Diskussion:Girocard

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von H7 in Abschnitt Umgangssprachliche Bezeichnung?
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Die Artikel Girocard und Electronic Cash haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Electronic Cash einige Textpassagen übernommen und in Girocard eingefügt.

Damit werden die Lizenzbestimmungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU FDL) und der CC-BY-SA 3.0 gewahrt.
--Lómelinde Diskussion 07:54, 9. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Girocard“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Neutralität

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Der Text im Artikel zur Girocard wurde eins zu eins von der Werbeseite www.girocard.eu vom Zentralen Kreditausschuss kopiert. Das ist nicht neutral und gegen das Urheberrecht verstößt es wohl auch. -- Thom 20:40, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Es war wohl eher umgekehrt, die Website hat von Wikipedia kopiert. 87.175.39.55 13:37, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Beide Texte stammen im Grunde aus einer Quelle. Als Betreiber der Seite www.girocard.eu kann ich sagen, wir haben nichts gegen den Text bei Wikipedia. (KM) 16:10h, 15. Mai 2008 (CEST)

Laut Seiteninformation wurde der Text der Webseite, der 1:1 mit unserer ersten Version vom 20. November 2007 übereinstimmt, am 18. Juni 2008 modifiziert. Dies deutet darauf hin, dass es sich eher um eine umgekehrte URV handelt. --tsor 23:58, 8. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Zur "Kritik"

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Der Kritikpunkt bezieht sich auf die mögliche Abschaffung des Elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV), die von der Einführung des girocard-Logos unabhängig ist, weshalb die hier formulierte knappe Aussage irreführend ist.

Das ELV wird im Rahmen der Einführung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraums (Single European Payment Area - SEPA) und der damit verbundenen technischen Umstellung der Debitkarten auf EMV-Chips in Frage gestellt. Da ELV heute nur über die Spur 3 des Magnetstreifens funktioniert und diese in Zukunft evtl. nicht mehr auf den Karten vorhanden sein wird, würde dieses Verfahren nach dem heutigen Stand nicht mehr möglich sein. Technische Anpassungen des ELV-Systems werden derzeit überprüft.

Das girocard-Logo wurde zwar auch im Zuge von SEPA eingeführt, beruht aber auf der von der Europäischen Kommission gestellten Vorgabe, dass die nationalen Zahlungssysteme (hier die electrinic cash Vereinbarung und die Deutsche Geldautomatenvereinbarung) nicht mehr nur national begrenzt sein dürfen (siehe auch: "Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum"). Die deutsche Kreditwirtschaft entschloss sich das alte nationale System zu erhalten und sich entsprechend den Vorgaben der EU zu öffnen. Vor diesem Hintergrund hatte die deutsche Kreditwirtschaft auch ein Interesse daran, ein eigenes Logo für ihr Zahlungssystem haben, an dem die (Teil-) Rechte nicht bei MasterCard liegen.

Beides passiert zwar im Rahmen von SEPA, ist aber unabhängig voneinander zu sehen.

Unabhängig davon halte ich die in dem zugrundeliegenden Artikel erwähnte "Kritik" für wenig einleuchtend. Dass eine nirgendwo vermerkte PIN leichter zu erraten und anschließend einzugeben ist, als eine auf der Karte vorgemalte, vielleicht vorher geübte und dann gefälschte Unterschrift, leuchtet eigentlich niemandem aus der Branche ein. Derartige Äußerungen scheinen doch sehr vom Handel getsützt zu sein, der sich absichtlich für ein weniger sicheres Verfahren mit einem höheren Betrugsrisiko entscheidet, um die normalen Abwicklungsgebühren der PIN-Zahlungsvariante zu sparen. Siehe hierzu auch den Vergleich der Zahlungssysteme auf kartensicherheit.de (https://www.kartensicherheit.de/ww/de/pub/oeffentlich/zahlungsverfahren/zahlungsverfahren_national/electronic_cash/vergleich_ec_cash_mit_elv.php)

--Konterbande 10:44, 13. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ich möchte nur mal anmerken, daß der Vergleich auf kartensicherheit.de, also einer Seite der EURO Kartensysteme GmbH, auch nicht neutraler sein muß, als Äußerungen "des Handels". -- MiLuZi 12:16, 17. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

"Girocardgruppen"

