich, dass die OM 2011 einen höheren Prozentsatz der Ausschüttung bekommen als 2000.
IMHO sollte der Satz entfernt oder um einen Hinweis auf die Entwicklung der Mitgliederzahlen ergänzt werden. Eventuell wäre eine Tabelle der Mitgliederzahlen hilfreich. Dann könnte sich der Leser selbst eine fundierte Meinung zu dieser Thematik bilden. --78.54.158.77 13:12, 1. Jan. 2013 (CET)
Kritik an der GEMA
folgende Pressemeldungen fehlen in der Aufzählung, die GEMA nutzt Gebühren um die öffentliche Meinung im Netz zu beeinflussen. http://www.pcgameshardware.de/Internet-Thema-34041/News/Gema-Facebook-Proteste-Shitstorm-Tarife-1022752/ http://www.golem.de/news/tarifreform-gema-setzt-jubel-team-auf-sozialen-netzwerken-ein-1209-94364.html http://www.spiegel.de/netzwelt/web/gema-will-diskussion-ueber-tarifreform-steuern-a-854212.html http://www.fr-online.de/kultur/demonstrationen--die-gema-und-ihre-jubelperser,1472786,17177366.html (nicht signierter Beitrag von 85.179.166.51 (Diskussion) 11:56, 11. Jan. 2013 (CET)) http://archiv.twoday.net/stories/49610092/ --Historiograf 23:59, 12. Nov. 2011 (CET)
- Schlecht formatierter, teils unbelegter Blogeintrag. Nicht sehr hilfreich. -- Ishbane 03:22, 13. Nov. 2011 (CET)
- Danke für die Watschn. Er ist nicht unbelegter als ein Wikipedia-Artikel, da Unbelegtes sich aus den genannten Quellen (Linksammlung auf diigo) ergibt. Ich halte deine Bewertung für nicht sehr hilfreich und unzutreffend, da Bearbeiter des Artikels bei mir sehr wohl hilfreiche weiterführende Hinweise erhalten --Historiograf 15:33, 13. Nov. 2011 (CET)
Die Quelle:
"Reinhold Kreile, Jürgen Becker: GEMA Absatz 5.2 Beendigung und Dauer aus Moser, Scheuermann (Hrsg.) Das Handbuch der Musikwirtschaft ISBN 3-7808-0188-4"
ist nicht mehr Erreichbar (nicht signierter Beitrag von 85.176.97.123 (Diskussion) 15:09, 18. Jan. 2012 (CET))
Und offenbar hat die GEMA Geld von den Konten der Unleashed-Musiker abgebucht und dazu jede Auskunft verweigert, siehe Diskussion:Unleashed#Ärger mit der GEMA?. --217/83 20:53, 18. Jan. 2012 (CET)
Es fehlt die Kritik aus Verbrauchersicht, dass man z.B. durch den Erwerb von Speichermedien gezwungen wird, für etwas zu bezahlen, was man eventuell gar nicht kaufen will, da man überhaupt nicht vor hat, GEMA-pflichtige Musik oder Musik überhaupt zu speichern, sondern z.B. nur seine eigenen Briefe oder Fotos. Dennoch wird man dazu gezwungen, Geld zu bezahlen. Für was? --193.238.8.86 10:35, 29. Mai 2012 (CEST)
Da hast Du Recht (Ich find's skandalös), aber dafür benötigen wir wiederum Quellen... --Gabbahead. (Diskussion) 21:50, 29. Mai 2012 (CEST)
Im Zusammenhang mit den allgemeinen Gewinnermittlungen wird auf Wikipedia darauf hingewiesen, dass die Zahlen ab 2005 deutlich zeigen würden, dass Youtube keinen Verlust für die GEMA gebracht habe. Dies ist faktisch weder gesichert, noch dadurch beweisbar - und eine Suggestionsanalyse der offiziellen Gewinnermittlungen durch WIKIPEDIA. Da man dies nicht direkt korrigieren kann poste ich es hier: es wird nicht erwähnt, dass die GEMA seit 2004 verschiedenste Berechtigungsverträge mit Internetvertrieben neu abgeschlossen hatte, die den Gewinn logischerweise ab 2005 steigerten - das hat also nichts mit der Kritik durch Autoren und GEMA an YOUTUBE - dass Youtube die Gewinne schmälern würde - und den Gewinnverlusten durch YOUTUBE zu tun und kann also ebenso nicht als Beweis angeführt werden, dass dieses Argument der GEMA falsch wäre. Die subtile Verquickung der Gewinne der GEMA seit 2005 mit der Youtube-Klage durch die GEMA wird hier ins falsche Licht gerückt und ist unobjektiv, sowie Meinungsmache. Ich bitte dies zu korrigieren, oder klare Beweise zu liefern, die das wiederlegen, was ich hier geschildert habe. (nicht signierter Beitrag von 92.75.203.226 (Diskussion) 00:53, 29. Jun. 2012 (CEST))
Die Belege 52 und 53 belegen nicht, dass die Gema diese Beweislastumkehr bewirken darf. Es kann ohnehin erst von einer Beweislastumkehr gesprochen werden, wenn in einer Gerichtsentscheidung in einem von der GEMA angestrebten Verfahren eine Verletzung vermutet wird, von der sich der angeblich Verletzer nur durch eine eigene Beweisführung entledigen kann. Außergerichtlich kann man viel behaupten und verlangen. Die Frage ist also, was passiert, wenn man den Bogen nicht ausfüllt und gibt es Entscheidungen dazu? Sonst kann man nur schreiben: "die Gema geht außergerichtlich von einer Beweislastumkehr aus, dies ist bisher von der Rechtsprechung nicht in Frage gestellt worden. "Die Anerkennung dieser Rechtsauffassung findet sich weder in der zitierten Vorschrift noch in dem zitierten Artikel, der -selbst wenn er diese Aussage träfe- keinerlei Belege aufweist und somit nur eine Auffassung des Autors ist.
