Diskussion:Gewinn

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von XXnickiXx in Abschnitt Deutsches Steuerrecht
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Steurrechtliche Gewinnermittlung

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Bislang wurde explizit nur auf die handelsrechtliche Gewinnermittlung eingegangen, die sich teils auch nach dem Steurrecht richte. Ich denke aber, dass sich handelsrechtliche Gewinnermittlung einerseits und steurrechtliche Gewinnermittlung andererseits durchaus auch unterscheiden können, weshalb ich ein typische Beispiel eingefügt habe, wo gerade nach den Gewinnermittlungsvorschriften des Steuerrechts gefragt wird.

Schön wäre es, wenn dieser Teil mit Fleisch gefüllt werden könnte: Was versteht man unter dem Gewinn iSd Steuerrechts? Welche Rechtsnormen sind relevant? Welche Stichwörter gehören zu dieser Frage? Gibt es best. Verfahren zur Ermittlung des steurrechtlichen Gewinns? Wodurch unterscheiden sich handels- und steurrechtlicher Gewinn? Wie verhält sich der Begriff zum Bilanzrecht, zum Bilanzsteuerrecht oder zu Fragen der Buchführung?

Antworten der Profis sind hier also gefragt! --JotW 19:45, 22. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Wozu dient den der Gewinn?

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Diese Frage sollte noch einleitend geklärt werden. Das könnte doch ein VWLer machen. Ich hab leider keine Ahnung :( 84.167.99.70 19:57, 2. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Da die Verwendung des Gewinns sehr unterschiedlich sein kann, es hängt von der Rechtsform, der Entscheidung der Gesellschafter oder etwa der Hauptversammlung ab, wofür der Gewinn eingesetzt wird kann man das nicht so genau definieren. Als Einzelunternehmer kannst du ihn sogar im Lotto verspielen, oder dir ein Haus davon kaufen. Ich denke nicht dass man die Verwendung des gewinns so genau bestimmen kann, genausowenig wie die Verwendung von Zinsen. Du solltest übrigens lieber einen BWL-Sachverständigen fragen, weil VWL sich auf die Volkswirtschaft bezieht.

29.11.2007 Claudia

Alte Diskussion

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Die von mir eingestellte Neufassung zum Stichwort Gewinn erscheint mir selbst noch unvollkommen. Insbesondere der Teil zum "Ökonomischen Gewinn" ist noch zu präzisieren. Zudem wäre zu überlegen, ob nicht Teile des Textes in eigene Artikel ausgekoppelt werden sollten: z.B. Erfolgsrechnung, Peridoenerfolgsrechnung, Shareholder-Value etc. Das kann man aber auch noch später tun (und ich habe mir dies vorgenommen).

Andererseits kann man den Gewinnbegriff aber kaum ohne ansatzweise Behandlung des Rechnungswesens erörtern, auch wenn dies dann in gewissem Maße redundant zu anderen Artikel erfolgt. Sorge bereitet mir eher die Frage der Verständlichkeit für den Nicht-Betriebswirt, denn es handelt sich hier um kein leichtes Fachthema. Ein Überblicksartikel zu einem solchen Thema wird entweder sehr seicht oder aber für den Laien schwer verständlich sein. Artikel wie dieser müssten also zunächst allgemeinverständlich sein, dann aber auf fachliche Vertiefungsaspekte verlinkt sein, die ja nicht jeder lesen muss. Speziell unter diesem letzten Aspekt sehe ich noch Verbesserungspotential. Rabebo 13:54, 27. Jul 2003 (CEST)


Sollte das nicht unter Bwl stehen und nicht unter Mikro?? Mikro: Umsatz-Kosten = Gewinn


Ein anonymer Bearbeiter hat wiederholt den nachfolgenden Text ergänzt:

   Gewinnberechnung (mathematisch)
   *Gewinn:
   **Gewinn = Nettogewinn G = Erlöse - Kosten
   **Deckungsbeitrag (DB) = Bruttogewinn = Erlöse - variable Kosten
   *** daher Gewinn = DB - fixe Kosten

Der Text ist unnötigt und fehlerhaft. Statt von Gewinn MUSS hier von Betriebserfolg bzw. von Erfolg gesprochen worden - solche Kleinigkeiten sind hier zentral - man lese weiter unten. Außerdem ist es wenig zweckmäßig von einer "Mathematischen Gewinnermittlung" zu sprechen. Vielmehr geht es hier bestenfalls um eine formalisierte Darstellung dessen, was später im Text steht. Angesicht der Trivialität der Gleichung erscheint dies zumindest an dieser prominente Stelle entbehrlich. Wenn ÜBERHAUPT; dann gehört dies an die jeweilige Stelle mit den korrekten Begriffen. Dann aber müßte die "mathematische" Darstellung mehrfach erfolgen, was wohl eher unschön wäre.