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Vor kurzem hat ein Benutzer die großen Geldautomaten-Verbünde der Sparkassen, VR-Banken (BankCard ServiceNetz) und Privatbanken (Cashpool und Cash Group) eingebaut und diese mit "Girocardgruppen" überschrieben. Dieser Begriff ist mir völlig unbekannt und ist meiner Ansicht nach völlig ungebräuchlich, ich habe ihn weder mittels Google-Suche noch im Duden oder auf den Websites der entsprechenden Gruppen gefunden. Daher würde ich eher "Geldautomaten-Netze" oder "-Netzwerke" oder "-Verbünde" vorschlagen. -- Skeptical 20:01, 8. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Geldautomatengruppen

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Dieser Abschnitt ist stark wertend geschrieben: "obwohl die internen Kosten bei 0,60 Euro liegen" - das ist die Behauptung eines Instituts, das nicht als neutral angesehen werden kann. Andere Marktteilnehmer haben diese Aussage stark bezweifelt. Diese Aussage sollte hier nicht stehen. "Insbesondere die Privatbanken haben daher auf eine Regulierung gedrängt und eine Maximalhöhe von 2 Euro vorgeschlagen, während der Sparkassenverband eine Maximalhöhe von 5 Euro vorschlägt." - Es fehlt, dass Volksbanken und Sparkassen das Modell eines direkten Kundenentgelts vorgeschlagen habe, bei dem der Automatenbetreiber sein Entgelt wieder direkt dem Karteninhaber und nicht der kartenausgebenen Bank in Rechnung stellt, um so einen Wettbewerb aufzubauen. Auch fehlt die Argumentation, dass insbesondere Volksbanken und Sparkassen die Automaten in der Fläche aufstellen und insbesondere die Direktbanken ihre Kunden auf diese Infrastruktur verweisen. "In Reaktion auf die insbesondere von den Sparkassen hoch getriebenen" - dafür liegen keine Belege vor. Zahlreiche Direktbanken erheben ebenfalls sehr hohe Gebühren. Ich schlage vor, dass auch die Anzahl der Automaten der einzelnen Verbünde genannt werden. gtsml 19.10.2010 (nicht signierter Beitrag von 195.140.123.22 (Diskussion) 15:33, 19. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Umgangssprachliche Bezeichnung?

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Wer sagt bitte "Girokarte"? Die übliche Bezeichnung ist nach wie vor "EC-Karte".195.234.12.105 08:21, 20. Mär. 2015 (CET)Beantworten

was ist denn eine EC Karte? Kann man die im Zug einsetzen? (nicht signierter Beitrag von 84.245.151.26 (Diskussion) 10:21, 27. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

Joah, fraali! Aber natürlich nur im EC. Im IC brauchst du die IC-Karte, dafür ist da die ICE-Karte als Co-Branding inkludiert. ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/;)  --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 18:57, 15. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Bargeldversorgung

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Es fehlen Informationen darüber, dass die meisten Bankkunden auch an Supermärkten und Tankstellen Bargeld abheben können, meistens sogar kostenlos ab einer bestimmten Einkaufshöhe. Soweit ich weiß, hat die Cashgroup damit angefangen (Rewe gehörte zu den ersten, die da mitgemacht haben), hier steht, dass das anscheinend auch über die Cashgroup abgerechnet wird, aber auch Cashpool-Kunden können Bargeld abheben, wie ich soeben erfahren habe, als ich erstmals die Sparda-App installiert habe. Ob das über Cashpool läuft, weiß ich nicht, aber anscheinend ist dieser Service inzwischen allgemein und flächendeckend verbreitet. (Hier steht noch was zu den Kosten, den verfügbaren Bargeldbeträgen und Mindesteinkaufsbeträgen.) Ich finde, dass das im Artikel behandelt werden sollte, weil das ja eine Dienstleistung ist, die direkt von der Verwendung der Girocard abhängig ist bzw. daran gebunden ist.

Ach, und noch was: Das hat nichts mit Werbung zu tun, sondern mit sachlicher Aufklärung. Zum Vergleich: So macht z.B. die Sparda-Bank (Nürnberg) momentan Werbung dafür. Papa kann nicht mit dem Filius spielen, weil er leider noch zum Geldautomaten muss. Ach, wäre er doch bei einer bestimmten Bank. Aber von wegen, das können inzwischen offenbar fast alle Kunden jeder x-beliebigen Bank. Und Wikipedia sollte seriös und neutral darüber informieren. --H7Mid am Nämbercher redn! 19:55, 8. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Lidl schreibt: „Seit 27.08.2018 ist das gebührenfreie Abheben von Bargeld an jeder Kasse unserer Filialen in Deutschland ab einem Einkaufswert von 10 Euro möglich.“ --Fonero (Diskussion) 14:50, 6. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Es hat immer noch gefehlt. Ich habe das deshalb jetzt im Artikel ergänzt. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 12:12, 24. Jan. 2022 (CET)Beantworten