Darüber hinaus eine Grundsätzliche kritische Überlegung. Monopole sind immer schlecht, wie die Kritik der Urheber (das ist übrigens der gesetzliche Oberbegriff, es gibt also neben einem Urheber keine Texter, Komponisten usw., sie sind vielmehr die Urheber) zeigt. Das die Kommission hier noch nicht zum Rundumschlag ausgeholt hat dürfte daran liegen, dass sich für die Gründung einer Konkurenz kein Grenzüberschreitender Sachverhalt ergibt. Sollte z.B. die französiche Verwertungsgesellschaft auch in Deutschland als Konkurrenz auftreten wollen würde das interessant werden. Da in diesem Fall aber die Gema dann auch in Frankreich auftreten würde, wird das wohl nicht passieren. (nicht signierter Beitrag von 87.245.17.43 (Diskussion) 13:39, 5. Jul 2012 (CEST))
Was mir an diesem Artikel noch fehlt ist, dass hier vollständige offene Briefe der Künstler fehlen. der Brief von Herbert Grönemeyer und v.A., die das Urheberrecht und damit auch die Gema, als deren Verwertungsgesellschaft, erhalten wollen und um Beistand bitten: http://www.gulli.com/news/6443-tokio-hotel-groenemeyer-etc-musikschaffende-bitten-merkel-um-beistand-2008-04-25. Dann noch die Rede des Sven Regners, der sich auch auf seine Urheberrechte bezieht und damit auch den Vertreter Gema in Schutz nimmt. Ich habe auch gelesen, dass Konstantin Wecker, Stefan Waggershausen und Frank Ramond sich für die Gema einsetzen und auch Julia Neigel. Die sind Aufsichtsräte. Es gibt auf Facebook ganze Gruppen die den Schutz des Urheberrechtes fordern, die einseitige Medienberichterstattung beklagen und eine Entdämonisierung der Gema durch die Medien fordern. Entweder es gibt einen Bereich, bei dem auch die Urheber und Aktionen genannt werden, die sich für die Gema einsetzen, oder das Ganze ist hier ein Bereich, der nur die Seite der Kritiker wäre. Das wäre allerdings einseitig. (nicht signierter Beitrag von 92.75.210.1 (Diskussion) 19:15, 31. Jul 2012 (CEST))
Das ist doch alles sehr propagandistisch und klar wertend gefärbt im Bereich der Kritikpunkte. Ist politische Einflussnahme und Meinungsausbildung wirklich Ziel der Wikipedia? Ich bezweifle das und finde es skandalös. --93.182.170.168 15:33, 14. Sep. 2012 (CEST)
Man sehe sich einmal die Vertrauenswürdigkeitsbewertung der Ge(rman)ma(fia)-Internetpräsenzen an, das sagt doch alles...--92.230.219.123 13:17, 18. Jan. 2013 (CET)
Gema sperrt wahllos Videos auf Youtube
Interviews und vieles mehr werden von der Gama gesperrt, auch wenn nicht mal ansatzweise Musik enthalten ist.
Beispiel: Carly Rae Jepsen - Backstage At The 2012 AMAs
http://www.youtube.com/das_captcha?next=/watch%3Fv%3DkwZyKn-eYrg%26list%3DUUtKuVNj4wVrZvTfxPxAUHcQ%26index%3D3%26proxmate%3Dus
--MCPTetriS (Diskussion) 22:37, 10. Mär. 2013 (CET)
- Wer oder was ist Gama? Aber im Ernst: Die GEMA sperrt gar nicht, sondern Youtube nach eigener Entscheidung in Fällen, wo dies die GEMA gefordert hat, aber auch dort, wo nach Ansicht von Youtube es unter Umständen ein Problem mit der GEMA geben könnte. Ich habe mal gelesen, dass es in nur 8% der gesperrten Videos tatsächlich eine Aufforderung der GEMA zum Sperren gibt. Youtube verwendet da automatische Filter, sobald z.B. ein fraglicher Künstlername auftaucht, wird gesperrt.--Enst38 (Diskussion) 23:42, 10. Mär. 2013 (CET)
- Ok, ist aber trotzdem blöd. Aber nur 8%. WOW.
Sorry, ich schmeiße das mit der Sperrung auf youtube und Gema immer zusammen.--MCPTetriS (Diskussion) 23:56, 10. Mär. 2013 (CET)- Nein, nicht 8%, sonder 7 Songs. Siehe http://justiz.hamburg.de/presseerklaerungen/3384912/pressemeldung-2012-04-20-olg-01.html (nicht signierter Beitrag von 77.186.153.10 (Diskussion) 19:15, 19. Mär. 2013 (CET))
- Dann bringt ja dann viel mehr, um das Internet zu zensieren oder wie ist das zu verstehen.??--MCPTetriS (Diskussion) 15:34, 20. Mär. 2013 (CET)
- Nein, nicht 8%, sonder 7 Songs. Siehe http://justiz.hamburg.de/presseerklaerungen/3384912/pressemeldung-2012-04-20-olg-01.html (nicht signierter Beitrag von 77.186.153.10 (Diskussion) 19:15, 19. Mär. 2013 (CET))
- Ok, ist aber trotzdem blöd. Aber nur 8%. WOW.
Rolle des DPMA / Quellen
Zu folgenden Fragen wird um Quellen gebeten: Ist nachweisbar, dass das DPMA Konkurrenz verhindert hat? Vielleicht gab es dafür zwingende rechtliche Gründe?
Nein, es ist nicht nachweisbar, im Gegenteil gab es seit 2004 einen Mitbewerber, nämlich die VG Werbung (http://vgwerbung.de/). Diese ist zwar offenbar nicht mehr existent, wurde aber damals vom DPMA legitimiert und hat auch aktiv mit der Legitimation geworben. Der vorliegende Abschnitt scheint auf die angestrebte Gründung der c3s zu referenzieren. Dass diese vom DPMA verhindert wird, ist nicht belegbar. Gegen diese These spricht vor allem, dass es durchaus in manchen Geschäftsfeldern konkurrierende Verwertungsgesellschaften gibt, die vom DPMA zugelassen wurden. siehe: http://www.dpma.de/amt/aufgaben/urheberrecht/aufsichtueberverwertungsgesellschaften/listederverwertungsgesellschaften/index.html
Die Ablehnung eines Antrags auf Zulassung einer VG muss immer begründet sein. Diese Begründung müsste dann auch öffentlich einsehbar und zitierbar sein. Daran könnte man die These verifizieren, dass das DPMA die Gründung von Konkurrenz verhindert.
- Was ich bisher aus der Grundung der C3S mitbekommen habe ist, dass sie bis irgendwann (irgendwann 2015) genug Mitglieder haben müssen, damit sie als Verwertungsgesellschaft anerkannt werden. Damit verbunden noch die technologische Schiene und Verwaltung der C3S. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass schon mehrfach Verwertungsgesellschaften werden sollten, die aber auf Grund der Sichtweise des DPMA scheiterten. Quellen habe ich dazu keine.... --Unterstrichmoepunterstrich (Diskussion) 06:46, 5. Jan. 2014 (CET)
Übrigens muss es im Artikel korrekt heißen "Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)" (nicht signierter Beitrag von Seamovie (Diskussion | Beiträge) 21:14, 8. Mai 2013 (CEST))
Gründung 1933??!!
Hallo. Wenn die GEMA 1933 gegründet wurde, darf man dann annehmen, dass sie nationalsozialistische Züge trägt? Bitte mit reinschreiben, falls bekannt. --84.190.215.8 16:47, 31. Mär. 2013 (CEST)
Evoke
Warum bitte genau findet so eine willkürlich gewählte Kleinhündchenveranstaltung wie Evoke Erwähnung in diesem Artiker ? Werbung ?(Der vorstehende, unsignierte Beitrag wurde um 14:35, 4. Juli 2013, von 80.153.119.241 erstellt.)