Darum die Bitte an den anonymen Kollegen, von einer erneuten Einfügung Abstand zu nehmen.

Danke

Rabebo 00:22, 4. Jul 2004 (CEST)


Formeln zur Gewinnermittlung

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Ich halte diese Formeln für nicht richtig. Kann mir da jemand weiterhelfen: Zur ersten Formel (Erträge - Kosten), es handelt hier sich offenbar um eine handelsrechtliche Gewinnermittlung; müsste es dann nicht heißen: Erträge - Aufwendungen? Zur 3. Formel (Gewinn = Erlöse) Das kann doch überhaupt nicht stimmen?

--Norbach 09:30, 17. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Deine Vermutung ist richtig. Noch genauer müsste es heißen Erträge-Aufwendungen=Erfolg; ist der Erfolg positiv, nennt man das "Gewinn", negativen Erfolg (A<E) nennt man Verlust. Gewinn=Erlöse (3. Formel) gilt natürlich nur wenn Kosten=0, ist also per se nicht (immer) falsch.--134.176.69.136 21:19, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Gewinn bzw. Profit = Ertrag ohne Gegenleistung = Unverdientes Einkommen

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auch auf die gefahr, mich in hochvermintes gelände zu begeben, will ich hier einige behauptungen auflisten, die mich im zusammenhang mit den begriffen "gewinn" u. "profit" beschäftigen. gleich in der überschrift hier nenne ich den ersten punkt. natürlich werden viele einwenden, dass sich diese feststellung logischerweise aus der definition ergibt, wie sie im artikel durchaus nüchtern - korrekt angeführt wird. ich behaupte aber, dass mit meiner definition ein moralischer aspekt zutage tritt, dass nämlich erträge, sprich einkommen, erzielt werden, die in keiner weise "verdient" wurden. meine damit zusammenhängende behauptung ist, dass gewinne grundsätzlich nur auf kosten von anderen und/oder auf kosten der umwelt erzielt werden können. gewinn ist die antriebsfeder jeder spekulation und eines immer größer werden teiles des wirtschaftsgeschehens mit allen negativen folgen. nach meiner auffassung kann ein artikel über dieses thema nicht komplett sein, ohne auf diese punkte einzugehen. die erste frage auf der diskussionsseite, wozu dient der gewinn, und ich füge hinzu, was damit passiert, ist auch nicht beantwortet und bedarf einer beleuchtung. Sundar1 17:52, 5. Mär. 2007 (CET)Beantworten

jawoll keine Macht/Luxus/Geld für niemanden! XP --134.176.69.136 21:19, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Wer entscheidet, was mit dem Unternehmensgewinn geschieht

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Bei einer Aktiengesellschaft z.B. ist es die Hauptversammlung. § 174 AktG.

Austerlitz -- 88.72.5.21 00:07, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Guck mal, was hier [1] über Aktionäre steht: die mußten Geld geben, bevor und damit sie später Dividenden bekommen. Und hier:Telekom-Bilanz: Milliarden-Spielraum für Beschäftigung Die sog. Arbeitnehmer, die für den Gewinn gearbeitet haben, gucken in die Röhre, werden entlassen oder müssen mehr arbeiten für weniger Geld, damit die Dividenden steigen. Oder ist das falsch?

Austerlitz -- 88.72.5.21 00:19, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Deutsche Bahn: Gewinn trotz Lohnerhöhung

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Austerlitz -- 88.72.8.103 23:12, 12. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Kaputtes Deutsch

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Kann einer von den Steuerfachmenschen hier im Hause den ersten Satz mal grammatikalisch richtig stellen? Ich traue mich nicht, weil ich nicht weiß, wie es sachlich richtig sein muß. --Stefan Neumeier 20:31, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Löschen ohne Begründung