TA 7.1 / Abschaffung des MagStripe-Fallback

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Spätestens seit Jahresende 2017 müssen alle Terminals dem Technischen Anhang 7.1 entsprechen und dürfen somit keine girocard-Transaktionen per Magnetstreifen mehr zulassen. Selbst wenn dies ein Terminal noch täte, würde die Zahlung von der Autorisierungszentrale abgelehnt werden. Ich schlage daher vor, den Abschnitt, der die magnetstreifenbasierte Zahlung beschreibt, zu überarbeiten bzw. zu ersetzen. --Anorax (Diskussion) 15:45, 8. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Wenn ich die Beschreibungen auf den verschiedensten Kredit- und Bank-Internetseiten richtig verstehe, wurden schon vorher magnetstreifenbasierte (Regel-)Zahlungen abgelehnt, da der Chip genutzt werden musste. Jedoch wurden noch bis Ende letzten Jahres die Daten des Magnetstreifens bei einer sogenannten „Notfallbearbeitung“ verwendet, wenn eine Störung („Notfall“) vorlag und das Terminal noch nicht auf die Anforderungen des TA 7.1 umgestellt war. Ab Jahresanfang muss nun auch eine „Notfallbearbeitung“ zwingend mittels Chipdaten (also keinesfalls mehr Magnetstreifendaten) durchgeführt werden, was neue Terminals seit 2015 schon so tun. Die Umstellungsfrist für Bestandsterminals lief Ende 2017 dann ab. Die TA 7.1 erzwingt also (unter anderem) die Umstellung aller Terminals auf diese "neue" „Notfallbearbeitung“ und schafft damit auch den allerletzten Verwendungsfall des Magnetstreifens ab. Wenn ich das alles so richtig verstanden habe ... Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 16:46, 8. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Ja, so verstehe ich es auch. Hätte ich präziser formulieren müssen. --Anorax (Diskussion) 17:29, 8. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Neeee, alles gut. :-) Aber 'ne andere Frage: Hast Du zufällig die TA 7.1 irgendwo im Originalwortlaut gesehen? Ich finde die nicht - oder ich habe Tomaten auf den Augen, was ich in diesem speziellen Fall auch nicht per se ausschließen möchte ... Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 17:33, 8. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Puh, alles was ich gefunden hab, sind die beiden ZIP-Archive ganz unten rechts auf https://die-dk.de/zahlungsverkehr/zulassungsverfahren/electronic-cash-system/ - In einem der PDFs steht:
"Der „Technische Anhang zum Vertrag über die Zulassung als Netzbetreiber im electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft“ sowie die „Sicherheitskriterien“ stehen auf der Internet-plattform der Bank-Verlag Medien GmbH zum Download bereit. Der Zugang zu dieser Internetplatt-form ist lizenzpflichtig. Vor Einrichtung eines Zugangs muss jeder Interessent die DK-Nutzungs- und Bezugsbestimmungen akzeptieren. Die unterzeichneten Nutzungs- und Bezugsbestimmungen sind vom Hersteller an das Zulassungsbüro zu senden. Von dort aus wird die Bereitstellung der persönlichen Zugangsdaten für die Internetplattform an den Hersteller veranlasst."
--Anorax (Diskussion) 17:58, 8. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Autorisierungsmerkmal

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Die Autorisierung einer girocard-Zahlung tauchte heute als Vormerkung nach folgendem Muster in meinen Kontoumsätzen auf:

MO 00000000 000000000000OC1

Also mit "MO" statt "EC" als Zahlungsart, wie im Artikel genannt. Die Zahlung wurde über die App der Sparkasse "Mobiles Bezahlen" getätigt. Ich nehme an, dass es damit zusammenhängt. In der App ist meine girocard mit der gleichen Nummer hinterlegt, die auch die physische Karte hat, allerdings mit dem girocard-only-Präfix 680. Die physische Karte mit Maestro-Co-Badge hat den Präfix 672.