- Evoke hat immerhin einen eigenen Artikel. Meiner Meinung nach ist diese Veranstaltung entweder relevant, dann kann auch ruhig die genannte Information im Artikel stehen bleiben, oder eben nicht. Der Artikel hat seit sechs Jahren niemanden groß gestört, soweit ich das sehe, und die Information lässt sich belegen. Die Einzelnachweise habe ich nachgetragen. Von daher dürfte das jetzt so passen, denke ich. Viele Grüße, --Firefly05 (Diskussion) 17:05, 4. Jul. 2013 (CEST)
Echte Website?
Ist gema.de wirklich die echte Website der GEMA? Denn lt. Web Of Trust ist diese sehr schlecht eingestuft, was vermuten lässt, dass es sich nicht um die echte Website handelt. Es kann natürlich auch sein, dass die GEMA halt so gefährliche Websites erstellt. Kann mir da jemand sagen, wie das jetzt genau ist? --109.90.92.224 18:29, 24. Jul. 2013 (CEST)
Ja, die Seite ist echt. Der WoT-Score ist einfach das Resultat von Vandalismus, was auch klar wird, wenn man sich die Kommentare durchliest (WoT hat mittlerweile die Kommentare abgeschaltet).
Konkurrenz durch Patentamt verhindert?
Im Text steht, dass die Gründung einer konkurrierenden Verwertungsgesellschaft de facto durch das Deutsche Patentamt verhindert worden sei. Ich zweifle dies an, hier: [4] steht sogar ein Indiz dagegen. Wenn niemand wiederspricht, nehm ich den Satz raus. Es böte sich sogar an, einen Abschnitt zu konkurrierenden Organisationen einzufügen. --Ariser (Diskussion) 20:30, 25. Feb. 2014 (CET)
- Die C3S hat noch keine Zulassung durch das DPMA; so weit ich weiss, ist eine Zulassung noch nicht mal beantragt. Insofern taugt das als Gegenargument eher nicht. Andererseits sehe ich aber auch keinen Nachweis, dass das DPMA tatsächlich die Gründung einer konkurrierenden VG verhindert hätte. Die Formulierung im Artikel erfordert m.E. unbedingt einen Nachweis. Insofern würde ich auch eine Löschung/Änderung des entsprechenden Abschnitts empfehlen. --84.179.25.36 23:41, 1. Mär. 2014 (CET)
Der Satz ist definitiv falsch. Es war zu keiner Zeit eine Behinderung der C3S durch das DPMA zu erkennen. Es wäre schwer, eine (wohlwollende? unausgesprochene?) Förderung nachzuweisen, aber eine Behinderung hat es nicht gegeben und war auch in all den Vorgesprächen nicht ansatzweise zu erkennen. Ich dachte immer, hier müsse derjenige, der etwas behauptet, dies auch belegen? Dann mal los und den Satz weg, bis er belegt ist. (nicht signierter Beitrag von 109.44.3.123 (Diskussion) 06:00, 21. Apr. 2014 (CEST))
staatlich legitimiert?
In der Einleitung steht, die GEMA wäre staatlich legitimiert. Was bedeutet das und wo finde ich Belege dazu? 2.246.91.73 18:19, 14. Mai 2015 (CEST)
"Kritik" überarbeiten
Der Abschnitt ist viel zu lang und wiederholt sich inhaltlich ständig. Man hat den Eindruck, dass jede Berichterstattung der (Lokal-)Medien aufgenommen wurde. Zudem wurde nicht aktualisiert. Es wird berichtet über drohende Schließungen von Clubs ("Berghain") oder Abschaffungen von Disko-Veranstaltungen ("Batschkapp"), die es aber offenbar nicht gegeben hat. Beim tatsächlich geschlossenen "Cocoon Club" ist in der damaligen Berichterstattung Gema o.ä. mit keinem Wort als möglicher Grund erwähnt worden, zudem scheint der Laden schon lange vorher in Schieflage gewesen und die Schließung kam wohl ohnehin schon vor der Tarifänderung. --94.221.87.20 17:00, 3. Dez. 2014 (CET)
- ...gesichtet, schließe mich der Anregung an. --T. E. Ryen (Diskussion) 22:22, 3. Dez. 2014 (CET)
- Man könnte sogar noch weitergehen und mal die Kritik in einigen Punkten hinterfragen: So steht zum Beipiel hinter der Kritik der Clubbesitzer in vielen Fällen der DeHoGa. Das sind die, die der FDP damals die massiven Steuererleichterungen für Hotels und Gaststätten aus den Rippen geleiert haben. Komischerweise fehlt genau das im Artikel über die DeHoGa, trotzdem das damals eine Skandal war, der gross durch die Presse ging. Da sollte sich so mancher am Foren-Stammtisch aufgeputschte Wikipedianer mal fragen, vor welchen Karren er sich da hat spannen lassen ... --78.50.179.140 13:28, 31. Dez. 2015 (CET)
- Ich habe mal angefangen den Abschnitt "Kritik" zu überarbeiten und erstmal den offensichtlichen Unsinn herausgenommen, wie z.B. das Veranstalter oder Sony Entertainment "Kritik aus Sicht der Mitglieder" formulierten. Da ist aber noch viel Redundantes oder unsinnig Aufgeschriebenes bzw. in dieser Form gar Falsches drin. Der ganze Abschnitt sollte ohnehin in einen lesbaren Fliesstext umgewandelt werden, der dem Abschitt "Kontroversen" zugeordnet ist. So ist das eine unzusammenhängene, unleserliche, unstrukturierte "Meckerliste" der Gema-Gegner und enzyklopädisch wenig brauchbar, sondern stinkt eher ein wenig nach Agitation. --78.50.179.140 14:55, 31. Dez. 2015 (CET)
Diskussion der einzelnen Punkte
Aus Sicht der Mitglieder
Zitat: "Auch Urheber, die Interpreten ihrer eigenen Werke sind, müssen – sofern sie selbst als Veranstalter auftreten – die Veranstaltungsgebühren an die GEMA abführen. Bei mehr als 80 % eigenem Repertoire können sie mit der „Nettoeinzelverrechnung“ (auch: Direktverrechnung) diese Beträge zurückerwarten – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Dies allerdings nur, wenn sämtliche Urheber einer Veranstaltung erfasst sind, was zum Beispiel bei Festivals und für Vorgruppen nicht vorgesehen ist."
- Was sollen die "Urheber einer Veranstaltung" sein?
- Was soll bei "Festivals und für Vorgruppen" genau "nicht vorgesehen" sein? Die Urheber der gespielten Werke nicht zu erfassen und zu melden? Wo soll das denn bitte stehen? Quelle fehlt, Behauptung unplausibel!
- Im ersten Satz wird davon ausgegangen, dass die Urheber selber als Veranstalter auftritt, also z.B. eine Band einen Gig oder ein Festival selber organisiert. Dann ist das doch deren Aufgabe (und Interesse) die Setlisten und die Urheber der gespielten Stücke zu melden, die Gema hilft dabei sogar gerne. Das widerspricht sich doch in diesem "Kritikpunkt" und ist zudem noch falsch formuliert.