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Benutzer:FelMol hat folgendes gelöscht: „Im ideologischen Sprachgebrauch der Deutschen Demokratischen Republik bezeichnete Gewinn die Erlösüberschüsse in sozialistischen Betrieben, wohingegen in kapitalistischen Unternehmen diese als Profit bezeichnet<ref>Lexikologie: Ein internationales Handbuch zur Natur und Struktur von Wortern und Wortschatzen, Band 21, Verlag Walter de Gruyter, 2005, ISBN 3110171473, Stichwort: Differenzierungstendenzen zwischen der ehemaligen DDR und BRD, Seite 1206</ref> und mit der Konnotation „geldgierig“ verbunden wurden.<ref name="Good">Colin Good, Sprache im totalitären Staat - Der Fall DDR, in Sprache im Konflikt: zur Rolle der Sprache in sozialen, politischen und militärischen Auseinandersetzungen, Band 5 von Sprache, Politik, Öffentlichkeit, herausgegeben von Ruth Reiher, Verlag Walter de Gruyter, 1995, ISBN 3110139588, Seite 269.</ref>

Da Löschung ohne jegliche Begründung erfolgte, habe ich revertiert. --Charmrock 15:52, 15. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Die Löschung dieser Passage war nicht meine Absicht, sondern das im Eingangssatz gelöschte Synonym wollte ich wiederherstellen. die spätere Passage habe ich leider übersehen. FelMol 16:05, 15. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Zu Gewinn#Gewinnermittlung (Steuerrecht)

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Hallo, kann einer der Fachleute mal überprüfen, ob der Satz "Ein Gewinn im Sinne der nominellen Kapitalerhaltung liegt vor, sofern das Eigenkapital am Periodenende das Eigenkapital am Ende der vorangegangenen Periode – vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen – übersteigt." so stimmt? Also speziell, worauf sich das "vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen" bezieht - so wie es sich momentan liest, nämlich auf das Eigenkapital am Ende der vorangegangenen Periode, also

Gewinn = Eigenkapital vorher - (Eigenkapital nachher + Entnahmen - Einlagen)

Dabei, müsste es nicht heißen:

Gewinn = Eigenkapital vorher - Eigenkapital nachher + Entnahmen - Einlagen?

Kurzum, ob's nicht eigentlich "Ein Gewinn im Sinne der nominellen Kapitalerhaltung liegt vor, sofern das Eigenkapital am Periodenende – vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen – das Eigenkapital am Ende der vorangegangenen Periode übersteigt." heißen müsste... Man liest sich, --Qniemiec (Diskussion) 17:49, 3. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Hast du kontrolliert, ob richtig zitiert wurde? Este (Diskussion) 17:57, 3. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Also das, was ich da oben zitiere, ist ja ein Ausschnitt aus dem momentanen Wikipedia-Text (der ja gar kein "ordentliches" Zitat aus einem Gesetzestext o.ä. ist), und was "im Sinne der nominellen Kapitalerhaltung" bedeuten soll, keine Ahnung, bin ja kein Fachmann - auf jeden Fall aber müsste hier, unter dieser Überschrift, doch eher stehen, was ein Gewinn im steuerrechtlichen Sinn ist, oder? Aber ehe ich da irgendwas Falsches in die Welt setze, frage ich lieber. --Qniemiec (Diskussion) 11:48, 9. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Aha, sehe gerade, Du hast es schon repariert. Danke :-) --Qniemiec (Diskussion) 11:51, 9. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Geschichte?

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Entweder ist der Abschnitt "Geschichte" falsch ausgelegt, oder der Inhalt ist falsch überschrieben. Mir ist der Inhalt zu vage, um dies zu deuten. Für Etymologie ist er nicht ausreichend. Für Begriffskritik nicht fundiert. Vielleicht ist eher "Deutungen" angebracht? Übrigens ist der Hinweis auf das Todesjahr des Philosophen redundant... --77.7.147.48 18:08, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Sprachlich unklar

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"Nicht freiheitliche Wirtschaftsordnungen (Zentralverwaltungswirtschaft) setzen an die Stelle des Gewinnstrebens das Prinzip der Planerfüllung..." Bei diesem Satz stimmt was nicht mit dem Anfangswort "Nicht". Es müsste heissen "Nichtfreiheitliche", also zusammengeschrieben. Beispiel "Nicht schlaue Leute schreiben an der Stelle des Richtigen das Falsche" - das verstünde kein Mensch. Und was hat das mit Freiheit zu tun? Man kann sich durchaus auch unfreie Ordnungen vorstellen, die keine Zentralwirtschaft haben (Mittelalter) als auch nicht-staatszentrale Ordnungen, die nicht auf Gewinnstreben basieren (Dreigliederung). Warum also nicht ganz nüchtern und ideologiefrei nur schreiben: "Wirtschaftsordnungen mit einer Zentralverwaltungswirtschaft setzen an die Stelle des Gewinnstrebens das Prinzip der Planerfüllung..." Bauphi (Diskussion) (23:11, 31. Mär. 2017 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Karl Marx

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Dieser Hinweis kommt mir zu kurz. Es muss vor allem aus historischer Sicht verstanden werden. Die heutigen Grundlagen z.B. der Aktiengesellschaften sind erst nach seiner Zeit entstanden: Marx starb 1883, 1884 trat die 2. Aktienrechtsnovelle in Kraft! --Hannover86 (Diskussion) 12:49, 15. Nov. 2017 (CET)Beantworten

steuerlicher gewinn - wie konkret definiert?