Weiß jemand, was "MO" im Gegensatz zu "EC" bedeutet? --Anorax (Diskussion) 18:39, 20. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Ich weiß es nicht genau, aber womöglich ganz trivial nur "MObile Payment"? --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 20:12, 20. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Das kam mir auch als erstes in den Sinn. Optimal wäre, wenn man zu diesen Abkürzungen eine verlässliche Quelle finden könnte. Aber bislang ist mir das nicht gelungen. --Anorax (Diskussion) 11:23, 21. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Ergänzung: Bei kontaktloser Zahlung mit der physischen Karte steht da auf jeden Fall auch "EC", wie ich gerade feststellte. Nun gibt es ja allerdings auch physiche girocard-only-Karten, die ebenfalls den Präfix 680 verwenden. Irgendwie müssen also Zahlungen mit emulierten Karten von solchen mit physischen Karten unterschieden werden können. --Anorax (Diskussion) 11:40, 21. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Geschichte

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Es fehlt vollständig die Geschichte. Ich wollte eigentlich gerne wissen, wann in Deutschland die EC-Karte eingeführt wurde. Das konnte mir der Artikel nicht beantworten. -- Discostu (Disk) 15:30, 29. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Einige geschichtliche Infos finden sich im Artikel Eurocheque-Karte --Anorax (Diskussion) 17:28, 29. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Dieser Zusammenhang geht beim flüchtigen Lesen leider schnell verloren. Ich habe deshalb zusätzlich einen Siehe-auch-Eintrag unter "Allgemeines" platziert. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 15:22, 30. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Pinlänge vs. Sicherheit

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Für alle Girokarten weiß ich es nicht, viele Banken vergeben offenbar vierstellige Pins. Sicherlich ein Argument, dass das noch relativ gut zu merken ist. Allerdings werde ich verpflichtet, mit meinen Daten sorgsam umzugehen und z.B die Pin nirgends zu notieren. Oder ich bin schlimmstenfalls in der Beweispflicht, wie es zu Missbrauch kommen konnte, dieser aber nicht nachvollziehbar ist. Eine vierstellige Pin-Nummer ist nun aber alles andere als sicher. Bei jeder tausendsten verlorenen oder gestohlenen Karte ist statistisch gesehen der Pin einfach durch blindes Ausprobieren geknackt. Wie kommt es dennoch zu vierstelligen Pins? Gibt es Fakten und Hintergründe zu diesem "Sicherheitsrisiko", die man hier noch einfügen könnte? --91.17.82.199 06:52, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Die Pin-Variationen können ja nicht beliebig durchprobiert werden, weil die Karte ja spätestens beim dritten Fehlversuch eingezogen wird. Also ist es schon relativ sicher. Jedenfalls hab ich noch nie gelesen, dass durch die Brute-Force-Methode Karten geknackt wurden. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 13:50, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Nein, gerade absolut nicht! Aber das zeigt gut, wie schnell man diesem Denkfehler aufsitzt. (Abgesehen von einem Tippfehler meinerseits) Es geht nicht darum, dass man "nur" tausendmal durchprobieren müsste und das sowieso nicht geht, weil nach dem dritten Mal gesperrt wäre. Es geht darum, dass theoretisch bei jeder 10.000 (da fehlte eine Null in meinem Denken und Tippen) verlorenen/gestohlenen Karte der erste(!) Versuch einer "blinden, beliebigen Pineingabe" schon ein Treffer ist! Um Brute-Force-Methoden geht es als dabei also nicht ansatzweise. Aber es macht das Problem noch einmal klar. Bei einem "angeblich sicheren" 13stelligen Passwort mit jeweils rund 80 möglichen Zeichen (Groß/Klein/Zahlen/Sonderzeichen) hast du zwar theoretisch "80hoch13" verschiedene Passwörter, eine Zahl mit weit über 20 Stellen. Aber nichts gibt eine absolute Garantie, dass dein Passwort nicht schon das 100. oder 1000. aller durchprobierten ist, oder sogar das 1. Gerade um dieses Risiko klein zu halten, braucht man die 13 Stellen aus 80 Zeichen. Beim nur vierstelligen Pin aus 10 nur verschiedenen Zeichen kannst du daran gemessen geradezu darauf warten, dass der Pin "durch Zufall" geknackt ist.--91.17.82.199 14:18, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Der Erfinder des Geldausgabeautomaten (ATM) John Shepherd-Barron gab immer an, dass die Merkfähigkeit seiner Ehefrau der entscheidende Faktor für die Reduktion der PIN von vorgesehenen sechs auf vier Stellen gewesen sei. Hierzu z.B. folgende Quelle: [1] S. 26 oben, oder auch ein Artikel auf der BBC-Website: [2] Der jetzige EMV-Standard weicht in seiner Minimallänge für PINs davon nicht ab. Vermutlich ein gutes Beispiel für Pfadabhängigkeiten ... --185.92.76.69 14:48, 24. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Sehr interessante Info. Man kann es nur vermuten und nicht beweisen, aber zu den Zeiten als die Automaten erfunden wurden war vieles anders, vermutlich standen auch die Banken finanziell deutlich besser gestellt da und waren in der Folge auch viel kulanter. Für die heutige Zeit bleibt eigentlich die Kernfrage. Wie kann es sein, dass man u.U. mit in der Beweispflicht ist, wie es zu Missbrauch kommen konnte - aber man kann rein gar nichts beweisen oder widerlegen, weil die Karten nur einen Sicherheitstandard von 1:10.000 haben, bei jeder 10.000 gefundenen oder gestohlenen Karte der Pin statistisch im Durchschnitt) durch bloßes Ausprobieren beim ersten Versuch "geknackt" ist. Gemessen an der Sicherheit, die Passwörter haben sollen, ist das einfach e-x-t-r-e-m unsicher. --91.17.86.126 19:20, 25. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Artikel überarbeiten