- Wo steht, dass wenn nicht alle "Urheber eine Veranstaltung" erfasst sind, es gar keine Rückzahlung gäbe? Woher sollte die GEMA überhaupt wissen, dass es "nichterfasste Urheber" auf der Veranstung gab? Die kriegt in der Regel nur eine Liste und für die GEMA war das dann erstmal so, wie es auf der Liste stand.
Bitte klären, solange nehme ich das aus der Liste raus.--78.50.179.140 15:42, 31. Dez. 2015 (CET)
- ... gesichtet! Überarbeitung völlig korrekt (habe in meinen GEMA unterlagen nichts dergleichen gesehen). LG--Ἀστερίσκος (Diskussion) 15:58, 31. Dez. 2015 (CET)
- Danke! --78.50.179.140 16:08, 31. Dez. 2015 (CET)
Zitat: "Die Independent-Künstlerin Barbara Clear kritisiert, dass sie für die Anmietung der gleichen Konzerthalle im Jahr 2004 2.007 Euro, 2005 459 Euro und 2006 1.233 Euro zahlen musste."
- Ob so ein Einzelfall als "Kritik der Mitglieder" relevant ist, halte ich für fragwürdig. Wenn, dann bitte weitere Quellen anderer GEMA-Mitglieder, denn siehe 2.
- Barbara Clear ist schon ein Spezialfall, selbst in ihrem eigenen Artikel heißt es: "Trotz der geringen künstlerischen Popularität schaffte es Barbara Clear, durch ihren Widerstand gegen die GEMA sowie die bedingungslos praktizierte Unabhängigkeit von Plattenfirmen in den Medien auf sich aufmerksam zu machen." Das relativiert sie als Quelle für allgemeine "Kritik der Mitgleider" doch sehr.
IMHO gehört das in den Artikel Barbara Clear und nicht hier her. Ich warte mal ein wenig auf Diskussion, wenn nichts kommt, verschiebe ich es in ihren Artikel. In "Kontroversen" kann dann meinetwegen auf die "GEMA-Gegnerin" Barbara Clear kurz verwiesen werden.
- Habe die Quelle repariert und dann nach Barbara Clear verschoben und hier nur kurz zusammengefasst. Der Klage einer Einzelnen, die vollumfänglich abgelehnt wurde, muss IMHO im Abschnitt "Kontroversen" hier im Vergleich nicht so viel Platz eingeräumt werden. --85.176.190.182 14:34, 2. Jan. 2016 (CET)
--78.50.179.140 16:08, 31. Dez. 2015 (CET)
Zitat: "Nach den Vertragsbedingungen ist jedes Mitglied verpflichtet, jedes einzelne seiner Werke anzumelden, sofern dafür öffentliches Aufkommen zu erwarten ist. Nach § 1 des GEMA-Berechtigungsvertrags räumt der Berechtigte der GEMA als Treuhänderin umfassende ausschließliche Nutzungsrechte an allen seinen bereits bestehenden und zukünftig geschaffenen Werken ein. Es ist nicht mehr möglich, einzelne Werke unter einer anderen (zum Beispiel einer freien) Lizenz zu veröffentlichen. Ebenso ist es nicht möglich, nicht-kommerzielle Nutzung freizustellen, etwa eine „nc“-Variante von Creative Commons, wie es in Frankreich neuerdings möglich ist. Nach Ansicht der GEMA wäre es ihr dann nicht mehr möglich, eine effektive und wirtschaftliche Rechtewahrnehmung zu gewährleisten, was auch die EU-Kommission verstehen soll (nach Belegen und Gerichtsentscheidungen aus den Jahren 1971 bis 1974). Man kann nur die Rechtewahrnehmung für einzelne Rechtsbereiche („Sparten“) und/oder Länder für alle Werke kündigen und selbst verwalten."
Das ist soweit richtig, nur etwas umständlich und einseitig formuliert: Man könnte auch kurz schreiben: "Es ist nicht möglich einzelne Werke aus der Verwertung auszunehmen". Das Problem dabei ist: Das ist eine Kontroverse, die einen komplexen Hintergrund hat. Die GEMA ist nichts anderes als die Verwertungsgesellschaft der Urheber musikalischer Werke, ihre Mitglieder sind die Urheber selber und die beschliessen die Satzung. Da wird es aufgrund der Mitgliedsstruktur und der unterschiedlichen Interessen der Gruppen nun kompliziert. Theoretisch könnte die GEMA aber von heute auf morgen eine mögliche Ausnahme einzelner Werke beschliessen, das wird sie aber in der Praxis auf absehbare Zeit nicht tun -- und auch dafür gibt es gute Gründe und die EU-Kommission gibt der GEMA dabei recht, wie in der GEMA-Stellungnahme nachzulesen ist.
Dass es nicht möglich ist einzelne Werke auszunehmen sollte aber jedem, der sich mit dem Gedanken trägt, GEMA-Mitglied zu werden, klar sein. Die GEMA weist ausdrücklich vor der Mitgliedschaft darauf hin. Und da liegt das zweite Problem dieses Kritikpunkts: Es fehlt eine Quelle eines enzyklopädische relevanten GEMA-Mitglieds, der diesen Umstand bemängelt. AFAIK ist das nämlich eher ein Problem der "Hobby-Musiker" für die eine GEMA-Mitgliedschaft ohnehin nicht sinnvoll war. Wer einer Verwertungsgesellschaft beitritt, sollte schon mit seinen Werken Geld verdienen wollen und können. Vielleicht ändert sich das, wenn es die onimösen "neuen Modelle" endlich gibt und diese auch funktionieren.
Fazit: Das ist, objektiv umformuliert und um Hintergründe bereichert, eine GEMA interne Kontroverse, die in der Praxis aber weniger relevant ist. --78.50.179.140 16:36, 31. Dez. 2015 (CET)
Erstmal Ende für heute und allen, die produktiv mitdiskutieren wollen, ein frohes, neues Jahr! --78.50.179.140 20:50, 31. Dez. 2015 (CET)
Nachtrag:
- Gab es überhaupt schon mal einen entsprechenden Änderungsantrag auf einer GEMA-Vollversammlung? Wenn ja, von wem und wie gingen Diskussion und Abstimmung genau aus? Wenn es einen solchen Antrag noch nicht gab, schränkt das die "Kritik aus Sicht der Mitglieder" doch sehr ein. Wenn er abgelehnt wurde schränkt das ebenfalls die "Kritik aus Sicht der Mitglieder" ein, kann aber noch als Kontroverse gelten, die man im Fliesstext erwähnt.
- Ist es nicht ohnehin gängige Praxis der GEMA, es zu tolerieren, wenn ein GEMA-Mitglied unter einem anderen Pseudonym veröffentlicht um die Verwertung durch die GEMA zu umgehen, selbst wenn es offensichtlich ist, wer hinter dem Pseudonym steht? Dazu wird man natürlich keine klare Aussage der GEMA bekommen, aber anhand von Beispielen liesse sich das doch zeigen.