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es kommt vor, dass ein mensch versucht/versuchen muss, seine buchhaltung und steuererklärung selbst zu machen. dann möchte er wissen: wie muss die aussehen, wie ist also steuerlich der "gewinn" definiert, der die basis für einkommensteuer- und gewerbesteuer(-erklärung) ist. eine grundlegende frage ist dabei (wenigstens für den steuer-laien, der hier nachliest), was alles zu den betriebseinnahmen und -ausgaben gehört, insbesondere ob der brutto- oder netto-beträgen rechnen soll, bzw. ob die umsatzsteuerzahlungen (in den rechnungen enthaltene, und zahlungen an und vom FA) als einnahmen oder/und kosten anzusetzen sind. die definition von "(steuerlichem) gewinn" bzw. die angabe seiner komponenten ist aber nicht klar, nicht konkret genug:

so heißt es z.b. im artikel über Gewerbesteuer: "Ausgangsbasis für die Bemessung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Dies ist der nach Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerrecht zu bestimmende Gewinn." so landet der user also auf der suche, wie der "steuerliche gewinn" definiert ist, hier und findet die aussage:

"Folgende Gewinnermittlungsarten werden unterschieden:

Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG (unvollständiger Betriebsvermögensvergleich) sowie nach § 5 EStG (vollständiger Betriebsvermögensvergleich).

Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG (sogenannte „4/3-Rechnung“)."

o.k. man schaut dann also z.b. in den artikel zur EÜR. dort findet man die übliche definition: "Der Gewinn wird ... als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnet." (wenn man dort in der diskussion die frage stellt, wie steuern in der buchhaltung zu berücksichtigen sind, wird dies als "nicht zum thema gehörig" gelöscht). in der diskussion zum artikel Betriebsausgabe habe ich meine frage noch etwas detaillierter gestellt. also bitte dort mal schauen, und dann ggf. auch hier reagieren! danke! --HilmarHansWerner (Diskussion) 12:12, 15. Dez. 2020 (CET)Beantworten

es wäre vermutlich gefährlich, seine Steuerklärung allein mit Hilfe der WP aufzusetzen - der zu besteuernde Gewinn kann bei verschiedenen Steuern unterschiedlich definiert werden, bzw kann unterschiedliche Abzugsposten enthalten. Es würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, wenn jede einzeln beschrieben wird, und sollte unter den Artikeln zu den verschiedenen Steuern diskutiert werden (ganz abgesehen davon, dass die steuerliche Gewinndefinition in verschiedenen Ländern idR unterschiedlich ausfällt--Stauffen (Diskussion) 13:39, 15. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Betriebsgewinn

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>> Diskussion:Betriebsergebnis#Betriebsgewinn --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 11:38, 30. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Deutsches Steuerrecht

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Dieser Abschnitt sollte aufgrund des rechtlichen Umfangs klar und deutlich auf das deutsche Einkommensteuerrecht zugeschnitten werden. Wie bereits in einer obigen Diskussion aufgezeigt, wäre die Abbildung sämtlicher Gewinnermittlungsarten der jeweiligen Steuerrechtsgebiete viel zu umfassend. Aus diesem Abschnitt geht jedoch derzeit nicht klar und deutlich hervor, dass es eben nur die besagte Einkommensteuer umfasst. Daher sollten wir dies einmal herausarbeiten. Ich persönlich sehe auch keine Relevanz ausgerechnet die Einkünfte aus Kapitalvermögen als eigentliche Überschusseinkunftsart aufzuführen, nur weil für Veräußerungsgewinne aus § 20 Abs. 2 EStG eine eigene Gewinnermittlung definiert wird. Wenn schon spezielle Gewinnermittlungsarten genannt werden, dann sollte diesen auch genug Platz gegeben werden. An dieser Stelle sehe ich jedoch keinen Bedarf auf weitere Gewinnermittlungsarten einzugehen, außer auf die Gewinneinkunftsarten des Einkommensteuerrechts. --xXnickiXx (Diskussion) 19:46, 9. Jul. 2024 (CEST)Beantworten