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Der Artikel erscheint mir etwas unübersichtlich, unausgewogen und teilweise mangelhaft mit Quellen belegt, was das Verständnis schwer macht. So sind oft sehr viele Details genannt und an anderer Stelle fehlt es an Übersicht. Z.B.

  • Abschnitt "Hardware und Software" enthält die Terminalidentifikationsnummern (keine Ahnung ob die Angaben vollständig sind) während "Allgemeines" lapidar auf einen anderen Artikel verweist.
  • "Typische Kombination" enthält lediglich einen Satz. Im Wesentlichen steht der auch schon unter "Allgemeines".
  • Die Abgrenzung der girocard ist meiner Meinung nach Schwammig.
  • Was aus meiner Sicht fehlt ist der (kritische) Vergleich und wesentliche Unterschied zwischen Zahlungmitteln (Kreditkarte, V-Pay, Debitkarte, ELV) und welche Vorteile bzw. Nachteile sich für die entsprechenden Stakeholder ergeben.
  • Das Settlement wird gar nicht thematisiert.
  • Bei "Kontaktloses Bezahlen" werden die anderen Anbieter genannt, aber nicht wann welches genutzt wird.
  • "Zielsetzung" (was meines erachtes auch unter "Allgemeines" gehört, fehlt meiner Ansicht nach, wie weit die Zielsetzung auch erreicht ist.
  • Die "Zahlungsautorisierung" ist sicherlich allgemeiner und könnte auch ähnlich zur Kreditkartenautorisierung sein vermute ich. Da könnte ein extra Artikel relevant sein.
  • "Für Einzelhändler bedeuten die gebührenpflichtigen Zahlungen mit Visa- und MasterCard-Systemen eine Mehrbelastung". Hier fehlt eine Quelle.
  • Zum einen heißt es "Beim Girocard-Verfahren handelt es sich um ein rein deutsches Verfahren, das im Ausland nicht unterstützt wird". Zum anderen an anderer Stelle: "Girocard soll vor allem die internationale Akzeptanz der deutschen Debitkarten im Zuge der Schaffung eines einheitlichen Logos für den SEPA erleichtern"(bei beiden Aussagen fehlt übrigens eine Quelle). Aus meiner Sicht müsste da im ersten Satz ein "bislang" dazu?

So ließt sich der Artikel mit einer Mischung aus Werbeprospekt und Bedienunganleitung. Ich würde deshalb vorschlagen den Artikel grundsätzlich zu überarbeiten, sehe mich allerdings nicht im Stande das zu tun, da ich nicht vom Fach bin. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8071:3183:5100:C4CB:D564:6B84:9869 (Diskussion) 09:48, 3. Jan. 2022 (CET))Beantworten

Für nichts davon muss man "vom Fach" sein. Da verteilt nur jemand Arbeitsaufträge und scheut sich vor der Arbeit. Sei mutig! --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 12:43, 24. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Kein Abschnitt "Datenschutz"

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Das ist aber sehr merkwürdig, wo doch soviele Profis hier mitarbeiten.

Er ist schlicht nicht gewünscht.

Nicht, dass es bei den Kreditkarten, die sämtlich aus den USA stammen, einem Staat, der Ausländern ein Recht auf Privatheit abspricht, nicht noch dramatischer wäre ...

Aber wir und die europäischen Unternehmen "haben ja nichts zu verbergen", sondern sind den USA sehr gern bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle behilflich.

Wir ham's ja ... gehabt.


-2001:16B8:C3CB:500:BDB4:87C4:5A18:D663 14:52, 12. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Es steht dir jederzeit frei, gute Belege für Kritik und sonstiges zum Datenschutz zu recherchieren und nach Relevanz entsprechend einzubringen. Dafür gilt, was ich einen Abschnitt drüber schon geschrieben habe: Sei mutig! --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 18:50, 15. Sep. 2024 (CEST)Beantworten