--85.176.188.70 10:22, 2. Jan. 2016 (CET)
- Die GEMA führte Anfang des Jahres 1998 das neue Hochrechnungsverfahren PRO ein. Dieses System zur Verteilung der Tantiemen führt für einen Teil der Mitglieder zu deutlichen Mindereinnahmen, da häufig gespielte, aber selten gemeldete Werke in der Verrechnung aufgewertet wurden. Tanzkapellen, Alleinunterhalter etc. spielen Standardrepertoire, fühlen sich aber häufig nicht veranlasst, die sog. Musikfolgen auszufüllen, denn zu ihnen als Nicht-Urhebern fließt ja kein Geld zurück. Interpreten eigener Werke hingegen melden mit fast hundertprozentiger Quote die Aufführungen ihrer Werke, weil ihnen dafür GEMA-Tantiemen zustehen.
- DRMV-Sprecher Ole Seelenmeyer kritisiert, dass das PRO-Verfahren in einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ ohne Beschluss der Mitgliederversammlung vom Vorstand eingeführt worden sei und hauptsächlich dessen Mitgliedern, so auch dessen damaligen Vorsitzenden Otto Krause zugutekomme. Diesem wirft er Ausbeutung und persönliche Bereicherung vor, da er mitunter das 100fache der für die Aufführung seiner alten Schlager eingenommenen Lizenzgebühren kassiere, während Rockmusiker nur 10 % der eingezahlten Lizenzgebühren zurückerhielten. Ein für ein Gutachten zur Begründung des Verfahrens eingesetzter Universitätsprofessor für Statistik hätte zudem keinerlei Expertise auf dem Gebiet der Livemusik gehabt und wäre vom Vorstand gezielt fehlinformiert worden. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2005[1] habe außerdem verlangt, dass es zum PRO-Verfahren eine Mitgliederabstimmung gäbe, was bis heute nicht geschehen sei. Seelenmeyer kritisiert den Begriff „Solidarprinzip“ scharf, da er einen gezielten und geplanten unfairen Umverteilungsprozess verschleiere und beschönige. Er zitiert außerdem den ehemaligen GEMA-Aufsichtsrats-Vorsitzenden Jörg Evers, der zur Einführung des PRO-Verfahrens schrieb, dass „ein Hochrechnungsverfahren, das dermaßen stark in die Einkommensverteilung der Mitglieder eingreift und ohne Mitgliederbeschluss eingeführt wurde, schlicht unerträglich und nach Meinung vieler Rechtsexperten auch satzungswidrig“ sei. Evers kritisierte weiter: „Diese Bevormundung würde den GEMA-Mitgliedern ihr Selbstbestimmungsrecht über essenzielle Bereiche ihres Eigentums nehmen. Sie wurden in diesem Bereich vom treuhänderischen Verwalter quasi entmündigt!“ Evers forderte: „Die einzige Möglichkeit für Vorstand und Aufsichtsrat, aus diesem Dilemma des Vertrauensverlustes herauszukommen, das durch die Bevormundung der Mitglieder entstanden ist, besteht in der sofortigen Absetzung des PRO-Verfahrens und der Erarbeitung eines neuen Verfahrens unter Beteiligung und mit Beschlussfassung der Mitglieder!“[2]
Das PRO-Verfahren wurde bereits 2012 durch das INKA-Verfahren ersetzt. Siehe z.B. FAQ der GEMA zur INKA Einführung. Damit ist dieser Kritikpunkt nicht mehr aktuell, kann aber gerne im Fliesstext als historische Debatte aufgearbeitet werden. Dazu habe ich ihn hier her kopiert. --85.176.188.70 10:45, 2. Jan. 2016 (CET) Zum ersten Punkt: Den könnte man so übernehmen, wenn man das denn mit einer zitierbaren Quelle belegen könnte. Den zweiten würde ich angesichts der nicht mehr gegeben Aktualität stark kürzen. Ole Seelenmeyer ist AFAIK ohnehin ein Gema-Kritiker, evtl. könnte man seine Auseinandersetzung mit der GEMA in einem eigenen Abschnitt unter "Kontroverse" zusammenfassen? Zu Evers kann ich nichts sagen, da müsste man mal die Hintergründe recherchieren um diese doch recht drastische Kritik einordnen zu können. Auch innerhalb der GEMA gibt es Fraktionen und Machtkämpfe. Generell sollte der ganze Streit um das PRO-Verfahren mal kurz und allgemeinverständlich aufgearbeitet werden. Hat das jemand noch im Detail in Erinnerung und kann das neutral zusammenfassen? --85.176.190.182 13:04, 2. Jan. 2016 (CET)
Aus Sicht der Verbraucher
Das dürfte für viele wohl der Kernpunkt sein. Hier schlage ich eine grundsätzliche Neustrukturierung vor:
Die vieldiskutierte und kontroverse "Gema-Vermutung" sollte einen eigenen Artikel bekommen, bei dem man Geschichte, Pro und Contra, Kontroversen, Gerichtsurteile, ... ausführlich darstellen kann. Bis jetzt gibt es die GEMA-Vermutung in der Wikipedia nur als Abschnitt im Artikel Gema-freie Musik, wo es auch einen Abschnitt Kritik und Ablehung in der Öffentlichkeit. Das halte ich erstens für eine unglückliche Hierarchisierung und zweitens eine überflüssige Dopplung. --85.176.190.182 13:36, 2. Jan. 2016 (CET)
Abschnitt "Kontroversen"
Zitat: Die GEMA ist oft Bestandteil von Diskussionen über Urheberrecht, Privatkopie, Webradio und Filesharing. Gerade die Pauschalabgaben für Datenträger und Geräte zum Beschreiben dieser Datenträger werden hinterfragt, zumal nicht klar ist, welche Rechte der Käufer durch Ableistung dieser Beträge erwirbt.
Das ist so ein Pauschalsatz, der im Grunde gar nichts aussagt. Zunächst mal fehlen jegliche Belege. Dass die GEMA als Verwertungsgesellschaft musikalischer Urheberrecht in Diskussionen ums Urheberrecht eine Rolle spielt ist eine Binsenweisheit, ebenso das sie die Einnahmen durch die Pauschalabgaben (die sie übrigens nicht erhebt, sondern von den Geräteherstellern selber an die ZPÜ gezahlt werden müssen, die diese dann an die GEMA weitergibt) an die Urheber weitergibt. Natürlich ist sie da oft "Bestandteil von Diskussionen"! Das ist ihr Job. Das ist ungefähr so aussagekräftig als würde man sagen: "Angela Merkel ist oft Bestandteil politischer Diskussionen". Ist das eine nennenswerte "Kontroverse" an sich? Nö. Muss man so etwas als "Pflichtsatz" in der Einleitung schreiben? Nur, wenn man nicht ordentlich schreiben kann. Das liest sich nämlich ein bisschen wie ein 8-Klässler Aufsatz.
Was die GEMA aber nun mit Filesharing zu tun haben soll ist vollkommen unklar. Das kann in einer Diskussion eigentlich nur von jemandem kommen, der die GEMA nicht verstanden hat. So geht es im zweiten Satz weiter, es wird einfach mal Behauptet, es wäre nicht klar, welche Rechte man "durch Ableistung dieser Beträge erwirbt". Was soll das heißen? Die Konsumenten kenne die Rechtslage nicht? Die Rechtslage ist unklar? (Ist sie eigentlich nicht). Und irgendwas mit "Webradio" rühren wir auch mal in diese Suppe ein.
Mir scheint ein wenig die unfreiwillige Aussage dieser Einleitung ist "Die GEMA wird oft von Menschen kritisiert, die weder die GEMA noch die Privatkopie verstanden haben".
Bitte nicht falsch verstehen: Kritik gerne, aber dann vernünftig formuliert, belegt und in den Kontext eingeordnet. --85.177.150.64 15:34, 2. Jan. 2016 (CET)
Neustrukturierung des Abschnitts "Kontroversen"
Nachdem ich hier einiges korrigiert, verschoben und auch gelöscht habe, schlage ich folgende Neustrukturierung vor:
Der Abschnitt "Kontroversen" bekommt zwei Unterabschnitte: "Petitionen" und "You-Tube Kontroverse". Beide darauf angelegt ggf. eigene Hauptartikel zu werden, wenn es zu umfangreich wird. Alles was zur "Gema-Vermutung" gehört sollte hier ohnehin nur noch gesammelt werden und schnell in einen eigenen Artikel verschoben werden. Darauf wird dann bei "Gema-freier Musik", "Pauschalabgaben" und natürlich hier verwiesen. Ansonsten scheinen mir diese großen Themengebiete nicht strukturiert und ohne Weiderholungen und schlimmstenfalls widersprüchlichen Darstellungen nicht handhabbar. Die chronologische Darstellung führt IMHO zu einem unleserlichen, zerfledderten Text.
Der Abschnitt "Kritik aus Sicht ..." wird dabei aufgelöst und ggf. eingebaut. --78.54.157.32 20:51, 2. Jan. 2016 (CET)
Status des Rechtsstreits GEMA ./. YouTube
Ich kann auch nach mehrmaligem Lesen dem Artikel nicht entnehmen, wie der aktuelle Status des Rechtsstreits ist.
Warum dort untergemengt ein anderer, lateraler Rechtsstreit dokumentiert werden muss, der sich um etwas ganz anderes dreht (nämlich die angezeigten Tafeln bei YouTube), bleibt auch unsicher. Man hat den Eindruck, dass das geschieht, um den schönfärberischen Gesamtton zu treffen, nachdem für die GEMA bedenkliche Gesichtspunkte untergehen und die wenigen Erfolge breit herausgestrichen werden, in diesem Fall eben die Tafeln, während der Hauptstreit noch offen ist und die Künstler jeden Monat Millionen an entgangenen Gewinnen kostet.
Wieso steht da "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig", kann man das nicht gleich beim Schreiben so formulieren, dass es nicht zwei Wochen nach dem Schreiben veraltet/falsch ist?
--Ghettobuoy (Diskussion) 11:00, 21. Apr. 2016 (CEST)
Der Rechtsstreit ist beigelegt. --212.65.1.102 08:10, 2. Nov. 2016 (CET)
Umfang der Verwertung / Berechtigung
Schon länger her, dass ich bei Wikipedia aktiv war. Bevor ich also jemandem hier durch eine Änderung auf den Schlips trete, stelle ich das ganze erstmal zur Diskussion:
Im Text findet sich im Augenblick folgender Abschnitt:
Um durch die GEMA vertreten zu werden, muss mit dieser ein Berechtigungsvertrag abschlossen werden, durch den die GEMA zur Rechtewahrnehmung für das Gesamtrepertoire des betreffenden Urhebers/Verlags ermächtigt wird. Mitglied können werden: Komponisten, Textdichter vertonter Texte (also z. B. keine Romanautoren), Rechtsnachfolger von Komponisten und Textdichtern sowie Musikverleger
Das ist so aber nicht ganz korrekt - es muß nicht das Gesamtrepertoire sein, sondern nur solche Werke, an denen der Urheber (noch oder in Zukunft wieder) die Rechte hält. Sprich, wenn über Stück A vor dem GEMA-Vertrag schon ein Vertrag mit jemand anderem abgeschlossen wurde vertritt die GEMA dieses Stück auch nicht.
--85.2.252.214 23:53, 4. Jan. 2017 (CET)
GEMA bittet deutsche Nutzer von Radionomy zur Kasse
Die GEMA verlangt ab sofort von deutschen Nutzern Lizenzgebühren für Musikstreams auf der Webradioplattform Radionomy. Das belgische Unternehmen sagt, diese Forderungen seien ungerechtfertigt, man habe alle nötigen Lizenzen erworben.
Die Thematik wurde noch nicht im Artikel erwähnt!
Quellen:
https://www.teltarif.de/internetradio-multimedia-urheberrecht/news/59490.html
https://www.radioforen.de/index.php?threads/gema-gvl-verlangen-horrende-nach-zahlungen-von-radionomy-usern.39522/
https://board.radionomy.com/viewtopic.php?f=35&t=13580
--85.16.183.182 22:05, 27. Feb. 2017 (CET)
Gründungsdatum
Im Text steht: "Gegründet wurde die Organisation 1903, seit 1933 trägt sie den Namen GEMA." In der Box am Rand steht: "Gründungsdatum: 28. September 1933". Was denn nun? --132.187.116.60 12:43, 3. Dez. 2016 (CET)
- Weiteres Verwirrspiel:
- Aus dem Text geht hervor, dass es 1903 die GDT schon gegeben haben muss. Diese Quelle teilt jedoch mit, dass Richard Strauß für die GDT eintritt, die 1903 gegründet worden ist. Und im Text steht noch mehr Abweichendes zum Lemma. Die Pinguine sind jedoch nicht "musikbezogen", können also zur Aufklärung nix beitragen. Aber vllt. fühlt sich der erstautor angesprochen? 44pinguine☕ 15:06, 18. Apr. 2017 (CEST)
- 44Pinguine, woraus geht im Text hervor, „dass es 1903 die GDT schon gegeben haben muss“? Die GDT wurde am 14.01.1903 gegründet (Schmidt, Anfänge der musikalischen Tantiemenbewegung, 2005, S. 437; Schmidt/Riesenhuber in Kreile et al., Recht und Praxis der GEMA, 2. Aufl. 2008, Kap. 2 Rn. 19). Zur Ausgangsfrage: Über das im Übrigen von der GEMA (jedenfalls in der Vergangenheit) selbst propagierte Gründungsdatum 1903 gab es in der Literatur auch schon Unmutsäußerungen (Hagen, Wenn die GEMA die GEMA vergißt, KUR 2002, 121; Hoeren, 100-jähriges Jubiläum der GEMA oder die kritische Würdigung einer Festrede, KUR 2003, 128). 1933 ist jedenfalls das Gründungsjahr der STAGMA, in der die GDT und die sog. „alte GEMA“ aufgegangen sind. Ein Gründungsjahr 1903 ist insoweit nicht unbedingt das naheliegendste; der Satz „Gegründet wurde die Organisation 1903“ findet sich, wie ich sehe, aber auch nicht mehr im Artikel. Die derzeitige Angabe „1933“ kommt m.E. einem „Gründungsjahr“ der GEMA am nächsten. Gruß, — Pajz (Kontakt) 17:52, 18. Apr. 2017 (CEST)
Facebook als Quelle?
Hallo, die Quelle Nr. 53 ist ein Facebook-Kommentar. Der ist aber nicht mehr im Netz verfügbar. Ich finde so was als Quelle unsinnig. Das ist nicht seriös. --Hannover86 (Diskussion) 12:40, 28. Apr. 2017 (CEST)
- Wenn innerhalb angemessener Zeit keine Reaktion kommt, werde ich diesbezügliche Aussagen löschen bzw. überarbeiten. --Hannover86 (Diskussion) 12:34, 4. Mai 2017 (CEST)
Abschnitt "Aus_Sicht_der_Verbraucher" nach 2016 noch aktuell?
Ich vermute , dass der Abschnitt nach dem neuen Verwertungsgesellschaftengesetz vom 1.6.2016 nicht mehr stimmt: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_f%C3%BCr_musikalische_Auff%C3%BChrungs-_und_mechanische_Vervielf%C3%A4ltigungsrechte#Aus_Sicht_der_Verbraucher "Die GEMA-Vermutung dürfte daher bei gerichtlichen Auseinandersetzungen über pauschale Ansprüche der GEMA nicht mehr anwendbar sein, wenn sie nicht unmittelbar durch konkret wahrgenommene Urheberrechte der berechtigt angeschlossenen Personen begründet werden können." --78.52.155.61 17:13, 15. Jun. 2017 (CEST)
Tarif für Swingerclub etc. neu
--Helium4 (Diskussion) 18:33, 29. Aug. 2017 (CEST)
Kritik zum 2. Absatz des Abschnitts "Rechtsgrundlage"
Es stören mich hier aufgrund tendenziöser, ungenauer und unbelegter Behauptungen gleich mehrere Dinge:
1. Eine ungenauer rechtshistorischer Diskurs zum Thema "geistiges Eigentum", welcher als solcher nicht gekennzeichnet ist, keine Quellenangaben aufweist und ungerechtfertigt zur Begründung der gegenwärtigen Situation herangezogen wird, obwohl eine inhaltliche Kontinuität zu Art. 14 GG mindestens zweifelhaft ist. (s. u. meine Quelle Möller, Hauke JurPC Web-Dok. 225/2002: Abs. 12, 13, 35)
2. Art. 14 GG kennt den Begriff "geistiges Eigentum" gar nicht. Er ist also nicht kodifiziert (und dies absichtlich s.u. Möller: Abs. 13 letzter Satz) und das GG als bloße Quelle für diesen nicht heranziehbar. Tatsächlich wird dieses nur durch (verfassungs-) gerichtliche Auslegung begründet. Es müssten also Entscheidungen des BVerfG als Quellen angeführt werden (welche dann wiederum auf das GG verweisen können), nicht jedoch Art. 14 GG selbst.
3. Das Anführen von Landesverfassungen, welche geistiges Eigentum schützen: Da die meisten Landesverfassungen vor Inkrafttreten der des GG verabschiedet wurden, kommt ihnen historische Bedeutung zu. Sie hätten dann aber in den rechtshistorischen Diskurs eingefügt werden müssen, und nicht zum Ausgleich und zur Minderung des augenscheinlichen "Mangels" des GG herangezogen werden dürfen. Zumal dies aus mehreren Gründen untauglich ist:
- Die Verfassung Badens ist erloschen, die Verfassung Hessens wurde diesbezüglich revidiert. Beide aufgeführten Verfassungen sind damit hinfällig und aktuell irrelevant.
- Die Verfassung Bayerns garantiert zwar in Art. 162 geistiges Eigentum. Art. 73 Nr. 9 GG behält aber dem Bund die ausschließliche Gestzgebungskopetenz u.A. im Urheberrecht vor, was Art. 162 BayVerf praktisch obsolet macht.
- Die unerwähnte Mehrheit der Landesverfassungen kennen den Begriff geistigen Eigentums analog dem GG ebenfalls nicht, was auf keinen objektiven Standpunkt des Autors verweist.
- Das GG benötigt keine inhaltlichen Ergänzungen i.F.v. Rechtsgarantien durch Landesverfassungen. Diese sind bundesrechtlich unerheblich.
4. Alle vorgenannten Punkte (d.h. nahezu der gesamte Abschnitt) betreffen nicht das eigentliche Lemma, sondern den Begriff "geistiges Eigentum". U.U. wäre dies kenntlich zu machen oder dorthin zu verlinken, um unnötige Redundanzen zu vermeiden.
5. Unabhängig von der Richtigkeit oder Fehlerhaftigkeit der getätigten Aussagen zum geistigen Eigentum wird im letzten Halbsatz die unbelegte Behauptung aufgestellt, dass sich aufgrund vorgenannter verfassungsrechtlicher Schutzbestimmungen ausdrücklich eine Existenzberechtigung von Verwertungsgesellschaften ergibt.
- Diese Behauptung stellt insofern eine Plattitüde dar, als dass juristisch grds. alles erlaubt ist, was nicht irgendwo verboten ist - insbesondere aufgrund der Privatautonomie, welche Art. 2 GG garantiert. Das Konstrukt eines verfassungsmäßigen "Ermöglichens" scheint somit sinnentleert.
- Die dargebotene Kausalkette, welche zu dem Behaupteten Ergebnis kommt, kann ich zumindest nicht nachvollziehen.
- Die Existenz von Verwertungsgesellschaften wird schon gar nicht "ausdrücklich", d.h. expressis verbis in irgendeiner deutschen Verfassung garantiert. Dieser Begriff kommt verfassungsrechtlich schlicht nicht vor.
Eine Konstitutional-Legitimierung der Verwertungsgesellschaft allgemein (oder gar der GEMA im Besonderen) ergibt sich nach dieser Darstellung entgegen der getätigten Behauptung m.E. nach weder explizit noch implizit.
Eine (im nachfolgenden Abschnitt erwähnte) einfachrechtliche Nennung (z.B. im UrhG) würde m.M.n. zudem auch kein "Existenzrecht" begründen - dieses bestenfalls konkludent anerkennen (wohl aber Handlungsrechte begründen).
Ich entschuldige mich schon einmal für die Länge des Beitrags. Es stört mich vor allem der unbelegte letzte Halbsatz, der m.E. nach so nicht stehen gelassen werden kann.
Ich möchte nicht kleinlich oder haarspalterisch erscheinen, und an sich würde ich auch gegen die Ungenauigkeiten in der Darstellung der Punkte 1 bis 4 im Artikel nicht opponieren. Da hier jedoch eine offensichtlich geplante Akkumulation von Halbwahrheiten, Ungenauigkeiten in der Darstellung, Auslassungen, willkürlicher Gegenüberstellungen und stilistisch-rhethorischer Spitzfindigkeiten stattfindet, welche letztendlich zum augenscheinlich gewünschten Resultat einer Pseudolegalisierung von verfassungsrechtlichem Rang führt, sehe ich den ganzen Abschnitt als korrumpiert an oder zumindest im Verdacht der gezielten Manipulation zugunsten der Außenwirkung der GEMA.
Dies vor allem unter Berücksichtiung weniger subtiler aber ähnlich gelagerter Sachverhalte in der Vergangenheit (siehe Archiv).
Falsches Lemma und mangelnde Quellen tun ihr Übriges.
Die Existenz des ganzen Absatz unter diesem Lemma möchte ich hiermit zur Diskussion stellen. Alternativ Könnte auch einmal jemand mit juristischem Hintergrund drüberschauen und redigieren (ich bin kein Volljurist). Beim letzten Halbsatz plädiere ich aber auf ersatzlose Löschung.
meine Quellen:
Hauke Möller; JurPC Web-Dok. 225/2002, Abs. 1 - 58
Bayerische Landesverfassung
--Prolaps (Diskussion) 16:54, 7. Mär. 2018 (CET)
Sichtweise der Nichtmitglieder ...
...fehlt. Nicht jeder Künstler ist Mitglied. Welches Recht hat die Gema über Nichtmitglieder. Wie kann es sein, dass diese verpflichtet sind den lästigen Musigfolge-Zettel auszufüllen. Es ist einfach nur ätzend, sich einem Gesetz aus einem Unrechtsstaat zu unterwerfen. Diese Sichtweise, so denke ich teilen viele, und sollte ergänzt werden. --Zwölfvolt (Diskussion) 16:48, 26. Jun. 2019 (CEST)
- Nu mal ruhig mit den Wilden Pferden: Die GEMA hat keine Rechte über Nichtmitglieder, auch nicht über Mitglieder. Sie vertritt die Interessen der Mitglieder, die bei ihr freiwillig ! angeschlossen sind. Es ist wie ein Rechtsanwalt, der die Interessen seiner Klienten vertritt. Ist ein Künstler (nach Prüfung) Mitglied der GEMA (die Mitgliedschaft kostet jährlich im übrigen) und hat seine Werke dort angemeldet, sind sie geschützt und die Interessenvertretung beginnt. Die eingenommenen Tantiemen der Aufführungen werden an alle angeschlossenen Mitglieder ausgeschüttet. Für viele Künstler stellt diese Einnahmequelle eine wichtige Existenzgrundlage dar. Daher ist es ehrlich, für etwas, dass ich nutze/benutze auch einen kleinen Obolus zu entrichten. Du kannst eine Meldung des Werkes unterlassen, vielleicht merkt es ja keiner, aber es ist dann eben Diebstahl am geistigen Eigentum eines anderen - ähnlich wie bei einem Handwerker, wenn du ihm den Stundenlohn teilweise oder ganz vorenthältst. Deine Reaktion ist nicht singulär: Beim Handwerk oder Warenkauf hat man ein Bewusstsein vom Diebstahl bei allem Geistigen leider nicht. LG--Ἀστερίσκος (Diskussion) 17:22, 26. Jun. 2019 (CEST)
- Vielleicht meint Zwölfvolt die GEMA-Vermutung, die aber seit 2016 nahezu hinfällig ist... Aber offenbar hat die GEMA weiterhin das Recht, Playlists (Musikfolgen) anzufordern. --χario 11:37, 21. Feb. 2020 (CET)
Einleitung -> Mitgleider
Moin, "Sie verwaltet in Deutschland die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von mehr als 68.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt." Zwei Sätze später steht dort "Aus dieser Summe schüttete sie 859,5 Mio. EUR im Frühjahr 2019 an ihre rund 74.000 Mitglieder (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie an mehr als zwei Millionen Rechteinhaber in aller Welt aus.". Welche Zahl stimmt denn nun? 68.000 oder 74.000? Oder ist das ganze nur etwas ungeschickt ausgedrückt? Grüße, --Kyrunix (Diskussion) 13:32, 27. Jun. 2019 (CEST)
Beerdigungen / Anrufbeantworter (Privatperson)
Ich vermute, dass Musik, die vom Beerdigungsinstitut gespielt wird, zu den religiösen Verstaltungen gehört und daher mit 15 % veranschlagt wird. Wie sieht das denn auf der nicht-religiösen Beerdigung eines Atheisten aus? Und darf ich als Privatperson GEMA-pflichtige Musik für meinen AB benutzen, ohne Gebühren bezahlen zu müssen? 46.114.136.26 20:03, 21. Okt. 2020 (CEST)
STAGMA
Hat sich die GEMA schon mal mit ihrer Nazigeschichte als STAGMA befasst und irg.welche wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag gegeben? Und gab es da nach dem Krieg weiterhin personelle Kontinuitäten? 46.114.136.26 20:10, 21. Okt. 2020 (CEST)
Kontroversen
Eigentlich ist ja Wikipedia der Neutralität verpflichtet. Danach sieht das Inhaltsverzeichnis mit überwiegend "Kontroversen" und "Kritik" nicht aus. Schlicht eine Mogelpackung ist der Abschnitt "Kontroversen mit Künstlern". Die Überschrift gehört gefälligst geändert, nur paßt es dann nicht in die Gliederung. ––– Burkhard Ihme (Diskussion) 10:41, 15. Jan. 2021 (CET)
- Über genau diesen Abschnitt bin ich auch gerade gestolpert. Der müsste korrekterweise übertitelt sein "Zustimmung durch Künstler". Wo genau soll denn da eine Kontroverse mit oder über die GEMA sein? --217.239.11.181 00:10, 20. Aug. 2021 (CEST)
Gema-Forderungen
seit heute ist das Urteil des Landgerichtes München I veröffentlicht. Youtube muß keine Entgelte an die GEMA abführen. Quelle u.a. www.business.chip.de/news/GEMA-scheitert-vor-Gericht-YouTube-muss-nicht-bezahlen_80672382.html?icp=bg-teaser-l3 (nicht signierter Beitrag von 80.226.24.13 (Diskussion) 13:36, 1. Jul 2015 (CEST))
Die Stadt Bayreuth beklagt 2023 eine nicht angekündigte Abgaben-erhöhung um 8000 % (in Worten: Achttausend), von 493 im Jahre 2019 auf knapp 40.000 €:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/hohe-gema-rechnung-schockiert-bayerische-staedte,TnGR5d7 --Jla net.de (Diskussion) 20:53, 18. Aug. 2023 (CEST)
- ↑ Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.05.2005 (I ZR 299/02) (PDF; 96 kB)
- ↑ Ole Seelenmeyer: DIE “SOLIDARPRINZIPIEN” EINER SOLIDARGEMEINSCHAFT – Das geheime Finanzierungsumverteilungssystem der GEMA, 8. März 2010